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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Mechaniker für die Reparatur und Wartung von Maschinen und Geräten. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Zur Tätigkeit als Mechaniker können Personen zugelassen werden, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und für die Ausübung dieser Art von Arbeiten geeignet sind, eine Unterweisung, Ausbildung und Prüfung im Arbeits- und Brandschutz sowie Erste Hilfe erhalten haben und über ein spezielles Zertifikat darüber verfügen. 1.2. Zur Durchführung von Arbeiten an Bohr- und anderen Metallbearbeitungs- und Schärfmaschinen mit pneumatischen und elektrischen Werkzeugen sowie zu Arbeiten im Zusammenhang mit dem Anschlagen (Anbinden), Heben und Bewegen von Lasten durch vom Boden aus gesteuerte Hebevorrichtungen können Personen zugelassen werden, die eine besondere Ausbildung absolviert haben und über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten verfügen. 1.3. Traktorfahrer, Maschinisten, Autofahrer und andere Berufe von Arbeitnehmern, die regelmäßig an der Reparatur der ihnen zugewiesenen Maschinen und Geräte beteiligt sind, müssen in sicheren Methoden geschult und im Arbeitsschutz bei den durchgeführten Schlosserarbeiten unterwiesen werden. 1.4. Der Schlosser muss wissen:
1.5. Schlosser müssen während der Arbeitszeit die vom Unternehmen ausgegebene persönliche Schutzausrüstung (Overalls, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrillen, Masken, Atemschutzmasken usw.) verwenden. 1.6. Ein Mechaniker, der mit der Reparatur und Wartung von Maschinen und Geräten beschäftigt ist, sollte die folgenden Vorsichtsmaßnahmen treffen:
1.7. Arbeitnehmer, die für den Weg zur und von der Arbeit die vom Unternehmen bereitgestellten Transportmittel nutzen, müssen die Regeln für die Personenbeförderung kennen und strikt einhalten. Fahrten zum und vom Arbeitsplatz mit nicht hierfür ausgerüsteten Verkehrsmitteln sind untersagt. 1.8. Beim Reisen in einem Bus, einem speziell ausgestatteten Auto, einem Personenwagen eines Zuges oder auf Wasserfahrzeugen ist es nicht gestattet: einzusteigen und auszusteigen, bis der Transport vollständig zum Stillstand kommt; gehen Sie in Richtung Fahrbahn, fahren Sie außerhalb des Autos; an Bord des Körpers sitzen; auf dem Deck eines Bootes, in einem Boot oder auf der Rückseite eines Autos stehen; Transportieren Sie eine benzinbetriebene Säge, Treibstoff, Schmierstoffe und Sprengstoffe, Holzfällerwerkzeuge mit offenen Klingen oder Zähnen, Jagdgewehre in zusammengebauter Kampfform; Transport von Brennholz und anderen sperrigen Gütern, die Durchgänge versperren; ein Boot oder Schiff überladen; Ein- und Aussteigen aus dem Schiff vor dem Anlegen; Rauchen, Müll wegwerfen und das Eigentum des Fahrzeugs beschädigen. Beim Durchfahren von Wasserhindernissen muss jeder Arbeiter eine Schwimmweste oder einen Gürtel tragen. Beim Transport mit Hubschraubern müssen die Arbeiter allen Anordnungen der Besatzung Folge leisten. 1.9. Die organisatorische Leitung der Arbeiten erfolgt durch den Meister direkt oder durch den Vorarbeiter. Die Anordnungen und Weisungen des Meisters sind für alle Arbeitnehmer verbindlich. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Der Schlosser sollte prüfen:
2.2. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und räumen Sie ihn auf. Entfernen Sie alles, was die Arbeit beeinträchtigen könnte. Wenn der Boden rutschig ist (mit Öl, Farbe, Wasser übergossen), lassen Sie ihn abwischen oder machen Sie es selbst. 2.3. Verwenden Sie bei der Arbeit nur gebrauchsfähige, trockene und saubere Werkzeuge und Vorrichtungen:
Schlosser sind verpflichtet, die in den Werksanweisungen festgelegten Anforderungen an den Umgang mit Werkzeugen einzuhalten. 2.4. Der Arbeiter sollte zum Tragen des Werkzeugs Taschen oder eine leichte Tragetasche verwenden. 2.5. Überprüfen Sie beim Erhalt einer tragbaren elektrischen Lampe aus der Speisekammer, ob ein Schutzgitter an der Lampe vorhanden ist und ob das Kabel und der isolierende Gummischlauch funktionstüchtig sind. 2.6. Verwenden Sie für die lokale Beleuchtung eine tragbare, sichere Lampe mit einer Spannung von 42 V und bei besonders ungünstigen Bedingungen (hohe Luftfeuchtigkeit, beengte Verhältnisse, unbequeme Position, Arbeiten in Kesseln, Tanks, Brunnen, Gräben usw.) eine tragbare Lampe mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V. 2.7. Wird sowohl vor Arbeitsbeginn als auch während der Arbeit eine Fehlfunktion der Geräte, Werkzeuge, Vorrichtungen oder des Arbeitsplatzes festgestellt, informieren Sie den Vorarbeiter und beginnen Sie erst nach der Fehlerbehebung mit der Arbeit. Es ist verboten, an fehlerhaften Geräten zu arbeiten, fehlerhafte Werkzeuge zu verwenden sowie Druckluft- und Elektrowerkzeuge selbst zu zerlegen und zu reparieren. 2.8. Reinigen Sie Maschinen (Geräte) vor der Reparatur von Schmutz, Ruß und Holzrückständen und waschen Sie sie (falls erforderlich). 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Während der Arbeit muss der Schlosser:
3.2. Es ist verboten, Personen, die nicht damit in Zusammenhang stehen, an der Reparatur, Wartung und dem Anlassen des Motors von Maschinen und Geräten zu beteiligen. 3.3. Personen, die nicht berechtigt sind, ein Auto, einen Traktor, eine Diesellokomotive und andere darauf basierende Maschinen zu führen, die Destillation von Maschinen innerhalb der Wirtschaft, deren Installation an einer Wartungs- und Reparaturstelle sowie die Überprüfung der Bremsen unterwegs sind nicht gestattet. Dazu müssen Sie den Dienst- oder Hauptfahrer anrufen. 3.4. Reinigung, Reinigung, Reparatur und Wartung von Maschinen und Geräten sollten bei nicht laufendem Motor durchgeführt werden, mit Ausnahme der Einstellung des Antriebssystems, der elektrischen Ausrüstung des Motors, des Testens der Bremsen und der Überprüfung des Motorbetriebs. 3.5. Nach der Installation der Maschine auf dem Inspektionsgraben, der Überführung, müssen Sie:
3.6. Autos, Diesellokomotiven, Kupplungen und andere Fahrzeuge müssen vor Reparatur und Wartung durch Anbringen von mindestens zwei Bremsbacken oder eingeschnittenen Schwellen unter den Rädern sicher mit Anschlägen gesichert werden (zu diesem Zweck dürfen keine Ziegel, Unterlegkeile, Bretter und andere beliebige Gegenstände verwendet werden), dann mit einer Feststellbremse gebremst werden, wobei der Schalthebel in die Position gebracht werden muss, die dem niedrigsten Gang entspricht; Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor die Zündung ausschalten (Zündschlüssel abziehen) und bei Fahrzeugen mit Dieselmotor die Kraftstoffzufuhr unterbrechen. Hängen Sie am Bedienfeld der Maschine ein Schild mit der Aufschrift „Motor nicht starten! Es wird gearbeitet!“ auf. 3.7. Mit der Reparatur von technischen Geräten, die mit Elektroantrieb betrieben werden, darf erst begonnen werden, nachdem diese vom Stromnetz getrennt, die Antriebsriemen entfernt und am Startgerät (Messerschalter) das Plakat „Nicht einschalten! Es wird gearbeitet!“ angebracht wurden. 3.8. Stellen Sie vor der Demontage der Maschine oder Anlage sicher, dass die Kraftstoff- und Öltanks, die Benzin- und Ölleitungen sowie das Kühlsystem frei von Öl-, Kraftstoff- und Kühlmittelrückständen sind. 3.9. Lassen Sie Öl, Kraftstoff und Kühlmittel (Wasser, Frostschutzmittel) nur in einem speziellen Behälter ab. Behälter zum Ablassen und Aufbewahren von Frostschutzmitteln müssen mit der deutlichen Aufschrift „GIFT“ und einem angebrachten Zeichen für giftige Stoffe versehen sein. Es ist verboten, Benzin oder Frostschutzmittel mit dem Mund durch die Saugschläuche zu gießen. 3.10. Zum Heben, Aus-, Einbauen und Transportieren schwerer (mehr als 20 kg schwerer) Einheiten, Baugruppen und Teile sind gebrauchsfähige Hebe- und Transportgeräte sowie Hilfsgeräte mit entsprechender Tragfähigkeit zu verwenden, an denen gearbeitet werden darf. 3.11. Befolgen Sie zum Heben von Geräten, Baugruppen, Baugruppen und anderen Baugruppen mit Hebevorrichtungen die speziell dafür vorgesehenen Orte und Vorrichtungen gemäß den Anweisungen und Diagrammen für sichere Methoden zum Anschlagen, Festbinden und Kippen von Gütern unter Angabe der verwendeten Vorrichtungen. Das Heben einer Last, für die kein Anschlagschema entwickelt wurde, sollte in Anwesenheit und unter Anleitung einer Person erfolgen, die für die sichere Durchführung der Arbeiten im Güterverkehr verantwortlich ist. Das Anheben (Abhängen) des Rollmaterials an Abschlepphaken und Aufhängevorrichtungen ist nicht gestattet. 3.12. Blöcke, Kettenzüge und Hebezeuge dürfen nur an zuverlässigen Gebäudestrukturen und anderen vom Arbeitsleiter angewiesenen Strukturen und Geräten aufgehängt werden. 3.13. Es ist nicht gestattet, Arbeiten (auch nicht kurzfristig) unter angehobener Motorhaube, Kabine, Traktorschild, Muldenkipperaufbau, Manipulatorausleger usw. durchzuführen. ohne starke zusätzliche Anschläge darunter zu installieren, Ständer, ohne deren spontanes Absenken. Bei der Reparatur und Wartung manipulatorischer Maschinen und Geräte, deren Ausleger mehrere Bewegungsgrade aufweist, senken Sie das Ende des Auslegers auf den Boden (Überführung). 3.14. Heben Sie vor dem Aus-, Einbau und Ausrollen von Einheiten und Baugruppen (Hinter- und Vorderachsen, Federn, Räder, Drehgestelle usw.) den Rahmen eines Wagens, einer Diesellokomotive oder eines anderen Transportgeräts an, bis die Federn vollständig entladen sind, und installieren Sie spezielle Metallanschläge (Tragus) unter dem Rahmen oder legen Sie einen Käfig aus Inventarstangen mit einer Länge von mindestens 1 m aus. Metallanschläge (Tragus) müssen über ausreichende Festigkeit, Zuverlässigkeit und Stabilität verfügen. Die Schenkel der Anschläge müssen fest miteinander verbunden sein und an den Enden Stützplattformen aufweisen. 