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Arbeitssicherheitsanweisungen für den Elektriker der Hauptschalttafel. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist ein Dokument, das Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung der Arbeitnehmer festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Weisungen zum Arbeitsschutz ist für alle Mitarbeiter verpflichtend. 1.3. Der Leiter der Struktureinheit ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Weisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Mitarbeiter muss:
Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. die eine ärztliche Voruntersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung der genannten Arbeiten haben. 2.2. Bei der Einstellung durchläuft ein Mitarbeiter eine Einführungsbesprechung. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss er Folgendes bestehen:
Für Arbeitnehmer, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz für die Zulassung vorzubereiten, das Recht, Vorarbeiter, Vorgesetzter und Teammitglied zu sein, ist es erforderlich, die Kenntnis der branchenübergreifenden Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) für den Betrieb elektrischer Anlagen (im Folgenden) zu überprüfen (im Folgenden „Regeln“), soweit dies den Pflichten der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen entspricht. 2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Mitarbeiter wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie über die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Mitarbeiter, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Mitarbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Arbeitnehmer, die bei einer Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten und müssen sich spätestens nach einem Monat einer zweiten Prüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften wird je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Kenntnistest durchgeführt. 2.8. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Unfall oder Unfall unverzüglich seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. 2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, hat der Mitarbeiter dies seinem direkten Vorgesetzten mitzuteilen. Es ist nicht gestattet, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. Um einen Stromschlag zu vermeiden, berühren Sie keine gebrochenen, herunterhängenden Drähte und treten Sie nicht darauf. 2.11. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, ungeschützten spannungsführenden Teilen in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 angegebenen zu nähern. Tabelle 1. Zulässige Abstände zu spannungsführenden Teilen
2.12. Es ist nicht gestattet, Zugänge zu Schilden mit Feuerlöschgeräten und zu Hydranten zu verstopfen sowie Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden. 2.13. Zu den gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren, die den Elektriker der Hauptschalttafel (MSC) beeinträchtigen, gehören: Einwirkung von elektrischem Strom; Kontakt mit Säure oder Alkali. 2.14. Zum Schutz vor schädlichen Produktionsfaktoren ist die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Beim Betrieb von Werkstätten und Räumlichkeiten sowie Schaltanlagen (RU) ist das Tragen eines mit einem Kinnriemen befestigten Schutzhelms erforderlich. Um die Säure zu neutralisieren, wenn Säure oder Alkali in den Körper gelangen, sollten diese entsprechend neutralisiert werden: Säure – mit einer Lösung aus Backpulver und Alkali – mit einer Lösung aus Borsäure und anschließend mit reichlich Wasser gewaschen. Zum Schutz vor elektrischem Schlag müssen folgende Schutzausrüstungen verwendet werden:
Bei unzureichender Ausleuchtung des Arbeitsbereichs sollte eine zusätzliche lokale Beleuchtung eingesetzt werden. Bei hohem Lärmpegel sollten Ohrenschützer oder Ohrstöpsel verwendet werden. 2.15. Der Elektriker muss im Overall arbeiten und Schutzausrüstung verwenden, die den aktuellen Industriestandards entspricht. 2.16. Folgende persönliche Schutzausrüstung wird dem Elektriker der Hauptschalttafel gemäß Industriestandard kostenlos zur Verfügung gestellt:
Bei Ausgabe eines doppelten Wechseloveralls verdoppelt sich die Tragedauer. Abhängig von der Art der Arbeiten und den Bedingungen ihrer Herstellung werden dem Elektriker vorübergehend zusätzliche Overalls und Schutzausrüstung für diese Bedingungen kostenlos zur Verfügung gestellt. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Bei der Annahme einer Schicht muss der Elektriker für die Fernsteuerung:
3.2. Benutzte Overalls müssen in Ordnung gebracht werden, die Ärmel müssen zugeknöpft und die Kleidung so verstaut werden, dass keine herunterhängenden Enden entstehen. 3.3. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit und Eignung von Schutzausrüstungen, Geräten:
3.4. Es ist notwendig, die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs zu prüfen, das folgende Anforderungen erfüllen muss:
3.5. Das Arbeitsgerät sollte in einem tragbaren Werkzeugkasten oder einer Tasche aufbewahrt werden. 3.6. Es sollten nur werkseitig hergestellte tragbare Leuchten verwendet werden. Eine tragbare Handlampe sollte über ein Metallgeflecht, einen Aufhängehaken und einen Schlauch mit Stecker verfügen. 3.7. Wenn Sie mit einer tragbaren Holzleiter in der Höhe arbeiten, achten Sie darauf, dass diese in gutem Zustand ist. An den unteren Enden sollte sie mit scharfen Spitzen für die Montage am Boden versehen sein und bei Verwendung der Leiter auf glatten Oberflächen sollten diese auf Schuhen aus Gummi oder einem anderen rutschfesten Material angebracht werden. 3.8. Schutzausrüstungen, Geräte, Werkzeuge und Vorrichtungen mit Mängeln oder abgelaufener Prüffrist sind durch geeignete zu ersetzen und Ihrem direkten Vorgesetzten zu melden. 4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 4.1. Bei Arbeiten ist die Annäherung an ungeschirmte spannungsführende Teile unter Spannung nicht in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 (Abschnitt 2.11) angegebenen zulässig. Bei Arbeiten unter Verwendung elektrischer Schutzausrüstung (Isolierstangen, Klemmen, Spannungsanzeiger usw.) darf sich eine Person spannungsführenden Teilen in einem Abstand nähern, der durch die Länge des isolierenden Teils dieser Geräte bestimmt wird. 4.2. Die Inspektion der gewarteten Geräte erfolgt gemäß der festgelegten Route. 4.3. Bei der Inspektion elektrischer Anlagen mit Spannungen über 1000 V dürfen die Türen von Zäunen und Absperrungen nicht geöffnet werden. In Elektroinstallationen mit einer Spannung bis 1000 V ist es bei der Inspektion erlaubt, die Türen von Schalttafeln, Baugruppen, Schalttafeln und anderen Geräten zu öffnen. 4.4. Während der Kontrollen ist das Umschalten, das Entfernen von Plakaten und Zäunen, das Eindringen in diese sowie jegliche Arbeiten und Reinigungsarbeiten nicht gestattet. 4.5. Die Elektrofachkraft muss auf Anweisung des höheren Betriebspersonals die betriebsmäßige Umschaltung auf die Hauptschaltanlage vornehmen. 4.6. Das betriebsmäßige Schalten muss ohne Verletzung der Sperreinrichtungen erfolgen. Lässt die Sperrvorrichtung keine Betätigung zu, ist die Umschaltung zu unterbrechen und das übergeordnete Betriebspersonal hierüber zu informieren. 4.7. Die Ausbildung der Mitarbeiter an den Plätzen der Hauptleitstelle und die Zulassung dürfen nur nach Einholung der Genehmigung des höheren Betriebspersonals erfolgen. Vor Beginn der Arbeitsvorbereitung oder Zulassung muss eine Genehmigung eingeholt werden. 4.8. Der Arbeitsplatz sollte gemäß den Anweisungen der Bestellung oder Bestellung vorbereitet werden. Bestehen Zweifel an der Ausreichendheit und Richtigkeit der Maßnahmen zur Vorbereitung des Arbeitsplatzes und der Möglichkeit einer sicheren Arbeitsdurchführung, ist diese Vorbereitung abzubrechen. 4.9. Bei betrieblichen Arbeiten an stromführenden Teilen unter Spannung bis 1000 V ist es erforderlich:
Das Arbeiten in Kleidung mit kurzen oder hochgekrempelten Ärmeln ist nicht erlaubt. 4.10. Bei Auftreten von Rauch oder Feuer, verstärktem Knistern, erhöhtem Lärm in den Schaltzellen dürfen Sie sich diesen Zellen nicht nähern. Dies ist dem übergeordneten Personal zu melden. 4.11. Der Austausch von Signallampen darf nur unter Spannung mit einem Spezialwerkzeug erfolgen. Es ist nicht erlaubt, die Lampen direkt von Hand auszutauschen. 4.12. Im Falle eines Erdschlusses in 6-35-kV-Elektroinstallationen ist die Annäherung an den erkannten Fehlerort in einer Entfernung von weniger als 4 m in Innenschaltanlagen (ZRU) und weniger als 8 m in offenen Schaltanlagen (ODG) nur für den Betrieb zulässig Schalten, um Schäden zu lokalisieren und unter Spannung stehende Personen zu befreien. In diesem Fall sollten Sie elektrische Schutzausrüstung (dielektrische Stiefel, Galoschen) verwenden. 4.13. Um Fehler auszuschließen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten, prüft der Elektriker vor dem Schalten die elektrischen Anlagen, an denen Arbeiten durchgeführt werden sollen, prüft deren Übereinstimmung mit der vorgegebenen Aufgabe und Funktionsfähigkeit. 