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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer von Hubarbeitsbühnen und hydraulischen Aufzügen. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Einführung Diese branchenübliche Anweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsgesetzen entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die im Abschnitt „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ dieses Dokuments aufgeführt sind, sowie von Regulierungsdokumenten des Gosgortekhnadzor Russlands und ist bestimmt für Fahrer von Hebebühnen und Hebebühnen (nachfolgend Fahrer genannt), wenn sie eine ihrem Beruf und ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit verrichten. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1. Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine entsprechende Ausbildung verfügen, über einen Führerschein und über die beruflichen Fähigkeiten verfügen, um als Maschinenschlosser zu arbeiten, müssen vor der Erlaubnis zur selbständigen Arbeit Folgendes bestehen:
2. Die Arbeitserlaubnis für Fahrer muss auf Anordnung der Organisation des Eigentümers der Hebebühne erteilt werden. Vor der Ernennung zu einer Position müssen Maschinisten in den entsprechenden Programmen geschult und gemäß den Regeln des Gosgortekhnadzor Russlands zertifiziert werden. Beim Übersetzen von einem Autolift auf einen anderen gleichen Typs, aber eines anderen Modells, muss der Fahrer mit den Funktionen des Geräts vertraut sein und ein Praktikum absolvieren. 3. Fahrer sind verpflichtet, Sicherheitsanforderungen einzuhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Zusammenhang mit der Art der Arbeit zu gewährleisten:
4. Zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen sind die Fahrer verpflichtet, im Winter vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Baumwolloveralls, Gummistiefel, zusätzlich ausgegebene Lederstiefel, kombinierte Fäustlinge, Lederstiefel, Anzüge mit isolierender Polsterung und Filzstiefel zu tragen. Fahrer müssen vor Ort Schutzhelme tragen. 5. Fahrer, die sich auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen aufhalten, sind verpflichtet, die in dieser Organisation erlassenen internen Arbeitsvorschriften einzuhalten. Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt. 6. Im Rahmen der täglichen Aktivitäten müssen die Fahrer:
7. Fahrer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder die Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich ihrem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden ( Vergiftung). Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 8. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer: a) Overall und Sicherheitsschuhe anziehen; b) dem Betreiber eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Betrieb des Aufzugs vorlegen und einen Frachtbrief erhalten; c) den Bewegungsweg und die Art der in der Einrichtung durchgeführten Arbeiten zu klären; d) Lassen Sie sich im Frachtbrief einen Vermerk über die Überprüfung des technischen Zustands des Aufzugs vermerken. 9. Nach Erhalt des Auftrags zur Ausführung der Arbeiten sind die Maschinisten verpflichtet: a) Überprüfen Sie vor dem Verlassen der Baustelle die Funktionsfähigkeit der Konstruktionen und Mechanismen des Krans, einschließlich:
b) Bei der Ankunft in der Anlage ist der Fahrer verpflichtet, dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Überprüfung sicherer Arbeitsmethoden vorzulegen, den Installationsort und den Betriebsbereich des Aufzugs zu inspizieren und sicherzustellen, dass die Geländeneigung und die Bodenfestigkeit gewährleistet sind , die Abmessungen der Gebäudenähe sowie der Stromleitungen entsprechen den in der Gebrauchsanweisung festgelegten Anforderungen; c) gemeinsam mit dem Schleuderer die Übereinstimmung der abnehmbaren Lastaufnahmemittel mit der Masse und Art der Last, ihre Gebrauchstauglichkeit und das Vorhandensein von Stempeln oder Schildern mit der Angabe der Tragfähigkeit, des Prüfdatums und der Prüfnummer prüfen. 10. Nach dem Starten des Motors ist der Aufzugsbetreiber verpflichtet, eine Kontrollprüfung der Funktionsfähigkeit der Maschine durchzuführen, einschließlich: a) Funktion der Bremsen und Kupplung prüfen; b) die Funktionsfähigkeit von Beleuchtungseinrichtungen und Tonsignalen überprüfen; c) Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Mechanismen zum Anheben der Wiege und zum Installieren der Stützen. d) alle versenkbaren Aufbauten in den Transport bringen 11. Fahrer sind verpflichtet, bei folgenden Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften die Arbeit nicht aufzunehmen: a) bei Störungen oder Mängeln, die in den Anweisungen der Hersteller angegeben sind und deren Betrieb nicht zulässig ist; b) Mängel an Lastaufnahmemitteln oder deren Unvereinbarkeit mit der Art der durchgeführten Arbeiten; c) Nichtübereinstimmung der Eigenschaften des Aufzugs hinsichtlich Tragfähigkeit und Hubhöhe mit den Arbeitsbedingungen; d) Anwesenheit von Personen, Maschinen oder Geräten im Arbeitsbereich; e) mit einer Geländeneigung, die größer ist als im Reisepass des Herstellers angegeben. Festgestellte Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen müssen selbständig beseitigt werden, und wenn dies nicht möglich ist, sind die Betonarbeiter verpflichtet, diese unverzüglich dem Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Kranen sowie dem Verantwortlichen zu melden sicheren Betrieb des Krans. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 12. Vor Beginn der Arbeiten muss der Fahrer prüfen, ob Bescheinigungen über die Berechtigung zur Ausführung von Arbeiten von Arbeitern in der Wiege und von Schleuderern vorliegen. Während sich Menschen in der Wiege befinden, sollte der Fahrer nicht von seinen direkten Aufgaben sowie dem Reinigen, Schmieren und Reparieren von Mechanismen abgelenkt werden. 13. Vor Beginn des Hebevorgangs muss der Fahrer sicherstellen, dass sich keine unbefugten Personen im Arbeitsbereich aufhalten und dass die Arbeiter in der Wiege die Fallen der Sicherheitsgurte am Wiegenzaun befestigt haben. 14. Während der Arbeit muss der Fahrer: a) Stellen Sie sicher, dass die Masse der Personen, Werkzeuge und Materialien in der Wiege die im Liftpass vorgesehene Tragfähigkeit nicht überschreitet; b) die Ausführung von Arbeiten verhindern, die horizontale Belastungen der Wiege verursachen (beim Ziehen eines Kabels oder Drahtes, Hochziehen einer Last); c) Stellen Sie sicher, dass der Abstand zwischen dem drehbaren Teil des Aufzugs und den Abmessungen von Gebäuden, Warenstapeln und Maschinen mindestens 1 m beträgt. 15. Vor Beginn des Hebens von Personen muss der Aufzugsbetreiber: a) Stellen Sie sicher, dass die Neigung des Geländes am Arbeitsplatz den im Reisepass angegebenen Grenzwinkel nicht überschreitet und dass der Boden nicht absinkt. b) Bremsen Sie das Auto mit einer Handbremse und montieren Sie die Hebebühne auf den Stützen; b) Überprüfen Sie die Befestigung der Lasten und die Befestigung der Sicherheitsgurte für Personen in der Wiege. c) das Verfahren für den Signalaustausch mit Arbeitern auf der Hubarbeitsbühne festzulegen; d) gemeinsam mit dem Arbeitsleiter die Grenzen des Gefahrenbereichs unterhalb der Wiege festlegen. 16. Während sich die Arbeiter in der Wiege befinden, muss sich der Aufzugsbetreiber in der Steuerkabine aufhalten und darauf achten, dass die Arbeiter in der Wiege mit einem Gurt am Geländer der Wiege befestigt sind, sich nicht über sie beugen und nicht auf dem Geländer stehen des Zauns. Der Bediener des Aufzugs ist verpflichtet, das Anheben, Anhalten und Absenken der Wiege nur auf Zeichen der darin befindlichen Arbeiter vorzunehmen. Beim Aufstieg auf eine Höhe nahe der Grenze muss der Aufzugsführer mit reduzierter Geschwindigkeit arbeiten. 17. Vor Beginn des Transports der Hebebühne muss der Bediener: a) alle Arbeitsgeräte in Transportstellung bringen und befestigen; b) sich mit der Route, dem Zustand der Straße und den Anforderungen für die Durchfahrt durch künstliche Bauwerke vertraut machen; c) Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen in der Wiege oder auf den Liftstrukturen befinden. 18. Beim Transport der Hebebühne aus eigener Kraft auf öffentlichen Straßen hat der Fahrer die Verkehrsregeln einzuhalten. 19. Beim Installieren und Bewegen der Hebebühne in der Nähe von Baugruben (Gruben und Gräben) muss der Fahrer einen Annäherungsabstand von der Unterseite des Baugrubenhangs bis zur nächsten Hebebühne einhalten, der mindestens den in Tabelle 1 unten angegebenen Werten entspricht. Tabelle 1 Annäherungsabstand von der Unterseite des Baugrubenhangs bis zur nächsten Stütze der Maschine, wenn sie in der Nähe der Baugrube installiert ist 20. Zur Installation und zum Arbeiten im Sicherheitsbereich einer bestehenden Freileitung ist der Aufzugsbetreiber verpflichtet, unter der direkten Aufsicht von Ingenieuren und Technikern zu stehen, die für die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlich sind, mit schriftlicher Genehmigung der Organisationen – Eigentümer der Linien und eine Arbeitserlaubnis, die sichere Arbeitsbedingungen festlegt. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen 21. Wenn sich die Wetterbedingungen ändern (Anstieg der Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe um mehr als 10 m/s, Verschlechterung der Sicht bei Gewitter, starkem Regen, Nebel sowie bei Umgebungstemperaturen, die unter den im Liftpass angegebenen Werten liegen), Die Arbeiten müssen eingestellt und dem Vorgesetzten gemeldet werden. 22. Bei Anzeichen einer Fehlfunktion des Motors, der Hydraulikanlage oder des Hubwerks sind die Arbeiten einzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung der Fehlfunktionen zu ergreifen. Wenn es nicht möglich ist, die Störung umgehend zu beheben, ist die Anwesenheit von Personen in der Wiege in großer Höhe nicht zulässig, es müssen Maßnahmen zu deren Absenkung ergriffen werden. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 23. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Liftbetreiber: a) Stellen Sie das Auto auf den Parkplatz, ziehen Sie die Feststellbremse an und stellen Sie den Motor ab; b) Steuerkabine in Ordnung bringen und schließen; c) den Zustand der Mechanismen und Strukturen des Aufzugs zu überprüfen; d) den Frachtbrief aushändigen, den Betriebsleiter und die Person, die den technischen Zustand überwacht, über alle festgestellten Störungen und Verstöße im Arbeitsablauf informieren und einen Eintrag im Logbuch vornehmen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Rassevny-Arbeiter. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiter im Gewächshaus. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Nähmaschinen und Automaten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. 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