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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Bitumenschmelzer

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Als Bitumenschmelzer darf Personal arbeiten, das eine ärztliche Kommission, eine spezielle technische Ausbildung und eine bestandene Prüfung bestanden hat. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit erfolgt schriftlich im Einweisungsprotokoll am Arbeitsplatz.

1.2. Vor der Arbeitserlaubnis muss der Monteur eine Einweisung am Arbeitsplatz absolvieren. Künftig muss er sich mindestens alle drei Monate wiederholten Briefings unterziehen. Die erneute Überprüfung der Kenntnisse der Arbeitnehmer über die Sicherheitsvorschriften erfolgt alle 12 Monate.

1.3. Der Bitumenschmelzer muss erfüllen:

1) interne Arbeitsvorschriften;

2) Brandschutzvorschriften;

3) im Falle eines Unfalls Erste Hilfe leisten können;

4) Regeln der persönlichen Hygiene.

1.4. Auf der Baustelle sind folgende Regeln zu beachten:

1) nur an Orten passieren, die für den Durchgang vorgesehen sind und durch ein Schild gekennzeichnet sind;

2) gehen Sie nicht über den Zaun von Gefahrenbereichen hinaus;

3) Um Augenkrankheiten zu vermeiden, schauen Sie beim Elektroschweißen nicht in die offene Flamme.

4) Berühren Sie keine elektrischen Geräte und Leitungen.

1.5. Achten Sie auf Verbrennungen durch erhitzte Geräte sowie auf Spritzer von geschmolzenem Bitumen.

1.6. Der Arbeitsplatz und die Gänge müssen sauber und frei von Unordnung sein.

1.7. Werkzeuge und Vorrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

1.8. Jeder Bitumenanlagenbetreiber muss die Grundregeln der Ersten Hilfe bei verschiedenen Unfällen kennen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn den Zustand des Arbeitsplatzes, die Abwesenheit von Fremdkörpern sowie die Sauberkeit des Arbeitsplatzes.

2.2. Tragen Sie die den Normen entsprechende Arbeitskleidung, speziell. Schuhe.

2.3. Bevor Sie das Gerät im Leerlauf oder in Betrieb nehmen, müssen Sie zusammen mit einem Mechaniker Folgendes überprüfen:

1) Wartungsfreundlichkeit aller beweglichen Teile der Anlage;

2) das Fehlen von Fremdkörpern in den Mechanismen;

3) das Vorhandensein von Schmierung;

4) Befestigung der Hauptknoten;

5) Wartungsfreundlichkeit von Zäunen;

6) Wartungsfreundlichkeit der Startausrüstung und Signalisierung

2.4. Vor dem Starten von Maschinen, Mechanismen und anderen Geräten von Bitumenschmelzanlagen muss ein Warnsignal gegeben werden.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Fässer mit Materialien sollten umgedreht und vor sich hergeschoben werden, um eine starke Beschleunigung zu vermeiden.

3.2. Beim Be- und Entladen von Fässern mit Material von den am Boden befindlichen Plattformen folgen Sie den Gleisen mit Hilfe von Seilen. Fässer mit einem Gewicht von bis zu 35 kg müssen von zwei Arbeitern ohne Verwendung von Seilen be- und entladen werden. In beiden Fällen sollten sich die Arbeiter auf den Seiten der transportierten Ladung befinden.

3.3. Fässer sollten kopfüber gestapelt werden. Unter die äußersten Reihen werden Keile geschlagen. Bei der Verlegung in zwei Etagen sollten zwischen den Reihen Bretter verlegt werden.

3.4. Bei der Einfuhr von Materialien auf der Straße sind folgende Regeln zu beachten:

1) Arbeiter, die mit dem Entladen betraut sind, dürfen sich den Muldenkippern erst nähern, wenn diese vollständig angehalten haben;

2) Es ist nicht gestattet, während der Fahrt auf Kotflügeln oder Rädern zu stehen oder in die Karosserie eines Muldenkippers zu klettern.

3) es ist verboten, sich an den Orten auszuruhen, an denen Autos entladen werden;

4) Beim Öffnen der Seiten sollten Sie sich an der Seitenlinie befinden, um blaue Flecken zu vermeiden.

3.5. Bitumen sollte in speziellen Lagern oder unter einer Überdachung gelagert werden.

3.6. Flüssigbitumen- und Heizöllager müssen eingezäunt sein.

3.7. Um Verbrennungen von heißem Bitumen zu vermeiden, die beim Beladen von Kesseln mit festen Bitumenstücken verspritzen können, müssen spezielle Schräggitter verwendet werden, entlang derer Bitumenstücke sanft abgesenkt werden.

3.8. Der Kessel darf nicht mehr als ¾ seines Fassungsvermögens mit geschmolzenem Bitumen beladen sein, falls es kocht.

3.9. Alle Mitarbeiter, die die Bitumenschmelzanlage warten, müssen in den in den Normen vorgesehenen Overalls, Handschuhen und Schutzbrillen arbeiten.

3.10. Beim Verladen von Bitumen ist es notwendig, sich auf einer mit Geländern umzäunten Plattform über den Kesseln aufzuhalten.

