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Belehrung zum Arbeitsschutz für das Personal gynäkologischer Räume

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen ab 18 Jahren, die über eine abgeschlossene medizinische Ausbildung sowie eine spezielle Ausbildung verfügen und keine Kontraindikationen gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation Nr. haben.

1.2. Das Personal der Kanzlei muss sich bei der Arbeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 12 Monate, einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung unterziehen.

1.3. Alle Berufseinsteiger, unabhängig von ihrer Position, müssen sich einer Einführungsunterweisung durch einen OT-Ingenieur unterziehen. Die Ergebnisse des Briefings werden im Journal des Einführungsbriefings zum Arbeitsschutz festgehalten. Danach erfolgt die endgültige Registrierung des neu eintreffenden Mitarbeiters und seine Entsendung an den Arbeitsplatz.

1.4. Jeder neu eingestellte Mitarbeiter muss sich einer ersten Einweisung am Arbeitsplatz unterziehen. Wiederholen Sie den Unterricht mindestens einmal alle 1 Monate. Die Ergebnisse der Einweisung werden im Einweisungsprotokoll am Arbeitsplatz festgehalten.

1.5. Bei der Arbeitsaufnahme und mindestens alle 1 Monate sind die Kenntnisse des Personals in Fragen der Arbeitssicherheit nach einem vom Chefarzt genehmigten Programm zu prüfen.

1.6. Das Personal des Büros ist verpflichtet, die Regeln des internen Arbeitsplans, der Arbeits- und Ruheordnung einzuhalten.

1.7. Bei der Arbeit in einer gynäkologischen Praxis ist eine Spur möglich. gefährliche und schädliche Faktoren.

  • das Infektionsrisiko durch Kontakt mit Patienten mit Hepatitis B oder anderen Viruserkrankungen in der Vorgeschichte;
  • erhöhter neurophysischer Stress;
  • Anspannung der Sehorgane;
  • erhöhte Spannung im Stromnetz, deren Schließung den menschlichen Körper durchdringen kann.

1.8. Das Büropersonal muss.

  • sich bei der Arbeit von ihrer Stellenbeschreibung leiten lassen;
  • wissen, wie man Erste Hilfe leistet, kennen den Standort des Erste-Hilfe-Kastens;
  • kennen die Regeln des Brandschutzes und den Standort von Feuerlöschgeräten.

1.9. Die Anstaltsleitung ist verpflichtet, den Mitarbeitern der Abteilung ununterbrochen Hygienekleidung, Overalls, Sicherheitsschuhe und anderes zur Verfügung zu stellen. PSA.

Das Büropersonal ist verpflichtet, die Regeln der persönlichen Hygiene, die Regeln zum Tragen von Hygienekleidung und -schuhen sowie PSA einzuhalten.

1.10. Ein Augenzeuge oder Opfer ist verpflichtet, jeden Unfall im Zusammenhang mit der Produktion unverzüglich dem Leiter der Dienststelle zu melden. Der Leiter des Kabinetts muss Erste Hilfe leisten und die Leiter des Arztes und den OT-Ingenieur benachrichtigen. Für die Untersuchung eines Unfalls ist es erforderlich, die Arbeitsumgebung und den Zustand der Geräte in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls befanden, sofern dadurch nicht das Leben und die Gesundheit anderer gefährdet werden und es nicht zu einem Unfall kommt.

1.11. Gegen Personen, die gegen die OT-Anweisungen verstoßen, drohen Disziplinarmaßnahmen und ggf. eine außerordentliche Kenntnisprüfung.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn müssen Sie: Hygienekleidung und Schuhe anziehen, PSA, Gummihandschuhe, ggf. Atemschutzmaske, Schürze vorbereiten.

2.2. Das Praxispersonal hat die Betriebsbereitschaft der Geräte und deren Erdung zu prüfen, entsprechende Vermerke im Wartungsprotokoll der medizinischen Geräte zu machen, etwaige Störungen dem Büroleiter mitzuteilen und erst nach deren Beseitigung mit der Arbeit zu beginnen.

2.3. Es ist notwendig, mit der Arbeit an elektromedizinischen Geräten zu beginnen, nachdem die Beseitigung zuvor im Wartungsprotokoll erfasster Mängel überprüft wurde.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Gynäkologen können je nach Art des medizinischen Eingriffs im Sitzen oder Stehen arbeiten.

3.2. Es wird empfohlen, nicht mehr als 60 % der Arbeitszeit im Sitzen zu arbeiten, den Rest im Stehen und in Bewegung im Büro.

3.3. Um die Möglichkeit einer Infektionsübertragung zu verhindern, ist es notwendig, die Hände nach der Behandlung eines Patienten mit Infektionskrankheiten in der Vorgeschichte mit einem bakteriziden Präparat zu behandeln.

3.4. Um den normalen Zustand der Haut der Hände während der Arbeit aufrechtzuerhalten, sollten Sie:

  • Waschen Sie sich vor und nach jedem Patienten die Hände mit Wasser bei Raumtemperatur (20 °C).
  • Trocknen Sie die Haut der Hände nach dem Waschen gründlich mit einem trockenen Einzelhandtuch ab.
  • Lassen Sie keine medizinischen Allergene (Antibiotika, Novacoin) mit offenen Hautoberflächen in Kontakt kommen.
  • Es empfiehlt sich, neutrale, überfettete Seifen zu verwenden, die Haut der Hände vor Arbeitsbeginn mit Cremes vom Typ „Schutz“ zu behandeln und die Haut der Hände mit speziellen Cremes aufzuweichen.

