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Hinweise zum Arbeitsschutz beim gasthermischen und Lichtbogenbeschichten Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Zur Durchführung von Arbeiten zum Aufbringen von Beschichtungen im Gas-Thermo- und Lichtbogenverfahren (im Folgenden Spritzen genannt) sind Männer ab 18 Jahren berechtigt, die eine ärztliche Untersuchung, eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung bestanden haben und über Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen verfügen praktische Kenntnisse in der Gerätewartung. 1.2. Die Zulassung zur Arbeit eines Metallisierers erfolgt auf Anordnung der Organisation nach einer Einführungsbesprechung und der Ausstellung einer Bescheinigung über die Kenntnisprüfung im Arbeitsschutz. 1.3. Mindestens vierteljährlich sollte eine wiederholte Einweisung und Prüfung der Kenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Betriebshygiene mit Vermerk in einem Sonderjournal und einer Personalkarte des Metallisierers erfolgen. Mindestens einmal im Jahr werden die Kenntnisse durch eine eigens eingerichtete Kommission unter Vorsitz eines vom Arbeitgeber benannten Arbeitnehmers überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung der Kenntnisse von Metallisierern müssen in einem Protokoll dokumentiert werden, dessen Nummer auf dem Zertifikat angebracht und durch das Siegel der Organisation bestätigt wird. 1.4. Mitarbeiter sollten sich in der vorgeschriebenen Weise regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterziehen. 1.5. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die in der Organisation festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten. 1.6. Beim Sprühen kann der Arbeiter den folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:
1.7. Bei der Vorbereitung der Oberfläche des Grundmetalls vor dem Spritzen sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
1.8. In Strahlkammern muss sichergestellt sein, dass die Startvorrichtungen mit den Ladevorrichtungen blockiert werden. 1.9. Die Verwendung von trockenem Quarzsand zur Reinigung von Teilen ist nicht zulässig. 1.10. Beim Reinigen der Oberfläche des Grundmetalls zum Spritzen ist auf die Dichtheit der Kammern und deren Fernbedienung zu achten. 1.11. Der Beginn der Reinigungskammern (Trommeln) sollte mit Beginn der Belüftung blockiert werden. 1.12. Druckluft muss vor Eintritt in die Reinigungskammern durch einen Öl-Feuchte-Abscheider geleitet werden. 1.13. Vorgänge zum Einfüllen und Reinigen von Pulvern in die Trichter von Sprühanlagen sollten mit lokaler Absaugung oder in speziellen Kammern und Kabinen mit Absaugung durchgeführt werden. 1.14. Bei manuellen Sprühvorgängen sollte durch den Einsatz mobiler Ortsabsauger sichergestellt werden, dass die Schadstoffkonzentration in der Luft die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet. 1.15. Beim Auftragen von Beschichtungen im thermischen Verfahren sind folgende Anforderungen zu beachten:
1.16. Die Auslegung des Brenners zur gasthermischen Beschichtung beim Zünden eines brennbaren Gemisches muss eine Zündung ohne Rückzündung gewährleisten. 1.17. Beim Aufbringen von Beschichtungen im Lichtbogenverfahren müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
1.18. Das manuelle Auftragen von Beschichtungen sollte in Schallschutzkabinen oder in speziellen Bereichen unter Verwendung von Schallschutzgehäusen erfolgen. 1.19. Die Anwesenheit von Außenstehenden im Bereich der Reinigungs- und Beschichtungsanlage während deren Betrieb oder Einstellung ist nicht gestattet, was durch das Vorhandensein von Sicherheitsschildern gemäß GOST 12.4.026 sichergestellt werden muss. 1.20. Bei der Durchführung von Spritzarbeiten müssen Metallisierer mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sein. 1.21. Während der Arbeit individuell ausgegebene Schutzausrüstung muss am Arbeitsplatz des Metallisierers vorhanden sein. 1.22. Bei Beschichtungsarbeiten sollte der auftreffende Lärm die in GOST 12.2.003 festgelegten Werte nicht überschreiten. Bei Überschreitung der maximal zulässigen Lärmpegel müssen Arbeitnehmer lärmmindernde Kopfhörer tragen. 1.23. Bei Beschichtungsarbeiten in geschlossenen Behältern sowie beim Versprühen von Materialien, die giftige Dämpfe und Stäube abgeben (Blei, Zink, Zinn, Kupfer, Cadmium), ist das Tragen von Helmmasken mit Zwangsluftzufuhr zum Atmen erforderlich. 1.24. Um die Augen vor Flammen und Partikeln geschmolzenen Metalls zu schützen, muss der Bediener eine Schutzbrille ZP mit Lichtfiltern tragen. 1.25. Overalls sollten bequem sein und die Bewegungen des Metallisierers nicht behindern, ihn vor Funken und Spritzern geschmolzenen Metalls sowie industrieller Verschmutzung schützen. 1.26. Alle Overalls von Metallisierern müssen regelmäßig gewaschen werden. 1.27. Metallarbeitern müssen Handschuhe zum Schutz der Hände zur Verfügung gestellt werden. 1.28. Das Tragen von Overalls und Handschuhen aus synthetischen Materialien ist verboten. 1.29. Zusätzlich zu diesen Anweisungen muss der Metallisierer wissen:
1.30. Das Personal muss in der Lage sein, bei Vergiftungen, Verbrennungen der Haut und Schleimhäute sowie Stromschlägen Erste Hilfe zu leisten. Bei Beschichtungsarbeiten an einem speziell dafür vorgesehenen Ort sollte Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden sein: steriles Verbandmaterial, blutstillendes Tourniquet, Heftpflaster, Bandagen, Jodtinktur, Ammoniak, Waschspritze, Brandsalbe. 1.31. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung haften die Mitarbeiter gemäß geltendem Recht. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Inspizieren, aufräumen und Overall und Sicherheitsschuhe anziehen. 2.2. Prüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit und Vollständigkeit der PSA. 2.3. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, entfernen Sie alles, was die Arbeit behindern könnte, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht. 2.4. Bereiten Sie eine Seifenlösung vor, um die Dichtheit der Geräteanschlüsse zu überprüfen. 2.5. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Geräten zum Sprühen (Metallisierer), Hülsen und Netzteilen. 2.6. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit von Schläuchen, Werkzeugen, Vorrichtungen, Manometern, Getrieben und das Vorhandensein von Saugwirkung in der Ausrüstung. 2.7. Überprüfen Sie die Dichtheit aller lösbaren und Lötverbindungen. 2.8. Entfernen Sie Öl und Feuchtigkeit aus der vom Sprühmaterial transportierten Luft oder dem Gas. 2.9. Lüftungsbetrieb prüfen. 2.10. Überprüfen Sie, ob die Beleuchtung funktioniert. 2.11. Überprüfen Sie die primäre Feuerlöschausrüstung und stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand ist. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Spritzarbeiten sollten nur im Overall und unter Verwendung von PSA durchgeführt werden. 3.2. Prüfen Sie vor dem Anschließen des Reglers an das Flaschenventil:
3.3. Die Befestigung der Hülsen an den Anschlussnippeln der Metallisierer muss zuverlässig sein, hierfür müssen spezielle Klemmen verwendet werden. 3.4. Für Gasmetallisierer:
3.5. Für Elektrometallisierer:
3.6. Beim Auftragen von Beschichtungen sollte eine Erwärmung der metallisierten Oberfläche über 70 °C vermieden werden. 3.7. Die Verwendung von Metallisierungsmitteln zum thermischen Spritzen ist verboten, wenn:
3.8. Es ist verboten, einen Lichtbogenmetallisierer zu verwenden:
3.9. Es ist verboten, den Sprühkopf des Lichtbogengeräts unter Spannung zu verstellen und einzustellen. 3.10. Es ist verboten, Metallisierer und andere Geräte am Arbeitsplatz zu reparieren. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei gefährlichen Situationen, die zu Unfällen oder Unfällen führen können, ist der Metallbauer verpflichtet, den Notfall dem Werkstattleiter oder Arbeitsschutzingenieur zu melden. 4.2. Wenn ein Flammenrückschlag auftritt, schließen Sie sofort die Gasmetallisierungsventile und kühlen Sie den Sprühkopf ab. 4.3. Tritt eine interne oder externe Erwärmungsquelle (Zündung) auf, die zur Explosion von Flaschen führen kann, ist eine sofortige Evakuierung der Flaschen erforderlich. Wenn es nicht möglich ist, sie aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, müssen die Zylinder mit Wasser gekühlt werden, bis sie vollständig abgekühlt sind. 4.4. Im Brandfall müssen Sie:
4.5. Im Falle eines Unfalls ist der Geschädigte oder Augenzeuge verpflichtet, den Werkstattleiter (Schichtleiter) oder Vorarbeiter zu benachrichtigen, der die Erste Hilfe für den Geschädigten organisieren muss. 4.6. Im Falle einer Verletzung die Arbeit sofort einstellen, den Vorgesetzten benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Nach dem Stoppen des Betriebs des Gasmetallisierers ist Folgendes erforderlich:
5.2. Nach dem Stoppen des Betriebs des Elektrometallisierers ist Folgendes erforderlich:
5.3. Overalls, PSA ausziehen und in Ordnung bringen. 5.4. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen. 5.5. Das Licht ausschalten. 5.6. Melden Sie dem Vorarbeiter den Abschluss der Arbeiten und verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz nur mit Erlaubnis des Vorarbeiters. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Diesel arbeiten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Dreimesser-Papierschneidemaschinen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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