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Hinweise zum Arbeitsschutz beim gasthermischen und Lichtbogenbeschichten

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Zur Durchführung von Arbeiten zum Aufbringen von Beschichtungen im Gas-Thermo- und Lichtbogenverfahren (im Folgenden Spritzen genannt) sind Männer ab 18 Jahren berechtigt, die eine ärztliche Untersuchung, eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung bestanden haben und über Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen verfügen praktische Kenntnisse in der Gerätewartung.

1.2. Die Zulassung zur Arbeit eines Metallisierers erfolgt auf Anordnung der Organisation nach einer Einführungsbesprechung und der Ausstellung einer Bescheinigung über die Kenntnisprüfung im Arbeitsschutz.

1.3. Mindestens vierteljährlich sollte eine wiederholte Einweisung und Prüfung der Kenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Betriebshygiene mit Vermerk in einem Sonderjournal und einer Personalkarte des Metallisierers erfolgen.

Mindestens einmal im Jahr werden die Kenntnisse durch eine eigens eingerichtete Kommission unter Vorsitz eines vom Arbeitgeber benannten Arbeitnehmers überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung der Kenntnisse von Metallisierern müssen in einem Protokoll dokumentiert werden, dessen Nummer auf dem Zertifikat angebracht und durch das Siegel der Organisation bestätigt wird.

1.4. Mitarbeiter sollten sich in der vorgeschriebenen Weise regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterziehen.

1.5. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die in der Organisation festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten.

1.6. Beim Sprühen kann der Arbeiter den folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhter Staubgehalt und Gaskontamination des Arbeitsbereichs;
  • hochfrequentes Rauschen;
  • erhöhter Ultraschallpegel;
  • erhöhte Helligkeit des Lichts;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts und der Ausrüstung;
  • neuropsychische Überlastung.

1.7. Bei der Vorbereitung der Oberfläche des Grundmetalls vor dem Spritzen sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

  • Mechanisierung und Automatisierung des Prozesses;
  • Versiegelungsprozesse, die eine Quelle schädlicher und gefährlicher Produktionsfaktoren darstellen;
  • die Verwendung von Belüftung und lokaler Absaugung;
  • Verwendung von Sperrsystemen;
  • die Verwendung von Bildschirmen, Gehäusen und anderen Zäunen;
  • Bereitstellung von akustischem Schutz;
  • Einsatz von Entstaubungsanlagen.

1.8. In Strahlkammern muss sichergestellt sein, dass die Startvorrichtungen mit den Ladevorrichtungen blockiert werden.

1.9. Die Verwendung von trockenem Quarzsand zur Reinigung von Teilen ist nicht zulässig.

1.10. Beim Reinigen der Oberfläche des Grundmetalls zum Spritzen ist auf die Dichtheit der Kammern und deren Fernbedienung zu achten.

1.11. Der Beginn der Reinigungskammern (Trommeln) sollte mit Beginn der Belüftung blockiert werden.

1.12. Druckluft muss vor Eintritt in die Reinigungskammern durch einen Öl-Feuchte-Abscheider geleitet werden.

1.13. Vorgänge zum Einfüllen und Reinigen von Pulvern in die Trichter von Sprühanlagen sollten mit lokaler Absaugung oder in speziellen Kammern und Kabinen mit Absaugung durchgeführt werden.

1.14. Bei manuellen Sprühvorgängen sollte durch den Einsatz mobiler Ortsabsauger sichergestellt werden, dass die Schadstoffkonzentration in der Luft die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet.

1.15. Beim Auftragen von Beschichtungen im thermischen Verfahren sind folgende Anforderungen zu beachten:

  • die Einspritzung in die Gaskanäle des Sprühbrenners muss mindestens 0,012 MPa betragen;
  • alle Komponenten und Teile, die mit der Kommunikation brennbarer Gase in Zusammenhang stehen, müssen abgedichtet sein;
  • Bei Stromversorgung über das Stromnetz sollten an Orten, an denen Sauerstoff und brennbare Gase verbraucht werden, mit Toren ausgestattete Gasabbaustellen installiert werden, um die Ausbreitung eines Rückstoßes in die Gasleitungen zu verhindern.
  • Bei Betrieb mit einzelnen Zylindern sollte zwischen den Zylinderreduzierern und dem Metallisierer eine Sicherheitsvorrichtung installiert werden.

1.16. Die Auslegung des Brenners zur gasthermischen Beschichtung beim Zünden eines brennbaren Gemisches muss eine Zündung ohne Rückzündung gewährleisten.

1.17. Beim Aufbringen von Beschichtungen im Lichtbogenverfahren müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • die Leerlaufspannung der Gleichstromquelle sollte im manuellen Verfahren 80 V nicht überschreiten, im automatischen oder mechanisierten Verfahren 90 V;
  • Sprühköpfe von Lichtbogengeräten müssen ein stabiles Brennen des Lichtbogens gewährleisten;
  • der elektrische Metallisierer muss mit einer Vorrichtung zum Schutz der Arbeiter vor der Einwirkung eines Lichtbogens ausgestattet sein;
  • der Abschnitt der stromführenden Drähte zum elektrischen Metallisierer muss einen Langzeitbetrieb ohne Erwärmung über 50 °C gewährleisten;
  • Die Befestigung der Muffen an der Luftleitung und die Montage des Geräts müssen zuverlässig sein und die Möglichkeit eines Ausfalls ausschließen.

