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Unterweisung zum Arbeitsschutz für eine Elektrofachkraft beim betrieblichen Schalten in Verteilungsnetzen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist ein Dokument, das Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung der Arbeitnehmer festlegt.

1.2. Die Kenntnis der Weisungen zum Arbeitsschutz ist für alle Mitarbeiter verpflichtend.

1.3. Der Leiter der Struktureinheit ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Weisung zu organisieren.

Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen.

1.4. Jeder Mitarbeiter muss:

  • die Anforderungen dieser Anweisung erfüllen;
  • Informieren Sie unverzüglich Ihren unmittelbaren Vorgesetzten und in seiner Abwesenheit einen höheren Vorgesetzten über den Unfall und alle ihm aufgefallenen Verstöße gegen die Anweisungen sowie über Fehlfunktionen von Bauwerken, Geräten und Schutzvorrichtungen;
  • den Arbeitsplatz und die Ausrüstung sauber und ordentlich halten;
  • Gewährleistung der Sicherheit von Schutzausrüstung, Werkzeugen, Geräten, Feuerlöschgeräten und Dokumentation zum Arbeitsschutz an ihrem Arbeitsplatz.

Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht.

2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterzogen haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Tätigkeit haben.

2.2. Bei der Einstellung durchläuft ein Mitarbeiter eine Einführungsbesprechung. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss er Folgendes bestehen:

  • Ausbildung in Berufsausbildungsprogrammen;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Test der Kenntnis der Anweisungen:
  • zum Arbeitsschutz;
  • Erste Hilfe für Opfer von Arbeitsunfällen zu leisten;
  • über die Verwendung von Schutzausrüstungen, die für eine sichere Arbeitsausführung erforderlich sind;
  • zum Thema Brandschutz.

Für Arbeitnehmer, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, zuzulassen, das Recht zu haben, als Arbeitsleiter, Beobachter und Mitglied des Teams zu fungieren, ist es notwendig, die Kenntnis der branchenübergreifenden Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) für den Betrieb zu überprüfen von elektrischen Anlagen (nachfolgend „Ordnung“ genannt) in dem Umfang, der den Pflichten der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz entspricht.

2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt.

2.4. Einem neu eingestellten Mitarbeiter wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie über die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist.

Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden.

2.5. Mitarbeiter, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten.

2.6. Der Mitarbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:

  • wiederholte Briefings - mindestens einmal im Quartal;
  • Überprüfung der Kenntnis der Anweisungen zum Arbeitsschutz und der aktuellen Anweisungen zur Erstversorgung von Opfern von Arbeitsunfällen - einmal im Jahr;
  • ärztliche Untersuchung - alle zwei Jahre;
  • Überprüfung der Kenntnis der Regeln für Mitarbeiter, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, Zulassung, das Recht, Vorarbeiter, Vorgesetzter oder Teammitglied zu sein – einmal im Jahr.

2.7. Arbeitnehmer, die bei einer Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten und müssen sich spätestens nach einem Monat einer zweiten Prüfung unterziehen.

Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften wird je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Kenntnistest durchgeführt.

2.8. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Unfall oder Unfall unverzüglich seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden.

2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können.

2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, hat der Mitarbeiter dies seinem direkten Vorgesetzten mitzuteilen.

Es ist nicht gestattet, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten.

Um einen Stromschlag zu vermeiden, berühren oder treten Sie nicht auf defekte überhängende Drähte.

2.11. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, ungeschützten spannungsführenden Teilen in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 angegebenen zu nähern.

Tabelle 1. Zulässige Abstände zu spannungsführenden Teilen

Spannung, kV Abstand zu Menschen und den von ihnen verwendeten Werkzeugen und Geräten, zu temporären Zäunen, m Abstand von Mechanismen und Hebemaschinen in Arbeits- und Transportstellung, von Anschlagmitteln von Lastaufnahmemitteln und Lasten, m
Vor 1:    
auf Oberleitungen 0,6 1,0
in anderen Elektroinstallationen Nicht genormt (no touch) 1,0
1-35 0,6 1,0
60,110 1,0 1,5
150 1,5 2,0
220 2,0 2,5
330 2,5 3,5
400,500 3,5 4,5
750 5,0 6,0
800 * 3,5 4,5
1150 8,0 10,0


* Gleichstrom.

2.12. Es ist nicht gestattet, Zugänge zu Schilden mit Feuerlöschgeräten und zu Hydranten zu verstopfen sowie Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden.

2.13. Am Arbeitsplatz eines Elektrikers können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten:

  • erhöhter Wert der Spannung des Stromkreises;
  • erhöhter Wert der elektrischen Feldspannung;
  • niedrige Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • die Lage des Arbeitsplatzes in der Höhe;
  • bewegliche Maschinen und Mechanismen, bewegliche und Hebeelemente von Geräten, gespannte Drähte;
  • Exposition gegenüber Chemikalien (Farben, Antiseptika, Öle, Aceton);
  • unzureichende Ausleuchtung des Arbeitsbereichs.

2.14. Zum Schutz vor der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren müssen die folgenden Schutzmaßnahmen angewendet werden.

