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Arbeitssicherheitsunterweisung für einen Automechaniker

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Zur selbständigen Tätigkeit als Kfz-Reparaturmechaniker (nachfolgend Mechaniker genannt) sind Personen berechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind, über eine Berufsausbildung verfügen und Folgendes bestanden haben:

  • vorläufige ärztliche Untersuchung (im Falle der Umgehung der ärztlichen Untersuchung darf der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten nicht wahrnehmen);
  • Einführungsschulung;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken und Prüfung von Kenntnissen zur Arbeitssicherheit;
  • Erstausbildung am Arbeitsplatz.

Zum Arbeiten mit elektrifizierten Werkzeugen und Geräten sind Schlosser zugelassen, die eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung absolviert haben und über die Qualifikationsgruppe I in elektrischer Sicherheit verfügen.

Die Durchführung von Arbeiten, die nicht mit den Aufgaben eines Schlossers in Zusammenhang stehen, ist nach einer gezielten Einweisung gestattet.

1.2. Der Schlosser muss:

1.2.1. Beachten Sie die Normen, Regeln und Anweisungen zum Arbeitsschutz, zum Brandschutz und zur betrieblichen Arbeitsordnung.

1.2.2. Kollektive und individuelle Schutzausrüstung ordnungsgemäß anwenden, auf die zur Verwendung ausgegebenen Overalls, Spezialschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung achten.

1.2.3. Informieren Sie unverzüglich Ihren direkten Vorgesetzten über jeden Arbeitsunfall, über Anzeichen einer Berufskrankheit sowie über eine Situation, die eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen darstellt.

1.2.4. Führen Sie nur zugewiesene Arbeiten aus. Die Durchführung von Arbeiten mit erhöhter Gefahr erfolgt gemäß Genehmigung nach bestandener gezielter Einweisung.

1.3. Es ist verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren und die Arbeit im Zustand einer Alkohol- oder Drogenvergiftung aufzunehmen. Das Rauchen ist nur an speziell ausgestatteten Orten gestattet.

1.4. Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren für einen Mechaniker bei der vorbeugenden Wartung und Reparatur von Fahrzeugen sind:

  • Herunterfallen von aufgehängten Fahrzeugteilen während der Wartung und Reparatur von Aufhängungen, Rädern, Achsen usw.;
  • Sturz der Karosserie eines Muldenkippers während der Wartung und Reparatur einer hydraulischen Hebebühne;
  • der Sturz des umstürzenden Fahrerhauses eines Lastwagens;
  • fallende Teile, Baugruppen, Baugruppen, Werkzeuge;
  • Sturz von Personen, die an der Oberfläche arbeiten, aus großer Höhe (Puffer, Treppen, Überführungen, Plattformen) in den Inspektionsgraben;
  • bewegliche Teile von Einheiten und Baugruppen;
  • Autokollisionen: durch spontane Bewegung, beim Starten des Motors, beim Betreten (Verlassen) des Reparaturbereichs, beim Befahren des Inspektionsgrabens und des Förderbands;
  • thermische Faktoren (Brände beim Ablassen von Kraft- und Schmierstoffen aus Fahrzeugen, beim Waschen von Teilen, Baugruppen, Baugruppen damit, beim Lagern und Zurücklassen am Arbeitsplatz);
  • Wegfliegende Metallsplitter beim Aus- und Einpressen von Achsschenkelbolzen, Bolzen, Lagern, Wellen, Achsen, beim Schneiden von Metall;
  • das Vorhandensein schädlicher Substanzen in der Luft des Arbeitsbereichs (Acrolein, Kohlenoxid, Motorabgase usw.);
  • niedrige Lufttemperatur während der kalten Jahreszeit;
  • unzureichende Beleuchtung;
  • elektrischer Schock;
  • unbequeme Arbeitshaltung;
  • scharfe Kanten von Teilen, Baugruppen, Baugruppen, Werkzeugen und Vorrichtungen.

