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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer eines mobilen Kompressors (Station). Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen 1. Zur Führung und Wartung mobiler Kompressoren (Stationen) mit Elektromotor oder Verbrennungsmotor sind Männer ab 18 Jahren berechtigt, die eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung, ob ihr Zustand den Anforderungen für die verrichtete Arbeit entspricht, bestanden haben, geschult im entsprechenden Programm und mit einem Zertifikat für die Berechtigung, als Fahrer eines mobilen Kompressors mit einem bestimmten Motortyp zu arbeiten. Personen, die darüber hinaus über eine Fahrerlaubnisbescheinigung verfügen, dürfen an selbstfahrenden Autokompressoren (Stationen) arbeiten. 2. Ein neu eingestellter Kompressorfahrer darf erst dann selbstständig arbeiten, wenn er eine Einführungsunterweisung über Arbeitssicherheit, Umweltanforderungen und eine Erstunterweisung am Arbeitsplatz bestanden hat, worüber in den Anmeldeprotokollen der Einführungsunterweisung und entsprechende Eintragungen vorzunehmen sind am Arbeitsplatz mit obligatorischer Unterschrift eingewiesen und eingewiesen. 3. Die erste Einweisung am Arbeitsplatz erfolgt individuell für jeden Kompressorfahrer mit einer praktischen Demonstration sicherer Arbeitspraktiken und -methoden. Alle Kompressorfahrer führen nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz und der Wissensüberprüfung für 3-5 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) Arbeiten unter der Aufsicht eines Mechanikers oder Vorarbeiters aus und erhalten anschließend die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit ausgegeben wird. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch Datum und Unterschrift der unterweisenden Person im Unterweisungsprotokoll am Arbeitsplatz fixiert. 4. Die Kenntnisse des Kompressorfahrers zum Thema Arbeitssicherheit müssen mindestens alle 12 Monate von der ständigen Prüfungskommission des Unternehmens oder der Organisation überprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung wird im Protokoll der Kommission festgehalten und im Zeugnis und Personalausweis entsprechend vermerkt. Erhält der Fahrer eines mobilen Kompressors bei der Überprüfung der Kenntnisse über Sicherheitsanforderungen bis zu einer erneuten Überprüfung nach einem Monat eine ungenügende Note, darf er nicht selbständig arbeiten. 5. Bei Änderung des technologischen Prozesses, Austausch oder Modernisierung von Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen, bei Inkrafttreten neuer oder überarbeiteter Regeln, Anweisungen, Arbeitsschutznormen, Änderungen und Ergänzungen dazu, wenn der Fahrer gegen Arbeitssicherheitsanforderungen verstößt, die dazu führen können oder zu Verletzungen, Unfällen, Bränden, Explosionen oder Vergiftungen geführt haben, bei Arbeitsunterbrechungen von mehr als 30 Kalendertagen sowie auf Verlangen der Aufsichtsbehörden eine außerplanmäßige Einweisung durchgeführt wird. 6. Bei Arbeiten unter gefährlichen und besonders gefährlichen Bedingungen sowie anderen ungewöhnlichen Arbeiten, die nicht mit den unmittelbaren Aufgaben des Fahrers zusammenhängen, wird eine gezielte Einweisung durchgeführt und eine Arbeitserlaubnis erteilt (GOST 12.0.004-90). 7. Über die wiederholte und außerplanmäßige Einweisung erfolgt ein entsprechender Eintrag im Einweisungs-Registrierungsprotokoll am Arbeitsplatz mit der obligatorischen Unterschrift des Unterwiesenen und Unterweisenden. Bei der Anmeldung eines außerplanmäßigen Briefings wird der Grund für die Durchführung angegeben. In der Arbeitserlaubnis wird eine gezielte Einweisung festgehalten, die die Durchführung der Arbeiten ermöglicht. 