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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Reinigen von Eisenbahnweichen von Schnee. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

Weichen sind mit elektrischem Stellwerk ausgestattet. Fast alle Gleise der Bahnhöfe sind elektrifiziert und die Spannung im Kontaktnetz beträgt 3300 V.

Am Bahnhof herrscht ein ständiger intensiver Verkehr von Zügen, Rangierzügen, Lokomotiven und einzelnen Waggons. All dies erfordert eine erhöhte Wachsamkeit der an den Stationen arbeitenden Personen, ständige Aufmerksamkeit und die strikte Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Bei Schneesturm und Schneefall werden die Weichen durch automatische Luftblasgeräte, Schlauchblasen und auch manuell vom Schnee befreit.

Die Schneeräumung der Bahnhofsgleise der Weichen erfolgt mit Schneepflügen oder manuell mit Schneelagerung auf einem breiten Zwischengleis und außerhalb der Bahnhofsgleise. Zum Blasen der Pfeile wird Schlauchpneumoblasen verwendet.

Teamleiter und Bahnwärter in der Produktion zur Schneeräumung der Pfeilhälse werden geschult und bestehen Prüfungen auf Reisedistanzen zu sicheren Arbeitsmethoden und zum Einzäunen von Arbeitern.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln des persönlichen Schutzes durch die Mitarbeiter der Distanz wird den Mitarbeitern übertragen, die von der Distanz als Leiter der Schneebekämpfungsgruppen ernannt werden. Arbeiter von Schneebekämpfungsteams führen das Be- und Entladen von Schneeräumzügen durch und transportieren Schnee mit Tragen oder Körben von Weichen.

Der Anführer der Gruppe muss vor Beginn der Gleisräumarbeiten dem Wachdienstbeamten seinen Namen, Vornamen, Vatersnamen und die Anzahl der in der Gruppe tätigen Personen mitteilen.

Die Einweisung in die sichere Durchführung der Arbeiten zur Schneeräumung, Schneeräumung und Einzäunung der Arbeitsstelle erfolgt durch den Gleismeister oder einen anderen verantwortlichen Mitarbeiter der Gleisstrecke.

Den Anführern der Brigade sind nicht mehr als 6 Arbeiter zugeteilt, um die Pfeile vom Schnee zu befreien. Arbeitsaufsichtspersonen sind vor Verlassen des Arbeitsplatzes verpflichtet:

  • Führen Sie eine allgemeine Unterweisung aller Mitarbeiter über die Sicherheitsregeln beim Durchqueren des Bahnhofsgeländes durch.
  • und vor der Vermittlung von Personen an ihre Arbeitsplätze:
  • ernennen Sie Signalwärter entsprechend den spezifischen Bedingungen der auszuführenden Arbeiten und stellen Sie ihnen eine Reihe von Signalzubehör zur Verfügung;
  • per Telefon oder externem Lautsprecher, nachdem beim Bahnhofswärter sichergestellt wurde, dass im DU-46-Tagebuch ein Eintrag des Gleisvorarbeiters über die Arbeit der Personen am entsprechenden Hals mit Aufzeichnungen über die Nummern der Pfeile und die Startzeit von vorhanden ist arbeiten.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Der Durchgang vom Sammelplatz zur und von der Arbeit ist nur entlang der Seite des Untergrunds oder abseits der Gleise gestattet. Wenn Sie in einer Gruppe am Rand des Untergrunds entlanggehen, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden: Gehen Sie nicht in einer ungeordneten Menschenmenge und halten Sie sich nicht näher als 2 m vom äußersten Geländer auf.

Beim Passieren der Gleise an den Bahnhöfen ist es notwendig, auf einem breiten Zwischengleis oder Gleisbett zu gehen und alle Bewegungen des Rollmaterials auf angrenzenden Gleisen zu überwachen.

Bei Dunkelheit (Nacht, Nebel, Schneesturm) müssen Sie besonders wachsam sein.

Stellen Sie bei Gruppendurchfahrten Stellwerkswärter auf, die in sicherem Abstand hinter und vor der Gruppe folgen, um rechtzeitig über die Annäherung des Zuges zu informieren.

Signalgeber müssen mit entfalteten roten Fahnen unterwegs sein, Tag und Nacht bei schlechten Sichtverhältnissen und mit roten Lichtern.

An den Bahnhöfen ist das Überqueren der Gleise nur im rechten Winkel gestattet, sofern sichergestellt ist, dass sich kein rollendes Material nähert. Beim Überqueren der Gleise ist das Betreten der Schienen, der Aufenthalt zwischen den Rahmenschienen und das Betreten von Weichen verboten.

