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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Bewegen im Gelände und auf dem Betriebsgelände eines Kraftverkehrsunternehmens. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Weisung regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für den Verkehr von Fahrzeugen und Mitarbeitern im gesamten Gebiet des Automobilunternehmens und ist für alle Mitarbeiter verpflichtend zu beachten.

1.2. Die Bewegung von Fahrzeugen und Arbeitern sollte in Übereinstimmung mit den festgelegten Verkehrszeichen und Markierungen entlang bestimmter Routen erfolgen, die auf dem Diagramm am Eingang (Eingang) des Unternehmensgebiets angegeben sind.

1.3. Beim Bewegen auf dem Territorium und in den Produktionsräumen des Unternehmens muss der Mitarbeiter wissen und bedenken, dass Unfälle am häufigsten auftreten können, wenn:

  • Verlassen des Autos hinter der Ecke des Gebäudes, von den Toren des Geländes und Betreten;
  • Verstoß gegen die Regeln für das Rangieren und Fahren eines Autos in beengten Verhältnissen (enge Durchfahrten, Durchgänge zwischen Autoreihen usw.);
  • Tragen (Transportieren) von Gegenständen, die die Aufmerksamkeit der Arbeiter ablenken oder die Sicht auf den Bewegungsweg einschränken;
  • die Bewegung von Autos und Personen, die auf rutschigem Untergrund (Eis, Schlamm usw.) arbeiten;
  • Überqueren des Inspektionsgrabens;
  • Überschreitung der festgelegten Bewegungsgeschwindigkeit von Fahrzeugen auf dem Gelände des Unternehmens und innerhalb des Geländes.

Der Eingang (Ausgang) der Mitarbeiter zum Betrieb muss durch ein speziell dafür vorgesehenes Tor erfolgen. Es ist den Arbeitnehmern verboten, die Ein- und Ausgangstore des Betriebsgeländes zu passieren.

1.4. Das Führen eines Autos auf dem Gelände des Unternehmens ist nur Personen gestattet, die auf Anordnung des Unternehmens ernannt wurden und über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen verfügen. Diese Regel gilt für alle Fälle des Fahrens, einschließlich der Prüfung nach Reparaturen und Einstellungen.

2. Sicherheitsanforderungen beim Bewegen im Gelände und in den Produktionsanlagen

2.1. Vor Fahrtantritt muss der Fahrer:

  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen im Weg des Fahrzeugs befinden und auch keine Hindernisse für seine Bewegung vorhanden sind.
  • Personen in der Nähe des Autos warnen, in welche Richtung sich das Auto bewegen wird;
  • Schalten Sie nachts die Fahrzeugbeleuchtung ein (Standlicht und Abblendlicht).

2.2. Vor dem Verlassen des Betriebstores (Einfahrt) im Rückwärtsgang hat sich der Fahrer zu vergewissern, dass sich keine Personen und sonstigen Hindernisse im Weg befinden, oder sich mit der Bitte an den Vorarbeiter (Vorarbeiter, Bereichsleiter, Werkstatt) zu wenden einen Assistenten (Controller) ernennen, der den Ausgang (Eingang) leitet.

2.3. Der Fahrer darf kein Fahrzeug fahren, dessen Bremsanlage und Lenkung defekt sind, und auch dann nicht, wenn andere Mängel am Fahrzeug die Verkehrssicherheit gefährden.

2.4. Beim Fahren in Industrieanlagen sowie auf dem Betriebsgelände darf der Fahrer die festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschreiten:

  • auf dem Territorium des Unternehmens wird die Bewegungsgeschwindigkeit durch eine Anordnung des Unternehmens unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit festgelegt, jedoch nicht mehr als 20 km/h;
  • drinnen - nicht mehr als 5 km / h.

2.5. Das Testen und Testen von Bremsen während der Fahrt ist nur an einem speziell dafür vorgesehenen Ort gestattet.

2.6. Der Fahrer muss vorsichtig sein, wenn:

  • Ausfahrt aus dem Tor (Einfahrt) und Umleitung des Industriegeländes;
  • Fahren in beengten Verhältnissen (zwischen Autoreihen usw.);
  • sich durch Produktionsbereiche bewegen, in denen Menschen arbeiten können.

