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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Maschinenbediener an Holzbearbeitungsmaschinen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens.

1.2. Nach dieser Anleitung wird der Schreiner bei Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (nachfolgend Maschinenbediener genannt) vor Arbeitsbeginn (Erstunterweisung) und anschließend alle 3 Monate (Wiederholungsunterweisung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden in das „Logbuch der Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ eingetragen. Das Protokoll nach der Unterweisung muss die Unterschriften des Ausbilders und des Maschinenführers enthalten.

1.3. Der Eigentümer muss den Maschinenführer gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Im Falle einer Gesundheitsschädigung, die auf ein Verschulden des Eigentümers zurückzuführen ist, hat dieser (Maschinenbetreiber) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.4. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Maschinenbetreiber disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.5. An Holzbearbeitungsmaschinen dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine ärztliche Untersuchung, eine spezielle Ausbildung und ein Zertifikat verfügen, das die Berechtigung zum Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen erteilt. absolvierten eine Einführungsschulung zum Arbeitsschutz und zur Ausbildung am Arbeitsplatz.

1.6. Holzbearbeitungsmaschinen müssen nach dem Prinzip der Abfolge technologischer Prozesse installiert werden.

1.7. In kleinen Holzwerkstätten mit Allzweckgeräten, die nicht durch Transportmechanismen verbunden sind, werden die Maschinen schachbrettartig aufgestellt.

1.8. Um Arbeitsplätze und Gänge nicht zu überladen, ist es notwendig, zwischen den Maschinen Bereiche zur Bevorratung von Rohlingen und Teilen einzurichten.

1.9. Der Abstand zwischen den Maschinen und den Strukturen der Holzwerkstatt hängt vom Aufstellungsort der Maschine und den größten Abmessungen der zu bearbeitenden Teile ab.

1.10. Maschinen müssen so installiert werden, dass das Licht von der linken Seite fällt und keine Reflexionen oder schrägen Schatten auf der Arbeitsfläche der Maschine erzeugt.

1.11. Werkstätten müssen zusätzlich zu den Durchgängen zu den Arbeitsplätzen über einen Durchgang über die gesamte Länge des Produktionsgeländes verfügen. Seine Breite muss je nach Transportart des Transports von Teilen mindestens 3,8 m und nur für den Durchgang von Arbeitern mindestens 1,5 m betragen.

1.12. Zur Reinigung von Thyrsa, Spänen und Staub müssen die Maschinen mit pneumatischen Fördereinrichtungen ausgestattet sein.

1.13. Der Boden in der Nähe der Maschine muss eben und nicht rutschig sein.

1.14. Jede Holzbearbeitungsmaschine muss ausgestattet sein mit:

1.14.1. Ein Schnellschaltgerät zum Ein- und Ausschalten des Elektromotors.

1.14.2. Bremsvorrichtung.

1.14.3. Notwendige Schutzausrüstung, Umzäunung und Erdung.

1.15. Alle Schneidwerkzeuge von Werkzeugmaschinen müssen richtig und scharf geschärft sein; Sägezähne müssen außerdem auseinandergesetzt werden.

1.16. Es ist verboten, mit entfernten Schutzvorrichtungen zu arbeiten.

1.17. Das Reinigen, Wischen, Schmieren von Maschinen, das Auswechseln von Werkzeugen und das Sammeln von Spänen ist nur nach Abschalten des Elektromotors und Anhalten der beweglichen Teile möglich.

1.18. Startvorrichtungen sollten in der Nähe von Arbeitsplätzen platziert werden.

1.19. Die Maschine muss mit Tageslicht und elektrischem Licht beleuchtet sein, sodass der gesamte Tisch und die Schneidwerkzeuge gut sichtbar sind.

1.20. Es ist nicht erlaubt, sich in der Nähe der Maschine umzuziehen und Kleidung darauf anzulegen.

1.21. Verarbeitete Materialien und Teile dürfen in der Nähe von Maschinen bis zu einer Höhe von maximal 1,7 m gestapelt werden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Stapel stabil sind.