1.5. Dem Arbeitnehmer ist persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Gemäß DNAOP 0.00-3.06-98 „Typische Normen für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung für Straßentransportarbeiter“ wird einem Automechaniker Folgendes ausgestellt:

  • Viskose-Lavsan-Anzug (Tragedauer - 12 Monate);
  • Lederstiefel (Tragedauer - 12 Monate);
  • dauert (Tragezeit - 12 Monate);
  • kombinierte Fäustlinge (Tragedauer - 2 Monate);
  • Schutzbrille (vor dem Tragen).

Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an Revisionsgräben, Aufzügen, Überführungen wird zusätzlich Folgendes erlassen:

  • Bauhelm (im Dienst).

Bei Arbeiten zur Demontage von Motoren, Transport, Umfüllen und Waschen von Motorteilen sowie bei Arbeiten mit verbleitem Benzin wird Folgendes ausgestellt:

  • Viskose-Lavsan-Anzug (Tragedauer - 12 Monate);
  • gummierte Schürze (Tragedauer - 6 Monate);
  • Gummistiefel (Tragedauer - 12 Monate);
  • Gummifäustlinge (Tragedauer - 6 Monate);
  • kombinierte Fäustlinge (Tragedauer - 2 Monate);
  • Schutzbrille (vor dem Tragen).

Bei Arbeiten im Freien im Winter sowie in Räumen mit einer Temperatur unterhalb des zulässigen Niveaus werden zusätzlich Folgendes ausgestellt:

  • Baumwolljacke mit Isolierfutter (Tragedauer - 36 Monate);
  • Baumwollhose mit Isolierfutter (Tragedauer - 36 Monate).

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung zu ersetzen oder zu reparieren, die vor Ablauf der festgelegten Tragezeit aus Gründen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, unbrauchbar geworden sind.

1.6. Im Falle einer Krankheit oder Verletzung, sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb, ist es notwendig, den Vorgesetzten darüber zu informieren und sich an die medizinische Einrichtung zu wenden.

1.7. Im Falle eines Unfalls dem Opfer gemäß den Anweisungen zur Ersten Hilfe helfen und einen Arzt rufen. Bewahren Sie bis zur Untersuchung die Situation am Arbeitsplatz auf, wie sie zum Zeitpunkt des Vorfalls war, sofern dadurch nicht Leben und Gesundheit anderer gefährdet werden und es nicht zu einem Unfall kommt.

1.8. Wenn eine Fehlfunktion von Geräten, Vorrichtungen und Werkzeugen festgestellt wird, melden Sie dies dem Vorgesetzten. Der Einsatz und Einsatz fehlerhafter Geräte und Werkzeuge ist untersagt.

1.9. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit muss der Schlosser folgende Anforderungen erfüllen:

  • gehen Sie nur entlang der etablierten Passagen, Brücken und Plattformen;
  • setzen oder lehnen Sie sich nicht auf zufällige Gegenstände und Zäune;
  • Laufen Sie nicht Treppen und Gehwege hinauf und hinunter.
  • Berühren Sie keine elektrischen Leitungen und Kabel von Elektroinstallationen.
  • Beseitigen Sie keine Störungen in den Beleuchtungs- und Stromnetzen sowie in den Startgeräten.
  • Halten Sie sich außerhalb der Reichweite von Hebemaschinen auf.

1.10. Achten Sie auf Sicherheitszeichen und Signale und halten Sie deren Anforderungen ein. Ein Sicherheitsverbotsschild mit der erklärenden Aufschrift „Nicht einschalten – Menschen arbeiten!“ Nur der Mitarbeiter, der es installiert hat, hat das Recht, es zu entfernen. Das Einschalten des Geräts ist verboten, wenn am Bedienfeld ein Sicherheitsverbotsschild mit der erklärenden Aufschrift „Nicht einschalten – Personen arbeiten!“ angebracht ist.

