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Arbeitsschutzunterweisung für einen Gabelstaplerfahrer. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Zum selbständigen Führen von Gabelstaplern ist es Personen ab dem 18. Lebensjahr gestattet, die eine theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen haben, eine Prüfung abgelegt haben und im Besitz einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Gabelstaplers sind.

1.2. Vor der Arbeitserlaubnis müssen sich Gabelstaplerfahrer einer ärztlichen Untersuchung, einer Einweisung in die Arbeitssicherheit und einer Einweisung am Arbeitsplatz unterziehen und praktische Fertigkeiten für sicheres Arbeiten beim Führen von Gabelstaplern beim Heben, Transportieren und Stapeln von Gütern erlernen.

Die Ergebnisse der Prüfung der während des Briefings erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollten in den Protokollen der Registrierung des Einführungsbriefings und des Briefings am Arbeitsplatz festgehalten werden.

1.3. Die Ausführung anderer Arbeiten durch den Fahrer des Laders ist zulässig, sofern eine Genehmigung (Bescheinigung) vorliegt, die zur Ausführung bestimmter Arbeiten berechtigt.

1.4. Bei vorübergehender oder dauerhafter Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz müssen Fahrer eine zusätzliche Sicherheitsschulung am Arbeitsplatz absolvieren, sich mit den Arbeitsbedingungen und internen Vorschriften sowie mit der Gestaltung neuer Geräte, Geräte und Methoden für sicheres Arbeiten daran vertraut machen.

1.5. Ist die Ausübung der bisherigen Tätigkeit aufgrund eines ärztlichen Gutachtens aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, wird der Laderfahrer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt.

1.6. Bei der Arbeit kann der Fahrer folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • bewegliche Maschinen und Mechanismen;
  • transportierte und gelagerte Güter;
  • erhöhter Staubgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • niedrige Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • scharfe Kanten, Grate auf den Oberflächen von Geräten, Werkzeugen.

1.7. Gabelstaplerfahrer müssen je nach Arbeitsbedingungen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein:

  • Overalls aus Baumwolle;
  • Gummistiefel;
  • Kombinierte Handschuhe.
  • Bei Außenarbeiten im Winter zusätzlich:
  • Jacke und Hose aus Baumwolle mit isolierendem Futter.

1.8. Gabelstaplerfahrer sind verpflichtet, nur die von der Verwaltung zugewiesenen Arbeiten auszuführen, die zu ihren Aufgaben gehören.

1.9. Bei der Durchführung von Be- und Entladevorgängen sowie beim Transport von Gütern ist es notwendig, die anerkannte Technologie der Frachtabwicklung einzuhalten. Es ist nicht gestattet, Methoden zu verwenden, die die Ausführung technologischer Vorgänge beschleunigen, aber zu einer Verletzung von Sicherheitsanforderungen führen.

1.10. Sollten während der Arbeiten Fragen zur sicheren Ausführung auftreten, ist der Laderfahrer verpflichtet, sich unverzüglich an die für die sichere Ausführung der Arbeiten in diesem Bereich verantwortliche Person zu wenden.

1.11. Der Betrieb defekter Lader ist nicht gestattet. Für Arbeiten an einem defekten Gabelstapler sind der Fahrer und die Person verantwortlich, die für die Wartung des Hebezeugs in gutem Zustand verantwortlich ist.

1.12. Der Lader muss immer sauber sein, es dürfen sich keine Fremdkörper in der Kabine befinden, Werkzeuge und notwendige Teile müssen an speziell dafür vorgesehenen Orten aufbewahrt werden.

1.13. Im Winter ist darauf zu achten, dass der Arbeitsbereich von Eis und Schnee befreit wird.

1.14. Bei Einbruch der Dunkelheit, mangels ausreichender künstlicher Beleuchtung der Durchgänge des Lagerbereichs, der Warenannahme etc. Der Fahrer muss die Arbeit einstellen und die Person informieren, die für die sichere Ausführung der Arbeiten in diesem Bereich verantwortlich ist. Bei festgestellten Schäden an der Leuchtenlampe den zuständigen Elektriker benachrichtigen.

1.15. Das Überqueren von Gleisen durch einen Lader ist zulässig, wenn in Höhe des Gleiskopfes ein Bodenbelag vorhanden ist.

1.16. Fahrer müssen die Wartungsintervalle für den Gabelstapler überwachen und gegebenenfalls die Person informieren, die für die Aufrechterhaltung des guten Zustands der Hebezeuge verantwortlich ist.

1.17. Während der Arbeitsschicht sollten Sie auf die richtige Ernährung, Arbeit und Ruhe achten. Ruhe und Rauchen sollten nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erfolgen.

