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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer eines mit einem hydraulischen Manipulator ausgestatteten Forstzuges. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Um als Fahrer eines Forststraßenzuges mit hydraulischem Manipulator arbeiten zu können, müssen Männer im Alter von mindestens 18 Jahren, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und für diese Art von Arbeit als geeignet anerkannt sind, im Arbeitsschutz unterwiesen, geschult und geprüft worden sein. Brandschutz, Erste Hilfe und das Besitzen dieses speziellen Zertifikats. 1.2. Personen, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben und nach dem festgelegten Verfahren eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs dieser Kategorie erhalten haben, dürfen einen Forststraßenzug führen und warten. 1.3. Die Zuordnung der Maschine zu bestimmten Personen muss durch Auftrag (Anweisung) für die Werkstatt oder den Betrieb erfolgen. 1.4. Der Fahrer muss die internen Arbeitsvorschriften des Unternehmens kennen und diese einhalten. 1.5. Nach der Anmietung ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug gesetzeskonform entgegenzunehmen und nur die Arbeiten auszuführen, für die das Fahrzeug bestimmt ist und die vom Leiter genehmigt wurden. Es ist nicht gestattet, Arbeiten auszuführen, die nicht zu den Pflichten des Fahrers gehören, ohne Anweisungen des Vorgesetzten und zusätzliche Anweisungen zum Arbeitsschutz. 1.6. Fahrer müssen in sicheren Praktiken geschult werden und eine Sicherheitsschulung für Reparaturen und Wartung erhalten. 1.7. Während der Arbeitszeit muss der Fahrer die vom Unternehmen ausgegebene persönliche Schutzausrüstung (Overall, Sicherheitsschuhe, Handschuhe usw.) tragen. 1.8. Beim Arbeiten mit verbleitem Benzin muss der Fahrer die „Anleitung über Sicherheitsmaßnahmen bei Lagerung, Transport und Verwendung von verbleitem Benzin“ beachten. 1.9. Auf dem Gelände der Kfz-Werkstatt (im Hof, im Gebäude, auf den Zufahrtsstraßen) sind folgende Regeln zu beachten:
Nicht erlaubt:
1.10. Verwenden Sie Werkzeuge und Zubehör nur für den vorgesehenen Zweck. 1.11. Vor Wartungs- oder Reparaturarbeiten muss der Manipulator auf den Boden oder auf einen Ständer abgesenkt und der Pumpenantrieb ausgeschaltet werden. 1.12. Fahrer, die die vom Unternehmen bereitgestellten Transportmittel für den Weg zur und von der Arbeit nutzen, müssen die Regeln für die Personenbeförderung kennen und strikt befolgen. Fahrten zum und vom Arbeitsplatz mit nicht hierfür ausgerüsteten Verkehrsmitteln sind untersagt. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Der Fahrer eines Forstzuges muss sich vor Fahrtantritt einer ärztlichen Untersuchung durch das medizinische Personal der Gesundheitszentren unterziehen. Nach der Prüfung wird der Frachtbrief mit dem Vermerk „Flugfrei“ versehen. Der Stempel wird nicht gesetzt, wenn:
2.2. Der Fahrer eines Forststraßenzuges muss über eine Bescheinigung über die Fahrerlaubnis, einen Coupon eines technischen Passes und einen Frachtbrief (Streckenblatt) verfügen. 2.3. Vor dem Verlassen der Garage (beim Empfang eines Lastzugs von einem Rangierdienst auf der Strecke) ist der Fahrer verpflichtet, die Funktionsfähigkeit des Forstfahrzeugs, des hydraulischen Manipulators, der Auflösung, des Anhängers und des Sattelaufliegers zu überprüfen und auch deren technischen Zustand zu überwachen Weg. 2.4. Vor der Abfahrt werden Bremsen, Lenkung, Räder und Reifen, Motor und Getriebe, Außenbeleuchtung, Kabine, Umzäunung und Zusatzausrüstung überprüft. Der Betrieb von Holzstraßenzügen ist nicht gestattet, wenn mindestens eine Bedingung vorliegt, die den Betrieb von Fahrzeugen gemäß den vom Innenministerium der Russischen Föderation genehmigten „Straßenverkehrsregeln“ verbietet Föderation. Vor dem Verlassen der Garage müssen alle festgestellten Störungen vom Fahrer und den Reparaturarbeitern behoben werden. 