Vor dem Einsatz von Personen direkt auf der Schneebekämpfungsstelle ist der Teamleiter verpflichtet, alle Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn mit einem Eintrag in das Arbeitsschutzunterweisungsprotokoll über die Sicherheitsregeln zu unterweisen.

Wenn sich ein Zug nähert, ist es erforderlich, das Gleis vorher auf die nächste Seite des Unterbaus oder auf ein breites Zwischengleis zu verlassen, wenn sich der Zug in einem Abstand von mindestens 400 m befindet und sich mindestens 3 m davon entfernt äußerste Schiene. Bei beengten Platzverhältnissen ist es notwendig, den Weg zu einem vom Leiter vorgegebenen Ort zu verlassen.

Es ist verboten, die Gleise vor dem herannahenden Rollmaterial zu überqueren und unter die Waggons zu kriechen.

Es ist verboten, sich stromführenden und ungeschützten Leitungen oder Teilen des Kontaktnetzes näher als 8 m zu nähern.

Bei Arbeiten zur Schneeräumung von Weichen sollte die Gruppe aus nicht mehr als 6 und nicht weniger als 2 Personen bestehen, in jeder Gruppe ist ein Gruppenleiter zu ernennen.

Beim Reinigen von Pfeilen sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:

  • Bevor mit der Reinigung der Pfeile begonnen wird, ist eine Benachrichtigung des diensthabenden Beamten an der Station oder am Hügel erforderlich.
  • Die Weiche darf nur in den Pausen des Zug- und Rangierzugverkehrs, auf den Hügeln zwischen den nächsten Zugfreigaben freigegeben werden.
  • Beim Reinigen der Pfeile ist es verboten, ein defektes Werkzeug zu verwenden und ohne Handschuhe zu arbeiten.
  • Während der Reinigung der Weichen ist es verboten, sich innerhalb der Gleise aufzuhalten. Sie sollten in der Richtung stehen, aus der das rollende Material in die Weiche einfahren soll.
  • Beim Reinigen des zentralen Schalters muss zwischen Schalter und Rahmenschiene ein spezieller Holzeinsatz gelegt werden.
  • Über den Abschluss der Arbeiten zur Reinigung der Pfeile ist eine Benachrichtigung des Stationsdienstbeamten oder des Bergdienstbeamten erforderlich.

Beim Räumen der Gleise von Schneeverwehungen ist es zur Unterbringung der Arbeiter beim Vorbeifahren von Zügen erforderlich, Nischen in einem Abstand von 20 bis 25 m voneinander anzuordnen und diese schachbrettartig anzuordnen, um die Arbeiter darin beim Vorbeifahren an Zügen unterzubringen.

Um Schnee von den Gleisen zu entfernen, ist es notwendig, sich so zu positionieren, dass der Schnee in Windrichtung geschleudert wird und nicht in das Gesicht von arbeitenden Personen in der Nähe fällt.

Bei der Arbeit in einer Gruppe von 10 oder mehr Arbeitern sowie bei schlechten Sichtverhältnissen ist der Gruppenleiter verpflichtet, Signalgeber aufzustellen, um die Arbeiter über das Herannahen von Zügen zu informieren.

Arbeiten mit dem Schlauchblasen von Weichen mit Druckluft müssen von zwei Personen durchgeführt werden, einer bläst die Weichen, der zweite ist der Vorgesetzte und überwacht die Bewegung von Zügen und Rangierzügen. Schließt und öffnet das Entkopplungsventil der Luftansaugsäule. Öffnet den Wasserhahn erst, wenn der Schlauch vollständig ausgefahren ist und der erste Arbeiter das Handstück in den Händen hält.

Die Endköpfe des Schlauchs und der Luftprobenahmesäule müssen fest verbunden sein.

Mitarbeitern, die mit Druckluft Pfeile verschießen, müssen Schutzbrillen und Handschuhe zur Verfügung gestellt werden. Die Schläuche dürfen nicht länger als 20 m sein. Es ist nicht erlaubt, mit dem Schlauch mehr als einen Weg zu kreuzen. Bei produktionstechnischer Notwendigkeit und beim Überqueren mehrerer Gleise ist der Schlauch unter der Schiene in einem zuvor von Schnee und Schotter befreiten Schwellenkasten zu verlegen.

Schläuche zu den Luftklappsäulen und deren Lagerplatz werden in einem Ring montiert übergeben. Der Übergang von Arbeitern von einem Pfeil zum anderen mit einem an die Luftleitung angeschlossenen Schlauch ist nur dann gestattet, wenn der Wasserhahn geschlossen ist und sich keine Luft im Schlauch befindet.