1.18. Im Falle einer Verletzung sollten Sie die Arbeit sofort einstellen, die Betriebsleitung benachrichtigen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

1.19. Lader müssen entsprechend dem Reisepass, den Anweisungen des Herstellers und der Betriebsanleitung für Be- und Entlademaschinen gewartet und betrieben werden.

1.20. Bei der Fahrt durch das Betriebsgebiet dürfen nur die vorgesehenen Durchfahrtswege genutzt werden. Die Bewegungsgeschwindigkeit auf dem Gelände sollte 10 km/h und in geschlossenen Räumen 5 km/h nicht überschreiten.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Gabelstaplerfahrer müssen vor Arbeitsbeginn:

  • Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der persönlichen Schutzausrüstung, wenn die Arbeitsbedingungen ihre Verwendung erfordern;
  • Überprüfen Sie die Straßen und Zufahrten, auf denen die Ladung transportiert werden soll. Wenn einige Abschnitte des Weges rutschig sind (mit Wasser, Maschinenöl usw. übergossen), müssen Maßnahmen zur Beseitigung der Verschmutzung ergriffen werden. Im Winter müssen die Straßen vom Schnee befreit und bei Eis mit Sand oder Schlacke bestreut werden.

2.2. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit des Gabelstaplers; Stellen Sie sicher, dass die Ketten nicht beschädigt sind und dass sie ordnungsgemäß am Rahmen und am Fahrgestell des Gabelstaplers befestigt sind. Überprüfen Sie durch externe Inspektion die Schweißnähte der oberen Halterungen und Ketten sowie die Zuverlässigkeit der Befestigung der Stifte und Scharniere der Hebel wie die Bedienung aller Mechanismen des Gabelstaplers.

2.3. Überprüfen Sie den Zustand der Reifen und deren Druck.

2.4. Überprüfen Sie den Motor. Überprüfen Sie den Tank, die Pumpe und die Wasserhähne auf Kraftstofflecks, überprüfen Sie das Vorhandensein und den Füllstand von Bremsflüssigkeit im Hauptzylinder und stellen Sie sicher, dass die flexiblen Schläuche nicht beschädigt sind.

2.5. Überprüfen Sie die Funktion der Fuß- und Handbremsen und stellen Sie diese ggf. ein.

2.6. Überprüfen Sie das Spiel und die Funktionsfähigkeit der Servolenkung, die Verbindung der Lenkhebel und -stangen sowie die Kugelbolzen der Servolenkung.

2.7. Stellen Sie sicher, dass Hupe, Brems- und Blinker, Scheinwerferschalter und Rücklicht ordnungsgemäß funktionieren.

2.8. Überprüfen Sie die Funktion der Hebe- und Kippmechanismen des Gabelstaplerrahmens.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Vor dem Be- und Entladen sowie dem Transport von Ladung muss die Breite der Gabeln des Laders entsprechend den Abmessungen der Ladung eingestellt werden. Bezogen auf den vertikalen Rahmen sollten die Gabeln symmetrisch positioniert sein und ihre unteren Enden sollten in derselben Ebene liegen.

3.2. Es ist nicht gestattet, eine Last anzuheben und zu transportieren, die die Kapazität des Gabelstaplers überschreitet. Eine Verletzung dieser Bedingungen kann zu Kontrollverlust und Längsinstabilität führen.

3.3. Es ist verboten, die Geschwindigkeit des Gabelstaplers bei Kurvenfahrten, beim Umfahren von Gebäudeecken, beim Überqueren von Bahngleisen, Kreuzungen und an engen Stellen zu überschreiten. Die Geschwindigkeit sollte in diesem Fall nicht mehr als 3 km/h betragen.

3.4. Es ist nicht gestattet, gleichzeitig Be- und Entladevorgänge, manuelles Tragen und Transportieren von Gütern im Arbeitsbereich des Gabelstaplers durchzuführen. Befindet sich der Fahrer im Arbeitsbereich des Gabelstaplers, muss der Fahrer die Arbeit unterbrechen und die für die sichere Ausführung der Arbeiten in diesem Bereich verantwortliche Person informieren.

3.5. Durch langsames Bewegen des Steuerventilhebels sollte die Last sanft und ruckfrei angehoben werden.

3.6. Das Kippen des Gabelstaplerrahmens nach vorne mit angehobener Last sollte vorsichtig und nur mit Stützen unter den Gabeln erfolgen. Es ist nicht erlaubt, den Schlitten anzuheben und den Rahmen in extreme Positionen zu neigen, da dies zu einem starken Druckanstieg im Hydrauliksystem führen kann. Beim Betätigen des Druckminderventils muss der Steuerventilgriff sofort in die Neutralstellung gebracht werden.

