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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer des Sandsprühgeräts. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. An der Schleifmaschine dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und von einer ärztlichen Kommission als geeignet für diese Arbeit anerkannt sind und über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen der Maschine verfügen. 1.2. Der eingestellte Sandsprüherfahrer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Methoden und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit bei schädlichen und gefährlichen Arbeiten vertraut gemacht werden Bedingungen gegen Unterschrift, zu den Verhaltensregeln bei einem Unfall. Vor Arbeitsbeginn direkt am Arbeitsplatz muss sich der Fahrer einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen. Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.3. Eine wiederholte Einweisung des Fahrers in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes muss vierteljährlich erfolgen. 1.4. Ein Fahrer mit ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz muss spätestens einen Monat lang eine Umschulung absolvieren. 1.5. Der Fahrer muss in spezieller Kleidung und Schuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, Planenstiefel, kombinierte Zweifingerhandschuhe. Im Winter: Baumwolljacke und -hose mit isoliertem Futter. Bei Arbeiten zur Instandhaltung von Straßen wird zusätzlich eine Signalweste angelegt. Overalls, Sicherheitsschuhe und persönliche Schutzausrüstung müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe entsprechen. Es ist verboten, in mit Kraft- und Schmierstoffen imprägnierter Kleidung zu arbeiten. 1.6. Die angegebene Maschine muss über einen Werkzeugsatz verfügen, der in einer speziellen Box aufbewahrt wird. Es darf nur das richtige Werkzeug verwendet werden. 1.7. Es ist verboten, Personen, die nicht berechtigt sind, die Wartung und Reparatur der Maschine zu gestatten. 1.8. Der technische Zustand der Maschine muss den Anforderungen der Bedienungsanleitung der Schleifmaschine entsprechen. 1.9. Im Falle einer Störung des Kraftstoffsystems ist es dem Fahrer in jedem Fall untersagt, den Motor zu starten, indem er Benzin direkt aus dem Behälter mit einem Schlauch oder auf andere Weise in den Vergaser einfüllt. 1.10. Es ist dem Fahrer verboten, beim Betanken der Maschine und beim Überprüfen der Motorleistung zu rauchen und offene Flammen in die Nähe der Maschine zu bringen. 1.11. Um das Starten des Motors im Winter zu erleichtern, sollten im Kühlsystem Flüssigkeiten mit niedrigem Gefrierpunkt (Frostschutzmittel) verwendet werden. Bei der Verwendung von Frostschutzmitteln im Kühlsystem muss der Fahrer die Sicherheitsanforderungen gemäß DNAOP 0.00.-1.28-97 „Regeln zum Arbeitsschutz im Straßenverkehr“ einhalten. 1.12. Der Fahrer darf sich im Stand und bei laufendem Motor nicht im Fahrerhaus ausruhen oder schlafen. 1.13. Es ist verboten, den Schleifer außerhalb der dafür vorgesehenen Orte aufzubewahren. 1.14. Bei der Prüfung der Bremsen der Maschine während der Fahrt sind folgende Anforderungen zu beachten:
2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor dem Verlassen der Strecke muss der Fahrer den technischen Zustand des Fahrzeugs überprüfen, der die Verkehrssicherheit und den unterbrechungsfreien Betrieb auf der Strecke gewährleistet, wobei besonderes Augenmerk auf die Befestigung des Verteilergetriebes des Spritzenantriebsgetriebes zu legen ist:
2.2. Werden bei der Inspektion des Fahrzeugs und seiner Ausstattung Mängel festgestellt, die nicht selbst behoben werden können, muss der Fahrer ohne Arbeitsbeginn den Mechaniker darüber informieren. 2.3. Außerhalb des Fahrerhauses müssen an einem zugänglichen Ort zwei leicht abnehmbare Feuerlöscher mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2 Litern (Pulver und Kohlendioxid) vorhanden sein. 2.4. Die Bewegungsgeschwindigkeit des Sandsprühgeräts auf dem Gelände des Sanddepots sollte 10 km/h und in Industrieanlagen 5 km/h nicht überschreiten. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Bei Arbeiten auf der Strecke muss der Fahrer die Straßenverkehrsordnung der Ukraine einhalten. 3.2. Beim Abstellen des Taxis auf der Fahrbahn muss der Fahrer sicherstellen, dass kein Verkehr herrscht. 3.3. Vor dem Beladen mit Sand sollten Streukörper, Wanne und Scheibe von gefrorenem Sand, Steinen und anderen Gegenständen gereinigt werden. 3.4. Der Fahrer des Sandsprühgeräts muss die Beladung des Körpers mit Sand überwachen und das Eindringen von gefrorenem Sand, Steinen und anderen Gegenständen vermeiden. 3.5. Während des Betriebs und der Wartung der Schleifmaschine ist es verboten:
3.6. Führen Sie bei laufendem Motor keine Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Maschine durch, mit Ausnahme der Einstellung von Motor und Bremsen, und halten Sie sich nicht unter der Maschine auf. 3.7. Die Schleifmaschine, die zur Wartungs- oder Reparaturstelle geschickt wird, sollte von Schmutz, Schnee gereinigt und gewaschen werden. 3.8. Wenn während der Reparatur die Räder entfernt werden müssen, müssen Ständer unter dem Rahmen der Maschine und Anschläge (Schuhe) unter den nicht entfernten Rädern angebracht werden. Es ist verboten, Arbeiten an der Maschine durchzuführen, wenn die Räder abmontiert und nur an den Wagenhebern selbst aufgehängt sind. Es ist verboten, Radscheiben, Bretter, Ziegel und andere Gegenstände unter die hängende Maschine zu legen. 3.9. Der Ausbau, Transport und Einbau einzelner Aggregate der Sandspritze ist mit Hebe- und Transportmechanismen erforderlich, die mit Vorrichtungen (Fangvorrichtungen) ausgestattet sind, die die Arbeitssicherheit gewährleisten. 3.10. Beim Abschleppen defekter Maschinen sind folgende Regeln zu beachten:
Es ist verboten, einen defekten Schleifer mit Seilen oder Drähten abzuschleppen. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Am Ende der Arbeit muss die Sprühscheibe des Schleifers ausgeschaltet werden. 4.2. Nach der Rückkehr vom Band sollten Sie die Maschine gemeinsam mit dem Mechaniker inspizieren und die festgestellten Störungen beheben. 4.3. Nach Beendigung der Arbeit müssen Sie:
4.4. Am Ende der Arbeiten muss der Bediener des Sandsprühgeräts den Overall ausziehen, ihn von Staub und anderem Schmutz reinigen und an dem dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort aufbewahren. Waschen Sie anschließend Gesicht und Hände mit Wasser und Seife oder duschen Sie. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Tritt am Sandsprühgerät eine Störung auf, die die Verkehrssicherheit und den Erhalt der Maschine gefährdet, muss der Fahrer Maßnahmen zur Behebung der Störung ergreifen. 5.2. Der Fahrer sollte sich darüber im Klaren sein, dass offene Flammen in der Nähe der Öffnungen der Batteriestecker gefährlich sind, da sie zu einer Explosion des freigesetzten Elektrolytgases führen können. 5.3. Wird ein Leck an Tanks, Kraftstoff- und Ölleitungen festgestellt, muss dieses umgehend beseitigt werden. Verschüttete Flüssigkeiten trocken wischen. 5.4. Tritt während des Betriebs Benzingeruch auf, ist die Maschine sofort anzuhalten, die Ursache des Geruchs zu ermitteln und die Störung zu beheben. 5.5. Wenn Benzin aufflammt, löschen Sie die Flamme mit einem Pulver- oder Kohlendioxid-Feuerlöscher, einer Plane oder Sand. 5.6. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, müssen Sie die nächstgelegene Feuerwehr telefonisch oder auf anderen Kommunikationswegen verständigen. 5.7. Im Falle eines Unfalls muss der Sandsprüherfahrer in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten und umgehend ärztliche Hilfe anzufordern. 6. Zusätzliche Anforderungen 6.1. Die Geschwindigkeit des Schleifers beim Sandstreuen:
6.2. Die Geschwindigkeit der Sandspritze beim Fahren auf der Autobahn:
6.3. Pflichten des Fahrers der Sandspritze im Winter. 6.3.1. Um einen zuverlässigen Betrieb der Schleifmaschine im Winter zu gewährleisten, muss der Fahrer sie rechtzeitig für den Betrieb bei niedrigen Temperaturen vorbereiten. 6.3.2. Die Vorbereitung des Sandsprühgeräts muss gemäß der geltenden Verordnung erfolgen, die das Verfahren für Wartung und Reparatur festlegt, sowie den Anweisungen der Hersteller unter Berücksichtigung der Straßen- und klimatischen Bedingungen seines Betriebs. 6.3.3. Bei der Vorbereitung der Sandspritze für den Betrieb im Winter müssen folgende Hauptarbeiten durchgeführt werden:
6.3.4. Um das Starten des Motors im Winter zu erleichtern, empfiehlt es sich, im Kühlsystem Flüssigkeiten mit niedrigem Gefrierpunkt (Frostschutzmittel) zu verwenden. 6.3.5. Für eine Sandspritze, die im Winter betrieben wird, muss zusätzlich Folgendes bereitgestellt werden:
6.3.6. Die Lagerung von Sandsprühgeräten außerhalb der Garage erfolgt in der Nebensaison auf offenen Parkplätzen, die mit Vorrichtungen ausgestattet sein müssen, die einen zuverlässigen Motorstart mit Heißluft, Infrarot-Gasbrennern, elektrischen Heizelementen, individuellen Startheizungen und Warmwasser gewährleisten , Dampf und andere Mittel. 6.3.7. Bei Nacht und unzureichender Sicht muss bei einer fahrenden Sandspritze unabhängig vom Beleuchtungsgrad der Fahrbahn das Abblendlicht (Fernlicht) eingeschaltet werden. 6.3.8. Das Fernlicht sollte mindestens 250 m vor einem entgegenkommenden Fahrzeug auf Abblendlicht umgeschaltet werden, auch wenn es andere, insbesondere in die gleiche Richtung fahrende Fahrer blenden kann. Bei größerer Entfernung wird das Licht geschaltet, wenn der Fahrer eines entgegenkommenden Fahrzeugs dies durch periodisches Schalten der Scheinwerfer anzeigt. Im Falle einer Blendung muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten und ohne Spurwechsel die Geschwindigkeit reduzieren oder anhalten. 6.3.9. Bei einem Zwangsstopp und Parken auf unbeleuchteten Straßenabschnitten in der Nacht und bei unzureichenden Sichtverhältnissen muss am Schleifgerät das Markierungs- oder Standlicht eingeschaltet sein (bei unzureichender Sicht darf das Abblendlicht oder der Nebel eingeschaltet sein). Scheinwerfer und Nebelschlussleuchten). Wenn das Standlicht außer Betrieb ist, sollte der Schleifer von der Fahrbahn entfernt werden. 6.3.10. Nebelscheinwerfer sollten bei unzureichender Sicht sowohl einzeln als auch mit Abblend- oder Fernlicht und nachts auf unbeleuchteten Straßenabschnitten nur zusammen mit Abblend- oder Fernlicht verwendet werden. 6.3.11. Nebelschlussleuchten nicht an Bremslichter anschließen. 6.3.12. Die Notlichtsignalisierung muss eingeschaltet sein:
6.3.13. Zusammen mit der Aktivierung der Notlichtsignalisierung sollte ein Nothaltschild oder ein rotes Blinklicht in einem Abstand angebracht werden, der die Verkehrssicherheit gewährleistet, jedoch nicht näher als 20 m zum Fahrzeug in besiedelten Gebieten und 40 m außerhalb davon, falls dies der Fall ist von:
6.3.14. Ist die Schleifmaschine nicht mit einem Warnblinklicht ausgestattet oder ist dieses defekt, muss ein Warndreieck oder ein rotes Blinklicht eingebaut werden. 6.3.15. Betreiben Sie den Schleifer nicht mit defekten Scheibenwischern. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Arbeiten Sie in einer erweiterten Tagesgruppe. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Fahrer von Förderbändern. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Stellvertretender Leiter für Bildungs- und Produktionsarbeit. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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