3.15. Verlassen Sie das Gerät nicht, gestatten Sie auch keine Personen und halten Sie sich nicht unter dem Gerät oder auf Geräten auf, die nur an Hebemechanismen (Wagenheber, Hebezeuge, Winden, Kräne) aufgehängt sind, ohne dass zusätzlich zuverlässige Anschläge unter dem Gerät installiert werden. 3.16. Stellen Sie bei der Verwendung des Wagenhebers sicher, dass er in gutem Zustand ist: Überprüfen Sie den Zustand der Ratsche mit der Sperrklinke, der Zahnstange und das Vorhandensein von Spikes am Stützbein; das Vorhandensein einer Vorrichtung, die den vollständigen Austritt der Schraube oder Schiene aus dem Gehäuse verhindert, und der Zustand des Schraubengewindes. Die Auflagefläche des Wagenheberkopfes muss so geformt sein, dass ein Abrutschen der angehobenen Last verhindert wird. Wenn das Gewinde der Schraube oder Mutter um mehr als 20 % verschlissen ist, ist das Arbeiten mit einem Wagenheber verboten. 3.17. Hydraulische und pneumatische Heber müssen über dichte Verbindungen verfügen, die ein Austreten von Flüssigkeit oder Luft aus den Arbeitszylindern während der Bewegung der Last verhindern, sowie über Vorrichtungen (Rückschlagventil), die das langsame Absenken des Kolbens, der Stange oder deren Anschlag bei Druckabfall im Pneumatik- oder Hydrauliksystem im Falle eines Schlauchbruchs gewährleisten. 3.18. Überprüfen Sie bei der Verwendung von Hebezeugen, Blöcken, Kettenzügen die Zuverlässigkeit ihrer Befestigung an Balken, Ziegen usw. 3.19. Wenn Sie die Maschine (Ausrüstung) auf Wagenhebern anheben, stellen Sie diese nur auf festem Untergrund und in einer streng vertikalen Position auf. Wenn es notwendig ist, den Wagenheber auf lockerem oder zähflüssigem Boden zu installieren, legen Sie starke Spezialholzauskleidungen unter den Wagenheber, um seinen stabilen Stand zu gewährleisten. Verwenden Sie Abstandshalter aus Holz, um ein Verrutschen der Auflagefläche des Wagenheberkopfes zu verhindern. 3.20. Bei Verwendung eines Wagenhebers folgende Anforderungen erfüllen:
3.21. Wenn Sie die Maschine an einer Hebebühne (hydraulisch, elektrisch) aufhängen, hängen Sie an der Hebebühnensteuerung ein Schild mit der Aufschrift „Nicht berühren! Es wird gearbeitet!“ an. 3.22. Zum Anheben (Aufhängen) eines Skidders oder einer darauf basierenden Maschine auf dem Feld (Einschlagplatz, Holzlager usw.) sind Hebe- und Transportgeräte mit entsprechender Tragfähigkeit zu verwenden. In Ausnahmefällen sollte das Anheben (Aushängen) des Traktors mit einer Winde eines anderen Traktors erfolgen. Gleichzeitig sollte das Zugseil der Winde am Rahmen befestigt und senkrecht zur Längsachse des anzuhebenden Traktors positioniert werden, wobei gleichzeitig zu verhindern ist, dass das Seil mit den scharfen Metallstrukturen des Traktors in Berührung kommt. Es ist verboten, sich während des Anhebens (Aushängens) des Traktors entlang der Achse der Seilwirkung und seitlich in einem Abstand von weniger als der Länge des gespannten Seils auf dem Traktor aufzuhalten. Nach Beendigung des Hebevorgangs, ohne unter den Traktor zu kriechen, einen Käfig aus Stangen unter der angehobenen Seite auslegen. 3.23. Das Anheben (Aufhängen) des Traktors mit seiner Winde durch Befestigen des Seils an Baumstümpfen, Bäumen und zufälligen Gegenständen ist verboten. 3.24. Die Montage und Demontage von technologischen Geräten und Rohrleitungen sollte von Gerüsten (Überführungen) aus gemäß dem in der technologischen Beschreibung und den Betriebsanleitungen für Maschinen und Geräte festgelegten technologischen Ablauf unter Verwendung geeigneter Werkzeuge, Vorrichtungen und Vorrichtungen erfolgen. Gleichzeitig sollte die Arbeit so organisiert werden, dass die Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass gleichzeitig auf derselben Vertikale übereinander arbeitende Personen angetroffen werden. 3.25. Vor dem Ausbau von Einheiten und Baugruppen, in denen sich Schmier-, Kühl-, Arbeits- und andere Flüssigkeiten befinden, muss die Flüssigkeit zunächst in einen speziellen Behälter abgelassen werden. Behälter zum Ablassen und Aufbewahren von Frostschutzmitteln müssen mit der deutlichen Aufschrift „GIFT“ und einem etablierten Symbol für giftige Stoffe versehen sein. 3.26. Verwenden Sie beim Aus- und Einbau von Aggregaten und Teilen, die sich in hängendem oder halbhängendem Zustand befinden (Getriebe, Verteilergetriebe, Kupplung, Kardanwelle, Rad usw.), Sicherheits-(Befestigungs-)Vorrichtungen und Vorrichtungen (Hebewagen, Ständer, Anschläge, Halterungen, Ketten, Kabelschlaufen, Kontraktionen usw.), die verhindern, dass die aus- und eingebauten Teile und Aggregate spontan vermischen oder herunterfallen. 