3.11. Um zu verhindern, dass Personen in Bitumenkessel fallen, sollten die Kessel nach jeder Beladung mit Gittern verschlossen werden, deren Zellen nicht größer als 15 x 15 cm sind.

3.12. Bei einem einstufigen System wird Bitumen nicht im Lager erhitzt, sondern morgens oder abends zerkleinert und dem Standort der Bitumenschmelzanlage zur Erwärmung per Transport, Kran, Wannen zugeführt.

3.13. In den Kesseln der Bitumenschmelzanlage wird das Bitumen auf eine Temperatur von 145-170 °C erhitzt°C, und bei Lufttemperaturen unter +10°C bis Temperatur 165-180°C.

3.14. Beim Aufschäumen von Bitumen ist es notwendig, einen Teil davon in einen Ersatzkessel zu pumpen und mit einem mechanischen Mischer intensiv zu vermischen. Es ist verboten, eimerweise heißes Bitumen von Kessel zu Kessel zu gießen. Um die Möglichkeit des Einfüllens von Schaumbitumen in benachbarte Kessel zu gewährleisten, müssen die Luken von Bitumenkesseln mit Metallluken der Größe 2x20 cm verbunden werden.

3.15. Heißes Bitumen nicht in offenen Behältern transportieren.

3.16. Vor der Reinigung oder Reparatur des Kessels muss dieser vollständig abgekühlt werden. Die Reinigung sollte mit Hilfe spezieller Schaber durch die Reinigungsluken in den Stirnwänden des Kessels erfolgen.

3.17. Der Kessel muss von zwei Arbeitern gereinigt oder repariert werden. Einer, der im Kessel arbeitet, muss einen Sicherheitsgurt mit einem starken Seil anlegen, dessen Ende von einem Arbeiter gehalten wird, der die Arbeiten außerhalb des Kessels beobachtet. Diese Arbeiten werden im Beisein einer verantwortlichen Person durchgeführt.

3.18. Beim Betreten des Kessels ist das Tragen eines Leinenanzugs, Fäustlingen, Stiefeln mit Holzsohlen und bei Gasverschmutzung eine Schlauchgasmaske erforderlich.

3.19. Bei der Wartung von Bitumenpumpen sind folgende Regeln zu beachten:

1) schließen Sie das Steuerventil nicht während des Betriebs;

2) Schalten Sie die Pumpe erst ein, nachdem der Dampfmantel aller Bitumenleitungen vollständig aufgeheizt ist.

3) Überwachen Sie den Bitumendruck in der Leitung anhand des Manometers und lassen Sie ihn nicht über den eingestellten Wert ansteigen.

4) Überwachen Sie die zuverlässige Befestigung von Ventilen und Wasserhähnen. Öffnen Sie beim nächsten Einschalten der Pumpe das Ventil. Die Bitumenzufuhr erfolgt schrittweise.

3.20. Die Plattform des Injektors muss mit einem 1,1 m hohen Geländer eingezäunt sein.

3.21. Die Plattform und die Seitenwand unter der Düse müssen mit Stahlblech ummantelt sein und sauber gehalten werden.

3.22. Verschütteter Kraftstoff sollte sofort mit Sand bedeckt und rechtzeitig entfernt werden.

3.23. Um Verbrennungen durch heißes Bitumen zu vermeiden, gießen Sie Bitumen in den Wiegeeimer und lassen Sie es vorsichtig in den Mischer ab, indem Sie den Hahn nach und nach öffnen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle eines Bitumenbrandes im Kessel sollten umgehend Maßnahmen zur Löschung des Brandes und gleichzeitige Benachrichtigung der Feuerwehr ergriffen werden. Schließen Sie die Deckel und den Schornstein und schließen Sie den Feuerraum. Anschließend sollte der Brand mit Schaumfeuerlöschern und Sand gelöscht werden. Beim Löschen von Bitumen ist die Verwendung von Wasser verboten.

4.2. Wenn ein Bitumenleck am Kessel festgestellt wird, stoppen Sie sofort den Ofen und pumpen Sie das Bitumen in andere Kessel.

4.3. Im Falle einer Verbrennung mit heißem Bitumen ist es notwendig, das Bitumen abzukühlen und mit Kerosin, dann mit Wasser und Seife abzuwaschen und die beschädigte Stelle mit einem trockenen, sterilen Verband zu verbinden, dann einen Arzt aufzusuchen und den Arbeitsleiter zu informieren.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. So stoppen Sie das Gerät:

1) die Masse vollständig entwickeln;

2) den Elektromotor des Mechanismus ausschalten;

3) Reinigen Sie die Ausrüstung und den Arbeitsplatz von der Masse.

5.2. Bringen Sie Ordnung in den Arbeitsplatz, die Ausrüstung, die Werkzeuge, die Zäune, die Hilfs- und Sicherheitsvorrichtungen.

5.3. Entfernen Sie Staub und klebrige Masse von Arbeitskleidung und Schuhen, waschen Sie Gesicht und Hände mit Seife und duschen Sie.

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