1.22. Lagern Sie keine brennbaren Substanzen oder Reinigungsmittel in der Nähe eines laufenden Elektromotors.

1.23. Der Maschinenbediener muss:

1.23.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften.

1.23.2. Verwenden Sie Overalls und persönliche Schutzausrüstung.

1.23.3. Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die Verantwortung für Arbeitskollegen.

1.23.4. Führen Sie nur die Arbeiten aus, für die er vom Arbeitsleiter angewiesen und beauftragt wurde.

1.23.5. Betreiben Sie nur die Maschine, für deren sicheren Betrieb Sie angewiesen wurden.

1.23.6. Lassen Sie keine Fremden an Ihren Arbeitsplatz.

1.23.7. Erfahren Sie, wie Sie Unfallopfern Erste Hilfe leisten können.

1.23.8. Mit der Verwendung von primären Feuerlöschgeräten vertraut sein.

1.24. Die wichtigsten schädlichen und gefährlichen Produktionsfaktoren, die den Maschinenbediener betreffen:

  • Überhang von Teilen, die dem Schneidwerkzeug zugeführt werden;
  • Kontakt mit beweglichen Teilen der Ausrüstung;
  • elektrischer Schock;
  • Mangel an Schutzvorrichtungen und Schutzvorrichtungen an beweglichen Teilen der Ausrüstung;
  • fehlende Signalisierung über das Starten von Geräten, über Unfälle.
  • Konstruktionsfehler in der Ausrüstung;
  • erhöhter Lärm, Vibration, Staub.

1.25. Der Maschinenführer erhält spezielle Kleidung: einen Viskose-Lavsan-Anzug, eine Baumwollschürze und kombinierte Fäustlinge.

Zum Schutz vor Staub, Asche und Spänen werden Schutzbrillen und Ohrstöpsel bereitgestellt.

1.26. Am Arbeitsplatz sind Anweisungen zum sicheren Betrieb der Maschine und ein Schild mit dem Namen des für den Betrieb der Maschine verantwortlichen Arbeiters angebracht.

1.27. Alle Griffe, Knöpfe, Lenkräder, Handräder und andere Teile der Gerätesteuerung müssen mit einer Aufschrift über ihren Zweck versehen sein.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehe deine Uniform an und räume sie auf.

2.1.1. Stecken Sie Ihre Kleidung so ein, dass keine Enden baumeln.

2.1.2. Setzen Sie einen Hut fest auf, heben Sie Haare darunter auf.

2.2. Überprüfen Sie die korrekte und zuverlässige Installation von Schutzbarrieren, Hilfs- und Warneinrichtungen.

2.3. Alle beweglichen Teile gemäß Schmierplan schmieren.

2.4. Überprüfen Sie den Zustand der Start- und Schutzausrüstung sowie das Vorhandensein einer Schutzerdung.

2.5. Achten Sie besonders auf die Befestigung des Schneidwerkzeugs.

2.6. Überprüfen Sie, ob die Maschine richtig aufgestellt ist.

2.6.1. Arbeitswelle bei ausgeschaltetem Motor von Hand drehen.

2.6.2. Lassen Sie die Maschine im Leerlauf laufen.

Im Betrieb sollte ein gleichmäßiger Klang erzeugt werden; Tisch und Bett dürfen nicht vibrieren.

2.6.3. Machen Sie einen Probelauf mit ein paar Teilen.

2.7. Sollte bei der Inspektion eine Funktionsstörung der Maschine festgestellt werden, darf mit der Arbeit nicht begonnen werden, bis alle Mängel beseitigt sind.

2.8. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der erforderlichen Werkzeuge.

2.9. Vor Arbeitsbeginn müssen nicht benötigte Gegenstände, Werkzeuge und Reinigungsmaterialien aus der Maschine entfernt werden.

