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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Betrieb von Gruppenflaschenanlagen für Flüssiggas

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anweisung enthält Anforderungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Gruppenzylinderanlagen und wurde auf der Grundlage einer Standardanweisung des Gosgortekhnadzor der Russischen Föderation erstellt.

1.2. Zur Wartung von Gruppenflaschenanlagen dürfen Personen ab 18 Jahren mit einer besonderen Ausbildung, einer ärztlichen Kommission und einem Lichtbildzertifikat über die Berechtigung zur Wartung von Flüssiggasflaschenanlagen fungieren.

1.3. Eine erneute Inspektion des Personals, das Gruppenflaschenanlagen wartet, wird mindestens alle 12 Monate durchgeführt.

1.4. Die vorbeugende Wartung wird von den Mechanikern der Gasindustrie in Anwesenheit einer für den sicheren Betrieb verantwortlichen Person einmal im Jahr durchgeführt.

1.5. Auf dem Gelände der Gruppen-Flaschenanlage sollte ein Logbuch vorhanden sein, in dem jeder Besuch der Gruppe an der Flaschenanlage vermerkt werden sollte.

1.6. Unbefugten ist der Zutritt zur Gruppenballonanlage nicht gestattet.

1.7. Das Gelände der Gruppenballonanlage muss ordnungsgemäß sauber gehalten werden.

2. Gerät für den Betrieb vorbereiten

2.1. Die Installation von Gruppenballons sollte an Orten erfolgen, die für Fahrzeuge gut zugänglich sind.

2.2. Die Installation muss Barrieren aus nicht brennbaren Materialien und die Aufschrift „Gas – brennbar“ haben.

2.3. Feuerlöschgeräte (eine Kiste mit Sand, eine Schaufel, ein Schild mit Feuerlöschgeräten) sollten sich innerhalb des Zauns befinden.

2.4. An gut sichtbarer Stelle sollten Anweisungen für den sicheren Betrieb einer Gruppenballonanlage angebracht werden.

2.5. Die Gruppenflaschenanlage muss verschlossen sein, die Schlüssel sind beim Gaswirtschaftsverantwortlichen aufzubewahren und jeweils eine Kopie im Betriebsdienst der Gaswirtschaftsstiftung zu hinterlegen.

2.6. Eine Gruppenballonanlage muss lackiert und mit Instrumenten und wartungsfähigen Manometern ausgestattet sein.

3. Regeln für den Flaschenwechsel

3.1. Der Wechsel leerer Flaschen erfolgt tagsüber. Während des Flaschenwechsels dürfen sich keine Fremden auf dem Gelände aufhalten.

3.2. Stellen Sie sicher, dass sich im Umkreis von 15 m keine offenen Flammen befinden

3.3. Das Parken des Fahrzeugtyps „CAGE“ ist in einem Abstand von 10 m zu Wohngebäuden gestattet.

3.4. Der Transport von Zylindern von Maschinen zum Aufstellungsort ist verboten.

  • Schlagen Sie den Ballon mit einem anderen Gegenstand.
  • Luftballons werfen
  • Halten Sie die Flasche am Ventil.

3.5. Der Austausch der Zylinder muss einzeln erfolgen, dies ist erforderlich.

  • Warnen Sie die Abonnenten vor dem Flaschenwechsel vor einer möglichen Unterbrechung der Gasversorgung beim Flaschenwechsel.
  • leer trennen und voll verbinden
  • Ventile an angeschlossenen Zylindern öffnen

3.1. Das Anzünden des Kessels sollte nur durchgeführt werden, wenn im Schichtbuch des für die Gaswirtschaft Verantwortlichen ein schriftlicher Auftrag vorliegt. In der Bestellung sind die Dauer des Anzündens und der Zeitpunkt anzugeben, wer das Anzünden durchführen soll.

3.2. Das Anzünden des Kessels muss innerhalb der vom Heizraumleiter festgelegten Zeit bei geringer Feuerung und reduziertem Zug erfolgen.

Beim Anzünden des Kessels ist auf eine gleichmäßige Erwärmung seiner Teile zu achten.

3.3. Der Brenner eines Gaskessels muss in der folgenden Reihenfolge gezündet werden:

  • Den Zünder anzünden und in die Öffnung des einzuschaltenden Brenners einführen, durch langsames Öffnen des Ventils (Ventil) vor dem Brenner Gas auftragen und sicherstellen, dass dieser sofort zündet, die Luftzufuhr und das Vakuum im Brenner regulieren oberer Teil des Ofens. Die Flamme muss stabil und ohne Pulsation sein. Zünder entfernen;
  • Wenn die Flamme erloschen ist, schalten Sie die Gaszufuhr ab, öffnen Sie den Entlüftungsstopfen, belüften Sie den Feuerraum und beginnen Sie mit dem Anzünden gemäß den Anweisungen.

Beim Anzünden des Brenners sollte man sich nicht an die Brenner stellen, um sich nicht durch versehentlich aus dem Ofen geschleuderte Flamme zu verbrennen. Dem Bediener muss eine Schutzbrille zur Verfügung gestellt werden.

3.4. Es ist verboten:

  • erloschenes Gas im Ofen ohne vorherige Belüftung des Ofens und der Gaskanäle entzünden;
  • zünden Sie eine Gasfackel an einem nahe gelegenen Brenner an.