Zum Schutz vor Stromschlägen ist die Verwendung elektrischer Schutzausrüstung erforderlich: dielektrische Handschuhe, Stiefel, Galoschen, Teppiche, Ständer, Auskleidungen, Kappen, Erdungsvorrichtungen, Isolierstangen und -zangen, Spannungsanzeiger, Sanitär- und Montagewerkzeuge mit Isoliergriffen, Zäune Geräte, Plakate und Sicherheitsschilder.

Beim Lackieren von Geräten müssen zum Schutz der Atmungsorgane Atemschutzgeräte verwendet werden. Bei Arbeiten an antiseptischen Unterlagen sollten zum Schutz der Haut ein Baumwollanzug mit Spezialimprägnierung, Segeltuchhandschuhe und eine Schutzbrille getragen werden. Vor dem Besteigen der Stütze sollten offene Körperstellen mit einer speziellen Schutzpaste abgedeckt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Paste nicht in die Augen gelangt. Wischen Sie nach Arbeitsende oder vor dem Essen Gesicht und Hände mit einem trockenen, sauberen Tuch ab und waschen Sie anschließend die restliche Paste mit warmem Wasser und Seife ab.

Arbeiten bei niedrigen Temperaturen sollten in warmen Overalls und im Wechsel mit Aufenthalten in warmen Räumen durchgeführt werden.

Um Ihren Kopf vor Stößen zu schützen, müssen Sie einen Helm tragen, der mit einem Kinnriemen befestigt ist.

Bei Arbeiten an beweglichen Maschinen und Mechanismen dürfen keine flatternden Kleidungsstücke vorhanden sein, die von bewegten (rotierenden) Teilen der Mechanismen erfasst werden können.

Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 1,3 m über dem Boden, Boden oder der Plattform ist die Verwendung eines Sicherheitsgurts erforderlich.

Bei unzureichender Ausleuchtung des Arbeitsbereichs sollte eine zusätzliche lokale Beleuchtung (Laternen) eingesetzt werden.

Bei Nachtarbeiten sollte für eine Beleuchtung des Arbeitsplatzes gesorgt werden. Die Ausleuchtung muss gleichmäßig sein.

2.15. Der Elektriker muss im Overall arbeiten und Schutzausrüstung verwenden, die den aktuellen Industriestandards entspricht.

2.16. Dem Elektriker muss nach Branchenstandard folgende persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung gestellt werden:

  • Baumwollanzug - für 1 Jahr;
  • Planenhandschuhe - für 2 Monate;
  • Gummistiefel für die Arbeit in Feuchtgebieten - für 1 Jahr;
  • Planenstiefel;
  • halber Regenmantel gummiert - im Dienst;
  • dielektrische Stiefel - im Dienst;
  • dielektrische Handschuhe - im Dienst;
  • Sicherheitsgurt - im Dienst;
  • Baumwolljacke mit isolierendem Futter;
  • Baumwollhose mit isolierendem Futter;
  • Filzstiefel;
  • warme Baumwollfäustlinge - für 3 Monate.

Bei Arbeiten an mit Antiseptika imprägnierten Holzuntergründen wird zusätzlich ein Baumwollanzug mit Spezialimprägnierung für 1 Jahr ausgestellt.

Bei Ausgabe eines doppelten Wechseloveralls verdoppelt sich die Tragedauer.

Abhängig von der Art der Arbeiten und den Bedingungen ihrer Herstellung werden dem Elektriker vorübergehend kostenlos zusätzliche Overalls und Schutzausrüstung für diese Bedingungen zur Verfügung gestellt.

3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

3.1. Bringen Sie Ordnung in Ihre Uniform. Ärmel und Böden des Overalls sollten mit allen Knöpfen geschlossen sein, Haare unter einem Kopfschmuck oder Helm sollten entfernt werden. Die Kleidung muss so in die Hose gesteckt werden, dass keine hängenden Enden oder flatternden Teile entstehen. Das Hochkrempeln der Ärmel von Overalls ist nicht gestattet.

3.2. Überprüfen Sie die Vollständigkeit und Eignung der Schutzausrüstung und -geräte:

  • Fehlen äußerer Schäden (Unversehrtheit der Lackschicht isolierender Schutzausrüstung, Fehlen von Löchern, Rissen, Brüchen in dielektrischen Handschuhen und Stiefeln, Unversehrtheit von Schutzbrillen);
  • die Festigkeit der Verbindungen der Teile, die Festigkeit und Unversehrtheit der Einheiten und Teile, die für eine zuverlässige Installation oder Befestigung des Sicherheitsgurts bestimmt sind;
  • Fehlen von Rissen im Stoff der Gurte, Funktionsfähigkeit des Schlosses am Karabiner des Sicherheitsgurts des Monteurs sowie Vorhandensein einer Verriegelungsvorrichtung und eines Sicherungsseils;
  • das Datum des nächsten Tests (das Verfallsdatum wird durch den Stempel oder das Etikett bestimmt).

Die Funktionsfähigkeit eines Spannungsanzeigers über 1000 V kann an einer bekannten Elektroinstallation überprüft werden.

