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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Vorbereiten der Fällflächen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Der Abschnitt wird eigenständig auf der Grundlage der Standardanweisung „Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Berufe und Arten von Arbeiten im Feld“ TOI R-07-001-98 unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines bestimmten Forstbetriebs erstellt.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Die Vorbereitung der Schnittflächen für den Holzeinschlag sollte in einer schneefreien Zeit oder bei einer Schneehöhe von nicht mehr als 30 cm durch geschulte Teams (Links) erfolgen, die dem Vorbereitungsmeister oder direkt dem Förster, seinem Gehilfen, unterstellt sind.

2.2. Die Arbeiten müssen von hochqualifizierten Holzfällen und Holzfällern ausgeführt werden. Sie müssen über benzinbetriebene Sägen, tragbare Winden, Seile, Fällgabeln und Äxte verfügen (hydraulische Keile werden nicht verwendet). Bei Arbeiten in besonders schwierigen Gebieten mit vielen gefährlichen Bäumen wird dem Vorbereitungsteam ein Traktor zugeteilt (Link). Vor Arbeitsbeginn müssen sich die Vorbereitungsteams (Links) einer gezielten Unterweisung (für Arbeiten mit erhöhter Gefährdung) auf der Grundlage dieser Weisung unterziehen.

2.3. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit und ziehen Sie Overalls, Schuhe und persönliche Schutzausrüstung an. Überprüfen Sie die Vollständigkeit des Erste-Hilfe-Kastens und die Verfügbarkeit von Trinkwasser. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anzug gegen Enzephalitis an oder wenden Sie Repellentien an.

2.4. Um Schnittflächen für den Kahlschlag oder selektiven Holzeinschlag vorzubereiten, wird eine technologische Karte erstellt, die die erhöhten Sicherheitsanforderungen für die Durchführung von Holzeinschlagarbeiten und die Besonderheiten der Vorbereitung einer bestimmten Schnittfläche berücksichtigt. Der Vorarbeiter macht die Brigade (Link) mit der genehmigten technologischen Karte bekannt, das Schema der vorbereitenden Arbeitskarte wird dem Vorarbeiter ausgehändigt. Vor Beginn der Arbeiten legt das Team (Link) mit dem Vorarbeiter den Ablauf der Arbeitsausführung, Gefahrenbereiche und sonstige Sicherheitsanforderungen fest.

2.5. Vor Beginn der Arbeiten wird das Gebiet des Schnittbereichs überprüft (Vorhandensein gefährlicher Bäume). Das Vorbereitungsteam (Link) ist beim Passieren der Sehenswürdigkeiten vorsichtig.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Die Ernte gefährlicher Bäume sollte vor der Erschließung der Schnittflächen (während deren Vorbereitung) erfolgen. Das Reinigen fauler und toter Bäume besteht in ihrer Pflanzung. Bäume werden auf freien Plätzen oder in Baumlücken gefällt.

3.2. Jeder Baum sollte vor dem Fällen untersucht werden, ohne unter die Krone zu gehen, wobei auf die Lage von Fäulnis, trockenen und hängenden Spitzen und Ästen sowie auf die Neigung des Baumes zu achten ist und auch seine Stabilität mit einer Fällgabel überprüft werden muss. Dann müssen Sie die Fällrichtung des Baumes wählen, damit er nicht hängen bleibt.

Um zu verhindern, dass herunterhängende Äste und Wipfel beim Fällen eines Baumes herunterfallen, müssen diese mit einer Fällgabel oder einem Holzpfahl entfernt werden, der sich auf der gegenüberliegenden Seite des Baumes befindet. Wenn es nicht möglich ist, die herabhängenden Äste oder Wipfel mit einer Gabel oder Stange zu fällen, werden die Bäume mit erhöhter Vorsicht gefällt, wobei sich der Holzfäller beim Schneiden auf der gegenüberliegenden Seite in Bezug auf die herabhängenden Äste befindet.

3.3. Von zwei oder mehr gefährlichen Bäumen in der Nachbarschaft werden zuerst diejenigen gefällt, die die größte Gefahr darstellen. Während des Holzeinschlags werden umgestürzte, gefährliche Bäume entastet und entlastet. Das Fällen „gebrochener“ Bäume erfolgt wie bei freistehenden Bäumen.

3.4. Die Ernte von Windfallbäumen und an anderen Bäumen hängenden Windfallbäumen sollte gemäß den Regeln für die Entwicklung von Windschutz-Windfall-Schnittgebieten erfolgen.