1.11. Bei der Fortbewegung im Gelände sind folgende Auflagen zu beachten:

  • Gehen Sie auf Fußwegen, Bürgersteigen;
  • Überqueren Sie Eisenbahnschienen und Autobahnen an bestimmten Stellen.
  • Achten Sie beim Verlassen des Gebäudes darauf, dass kein fließender Verkehr herrscht.

1.12. Zum Trinken sollten Sie Wasser aus Sättigungsanlagen, ausgestatteten Brunnen oder Trinktanks verwenden.

1.13. Das Essen sollte in ausgestatteten Räumen (Esszimmer, Kantine, Esszimmer) erfolgen.

1.14. Die Durchführung von Arbeiten mit erhöhter Gefahr erfolgt gemäß Genehmigung nach bestandener gezielter Einweisung.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie einen Overall an. Stellen Sie sicher, dass sie Recht hat. Das Arbeiten in leichten Schuhen (Hausschuhe, Sandalen, Turnschuhe, Turnschuhe) ist nicht gestattet.

2.2. Autos, die zu Wartungs- und Reparaturstellen geschickt werden, müssen gewaschen und von Schmutz und Schnee befreit werden. Die Fahrzeuge werden unter der Aufsicht einer verantwortlichen Person an Wartungs- und Reparaturstellen abgestellt.

Nachdem Sie das Auto auf einen Pfosten gestellt haben, müssen Sie es mit der Feststellbremse verlangsamen, die Zündung ausschalten (bei einem Auto mit Dieselmotor die Kraftstoffzufuhr abstellen), den Schalthebel in die Neutralstellung bringen und mindestens zwei spezielle Anschläge (Schuhe) unter die Räder legen. Am Lenkrad muss ein Schild mit der Aufschrift „Motor nicht starten – Leute arbeiten!“ angebracht werden. Bei Fahrzeugen mit einer Notstartvorrichtung für den Motor sollte an dieser Vorrichtung ein entsprechendes Schild angebracht werden.

2.3. Bei der Wartung eines PKW an einer Hebebühne muss am Bedienpult der Hebebühne ein Schild mit der Aufschrift „Hebebühne nicht einschalten – Personen arbeiten!“ angebracht werden.

2.4. In der Arbeitsposition (angehoben) muss der Stößel der hydraulischen Hebebühne mit einem Anschlag (Stange) sicher fixiert werden, wodurch ein spontanes Absenken der Hebebühne ausgeschlossen ist.

2.5. Vor Arbeiten im Zusammenhang mit dem Drehen der Kurbel- und Kardanwelle ist zusätzlich die ausgeschaltete Zündung (bei Dieselfahrzeugen die Kraftstoffzufuhr abstellen), die Neutralstellung des Schalthebels und das Lösen des Feststellbremshebels zu prüfen.

Nach Durchführung der erforderlichen Arbeiten sollte das Fahrzeug mit einer Feststellbremse abgebremst werden.

2.6. Wenn Arbeiten unter einem Auto durchgeführt werden müssen, das sich außerhalb des Inspektionsgrabens, des Aufzugs oder der Überführung befindet, müssen den Arbeitern Sonnenliegen zur Verfügung gestellt werden.

2.7. Bei der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (einschließlich Motoren) in einer Höhe von mehr als 1 m müssen den Arbeitnehmern spezielle Gerüste, Überführungen, Plattformen oder Trittleitern zur Verfügung gestellt werden und diese verwendet werden.

Leitern sind nicht erlaubt.

Beim Treppensteigen ist es einem Arbeiter untersagt, Werkzeuge, Teile, Materialien und andere Gegenstände in den Händen zu halten. Zu diesem Zweck sollten eine Tüte oder spezielle Kartons verwendet werden.

Es ist verboten, gleichzeitig auf Leitern, Gerüsten, Plattformen und darunter zu arbeiten.