2.10. Bringen Sie bei Reparaturen, Reinigung und Schmierung der Maschine ein Schild in der Nähe der Startvorrichtungen an: „Nicht einschalten! Es wird gearbeitet.“

2.11. Lösen Sie lose Muttern, Kontermuttern, Bolzen, Keile und prüfen Sie die Splinte der Schraubverbindungen der Maschine, des Zubehörs und der Geräte.

2.12. Überprüfen Sie die Funktion der Start-, Brems-, Schutz-, Blockier- und Vorschubvorrichtungen und -mechanismen im Leerlauf der Maschine. zuverlässige Fixierung der Steuergriffe.

2.13. Verwenden Sie beim Einrichten der Maschine geeignete Schraubenschlüssel, die zur Größe der Muttern und Schrauben passen. Es ist verboten, Dichtungen zwischen dem Schlüsselmaul und den Kanten der Muttern zu verwenden oder den Schlüssel mit einem Rohr oder anderen Hebeln zu verlängern.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen müssen in der technologischen Dokumentation festgelegt und während des gesamten technologischen Prozesses eingehalten werden.

3.2. Vor dem Einschalten der Maschine und während des Betriebs ist die Anwesenheit unbefugter Personen am Arbeitsplatz nicht gestattet.

3.3. Vor jeder Inbetriebnahme der Maschine muss der Maschinenbediener die Hilfskräfte hierauf hinweisen.

3.4. Nach dem Starten der Maschine kann der Werkstückvorschub erst erfolgen, wenn die Schneidwerkzeugwelle ihre volle Drehzahl erreicht hat.

3.5. Die Zuführung der Werkstücke zum Schneidwerkzeug sollte ruckfrei und ruckfrei erfolgen.

3.6. Bringen Sie Ihre Hände nicht in die Nähe des Schneidwerkzeugs und berühren Sie nicht die rotierenden Teile der Maschine; Stellen Sie sich gegenüber dem Schneidteil auf.

3.7. Es ist nicht gestattet, gefrorene Materialien, Nägel, anhaftenden Beton, Ton usw. zu bearbeiten.

3.8. Beim Sägen und Hobeln kurzer und dünner Teile sowie beim Fertigbearbeiten langer Teile muss der Maschinenbediener einen Schieber verwenden, beide Hände müssen sich am Schieber befinden.

3.9. Schmale Teile (weniger als 100 mm) können nur bearbeitet werden, wenn an der Maschine Spannvorrichtungen vorhanden sind, kurze Teile (weniger als 300 mm) können nur mit speziellen Schablonen bearbeitet werden.

3.10. Wenn eine Fehlfunktion festgestellt wird, einschließlich des Auftretens von Fremdgeräuschen, Klopfen oder Überhitzung des Schneidwerkzeugs, muss die Maschine angehalten und ein Mechaniker gerufen werden.

3.11. Es ist notwendig, den Zustand der Lager zu überwachen. Die Ursache der Überhitzung sollte gefunden und beseitigt werden. Lager dürfen nicht mit Wasser gekühlt werden.

3.12. Bei einem spontanen Stillstand des Schneidwerkzeugs der Maschine und wenn sich das zu bearbeitende Werkstück unter der Schutzvorrichtung befindet, ist es erforderlich, die Maschine auszuschalten und erst dann die Schutzvorrichtung anzuheben und die Störung zu beheben.

3.13. Der Maschinenbediener muss die Arbeit des Helfers überwachen, der:

3.13.1. Übernehmen Sie das Werkstück und bewegen Sie es so weg, dass kein Verzug entsteht.

3.13.2. Entfernen Sie das Werkstück erst aus der Maschine, wenn es die Grenzen des Schneidwerkzeugs und den Spaltkeil überschreitet.

3.13.3. Wenn Sie ein Teil zum Nachschneiden oder Bearbeiten an den Maschinenbediener zurückgeben, bewegen Sie es von der Maschine weg und parallel zu ihr.

3.13.4. Platzieren Sie Teile in Stapeln oder auf einem Wagen, ohne den Arbeitsbereich zu überladen.

3.13.5. Räumen Sie den Arbeitsbereich und den Durchgang in der Nähe der Maschine umgehend von Abfällen und Abfällen frei.