3.5. Hängende Bäume sollten mit einem Traktor, einer Winde oder einem Pferdezug aus einer Entfernung von mindestens 35 m entfernt werden. Um einen hängenden Baum zu entfernen, wird ein Seil oder Seil am Endteil befestigt und je nach den spezifischen Bedingungen an einer Stelle abgezogen Winkel oder entlang der Achse des hängenden Baumes. Hängende Bäume dürfen auch entfernt werden: mit Hebeln (Vollstangen) – indem man den Baumstumpf von sich wegbewegt; Kragen – Befestigen eines Endes des Seils (Ast) am Ende eines aufgehängten Baums und Aufwickeln des anderen Endes mit einem Hebel am Stamm eines wachsenden Baums aus einer Entfernung von mindestens 5 m vom Ende eines aufgehängten Baums; Drehung eines hängenden Baumes um eine Achse.

3.6. Nicht erlaubt:

  • fällen Sie den Baum, auf dem der Hängende ruht, oder schneiden Sie die Äste ab, auf denen er ruht;
  • Blöcke vom Stamm eines hängenden Baumes sägen;
  • schneiden Sie die Wurzeln oder den Stumpf eines hängenden Baumes;
  • einen hängenden Baum mit einem Traktor gleichzeitig mit einem Satz Bäume oder Peitschen entfernen;
  • Entfernen Sie einen hängenden Baum mit einem Greifer oder Skidder-Manipulator;
  • Verwenden Sie einen Hydraulikkeil zum Fällen gefährlicher Bäume.

3.7. Das Markieren der Haupt- und Bienenhausportagen ist ein verantwortungsvoller Vorgang, der Fähigkeiten und Kenntnisse des Vorarbeiters und der Teammitglieder erfordert. Einzelne Bäume, die beim Markieren eine Gefahr darstellen, werden entfernt, während der Großteil der abgestorbenen, hängenden und anderen gefährlichen Bäume nach dem Markieren der Transporte entfernt wird. Dies trägt zu einer besseren Arbeitsleistung bei.

3.8. Bei der Markierung der Transportrichtung wird diese durch die Kerben an den Bäumen angezeigt. Die Markierung der Hauptportagen mit diagonaler Anordnung beginnt an der Ladestelle. Die Richtung der Portage wird durch den Kompass vom Forstmeister oder Vorarbeiter vorgegeben. Nach der Markierung der Hauptportagen werden die Bienenstände markiert. Die Richtung des ersten Transports wird entlang der Holzeinschlagschnur festgelegt, die nachfolgenden Bienenhauspfade werden im Abstand der Bienenhausbreite parallel zum ersten markiert. Dann wird in einem Winkel von 90 Grad zu den zuvor markierten Bienenportagen die Richtung der Portagen von der Stelle ihres Schnittpunkts mit der Hauptportage aus festgelegt. Die gleiche Markierungsreihenfolge bei der Entwicklung von Schnittbereichen mit paralleler Anordnung von Portagen. Beim Hacken mit der Axt ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m einzuhalten.

3.9. Es empfiehlt sich, die Markierung durch ein Team bestehend aus 4-5 Arbeitern durchzuführen. In diesem Fall bewegen sich die Arbeiter unter Einhaltung eines Abstands, der der Breite des Bienenhauses entspricht, vom Hauptportage in die Tiefe des Schnittbereichs und markieren die Bäume. Ziehsteine ​​werden entsprechend der technologischen Karte geplant.

Wenn gleichzeitig Merkmale des Schnittgebiets (Mikrorelief, Baumneigung usw.) festgestellt werden, die bei der Inspektion nicht vorab bemerkt wurden, ist es zulässig, entsprechende Änderungen an der technologischen Karte vorzunehmen, was auch geschieht vom Förster.

3.10. Die Vorbereitung des Einschlagplatzes und der Holzladestellen kann vor Beginn des Holzeinschlags durch die integrierten Teams selbst durchgeführt werden.

3.11. Zunächst werden die Plattform zum Laden von Geräten und die Anordnung der gestapelten Plätze geschnitten. Im gesamten für die Verladestelle vorgesehenen Bereich werden Bäume gefällt und Baumstümpfe bodenbündig abgeholzt. Gefällte Bäume werden von Ästen befreit und teilweise für Ladebäume, Überführungen, Stapelplätze (Hänge, Stapler) verwendet. Die restlichen Peitschen werden für den späteren Versand gestapelt. Das Gebiet der Verladestelle wird von Totholz, Sträuchern, Felsbrocken befreit und geplant (Gruben werden zugeschüttet, Unebenheiten werden ausgeschnitten usw.). Je nach Ladeart und Lademechanismen wird eine Holzladestelle eingerichtet.

3.12. Vor dem Umzug der Schneidteams in einen neuen Schneidbereich im Umkreis von 10 m um die geplanten Grenzen von Holzladestellen, mobilen Kraftwerken, Winden, Heizräumen, Kantinen usw. Alle Bäume müssen entfernt werden, und gefährliche Bäume im Umkreis von 50 m.