3.3. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs und der Leitern. Die Leiter muss geprüft werden, ausgestattet mit speziellen Anschlägen und Zugbolzen, bei Aufstellung auf dem Boden – mit scharfen Spitzen, bei Aufstellung auf glatten Flächen – mit Gummischuhen. Das Datum der letzten Prüfung muss auf der Treppe vermerkt sein.

Das Werkzeug muss in einer tragbaren Werkzeugkiste oder -tasche aufbewahrt werden und die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Griffe von Zangen, Spitzzangen und Drahtschneidern müssen schutzisoliert sein;
  • der Arbeitsteil des Schraubendrehers muss gut spitz sein, auf die Stange wird ein Isolierrohr gesteckt, so dass nur der Arbeitsteil des Schraubendrehers offen bleibt;
  • Schraubenschlüssel sollten parallele Backen haben, ihre Arbeitsflächen sollten keine Abschrägungen aufweisen und die Griffe sollten keine Grate aufweisen;
  • Der Hammerstiel sollte über die gesamte Länge oval sein, frei von Ästen und Rissen und fest im Werkzeug sitzen.

3.4. Schutzausrüstungen, Vorrichtungen, Werkzeuge und Vorrichtungen mit Mängeln oder abgelaufener Prüffrist müssen entfernt und durch gebrauchsfähige ersetzt werden.

3.5. In Bergwerken und Schachtschächten ist es notwendig, die Unversehrtheit der Schweißnähte, die Unversehrtheit der Hartlegierungseinsätze der Spikes, den Anzug der Spikes, die Sicherheit der Gürtelnähte und die Zuverlässigkeit der Schnallen zu überprüfen.

Es ist nicht gestattet, Speere und Schächte mit stumpfen oder abgebrochenen Spitzen zu verwenden. Die Spikes müssen vollständig eingeschraubt und richtig geschärft sein.

3.6. Es ist darauf zu achten, dass die Blöcke, Kettenzüge und die daran befestigten Seile geprüft sind und mit einem Schild versehen sind, auf dem die Nummer des Block- oder Kettenzugs, die Tragfähigkeit und das Datum der nächsten Prüfung angegeben sind; Überprüfen Sie den allgemeinen Zustand der Blöcke und ihrer einzelnen Elemente (Rollen, Hälse, Lager), die Befestigung des Seils am Block, die Schmierung der Rollen und ihre Drehung um die Achse und achten Sie auf die Innenfläche des Hakens Mund, zum Zustand des Seils.

3.7. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der für die Arbeitsausführung erforderlichen gebrauchsfähigen Schutzausrüstungen und Geräte liegt beim Arbeitsleiter.

3.8. Es ist notwendig, sich mit dem für die Erstellung der Arbeit erteilten Auftrag vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen richtig definiert sind und der Inhalt der Arbeit klar ist.

3.9. Der Elektriker muss immer bedenken, dass nach einem Notstromausfall die Wiedereinschaltung ohne Vorwarnung erfolgen kann.

4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

Umzug per LKW

4.1. Beim Transport zum Arbeitsplatz mit Transportmitteln sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

  • Die Zustellung von Personen zum Arbeitsplatz sollte mit einem Transporter erfolgen, der mit einem Lieferwagen ausgestattet ist.
  • im Winter muss der Transporter beheizt sein, der Innenraum, in dem sich Personen aufhalten, muss über eine Alarmanlage für die Kommunikation mit der Fahrerkabine verfügen;
  • für den Transport von Schutzausrüstungen und -geräten müssen spezielle Kisten und Halterungen vorhanden sein;
  • Es ist nicht gestattet, Personen in Muldenkippern, Traktorkarren, auf Fahrzeugen, die mit sperrigen Gütern (Stützen, komplette Umspannwerke (KTP), Trennschalter usw.) beladen sind, auf den Stufen von Autos und Traktoren zu transportieren.
  • Das Ein- und Aussteigen von Personen sollte erst nach einem vollständigen Transportstopp erfolgen.

Reparaturarbeiten an Freileitungen und Umspannwerken

4.2. Bei der Ankunft am Arbeitsplatz müssen Sie sich anhand der Disponentennamen vergewissern, dass der Arbeitsort mit dem in der Bestellung bzw. Bestellung angegebenen übereinstimmt.

4.3. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Schutzerdung von Geräten und Stahlbetonstützen am Arbeitsplatz.

4.4. Stellen Sie sicher, dass die im Arbeitsauftrag festgelegten technischen Maßnahmen durchgeführt werden und erhalten Sie Anweisungen zur sicheren Durchführung der Arbeiten.

4.5. Bei Arbeiten ist die Annäherung an ungeschirmte spannungsführende Teile unter Spannung nicht in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 (Abschnitt 2.11) angegebenen zulässig.

Es ist nicht gestattet, sich dem vom Träger isolierten Blitzschutzkabel in einer Entfernung von weniger als 1 m zu nähern.

Bei der Verwendung eines Kabels in einer Eisschmelzanlage sollte der zulässige Annäherungsabstand zum Kabel in Abhängigkeit von der Schmelzspannung bestimmt werden.