2.8. Gerüste müssen stabil sein und über Handläufe und eine Leiter verfügen. Die Metallstützen der Gerüste müssen sicher miteinander verbunden sein.

Gerüstdielen müssen lückenlos verlegt und sicher befestigt werden. Die Enden der Bretter sollten auf Stützen liegen. Die Dicke der Gerüstbretter muss mindestens 40 mm betragen.

2.9. Tragbare Trittleitern aus Holz müssen eingelassene Stufen mit einer Breite von mindestens 150 mm haben.

Die Trittleiter muss so lang sein, dass der Arbeiter von einer Stufe aus arbeiten kann, die mindestens 1 m vom oberen Ende der Leiter entfernt ist. Die unteren Enden der Leiter müssen Spitzen haben, die ein Abrutschen verhindern.

2.10. Vor dem Ausbau der Komponenten und Baugruppen des Stromversorgungs-, Kühl- und Schmiersystems des Fahrzeugs ist es bei möglichem Flüssigkeitsleck zunächst erforderlich, den Kraftstoff, das Öl und das Kühlmittel aus ihnen in einen speziellen Behälter abzulassen, um ein Verschütten zu verhindern.

2.11. Überprüfen Sie vor Beginn der Arbeit mit einem Elektrowerkzeug das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Erdung. Beim Arbeiten mit einem Elektrowerkzeug mit einer Spannung über 42 V ist die Verwendung von Schutzausrüstung (Gummihandschuhe, Galoschen, Teppiche, Trockenständer aus Holz) erforderlich.

2.12. Bevor Sie eine tragbare Lampe verwenden, müssen Sie prüfen, ob an der Lampe ein Schutzgitter vorhanden ist und ob das Kabel und seine Isolierung in gutem Zustand sind.

2.13. Inspektionsgräben, Gräben und Tunnel müssen sauber gehalten werden und dürfen nicht mit Details und verschiedenen Gegenständen überladen sein. Auf dem Boden des Grabens sollten stabile Holzgitter angebracht werden. Kontrollgräben und Überführungen müssen mit Radschneidebalken (Flanschen) ausgestattet sein.

2.14. Autos, die mit Gas betrieben werden, können die Wartungs- und Reparaturstationen erst betreten, nachdem sie auf den Betrieb mit Benzin (Diesel) umgerüstet wurden.

Die Durchflussventile sollten nicht in einem Zwischenzustand belassen werden: Sie sollten entweder vollständig geöffnet oder vollständig geschlossen sein.

2.15. Vor dem Betreten ist es notwendig, das Gasversorgungssystem an einer speziellen Stelle auf Undichtigkeiten zu überprüfen. Das Betreten von Räumlichkeiten mit undichtem Gasversorgungssystem ist verboten.

2.16. Das Gas aus den Zylindern des Autos, an dem Schweiß-, Lackier-, sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Fehlerbehebung oder dem Ausbau des Gasversorgungssystems durchgeführt werden, muss zunächst an einer speziell dafür vorgesehenen Stelle (Stelle) vollständig abgelassen (abgelassen) werden und die Flaschen müssen mit Druckluft, Stickstoff oder einem anderen Inertgas gespült werden.

2.17. Vor der Überholung von gasbetriebenen Fahrzeugen muss das Gas aus den Zylindern vollständig entleert (abgelassen, entleert) und die Zylinder selbst entgast werden. Bei Bedarf können Flaschen samt Gasausrüstung entnommen und zur Lagerung an ein Lager übergeben werden.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Bei Wartungsarbeiten, die den Betrieb des Fahrzeugmotors erfordern, schließen Sie das Abgasrohr an die Absauganlage an und ergreifen Sie bei Abwesenheit Maßnahmen, um die Abgase aus dem Raum zu entfernen.

3.2. Bei Arbeiten an einer Drehscheibe (Kipper) müssen Sie zunächst das Auto sicher darauf befestigen, den Kraftstoff aus den Kraftstofftanks und die Flüssigkeit aus dem Kühlsystem und anderen Systemen ablassen, den Motoröl-Einfüllstutzen fest verschließen und die Batterie entfernen.