3.13. Der Ort, an dem die für die Einrichtung des Werkstattgeländes erforderlichen Geräte aufgestellt werden sollen, wird vom Vorarbeiter gemeinsam mit dem Vorarbeiter gemäß der technologischen Karte ausgewählt. Der Standort sollte möglichst trocken und eben sein. Parkplätze für Traktoren, Platzierung von Kraft- und Schmierstofflagern, vorbeugende Wartung von Maschinen, Heizräumen und Kantinen werden entsprechend den Brandschutzanforderungen organisiert.

3.14. Nach dem Transport von Heizhäusern muss beim Entfernen vom Traktorschild eine Sicherheitszone mit einem Radius von eineinhalb Längen des Hauses eingehalten werden. Das Haus wird nicht näher als 10 m vom Holztransporter entfernt installiert.

3.15. Auf dem Abstellplatz für Traktoren und Maschinen müssen die Baumstümpfe bodenbündig abgeschnitten werden. Im Umkreis von 20 m um den Standort herum sind sämtliche Holzrückstände und andere brennbare Materialien zu entfernen. In der brandgefährlichen Zeit wird der Parkplatz durch einen mineralisierten Streifen mit einer Breite von mindestens 2 m begrenzt. Behälter mit Kraft- und Schmierstoffen werden gemäß den Brandschutzvorschriften in einem Abstand von mindestens 50 m von der Anlage entfernt.

3.16. Die Bereitschaft der Abholzungsflächen für die Bebauung wird von einer Kommission geprüft, die aus einem Vorarbeiter besteht, dessen Team die Abholzung des Waldes durchführt. Die Fällbereitschaft der Fällfläche wird durch ein Gesetz formalisiert, besonderes Augenmerk wird auf die Qualität der Ernte gefährlicher Bäume gelegt.

Der vorbereitete Schnittbereich wird vom Vorarbeiter abgenommen, dessen Teams ihn erschließen, was in der technologischen Karte vermerkt ist.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Das Opfer oder der Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren, nachdem er dem Opfer Erste Hilfe geleistet hat.

4.2. Die vorbereitenden Arbeiten sollten bei starkem Regen, Gewitter, starkem Schneefall und dichtem Nebel (Sichtweite unter 50 m), Windgeschwindigkeiten über 8,5 m/s (5 Punkte) in Bergschnittgebieten und 11 m/s in flachem Gelände eingestellt werden.

4.3. Во время грозы металлические предметы и механизмы располагаются в стороне от людей, а люди, если возможно, должны укрыться в помещении или занять безопасное место на поляне, участке молодняка, в небольших складках местности на склоне холмов, между деревьями, растущими в 20-25 м gegenseitig.

Während eines Gewitters ist es verboten, sich unter Bäumen zu verstecken, sich an deren Stämme zu lehnen, sich unter Leitungen und an Strommasten aufzuhalten, sich freistehenden Bäumen, Türmen, Masten, Blitzableitern, hohen Steinen und anderen Gegenständen näher als 10 m zu nähern, auf einem Hügel oder an Stromleitungen sein.

4.4. Wenn ein Feuer entdeckt wird, löschen Sie es mit den verfügbaren Mitteln und achten Sie dabei auf die Sicherheit. Melden Sie den Brand dem Vorarbeiter, dem Forstamt, Forstwirtschaft, bei Lebensgefahr den Gefahrenbereich verlassen. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr.

4.5. Jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein, direkt vor Ort Erste Hilfe zu leisten, die sofort geleistet wird. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer in die nächstgelegene medizinische Einrichtung gebracht werden, die Situation des Vorfalls sollte nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Alle Notfälle müssen dem unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeit (einem anderen Beamten) gemeldet werden.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, Werkzeuge und Zubehör einzusammeln, von Schmutz zu befreien und an einem dafür vorgesehenen Ort aufzubewahren.

5.2. Overalls, Schuhe und Sicherheitsausrüstung ausziehen, aufräumen und aufbewahren. Stellen Sie sicher, dass sich keine Enzephalitis-Milben am Körper befinden. Entfernen Sie diese gegebenenfalls. Führen Sie Hygienemaßnahmen durch.

5.3. Es ist notwendig, die während der Arbeit festgestellten Störungen dem Arbeitsleiter zu melden und sie in das Journal der administrativen und öffentlichen Kontrolle des Arbeitsschutzes einzutragen.

5.4. Lösche die Feuer und bestreue sie mit Erde.

 Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz:

▪ Ein Arbeiter zum Verpacken von Ölprodukten in Fässer und kleine Behälter in Versorgungsunternehmen für Ölprodukte. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Betreiber einer HVO-Anlage. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Arbeiten an einer Verpackungsmaschine wie PUA-1 etc. Typische Arbeitsschutzanweisungen

Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz.

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