4.6. Stellen Sie vor dem Besteigen der Stütze sicher, dass die Stütze ausreichend stabil und tragfähig ist. Wenn Zweifel an der Festigkeit der Stütze bestehen (ungenügende Durchdringung, Aufquellen des Bodens, Verrottung des Holzes, Risse und Ausbrennungen im Beton, überdurchschnittliches Gefälle usw.), darf sie nicht ohne Verstärkung bestiegen werden.

Der Bedarf und die Möglichkeiten zur Verstärkung der Unterstützung sollten vom Auftragnehmer festgelegt werden.

Arbeiten zur Verstärkung der Stütze mit Hilfe von Abspannseilen sollten von einem Teleskopturm oder einem anderen Mechanismus zum Heben von Personen oder von einer in der Nähe installierten Stütze aus durchgeführt werden, oder es sollten hierfür spezielle Befestigungsvorrichtungen verwendet werden, deren Aufhängung nicht erforderlich ist die Stütze erklimmen. Bei der Verwendung von Hosenträgern mit Haken müssen diese mit Sicherheitsverschlüssen ausgestattet sein.

Stützen, die nicht für eine einseitige Spannung von Drähten und Kabeln ausgelegt sind und vorübergehend einer solchen Spannung ausgesetzt sind, müssen vor dem Anheben ebenfalls verstärkt werden. Es ist nicht erlaubt, die Integrität der Drähte auf den Zwischenstützen zu verletzen, ohne sie vorher zu verstärken.

4.7. Beim Besteigen der Stütze und Arbeiten daran ist die Verwendung eines Sicherheitsgurtes erforderlich, dessen Schlingen hinter dem Stützpfosten aufgewickelt werden sollten.

Das Besteigen und Arbeiten an Eckstützen mit Stiftisolatoren von der Seite der Innenecke aus ist nicht gestattet.

Bei allen Arbeiten an der Stütze ist es notwendig, sich auf beide Krallen (Löcher) zu verlassen, die mit einem Sicherheitsgurt gesichert sind.

4.8. Führen Sie Teile mithilfe eines Endlosseils, Seils oder einer Schnur zu Strukturen oder Geräten. Der darunter stehende Arbeiter muss das Seil festhalten, um ein Schwingen und die Annäherung an spannungsführende Teile zu verhindern.

4.9. Arbeiten zur Demontage von Stützen und Leitungen von Freileitungen (VL) sowie zum Austausch von Elementen der Stützen müssen gemäß der technologischen Karte oder dem Projekt zur Herstellung von Arbeiten (POR) in durchgeführt werden Anwesenheit des Arbeitsleiters.

Die Methoden zum Fällen und Installieren der Stütze sowie die Notwendigkeit und Art der Verstärkung, um Abweichungen zu vermeiden, werden vom Arbeitsleiter und, wenn er nicht ernannt wird, vom anordnenden Arbeitnehmer festgelegt.

4.10. Beim Austausch von Teilen der Stütze muss die Möglichkeit einer Verschiebung oder eines Absturzes ausgeschlossen werden. Beim Austausch von Befestigungen an U- und AP-förmigen Stützen sollten Sie die Befestigung an einem Stützpfosten austauschen, die Bandagen befestigen und den Boden verdichten und dann mit dem Austausch der Befestigung am anderen Pfosten fortfahren. Doppelaufsätze dürfen jeweils nur einzeln ausgetauscht werden.

4.11. Bei Reparaturarbeiten am PTS ist die Verwendung einer angebauten Holzleiter erforderlich, die auf einer Stufe steht, die sich in einem Abstand von mindestens 1 m von ihrem oberen Ende befindet. Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 1,3 m sollte ein Sicherheitsgurt verwendet werden, der an der PTS-Struktur befestigt werden sollte. Es ist nicht gestattet, die Last auf der Leiter anzuheben oder abzusenken, an der Leiter mit elektrischen und pneumatischen Werkzeugen zu arbeiten, Gas- und Elektroschweißarbeiten durchzuführen usw. Für die Durchführung dieser Arbeiten sollte ein Gerüst verwendet werden.

4.12. Bei Reparaturarbeiten mit Hebemaschinen und -vorrichtungen sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

  • es darf nicht unter der anzuhebenden Last, dem Korb des Teleskopturms und auch nicht näher als 5 m von den gespannten Drähten und Kabeln entfernt sein;
  • Beim Arbeiten von einem Teleskopturm (Hydrauliklift) ist eine Sichtverbindung zum Fahrer erforderlich. Bei fehlender Kommunikation muss sich ein Teammitglied am Turm aufhalten und dem Fahrer Befehle zum Anheben oder Absenken des Korbes (Wiege) geben;
  • Arbeiten von einem Teleskopturm (Hydrauliklift) aus sollten am Boden des Korbes (Wiege) stehen und mit einer Sicherheitsgurtschlinge gesichert sein;
  • Das Bewegen vom Korb (Wiege) zur Stütze oder zum Gerät und zurück ist nur mit Genehmigung des Arbeitsmeisters gestattet.
  • Bei Kontakt des Mechanismus mit stromführenden Teilen ist es nicht gestattet, vom Mechanismus (der Maschine) auf den Boden abzusteigen oder darauf zu klettern sowie ihn im Stehen auf dem Boden zu berühren;
  • Von der Zone der Schrittspannung sollte man sich in einem Abstand von mindestens 8 m davon entfernen, die Füße über den Boden bewegen und sich nicht voneinander lösen oder auf ein oder mehrere zusammengefügte Beine springen; Beim Fahren, Installieren und Bedienen von Fahrzeugen, Hebemaschinen und -mechanismen müssen die Abstände von den heb- und einziehbaren Teilen von Anschlagmitteln, Hebevorrichtungen und Lasten zu spannungsführenden Teilen unter Spannung mindestens den in Tabelle 1 angegebenen Werten entsprechen.