3.3. Wenn Sie einen Teil eines Autos, Anhängers oder Sattelaufliegers mit Hebemechanismen (Wagenheber, Hebezeuge usw.) aufhängen, außer bei stationären, müssen Sie zuerst spezielle Anschläge (Schuhe) unter den nicht anhebbaren Rädern anbringen, dann das Auto aufhängen, die Böcke unter den aufgehängten Teil stellen und das Auto darauf absenken.

3.4. Es ist verboten:

  • Arbeiten im Liegen ohne Liege;
  • Führen Sie alle Arbeiten an einem Auto (Anhänger, Sattelanhänger) durch, das nur an einem Hebemechanismus (Wagenheber, Hebezeuge usw.) aufgehängt ist, mit Ausnahme stationärer;
  • Platzieren Sie Radscheiben, Ziegelsteine ​​und andere zufällige Gegenstände anstelle von Traglasten unter dem aufgestellten Auto (Anhänger, Sattelauflieger).
  • Installieren Sie den Wagenheber an beliebigen Gegenständen oder legen Sie sie unter den Kolben des Wagenhebers.
  • Entfernen und Installieren von Federn an Autos (Anhängern, Sattelaufliegern) aller Bauarten und Typen, ohne sie vorher von der Masse der Karosserie zu entlasten, indem die Karosserie mit der Installation von Böcken darunter oder am Fahrzeugrahmen aufgehängt wird:
  • Führen Sie Wartungs- und Reparaturarbeiten am Fahrzeug bei laufendem Motor durch, mit Ausnahme bestimmter Arbeiten, deren Technologie das Starten des Motors erfordert;
  • Heben (hängen) Sie das Auto an den Abschleppvorrichtungen (Haken) an, indem Sie sie mit Kabeln, einer Kette oder einem Haken des Hebemechanismus greifen;
  • Heben Sie (auch nur kurzzeitig) Lasten an, die mehr wiegen als auf dem Schild dieses Hebemechanismus angegeben.
  • Einheiten entfernen, installieren und transportieren, wenn sie mit einem Kabel oder Seilen festgemacht werden;
  • Heben Sie die Last mit einer schrägen Spannung des Kabels oder der Ketten;
  • Arbeiten an fehlerhaften Geräten sowie mit fehlerhaften Werkzeugen und Vorrichtungen;
  • Lassen Sie das Werkzeug und die Teile an den Rändern des Inspektionsgrabens liegen.
  • Arbeiten unter einem angehobenen Aufbau eines Muldenkippers, Kippanhängers ohne besonderen zusätzlichen Anschlag;
  • Verwenden Sie zufällige Untersetzer und Pads anstelle eines speziellen zusätzlichen Stoppers.
  • Arbeiten mit beschädigten oder falsch installierten Anschlägen;
  • Starten Sie den Motor und bewegen Sie das Auto mit angehobener Karosserie.
  • Reparaturarbeiten unter der angehobenen Karosserie eines Muldenkippers durchführen, Anhänger entleeren, ohne ihn vorher von der Ladung zu lösen;
  • Transporteinheiten auf Wagen, die nicht mit Vorrichtungen ausgestattet sind, die ein Herunterfallen verhindern;
  • Drehen Sie die Kardanwelle mit einem Brecheisen oder einer Montageklinge.
  • Staub, Sägemehl, Späne, kleine Schnipsel mit Druckluft abblasen.

3.5. Reparaturen, der Austausch des Hebemechanismus der Karosserie eines Muldenkippers, eines Muldenkippers oder das Nachfüllen von Öl müssen nach der Installation eines speziellen zusätzlichen Anschlags unter der angehobenen Karosserie durchgeführt werden, der ein Herunterfallen oder spontanes Absenken der Karosserie ausschließt.

