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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer des Fischaufzugs. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Einleitung 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist das wichtigste Dokument, das für Arbeitnehmer die Verhaltensregeln am Arbeitsplatz und die Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Anweisungen zum Arbeitsschutz ist für Arbeitnehmer aller Kategorien und Qualifikationsgruppen sowie deren unmittelbare Vorgesetzte obligatorisch. 1.3. Die Verwaltung des Unternehmens (Werkstatt) ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Arbeitsschutzvorschriften entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Arbeitsschutzanweisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Arbeitnehmer muss:
Es ist verboten, Anordnungen auszuführen, die den Anforderungen dieser Anleitung und den „Sicherheitsregeln für den Betrieb elektrischer Anlagen“ (PTB) widersprechen. Moskau: Energoatomizdat, 1987. 2. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die nicht jünger als 18 Jahre sind, eine ärztliche Voruntersuchung bestanden haben und bei denen keine Kontraindikationen für die Ausübung der oben genannten Arbeiten vorliegen. 2.2. Bei der Einstellung muss sich ein Arbeitnehmer einer Einführungsunterweisung unterziehen. Bevor ein Arbeitnehmer selbstständig arbeiten darf, muss er Folgendes bestehen:
2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Arbeitnehmer wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Arbeitnehmer, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Arbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Personen, die bei der Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen keine selbstständige Tätigkeit ausüben und müssen sich spätestens nach einem Monat einer Wiederholungsprüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften ist je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder eine außerordentliche Kenntnisprüfung durchzuführen. 2.8. Im Falle eines Unfalls ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Opfer vor dem Eintreffen des medizinischen Personals Erste Hilfe zu leisten. Bei einem Unfall mit dem Arbeitnehmer selbst muss er je nach Schwere der Verletzung ärztliche Hilfe in einem Gesundheitszentrum in Anspruch nehmen oder sich selbst Erste Hilfe (Selbsthilfe) leisten. 2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Bei Feststellung fehlerhafter Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen informiert der Werker seinen unmittelbaren Vorgesetzten. Es ist verboten, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. 2.11. Um einen Stromschlag zu vermeiden, treten Sie nicht auf gebrochene, herabhängende Kabel und berühren Sie diese nicht. 2.12. Die Nichteinhaltung der Anforderungen der Arbeitsschutzanweisung für einen Arbeitnehmer gilt als Verstoß gegen die Produktionsdisziplin. Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2.13. Am Arbeitsplatz des Fischaufzugsbetreibers finden folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren statt:
2.14. Zum Schutz vor der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Faktoren muss die folgende Schutzausrüstung verwendet werden. Zum Schutz vor Stromschlägen muss der Fahrer Folgendes tragen: dielektrische Handschuhe, Galoschen, dielektrische Teppiche, Erdungsvorrichtungen, Isolierständer. Bei der Wartung von beweglichen und rotierenden Maschinen dürfen sich keine umherfliegenden Kleidungsstücke in den beweglichen Teilen der Maschine verfangen. In Räumen mit Bedieneinrichtungen (ausgenommen Bedienpulte) ist das Tragen eines Schutzhelms erforderlich. 2.15. Dem Fahrer ist von der Betriebsleitung entsprechend der Art der durchgeführten Arbeiten unentgeltlich persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. 3. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 3.1. Vor Beginn der Arbeit muss der Fahrer die Arbeitskleidung in Ordnung bringen, die Ärmelbündchen schließen, die Kleidung so einstecken, dass keine hängenden und flatternden Enden entstehen, und die Haare unter einer eng anliegenden Kopfbedeckung entfernen. 3.2. Der Arbeitsplatz muss in Ordnung gebracht werden, alle Fremdkörper entfernen, die die Arbeit stören. 3.3. Tragen Sie das Werkzeug nur in einer speziellen Tasche oder Box zum Arbeitsplatz im Fischaufzug. Es ist verboten, das Werkzeug beim Treppensteigen zum Kran oder beim Betreten des Windenraums des Containers in der Tasche oder in den Händen zu tragen. 3.4. Vor Arbeitsbeginn ist die Gebrauchstauglichkeit des Schmiedewerkzeugs zu prüfen:
3.5. Beim Treppenab- und -aufstieg müssen Sie sich mit beiden Händen an den Handläufen festhalten und Ihre Hände nacheinander neu anordnen. Nehmen Sie nicht beide Hände gleichzeitig vom Handlauf. 3.6. Um mit einem manuellen Hebezeug arbeiten zu können, ist die Genehmigung der Person einzuholen, die für den guten Zustand der Hebemechanismen in der Werkstatt verantwortlich ist. 4. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 4.1. Um ein Anziehen der Kleidung zu vermeiden, ist es verboten, während der Bewegung des Anreizgitters in die Luke des Fischaufzugs der Winde abzusteigen. 4.2. Es ist verboten, sich beim Verlassen des Anreiznetzes auf den Schienen des Trolleys aufzuhalten. Bevor der Fahrer den Befehl zum Bewegen des Wagens gibt, muss er das Personal im Betriebsraum des Wagens warnen. 4.3. Die Abmessungen der bei der Arbeit verwendeten Schraubenschlüssel müssen den Abmessungen der Flächen der festgezogenen Elemente entsprechen. Das Verlängern von Schlüsseln mit Zusatzhebeln, Zweitschlüsseln oder Rohren ist verboten. Vermeiden Sie beim Arbeiten mit Schraubenschlüsseln ein Brechen des Schraubenschlüssels. 4.4. Verschüttete Ölprodukte müssen sofort beseitigt werden und die Stelle, an der sie verschüttet wurden, muss trocken gewischt oder mit Sand bedeckt werden. 4.5. Wenn Wasser auf die Bedientasten gegossen wird, sollten diese mit dielektrischen Handschuhen bedient werden. 4.6. Die Reinigung, Reparatur und Inspektion des in Betrieb befindlichen Fischaufzugs und seiner Teile (mechanisch und elektrisch) muss durchgeführt werden, nachdem dieser durch einen Elektriker angehalten und die Stromversorgung unterbrochen wurde. Es ist verboten, den Fischaufzug zu reparieren, bis er vollständig zum Stillstand gekommen ist. 4.7. Dem Fischliftbetreiber ist untersagt:
4.8. Wenn Drehmechanismen zur Reparatur herausgenommen werden, müssen die Startausrüstung und die Absperrventile des Mechanismus in eine Position gebracht werden, die die Sicherheit der Reparaturarbeiten gewährleistet. Die Mechanismusaktivierungsantriebe müssen mit Ketten oder anderen Vorrichtungen und Vorrichtungen verriegelt werden. An den ausgeschalteten Antrieben und Griffen der Startvorrichtungen des Mechanismus sollten Sicherheitsschilder angebracht werden: „Nicht einschalten, es wird gearbeitet!“ Und am Arbeitsplatz das Schild „Hier arbeiten“. 4.9. Beim Arbeiten mit Elektrowerkzeugen sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:
4.10. Zur Herstellung einer Reihe von Lasten sind nur funktionstüchtige und geeignete Lastaufnahmemittel mit Angabe der Prüfdauer und der Tragfähigkeit erforderlich. 4.11. Bei unzureichender Beleuchtung sollten tragbare Lampen mit einer Spannung von nicht mehr als 36 V verwendet werden. Bei besonders ungünstigen Bedingungen hoher Luftfeuchtigkeit oder Dichtheit sollte die Spannung der Lampe 12 V nicht überschreiten. 4.12. Alle Probeeinschaltungen, sowohl während als auch nach der Reparatur, können nach Prüfung der Startmöglichkeit nur auf Anweisung und im Beisein der für die Reparatur verantwortlichen Person durchgeführt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass sich keine Personen sowie Fremdkörper und Werkzeuge auf der Hebebühne befinden. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Vor Schichtende muss der Fahrer den Servicebereich reinigen. 5.2. Alle Werkzeuge, Geräte und Schutzausrüstungen sollten geordnet und in Schränken und Regalen untergebracht werden. 5.3. Informieren Sie den Schichtleiter über alle verfügbaren Kommentare und Fehlfunktionen der Ausrüstung und melden Sie die Übergabe der Schicht an sein übergeordnetes Personal. 5.4. Overall und Arbeitsschuhe ausziehen, in den Arbeitskleiderschrank legen und bei Bedarf duschen. 5.5. Es ist verboten, eine Schicht während der Liquidation eines Unfalls zu übergeben. Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Produktfinisher. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Bediener eines mobilen Mörtelmischers. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Bohrer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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