3.5. Beim Anzünden ist es notwendig, die Bewegung der Kesselelemente während der Wärmeausdehnung zu kontrollieren.

3.6. Überwachen Sie die Wassertemperatur am Auslass des Kessels, sie sollte 115 nicht überschreiten°C.

Halten Sie die Austrittswassertemperatur gemäß dem Zeitplan ein, d. h. abhängig von der Außenlufttemperatur.

4. Kesselbetrieb

4.1. Während des Dienstes muss das Personal des Heizraums den Zustand des Kessels (der Kessel) und aller Geräte des Heizraums überwachen und die festgelegte Betriebsart des Kessels strikt einhalten. Während des Betriebs der Ausrüstung festgestellte Fehler sollten in einem Schichtprotokoll aufgezeichnet werden. Das Personal muss Korrekturmaßnahmen ergreifen. Ist es nicht möglich, die Störungen selbst zu beheben, müssen Sie den Leiter des Kesselhauses oder den Verantwortlichen für die Gasbewirtschaftung des Kesselhauses informieren.

4.2. Besonderes Augenmerk sollte auf Folgendes gelegt werden:

  • von der Wassertemperatur im Heizungsnetz;
  • für den Betrieb von Gasbrennern unter Beibehaltung normaler Gas- und Luftparameter gemäß der Regimekarte.

4.3. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Manometers mithilfe von Drei-Code-Hähnen und die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Sicherheitsentlüftungsventils sollten vom Betreiber monatlich mit Eintrag in ein Schichtprotokoll durchgeführt werden.

4.4. Wenn Sie mit Gasbrennstoff arbeiten, sollten Sie zur Erhöhung der Belastung ständig zuerst die Gaszufuhr, dann Luft hinzufügen und den Luftzug anpassen.

Zum Reduzieren: Reduzieren Sie zuerst die Luftzufuhr, dann die Gaszufuhr und stellen Sie dann das Vakuum ein.

4.5. Wenn während des Kesselbetriebs alle oder einige Brenner ausfallen, ist die Gaszufuhr zu den Brennern sofort zu unterbrechen, der Ofen und die Brenner zu belüften und die Abblaskerze zu öffnen. Ermitteln und beseitigen Sie die Ursache für die Verletzung des Verbrennungsregimes und fahren Sie mit dem Anzünden gemäß dem festgelegten Schema fort.

4.6. Während des Betriebs des Kessels ist es verboten, die Nähte abzudichten und die Elemente des Kessels zu verschweißen.

4.7. Alle Geräte und Vorrichtungen zur automatischen Steuerung und Sicherheit des Kessels müssen in gutem Zustand gehalten und regelmäßig innerhalb der vorgeschriebenen Fristen von der Verwaltung überprüft werden.

5. Notabschaltung des Kessels

5.1. Wenn ein Ausfall des Sicherheitsventils erkannt wird.

5.2. Wenn alle Umwälzpumpen aufhören zu arbeiten.

5.3. Wenn die Fackel erlischt, einer der Brenner.

5.4. Bei einer Abnahme des Vakuums weniger als 0,5 mm Wasser. Kunst.

5.5. Wenn Risse, Ausbuchtungen und Lücken in den Schweißnähten entdeckt werden, werden sie in den Hauptelementen des Kessels gefunden.

5.6. Wenn die Stromversorgung unterbrochen wird.

5.7. Bei einem Brand, der das Bedienpersonal und den Kessel bedroht.

5.8. Wenn die Temperatur des Wassers hinter dem Kessel über 115 steigt°C.

Die Gründe für die Notabschaltung des Kessels sind im Schichtbuch festzuhalten.

Im Falle einer Notabschaltung des Kessels ist es notwendig:

  • Stoppen Sie die Gas- und Luftzufuhr, öffnen Sie die Spülkerze (schließen Sie die Ventile an den Brennern und die Ventile an der Gasleitung);
  • Nachdem Sie die Brennstoffzufuhr und die Verbrennung gestoppt haben, können Sie den Aufstieg im Mauerwerk öffnen.
  • schalten Sie das Wasser zum und vom Boiler ab, wechseln Sie zur Arbeit an einem anderen Boiler.

Im Falle eines Brandes im Heizraum muss das Personal die Feuerwehr rufen und alle Maßnahmen ergreifen, um den Brand zu löschen, ohne die Überwachung der Heizkessel einzustellen.

6. Kesselstopp

6.1. Die Produktion erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag des für die Gaswirtschaft zuständigen Kesselhauses.

6.2. Reduzieren Sie nach und nach die Luft- und Gaszufuhr, schließen Sie das Ventil am Brenner, öffnen Sie die Spülkerze und schließen Sie das Ventil an der Gasleitung.

6.3. Belüften Sie den Ofen und die Gasleitungen.

6.4. Schließen Sie das Ventil am Wassereinlass und -auslass des Boilers.

6.5. Wenn kein anderer Kessel in Betrieb ist, schalten Sie die Umwälzpumpe aus.

6.6. Machen Sie einen Eintrag im Schichtbuch, wenn der Kessel stoppt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Unternehmensleitung darf dem Personal keine Weisungen erteilen, die den Weisungen widersprechen und zu einem Unfall oder Unfall führen können.

7.2. Arbeitnehmer haften für Verstöße gegen die Anweisungen im Zusammenhang mit der von ihnen ausgeführten Arbeit in der durch die internen Arbeitsvorschriften und das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

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