3.6. Im Bereich Wartung und Reparatur von Fahrzeugen ist verboten:

  • Arbeiten an Arbeitsplätzen durchführen, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen;
  • Wischen Sie das Auto ab und waschen Sie die Aggregate, Hände usw. brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Lösungsmittel usw.);
  • Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten und brennbare Materialien, Säuren, Farben, Kalziumkarbid usw. in Mengen, die über den Ersatzbedarf hinausgehen.
  • Arbeiten mit offenem Feuer ohne Sondergenehmigung und Brandschutzmaßnahmen durchführen;
  • füllen Sie das Auto mit Kraftstoff;
  • Bewahren Sie saubere Reinigungsmaterialien mit gebrauchten auf;
  • die Durchgänge zwischen den Regalen und den Ausgängen des Geländes mit Materialien, Geräten, Containern, entfernten Einheiten usw. überladen;
  • Lagern Sie Altöl und leere Behälter mit Kraftstoff und Schmiermitteln.
  • Blockieren Sie beim Aufstellen des Fahrzeugs auf dem Inspektionsgraben die Haupt- und Notausgänge.
  • Installieren Sie Fahrzeuge mit offenen Tankhälsen und bei Vorhandensein einer Undichtigkeit im Kraftstoffsystem.

3.7. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an gasbetriebenen Fahrzeugen ist Folgendes erforderlich:

  • Heben Sie die Haube zur Belüftung an;
  • Arbeiten zum Ausbau, zur Installation und zur Reparatur von Gasgeräten nur mit Hilfe spezieller Geräte, Werkzeuge und Geräte durchführen; Gasgeräte dürfen nur im gekühlten Zustand (bei einer Oberflächentemperatur der Teile von nicht mehr als +60°C) ausgebaut werden;
  • Überprüfen Sie die Dichtheit des Gasversorgungssystems mit Druckluft, Stickstoff oder anderen Inertgasen bei geschlossenen Verbrauchsmaterialien und geöffneten Hauptventilen.
  • Gasgeräte vor Verschmutzung und mechanischer Beschädigung schützen;
  • Befestigen Sie die Schläuche mit Schellen an den Armaturen.

3.8. Die Einstellung der Geräte des Gasversorgungssystems direkt am Fahrzeug sollte in einem separaten, speziell ausgestatteten Raum erfolgen, der durch Trennwände (Wände) von anderen Räumen isoliert ist.

3.9. Bei der Wartung und Reparatur von gasbetriebenen Fahrzeugen ist Folgendes verboten:

  • Schraubverbindungen festziehen und unter Druck stehende Teile von Gasgeräten und Gasleitungen aus dem Auto entfernen;
  • komprimiertes Gas in die Atmosphäre ablassen oder verflüssigtes Gas in den Boden ablassen;
  • Schläuche und Rohre verdrehen, glätten und biegen, ölige Schläuche verwenden;
  • handwerkliche Gasleitungen installieren;
  • Verwenden Sie beim Öffnen und Schließen der Haupt- und Verbrauchsventile zusätzliche Hebel.
  • Verwenden Sie Draht oder andere Gegenstände, um die Schläuche zu befestigen.

3.10. Beim Arbeiten mit Schraubenschlüsseln ist es notwendig, diese entsprechend der Größe der Muttern auszuwählen; Setzen Sie den Schraubenschlüssel richtig auf die Mutter. Ziehen Sie die Mutter nicht mit einem Ruck fest.

3.11. Beim Arbeiten mit einem Meißel oder einem anderen Hackwerkzeug ist es notwendig, eine Schutzbrille zu tragen, um die Augen vor Schäden durch Metallpartikel zu schützen, und außerdem eine Schutzscheibe am Meißel anzubringen, um die Hände zu schützen. Es ist verboten, sich an das abgeschnittene Ende des Werkstücks zu stellen.