8. Ein Kompressorfahrer, der unterwiesen ist und ungenügende Kenntnisse nachgewiesen hat, darf nicht arbeiten. Er muss neu unterrichten. Die bei der Einweisung gewonnenen Erkenntnisse werden durch den Mitarbeiter (Vorarbeiter, Ingenieur des Arbeitsschutzdienstes, Vorarbeiter, Mechaniker) überprüft, der die Einweisung durchgeführt hat. Der Betrieb eines mobilen Kompressors ist nur zulässig, wenn die Herstelleranweisungen und der Reisepass sowie die auf der Grundlage dieser Standardanweisungen erstellten Arbeitsschutzanweisungen des Fahrers vorliegen. Diese Dokumente sollten alle technischen Daten, Anweisungen für Betrieb, Reparatur, Installation sowie sichere Arbeitspraktiken und -methoden enthalten. 9. Jeder mobile Kompressor wird auf Anordnung des Leiters des Unternehmens oder der Organisation einem bestimmten Fahrer zugewiesen, der für seinen Betrieb und die Arbeitssicherheit verantwortlich ist. 10. Beim Betrieb des Kompressors muss der Fahrer die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch die Arbeiter überwachen, die Arbeiten an den verwendeten manuellen pneumatischen Maschinen durchführen. 11. Der Kompressorfahrer muss aus Sicherheitsgründen über die Qualifikationsgruppe II verfügen. Die Qualifikationsgruppe muss jährlich in der vorgeschriebenen Weise durch einen Eintrag in das Sicherheitsanforderungen-Kenntniskontrollprotokoll bestätigt werden. 12. Der Kompressorfahrer muss wissen:
Vor der Fahrt zur Baustelle muss sich der mobile Kompressor in gutem Zustand befinden, von einem Mechaniker überprüft und dokumentiert werden. 13. Der Kompressorfahrer muss sich darüber im Klaren sein und bedenken, dass der Betrieb des Kompressors mit erhöhter Gefahr verbunden ist. 14. Die größte Gefahr beim Betrieb mobiler Kompressoren ist eine Explosion in den Zylindern von Luftkompressoren, Luftsammlern oder Luftkanälen. 15. Eine Explosion kann verschiedene Ursachen haben. Die wichtigsten sind:
16. Mobile Kompressoren müssen an jeder Kompressionsstufe und am Luftbehälter über Manometer verfügen. Auf den Skalen von Manometern sollten mit roter Farbe Markierungen des optimal zulässigen Arbeitsdrucks markiert werden, oberhalb dessen Arbeiten verboten sind. Es ist verboten, das Glas des Manometers mit einer roten Markierung zu versehen. 17. Manometer müssen geeicht und versiegelt sein. Nachprüfungen von Manometern werden mindestens alle 12 Monate durchgeführt, darüber hinaus muss das Unternehmen mindestens alle 6 Monate eine zusätzliche Überprüfung der Arbeitsmanometer mit einem Kontrollmanometer durchführen und die Ergebnisse in der Kontrollüberprüfung festhalten Protokoll. 18. Es ist verboten, ein Manometer zu verwenden, wenn:
19. Manometer müssen mit einer solchen Skala ausgewählt werden, dass die Messgrenze des Arbeitsdrucks im zweiten Drittel der Skala liegt. 20. Manometer müssen so installiert werden, dass ihre Messwerte für den Fahrer gut sichtbar sind, während ihre Skala in einer vertikalen Ebene oder bis zu 30° nach vorne geneigt sein muss. Das Manometer muss vor Strahlungswärme und Kälte geschützt werden. 21. In jeder Stufe der Luftverdichtung und am Luftkollektor müssen unabhängige automatische Sicherheitsventile installiert werden, die jeweils auf den maximalen Druck eingestellt und abgedichtet sind. 22. Der Einbau von Hebelgewichtsventilen an einen mobilen Kompressor ist verboten. 