3.27. Vor der Demontage von Maschinen und Anlagen sind Plätze für demontierte Aggregate, Baugruppen und Teile sowie für Reparaturarbeiten notwendige freie Durchgänge und Arbeitsbühnen bereitzustellen und vorzubereiten. 3.28. Ausgebaute Einheiten, Komponenten und Teile sollten fest und stabil auf speziellen Unterlagen, Ständern, Gestellen und anderen Geräten und Geräten platziert werden, wobei Unterlagen und Anschläge verwendet werden, die ein versehentliches Verschieben, Herunterfallen und Umkippen von Komponenten und Teilen verhindern. Bringen Sie Geräte und Teile an Betriebsmitteln (Maschinen), Batterien, Fensterbänken usw. an. nicht erlaubt. Der Einbau unter der Last, zum Zeitpunkt des Absenkens, jeglicher Auskleidung ist nicht zulässig. Notwendige Auskleidungen müssen vorab verlegt werden. 3.29. Achswellen, Federn, Kardanwellen und andere lange Teile nur waagerecht auf speziellen Stützen ablegen. Lehnen Sie sie nicht senkrecht gegen eine Wand, Geräte usw. 3.30. Entfernen Sie vor dem Ausbau der Kabine oder Karosserie die Glasscherben in den Fenstern und biegen Sie die abgerissenen Kanten der Verkleidung nach innen. 3.31. Verwenden Sie beim Entfernen einzelner Teile, die einen großen Kraftaufwand erfordern oder deren Entfernung mit Unannehmlichkeiten und Gefahren verbunden ist (Bremsdämpfung und Ventilfedern, Trommeln, Federstifte usw.), Abzieher und andere Vorrichtungen, die deren plötzliches Einwirken verhindern. Die Abmessungen und Ausführung von Abziehern und Vorrichtungen müssen den Abmessungen der zu entfernenden Teile und der Landeplätze entsprechen. 3.32. Wenn Sie mit Schraubenschlüsseln arbeiten, wählen Sie die Schraubenschlüssel entsprechend der Größe der Muttern und Schraubenköpfe aus. Es ist verboten, Dichtungen zwischen der Schlüsselbacke und der Oberfläche der Mutter zu verwenden und den Schlüssel auch mit einem anderen Schlüssel oder Rohr zu verbinden. 3.33. Verwenden Sie zum Lösen und Anziehen von Muttern und Schrauben an ungünstigen Stellen Schraubenschlüssel mit „Ratsche“ oder mit Gelenkgriffen – Stirnseite. 3.34. Lösen Sie die verrosteten Muttern (Schrauben), nachdem Sie sie zuvor mit Kerosin angefeuchtet haben. Defekte Schrauben mit einer Bügelsäge abtrennen oder mit einem Meißel schneiden. 3.35. Verwenden Sie beim Heben und Senken von Lasten auf einer geneigten Ebene (Hänge, Rollen) Verzögerungsvorrichtungen und Vorrichtungen, die verhindern, dass die Last rollt und umkippt. Die Stärke der Böschungen und Rollen muss der Masse der transportierten Last entsprechen, die Durchbiegung der Böschungen und Rollen bei maximaler Auslegungslast sollte nicht mehr als 20 mm betragen. Die Enden der Schrägen und Rollen sollten mit Metallbeschlägen und die oberen Enden mit zusätzlichen Metallhaken versehen sein. Gepaarte Böschungen und Rollen sollten die gleiche Länge haben und mit Bolzen, Kabelbindern, Klammern oder Holzbrettern befestigt werden. 3.36. Beim Entfernen, Anbringen und Anschließen der Raupe sowie beim Ersetzen von Gliedern und Fingern sollten Spezialwerkzeuge und -geräte (Bohrer, Kabelbinder usw.) verwendet werden. Wenn sich die Raupe löst, muss sie in der folgenden Reihenfolge wieder angebracht werden: Verbindungen trennen, Raupe anbringen, Verbindungen verbinden. Die Verwendung anderer Anlegemethoden ohne Demontage der Raupenglieder beim Abnehmen ist verboten. 3.37. Ausbau der Hinterachse von Skiddern und darauf basierenden Maschinen unter den Bedingungen eines Holzeinschlagplatzes, eines Forstlagers usw. Gehen Sie in folgender Reihenfolge vor: Lastschild entfernen, einen mindestens 1 m langen Käfig aus Stangen bis zum Anschlag unter der Brücke auslegen, Kardanwelle abklemmen, ziehen, Raupe ausfahren, Befestigungsschrauben der Hinterachse am Rahmen lösen, Hinterachse entlang des ausgekleideten Käfigs verschieben, und wenn die Hinterachse vollständig zerlegt ist, muss sie vom Käfig zu den Längsabstandshaltern bewegt werden. Wenn Sie die Hinterachse entlang des Käfigs und der Dichtungen bewegen, achten Sie darauf, dass Sie sich auf der Seite der Achsantriebskettenräder befinden. 3.38. Ausgebaute Komponenten und Teile müssen vor ihrer Inspektion und Reparatur in Waschanlagen gewaschen und, falls solche nicht vorhanden sind, in speziell dafür vorgesehenen Behältern gründlich mit Kerosin oder anderen zugelassenen Lösungsmitteln gespült oder in speziell dafür vorgesehenen Räumen (Orten) mit einer reichlich mit Kerosin (Lösungsmittel) befeuchteten Bürste (Lappen) abgewischt werden. 3.39. Befolgen Sie beim Reparieren, Waschen und Warten von Teilen von Kraftstoffgeräten und Motoren, die mit bleihaltigem Benzin betrieben werden, die „Anweisungen zu Sicherheitsmaßnahmen für die Lagerung, den Transport und die Verwendung von bleihaltigem Benzin“. 