2.5. Vor Verlassen der Strecke muss der Fahrer vom Mechaniker eine Bestätigung über die technische Funktionsfähigkeit des Holzlastzuges erhalten, die im Frachtbrief vermerkt wird. Ohne diese Angabe darf der Fahrer den Flug nicht verlassen. 2.6. Das Betanken des Fahrzeugs mit Kraftstoff sollte bei ausgeschaltetem Motor erfolgen. 2.7. Vor dem Anlassen des Motors muss sich der Schalthebel in der Neutralstellung befinden. 2.8. Beim Starten des Motors mit dem Startgriff müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Fahrer müssen Forststraßenzüge entlang von Forststraßen, Ästen und Ästen gemäß den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung und der Regeln für den technischen Betrieb von Holzstraßen bewegen. 3.2. Vor Beginn der Fahrt muss sich der Fahrer des Lastzuges vergewissern, dass andere in Sicherheit sind, dann ein Signal mit einer Lichtanzeige für die Fahrtrichtung in die entsprechende Richtung geben und ein akustisches Signal geben. Sie sollten im niedrigsten Gang sanft und ruckfrei losfahren. 3.3. Beim Verlassen der Garage oder von einem anderen Gelände auf die Straße muss der Fahrer den darauf fahrenden Fahrzeugen und Fußgängern Vorfahrt gewähren. 3.4. Vor Beginn der Fahrt von einem Park- oder Halteplatz, vor einem Spurwechsel und einer Änderung der Fahrtrichtung (Abbiegen, Kehrtwende) ist der Fahrer verpflichtet, ein Signal mit einer Lichtanzeige für die Fahrtrichtung in die entsprechende Richtung zu geben und zu machen Stellen Sie sicher, dass er durch sein Manöver die Bewegung nicht behindert. 3.5. Der Fahrer muss die Fahrgeschwindigkeit auf Forststraßen unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse wählen, d. h. abhängig von der Art der Forststraße, Breite und Beschaffenheit der Fahrbahn, Sicht in Fahrtrichtung, atmosphärischen Bedingungen, Gelände. Die Bewegungsgeschwindigkeit hängt auch von der transportierten Ladung (Peitschen, Bäume, Sortimente) ab. 3.6. Beim Rückwärtsfahren aus dem Stand muss der Fahrer besonders vorsichtig sein. Bei schlechter Sicht oder schlechter Sicht sollten Sie die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. An Kreuzungen und im Abstand von weniger als 20 m sowie an Fußgängerüberwegen ist das Rückwärtsfahren nicht gestattet. 3.7. Der Fahrer ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren oder vor jedem für ihn vorhersehbaren Hindernis vollständig anzuhalten. 3.8. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Forststraße wird durch Anordnung des Straßenvorstehers festgelegt; auf einigen seiner Abschnitte mit Schildern „Geschwindigkeitsbegrenzung“. In allen Fällen sollte die Bewegungsgeschwindigkeit nicht höher sein als die Geschwindigkeit, die durch die technischen Eigenschaften für einen bestimmten Straßenzugindex bestimmt wird. 3.9. In besiedelten Gebieten ist der Transport von Holzlastzügen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erlaubt. Dem Fahrer ist es untersagt, die auf Verkehrsschildern sowie auf einem an einem Fahrzeug angebrachten Sonderschild gemäß den Anweisungen der staatlichen Verkehrsinspektion angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. 3.10. Während der Fahrt eines Holzlastzuges darf der Fahrer nicht abrupt bremsen, es sei denn, dies ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich. 3.11. Abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss der Fahrer einen Abstand wählen, um eine Kollision zu vermeiden, wenn das vorausfahrende Fahrzeug bremst. 3.12. Bei der Fahrt von Forstfahrzeugen auf sicherheitstechnisch organisierten Eisübergängen müssen die Fahrer zwischen zwei fahrenden Lastzügen einen Abstand von mindestens 50 m bei leeren Lastzügen und mindestens 100 m bei beladenen Lastzügen einhalten. 3.13. Der Fahrer muss den Holzlastzug so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand fahren. Das Fahren nach links außerhalb der äußersten rechten Spur ist nur zum Überholen, Umfahren, Spurwechsel, zum Linksabbiegen oder Wenden erlaubt. 