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Anleitung zum Arbeitsschutz für den Fahrer eines mobilen Mörtelmischers. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Einführung

Diese branchenübliche Anweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen behördlichen Rechtsakten entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die im Abschnitt „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ dieses Dokuments aufgeführt sind, branchenübergreifende Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) für den Betrieb elektrischer Anlagen Anlagen und richtet sich an Bediener von Mörtelmischern, die während der Ausführung ihrer Arbeiten entsprechend ihrem Beruf und ihrer Qualifikation mobil sind (nachfolgend Maschinisten genannt).

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1. Arbeitnehmer, die nicht jünger als 18 Jahre sind und über eine entsprechende Ausbildung verfügen, über die Elektrosicherheitsgruppe II verfügen und über die beruflichen Fähigkeiten für diesen Beruf verfügen, müssen vor der Erlaubnis zur selbständigen Arbeit Folgendes absolvieren:

  • obligatorische vorläufige (bei der Bewerbung um eine Stelle) und regelmäßige (während der Beschäftigung) ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) zur Anerkennung der Arbeitsfähigkeit in der vom russischen Gesundheitsministerium festgelegten Weise;
  • Schulung in sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Einweisung in Arbeitsschutz, Praktika am Arbeitsplatz und Prüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen.

2. Fahrer sind verpflichtet, die Arbeitssicherheitsanforderungen einzuhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Zusammenhang mit der Art der Arbeit zu gewährleisten:

  • Lärm;
  • Vibration;
  • erhöhter Gehalt an Staub und Schadstoffen in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • Antriebsmaschinen und -mechanismen und deren Teile;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann.

3. Zum Schutz vor allgemeiner Industrieverschmutzung und mechanischen Einwirkungen sind die Fahrer verpflichtet, im Winter vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Baumwolloveralls, Gummistiefel, kombinierte Fäustlinge, Anzüge mit isolierender Polsterung und Filzstiefel zu tragen.

Auf der Baustelle müssen die Maschinisten Schutzhelme tragen, außerdem beim Verladen von Zement Atemschutzmasken verwenden und beim Ein- und Ausschalten des Motors dielektrische Gummihandschuhe tragen.

4. Fahrer, die sich auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen aufhalten, sind verpflichtet, die in dieser Organisation erlassenen internen Arbeitsvorschriften einzuhalten.

Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt.

5. Im Rahmen der täglichen Aktivitäten müssen die Fahrer:

  • beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Maschine gemäß den Herstellerangaben anwenden;
  • Halten Sie die Maschine in einem technisch einwandfreien Zustand und verhindern Sie den Betrieb bei Fehlfunktionen, bei denen der Betrieb verboten ist.
  • Seien Sie bei der Arbeit vorsichtig und vermeiden Sie Verstöße gegen die Arbeitssicherheitsanforderungen.

6. Fahrer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder die Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich ihrem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden ( Vergiftung).

Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

7. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer:

a) dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden vorlegen, einen Auftrag entgegennehmen und sich am Arbeitsplatz über die Besonderheiten der durchgeführten Arbeiten unterweisen lassen;

b) Overalls und Spezialschuhe des festgelegten Musters anziehen und andere notwendige persönliche Schutzausrüstung vorbereiten.

8. Nach Erhalt des Auftrags vom Arbeitsleiter muss der Fahrer:

a) Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und die Zugänge zu ihm auf Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und entfernen Sie unnötige Gegenstände.

b) Stellen Sie sicher, dass die Schutzschilde, die die beweglichen Teile des Mörtelmischers schützen, vorhanden und in gutem Zustand sind. Überprüfen Sie visuell die Funktionsfähigkeit der Manometer und Sicherheitsventile.

c) Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Erdung der elektrischen Ausrüstung des Mörtelmischers sowie die Funktionsfähigkeit der Kabel, die den Mörtelmischer mit Strom versorgen.

d) das Vorhandensein und den Ölstand in den Getrieben prüfen;

e) Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit aller Einheiten des Mörtelmischers und begrenzen Sie die Blockierschalter.

f) Überprüfen Sie die Innenfläche des Behälters zum Mischen der Lösung (stellen Sie sicher, dass die Klingen in gutem Zustand sind und keine Fremdkörper vorhanden sind).

g) Führen Sie einen Probelauf der Maschine durch, ohne den Behälter zum Mischen der Lösung mit Materialien zu beladen, und überprüfen Sie, ob beim Betrieb der Mechanismen keine Geräusche auftreten, die für ihren normalen Betrieb nicht charakteristisch sind, sowie die korrekte Drehung der Welle mit die Klingen.

Ein Probelauf der Mechanismen des Mörtelmischers sollte nur mit Hilfe der Tasten zur Steuerung des Mörtelmischers durchgeführt werden.

9. Der Betrieb des Mörtelmischers ist in folgenden Fällen nicht erlaubt:

a) Störungen, die in der Herstelleranleitung für den Betrieb des Mörtelmischers aufgeführt sind und bei denen der Betrieb nicht zulässig ist;

b) nicht rechtzeitige Durchführung der nächsten technischen Prüfung des Mörtelmischers;

c) unzureichende Beleuchtung oder Unordnung am Arbeitsplatz und an den Zugängen;

d) Fehlen oder Fehlfunktion der Erdung sowie Verletzung der Integrität des Anschlusskabels.

Festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen oder Fehlfunktionen des Mörtelmischers müssen selbst behoben werden. Ist dies nicht möglich, ist der Fahrer verpflichtet, diese dem Arbeitsleiter und dem Verantwortlichen für die Instandhaltung des Mörtelmischers zu melden .

Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

10. Wenn es notwendig ist, einen Mörtelmischer nach seinem Umzug an einem neuen Ort zu installieren, muss der Fahrer:

a) stellen Sie gemeinsam mit dem Arbeitsleiter sicher, dass am Maschinenaufstellungsort keine gefährlichen Produktionsfaktoren vorhanden sind (durch im Bau befindliche Gebäude, Arbeitsmaschinen und -mechanismen, Gruben- und Grabenhänge);

b) Installieren Sie die Maschine auf einer flachen horizontalen Plattform und sichern Sie sie durch Anbringen von Unterlegkeilen, wenn die Maschine auf Rädern steht, und nivellieren Sie sie mit Keilen, wenn die Maschine auf Kufen steht;

c) Schaltgeräte installieren (Messerschalter);

d) Hämmern Sie die Stangen des Inventarerdungsgeräts, wenn in der Nähe der Maschine kein Erdungszentrum vorhanden ist.

e) den Arbeitsplatz ausstatten und unnötige Gegenstände entfernen.

11. Der Durchgang um den Mörtelmischer muss mindestens 1 m breit sein, der Arbeitsplatz muss mit einem Schutzvisier ausgestattet sein.

Der Anschluss des Mörtelmischers an das Netz muss durch den diensthabenden Elektriker erfolgen. Es ist dem Fahrer verboten, den Kompressor selbstständig an das Stromnetz und an die Erdungszentrale anzuschließen;

12. Während des Betriebs des Mörtelmischers muss der Fahrer:

a) die Wartung des Mörtelmischers sicherstellen und das Vorhandensein von Schmiermittel auf den Reibflächen, den zufriedenstellenden Zustand der Lager, des Elektromotors und der Getriebe (Überhitzung vermeiden), das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Endschaltern und Schutzvorrichtungen kontrollieren;

b) Laden Sie den Behälter zum Mischen der Lösung, wenn er in seine ursprüngliche Position zurückkehrt und auf dem Stopfen installiert ist;

c) das Heben und Senken der Ladeschaufel steuern;

d) den Einsatz improvisierter Mittel zur Beschleunigung des Entladens der fertigen Lösung nicht zulassen.

13. Bei der Annahme und Lagerung von Materialien, die für die Herstellung der Lösung erforderlich sind, sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:

a) Sand auf geebneten und verdichteten Flächen ausbringen und dabei einen mindestens 1 m breiten Durchgang freilassen;

b) Zementsäcke in Stapeln mit Leisten in einer Bandage (pyramidenförmig) stapeln, ohne die Reihen aufzufüllen;

c) Kalk und Zement in loser Schüttung in Truhen oder geschlossenen Lagerhäusern lagern.

Es ist nicht gestattet, Materialien an Böschungen oder Baugruben in einem Abstand von weniger als 1 m von der Grenze des Einsturzprismas zu lagern sowie Materialien auf Zäunen, Gebäudewänden, Pfeilern und anderen Bauwerken zu lagern.

14. Die Reinigung der Ladeschaufelaufnahme des Mischers sollte erst durchgeführt werden, nachdem die angehobene Schaufel sicher befestigt ist. Es ist den Arbeitern verboten, sich unter einem angehobenen und ungesicherten Eimer aufzuhalten.

15. Die Inspektion und Wartung des Mörtelmischers während des Betriebs ist nur bei ausgeschalteten Antrieben seiner Mechanismen gestattet.

16. Während des Betriebs des Mörtelmischers ist es dem Fahrer untersagt:

a) den Mörtelmischer unbeaufsichtigt lassen;

b) Mechanismen reparieren, schmieren, einstellen;

c) die Schutzvorrichtungen beweglicher Teile entfernen;

d) die Lösung länger als eine Stunde ohne Rühren im Behälter belassen.

Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

17. Bei Störungen am Mörtelmischer hat der Fahrer die Arbeit einzustellen, dies dem Arbeitsleiter zu melden und Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen zu ergreifen.

18. Wenn am Körper des Mörtelmischers ein elektrischer Strom auftritt, schalten Sie sofort den Hauptschalter aus und hängen Sie ein Schild daran auf: „Nicht einschalten – Leute arbeiten!“ und rufen Sie den diensthabenden Elektriker an, um das Problem zu beheben.

Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

19. Am Ende der Arbeit muss der Fahrer:

a) Reinigen und spülen Sie den Behälter zum Mischen der Lösung;

b) die Stromversorgung der Antriebe der Mörtelmischmechanismen ausschalten;

c) den Arbeitsplatz aufräumen, Werkzeuge und Geräte an den für ihre Aufbewahrung vorgesehenen Orten ablegen;

d) Informieren Sie den Arbeitsleiter und die Person, die für die Instandhaltung des Mörtelmischers verantwortlich ist, über alle während der Arbeit aufgetretenen Probleme.

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