3.5. In gynäkologischen Räumen ist es verboten:

  • Arbeiten an defekten Geräten, Geräten, Geräten mit defekten Geräten, Alarmen ohne Erdung;
  • Lassen Sie unbeaufsichtigte Geräte, Geräte, an das Stromnetz angeschlossene Geräte, Elektroheizungen, bewahren Sie Watte, Alkohol und andere brennbare Flüssigkeiten in der Nähe auf;
  • Arzneimittel ohne Etikett sowie in beschädigter Verpackung lagern und verwenden;
  • schmecken und riechen Sie die verwendeten Drogen;
  • arbeiten mit einem getrennten Wasserversorgungs-, Abwasser- und Belüftungssystem;
  • Arbeit ohne die etablierten Overalls und Sicherheitsvorrichtungen;
  • Essen, Tragen von Kosmetika und Rauchen am Arbeitsplatz.

3.6. Bei der Durchführung elektrochirurgischer Eingriffe ist es zur Vermeidung von Verbrennungen des Patienten unter der passiven Elektrode des elektrochirurgischen Geräts erforderlich:

  • Stellen Sie sicher, dass die passive Elektrode über die gesamte Oberfläche fest am Körper des Patienten anliegt.
  • Platzieren Sie die passive Elektrode so nah wie möglich am Operationsfeld und überwachen Sie während der Operation regelmäßig ihren Kontakt mit dem Körper des Patienten.
  • Stellen Sie vor dem Verlegen sicher, dass die Oberfläche der passiven Elektrode frei von Korrosion, Schmutz, Falten und Unregelmäßigkeiten ist.
  • Entfetten Sie die Haut des Patienten an der Stelle der passiven Elektrode und befeuchten Sie sie mit Kochsalzlösung. Sorgen Sie für einen niedrigen Übergangswiderstand (ca. 1 Ohm) zwischen der Elektrode und dem Körper.
  • Überprüfen Sie vor jeder Operation die Funktionsfähigkeit des elektrochirurgischen Geräts sowie die Funktionsfähigkeit seiner Kontroll- und Überwachungsorgane.
  • Schalten Sie den Hochfrequenzgenerator nur für die für die Elektrokoagulation oder Elektrokanisisierung erforderliche Zeit ein; es ist verboten, den Generator in den Pausen zwischen den Expositionen eingeschaltet zu lassen.

3.7. Im Falle einer ineffizienten Wirkung von Hochfrequenzstrom ist es verboten, die Ausgangsleistung des Geräts zu erhöhen, ohne zuvor den Durchgang der Elektrodenkreise zu überprüfen.

3.8. Das Personal muss den Zustand des zum Patienten führenden Stromkabels und der Leitungen überwachen und verhindern, dass diese brechen, freiliegen oder sich verformen.

3.9. Beim Arbeiten mit elektrochirurgischen Geräten ist es verboten:

  • Überprüfen Sie die Leistung des elektrochirurgischen Geräts „auf einen Funken“, indem Sie mit der aktiven Elektrode geerdete Gegenstände berühren.
  • Um dem Patienten eine Elektrode mit einer kleineren Fläche als in der technischen Beschreibung des Geräts angegeben anzulegen, darf die maximale spezifische Leistung des Geräts 1,5 W/cmXNUMX nicht überschreiten.
  • Führen Sie keine Manipulationen im Inneren der Geräte durch und verwenden Sie Leitungen mit fehlerhafter Isolierung.
  • Waschen Sie sich vor und nach jedem Patienten die Hände mit Wasser bei Raumtemperatur (20 °C).

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle eines Unfalls sollte das Büropersonal:

  • den Leiter der gynäkologischen Praxis benachrichtigen;
  • trennen Sie das Gerät vom Stromnetz;
  • Im Falle eines Kurzschlusses oder einer Unterbrechung der Stromversorgungssysteme den Hauptschalter im Raum ausschalten.

4.2. Im Falle eines Stromschlags oder anderer Verletzungen einer Person befolgen Sie die Anweisungen zur Ersten Hilfe für Opfer von elektrischem Strom.

4.3. Bei einem Stromausfall, einem Kurzschluss, einer Unterbrechung der Stromversorgungsanlagen oder bei Brandgeruch muss das Personal die elektrischen Geräte ausschalten und einen Elektriker rufen.

4.4. Im Brandfall evakuieren Sie den Patienten, rufen Sie die Feuerwehr und löschen Sie das Feuer vor dem Eintreffen und Treffen der Feuerwehr mit primären Feuerlöschgeräten.

4.5. Bei Störungen in den Kommunikationssystemen der Wasserversorgung, Kanalisation, Heizung und Lüftung, die die Durchführung technologischer Vorgänge beeinträchtigen, sind die Arbeiten bis zur Beseitigung des Unfalls einzustellen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

4.6. Das Büropersonal ist verpflichtet, den Arbeitsplatz in Ordnung zu bringen, die Lüftung auszuschalten, die Hygienekleidung auszuziehen und an der dafür vorgesehenen Stelle abzulegen. Geben Sie Mullbinden zur Desinfektion ab. Entsorgen Sie Einweg-Atemschutzmasken dem Recycling.

4.7. Das Personal, das medizinische Geräte und Geräte bedient, muss diese ausschalten oder in den in der Bedienungsanleitung angegebenen Modus versetzen.

4.8. Die Nassreinigung aller Räumlichkeiten erfolgt täglich. In regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Monat, sollte eine vollständige Reinigung mit Waschen von Wänden, Böden, Türen, Fensterbänken und der Innenseite der Fenster durchgeführt werden.

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