23. Die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsventile muss bei jeder Schicht überprüft werden, indem sie mit Hilfe spezieller Hebel angehoben werden. 24. Mobile Luftkompressoren müssen über funktionsfähige Luftfilter (Luftreiniger) an den Saugrohren der ersten Stufe und Wasser- und Ölabscheider an der nächsten Kompressionsstufe verfügen. Das Filtergerät darf sich beim Ansaugen der Luft nicht verformen oder vibrieren. 25. Die Schmierung des Kompressors und die verwendeten Öle müssen den Anweisungen des Herstellers und den von GOST festgelegten Anforderungen entsprechen. 26. Der Flammpunkt der verwendeten Kompressoröle muss mindestens +240°C betragen, der Aschegehalt beträgt - 0,03 %, mechanische Verunreinigungen sollten - 0,007 % nicht überschreiten. 27. Jede Charge Kompressor- oder Industrieöl muss über ein Werkspasszertifikat verfügen, aus dem die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Öls hervorgehen. 28. Transport und Lagerung von Kompressor- und Industrieöl müssen den Anforderungen von GOST 1510-84 entsprechen und in geschlossenen, speziell für diesen Zweck vorgesehenen Behältern mit einer markanten Farbe und der Aufschrift „Sauberes Kompressor-(Industrie-)Öl der Marke“ erfolgen. ". Gefäße müssen sauber gehalten und vor Feuchtigkeit und Hitze geschützt werden. Die Verwendung kontaminierter Behälter für Kompressor- oder Industrieöl ist verboten. 29. Das Einfüllen von Öl in Schmiervorrichtungen sollte vom Fahrer nur durch Trichter mit Filter erfolgen. Ölfilter im Zwangsschmiersystem müssen systematisch zu dem in den Herstelleranweisungen angegebenen Zeitpunkt, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt werden. 30. Die Eignung einer unbekannten Ölmarke zur Schmierung von Kompressoren kann nur anhand einer Laboranalyse festgestellt werden. 31. Das Bewegen von Anhängerkompressoren (Stationen), die von einem LKW gezogen werden, ist nur mit Hilfe eines starren Schleppers erlaubt. Es ist verboten, die Deichsel mit Draht, Ketten usw. an der Anhängerkupplung des Fahrzeugs zu befestigen. 32. Für den Betrieb sollte der mobile Kompressor auf einer ebenen Fläche mit mit Unterlegkeilen (Schuhen) gesicherten Rädern an einem trockenen und schattigen Ort installiert werden, wobei die Richtung der vorherrschenden Winde und der Staub von arbeitenden Druckluftwerkzeugen zu berücksichtigen ist. Die Luft an den Aufstellungsorten des Kompressors darf möglichst wenig Staub enthalten. 33. Im Winter muss der Aufstellungsort des Kompressors von Schnee und Eis befreit und bei Schneeregen mit Sand oder Schlacke bestreut werden. 34. Bei längerer Arbeit wird der Kompressor auf den Pads installiert. 35. Der Kompressor darf nicht installiert werden:
36. Der Betrieb des Kompressors in der Sicherheitszone der in Betrieb befindlichen Stromübertragungsleitung ist nur in Ausnahmefällen, im Einvernehmen mit der die Stromleitung betreibenden Organisation und gemäß der vom Chefingenieur oder Chefenergieingenieur des Unternehmens unterzeichneten Genehmigung gestattet in Anwesenheit eines Vertreters der Energieaufsicht oder des Kraftwerks des Unternehmens. 37. Alle Behälter (Luftkollektoren), die unter dem Druck nicht ätzender, ungiftiger und nicht explosiver Medien bei einer Temperatur von nicht mehr als 200 ° C betrieben werden und in denen das Produkt aus Fassungsvermögen in Litern und Druck in kgf/cm 10 übersteigt , unterliegt der #Registrierung beim Gosgortekhnadzor Russlands. Wenn ein solches Schiff (Luftsammler) nicht registriert ist, hat der Fahrer kein Recht, damit zu arbeiten. 38. Bei einem kleineren Produkt unterliegen solche Schiffe nicht der Registrierung bei den Gosgortekhnadzor-Gremien. 