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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Mechaniker für die Reparatur und Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Zugelassen sind Personen ab 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung, eine Einweisung, eine Einweisung und eine berufsbegleitende Einweisung bestanden haben, Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften geprüft haben, über die entsprechende Qualifikation verfügen und einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens II angehören Arbeiten zur Reparatur und Wartung von Lüftungsgeräten und Klimaanlagen.

1.2. Der Schlosser muss:

1.2.1. Kennen Sie das Verfahren zur Überprüfung und Verwendung von Hand- und Elektrowerkzeugen, Geräten zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitens und Schutzausrüstung.

1.2.2. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die in der Bedienungsanleitung des Geräts oder in den von der Verwaltung der Organisation genehmigten Stellenbeschreibungen definiert sind.

1.2.3. Beachten Sie die Regeln des internen Arbeitsplans, des Arbeits- und Ruheregimes.

1.2.4. In der Lage sein, Opfern von Stromschlägen und anderen Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

1.2.5. Befolgen Sie die Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen.

1.3. Beachten Sie beim Arbeiten mit Handwerkzeugen "Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit Handwerkzeugen".

1.4. Beachten Sie beim Arbeiten mit Elektrowerkzeugen „Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit tragbaren Elektrowerkzeugen und handgeführten Elektromaschinen (Elektrowerkzeugen)".

1.5. Dem Arbeitnehmer sind Overalls, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung gemäß den Standardnormen für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung an Mitarbeiter von Querschnittsberufen und -positionen in allen Bereichen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen Wirtschaft, siehe Anhang 1.

1.6. Bei Arbeiten in der Höhe müssen Sie sich an den Anforderungen der Anlage 2 orientieren.

1.7. Bei der Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich:

  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann;
  • bewegliche Teile von Produktionsanlagen;
  • erhöhte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • erhöhter Geräuschpegel;
  • erhöhter Staubgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • Lage des Arbeitsplatzes in beträchtlicher Höhe relativ zur Erdoberfläche (Boden).

1.8. Bei der Wartung von Lüftungsgeräten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1.8.1. Lüftungsgeräte dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn Antriebsriemen, Laufräder bzw. Schaufeln, Kupplungen und andere rotierende Teile durch Gitter oder Gehäuse geschützt sind.

1.8.2. Die Plattformen, auf denen die Lüftungsgeräte montiert sind, feste Treppen dazu sowie Öffnungen in den Decken müssen durch Geländer geschützt werden.

1.8.3. Luftkanäle, Halterungen für Lüftungsgeräte und -geräte, Regenschirme und andere Elemente von Lüftungsanlagen an Arbeitsplätzen und in Durchgängen müssen in einer Höhe von mindestens 1,8 m über dem Boden angebracht werden.

1.8.4. Alle Lüftungskammertüren müssen jederzeit hermetisch verschlossen sein.

1.8.5. Schachtabdeckungen, Hebeschirme usw. müssen mit Vorrichtungen zur Sicherung in der geöffneten (angehobenen) Position ausgestattet sein.

1.9. Alle Gehäuse und Abdeckungen von Geräten, die Kontakte mit einer Spannung von 42 V und mehr Wechselstrom abdecken, müssen mit einem Zeichen für elektrische Spannung und deren Stärke gekennzeichnet sein, um das Wartungspersonal auf die Gefahr eines Stromschlags aufmerksam zu machen.

1.10. Der Geschädigte oder Augenzeuge benachrichtigt unverzüglich seinen/ihren direkten Vorgesetzten über jeden Arbeitsunfall.

1.11. Für die Nichteinhaltung dieser Anweisung haften die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Bringen Sie Ordnung in Ihre Arbeitskleidung: Schließen Sie die Ärmelbündchen, stecken Sie Ihre Haare unter einen enganliegenden Kopfschmuck. Das Arbeiten in leichten Schuhen (Hausschuhe, Sandalen) ist verboten.

2.2. Überprüfen und überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des fest installierten Werkzeugs, der Geräte zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsleistung, der persönlichen Schutzausrüstung und der Feuerlöschausrüstung. Ordnen Sie Werkzeuge, Vorrichtungen und Teile in einer praktischen Reihenfolge für den Gebrauch an.

2.3. Sorgen Sie für Ordnung am Arbeitsplatz, entfernen Sie alle Gegenstände, die die Arbeit behindern, räumen Sie die Gänge frei.

2.4. Um das Arbeitsgerät zum Arbeitsplatz zu transportieren, bereiten Sie eine spezielle Tasche oder Box mit mehreren Fächern vor.

2.5. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist. Die Spannung tragbarer Lampen sollte 12 V nicht überschreiten. Stecker von Geräten für eine Spannung von 12 V sollten nicht in Steckdosen für eine Spannung von 220 V gesteckt werden.