3.14. Dem Maschinenbediener ist es untersagt, durch eine Arbeitsmaschine Gegenstände an seine Hilfsperson sowie an andere Personen weiterzugeben oder von ihnen entgegenzunehmen.

3.15. Während des Betriebs ist es verboten, auf dem Maschinentisch zu stehen oder sich darauf zu stützen.

3.16. Am Arbeitsplatz ist das Rauchen verboten.

3.17. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes (auch kurzzeitig) muss der Maschinenbediener die Maschine ausschalten; Sie können erst gehen, wenn es vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.18. Bei laufender Maschine ist das Herausziehen von Fremdkörpern, die versehentlich in den Vorschubantrieb gefallen sind, verboten.

3.19. Das Entfernen von Spänen, Abfall und Staub von der Maschine und von Stellen in der Nähe ihrer beweglichen Teile darf erst nach vollständigem Stillstand der Maschine mit einer Bürste mit langem Stiel oder einem Besen erfolgen. Reinigen Sie die Maschine nicht mit der Hand, Fäustlingen oder einem Tuch.

4. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen

4.1. Kreissäge zum Längssägen.

4.1.1. Die Sägescheibe muss oben durch eine Kappe, die sich automatisch auf das Schnittgut absenkt, und unten durch eine stationäre Abdeckung geschützt werden.

4.1.2. Der Spalt im Tisch, der zum Durchführen des Sägeblattes dient, muss mit einer sauber gehobelten Holzeinlage aus trockenem Weichholz ausgefüllt werden, in der ein Schlitz für das Sägeblatt angebracht ist. Die Schnittbreite sollte nicht mehr als 10 mm betragen.

4.1.3. Im Sägespalt festsitzendes Schnittgut kann erst nach vollständigem Stillstand der Maschine mit einem Spezialhaken entfernt werden.

4.1.4. Zum Längssägen von Materialien muss die Maschine mit einem Spaltkeil ausgestattet sein, der folgende Anforderungen erfüllen muss:

4.1.4.1. Die der Säge zugewandte Kante des Messers sollte maximal auf ein Fünftel ihrer Breite geschärft sein.

4.1.4.2. Der verdickte Teil des Messers sollte eine Größe haben, die bei Sägen mit einem Durchmesser von bis zu 0,5 mm um 600 mm und bei Sägen mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm um 2-600 mm über der Sägeblattbreite liegt.

4.1.4.3. Die Höhe des Messers über dem Maschinentisch sollte nicht geringer sein als die Höhe der oberen Zähne der Säge.

4.1.4.4. Der Abstand zwischen der Messerspitze und den hinteren Zähnen einer Säge jeglichen Durchmessers sollte 10 mm nicht überschreiten.

4.1.4.5. Das Messer wird mit Bolzen befestigt, so dass es immer in der Schnittebene liegt und schnell ausgetauscht werden kann.

4.1.5. Unabhängig vom Einsatz eines Spaltkeils an der Maschine müssen vor und hinter der Säge Anschläge in Form eines Vorhangs aus gleich langen Stahlplatten oder gekrümmten Zahnsektoren angebracht werden, die einen konstanten Keilwinkel gewährleisten 55-60° bleibt erhalten. Die Anschläge sollten sich leicht an der Stange bewegen lassen und scharfe Enden haben.

4.1.6. Es ist verboten, mit einem Spaltkeil Schutz- oder andere Vorrichtungen daran anzubringen.

4.1.7. Es ist verboten:

4.1.7.1. Mehrere Werkstücke gleichzeitig ohne Spezialausrüstung sägen.

4.1.7.2. Schneiden Sie Material, das kürzer als 300 mm oder schmaler als 30 mm ist, ohne Verwendung spezieller Schablonen.

