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Arbeitsschutzunterweisung für einen Lageristen in einer Reparaturwerkstatt. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Als Lagerhalter in einem Reparaturwerkstattlager dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine Erlaubnis zum Umgang mit Sachwerten verfügen, eine ärztliche Untersuchung und Einweisung, Einweisung und eine berufsbegleitende Schulung absolviert haben. 1.2. Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren, die während der Arbeitsausführung wirken:
1.3. Tragen Sie bei der Arbeit die für diese Art von Arbeit erforderliche Spezialkleidung:
Im Winter, bei Arbeiten in unbeheizten Räumen und bei Arbeiten im Freien werden zusätzlich ausgestellt:
1.4. Im Lager der Reparaturwerkstatt sollten ein vollständiger Brandschutz und eine Kiste mit Sand vorhanden sein. 1.5. Persönliche Schutzausrüstung sollte bestimmungsgemäß verwendet werden und die Verwaltung sollte rechtzeitig über die Notwendigkeit informiert werden, sie zu reinigen, zu waschen, zu trocknen und zu reparieren. Sie dürfen nicht aus dem Betrieb mitgenommen werden. 1.6. Kennen und befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene. Am Arbeitsplatz nicht rauchen, vor und während der Arbeit keinen Alkohol trinken. Lagern Sie keine Lebensmittel und essen Sie nicht am Arbeitsplatz. 1.7. Führen Sie nur die Arbeiten durch, für die Sie ausgebildet, im Arbeitsschutz unterwiesen und vom Vorgesetzten freigegeben wurden. 1.8. Personen, die nicht mit der ausgeführten Arbeit in Zusammenhang stehen, ist der Zutritt zum Arbeitsplatz untersagt. Lagern Sie Ihre Arbeit nicht an andere aus. 1.9. Beachten Sie die Sicherheitszeichen. 1.10. Gehen Sie nicht hinter die Zäune elektrischer Geräte. 1.11. Achten Sie auf die Warnsignale von LKWs, PKWs, Traktoren und anderen fahrenden Fahrzeugen. 1.12. Melden Sie dem Vorgesetzten festgestellte Fehlfunktionen von Maschinen, Mechanismen, Geräten sowie Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen und beginnen Sie nicht mit der Arbeit, bis geeignete Maßnahmen ergriffen werden. 1.13. Wenn das Opfer selbst oder mit fremder Hilfe nicht in die medizinische Einrichtung kommen kann (Bewusstlosigkeit, Stromschlag, schwere Verletzungen und Brüche), informieren Sie den Haushaltsvorstand (Arbeitgeber), der verpflichtet ist, die Übergabe des Opfers an die medizinische Einrichtung zu organisieren medizinische Einrichtung. Bevor Sie in eine medizinische Einrichtung kommen, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe (Erste Hilfe) und beruhigen Sie es nach Möglichkeit, da die Aufregung die Blutung aus Wunden verstärkt, die Schutzfunktionen des Körpers verschlechtert und den Behandlungsprozess erschwert. 1.14. Die Mitarbeiter müssen die Brandwarnsignale und den Standort der Feuerlöscheinrichtungen kennen und diese nutzen können. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden. 1.15. Versperren Sie nicht die Gänge und den Zugang zu Feuerlöschgeräten. 1.16. Sanden Sie verschüttete Kraft- und Schmierstoffe auf dem Boden auf. Entfernen Sie den mit Ölprodukten imprägnierten Sand sofort und bringen Sie ihn an einen mit der Sanitär- und Epidemiologiestation vereinbarten Ort. 1.17. Entsorgen Sie gebrauchtes Reinigungsmittel in speziellen Metallboxen mit Deckel. 1.18. Machen Sie in landwirtschaftlichen Lagerbereichen kein Feuer. Ausrüstung auf dem Gelände des Maschinenhofs und auf dem Gelände. 1.19. Lagern Sie am Arbeitsplatz keine brennbaren und brennbaren Flüssigkeiten, Säuren und Laugen in Mengen, die den Ersatzbedarf übersteigen, in gebrauchsfertiger Form. 1.20. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr und ergreifen Sie Maßnahmen zur Beseitigung der Zündquelle durch Feuerlöschen, und im Falle eines Brandes an elektrischen Anlagen muss die erste Person, die einen Brand bemerkt, dies dem melden Verantwortlicher der Feuerwehr für elektrische Anlagen, Leiter der Werkstätten. 