3.12. Die Ausrichtung der Löcher darf mit einem konischen Dorn und nicht mit dem Finger überprüft werden.

3.13. Aus dem Fahrzeug entnommene Komponenten und Baugruppen sollten auf speziellen stabilen Ständern und lange Teile auf Gestellen montiert werden.

3.14. Beim Arbeiten mit einem pneumatischen Werkzeug ist die Luftzufuhr zulässig, nachdem sich das Werkzeug in seiner Arbeitsposition befindet. Richten Sie den Luftstrahl nicht auf sich selbst oder andere.

3.15. Die Schläuche von Pneumatikwerkzeugen können angeschlossen und getrennt werden, nachdem die Luftzufuhr abgeschaltet wurde.

3.16. Lötlampen, Elektro- und Druckluftwerkzeuge dürfen nur an unterwiesene Personen abgegeben werden, die die Regeln für den Umgang damit kennen.

3.17. Bevor Sie tragbare Lampen verwenden, müssen Sie überprüfen, ob die Lampe über eine Schutzglaskappe und ein Schutznetz verfügt und ob das Kabel in gutem Zustand ist.

3.18. Bei der Kontrolle des Öl- und Flüssigkeitsstandes in den Geräten ist die Verwendung von offenem Feuer verboten.

3.19. Beim Auswechseln oder Nachfüllen von Ölen und Flüssigkeiten in Geräten müssen die Ablass- und Einfüllstopfen herausgeschraubt und mit einem dafür vorgesehenen Werkzeug festgezogen werden.

3.20. Um hochmontierte Schmiernippel mit Fett zu versorgen, verwenden Sie eine handelsübliche Fußstütze im Inspektionsgraben.

3.21. Für Arbeiten vor und hinter dem Fahrzeug sowie für die Überquerung des Inspektionsgrabens sind Übergangsbrücken und für den Abstieg in den Inspektionsgraben und aus diesem heraus spezielle Leitern erforderlich.

3.22. Es ist verboten:

  • Schließen Sie das Elektrowerkzeug an das Netzwerk an, wenn der Stecker fehlt oder nicht funktioniert.
  • Tragen Sie ein Elektrowerkzeug, halten Sie es am Kabel und berühren Sie die rotierenden Teile mit der Hand, bis sie zum Stillstand kommen.
  • Richten Sie beim Arbeiten mit einem Druckluftwerkzeug einen Luftstrahl auf sich selbst oder andere.
  • Bringen Sie eine Dichtung zwischen der Schlüsselbacke und den Kanten der Muttern und Schrauben an und bauen Sie den Schlüssel mit einem Rohr oder anderen Hebeln auf, wenn die Konstruktion des Schlüssels dies nicht vorsieht.

3.23. Um die Bremsen am Ständer zu prüfen und zu testen, müssen Maßnahmen getroffen werden, die ein Abrollen des Fahrzeugs von den Ständerrollen verhindern.

3.24. Arbeiten an Diagnose- und anderen Stellen bei laufendem Motor sind zulässig, wenn die lokale Abgasbelüftung eingeschaltet ist, wodurch Abgase effektiv entfernt werden.

3.25. Es ist verboten, in Industrieräumen zu arbeiten, in denen Schadstoffe austreten, die Belüftung fehlerhaft oder nicht eingeschaltet ist.

3.26. In Bereichen und Werkstätten, in denen mit verbleitem Benzin verunreinigten Teilen gearbeitet wird, sollten Tanks mit Kerosin aufgestellt werden.

Wenn bleihaltiges Benzin mit der Haut der Hände oder anderen Körperteilen in Kontakt kommt, waschen Sie diese Stellen mit Kerosin und anschließend mit warmem Wasser und Seife.

3.27. Betreiben Sie das Gerät nicht, wenn die Schutzvorrichtungen entfernt, lose oder defekt sind.

3.28. Arbeiten unter den angehobenen Wagenkästen erfolgen mit montierter Anschlagleiste, die ein Absinken des Wagenkastens verhindert.