4.1.7.3. Sägen von Rundholz ohne Schlitten mit mechanischem Vorschub.

4.1.8. Beim Längssägen muss sich der Maschinenbediener in der Nähe der linken vorderen Ecke (in Vorschubrichtung) der Maschine befinden und das zu bearbeitende Material von der Seite und nicht vom Ende aus richten, damit es bei einem versehentlichen Rückwärtsauswurf nicht dazu kommt Schlagen Sie den Bauch oder die Brust.

Die Endbearbeitung des Materials sollte mit einem Drücker erfolgen.

4.1.9. Anforderungen an Sägeblätter:

4.1.9.1. Der Durchmesser der Säge sollte so bemessen sein, dass die oberen Zähne mindestens 50 mm über das zu bearbeitende Material hinausragen.

4.1.9.2. Die Oberfläche des Sägeblattes muss vollkommen glatt und sauber geschliffen sein. In den Vertiefungen zwischen den Zähnen und an den Zähnen selbst dürfen keine Risse, Verdickungen oder Grate vorhanden sein.

4.1.9.3. Verwenden Sie keine Sägen mit abgebrochenen Zähnen oder kleinen Rissen.

4.1.9.4. Vibrationen, Schläge und "Acht" des Sägeblattes sind nicht erlaubt.

4.1.9.5. Die Sägezähne müssen scharf sein und dürfen an den Schnittkanten keine Blauverfärbung aufweisen.

4.1.9.6. Die Sägespreizung sollte bei trockenem Material 0,5 mm und bei nassem Material 0,75 mm betragen.

4.1.9.7. Die korrekte Montage des Sägeblattes sollte bei niedrigen Maschinengeschwindigkeiten überprüft werden, indem ein Kontrollholzbalken an die Zähne der Scheibe und an deren Seitenfläche nahe der Zahnkrone herangeführt wird. Niedrige Drehzahlen entstehen durch Drehen der Welle von Hand (mit zwingender Trennung der Maschine vom Stromnetz).

Es ist verboten, die Scheibe bei voller Wellenumdrehung zu prüfen, und es ist verboten, Metalllineale zu verwenden.

4.2. Maschine beenden.

4.2.1. Die Bewegung der Vorderzähne des Sägeblattes sollte von oben nach unten gerichtet sein, damit die Säge das zu schneidende Material gegen die Tischoberfläche und gegen das Anschlaglineal drückt.

4.2.2. Die Sägescheibe sollte mit einer stabilen Metallkappe so geschützt werden, dass bei Nichtgebrauch alle Zähne geschlossen sind und im Arbeitszustand nur die Zähne geöffnet sind, die am Sägen beteiligt sind.

4.2.3. Es ist notwendig, an der Gehrungssäge Schutzanschläge anzubringen, die die Bewegung der Säge begrenzen, sodass sie nur so weit in Richtung des Arbeiters abweichen kann, wie es zum Schneiden der größten Breite erforderlich ist.

4.2.4. Nach Beendigung des Sägevorgangs sollte die Säge durch ein Gegengewicht automatisch hinter den Anschlag zurückgefahren werden, der den Arbeitsteil des Tisches auf der Rückseite begrenzt.

4.2.5. Wenn die Säge in ihre Ausgangsposition zurückkehrt, darf sie nicht von ihrem Anschlag abprallen.

4.2.6. In der endgültigen Ruheposition der Säge muss ein spezieller elastischer Riegel eingebaut werden, der es ermöglicht, die Säge erst dann von ihrem Platz zu bewegen, wenn der Arbeiter eine bestimmte Kraft auf den Sägegriff ausübt.

4.2.7. Der Rahmen der Maschine muss so ausbalanciert sein, dass die Kraft am Griff, die erforderlich ist, um die Säge an das Holz heranzuführen, 5 kg nicht überschreitet.

4.2.8. Der Spalt für das Sägeblatt im Tisch und Anschlaganschlag sollte die Sägespreizung nicht um mehr als 5 mm überschreiten.