Es ist verboten, den Schlauch zwischen den Schienen innerhalb des Gleises zu spannen. Der Schlauch vom Anschlussort zum Arbeitsplatz muss zwischen den Gleisen liegen.

Beim Trennen und Anschließen von Schläuchen an die Luftleitung müssen die Arbeiter besonders wachsam sein und darauf achten, dass sie nicht durch Blasen in den Schlauch verletzt werden.

Arbeiter, die mit der Schneeräumung von Gleisen beschäftigt sind, müssen Kleidung tragen, die ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt.

4. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

Bei starkem Frost müssen die Arbeiter, die mit der Schneeräumung von Spuren und Pfeilen beschäftigt sind, aufeinander aufpassen. Bei Anzeichen von Erfrierungen wenden Sie sich sofort an das Gesundheitspersonal, um medizinische Hilfe zu erhalten. Es ist verboten, Teile (Schienen, Werkzeuge) mit den Händen und Metallgegenständen zu berühren.

Der Abzug der Brigaden vom Einsatzort erfolgt in Kleingruppen unter der Leitung des Gruppenleiters. Der Gruppenleiter ist verpflichtet, hinter die Gruppe zu treten und die Gruppe mit einer ausgeklappten roten Signalfahne und nachts mit einer Laterne mit rotem Licht zu schützen.

Vor der Brigade ist ein ausgebildeter Signalmann, der die Prüfungen bestanden hat.

Der Durchgang der Mannschaften vom Arbeitsplatz erfolgt entlang eines breiten Zwischengleises oder von der Gleisseite her, nicht näher als 2 m von der äußersten Schiene entfernt, der Weg muss im rechten Winkel überquert werden.

Bei großen Schneeverwehungen, wenn es nicht möglich ist, die Arbeiter entlang der Gleise oder von der Seite der Gleise zu führen, ist die Durchfahrt zum Arbeitsplatz auf dem Weg mit Sicherheitsmaßnahmen gestattet: Die Gruppenleiter sind verpflichtet, die Arbeiter vor Personenschäden zu warnen Seien Sie vorsichtig und stellen Sie sicher, dass sie nacheinander oder zu zweit ausgeführt werden, und lassen Sie keine Verzögerungen zu.

5. Dem Opfer mit Erfrierungen Erste Hilfe leisten

Der Hilfeleistende muss die wichtigsten Anzeichen einer Verletzung lebenswichtiger Funktionen des menschlichen Körpers kennen, das Opfer von der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Faktoren befreien, den Zustand des Opfers beurteilen und den Ablauf bestimmen können Informieren Sie sich über die eingesetzten Erste-Hilfe-Techniken und nutzen Sie gegebenenfalls improvisierte Mittel bei der Hilfeleistung und dem Transport des Opfers.

Die Maßnahmen der Arbeiter bei der Bereitstellung erster Hilfe für das Opfer mit Erfrierungen. Bei der Hilfeleistung geht es vor allem darum, eine schnelle Erwärmung unterkühlter Körperbereiche zu verhindern, da warme Luft, warmes Wasser, die Berührung warmer Gegenstände und sogar Hände schädlich sind. Bevor das Opfer den beheizten Raum betritt, müssen die unterkühlten Körperbereiche (in der Regel Arme oder Beine) durch das Anlegen von wärmeisolierenden Verbänden (Baumwollgaze, Wolle usw.) vor Hitzeeinwirkung geschützt werden. Der Verband sollte abdecken Nur der Bereich mit ausgeprägter Ausbleichung der Haut wird von der Haut bedeckt. Andernfalls breitet sich die Wärme aus Körperbereichen mit ungestörter Durchblutung unter der Bandage auf unterkühlte Bereiche aus und führt zu deren Oberflächenerwärmung, was zum Absterben der Gewebeoberfläche führt. Nach dem Anlegen eines wärmeisolierenden Verbandes muss auf die Unbeweglichkeit unterkühlter Finger und Zehen geachtet werden, da deren Gefäße sehr zerbrechlich sind und daher nach Wiederherstellung des Blutflusses Blutungen möglich sind.

An unterkühlten Körperstellen sollte die Bandage so lange belassen werden, bis ein Wärmegefühl auftritt und ihre Empfindlichkeit wiederhergestellt ist.

Bei allgemeiner Unterkühlung mit Bewusstlosigkeit bleibt die Hauptregel für die Erste Hilfe das Anlegen wärmeisolierender Verbände an Händen und Füßen des Opfers, bevor es in einen warmen Raum gebracht wird. Das Opfer sollte dringend zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden, ohne die wärmeisolierenden Verbände zu entfernen. Finger, Hände, Füße, Ohren und Nase sind anfälliger für Erfrierungen.

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