3.14. Auf Straßenabschnitten, die mit einem Verkehrsschild „Steile Abfahrt“ gekennzeichnet sind und auf denen der Gegenverkehr schwierig ist, muss der Fahrer eines bergab fahrenden Forststraßenzuges den bergauf fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Kurze steile Anstiege und Gefälle sollten erst dann bewältigt werden, wenn das vorausfahrende Fahrzeug die Fahrt beendet hat. 3.15. Kurze Anstiege unterschiedlicher Steilheit müssen im Winter sofort in einem der höchsten Gänge mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit bewältigt werden (der Fahrer muss ermitteln, in welchem Gang er den Anstieg bewältigen kann). In einem der unteren Gänge muss ein steiler, langer Anstieg überwunden werden, der eine Fortbewegung ohne Gangwechsel und Anhalten des Fahrzeugs gewährleistet. 3.16. Bei steilen langen Abfahrten im Winter sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
3.17. Um ein Ausrutschen und Wegrutschen des Fahrzeugs bei vereister Fahrbahn oder verschneiter Fahrbahn zu vermeiden, muss der Fahrer Schneeketten verwenden. Wenn auf einer rutschigen Piste ein Schleudern beginnt, muss der Fahrer sofort das Bremspedal loslassen und das Fahrzeug durch Drehen der Räder in Schleuderrichtung nivellieren. 3.18. Das Bergabfahren mit ausgekuppelter Kupplung und ausgekuppeltem Gang ist verboten. 3.19. Um ein Schleudern und einen Kontrollverlust bei steilem Gefälle zu vermeiden, ist eine gleichzeitige Bremsung von Motor und Bremse erforderlich. 3.20. Wenn der Fahrer sich einer geschlossenen Kurve oder Durchfahrt nähert, muss er langsamer fahren, die Position ganz rechts einnehmen und die Hupe betätigen. 3.21. Das Fahren auf Eis ist zulässig, wenn folgender Zusammenhang zwischen der Masse des Holztransporters und der Eisdicke eingehalten wird:
3.23. Auf dem Eis können Sie sich ohne scharfe Kurven, Bremsen, Gangwechsel und sogar einen kurzen Stopp fortbewegen. 3.24. Wenn ein Fluss zum Waten gezwungen wird, ist es notwendig, den Kanal zu untersuchen und die Tiefe und Härte des Bodens zu bestimmen. Nachdem Sie die Furt überprüft haben, sollten Sie Orientierungspunkte installieren, um die Bewegungsrichtung auszurichten. 3.25. Die zulässige Tiefe der zu überwindenden Furt sollte je nach Transportart die in der Betriebsanleitung der jeweiligen Maschine angegebenen Werte nicht überschreiten. 3.26. Wasserlinien müssen nacheinander überwunden werden und darauf gewartet werden, dass das vorausfahrende Auto das Hindernis passiert. 3.27. Es ist notwendig, die Furt schräg entlang des Flusses im ersten Gang bei hohen Motordrehzahlen ohne Anhalten und ohne Geschwindigkeitsreduzierung zu überwinden. 3.28. Nach Überwindung der Wassersperre muss der Fahrer die Bremsbeläge trocknen und die Zuverlässigkeit der Bremsen überprüfen. 3.29. Es ist nicht gestattet, Personen außerhalb des Fahrerhauses zu transportieren. Es ist erlaubt, im Fahrerhaus eines Forstfahrzeugs Personen zu befördern, die im Frachtbrief aufgeführt sind oder über eine entsprechende Genehmigung verfügen. 3.30. Bei der Ankunft am Ladeort ist der Fahrer verpflichtet, die korrekte Installation der Maschine in Bezug auf den Peitschenstapel, die Funktionsfähigkeit der Befestigung der Deichsel, der Querkupplung, des hydraulischen Manipulators, der Verriegelungen der Anhängerpritschen und der Maschine zu überprüfen. 3.31. Beim Beladen eines Holzlastzuges muss der Fahrer darauf achten, dass die Ladung richtig platziert ist und der Lastzug nicht überladen werden kann. Es ist verboten, während des Ladens:
3.32. Es ist verboten Peitschen, Bäume, Holz über den Gestellen zu transportieren. 3.33. Nach Abschluss der Beladung des Straßenzuges muss der Fahrer die Funktionsfähigkeit der Kupplungsvorrichtungen, die Einhaltung der Abmessungen des Straßenzuges, die Sichtbarkeit von Lichtsignalen und Erkennungszeichen überprüfen und anschließend die beladenen Peitschen (Bäume) zwischen Vorder- und Rückseite festbinden Heckkoje mit einer oder zwei speziellen Zurrvorrichtungen. Holzprodukte (Sortimente) werden auf Gestellen festgebunden und aus der Bindevorrichtung von der Straßenoberfläche gelöst. Es ist erlaubt, Holz (Sortimente) mit einer Zurrvorrichtung zwischen Regalen zu verbinden, wenn es auf dem Gelände des Unterlagers transportiert wird. Die Verzurrung des Wagens sollte von der der Entladung gegenüberliegenden Seite mit Hilfe von Entlade- und Zugvorrichtungen erfolgen, bei der Entladung mit Kränen von der Seite des Fahrerarbeitsplatzes. 3.34. Auf Forststraßen wird die maximale Breite eines Forstzugs anhand der Koje und die maximale Höhe anhand der Größe der Werksgestelle der Koje des Wagens gemessen. 3.35. Der Triebfahrzeugführer muss die über die Abmessungen des Lastzuges hinausragenden Peitschen und Bäume mit Signaltafeln oder Fahnen im Format 400 x 400 mm (mit diagonal angebrachten rot-weißen Wechselstreifen von 50 mm Breite) kennzeichnen. 3.36. Beim Fahren mit Last muss der Fahrer den Zustand durch die Rückspiegel beobachten und bei festgestellten Störungen anhalten und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen. 3.37. Beim Fahren eines Lastzuges auf einer rutschigen Straße ist es notwendig, die Fahrmodi sanft zu wechseln und große Beschleunigungen zu vermeiden. Gleichzeitig sollte das Drehen des Lenkrads, das Beschleunigen des Fahrzeugs und das Bremsen reibungslos erfolgen. 3.38. Auf Straßenabschnitten mit eingeschränkter Sicht ist es erforderlich, die Geschwindigkeit auf ein Minimum zu reduzieren, Warnsignale zu geben und vorsichtig zu fahren. 3.39. Um Kollisionen beim Fahren im Nebel zu vermeiden, sollten Sie die Hupe betätigen und auf die Signale anderer Fahrer reagieren. 3.40. Bei der Annäherung an eine Kurve muss der Fahrer besonders vorsichtig sein, da beim Übergang von der Geraden in eine Kurve die Auflösung von der Flugbahn des Fahrzeugs nach außen abweicht, wodurch beim Rechtsabbiegen die Enden der Peitschen (hinterer Überhang) gehen auf die linke Seite und können die Fahrbahn blockieren. Daher muss der Fahrer beim Einfahren in eine Kurve darauf achten, dass die hängenden Enden der Peitschen keine Hindernisse oder ein entgegenkommendes Fahrzeug berühren. Wenn es nicht möglich ist, den Gegenverkehr zu passieren, muss der Fahrer vor dem Abbiegen die äußerste rechte Position einnehmen, anhalten und den beladenen Lastzug passieren lassen. Vor solchen Orten sollten entsprechende Warnschilder und Aufschriften angebracht werden. 3.41. Vor einer Änderung der Verkehrsrichtung oder vor dem Anhalten des Forststraßenzuges ist der Fahrer verpflichtet, ein Warnsignal zu geben und darf nur am Rand der Forststraße anhalten. 3.42. Beim Verlassen des Fahrerhauses auf der Fahrbahn muss der Fahrer zunächst sicherstellen, dass kein Verkehr in gleicher und entgegengesetzter Richtung herrscht. 3.43. Das Verlassen des Fahrzeugs ist nur dann gestattet, wenn Maßnahmen getroffen wurden, die eine Bewegung während der Abwesenheit des Fahrers ausschließen. 3.44. Beim Anhalten und Parken in der Nacht oder bei Nebel, Regen oder Schneefall muss das Fahrzeug das Seiten- oder Standlicht einschalten. 3.45. Dem Fahrer eines Holzlastzuges ist untersagt:
3.46. Beim Entladen von Holz aus einem Holzlastzug sollten die Schlösser der Etagenregale in der Reihenfolge vordere Etage – hintere Etage geöffnet werden. 3.47. Der Fahrer eines Holzlastzuges muss:
3.48. Während des Betriebs des hydraulischen Manipulators ist es verboten:
3.49. Nach dem Entladen mit einem Manipulator oder einem anderen Hebezeug sollte der Manipulator in die Transportposition gebracht werden. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn die Messgeräte einen unzureichenden Öldruck im Motor oder eine hohe Kühlmitteltemperatur anzeigen, müssen Sie die Maschine sofort anhalten und den Motor abstellen. Ergreifen Sie als Nächstes Maßnahmen, um die identifizierten Probleme zu beseitigen:
Wenn es erforderlich ist, die während der Bedienung und Wartung aufgetretene Störung zu beheben, muss der Fahrer den Motor der Maschine abstellen. 4.2. Im Falle eines erzwungenen Stopps eines Forststraßenzuges auf der Straße (aufgrund einer Störung) ist der Fahrer verpflichtet, ein Notstoppschild hinter dem Straßenzug anzubringen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störung zu ergreifen und gegebenenfalls Eingreifen zu nehmen Nehmen Sie die Hilfe anderer Fahrer in Anspruch und wenden Sie sich, wenn die Störung nicht behoben werden kann, unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen an die Werkstatt. In Fällen, in denen die Bremsen nicht funktionieren, Lenkungsteile beschädigt sind, Kraftstoff aus dem Stromversorgungssystem austritt, die Kardanwelle beschädigt ist, die Zugvorrichtung defekt ist sowie für den Fall, dass der Lastzug die Strecke verlassen hat oder B. in einen Graben gerät und ein selbstständiges Herausfahren nicht möglich ist, muss der Fahrer dies dem Mechaniker oder Vorgesetzten melden. 4.3. Der Fahrer ist verpflichtet, der Entscheidung des Mechanikers (Betriebsleiters) über das Entladen des Lastzuges und dessen Weiterschleppen bzw. beladenen Abschleppen über eine kurze Strecke bis zum Verlassen der Forststraße Folge zu leisten. Es ist verboten:
4.4. Es ist nicht erlaubt, zwischen gekoppelten Fahrzeugen anzukuppeln und dort zu bleiben, bis diese vollständig zum Stillstand gekommen sind. 4.5. Im Falle eines Verkehrsunfalls muss der beteiligte Fahrer:
4.6. Der Fahrer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Diese Hilfe wird sofort, direkt am Unfallort und in der folgenden Reihenfolge geleistet: Zuerst muss die Energiequelle der Verletzung beseitigt werden (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter der Peitsche, dem Auto usw. entfernen). Die Hilfeleistung sollte mit dem Bedeutendsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht (bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und anschließend die Wunde verbinden; bei Verdacht auf einen geschlossenen Bruch eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen zuerst einen Verband anlegen). Wunde auftragen und anschließend eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; bei Erfrierungen die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern abreiben. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden. Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung transportieren Sie das Opfer nur in Rückenlage auf einer festen Unterlage. 4.7. Melden Sie den Vorfall der Polizei und dem Unternehmen, notieren Sie die Namen und Adressen der Augenzeugen des Vorfalls und warten Sie auf das Eintreffen der Kommission zur Untersuchung von Verkehrsunfällen, der Mitarbeiter der staatlichen Verkehrsinspektion und der Ermittlungsbehörden. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Überprüfen Sie nach der Rückkehr von der Strecke zusammen mit dem Mechaniker der Kontroll- und Technikstelle den Holzstraßenzug. Erstellen Sie bei Bedarf einen Antrag für laufende Reparaturen mit einer Auflistung der zu behebenden Mängel. Wenn Sie einen Lastzug zur Wartung oder Reparatur vorbereiten, waschen Sie ihn und reinigen Sie ihn von Schmutz und Eis. 5.2. Wenn der Road Train technisch einwandfrei ist, führen Sie eine tägliche Wartung durch und stellen Sie den vorbereiteten Road Train auf den Parkplatz. 5.3. Bei Lagerung ohne Garage ohne Dampfheizung im Winter das Wasser aus Kühler und Motor ablassen, Feststellbremshebel des Systems festziehen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Konditor. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Vorbereitung der Fällflächen für die Fällung. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Einsteller für Kaltprägepresse. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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