3.7. Das Heben (Senken) der Last muss bei stehendem Lader erfolgen. Beim Fahren mit oder ohne Last sollte der Laderrahmen in die Transportstellung gebracht werden, in der die Gabeln 200–300 mm über dem Boden angehoben und der Rahmen vollständig nach hinten geneigt sein sollten.

3.8. Der Fahrer eines Gabelstaplers sollte große, die Straße behindernde Lasten nur dann bewegen, wenn eine Person den Lader begleitet, die den Weg weist und Signale gibt.

3.9. Der Gabelstaplerfahrer muss beim Kippen des Gabelstaplerrahmens mit angehobener Last besonders vorsichtig sein, plötzliche Bewegungen des Steuerhebels des Kippzylinders und plötzliches Bremsen vermeiden. Plötzliches Bremsen beim Kippen des Gabelstaplerrahmens kann dazu führen, dass der Stapler umkippt oder die Ladung herausfällt.

3.10. Das Absenken der Last erfolgt durch den in der Absenkstellung befindlichen Hebe- und Senkhebel.

Der Steuerventilhebel muss während des gesamten Abstiegs oder Aufstiegs mit der Hand gehalten werden, andernfalls wird der Hebel möglicherweise nicht gehalten und automatisch in die neutrale Position gebracht, wodurch der Pumpenmotor ausgeschaltet wird.

3.11. Der Gabelstaplerfahrer ist verpflichtet, an überfüllten Orten, in Gängen, beim Vorbeifahren an Türen und Toren, beim Abbiegen, Anfahren und Rückwärtsfahren ein akustisches Signal zu geben.

3.12. Beim Fahren des Gabelstaplers durch schmale Gänge muss besonders darauf geachtet werden, ein Anstoßen an gestapelte Lasten zu vermeiden.

3.13. Wenn der Lader seine stabile Position verliert (Hinterräder heben vom Boden ab), muss die Last abgesenkt werden.

3.14. Das Kippen des Gabelstaplers mit der angehobenen Last nach vorne ist erst zulässig, wenn sich der Gabelstapler dem Stapel nähert.

3.15. Während der Bewegung des Laders sind scharfes Bremsen und scharfe Kurvenfahrten mit der Last nicht zulässig.

3.16. Der Gabelstaplerfahrer darf die Last nur transportieren, wenn sie nahe am vertikalen Rahmen des Gabelstaplers und in gleichmäßigem Abstand zur rechten und linken Gabel platziert ist.

3.17. Der Fahrer darf nur im niedrigen Gang bis zur Be- (Entladestelle) vorfahren. Auf vereisten, nassen und rutschigen Straßen darf der Lader nicht abrupt abgebremst werden, da dies zu einem Unfall und zum Umkippen des Laders führen kann.

3.18. Bei der Bearbeitung von Packgütern muss der Laderfahrer folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Verarbeitung sollte mit verpackter Ware erfolgen, die auf Paletten oder Stangen ausgelegt ist und es ermöglicht, die Gabeln frei unter die Ladung zu bringen.
  • Die Verarbeitung kleiner Stückgüter sollte in einem speziellen Behälter erfolgen, der sie vor dem Herunterfallen während des Transports schützt.
  • Bei Be- und Entladevorgängen mit verpackter Ladung sollten aufgrund der Art der transportierten Ladung und der Besonderheiten des Prozesses selbst Griffe verwendet werden.
  • Die Bearbeitung sperriger Güter mit einer Masse, die die Tragfähigkeit von Gabelstaplern nicht überschreitet, sollte mit Gabelstaplern unter Verwendung spezieller Verlängerungen an Standardgabelstaplern erfolgen.
  • Um die Gabeln beim Stapeln ohne Palette oder Unterlagen durch Schieben vom Stückgut zu lösen, ist die Verwendung eines Schiebers erforderlich.
  • Bei der Verarbeitung runder Ladungen (Papierrollen, Fässer, Fässer etc.) sollte als Hebevorrichtung ein Universal-Kippgreifer verwendet werden;
  • Die Bearbeitung von Gütern mit Durchgangsloch (Rollen, Drahtspulen, Fässer, Reifen) sollte mit Ladern mit Stift und Griffen erfolgen.
  • für die Verarbeitung von Gütern in Säcken, Standardfässern, liegenden Rollen sowie anderen leichten Gütern mit Löchern zum Einstecken von Stiften sollten Lader mit Mehrstiftgreifern verwendet werden;
  • Bei Be- und Entlade- und Transportvorgängen mit Stückgütern unter beengten Platzverhältnissen (Lagerhallen, überdachte Eisenbahnwaggons, Container), bei denen das Manövrieren schwierig ist, sollten Wagen mit Querbewegung der Gabeln nach links oder rechts relativ zur Längsachse des Laders verwendet werden verwendet werden.