4.2.9. Die Oberseiten der Sägezähne sollten 50 mm unter das Tischniveau fallen.

4.3. Verbindungsmaschine.

4.3.1. Die Messerwelle des Hobels muss rund sein.

4.3.2. Die Hobelflächen der Hobelmesser müssen geschliffen sein. Rost, Risse und tiefe Kratzer sind nicht erlaubt.

4.3.3. Um Wellenschläge und herausfliegende Messer während des Betriebs zu vermeiden, sollten diese vorgewuchtet werden.

4.3.4. Messer mit geformter Klinge dürfen nicht auf einem Abrichthobel verwendet werden.

4.3.5. Die Oberfläche von Arbeitstischen und Führungen muss eben und glatt sein.

4.3.6. Das Hobeln von Werkstücken, die kürzer als 400 mm, schmaler als 50 mm oder dünner als 30 mm sind, ist bei manueller Zuführung verboten.

4.3.7. Von der Messerwelle dürfen Messer nicht mehr als 3 mm gelöst werden.

4.3.8. Die hintere Hälfte der Maschine sollte sich in der Arbeitsposition in derselben horizontalen Ebene befinden, wobei sich die Messerklingen am höchsten Punkt befinden, und die vordere Hälfte des Tisches sollte um die Dicke der zu entfernenden Holzschicht tiefer als die hintere Hälfte liegen : 2-3 mm für Weichholz; 1-1,5 mm – für Holz mittlerer Härte und nicht mehr als 0,5 mm – für Hartholz.

4.3.9. Die Maschine muss mit einem Schutzstreifen und scharf abgeschrägten Stahlplatten versehen sein und der nicht arbeitende Teil des Spalts muss dicht verschlossen sein.

4.3.10. Beim Formfügen von Teilen mit manueller Zuführung müssen Geräte zum Andrücken an den Tisch verwendet werden.

4.4. Fräsmaschinen.

4.4.1. Der nicht arbeitende Teil und (soweit möglich) auch der arbeitende Teil von Schneidwerkzeugen müssen mit Schutzabdeckungen abgedeckt werden.

4.4.2. Die Messerwellen von Fräsmaschinen müssen rund sein. Es ist nicht erlaubt, den Schaft mit Polstern in eine runde Form zu bringen.

4.4.3. Mühlen und Fräsköpfe, die mit einer Schnittgeschwindigkeit von 50 m/s arbeiten, sollten in speziellen Anlagen einem Zugversuch unterzogen werden.

4.4.4. Beim Fräsen von geraden Teilen wird das Material entlang eines Lineals geführt, Profilteile werden in Schablonen entlang eines auf der Spindel montierten Stützrings geführt. Die Befestigung der Teile an der Schablone erfolgt mit der zuverlässigsten Schraubmethode.

4.4.5. Wenn der Durchmesser des Schneidwerkzeugs mehr als 200 mm beträgt oder mehrere Fräser auf der Spindel montiert sind, muss das obere Ende der Spindel in einer Halterung befestigt werden.

4.4.6. Beim Durchfräsen oder Fräsen aus der Mitte müssen am Führungslineal auf der der Drehrichtung des Fräsers entgegengesetzten Seite Anschläge angebracht werden, die der Länge des zu fräsenden Abschnitts entsprechen.

4.4.7. Das Fräsen von Teilen kleiner als 40x40 mm ohne spezielle Vorrichtungen ist verboten.

4.4.8. Das Loch im Tisch für die Spindel sollte den Durchmesser der Spindel nicht um mehr als 30 mm überschreiten.

4.4.9. Das krummlinige Fräsen muss in speziellen Geräten durchgeführt werden.

4.5. Dickenhobelmaschinen.

4.5.1. Die Messerwelle muss oben und vorne mit einer stabilen Metallkappe abgedeckt sein.

4.5.2. Die Maschine muss über Spannvorrichtungen vor und hinter der Messerwelle verfügen. Die vordere Klemme sollte nach Möglichkeit geteilt sein.

4.5.3. Zum Schutz vor einem möglichen Herausfliegen des verarbeiteten Materials ist es erforderlich, vor den vorderen Einzugswalzen Bremsklauen oder Zahnsektoren anzubringen.