39. Jeder mobile Kompressor muss mit einem zusammenklappbaren Inventarschutzzaun von 1,2 m Höhe (GOST 23407-78) und Kompressoren mit Elektromotorantrieb zusätzlich mit einer Inventarerdungsvorrichtung ausgestattet sein. 40. Ein mobiler Kompressor, der von einem Elektromotor angetrieben wird, muss vor dem Anschluss an das Stromnetz geerdet werden. 41. Die Verbindung des mobilen Kompressorrahmens mit der Erdungsvorrichtung muss fest und zuverlässig sein. Der im Boden liegende Erder darf nicht angestrichen werden. 42. Es ist verboten, Rohrleitungen mit brennbaren und explosiven Flüssigkeiten oder Gasen sowie blanke Aluminiumdrähte als Erdungsleiter zu verwenden. 43. Luftkanäle für die Druckluftversorgung müssen einen solchen Querschnitt haben, dass der Luftdruckabfall am Verbrauchsort 0,01 MPa nicht überschreitet. 44. Am Anschlusspunkt pneumatischer Handmaschinen sollte der Druckabfall im Luftkanal während des Betriebs 0,15 MPa nicht überschreiten. Die vom Hauptluftkanal zu den Pneumatikmaschinen führenden Luftkanäle müssen an den Anschlussstellen einen U-förmigen Bogen aufweisen, damit keine kondensierte Feuchtigkeit in den Pneumatikmotor der Pneumatikmaschine gelangt. 45. Bei Straßenarbeiten im Zusammenhang mit der mobilen Arbeit müssen zusammenklappbare Luftkanäle aus Stahlrohren mit einem Betriebsdruck von 1 MPa (GOST 3262-75, GOST 10704-76) oder Druckschläuche aus Gummigewebe verwendet werden ( GOST 18698-73). 46. Der Luftkanal sollte mit einem Gefälle in Richtung der Luftbewegung verlegt werden, wobei hierfür spezielle Dichtungen oder das natürliche Gefälle des Mikroreliefs verwendet werden. 47. Die Länge des Schlauches, der direkt an die Pneumatikmaschine angeschlossen wird, sollte 10 m nicht überschreiten. Die maximal zulässige Länge des Schlauches ist die Länge, bei der der Betriebsdruck am Eingang der Pneumatikmaschine bei laufendem Motor beträgt nicht weniger als 0,5 MPa. 48. Die Verbindung zweier Muffen miteinander muss über einen doppelseitigen Nippel erfolgen. 49. Der Kompressorfahrer ist verpflichtet, den Anschluss der Luftkanäle zu überwachen und ein Austreten von Druckluft zu verhindern. 50. Der Kompressorfahrer muss in den für ihn festgelegten Overalls arbeiten und darf diese nicht über den Kopf ziehen und hängende Ärmel und Verschlüsse zurücklassen. 51. Öffnen Sie mit Hilfe von Schlüsseln die Verschlüsse von Fässern mit Kraft- und Schmierstoffen. Es ist verboten, die Stopfen durch Schläge mit Hammer, Brecheisen, Meißel und anderen Metallgegenständen zu öffnen. 52. Bei der Wartung von Kompressoren mit Elektromotor muss der Fahrer persönliche Schutzausrüstung tragen: dielektrische Handschuhe, Teppiche. Überwachen Sie ihre Funktionsfähigkeit und den Zeitpunkt des nächsten Tests. 53. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der auf der Grundlage dieses Musters entwickelten Arbeitsschutzanweisung haftet der Fahrer nach Maßgabe der betrieblichen Arbeitsordnung und der geltenden Arbeitsschutzgesetzgebung. Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn 54. Vor Arbeitsbeginn muss der Kompressorfahrer:
55. Der Arbeitsbereich muss durch einen Schutzzaun (GOST 23407-78) geschützt und mit Sicherheitsschildern gekennzeichnet sein. 56. Im Dauerbetrieb bei der Übernahme und Übergabe von Schichten sowie nach der Installation des Kompressors an einem neuen Arbeitsplatz ist es erforderlich, alle Kompressormechanismen von außen zu überprüfen, die Funktionsfähigkeit und Beleuchtung von Kontroll- und Messgeräten zu überprüfen, Überprüfen Sie das Vorhandensein von Dichtungen und führen Sie im Falle einer Fehlfunktion vorbeugende Reparaturen durch. 57. Werden Störungen festgestellt, die nicht selbst behoben werden können, ist es erforderlich, dies dem Vorarbeiter oder Mechaniker zu melden und den Kompressor erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn die Störungen behoben sind und der Vorarbeiter oder Mechaniker die Erlaubnis erteilt hat. 58. Vor dem Starten des Kompressors müssen Sie:
59. Wenn der Kompressor längere Zeit nicht funktioniert hat oder nicht mehr repariert werden kann, muss vor dem Starten die Kurbelwelle des Motors manuell überprüft werden. Der Motor muss bei ausgeschaltetem Kompressor gestartet werden. Beim Anlassen des Motors darf der Startgriff nicht mit dem Daumen umklammert werden, um Verletzungen der Hand durch Rückwärtsgang zu vermeiden. 60. Beim Starten eines eingefrorenen Startmotors eines mobilen Kompressors mit Verbrennungsmotor ist das Erhitzen des Kurbelgehäuses und des Motorblocks mit offenem Feuer verboten. Um den Motor zu erwärmen, muss heißes Wasser in das Kühlsystem oder auf eine Temperatur von 70-80 °C erhitztes Öl in das Kurbelgehäuse gegossen werden. 61. Beim Starten eines Kompressors mit Elektromotor muss die Drehung der Kompressorwelle überprüft werden, um gefährliche Störungen der Ölzirkulation im Kompressor zu vermeiden. Von der Motorseite aus gesehen muss sich die Kupplung im Uhrzeigersinn drehen. 62. Wenn sich Eis auf den Förderschläuchen bildet, muss dieses sorgfältig entfernt werden. Dabei ist es zu vermeiden, dass man auf harte und scharfe Gegenstände stößt oder schneidende Gegenstände verwendet. Druckschläuche an einem warmen und trockenen Ort erwärmen. Das Erhitzen gefrorener Druckschläuche mit offenem Feuer oder Dampf ist verboten. 63. Absperrventile für die Druckluftversorgung manueller pneumatischer Maschinen öffnen. 64. Geben Sie ein Signal, um den Kompressor zu starten. Arbeiter, die mit pneumatischen Werkzeugen arbeiten, sollten persönliche Schutzausrüstung tragen und pneumatische Maschinen einschalten. 3-5 Minuten nach dem Startsignal den Motor starten. Nachdem der Kompressor eingeschaltet und die normale Drehzahl eingestellt ist, schließen Sie die Ventile und übertragen Sie die Arbeit auf den Arbeitshub. Anforderungen an die Arbeitssicherheit während der Arbeit 65. Der sichere Betrieb mobiler Kompressoren wird gewährleistet durch:
66. Beim Betrieb eines mobilen Kompressors muss der Kompressorfahrer Folgendes kontrollieren:
67. Während des Betriebs des Kompressors ist es dem Fahrer untersagt:
68. Der Fahrer darf den laufenden Kompressor nur verlassen, nachdem er ihn durch einen anderen Fahrer oder eine dazu berechtigte Person (Mechaniker, Hilfsfahrer, Vorarbeiter) ersetzt hat. Erfolgt kein Ersatz, muss der Fahrer den Kompressor stoppen und den Vorarbeiter oder die Arbeiter darüber informieren. 69. Während des Betriebs des Kompressors ist der Fahrer verpflichtet, genaue, klare und systematische (mindestens alle zwei Stunden) Aufzeichnungen im Betriebstagebuch des Kompressors in der festgelegten Form zu führen. Das Protokoll muss täglich überprüft und von der Person unterschrieben werden, die für den sicheren Betrieb des Kompressors verantwortlich ist. 70. Während des Betriebs des Kompressors muss der Fahrer die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch den Hilfskraftfahrer, Auszubildenden (sofern diese Personen auf Anordnung (Anweisung) des Betriebsleiters eingesetzt werden) überwachen. 71. Der Betrieb von Kompressoren bei Staubstürmen, Gewittern, Schneefall, Regen, Hagel und starkem Wind ist verboten. 