2.7. Beim Fahren des Fahrzeugs auf dem Gelände und im Produktionsgelände ist es verboten, Personen auf den Stufen und Kotflügeln des Fahrzeugs anzutreffen.

2.8. Dem Fahrer des Fahrzeugs ist es untersagt, zum Abschleppen Hilfsfahrzeuge (ein anderes Auto, einen Gabelstapler und andere Fortbewegungsmittel) ohne Genehmigung des Baustellenleiters zu verwenden.

2.9. Vor dem Verlassen der Kabine muss der Fahrer sicherstellen, dass die Feststellbremse vollständig angezogen ist.

2.10. Mitarbeiter des Unternehmens müssen:

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie sich in Bereichen bewegen, in denen viel Verkehr herrscht, insbesondere wenn dort Gegenstände sind, die die Sicht einschränken. Beim Verlassen von stehenden Autos, von Gebäudeecken, von Toren ist es notwendig, anzuhalten und den Weg der weiteren Bewegung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sich kein Auto befindet;
  • fließenden Verkehr überspringen;
  • Seien Sie vorsichtig beim Mitführen (Transportieren) von Gegenständen, die die Sicht auf die Strecke und die Umgebung einschränken, sowie beim Fahren auf rutschigem Untergrund und bei Nacht;
  • Bewegen Sie sich in engen Gängen zwischen Autos vorsichtig (insbesondere bei laufendem Motor);
  • Verwenden Sie beim Umzug in Industrieanlagen zum Überqueren von Inspektionsgräben nur Übergangsbrücken.

2.11. Ein Assistent (Regler), der den Fahrer beim Manövrieren eines Fahrzeugs in einem begrenzten Bereich unterstützt, muss eine Position wählen, die seine persönliche Sicherheit gewährleistet.

3. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

3.1. Der Arbeitnehmer muss die Verwaltung des Unternehmens unverzüglich über jeden von ihm beobachteten Unfall informieren und dem Opfer Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen und bei der Überführung des Opfers in ein Gesundheitszentrum oder die nächstgelegene medizinische Einrichtung helfen.

Kommt es beim Arbeitnehmer selbst zu einem Unfall, sollte er sich nach Möglichkeit an das Gesundheitszentrum wenden, den Vorfall der Betriebsleitung melden oder jemanden aus der Umgebung bitten, dies zu tun.

3.2. Im Falle eines Verkehrsunfalls muss der beteiligte Fahrer:

  • Halten Sie das Fahrzeug sofort an (bewegen Sie es nicht), schalten Sie den Notlichtalarm ein und stellen Sie ein Notstoppschild auf. Bewegen Sie keine Gegenstände, die mit dem Vorfall in Zusammenhang stehen.
  • Ergreifen Sie alle möglichen Maßnahmen, um den Opfern Erste Hilfe zu leisten, rufen Sie einen „Krankenwagen“ und schicken Sie die Opfer in Notfällen mit dem Fahrzeug des Unternehmens. Wenn dies nicht möglich ist, bringen Sie sie mit ihrem Fahrzeug zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung , geben Sie Ihren Nachnamen und das Kennzeichen des Fahrzeugs an (unter Vorlage eines Ausweises oder eines Führerscheins und einer Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug) und kehren Sie zum Unfallort zurück;
  • Räumen Sie die Fahrbahn frei, wenn die Bewegung anderer Fahrzeuge unmöglich ist. Ist es erforderlich, die Fahrbahn freizumachen oder den Verletzten mit seinem Fahrzeug einer medizinischen Einrichtung zu übergeben, ermitteln Sie zunächst im Beisein von Zeugen die Position des Fahrzeugs, Spuren und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Vorfall und ergreifen Sie alle möglichen Maßnahmen zu deren Erhaltung und einen Umweg über den Tatort organisieren;
  • Melden Sie den Vorfall der Polizei, notieren Sie die Namen und Adressen von Augenzeugen und warten Sie auf das Eintreffen der Polizeibeamten.

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