4.13. Es ist nicht zulässig, bei allen Arbeiten im Sicherheitsbereich der Oberleitung die Karosserie des Wagens, der Hebemaschine oder des pneumatischen Radmechanismus zu berühren und deren Arbeitskörper, Hebevorrichtungen und tragende Teile vor der Installation der Schutzerdung zu bewegen.

4.14. Wenn betriebliche Arbeiten an stromführenden Teilen unter Spannung bis 1000 V erforderlich sind, ist Folgendes erforderlich:

  • zum Schutz anderer stromführender Teile in der Nähe des Arbeitsplatzes, die unter Spannung stehen und bei denen ein versehentlicher Kontakt möglich ist;
  • Arbeit in dielektrischen Galoschen;
  • Verwenden Sie ein Werkzeug mit isolierenden Griffen (Schraubendreher müssen einen isolierten Schaft haben); Wenn kein solches Werkzeug vorhanden ist, verwenden Sie dielektrische Handschuhe.
  • Es ist nicht erlaubt, in Kleidung mit kurzen oder hochgekrempelten Ärmeln zu arbeiten.

4.15. In Elektroinstallationen ist das Arbeiten in Schräglage nicht zulässig, wenn beim Richten der Abstand zu spannungsführenden Teilen unter Spannung geringer ist als in der Tabelle angegeben. Bei Arbeiten in Elektroinstallationen in der Nähe von ungeschirmten stromführenden Teilen unter Spannung ist eine Positionierung dieser Teile auf der Rückseite oder auf beiden Seiten nicht möglich.

4.16. Es ist nicht gestattet, die Isolatoren stromführender Geräte ohne elektrische Schutzausrüstung zu berühren.

4.17. Bei Montage- und Schweißarbeiten dürfen die Reifen der Primärwicklungen nicht als Stromleiter verwendet werden.

4.18. Um Fehler zu beseitigen und die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten, ist es vor der Durchführung des Schaltvorgangs erforderlich, die elektrischen Anlagen, an denen der Betrieb erfolgen soll, zu überprüfen und deren Übereinstimmung mit der gestellten Aufgabe und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

4.19. Nachdem sichergestellt wurde, dass der ausgewählte Anschluss und das Schaltgerät korrekt sind, kann die Umschaltung durchgeführt werden.

4.20. Vor dem Aus- oder Einschalten des Trennschalters, Trenners ist es notwendig, diese sorgfältig zu prüfen und den technischen Zustand festzustellen.

Sollten an den aufgeführten Schaltgeräten Risse an Isolatoren und andere Beschädigungen festgestellt werden, ist der Betrieb mit diesen nicht gestattet.

4.21. Das Aus- und Einschalten von Trennschaltern, Trennern und Schaltern mit Spannungen über 1000 V ist mit einem Handantrieb in dielektrischen Handschuhen erforderlich.

4.22. Das Einschalten der Trennschalter erfolgt per Handantrieb schnell, jedoch stoßfrei am Hubende. Wenn ein Lichtbogen entsteht, sollten die Messer nicht zurückgezogen werden, da sich der Lichtbogen verlängern und einen Kurzschluss verursachen kann, wenn die Kontakte auseinanderlaufen. Der Schließvorgang muss in jedem Fall bis zum Ende fortgesetzt werden.

4.23. Das Trennen von Trennschaltern sollte langsam und vorsichtig erfolgen. Zunächst wird eine Testbewegung mit dem Antriebshebel durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Stangen in gutem Zustand sind und keine Schwingungen und Brüche der Isolatoren auftreten.

Wenn im Moment der Divergenz der Kontakte zwischen ihnen ein starker Lichtbogen entsteht, müssen die Trennschalter sofort eingeschaltet werden, und bis die Gründe für die Bildung des Lichtbogens geklärt sind, dürfen keine Arbeiten mit ihnen durchgeführt werden, außer in Fällen, in denen die Magnetisierung auftritt und Ladeströme werden abgeschaltet. In diesen Fällen müssen Maßnahmen schnell durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Lichtbogen an den Kontakten gelöscht wird.

4.24. Wenn die Messer des Messerschalters (Trennschalter) nicht eingeschaltet sind, ist es nicht erlaubt, Messer und Schwämme unter Spannung auszuschalten.

4.25. Bei der Abschaltung durch Trennschalter, Trenner des Ladestroms von Frei- und Kabelleitungen muss dieser unter einem Schutzschild oder hinter einem Zaun angebracht werden.