3.40. Die Reinigung von Baugruppen, Teilen sowie die Reparatur von Kraftstoffgeräten sollte unter Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen mit speziellen Gummihandschuhen unter den Abgasklappen bei eingeschalteter Belüftung durchgeführt werden. 3.41. Sammeln Sie verbrauchtes Reinigungsmittel in speziellen Metallboxen mit Deckel; die Lagerung von öligem Reinigungsmittel und brennbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz ist verboten. 3.42. Versehentlich verschüttetes Öl, Kraftstoff, Frostschutzmittel oder heruntergefallenes festes Öl auf den Boden sollten sofort mit trockenem Sägemehl oder Sand bedeckt und an einem speziell dafür vorgesehenen Ort gesammelt werden. 3.43. Die Demontage und Montage kleiner Baugruppen sollte auf Werkbänken erfolgen, bei großen Baugruppen und Baugruppen (Motoren, Getriebe, Hinterachsen etc.) auf speziellen Tischen und Ständern, die deren stabile Lage gewährleisten. 3.44. Befestigen Sie das auf der Drehscheibe installierte Auto sicher mit Hilfe der in der Konstruktion des Ständers vorgesehenen Vorrichtungen; Kraftstoff und Arbeitsflüssigkeiten ablassen, Batterien demontieren, alle losen Gegenstände aus Karosserie, Fahrerhaus und Fahrgastraum entfernen. 3.45. Achten Sie beim Arbeiten an einer Werkbank darauf, dass die Oberfläche sauber, glatt und gratfrei ist. Spannen Sie das Werkstück sicher in einen Schraubstock. 3.46. Fegen Sie Staub und Späne mit einer Bürste oder einem Feger von der Werkbank. Blasen Sie Staub und Späne nicht mit Druckluft oder Mund weg und entfernen Sie Späne nicht mit bloßen Händen. 3.47. Beim Hacken, Nieten, Ziselieren und anderen ähnlichen Arbeiten, bei denen Metallpartikel wegfliegen können, tragen Sie eine Schutzbrille oder eine Maske mit Schutzbrille und schützen Sie den Arbeitsplatz mit tragbaren Abschirmungen (Netzen), damit arbeitende oder vorbeigehende Personen nicht verletzt werden. 3.48. Das Schneiden, Schneiden und Bearbeiten von Metall mit einem Handwerkzeug sollte nur bei fester Position des Produkts, der Teile oder Rohlinge unter Verwendung eines Schraubstocks, Klemmen, Klemmen für dünnes Blech sowie Platten und Amboss für dickes und Bandmetall erfolgen. 3.49. Wenn Sie Arbeiten in der Nähe von beweglichen Mechanismen, elektrischen Leitungen und Elektroinstallationen durchführen, verlangen Sie vom Vorarbeiter, dass er während der Reparaturarbeiten das Gerät anhält oder die Spannung abschaltet. Wenn dies aufgrund der Produktionsbedingungen nicht möglich ist, ist die Umzäunung gefährlicher Stellen und die Durchführung der Arbeiten in Anwesenheit des Meisters erforderlich. 3.50. Arbeiten Sie gemeinsam mit mehreren Personen und koordinieren Sie deren Aktionen mit Arbeitskollegen. 3.51. Stellen Sie das Teil beim Pressen und Pressen des Teils auf der Presse streng vertikal entlang der Achse der Pressstange ein. Der Aus- und Einbau von Teilen sollte nur dann erfolgen, wenn die Stange, die sich in der oberen Position befindet, völlig unbeweglich ist. Korrigieren oder stützen Sie das Teil nicht, während der Vorbau in Betrieb ist. 3.52. Halten Sie beim Pressen oder Auspressen von Teilen mit einem Vorschlaghammer und einem Durchschlag letzteren mit einer Zange oder Spezialgriffen fest. Der Stempel sollte aus weichem Metall bestehen. Sie können dem Arbeiter mit einem Vorschlaghammer nicht direkt gegenüberstehen, sondern nur neben ihm stehen. 3.53. Bei der Herstellung von Reparaturteilen und Flicken aus Stahlblech sowie beim Ausschneiden von Schadstellen, stumpfen scharfen Kanten und Graten. 3.54. Beim Schweißen von Flicken und beim Ausschneiden beschädigter Stellen (Kabinenwände, Karosserie usw.) ist es verboten, die Flicken und Schnittteile mit den Händen festzuhalten. Verwenden Sie dazu Spezialwerkzeuge. 3.55. Wenn Sie mit einem Schweißer zusammenarbeiten, tragen Sie Segeltuchhandschuhe und eine Spezialbrille mit Gläsern der Klassen V-1, V-2 oder G-1. Achten Sie auf mögliche Verbrennungen durch Spritzer geschmolzenen Metalls. 3.56. Bevor Sie Schweißarbeiten an der Maschine (Anlage) durchführen, entfernen Sie die Gastanks oder decken Sie sie mit Asbestabdeckungen ab. 3.57. Beginnen Sie erst dann mit dem Schneiden von Rillen auf der Rückseite der Schweißnähte und dem Reinigen der Schweißnähte, wenn diese vollständig abgekühlt sind. 3.58. Arbeiten in der Nähe des Lüfterrades der Maschine dürfen nur bei abgenommenem Lüfterriemen durchgeführt werden, das Anlegen und Abnehmen des Riemens nur bei stehendem Motor. 3.59. Verwenden Sie bei Arbeiten unter der Maschine (Gerät) außerhalb der Inspektionsgräben eine Schutzbrille, Sonnenbänke oder einen Spalierwagen mit Kopfstütze, um die Arbeit zu erleichtern. Das Ein- und Aussteigen unter dem Auto, Wagen oder Bahnsteig erfolgt nur von der dem Durchgang gegenüberliegenden Seite. 3.60. Die Bearbeitung von Kotflügeln, Verkleidungen und anderen Teilen aus Stahlblech erfolgt auf speziellen Stützen und Stützen nach vorheriger Reinigung von Schmutz und alter Farbe. Es ist verboten, Änderungen nach Gewicht vorzunehmen. 3.61. Beachten Sie beim Arbeiten mit einer Lötlampe die folgenden Anforderungen:
Verwenden Sie keine selbstgemachten Lötlampen. 3.62. Rahmenreparaturen sollten an speziellen Stützen oder an Fahrzeugen mit montierten Rädern durchgeführt werden. Bei Reparaturen an Ständern ist auf einen stabilen Stand des Rahmens zu achten. 3.63. Bei Montagearbeiten, insbesondere beim Einbau schwerer Teile und Baugruppen, die Hände nicht zwischen die Trennebenen stecken. Die Überprüfung der Übereinstimmung von Löchern in Verbindungsteilen, Baugruppen und Baugruppen erfolgt nur mit Hilfe eines Widerhakens oder Dorns (nicht mit einem Finger). 3.64. Legen Sie beim Zusammenbau und Verbinden des Abschnitts keine Ziegelsteine, Rund- und Halbrundstäbe an die Stoßstellen, sondern verwenden Sie rechteckige Holz- oder Metallstäbe. 3.65. Das Testen und Einfahren von Motoren, Kraftstoffpumpen, Hydrauliksystemen und anderen Aggregaten erfolgt auf speziellen Ständen. Alle rotierenden Teile der Prüfstände müssen geschützt und die Prüfstände selbst geerdet sein. 3.66. Die Prüfung der Bremsen von Autos, Traktoren, Lokomotiven und darauf basierenden Maschinen sollte an einem besonderen Ort oder Streckenabschnitt durchgeführt werden, wobei ihre Größe und ihr Zustand so sein sollten, dass die Sicherheit von Menschen und Maschinen auch im Falle eines Bremsversagens gewährleistet ist. 3.67. Verwenden Sie beim Testen und Überprüfen von Kraftstoffpumpen und Einspritzdüsen Geräte und Vorrichtungen, die eine Luftverschmutzung durch Kraftstoffdämpfe verhindern. 3.68. Die Reparatur der Kraftstoffausrüstung von Maschinen und Geräten ohne deren Demontage sollte so erfolgen, dass man sich bestmöglich vor dem Einatmen von Benzindämpfen schützt (Arbeiten im Freien auf der Leeseite oder in einem gut belüfteten Raum). Es ist verboten, Benzin anzusaugen oder mit dem Mund durch die Benzinleitungen zu blasen; verwenden Sie dazu eine Pumpe. 3.69. Überprüfen Sie vor dem Start des Motor-Einlaufständers die Motorlagerung sowie die Dichtheit und Dichtheit der Rohrleitungen, die Kraftstoff, Öl, Kühlmittel und Abgase leiten. 3.70. Das Starten des Motors während der Prüfung und der Betrieb auf dem Stand erfolgt durch einen Anlasser, einen Anlasser oder ein spezielles Gerät. Benutzen Sie die Kurbel nur für Einstellarbeiten. 3.71. Nehmen Sie beim Betrieb des Motors auf dem Ständer keine Korrekturen vor und berühren Sie nicht die rotierenden Teile des Motors. 3.72. Beim Testen und Betreiben des Motors an einem Auto, Traktor, einer Diesellokomotive usw. Bremsen Sie das Fahrzeug vor dem Anlassen des Motors mit der Feststellbremse ab, stellen Sie den Schalthebel in die Neutralstellung und montieren Sie Bremsbacken unter den Rädern. 3.73. Beim Starten des Motors mit dem Startgriff ist es verboten, zusätzliche Hebel und Verstärker zu betätigen sowie den Griff im Handumfang zu halten. Das Drehen des Griffs muss von unten nach oben erfolgen. 3.74. Arbeiten in der Nähe des Lüfterrades dürfen nur bei abgenommenem Lüfterriemen durchgeführt werden, den Riemen nur bei abgestelltem Motor abnehmen und auflegen. 3.75. Spülen Sie das Stromversorgungssystem mit einer Luftpumpe, die an ein Druckluftverteilungssystem mit Feuchtigkeitsabscheider angeschlossen ist. In diesem Fall sollte der Luftdruck im Verteilungssystem 0,5 MPa nicht überschreiten. 3.76. Die Kupplungseinstellung bei Fahrzeugen mit Vergasermotor sollte von zwei Personen durchgeführt werden, von denen eine die Kardanwelle mit dem Startgriff drehen muss. Es ist nicht erlaubt, die Kurbelwelle von der Schwungradseite aus mit Brecheisen zu drehen. 3.77. Nach Abschluss der Reparatur sollten alle entfernten Schutzvorrichtungen und Geräte wieder installiert, fest und korrekt befestigt werden. Tests mit entfernten Schutzvorrichtungen sind nur mit Genehmigung des Arbeitsleiters zulässig. Danach muss das Gerät angehalten und die Schutzvorrichtungen angebracht werden. 3.78. Das Starten des Motors und das Starten des Fahrzeugs von seinem Platz aus oder die Inbetriebnahme der Ausrüstung sollte unter der Bedingung erfolgen, dass die Sicherheit der Personen gewährleistet ist, die mit dieser Maschine, der Ausrüstung arbeiten, sowie Personen in der Nähe. 3.79. Arbeiten mit erhöhter Gefahr und schädlichen Arbeitsbedingungen (Reparatur und Installation von Geräten in einer Höhe von mehr als 1,5 m, Arbeiten in einem Tank, Brunnen, Graben usw.) dürfen nur gemäß der im Unternehmen ausgestellten Arbeitserlaubnis unter Angabe der Maßnahmen für sicheres Arbeiten durchgeführt werden. 