72. Der Kompressorfahrer muss nach 2-3 Stunden Kompressorbetrieb systematisch den Luftkollektor und den Zwischenkühler durchblasen und das darin anfallende Kondensat entfernen. Bei hoher Luftfeuchtigkeit nach 30 Minuten Betrieb spülen. 73. Bei Kompressoren mit Druckschmiersystem und bei angetriebenen Verbrennungsmotoren ist eine Überwachung der Öldruckmesser erforderlich. Der normale Öldruck beträgt bei ZIL-Motoren nicht weniger als 1,2 kg/cm, bei den Kompressoren DK-9 und KS-9 darf er nicht weniger als 1,5 kg/cm betragen, bei den Motoren KDM-46, KDM-60, KDM-100, D -54 - nicht weniger als 1,7 kg/cm. 74. Während des Betriebs ist es verboten, das Öl teilweise aus der Ölwanne abzulassen, da dies die Schmierung beeinträchtigt und den sicheren Betrieb des Kompressors nicht gewährleistet. 75. Beim Ölwechsel muss darauf geachtet werden, dass kein Schmutz, Wasser, Staub usw. eindringen. 76. Während des Betriebs des Kompressors ist es verboten, die rotierenden oder beweglichen Teile zu reinigen und abzuwischen, um Reparaturarbeiten durchzuführen. 77. Bei der Verwendung von Frostschutzmitteln im Winter müssen die Anforderungen für sicheres Arbeiten mit giftigen und brennbaren Stoffen eingehalten werden. 78. Verwenden Sie zum Reinigen des Luftfilters kein Benzin, Kerosin oder andere Flüssigkeiten. Luftfilter sollten nur durch Ausblasen mit Luft gereinigt werden. 79. Reparaturarbeiten am Kompressor werden nur in stationären Werkstätten durchgeführt. Diese Arbeiten werden von Personen durchgeführt, die zur Reparatur von Druckbehältern berechtigt sind, unter Mitwirkung eines Kompressorfahrers. 80. Um eine Explosion zu vermeiden, sollten die Luftkammern der Blockköpfe und Düsen spätestens nach 400 Betriebsstunden überprüft und von Kohlenstoff und Rost gereinigt werden. Bei geringfügigen Beschädigungen der Oberflächen luftgefüllter Hohlräume müssen diese mit Bakelitlack mit Aluminiumpulver gestrichen werden. 81. Zwischenkühler sollten spätestens nach 400 Betriebsstunden von Staub- und Ölrückständen gereinigt werden, die die Hauptursache für Luftüberhitzung sind. 82. Nach der Reparatur, dem Austausch der Instrumentierung und der vorbeugenden Wartung muss ein Probelauf des Kompressors unter stationären Bedingungen im Beisein einer für die Sicherheit des Kompressorbetriebs verantwortlichen Person und seines Fahrers durchgeführt werden. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 83. In allen Notfällen muss der Betrieb des Kompressors sofort gestoppt werden. Eine Notsituation beim Betrieb einer mobilen Kompressoranlage kann in folgenden Fällen auftreten:
84. Nach einem Notstopp ist der Kompressorfahrer verpflichtet, dies dem Vorarbeiter oder der für den sicheren Betrieb verantwortlichen Person, dem Mechaniker, zu melden. 85. Die Reparatur von Kompressorkomponenten und -baugruppen am Arbeitsplatz ist verboten. 86. Im Brandfall ist es erforderlich, den Betrieb des Kompressors sofort zu stoppen, einen Feueralarm auszulösen, die Feuerwehr zu rufen, Personen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und mit der Löschung des Feuers mit Standard-Feuerlöschgeräten zu beginnen. Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeitsende 87. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Fahrer des Kompressors:
88. Während der Schichtarbeit übergibt der Kompressorfahrer, der die Schicht beendet hat, im Beisein des Vorarbeiters oder der für den sicheren Betrieb des Kompressors verantwortlichen Person seinen Arbeitsplatz an den Schichtarbeiter und informiert über:
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