4.26. In Elektroinstallationen bis 1000 V ist der Einsatz von „Kontrolllampen“ zur Prüfung der Spannungsfreiheit aufgrund der Verletzungsgefahr durch Lichtbogen und Glassplitter nicht zulässig.

Arbeiten an Freileitungen im Bereich der induzierten Spannung und im Kreuzungsfeld mit der bestehenden Freileitung

4.27. Der Elektriker muss mit der Liste der Leitungen vertraut sein, die nach dem Freischalten unter induzierter Spannung stehen.

4.28. Beim Austausch von Leitungen in offenen Schaltanlagen (OSG) und an Freileitungen im Kreuzungsfeld mit der bestehenden Freileitung, wenn die auszutauschenden Leitungen unterhalb stromführender Leitungen liegen, müssen Seile aus Pflanzen- oder Kunstfasern durch die Leitungen geworfen werden ersetzt werden, um ein Unterschneiden der darüber liegenden Drähte zu verhindern. Seile sollten auf beiden Seiten der Kreuzung geworfen werden und ihre Enden an Ankern, Strukturen usw. befestigt werden. Das Anheben des Drahtes muss langsam und gleichmäßig erfolgen.

Auf beiden Seiten der Kreuzung müssen sowohl die aufgehängten als auch die ersetzten Drähte geerdet werden.

Arbeiten an einer Freileitung, die über einer unter Spannung stehenden Freileitung liegt, sind nur gemäß PPR zulässig. Ein Austausch der Leitungen ohne Trennung beider Freileitungen ist nicht zulässig.

4.29. Bei Arbeiten an Freileitungen unter induzierter Spannung muss an jedem Träger eine Erdung angebracht werden.

4.30. Arbeiten vom Boden aus an einer Freileitung unter induzierter Spannung, die mit der Berührung eines von einer Stütze auf den Boden herabgelassenen Drahtes verbunden ist, sollten unter Verwendung elektrischer Schutzausrüstung oder von einer Metallplattform aus durchgeführt werden, die über einen Leiter zum Potentialausgleich mit dem Draht verbunden ist.

4.31. Bei Arbeiten an Leitungen, die von einem Teleskopturm aus ausgeführt werden, muss die Arbeitsplattform des Turms über eine spezielle Potenzialübertragungsstange mit einem flexiblen Kupferleiter mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm2 mit der Leitung verbunden und der Turm selbst muss geerdet sein .

4.32. Bei Arbeiten in Kreuzungsfeldern mit einer bestehenden Freileitung, an einer Freileitung unter induzierter Spannung, ist Folgendes nicht zulässig:

  • zum Betreten und Verlassen der Kabine des Teleskopturms sowie zum Berühren des Turmkörpers im Stehen auf dem Boden, nachdem die Arbeitsplattform des Turms mit dem Draht verbunden wurde;
  • Verwenden Sie ein Metallseil als Endlosseil.

4.33. Beim Heben, Sichten und Spannen von Drähten an Freileitungen unter induzierter Spannung muss der Draht an der Ankerstütze, von der aus gerollt wird, an der letzten Ankerstütze, durch die die Spannung erfolgt, und an jeder Zwischenstütze, auf der die Spannung erfolgt, geerdet werden Der Draht wird angehoben.

4.34. Bei Arbeiten in zwei oder mehr Ankerabschnitten (Spannweiten) an einer Freileitung unter Induktionsspannung sollte die Freileitung durch Trennen der Schlaufen an den Ankerstützen in elektrisch nicht verbundene Abschnitte unterteilt werden.

Sicherungen austauschen

4.35. Beim Austausch von Hochspannungssicherungen müssen Sie:

  • Schalten Sie das Schaltgerät aus;
  • prüfen Sie die Spannungsfreiheit;
  • Erdung installieren.

Unter Spannung, aber ohne Last, dürfen Sicherungen an Anschlüssen entfernt und installiert werden, in deren Stromkreis keine Schaltgeräte vorhanden sind, mit denen Sie die Spannung entfernen können.

Spannungswandlersicherungen können unter Spannung und unter Last ausgetauscht werden.

4.36. Beim Aus- und Einbau von Sicherungen unter Spannung müssen Sie folgende Schutzausrüstung verwenden:

  • in Elektroinstallationen mit Spannung bis 1000 V - Isolierzangen oder dielektrische Handschuhe und Schutzbrillen;
  • in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V - Isolierzange (Stab) mit dielektrischen Handschuhen und Schutzbrille.

4.37. Der Aus- und Einbau von Sicherungen muss durch Mitarbeiter der Gruppe III erfolgen.

4.38. Es dürfen keine unkalibrierten Sicherungen und Sicherungen verwendet werden.

Arbeiten Sie mit elektrischen Klemmen, Stäben und Megaohmmetern

4.39. In Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V müssen zwei Arbeiter die Belastung mit Elektrozangen messen: einer mit Gruppe IV, der andere mit Gruppe III. In diesem Fall ist die Verwendung dielektrischer Handschuhe erforderlich. Lehnen Sie sich zum Ablesen nicht zum Gerät.