4.5.4. Die Länge des Werkstücks muss 100 mm größer sein als der Abstand zwischen den Achsen der Vorder- und Hinterwalze.

4.5.5. Um das Teil zu bearbeiten, müssen Sie Druckrollen haben.

4.5.6. Während des Betriebs sollte sich der Maschinenbediener nicht vor dem Werkstück aufhalten, das Arbeiten an der Maschine bei hochgeklappter Schutzhaube ist verboten.

4.5.7. Die unteren Vorschubrollen sollten beim Hobeln von Hartholz 0,2 mm und beim Hobeln von Weichholz 0,4 mm über die Tischoberfläche hinausragen.

4.5.8. Die oberen Einzugswalzen müssen vollständig isoliert sein, damit sie nicht berührt werden können.

4.5.9. Alle Maschinenrollen müssen frei von Rissen, ausgeschlagenen Zähnen und abgenutzten Oberflächen sein.

4.5.10. Die Werkstücke müssen leicht von den Vorschubrollen aufgenommen werden und ohne Unterbrechung durch die Maschine laufen.

4.5.11. Es ist verboten, mehrere Teile gleichzeitig auf einer Maschine zu bearbeiten, die nicht mit Federgliederwalzen ausgestattet ist.

4.6. Kettenstoß- und Stoßmaschinen.

4.6.1. Teile im Maschinenschlitten müssen während der Bearbeitung mit Spannvorrichtungen gesichert werden.

4.6.2. Die Arbeitskette wird so gespannt, dass ihre Spannung durch die Lineale in der Mitte 5 mm nicht überschreitet.

4.6.3. Die arbeitenden und nicht arbeitenden Teile der Kette müssen geschützt werden.

4.6.4. Das Schutzgehäuse steigt bis zum Maschinenträger, wodurch die Arbeits- und Nichtarbeitsteile, die Schneidkette, immer geschlossen sind.

4.6.5. Der vordere Teil des Gehäuses muss über einen Schlitz verfügen, damit der Arbeitsvorgang beobachtet werden kann.

4.6.6. Der Kurbeltrieb und alle beweglichen Teile der Stoßmaschine müssen eingehaust sein und das zu bearbeitende Material muss auf dem Tisch gesichert sein.

5. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

5.1. Schalten Sie die Maschine aus, schließen Sie den Schalter.

5.2. Räumen Sie den Arbeitsbereich auf – entfernen Sie Späne, Schnittreste, Thyrsa usw.

5.3. Werkzeuge und Zubehör müssen überprüft, für den späteren Einsatz vorbereitet und an dem dafür vorgesehenen Ort abgelegt werden.

5.4. Halbfertige und verarbeitete Produkte müssen im dafür vorgesehenen Bereich abgelegt werden.

5.5. Ziehen Sie den Overall aus, waschen Sie Gesicht und Hände mit Seife; Wenn möglich, duschen.

5.6. Melden Sie dem Arbeitsleiter etwaige Mängel, die während der Arbeit aufgetreten sind.

6. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

6.1. Bei Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen kommt es zu Situationen, die zu Unfällen oder Unfällen führen können: elektrischer Schlag, herausfliegende Werkstücke und deren Bruchstücke, herausfliegende Werkzeuge, fehlende Schutzvorrichtungen.

6.2. Im Notfall müssen Sie die Maschine sofort vom Stromnetz trennen; den Gefahrenbereich abgrenzen; Lassen Sie keine Unbefugten hinein.

6.3. Berichten Sie dem Vorgesetzten, was passiert ist.

6.4. Wenn es Opfer gibt, leisten Sie ihnen Erste Hilfe; Rufen Sie gegebenenfalls den Notarzt an.

6.5. Erste Hilfe leisten.

6.5.1. Erste Hilfe bei Stromschlag:

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist es notwendig, ihm künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage zu verabreichen, wobei auf die Pupillen geachtet werden muss. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen und anschließend ein Krankenwagen gerufen werden.