3.29. Der Aus- und Einbau der Federn erfolgt mit speziellen Abziehern.

3.30. Das Auspressen und Pressen von Buchsen, Lagern und anderen eng anliegenden Teilen erfolgt mit Spezialwerkzeugen, Pressen oder Hämmern mit Kupferschlägeln.

3.31. Bei der Reparatur von Fahrzeugen mit hoher Anordnung von Aggregaten und Teilen werden Leitern mit mindestens 150 mm breiten Stufen verwendet. Die Verwendung von Leitern ist verboten.

3.32. Schalten Sie vor Beginn der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Drehen der Kurbelwelle oder Kardanwelle die Zündung aus und unterbrechen Sie die Kraftstoffzufuhr.

3.33. Verwenden Sie bei Arbeiten unter dem Auto eine Schutzbrille und Sonnenbänke.

3.34. Ersetzen Sie die Federn, nachdem Sie sie entladen und das Auto auf Ständer gestellt haben.

3.35. Halten Sie beim Anlassen des Motors die Kurbel so, dass alle Finger Ihrer Hand sie auf einer Seite umschließen.

3.36. Achten Sie beim Einlaufen des Motors auf rotierende Teile.

3.37. Bevor Sie die Reifen nach der Montage am Rad aufpumpen, stellen Sie sicher, dass der Sicherungsring richtig in der Nut der Scheibe sitzt.

Um Verletzungen durch eine herumfliegende Scheibe zu vermeiden, pumpen Sie das Rad mit einer Sicherheitsgabel oder in einem speziellen Käfig auf.

3.38. Es ist unmöglich, Aggregate oder Einheiten aus der Maschine zu entfernen, wenn Personen unter der Maschine arbeiten.

3.39. Stapeln und platzieren Sie entfernte Einheiten, Komponenten und Teile nicht in der Nähe der Maschine, auf Stufen oder Überführungen, da diese herunterfallen und den Arbeitern Verletzungen zufügen können.

3.40. Platzieren Sie beim Austausch von Achsen und Federn spezielle Ständer unter dem erhöhten Ende des Rahmens. Es ist verboten, anstelle von Ständern verschiedene Gegenstände zu verwenden oder die Maschine auf Wagenhebern abzustellen.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf. Werkzeuge und Vorrichtungen entfernen.

4.2. Um den Arbeitsplatz von Staub, Sägemehl, Spänen und kleinen Metallresten zu reinigen, sollten diese abgebürstet werden.

4.3. Melden Sie dem Manager die während der Arbeiten aufgetretenen Störungen.

4.4. Overalls, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung reinigen.

4.5. Waschen Sie Gesicht und Hände mit Seife oder duschen Sie.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Im Falle eines Stromausfalls unterbrechen Sie die Arbeit und melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten. Versuchen Sie nicht, die Ursache selbst herauszufinden und zu beseitigen. Seien Sie sich bewusst, dass plötzlich Spannungen auftreten können.

5.2. Im Brandfall informieren Sie die Feuerwehr, den Arbeitsleiter und beginnen mit der Löschung des Feuers. Denken Sie im Brand- oder Brandfall daran, dass das Löschen elektrischer Anlagen mit Kohlendioxid-Feuerlöschern und trockenem Sand erfolgen sollte, um einen Stromschlag zu vermeiden.

5.3. Verschüttetes Öl und Kraftstoff müssen sofort mit Sand oder Sägemehl entfernt werden, die nach Gebrauch in im Freien aufgestellte Metallkästen mit Deckel gegossen werden sollten.

5.4. Im Falle einer Fehlfunktion der Hoch- und Niederdruckminderer sowie des elektromagnetischen Absperrventils ist es erforderlich, die Versorgungs- und Hauptventile zu schließen, die defekten Komponenten aus dem Fahrzeug zu entfernen und an eine Spezialwerkstatt (Fachbereich) zu schicken. zum Prüfen.

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