3.80. Überprüfen Sie bei Arbeiten in der Höhe den Zustand und die Gebrauchstauglichkeit von Ständern, Gerüsten, Leitern und Leitern. Tragbare Leitern, Leitern und Ständer müssen aus Nadelholz der Güteklasse 1 und 2 ohne Faserneigung bestehen. 3.81. Tragbare Leitern und Leitern müssen über Vorrichtungen verfügen, die ein Verrutschen und Umkippen während des Betriebs verhindern. Die unteren Enden von tragbaren Leitern und Stehleitern müssen über scharfkantige Beschläge verfügen und bei Verwendung auf Asphalt-, Beton- und ähnlichen Böden müssen Schuhe aus Gummi oder einem anderen rutschfesten Material vorhanden sein. Gegebenenfalls müssen die oberen Enden der Leitern über spezielle Haken verfügen. 3.82. Bei tragbaren Holzleitern und Schiebeleitern über drei Meter Länge müssen unter den Trittstufen mindestens zwei Ankerbolzen aus Metall angebracht sein. Schiebeleitern müssen mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die ein spontanes Verschieben ausschließen. 3.83. Die Stufen von Holztreppen müssen in Bogensehnen geschnitten werden, die alle zwei Meter mit Ankerbolzen gekreuzt werden müssen. Der Abstand zwischen den Sprossen von tragbaren Leitern und Schiebeleitern sollte nicht mehr als 0,25 m und nicht weniger als 0,15 m betragen. 3.84. Die Länge der Leiter sollte so gewählt werden, dass die Arbeit im Stehen auf einer Stufe, die mindestens 1 m vom oberen Ende der Leiter entfernt ist, möglich ist. Die Gesamtlänge der Treppe sollte fünf Meter nicht überschreiten. 3.85. Es ist verboten, von einer Leiter aus zu arbeiten, die auf Kisten und anderen instabilen und zufälligen Stützen montiert ist. Die Neigung der Treppe zum Boden darf 60° nicht überschreiten. 3.86. Ständer, Leitern, Brücken, Gerüstböden müssen stabil, steif und dicht sein und unten ein Geländer und Seitenbretter haben. Die Durchbiegung des Bodenbelags bei maximaler Bemessungslast sollte nicht mehr als 20 mm betragen. 3.87. In Gräben: Brunnen, Gräben sowie in Tanks und anderen Behältern für brennbare, explosive und giftige Flüssigkeiten, die von einem Team von mindestens drei Personen gemäß einer besonderen Arbeitserlaubnis mit Angabe von Sicherheitsmaßnahmen und mit Genehmigung des Leiters ausgeführt werden müssen. 3.90. Ein Team kann jeweils nur einen Kesselwagen handhaben. Diese Arbeiten können tagsüber durchgeführt werden. 3.91. Bevor Sie den Tank oder Tank reparieren, erden Sie ihn sicher, trennen Sie die Rohrleitungen und entfernen Sie die Ölrückstände. Reinigung und Reparaturen sollten mit einem funkenfreien Werkzeug durchgeführt werden. 3.92. Beim Reinigen des Behälters von bleihaltigem Benzin muss dessen Innenfläche vorher mit Wasser angefeuchtet werden. 3.93. Für Arbeiten im Inneren des Tanks (Containers) müssen den Arbeitern geeignete Overalls, Sicherheitsschuhe, eine Schlauchgasmaske, ein Sicherheitsgurt mit daran befestigtem Rettungsseil, ausgelegt für eine Belastung von mindestens 2 kN (200 kg), eine Schutzbrille und andere Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Bei Verwendung einer Schlauchgasmaske mit einer Schlauchlänge von mehr als 11 m muss für eine Zwangsluftzufuhr unter der im Tank arbeitenden Gasmaske gesorgt werden. Overalls sollten keine Stahlschnallen, Knöpfe und andere Accessoires haben, und Schuhe sollten keine Stahlnägel, Hufeisen und Absätze haben. 3.94. Legen Sie einen Sicherheitsgurt an, bevor Sie in einen Tank, eine Zisterne, ein Bad oder einen anderen Behälter oder in ein Abluftrohr hinabsteigen. Befestigen Sie am Gürtel ein Rettungsseil oder -seil, dessen freies Ende einem anderen Arbeiter außerhalb des Containers übergeben werden sollte. Dieser muss das Ende des Seils oder Kabels einmal um jeden sicher befestigten Gegenstand wickeln und den Arbeiter im Inneren überwachen. Die Reinigung sollte in einer Gasmaske mit Arbeitsunterbrechungen alle 15 Minuten und einer Pause von mindestens 15 Minuten an sauberer Luft erfolgen. 3.95. Bei Arbeiten im Inneren des Tanks (Behälters) unter Kraft- und Schmierstoffen sowie Kesseln ist die Verwendung von Elektrowerkzeugen nicht gestattet. Verwenden Sie für die Beleuchtung im Tank (Tank) wiederaufladbare Leuchten, die nur außerhalb des Tanks (Tanks) ein- und ausgeschaltet werden können. 3.96. Das Löten und Schweißen von Behältern aus Kraft- und Schmierstoffen darf erst nach vollständiger Entfernung dieser Stoffe und ihrer Dämpfe durch besondere Behandlung (Dämpfen, Waschen, Belüften, Befüllen der Behälter mit Abgas etc.) erfolgen. 