4.40. Die Messung der Belastung mit Elektrozangen in Elektroanlagen mit Spannung bis 1000 V kann von einem Mitarbeiter der Gruppe III durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Verwendung dielektrischer Handschuhe nicht erforderlich. Das Arbeiten mit Elektroklemmen auf einem Ständer oder einer Leiter ist nicht gestattet.

4.41. Die Messung des Isolationswiderstands mit einem Megaohmmeter erfolgt an getrennten stromführenden Teilen, von denen die Ladung durch Vorerdung entfernt wird. Die Erdung von stromführenden Teilen sollte erst nach Anschluss eines Megaohmmeters entfernt werden.

4.42. Bei der Messung des Isolationswiderstands stromführender Teile mit einem Megaohmmeter sollten die Anschlussdrähte mit Isolierhaltern (Stäben) angeschlossen und abgenommen werden.

4.43. Beim Arbeiten mit einem Megaohmmeter dürfen die stromführenden Teile, an denen es befestigt ist, nicht berührt werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist es erforderlich, stromführende Teile durch kurzzeitige Erdung von der Restladung zu befreien.

4.44. Ein Mitarbeiter der Gruppe III kann den Widerstand der Isolinie mit einem Megaohmmeter messen.

In Fällen, in denen die Messung zum Inhalt der Arbeit gehört, ist eine Angabe in der Bestellung oder Bestellung nicht erforderlich.

4.45. Arbeiten mit Messstäben müssen von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden: einer der Gruppe IV, der Rest der Gruppe III.

Das Besteigen eines Bauwerks oder eines Teleskopturms sowie der Abstieg davon sollte ohne Stange erfolgen.

Säuberung der VL-Strecke von Bäumen

4.46. Vor dem Fällen von Bäumen muss der Arbeitsplatz geräumt werden. Um sich im Winter schnell von einem fallenden Baum zu entfernen, sollten zwei 5-6 m lange Wege in einem Winkel zur Falllinie in der dem Fall entgegengesetzten Richtung im Schnee angelegt werden. Das Besteigen gefällter und gesägter Bäume ist nicht gestattet.

4.47. Seien Sie sich der Gefahr durch herabfallende Bäume, Seile usw. bewusst. zu den Drähten VL.

Um zu verhindern, dass Bäume auf die Leitungen fallen, müssen vor dem Fällen Abspannseile angebracht werden.

Sollte ein Baum auf die Leitungen fallen, darf er sich dem Baum nicht aus einer Entfernung von weniger als 8 m nähern, bis die Spannung von der Oberleitung abgeschaltet wird.

4.48. Säger müssen andere Arbeiter vor dem bevorstehenden Fall eines gefällten Baumes warnen. Das Stehen auf der Seite des Baumsturzes und auf der gegenüberliegenden Seite ist nicht gestattet.

4.49. Es ist nicht erlaubt, Bäume ohne Schnitt oder Unterschnitt zu fällen, sowie einen Durchschnitt durch den Baum vorzunehmen. Schrägbäume sollten in Hangrichtung gefällt werden.

4.50. Es ist nicht gestattet, einen gefällten und gesägten Baum während der Arbeitspausen oder beim Umstellen auf andere Bäume ungefällt zu lassen.

4.51. Bevor Sie faule und tote Bäume fällen, müssen Sie deren Festigkeit testen und anschließend eine Kerbe anbringen. Diese Bäume kann man nicht fällen.

4.52. Das gemeinsame Fällen von Bäumen mit Vorsägen und das Fällen durch Fallen eines Baumes auf einen anderen ist nicht gestattet. Zunächst sollten morsche und verkohlte Bäume entsorgt werden.

Umgehungen und Inspektionen von VL, TP, RP

4.53. Es ist nicht gestattet, Reparatur- und Sanierungsarbeiten durchzuführen sowie bei Rundgängen und Inspektionen Verteilerstellen (RP), Umspannwerke (TP) und Freileitungen zu besteigen.

4.54. In schwierigem Gelände (Sümpfe, Wassersperren, Berge, Waldsperren etc.) und bei widrigen Witterungsbedingungen (Regen, Schneefall, starker Frost etc.) sowie nachts sollten zwei Arbeiter die Freileitung der Gruppe II inspizieren . In anderen Fällen kann ein Arbeiter der Gruppe II die Oberleitung inspizieren.

Bei der nächtlichen Inspektion von Freileitungen ist es nicht gestattet, unter den Leitungen hindurchzugehen. Bei der Schadenssuche und Inspektion von Freileitungen sollten Warnschilder oder Plakate dabei sein.

4.55. Bei Freileitungen mit einer Spannung von 6-35 kV ist bei Anzeichen eines Erdschlussstroms (Feuchtigkeitsverdunstung) eine Annäherung an einen am Boden liegenden Draht oder an Stahlbetonstützen auf weniger als 8 m nicht möglich im Boden, das Auftreten eines Lichtbogens an den Gestellen und an Stellen, an denen die Stütze im Boden verankert ist usw.).