1.18. Das manuelle Auftragen von Beschichtungen sollte in Schallschutzkabinen oder in speziellen Bereichen unter Verwendung von Schallschutzgehäusen erfolgen.

1.19. Die Anwesenheit von Außenstehenden im Bereich der Reinigungs- und Beschichtungsanlage während deren Betrieb oder Einstellung ist nicht gestattet, was durch das Vorhandensein von Sicherheitsschildern gemäß GOST 12.4.026 sichergestellt werden muss.

1.20. Bei der Durchführung von Spritzarbeiten müssen Metallisierer mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sein.

1.21. Während der Arbeit individuell ausgegebene Schutzausrüstung muss am Arbeitsplatz des Metallisierers vorhanden sein.

1.22. Bei Beschichtungsarbeiten sollte der auftreffende Lärm die in GOST 12.2.003 festgelegten Werte nicht überschreiten. Bei Überschreitung der maximal zulässigen Lärmpegel müssen Arbeitnehmer lärmmindernde Kopfhörer tragen.

1.23. Bei Beschichtungsarbeiten in geschlossenen Behältern sowie beim Versprühen von Materialien, die giftige Dämpfe und Stäube abgeben (Blei, Zink, Zinn, Kupfer, Cadmium), ist das Tragen von Helmmasken mit Zwangsluftzufuhr zum Atmen erforderlich.

1.24. Um die Augen vor Flammen und Partikeln geschmolzenen Metalls zu schützen, muss der Bediener eine Schutzbrille ZP mit Lichtfiltern tragen.

1.25. Overalls sollten bequem sein und die Bewegungen des Metallisierers nicht behindern, ihn vor Funken und Spritzern geschmolzenen Metalls sowie industrieller Verschmutzung schützen.

1.26. Alle Overalls von Metallisierern müssen regelmäßig gewaschen werden.

1.27. Metallarbeitern müssen Handschuhe zum Schutz der Hände zur Verfügung gestellt werden.

1.28. Das Tragen von Overalls und Handschuhen aus synthetischen Materialien ist verboten.

1.29. Zusätzlich zu diesen Anweisungen muss der Metallisierer wissen:

  • Notfallplan an Ihrem Arbeitsplatz;
  • Bedienungsanleitung für den Metallisierer;
  • Brandschutzunterweisungen an Ihrem Arbeitsplatz;
  • Regeln für die Verwendung von PSA;
  • Regeln für die Erste-Hilfe-Leistung bei Unfällen;
  • persönliche Hygieneregeln.

1.30. Das Personal muss in der Lage sein, bei Vergiftungen, Verbrennungen der Haut und Schleimhäute sowie Stromschlägen Erste Hilfe zu leisten.

Bei Beschichtungsarbeiten an einem speziell dafür vorgesehenen Ort sollte Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden sein: steriles Verbandmaterial, blutstillendes Tourniquet, Heftpflaster, Bandagen, Jodtinktur, Ammoniak, Waschspritze, Brandsalbe.

1.31. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung haften die Mitarbeiter gemäß geltendem Recht.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Inspizieren, aufräumen und Overall und Sicherheitsschuhe anziehen.

2.2. Prüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit und Vollständigkeit der PSA.

2.3. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, entfernen Sie alles, was die Arbeit behindern könnte, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.4. Bereiten Sie eine Seifenlösung vor, um die Dichtheit der Geräteanschlüsse zu überprüfen.

2.5. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Geräten zum Sprühen (Metallisierer), Hülsen und Netzteilen.

2.6. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit von Schläuchen, Werkzeugen, Vorrichtungen, Manometern, Getrieben und das Vorhandensein von Saugwirkung in der Ausrüstung.

2.7. Überprüfen Sie die Dichtheit aller lösbaren und Lötverbindungen.

2.8. Entfernen Sie Öl und Feuchtigkeit aus der vom Sprühmaterial transportierten Luft oder dem Gas.

2.9. Lüftungsbetrieb prüfen.

2.10. Überprüfen Sie, ob die Beleuchtung funktioniert.

2.11. Überprüfen Sie die primäre Feuerlöschausrüstung und stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand ist.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Spritzarbeiten sollten nur im Overall und unter Verwendung von PSA durchgeführt werden.

3.2. Prüfen Sie vor dem Anschließen des Reglers an das Flaschenventil:

  • das Vorhandensein von Siegeln oder anderen Markierungen (Lack) am Sicherheitsventil, die darauf hinweisen, dass die Werkseinstellung oder die Einstellung nach der Reparatur nicht verletzt wurde;
  • Gebrauchstauglichkeit des Manometers und Zeitraum seiner Überprüfung;
  • der Zustand des Gewindes der Armaturen;
  • das Vorhandensein einer Dichtung im Ventil;
  • das Vorhandensein von Filtern in den Einlassarmaturen.