3.97. In Schiffen, Apparaten, Tanks und anderen Metallkonstruktionen mit eingeschränkter Bewegungs- und Ausstiegsfähigkeit des Arbeiters ist das Arbeiten mit einem handgeführten elektrifizierten Werkzeug der Klassen I und II zulässig, sofern das Werkzeug, und gleichzeitig nur eines, von einem unabhängigen Motor-Generator-Satz, von einem separaten Transformator oder Konverter mit separaten Wicklungen, sowie Maschinen der Klasse III angetrieben wird. Stromquellen (Transformator, Konverter usw.) müssen sich außerhalb des Schiffes befinden und sein Sekundärkreis darf nicht geerdet sein. 3.98. Das Anschließen und Trennen von Hilfsgeräten (Transformatoren, Frequenzumrichter, Leistungsschalter usw.) an das Netzwerk muss von Elektrofachkräften durchgeführt werden. 3.99. Im Bereich der Autowaschanlage müssen Luken, Brunnen verschlossen, die Durchgänge von Schmutz und im Winter von Schnee und Eis befreit werden. 3.100. Das auf dem Waschplatz aufgestellte Auto oder sonstige Fahrzeug muss gebremst sein. 3.101. Arbeiter, die mit dem Waschen beschäftigt sind, sollten mit Overalls, Sicherheitsschuhen, Schutzbrillen und Gummihandschuhen (Polyvinylchlorid) ausgestattet sein. 3.102. Nach dem Waschen in einer chemischen Lösung sollten Komponenten und Teile mit warmem Wasser abgespült werden, um etwaige verbleibende Lösung zu entfernen. 3.103. Wenn keine Waschmaschinen und Badewannen vorhanden sind, können Komponenten und Teile in Kerosin oder speziellen Reinigungsmitteln gewaschen werden. Die Verwendung von Benzin und Dieselkraftstoff für diese Zwecke ist nicht gestattet. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Führen Sie Reparaturen und Wartungsarbeiten an Maschinen und Geräten nur bei ausgeschaltetem Motor durch, es sei denn, der Betrieb des Motors ist gemäß dem technologischen Wartungs- und Reparaturprozess erforderlich. 4.2. Lassen Sie keine Personen hinein und stellen Sie sich nicht unter die angehobene Karosserie des Muldenkippers, das Traktorschild, die Motorhaube, den Ausleger usw. ohne den Einbau spezieller, langlebiger Ständer, Stangen, die Karosserie, Schild, Motorhaube vor spontanem Absenken schützen. Es ist verboten, für diese Zwecke beliebige Gegenstände (Brecheisen, Unterlegkeile, Metallteile usw.) zu verwenden. 4.3. Vor der Reparatur und Wartung modularer Maschinen vom Manipulatortyp und mit Backengreifern sollte deren Arbeitskörper (Ausleger, Manipulator, Greifer usw.) in eine der Extrempositionen gebracht werden (im Transport oder bis zum Anschlag mit dem Boden, Boden, Ständer abgesenkt), den Druck im Hydrauliksystem entlasten, die Hydraulikzylinder durch wiederholtes Ein- und Ausschalten der Hydraulikverteilerspulen bei ausgeschalteter Pumpe (Motor läuft nicht) entlasten. Es ist verboten, Arbeiten im Zusammenhang mit der Reparatur und Wartung der Maschine in Zwischenpositionen des Arbeitskörpers durchzuführen. 4.4. Beim Reparieren, Aufhängen (Heben), Bewegen (Abschleppen) der Maschine, Komponenten und Baugruppen ist es verboten, die Kettenbolzen von Kettenfahrzeugen als Ausbrech- und Verbindungselemente in der Seilblockausrüstung der Maschine und Mechanismen zu verwenden. 4.5. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren. 4.6. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Diese Hilfe wird sofort, direkt am Unfallort und in der folgenden Reihenfolge geleistet: Zuerst müssen Sie die Energiequelle der Verletzung beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus anhalten, Leistungsschalter ausschalten, Ventil ausschalten, Gerät anhalten usw.). Die Hilfeleistung sollte mit dem Bedeutendsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht (bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden; bei Verdacht auf einen geschlossenen Bruch eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen zuerst die Wunde verbinden und dann eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; bei Erfrierungen die betroffene Stelle vorsichtig mit weichen oder flauschigen Tüchern abreiben). Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden. Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung transportieren Sie das Opfer nur in Rückenlage auf einer festen Unterlage. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und räumen Sie das Werkzeug auf und legen Sie es in den Schrank. 5.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf und reinigen Sie den Bereich, in dem die Arbeit ausgeführt wurde. Sammeln Sie verbrauchtes Reinigungsmittel an der dafür vorgesehenen Stelle. 5.3. Lassen Sie verbrauchtes Kerosin und andere Flüssigkeiten an einem speziell dafür vorgesehenen Ort (Behälter) ab. Übergeben Sie den Arbeitsplatz (Baustelle) an den Schichtarbeiter und informieren Sie ihn oder den Vorarbeiter über alle während der Arbeit aufgetretenen Mängel und über die Maßnahmen zu deren Beseitigung. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Sicherheitstaucher. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Sandblaster-Fahrer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betrieb von Warmwasserbereitern. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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