2.6. Vor der Reinigung, Reparatur und Inspektion von Lüftungsgeräten müssen diese mittels Schaltgeräten spannungsfrei geschaltet werden. Es sollten entsprechende Plakate angebracht werden.

2.7. Elektrische Leitungen und Elektroinstallationen, in deren Nähe Arbeiten durchgeführt werden sollen, müssen für die Dauer der Arbeiten spannungsfrei geschaltet sein; Ist dies nicht möglich, sind Zäune zu errichten und Maßnahmen zu treffen, die das Einschalten der Anlagen durch Unbefugte unmöglich machen.

2.8. Melden Sie alle bei der Inspektion am Arbeitsplatz festgestellten Mängel und Störungen dem Schichtleiter, damit diese Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung ergreifen können.

2.9. Durchzuführende Arbeiten im Auftrag der Werkstattleitung mit Eintrag im Tagebuch.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Lassen Sie bei der Reparatur von kalorischen Lüftungsgeräten Wasser oder Kondensat aus ihnen ab, trennen Sie sie von Rohrleitungen mit Energieträgern (überhitztes Wasser oder Dampf) mittels Absperrventilen und installieren Sie einen Stopfen an den Kämmen der Energieträger.

3.2. Prüfen Sie vor dem Starten des Lüftungssystems:

3.2.1. Wartungsfreundlichkeit des Antriebsriemens und seiner Spannung.

3.2.2. Vorhandensein von Schutzvorrichtungen für Antriebsriemen, Kupplungen, Lüfterflügelwellenenden und andere rotierende Teile.

3.2.3. Wartungsfreundlichkeit der Erdungskontakte des Elektromotors, seines Schlittens und seiner Startvorrichtungen.

3.2.4. Führen Sie einen Probelauf durch.

3.3. Legen Sie einen durchgerutschten Antriebsriemen erst an, wenn der Elektromotor und der Lüfter vollständig zum Stillstand gekommen sind.

3.4. Achten Sie darauf, dass die Lager während des Betriebs des Gerätes nicht überhitzen. Wenn die Lager heiß werden, beseitigen Sie die Ursache der Erwärmung. Achten Sie bei der Inspektion und Montage der Lager darauf, dass diese nicht zu fest sitzen und dass kein Sägemehl, Sand und Staub in die Lager gelangen.

3.5. Achten Sie darauf, dass das Motorgehäuse während des Betriebs nicht überhitzt.

3.6. Wenn der Riemen mit Stößen arbeitet oder durchrutscht, stoppen Sie das Lüftungsgerät zur Reparatur.

3.7. Überwachen Sie den guten Zustand der Luftkanalaufhängungen und verhindern Sie, dass sie durchhängen.

3.8. Bei der Inspektion von Staubabscheidern und Staubreinigungsanlagen sowie beim Reinigen von Bunkern von Staub sollte mit Schutzbrille und Atemschutzgerät gearbeitet werden.

Belasten Sie die Umwelt beim Reinigen von Staub nicht mit Staub.

3.9. Vermeiden Sie beim manuellen Reinigen von Trockenstaub in Kammern Stöße, die Funken erzeugen, um Explosionen zu vermeiden.

3.10. Stellen Sie bei Reparaturen oder Inspektionen von Geräten in der Höhe sicher, dass sich an den darunter liegenden Stellen keine Personen aufhalten.

3.11. Falten Sie die demontierten Teile so, dass sie nicht herunterfallen können und die Arbeit nicht behindern.

3.12. Es ist verboten, die Lüftungskammern, Kanäle und Plattformen mit verschiedenen Gegenständen zu verstopfen.

3.13. Es ist verboten, in die Kanäle von Bunkern, Unterständen und Kühlern zu klettern, bis die entsprechenden Anlagen abgeschaltet und vollständig stillgelegt, die Schmelzsicherungen entfernt, die Bunker von Staub befreit und die Innenteile der Anlagen belüftet sind.

3.14. Bei Arbeitspausen muss die Lüftungskammer mit einem Schlüssel verschlossen werden.

3.15. Stellen Sie nach Abschluss der Arbeiten den Arbeitskreis des Lüfters wieder her.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Jeder Mitarbeiter, der Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung oder Arbeitsschutzvorschriften feststellt oder eine für Personen gefährliche Fehlfunktion der Anlage feststellt, ist verpflichtet, dies dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden.

In Fällen, in denen eine Fehlfunktion des Geräts eine Gefahr für Personen oder das Gerät selbst darstellt, ist der Mitarbeiter, der sie entdeckt hat, verpflichtet, Maßnahmen zur Einstellung des Betriebs des Geräts zu ergreifen und dies anschließend dem Vorgesetzten mitzuteilen.

Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.

4.2. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, ist es erforderlich, dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation zu ergreifen, sofern damit keine Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden ist von Leuten.

4.3. Tritt ein Brand auf, ist es notwendig, mit den verfügbaren Mitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Asbestdecken, Sand) mit der Löschung zu beginnen und die Feuerwehr zu rufen.

4.4. Wird eine Fremdspannung am Gerät festgestellt, ist die Arbeit sofort einzustellen und dem Schichtleiter zu melden.

4.5. Wenn im Lüfter ein Klopfen oder Geräusche festgestellt werden, müssen Sie sofort den Elektromotor abschalten und mit der Inspektion und Reparatur des Lüfters fortfahren.

4.6. Wenn ein ungleichmäßiger Lauf des Ventilators, eine Durchbiegung der Welle, eine Durchbiegung oder ein Bruch der Flügel festgestellt wird, sollte die Verwaltung der Werkstatt sofort informiert werden und das Gerät sollte bis zur Behebung nicht in Betrieb genommen werden.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Schalten Sie tragbare Lampen aus und entfernen Sie sie (sofern sie zur Organisation der lokalen Beleuchtung verwendet werden).

5.2. Entfernen Sie Teile, Materialien, Vorrichtungen und Werkzeuge an den dafür vorgesehenen Stellen.

5.3. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.4. Melden Sie festgestellte Mängel an Lüftungsanlagen, Geräten und Werkzeugen.

Anhang 1. Liste der Spezialkleidung, Spezialschuhe und anderer persönlicher Schutzausrüstung

Anhang 2. Arbeiten in der Höhe

1. Alle Teile von Leitern und Stehleitern müssen eine glatte, gehobelte Oberfläche haben und dürfen keine Risse aufweisen. Treppen müssen gemäß den Anforderungen der behördlichen und technischen Dokumentation hergestellt werden.

2. Es ist verboten, mit Nägeln niedergeschlagene Holzleitern und Stehleitern zu verwenden, ohne die Stufen in die Bogensehnen einzuschneiden und ohne die Bogensehnen mit Bolzen zu befestigen.

3. Die Länge der Leiter muss die Möglichkeit bieten, Arbeiten auf einer Stufe auszuführen, die sich in einem Abstand von mindestens 1 m vom oberen Ende der Leiter befindet, und darf 5 m nicht überschreiten. Bei unzureichender Länge ist dies der Fall Es ist verboten, Stützkonstruktionen aus Kisten, Fässern usw. anzuordnen sowie Leitern mit einem Neigungswinkel zum Horizont von mehr als 75° ohne zusätzliche Befestigung des Oberteils zu installieren.

4. Die unteren Enden tragbarer Leitern, die auf dem Boden installiert werden, müssen Schäkel mit scharfen Spitzen haben, und wenn sie auf glatten und rauen Böden verwendet werden, müssen sie mit Schuhen aus Gummi oder einem anderen rutschfesten Material ausgestattet sein. Gegebenenfalls müssen die oberen Enden der Leitern über spezielle Haken verfügen.

5. Plattformen für Leitern mit einer Höhe von 1,3 m oder mehr müssen mit Zäunen oder Stoppern versehen sein.

6. Schiebeleitern müssen über eine Verriegelung verfügen, die ein spontanes Ausfahren während des Betriebs ausschließt.

7. Es ist verboten, von den beiden oberen Stufen von Leitern ohne Geländer oder Anschlägen und Leitern aus zu arbeiten sowie sich auf den Stufen für mehr als eine Person aufzuhalten.

8. Es ist verboten, in großer Höhe von einer Leiter oder von Leiter zu Leiter zu wechseln.

9. Das Arbeiten auf Leitern in der Nähe und über laufenden Maschinen, Förderbändern usw. sowie die Verwendung elektrischer und maschineller Werkzeuge ist verboten.

10. Vor Beginn der Arbeiten an der Leiter ist deren Standsicherheit zu gewährleisten und anschließend durch Inspektion und Prüfung sicherzustellen, dass die Leiter nicht verrutschen oder unbeabsichtigt bewegt werden kann.

11. Wenn es nicht möglich ist, die Oberseite der Leiter sicher zu befestigen, sowie bei Arbeiten an Orten mit Personenverkehr, ist es erforderlich, dass ein anderer Arbeiter die Leiter festhält, um ein Herunterfallen der Leiter durch versehentliche Stöße zu verhindern .

12. Für Arbeiten in der Höhe auf Treppenläufen müssen spezielle Bodenbeläge angeordnet werden.

13. Leitern müssen Inventarnummern haben und alle 6 Monate geprüft werden.

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