3.3. Die Befestigung der Hülsen an den Anschlussnippeln der Metallisierer muss zuverlässig sein, hierfür müssen spezielle Klemmen verwendet werden.

3.4. Für Gasmetallisierer:

  • führen Sie eine vorläufige Einstellung der Pulver- oder Drahtvorschubgeschwindigkeit durch;
  • Zünden Sie eine Standby-Gasflamme an und wählen Sie dann eine vorgegebene Pulver- oder Drahtvorschubgeschwindigkeit aus.
  • Führen Sie das Sprühen durch und bewegen Sie den Metallisierer gleichmäßig. Der Abstand der Sprühdüse zur Grundmetalloberfläche sollte 150 - 180 mm betragen.

3.5. Für Elektrometallisierer:

  • Öffnen Sie den Lufthahn;
  • Legen Sie den Draht so auf die Spule, dass er sich während des Betriebs abwickelt. der Draht muss sauber, glatt, ohne Oxide und Filme sein;
  • laden Sie das Gerät mit einem Kabel auf;
  • Stellen Sie bei ausgeschaltetem Gerät den Sprühkopf ein und justieren Sie ihn.
  • Schalten Sie den Drahtvorschub ein: Das Drahtende sollte sich in der Mitte der Luftdüse in einem Abstand von 2 - 3 cm vom äußeren Ende der Düse befinden;
  • Zum Sprühen: Für optimale Ergebnisse mit maximalem Druckluftdruck (0,5 - 0,6 MPa) arbeiten.

3.6. Beim Auftragen von Beschichtungen sollte eine Erwärmung der metallisierten Oberfläche über 70 °C vermieden werden.

3.7. Die Verwendung von Metallisierungsmitteln zum thermischen Spritzen ist verboten, wenn:

  • Injektionen in Gaskanäle weniger als 0,12 MPa;
  • verletzung der Dichtheit von Komponenten und Teilen des Metallisierers;
  • mit von Öl und Feuchtigkeit ungereinigter Luft oder anderem Gas, das das Spritzmaterial transportiert.

3.8. Es ist verboten, einen Lichtbogenmetallisierer zu verwenden:

  • ohne Schutzgitter an der Luftkappe;
  • mit einem defekten Gerät;
  • ohne PSA.

3.9. Es ist verboten, den Sprühkopf des Lichtbogengeräts unter Spannung zu verstellen und einzustellen.

3.10. Es ist verboten, Metallisierer und andere Geräte am Arbeitsplatz zu reparieren.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei gefährlichen Situationen, die zu Unfällen oder Unfällen führen können, ist der Metallbauer verpflichtet, den Notfall dem Werkstattleiter oder Arbeitsschutzingenieur zu melden.

4.2. Wenn ein Flammenrückschlag auftritt, schließen Sie sofort die Gasmetallisierungsventile und kühlen Sie den Sprühkopf ab.

4.3. Tritt eine interne oder externe Erwärmungsquelle (Zündung) auf, die zur Explosion von Flaschen führen kann, ist eine sofortige Evakuierung der Flaschen erforderlich. Wenn es nicht möglich ist, sie aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, müssen die Zylinder mit Wasser gekühlt werden, bis sie vollständig abgekühlt sind.

4.4. Im Brandfall müssen Sie:

  • aufhören zu arbeiten;
  • schalten Sie das verwendete Gerät aus;
  • Rufen Sie die Feuerwehr, informieren Sie den Arbeitsleiter und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den verfügbaren Mitteln.

4.5. Im Falle eines Unfalls ist der Geschädigte oder Augenzeuge verpflichtet, den Werkstattleiter (Schichtleiter) oder Vorarbeiter zu benachrichtigen, der die Erste Hilfe für den Geschädigten organisieren muss.

4.6. Im Falle einer Verletzung die Arbeit sofort einstellen, den Vorgesetzten benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach dem Stoppen des Betriebs des Gasmetallisierers ist Folgendes erforderlich:

  • schließen Sie die Ventile aller Zylinder;
  • Gase aus allen Kommunikationen freisetzen;
  • Druckfedern der Getriebe lösen;
  • die Ärmel abnehmen;
  • Reinigen Sie den Metallisierer von angesammeltem Staub und wischen Sie ihn gründlich ab.
  • Metallisierer mit Druckluft ausblasen.

5.2. Nach dem Stoppen des Betriebs des Elektrometallisierers ist Folgendes erforderlich:

  • schalten Sie den Drahtvorschub aus;
  • schalte den Strom aus;
  • schließen Sie den Lufthahn;
  • Reinigen Sie den Metallisierer von angesammeltem Staub und wischen Sie ihn gründlich ab.
  • Blasen Sie Druckluft durch die Antriebs- und Druckrollen des Drahtvorschubmechanismus.
  • Wechseln Sie nach 30 Stunden nach Arbeitsbeginn das Schmiermittel im Getriebe.

5.3. Overalls, PSA ausziehen und in Ordnung bringen.

5.4. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen.

5.5. Das Licht ausschalten.

5.6. Melden Sie dem Vorarbeiter den Abschluss der Arbeiten und verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz nur mit Erlaubnis des Vorarbeiters.

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