6.5.2. Erste Hilfe bei Verletzungen:

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

6.5.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks:

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus den Ohren oder aus dem Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) bzw Machen Sie eine kalte Lotion.

Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenfraktur ist es notwendig, das Opfer auf ein Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel.

Bei einem Rippenbruch, der sich in Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen äußert, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

6.5.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen:

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3%igen Manganlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt, einen Arzt rufen.

6.5.5. Erste Hilfe bei Blutungen:

Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:

  • Heben Sie das verletzte Glied an;
  • Decken Sie die blutende Wunde mit zu einer Kugel gefaltetem Verbandsmaterial (aus einem Beutel) ab, drücken Sie es darauf, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie es 4-5 Minuten lang. Wenn die Blutung aufgehört hat, legen Sie, ohne das aufgetragene Material zu entfernen, ein weiteres Polster aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck);
  • Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

6.6. Wenn es zu einem Brand kommt, sollten Sie die Feuerwehr rufen und mit der Löschung des Feuers mithilfe der verfügbaren Feuerlöschgeräte beginnen.

6.7. Befolgen Sie alle Anweisungen des Arbeitsleiters, um den Notfall zu beseitigen.

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Die Landwirtschaft ist einer der Schlüsselsektoren der Wirtschaft und die Schädlingsbekämpfung ist ein integraler Bestandteil dieses Prozesses. Ein Team von Wissenschaftlern des Indian Council of Agricultural Research-Central Potato Research Institute (ICAR-CPRI), Shimla, hat eine innovative Lösung für dieses Problem gefunden – eine windbetriebene Insektenluftfalle. Dieses Gerät behebt die Mängel herkömmlicher Schädlingsbekämpfungsmethoden, indem es Echtzeitdaten zur Insektenpopulation liefert. Die Falle wird vollständig mit Windenergie betrieben und ist somit eine umweltfreundliche Lösung, die keinen Strom benötigt. Sein einzigartiges Design ermöglicht die Überwachung sowohl schädlicher als auch nützlicher Insekten und bietet so einen vollständigen Überblick über die Population in jedem landwirtschaftlichen Gebiet. „Durch die rechtzeitige Beurteilung der Zielschädlinge können wir die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten ergreifen“, sagt Kapil ... >>

Zufällige Neuigkeiten aus dem Archiv

Einzelnes EU-Handy-Ladegerät 20.03.2014

Alle Mobiltelefone, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden, müssen ein einziges Standard-Ladegerät verwenden. 550 von 570 Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten für eine solche Vorschrift. In den nächsten zwei Jahren soll diese Regel in die Gesetzgebung aller EU-Länder eingeführt werden, und die Hersteller haben ein weiteres Jahr Zeit, um ihre Produkte an das Gesetz anzupassen.

Laut Parlamentariern wird der Übergang zu einem gemeinsamen Standard dazu beitragen, "Elektroschrott", Kosten und Unannehmlichkeiten für die Verbraucher zu reduzieren.

Beachten Sie, dass wir tatsächlich über den Übergang zum Micro-USB-Anschluss sprechen, der bereits von den meisten Herstellern verwendet wird, sodass die De-facto-Anforderung für das Standardladen in der Phase erfüllt wurde, als sie beratender Natur war. Hersteller, die bisher aus dem Tritt geraten, müssen handeln, wenn sie wollen, dass ihre Produkte über 2017 hinaus auf dem europäischen Markt bleiben.

Die Richtlinie strafft auch das Inverkehrbringen von Funkgeräten, einschließlich Mobiltelefonen und Modems. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich aus der explosionsartigen Zunahme der Anzahl von Produkten, die möglicherweise die Gesundheit der Verbraucher und die Arbeit der anderen beeinträchtigen können.

Anhand von Informationen, die von EU-Mitgliedern bereitgestellt werden, wird die Europäische Kommission die Kategorien von Geräten bestimmen, die eine obligatorische Registrierung erfordern, um auf den Markt gebracht zu werden. Ein ähnlicher Mechanismus ist bereits in den USA in Betrieb.

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News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik

 

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