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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Elektriker bei der Reparatur elektrischer Geräte. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen unter 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung, eine spezielle Ausbildung, eine praktische Ausbildung absolviert haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, dürfen elektrische Geräte reparieren. 1.2. Schlosser, die im Arbeitsschutz unterwiesen sind und sichere Arbeitsmethoden erlernt haben, dürfen selbständige Arbeiten zur Reparatur elektrischer Geräte durchführen. Ein Schlosser für die Reparatur elektrischer Geräte muss bei selbstständiger Durchführung von Arbeiten an Elektroanlagen mit Spannungen bis 1000 V mindestens über die Sicherheitsgruppe III und über 1000 V - Gruppe IV verfügen. 1.3. Im Rahmen der Arbeit muss sich der Schlosser innerhalb der im Unternehmen festgelegten Fristen einer Arbeitsschutzunterweisung, einem 10-Stunden-Programm und einer Prüfung über die Kenntnisse der Regeln für den technischen Betrieb elektrischer Verbraucheranlagen und der Sicherheit unterziehen Vorschriften für den Betrieb elektrischer Verbraucheranlagen. 1.4. Ein Elektrotechniker muss die Bedingungen für die Prüfung von Schutzausrüstungen und -geräten sowie die Regeln für deren Betrieb und Wartung kennen und diese anwenden können. Es ist nicht gestattet, Schutzausrüstungen und Geräte mit abgelaufener Prüffrist zu verwenden. 1.5. Schlosser, die im Rahmen ihrer Haupttätigkeit Hebevorrichtungen, Elektro- und Druckluftwerkzeuge, Schleif- und Bohrmaschinen verwenden sowie Arbeiten ausführen, die mit erhöhter Gefahr und Schädlichkeit verbunden sind, müssen eine Zusatzausbildung absolvieren und die technischen Mindestanforderungen für das Gerät und die Bedienung erfüllen Diese Ausrüstung, Werkzeuge, die Regeln der sicheren Arbeitsausführung und das entsprechende Zertifikat besitzen. 1.6. Die bei der Arbeit verwendeten Farben und Lacke sowie deren Lösungsmittel sollten aufgrund ihrer Explosivität und Giftigkeit in Räumen mit zuverlässiger Belüftung und gut schließenden Metalltüren gelagert werden. Behälter zur Lagerung von Farben und Lacken sowie deren Lösungsmittel müssen dicht verschlossen sein, das Werkzeug zum Öffnen und Verschließen von Behältern muss explosionsgeschützt sein. 1.7. Der Schlosser muss wissen und ausführen:
Das Rauchen ist nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt. 1.8. Schlosser müssen während der Arbeitszeit die vom Unternehmen ausgegebene persönliche Schutzausrüstung (Overall, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille usw.) tragen. 1.9. Nach der Arbeit mit Lacken und deren Lösungsmitteln waschen Sie Ihre Hände mit warmem Wasser und Seife. 1.10. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Anleitung ist der Elektrotechniker gemäß den betrieblichen Arbeitsvorschriften verantwortlich, sofern sein Handeln keine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich zieht. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Der Schlosser sollte prüfen:
2.2. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und räumen Sie ihn auf. Entfernen Sie alles, was die Arbeit beeinträchtigen könnte. Wenn der Boden rutschig ist (mit Öl, Farbe, Wasser übergossen), verlangen Sie, dass er abgewischt wird, oder machen Sie es selbst. 2.3. Verwenden Sie beim Arbeiten nur gebrauchsfähige, trockene und saubere Werkzeuge und Vorrichtungen, die Schraubendreherklinge muss zurückgezogen und auf eine solche Dicke abgeflacht werden, dass sie lückenlos in den Schlitz des Schraubenkopfes eindringt, Schlüssel müssen den Abmessungen der Muttern entsprechen und Schraubenköpfe und dürfen keine Risse, Riefen oder Grate aufweisen. Die Backen der Schlüssel müssen streng parallel sein und dürfen nicht aufgerollt sein. Schiebeschlüssel dürfen in beweglichen Teilen kein Spiel haben; Spitzzangen und Zangen sollten keine abgebrochenen, gebrochenen Backen und Griffe aufweisen. Die Backen der Spitzzange müssen scharf sein und die Zange muss eine gute Kerbe haben; Stützen, die beim manuellen Nieten, Crimpen, Ziselieren und anderen Arbeiten verwendet werden, müssen stark und sicher sein; Abzieher müssen eine starre Struktur haben und dürfen keine Risse, verbogene Stangen, gerissene oder zerknitterte Gewinde aufweisen und eine Ausrichtung der Schubvorrichtung (Spannvorrichtung) mit der Achse des zu entfernenden Teils gewährleisten. Abziehgriffe müssen das Teil am Kraftangriffspunkt fest und sicher halten. Schlosser sind verpflichtet, die in den Werksanweisungen festgelegten Anforderungen an den Umgang mit Werkzeugen einzuhalten. 2.4. Zum Tragen des Werkzeugs sollte der Arbeiter eine spezielle Tasche oder eine leichte tragbare Box verwenden. Das Mitführen von Werkzeugen in Taschen ist verboten. 2.5. Überprüfen Sie bei der Verwendung von Hebevorrichtungen (Hebezeuge, Hebezeuge usw.) die Zuverlässigkeit ihrer Befestigung. Stellen Sie sicher, dass die Hebemechanismen und deren Hebevorrichtungen in gutem Zustand sind. 2.6. Wird sowohl vor Arbeitsbeginn als auch während der Arbeit eine Fehlfunktion der Geräte, Werkzeuge, Vorrichtungen oder des Arbeitsplatzes festgestellt, informieren Sie den Vorarbeiter und beginnen Sie erst nach der Fehlerbehebung mit der Arbeit. Defekte Werkzeuge dürfen nicht verwendet werden. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Während der Arbeit muss der Schlosser:
3.2. Bevor Sie elektrische Geräte zur Reparatur ausbauen, schalten Sie das Netz mindestens an zwei Stellen spannungsfrei und entfernen Sie auch die Sicherungen. Fahren Sie mit dem Entfernen elektrischer Geräte erst fort, nachdem Sie die Spannungsfreiheit überprüft und das Plakat „Nicht einschalten! Es wird gearbeitet!“ anbringen. am Schalter oder Bedienschlüssel. 3.3. Zum Heben, Aus-, Einbauen und Transportieren von schweren (mehr als 16 kg schweren) Einheiten, Baugruppen und Teilen müssen Sie gebrauchsfähige Hebe- und Transportgeräte mit entsprechender Tragfähigkeit verwenden, an denen Sie arbeiten dürfen. 3.4. Beachten Sie beim Arbeiten mit Hebevorrichtungen die Anforderungen der Arbeitsschutzanweisungen für Personen, die vom Boden aus gesteuerte Hebevorrichtungen verwenden. 3.5. Die Demontage und Montage kleiner elektrischer Geräteeinheiten sollte auf Werkbänken und großer auf speziellen Arbeitstischen oder Ständern, Kassetten, durchgeführt werden, um deren stabile Position zu gewährleisten. 3.6. Schraubenschlüssel sollten nur entsprechend der Größe der Muttern oder Schrauben verwendet werden. Bringen Sie beim Anziehen oder Lösen von Muttern oder Schrauben keine Auskleidungen zwischen den Kanten von Schraubenschlüssel und Mutter an und verwenden Sie auch keine Hebel. 3.7. Verwenden Sie beim Entfernen, Pressen und Pressen von Steckeinheiten und Teilen Abzieher, Pressen und andere Vorrichtungen, die einen sicheren Betrieb gewährleisten. 3.8. Achten Sie beim Arbeiten an einer Werkbank darauf, dass die Oberfläche sauber, glatt und gratfrei ist. 3.9. Spannen Sie das Werkstück sicher in einen Schraubstock. Gehen Sie beim Einbau in einen Schraubstock vorsichtig mit schweren Teilen um, um beim Herunterfallen Quetschungen zu vermeiden. 3.10. Bei Schneid-, Niet-, Zisel- und ähnlichen Arbeiten, bei denen Metallpartikel wegfliegen können, verwenden Sie eine Schutzbrille oder einen Mundschutz. 3.11. Bei der Demontage von Elektromotoren sollten Schilde, Statoren, Rotoren und Anker auf speziellen Gestellen und Ständern platziert werden. 3.12. Das Schweißen oder Löten der Wicklungsenden sollte nur in einer Schutzbrille durchgeführt werden. 3.13. Vor der Prüfung elektrischer Geräte nach der Reparatur müssen diese fest befestigt, geerdet (auf Null gesetzt) und rotierende und bewegliche Teile mit Sicherheitsabdeckungen verschlossen werden. 3.14. Bei gemeinsamer Arbeit mit mehreren Personen muss ein leitender (Link-)Arbeiter bestellt werden, der verpflichtet ist, das Handeln der Arbeitskollegen zu koordinieren. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei einem Unfall oder einer Notsituation, die zu einem Unfall und einem Unfall führen kann, ist der Schlosser verpflichtet, unverzüglich alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Beschädigung (Zerstörung) des Objekts zu verhindern und die Gefahr für das Leben von Menschen zu beseitigen . Melden Sie den Vorfall gleichzeitig dem Vorarbeiter oder dem unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeiten. 4.2. Um Notsituationen zu vermeiden, verwenden Sie nur funktionsfähige Lasthebevorrichtungen. 4.3. Reparaturen an elektrischen Geräten dürfen nur im spannungslosen Zustand durchgeführt werden, 4.4. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Die Hilfeleistung erfolgt sofort, direkt am Unfallort und in folgender Reihenfolge: Zunächst gilt es, die Verletzungsquelle zu beseitigen. Die Hilfeleistung sollte mit dem Wichtigsten beginnen, das Gesundheit oder Leben bedroht: Bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und anschließend die Wunde verbinden, bei Verdacht auf einen geschlossenen Bruch eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; Bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; bei Erfrierungen die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern abreiben; Im Falle eines Stromschlags ist es notwendig, das Opfer sofort von der Stromeinwirkung zu befreien, nämlich: Schalter ausschalten, Draht durchschneiden, ziehen oder mit einem trockenen Stock oder einer Stange wegwerfen. Berühren Sie das Opfer nicht, während es unter Stromeinfluss steht. Wenn das Opfer nicht atmet, beginnen Sie sofort mit einer Herzmassage und künstlicher Beatmung, bis der Arzt eintrifft. 4.5. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht oder gebracht werden. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Trennen (trennen) Sie elektrische Geräte, Elektrowerkzeuge und Hebemaschinen vom Netzwerk. 5.2. Bringen Sie Werkzeuge und Zubehör in den dafür vorgesehenen Lagerbereich zurück. 5.3. Lassen Sie Lack- und Lösungsmittelreste in einen speziellen, dicht verschlossenen Behälter ab. 5.4. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie ihn in eine Metallbox mit Deckel oder vernichten Sie die bei der Arbeit verwendeten Lappen. 5.5. Hände mit warmem Wasser und Seife waschen. 5.6. Melden Sie alle während des Betriebs festgestellten Probleme dem Vorarbeiter. Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Ausgrabung. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Tankstellenelektriker. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an einer Druckmaschine. 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