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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Wartung von unterirdischen Tanks zur Lagerung von Flüssiggas

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Anweisung enthält Anforderungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von unterirdischen Tanks zur Lagerung von Flüssiggas und wurde auf der Grundlage der Standardanweisungen des Gosgortekhnadzor der Russischen Föderation erstellt.

1.2. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine spezielle Ausbildung und eine ärztliche Untersuchung absolviert haben und über einen Lichtbildausweis für die Wartung dieser Art von Geräten verfügen, dürfen unterirdische Flüssiggaslagertanks warten.

1.3. Die erneute Inspektion des Personals, das Flüssiggasspeichertanks wartet, wird mindestens alle 12 Monate von der Unternehmenskommission unter Beteiligung eines Gasaufsichtsinspektors durchgeführt.

1.4. Die Flüssiggasanlage muss eingezäunt sein. Unbefugten ist der Zutritt zu den Zäunen untersagt.

1.6. Der Bereich und die Durchgänge von unterirdischen Flüssiggas-Lagertanks müssen aufgeräumt und ordnungsgemäß sauber gehalten werden.

1.7. Gruppeninstallationen werden von der Kommission gleichzeitig mit Gasgeräten akzeptiert.

1.8. Behälter und Rohrleitungen müssen vor dem Befüllen mit Inertgas (Stickstoff, Kohlendioxid) gespült werden. Die Spülung gilt als abgeschlossen, wenn der Sauerstoffgehalt im Spülgemisch nicht mehr als 1 % beträgt.

1.9. Außengeräte und Flanschverbindungen von Tanks und Rohrleitungen sollten monatlich mit einer Seifenemulsion bei Betriebsgasdruck auf Dichtheit überprüft werden. Festgestellte Undichtigkeiten müssen umgehend behoben werden.

1.10. Als Notbeleuchtung auf dem Gelände einer Gruppenanlage müssen explosionsgeschützte batteriebetriebene Taschenlampen verwendet werden.

1.11. Rauchen und offenes Feuer sind auf dem Gelände einer Gruppen-Flüssiggasanlage verboten.

2. Vorbereitung der Flüssiggasanlage für die Inbetriebnahme

2.1. Überprüfen Sie vor dem Start:

  • Gebrauchstauglichkeit von Schließ- und Regeleinrichtungen;
  • Gebrauchstauglichkeit der Instrumentierung;
  • Gebrauchstauglichkeit von Beleuchtungskörpern.

2.2. Prüfen Sie mit einem Manometer, dass in der Leitung zu den Verbrauchern kein Gasdruck herrscht.

2.3. Spülen Sie die Gasleitung

3. Schalten Sie die Installation ein

3.1. Nur auf schriftlichen Auftrag des Gasfachverantwortlichen durchzuführen. In der Anordnung muss angegeben werden, wann und wer die Einschaltung vornehmen soll.

3.2. Öffnen Sie langsam und vorsichtig die Absperrhähne und Ventile der Gasversorgungsleitung und stellen Sie mit dem Druckregler den erforderlichen Druck für die Verbraucher ein.

3.3. Die Funktionsfähigkeit des Sicherheitsventils und des Druckreglers wird mindestens einmal im Monat überprüft.

3.4. Manometer werden mindestens einmal im Monat überprüft, indem man sie kurzzeitig ausschaltet und die Nadel des Manometers auf Null zurückkehren sollte.

3.5. Alle Absperreinrichtungen (Ventile, Absperrschieber, Hähne) müssen in einwandfreiem Zustand gehalten werden und eine schnelle und zuverlässige Abschaltung der Tanks gewährleisten.

3.6. Die Beseitigung von Eisverstopfungen in Flüssiggasleitungen sollte mit Dampf, heißem Wasser oder heißem Sand erfolgen. Die Verwendung von offenem Feuer ist verboten.

3.7. Das Aufwärmen eines gefrorenen Abschnitts in einer geplatzten Gasleitung muss mit der obligatorischen Trennung des Abschnitts vom allgemeinen System erfolgen

Sicherheitsmaßnahmen beim Ablassen von Gas aus einem Tankwagen:

  • schalten Sie den Motor des Tankers aus, erden Sie ihn;
  • Verbinden Sie den Schlauch mit einem Ende mit dem Gasphasenventil des Tankwagens und mit dem anderen Ende mit dem Gasphasenventil der Gruppenanlage.;
  • Verbinden Sie die Flüssigphasenschläuche mit einem Ende mit dem Tankablassventil und dem anderen Ende mit dem Steuerventil der Gruppeninstallation.
  • Öffnen Sie das Gasphasenventil an der Gruppeneinheit und das Ablassventil am Tankwagen und beobachten Sie, wie das Gas abfließt. Aufgrund der unterschiedlichen Flüssigkeitsstände im Tank und im Behälter kann es zu einer Gasentleerung kommen; wenn der Tankwagen mit einer Pumpe ausgestattet ist, wird diese erzwungen;
  • im Sommer, wenn der Gasdruck im Tankwagen deutlich höher ist als bei einer Gruppenanlage, ist der Anschluss eines Dampfphasenschlauchs nicht erforderlich;
  • Wenn Sie die Gruppeneinheit bis zum erforderlichen Füllstand füllen, schließen Sie das Ablassventil am Tankwagen, heben Sie dann den Füllschlauch an, um das restliche Flüssiggas daraus in den Behälter abzulassen, und schließen Sie das Füllventil daran.

3.8. Überprüfen Sie nach dem Befüllen der Tanks die Dichtheit der Verbindungen von Gasleitungen und Armaturen mit Seifenemulsion. Außerdem muss der Druckregler angepasst werden.

3.9. Während des Betriebs muss das Personal die Funktionsfähigkeit aller Geräte der Flüssiggasanlage überwachen und die festgelegten Brandschutzvorschriften strikt einhalten. Während des Betriebs der Geräte festgestellte Störungen sind im Schichtbuch zu protokollieren. Das Personal muss Korrekturmaßnahmen ergreifen. Können die Störungen nicht selbst behoben werden, ist dies dem Kesselhausverwalter oder dem Verantwortlichen für die Gasversorgung der Flüssiggasanlage mitzuteilen.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. In folgenden Fällen muss die Gaslieferung an Verbraucher eingestellt werden:

  • wenn ein Ausfall des Sicherheitsventils erkannt wird;
  • wenn in den Hauptelementen der Ausrüstung Risse, Ausbuchtungen oder Lücken in den Schweißnähten festgestellt werden;
  • mit Abnahme und Zunahme des Gasdrucks;
  • im Falle eines Brandes, der Bedienpersonal und Anlagen gefährdet.

4.2. Bei Nothalt:

  • Stoppen Sie die Gaszufuhr, öffnen Sie das Ventil des Spülstopfens;
  • Im Falle eines Brandes muss das Personal die Feuerwehr rufen und alle Maßnahmen zum Löschen des Brandes ergreifen, während die Gastanks weiterhin überwacht werden.

5. Gerätestopp

5.1. Sie erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag der Person, die für den sicheren Betrieb der Flüssiggasanlage verantwortlich ist.

5.2. Reduzieren Sie die Gaszufuhr schrittweise und schließen Sie den Hahn an der Gasversorgungsleitung zu den Verbrauchern.

5.3. Machen Sie einen Eintrag im Schichtbuch, wenn der Kessel stoppt.

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