Um zu verhindern, dass sich Menschen und Tiere einem gebrochenen Kabel nähern, sollten Sicherheitskräfte in der Nähe eines solchen Kabels organisiert, Warnschilder oder Plakate angebracht und der Vorfall dem Stromnetz gemeldet werden.

Erdarbeiten und Arbeiten an Kabeltrassen

4.56. Vor Beginn der Erdarbeiten im geschützten Bereich einer Kabelstromleitung (CL) ist es notwendig, eine Kontrollöffnung im Boden (Grube) anzubringen, um den Ort und die Tiefe der Kabelverlegung zu klären, sowie einen provisorischen Zaun zu installieren, der dies bestimmt Einsatzgebiet von Erdbewegungsmaschinen.

Wenn ein Kabel gefunden wird, das nicht in der Arbeitsdokumentation aufgeführt ist, sollten Sie die Arbeit einstellen und das Unternehmen informieren, das die Arbeitserlaubnis erteilt hat, und Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit des Kabels zu gewährleisten.

4.57. Es ist nicht gestattet, Schlagmaschinen und -mechanismen in einem Abstand von weniger als 5 m von der Kabeltrasse sowie Erdbewegungsmaschinen innerhalb der Sicherheitszone der Kabeltrasse zu verwenden. Die Bodenlockerung mit Presslufthämmern sollte bis zu einer Tiefe von maximal 0,3 m über der Kabeltrasse erfolgen.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Naturkatastrophe) die Arbeiten sofort einstellen und die Situation dem höheren Einsatzpersonal melden.

5.2. Führen Sie in dringenden Fällen die erforderliche Umschaltung mit anschließender Benachrichtigung des höheren Betriebspersonals durch.

5.3. Im Brandfall:

5.3.1. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsbereich und ergreifen Sie Maßnahmen zum Löschen des Feuers. Brennende Teile elektrischer Anlagen und elektrischer Leitungen, die unter Spannung stehen, sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden.

5.3.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Beamte zum Brandort zu rufen.

5.3.3. Je nach Einsatzlage ist auf den örtlichen Brandbekämpfungsplan zu reagieren.

5.4. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den unmittelbaren Vorgesetzten über den Unfall zu informieren.

Bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom ist darauf zu achten, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen.

6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

6.1. Nach Abschluss der Arbeiten ist es notwendig, den Arbeitsplatz in Ordnung zu bringen. Entfernen Sie Werkzeuge, Geräte und Schutzausrüstungen an den dafür vorgesehenen Stellen.

6.2. Alle Produktionsabfälle müssen an Orten entsorgt werden, die für ihre Zwischenlagerung geeignet sind.

6.3. Informieren Sie den Genehmigungsinhaber und in dessen Abwesenheit den Arbeitnehmer, der die Genehmigung für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes und die Zulassung zur Arbeit erteilt hat, über den vollständigen Abschluss der Arbeiten.

6.4. Melden Sie bei Ihrer Ankunft am Stützpunkt alle während der Arbeiten festgestellten Änderungen und Mängel sowie die zu deren Beseitigung ergriffenen Maßnahmen der Leitung des Stromnetzbezirks.

6.5. Ziehen Sie den Overall aus und legen Sie ihn und andere persönliche Schutzausrüstung in den Arbeitskleidungsschrank.

6.6. Waschen oder duschen.

7. Liste der akzeptierten Abkürzungen

  • AGP Feldlöscher
  • ACS Automatisiertes Kontrollsystem
  • PBX Automatische Telefonvermittlung
  • VL Freileitung
  • VLAN Overhead-Kommunikationsleitung
  • HF-Kommunikation Hochfrequenzkommunikation
  • Hauptbedienfeld Hauptbedienfeld
  • ZRU Geschlossene Schaltanlage
  • IC-Mess-(Prüf-)Stand
  • CL Kabelstromleitung
  • Kommunikationsleitung KLS Cable
  • KRU (KRUN) Komplette Schaltanlage für Innen- (Außen-)Installation
  • KTP Komplette Umspannstation
  • Umspannwerk MTP Mast
  • NRP Unbeaufsichtigter Regenerationspunkt
  • NUP Unbeaufsichtigter Verstärkungspunkt
  • OVB Einsatzfeldbrigade
  • Schaltanlagen im Freien
  • OUP Serviced Verstärkungspunkt
  • POR-Arbeitsmanagement-Design
  • PPR-Projekt für die Produktion von Werken
  • PRP HR-Regeln
  • PUE-Regeln für die Installation elektrischer Anlagen
  • RZA Relaisschutz und Automatisierung
  • RP-Verteilungspunkt
  • RU-Schaltanlage
  • SDTU-Versand- und Prozesskontrolleinrichtungen (Kabel- und Freileitungen für Kommunikation und Telemechanik, Hochfrequenzkanäle, Kommunikations- und Telemechanikgeräte)
  • SMO Konstruktions- und Montageorganisation
  • SNiP Bauvorschriften und Vorschriften
  • TAI-Geräte für thermische Automatisierung, thermische Messungen und Schutz, Mittel zur Fernsteuerung, Signalisierung und technische Mittel automatisierter Steuerungssysteme
  • TP Umspannwerk
  • EU-Elektrolyseanlage

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