4.14. Beim Einschalten der Zellen kompletter Schaltanlagen (KRU) vom Standort aus ist der Einsatz von Vorrichtungen zum Ferneinschalten des Leistungsschalters zwingend erforderlich. 4.15. Das Einschalten elektrischer Betriebsmittel und in Relaisschutz- und Automatisierungsgeräten (RPA), die unter der betrieblichen Kontrolle des höheren Betriebspersonals stehen, muss auf Anordnung und bei ihm unterstellten Personen mit seiner Erlaubnis erfolgen. In dringenden Fällen (Unfall, Naturkatastrophe, Brand) ist eine Umstellung ohne Anordnung und Erlaubnis des höheren Betriebspersonals, jedoch mit anschließender Benachrichtigung, zulässig. Dem Bedienpersonal, das unmittelbar Schalthandlungen durchführt, ist es nicht gestattet, die Sicherheitsverriegelungen ohne Genehmigung außer Kraft zu setzen. 4.16. In Elektroinstallationen ist das Arbeiten in gebeugter Haltung nicht zulässig, wenn beim Richten der Abstand zu spannungsführenden Teilen geringer ist als in Tabelle 1 angegeben. Beim Arbeiten in der Nähe von ungeschirmten stromführenden Teilen dürfen Sie sich nicht so positionieren, dass sich diese Teile auf der Rückseite oder auf beiden Seiten befinden. 4.17. Es ist nicht zulässig, die Isolatoren stromführender Geräte ohne die Verwendung elektrischer Schutzausrüstung zu berühren. 4.18. Es ist notwendig, Sicherungen im spannungslosen Zustand aus- und einzubauen. Unter Spannung, aber ohne Last, dürfen Sicherungen an Anschlüssen entfernt und installiert werden, in deren Stromkreis keine Schaltgeräte vorhanden sind, mit denen Sie die Spannung entfernen können. Spannungswandlersicherungen können unter Spannung und unter Last ausgetauscht werden. 4.19. Beim Aus- und Einbau von Sicherungen unter Spannung müssen Sie folgende Schutzausrüstung verwenden:
4.20. Es ist nicht akzeptabel, nicht kalibrierte Sicherungen und Sicherungen zu verwenden. 4.21. Der Austausch von Beleuchtungslampen in Schaltanlagen und Batterieräumen über Leitern ist nicht gestattet. 4.22. Es ist nicht gestattet, von tragbaren Leitern aus mit tragbaren Elektrowerkzeugen und Schlagwerkzeugen zu arbeiten und schwere Gegenstände in großer Höhe anzuheben und zu stützen. 4.23. Das Arbeiten mit Elektroklemmen in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V ist für zwei Elektriker in dielektrischen Handschuhen erforderlich, ohne sich zum Ablesen zum Gerät zu beugen. 4.24. In Elektroinstallationen bis 1000 V ist der Einsatz von „Kontrolllampen“ zur Prüfung der Spannungsfreiheit aufgrund der Verletzungsgefahr durch Lichtbogen und Glassplitter nicht zulässig. 4.25. Die Messung des Isolationswiderstands mit einem Megaohmmeter muss bei ausgeschaltetem Gerät durchgeführt werden, nachdem die Restladung durch Erdung des Geräts entfernt wurde. 4.26. Es ist nicht gestattet, im Batterieraum zu rauchen, ihn mit Feuer zu betreten, elektrische Heizgeräte sowie Geräte und Werkzeuge zu verwenden, die Funken erzeugen können. 4.27. Das Arbeiten mit einem Schlagwerkzeug ohne Schutzbrille ist nicht gestattet. 4.28. Bei Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V ist die Verwendung eines Spannungsanzeigers mit dielektrischen Handschuhen erforderlich. 4.29. Die Verwendung von Metallleitern bei der Wartung elektrischer Anlagen mit einer Spannung bis 220 kV ist nicht gestattet. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Naturkatastrophe) die Arbeiten sofort einstellen und die Situation dem höheren Einsatzpersonal melden. 5.2. Führen Sie in dringenden Fällen die erforderliche Umschaltung mit anschließender Benachrichtigung des höheren Betriebspersonals durch. 5.3. Im Brandfall: 5.3.1. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsbereich und ergreifen Sie Maßnahmen zum Löschen des Feuers. Brennende Teile elektrischer Anlagen und elektrischer Leitungen, die unter Spannung stehen, sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. 5.3.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Beamte zum Brandort zu rufen. 5.3.3. Je nach Einsatzlage ist auf den örtlichen Brandbekämpfungsplan zu reagieren. 5.4. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den unmittelbaren Vorgesetzten über den Unfall zu informieren. Bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom ist darauf zu achten, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen. 6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 6.1. Am Ende der Schicht müssen Sie:
7. Liste der akzeptierten Abkürzungen
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