1.21. Bei einem Brand in der Elektroanlage selbst oder in deren Nähe ist vor Eintreffen der Feuerwehr zunächst die Elektroanlage vom Netz zu trennen. Wenn dies nicht möglich ist, versuchen Sie, die Drähte (nacheinander, einzeln) mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen abzuschneiden. 1.22. Beim Löschen eines Feuers muss zunächst die Zündquelle gelöscht werden. Wenn Sie einen Schaumfeuerlöscher verwenden, richten Sie den Strahl in einem Winkel von 40–45° aus, um Flüssigkeitsspritzer zu vermeiden. Beginnen Sie mit dem Löschen an einer Kante und bewegen Sie sich dann nacheinander zur anderen Kante der Zündquelle. 1.23. Zum Löschen kleiner Brände, brennbarer und brennbarer Flüssigkeiten sowie fester brennbarer Stoffe und Materialien verwenden Sie Schaumfeuerlöscher: manuelle Typ OHP-10, OP-M, OP-9MN; Luftschaum Typ OVP-5, OVP-10; mobil, transportiert auf Spezialwagen, Luftschaumtyp OVP-100, OVP-250, OPG-100. Wenn sie nicht verfügbar sind, werfen Sie Sand auf das Feuer, decken Sie es mit Filz ab oder löschen Sie es auf andere Weise. 1.24. Zum Löschen von brennbaren Stoffen und Materialien, die nicht mit Wasser oder Schaum gelöscht werden können, sowie unter Spannung stehenden Elektroinstallationen verwenden Sie Kohlendioxid-Handfeuerlöscher der Typen OU-2, OU-5, UP-2M, OU-8, OUB-3A, OUB-7A-Typen. ; mobile Kohlendioxid-Feuerlöscher Typ OU-25, OU-80, OU-100, OSU-5; Pulverfeuerlöscher Typ: manuell - OP-1, OP-2, OP-5, OP-10, OPS-6, OPS-10; mobil - OP-100, OP-250, SI-2, SI-120, SZHB-50, SZHB-150, OPA-50, OPA-100. Es darf trockener, freier Sand verwendet werden. Richten Sie bei der Verwendung von Pulverfeuerlöschern den Pulverstrahl nicht auf heiße Oberflächen – es kann zu einer Explosion kommen. 1.25. Verwenden Sie keinen chemischen Schaum oder chemische Schaumfeuerlöscher, um einen Brand in einer elektrischen Anlage zu löschen, die unter Spannung steht. 1.26. Ein Arbeitnehmer, der gegen die Anforderungen der Arbeitsschutzvorschriften verstößt, kann gemäß den internen Vorschriften des Unternehmens disziplinarisch haftbar gemacht werden. Wenn diese Verstöße mit einem materiellen Schaden für den Betrieb verbunden sind, trägt der Arbeitnehmer auch die finanzielle Verantwortung in der vorgeschriebenen Weise . 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Befestigen Sie die getragene Hygienekleidung mit allen Knöpfen (binden Sie die Bänder zusammen), vermeiden Sie herabhängende Enden der Kleidung und stecken Sie die Haare unter den Kopfschmuck. Stechen Sie nicht mit Stecknadeln oder Nadeln in die Kleidung und bewahren Sie keine scharfen, zerbrechlichen Gegenstände in den Taschen der Kleidung auf. 2.2. Bereiten Sie den Arbeitsbereich für sicheres Arbeiten vor:
2.3. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Bockgeländern, Schutzblechen, Sicherheitsbrettern, Holzböschungen mit Haken, Bremsbelägen, Rollbrechstangen und anderen Geräten zum Heben und Bewegen von Lasten, die für einen sicheren Betrieb erforderlich sind. 2.4. Prüfung durch äußere Begehung:
2.5. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Vorschaltgeräte von Hebe- und Transportgeräten (Anlasser, Endschalter usw.) und deren Betrieb im Leerlauf. 2.6. Wenn Sie handelsübliche Waagen für den Betrieb vorbereiten, überprüfen Sie die horizontale Position ihrer Installation mithilfe eines Lots, stellen Sie die Waage sicher auf, stellen Sie die geneigte Brücke sicher und platzieren Sie die Gewichte bequem. Bevor Sie handelsübliche elektronische Waagen an das Stromnetz anschließen, erden Sie das Waagengehäuse zuverlässig mit einem isolierten Kabel. 2.7. Melden Sie alle festgestellten Störungen an Geräten, Inventar, elektrischen Leitungen und anderen Störungen Ihrem direkten Vorgesetzten und beginnen Sie erst mit der Arbeit, nachdem sie behoben wurden. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Überwachen Sie ständig den Zustand der Geräte und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt. Stoppen Sie beim Verlassen des Arbeitsplatzes das Gerät und schalten Sie den Strom aus. 3.2. Bevor Sie Gegenstände auf Regale stellen, stellen Sie sicher, dass diese stabil genug sind. 3.3. Stellen Sie sicher, dass das Gewicht der auf den Regalen platzierten Gegenstände die zulässige Belastung der Regale nicht überschreitet. 3.4. Platzieren Sie die Gegenstände gleichmäßig, nicht in großen Mengen, und mit ausreichendem Abstand vom Rand auf den Ablagen. 3.5. Nehmen Sie gebrauchte Teile, gereinigt von Schmutz, Benzin, Öl usw., zur Lagerung zurück. 3.6. Lagern Sie elektrische Geräte getrennt von anderen Geräten, Komponenten und Teilen. 3.7. Verwenden Sie Trittleitern zum Stapeln oder Entfernen von Gegenständen aus Deckenregalen. Lagern Sie leichte Gegenstände in den oberen Regalen. 3.8. Die Gänge im Lager und Zufahrten zum Lager nicht mit Gewalt begehen. 3.9. Verwenden Sie beim Auspacken, Verpacken und Verstauen von Gegenständen einen funktionierenden Nagelzieher, einen Hammer und eine Zange und werfen Sie keine Nägel oder Bretter mit Nägeln herum. 3.10. Tragen Sie beim Aus- und Einpacken scharfer Gegenstände und Materialien Handschuhe. 3.11. Verpackungsmaterial nicht im Lager lagern. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Kommt es zu einem Ausfall der Hebe- und Transportausrüstung, der einen Unfall droht, stellen Sie deren Betrieb sowie die Versorgung mit Strom, Ladung usw. ein. Senken Sie die angehobene Last ab oder sichern Sie den Standort der Last. Melden Sie die ergriffenen Maßnahmen Ihrem direkten Vorgesetzten (der Person, die für den sicheren Betrieb des Geräts verantwortlich ist) und handeln Sie gemäß den erhaltenen Anweisungen. 4.2. Informieren Sie im Notfall andere Personen über die Gefahr, melden Sie den Vorfall dem unmittelbaren Vorgesetzten und handeln Sie gemäß dem Notfallplan. 4.3. Wenn während der Arbeit der Lagerbereich durch verschüttete Fette, Farben, Kraft- und Schmierstoffe oder Säuren verunreinigt wird, unterbrechen Sie die Arbeit, bis die Verunreinigungen entfernt sind. 4.4. Entfernen Sie verschüttetes Fett und Schmieröl mit Lappen oder anderen fettabsorbierenden Materialien. Der kontaminierte Bereich sollte mit einer Sodalösung gewaschen (auf nicht mehr als 50 °C erhitzt) und trocken gewischt werden. Legen Sie die gebrauchten Lappen in einen Metallbehälter mit dicht schließendem Deckel. 4.5. Verschüttete Farben und Lacke mit einem trockenen, gut saugenden Lappen entfernen; Große Mengen an Farben und Lacken müssen zunächst mit Sand oder Sägemehl bedeckt und mit Bürste und Kehrschaufel entfernt werden. Wischen Sie die verschmutzte Stelle mit einem Lappen trocken. 4.6. Neutralisieren Sie die verschüttete Säure mit Kalkmörtel und bestreuen Sie die Stelle anschließend mit Sand. Nachdem Sie den Sand entfernt haben, spülen Sie den überfluteten Bereich mit Wasser ab. 4.7. Um verschüttete, staubige, pulverförmige Gegenstände zu entfernen, tragen Sie eine Schutzbrille und eine Atemschutzmaske. Entfernen Sie vorsichtig eine kleine Menge davon mit einem feuchten Tuch oder Staubsauger. 4.8. Im Falle einer Verletzung, einer Vergiftung und einer plötzlichen Erkrankung sollte dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe geleistet und gegebenenfalls seine Überführung in eine Gesundheitseinrichtung organisiert werden. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Entfernen Sie gebrauchtes Verpackungsmaterial (Lumpen, Werg, Papier etc.) vom Lagergelände. 5.2. Überprüfen Sie die Brandsicherheit des Lagers. 5.3. Stellen Sie sicher, dass die Zufahrtsstraßen zum Lager nicht blockiert sind. 5.4. Entfernen Sie Ihren Arbeitsbereich. 5.5. Befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene. Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Zapfsäule. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an einer Stemmmaschine. 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