3.19. Für den Umschlag langer und komplexer Lasten, die auf einer Palette gestapelt werden können, sollten Lader mit (blocklosem) Kranausleger verwendet werden.

3.20. Beim Arbeiten mit einem blocklosen Ausleger muss die Last zunächst angehoben und dann bewegt werden.

3.21. Das Heben und Bewegen von Lasten mit einem nicht blockierenden Auslegerlader an arbeitsgefährlichen Orten darf nur in Anwesenheit einer für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Person erfolgen.

3.22. Bei Lade- und Entladevorgängen ist es erforderlich, die Position des Auslegers zu überwachen und keine Last anzuheben oder abzusenken, deren Masse größer ist als die, die für eine bestimmte Neigung des Laderauslegers vorgesehen ist (die maximale Tragfähigkeit des Laders, (je nach Neigung des Gestänges, sollte auf einer speziellen Anzeige am Fuß des Gestänges angezeigt werden).

3.23. Verlängern Sie den Ausleger nicht, um seine Reichweite zu vergrößern. Denken Sie daran, dass Sie für die Dichtung an der Gabel verantwortlich sind, die die Länge des Pfeils sichert!

3.24. Halten Sie Personen vom Ausleger fern, wenn der Lader in Betrieb ist.

3.25. Wenn sich eine Last am Ladehaken befindet, ist es nicht erlaubt, den Hubmechanismus von der Position „Hook up“ in die Position „Boom up“ und umgekehrt umzuschalten.

3.26. Bevor Sie den Bewegungsmechanismus des Laders einschalten, installieren Sie den Ausleger entlang der Mittelachse des Laders selbst und fixieren Sie ihn in dieser Position.

3.27. Verwenden Sie kein offenes Feuer (Streichhölzer oder Taschenlampe) und rauchen Sie nicht, wenn Sie den Kraftstoffstand im Tank prüfen.

3.28. Lassen Sie den Gabelstapler nicht in der Nähe von brennbaren Materialien stehen, um einen Brand durch das Auspuffrohr des Gabelstaplers zu vermeiden.

3.29. Lassen Sie die Maschine nicht unbeaufsichtigt, während der Motor läuft, und verlassen Sie den Steuerstand nicht mit angehobener Last.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle einer Funktionsstörung des Gabelstaplers (Versagen der Bremse, Lenkung usw., Fremdgeräusche oder Klopfen beim Betrieb des Gabelstaplers) ist es erforderlich, die Arbeiten einzustellen und die für die sichere Durchführung verantwortliche Person zu benachrichtigen Arbeit oder der Mechaniker.

4.2. Im Falle eines Brandes am Gabelstapler muss der Fahrer unverzüglich mit den am Gabelstapler vorhandenen Mitteln mit der Löschung des Feuers beginnen. Rufen Sie gleichzeitig die Feuerwehr und informieren Sie die Betriebsverwaltung.

4.3. Im Falle eines Unfalls stellen Sie die Arbeit sofort ein, wenden Sie sich an das medizinische Zentrum und benachrichtigen Sie gleichzeitig die Unternehmensleitung.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Am Ende der Schicht muss der Gabelstaplerfahrer:

  • Reinigen Sie den Lader von Schmutz und waschen Sie ihn gegebenenfalls. Wischen Sie den Staub von der Plattform und den Batterien ab.
  • Führen Sie eine externe Inspektion des Laders durch, um mögliche Verformungen, Risse, Kerben und Dellen festzustellen.
  • Überprüfen Sie, ob Öl aus dem Hydrauliksystem, dem Kurbelgehäuse, dem Fahrmechanismus und der hydraulischen Bremsvorrichtung austritt.
  • Setzen Sie gegebenenfalls einen Lader ein, um die Batterien aufzuladen.
  • Lassen Sie im Winter das Wasser aus dem Kühlsystem des Gabelstaplers ab.

5.2. Alle festgestellten Störungen sind im Protokoll über den technischen Zustand der Maschine entsprechend zu vermerken, dem Verantwortlichen für die Instandhaltung der Hebemaschinen zu melden und Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen zu ergreifen.

5.3. Nach Abschluss aller Arbeiten sollte der Staplerfahrer seine Hände mit warmem Wasser waschen und nach Möglichkeit duschen.

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