Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Arbeitssicherheitsunterweisung für einen Zahnarzt Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen ab 18 Jahren, die über eine abgeschlossene medizinische Ausbildung sowie eine spezielle Ausbildung verfügen und keine Kontraindikationen gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation Nr. haben. 1.2. Das Personal der Praxis muss die obligatorische ärztliche Untersuchung bestehen. Inspektion bei Arbeitsaufnahme und regelmäßig mindestens alle 12 Monate. Zur rechtzeitigen Erkennung und Behandlung chronisch entzündlicher Prozesse in den oberen Atemwegen und der Nasenhöhle, subtrophischer Erkrankungen der Nasen- und Rachenschleimhäute, Zahnerkrankungen sowie der Übertragung von Staphylococcus aureus wird eine planmäßige Untersuchung durchgeführt mindestens alle 1 Monate durchführen. 1.3. Alle Berufseinsteiger, unabhängig von ihrer Position, müssen sich einer Einführungsunterweisung durch einen OT-Ingenieur unterziehen. 1.4. Jeder neu eingestellte Mitarbeiter muss sich einer ersten Einweisung am Arbeitsplatz unterziehen. Wiederholen Sie den Unterricht mindestens einmal alle 1 Monate. 1.5. Bei der Arbeitsaufnahme und mindestens alle 1 Monate sind die Kenntnisse des Personals in Fragen der Arbeitssicherheit nach einem vom Chefarzt genehmigten Programm zu prüfen. 1.6. Das Personal des Büros ist verpflichtet, die Regeln des internen Arbeitsplans, der Arbeits- und Ruheordnung einzuhalten. 1.7. Bei der Arbeit in einer Zahnarztpraxis ist die Exposition gegenüber Folgendem möglich. gefährliche und schädliche Faktoren:
1.8. Das Büropersonal muss.
1.9. Die Anstaltsleitung ist verpflichtet, den Mitarbeitern der Abteilung ununterbrochen Hygienekleidung, Overalls und Spezialausrüstung zur Verfügung zu stellen. Schuhe und andere PSA. Das Büropersonal ist verpflichtet, die Regeln der persönlichen Hygiene, die Regeln zum Tragen von Hygienekleidung und -schuhen sowie PSA einzuhalten. 1.10. Ein Augenzeuge oder Opfer ist verpflichtet, jeden Unfall im Zusammenhang mit der Produktion unverzüglich dem Leiter der Dienststelle zu melden. Der Leiter des Kabinetts muss Erste Hilfe leisten und die Leiter des Arztes und den OT-Ingenieur benachrichtigen. 1.11. Gegen Personen, die gegen die OT-Anweisungen verstoßen, drohen Disziplinarmaßnahmen und ggf. eine außerordentliche Kenntnisprüfung. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, müssen Sie:
2.2. Das Personal des Kabinetts sollte die Betriebsbereitschaft des Geräts und seine Erdung überprüfen und entsprechende Notizen im Wartungsprotokoll des medizinischen Geräts machen. 2.3. Sie sollten mit der Arbeit an Behandlungseinheiten beginnen, indem Sie die Beseitigung zuvor erfasster Mängel im Tagebuch überprüfen. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Zahnärzte können je nach Art des medizinischen Eingriffs im Sitzen oder Stehen arbeiten. 3.2. Es wird empfohlen, nicht mehr als 60 % der Arbeitszeit im Sitzen zu arbeiten, den Rest im Stehen und in Bewegung im Büro. 3.3. Bei der Präparation kariöser Kavitäten und beim Zähneknirschen mit Hochgeschwindigkeitsbohrern wird empfohlen, die Atmungsorgane des Arztes und des Assistenten vor den entstehenden verschiedenen Aerosolen durch vierlagige Masken aus steriler Gaze zu schützen, die nach 4 Jahren gewechselt werden sollten Stunden lang desinfiziert und durch 15-minütiges Kochen ab dem Zeitpunkt des Kochens oder mit einem Atemschutzgerät des „Blütenblatts“ desinfiziert. 3.4. Die Auswahl von Instrumenten mit kleinen Arbeitsteilen muss bei guten Lichtverhältnissen erfolgen, um die Augenbelastung des Arztes zu verringern. 3.5. Die Auswahl von Instrumenten mit kleinen Arbeitsteilen (Bohrer, Pulpaextraktoren) muss bei guten Lichtverhältnissen (durch ein Fenster oder durch eine örtliche Beleuchtungslampe) erfolgen, um die Augenbelastung des Arztes zu verringern. 3.6. Um die Möglichkeit einer neuroemotionalen Belastung des behandelnden Arztes aufgrund der Beziehung zu einem Patienten, der sich durch ein leicht erregbares Nervensystem auszeichnet, zu verhindern, wird empfohlen, den Patienten vor der Behandlung zu beruhigen, je nach Indikation kleine Beruhigungsmittel zu verschreiben und bei sich zu tragen anschließende therapeutische Intervention mit modernen Schmerzmitteln. 3.7. Um die Möglichkeit einer Infektionsübertragung zu verhindern, sollte die notwendige Behandlung eines Patienten mit Hepatitis-B- oder HB-Antigen-Trägern in der Vorgeschichte mit einem bakteriziden Präparat behandelt werden. 3.8. Die durch eine lokale Quelle erzeugte Beleuchtungsstärke sollte die allgemeine Beleuchtungsstärke nicht um mehr als das Zehnfache übersteigen, um beim Blick von unterschiedlich beleuchteten Flächen keine für das Sehvermögen des Arztes ermüdende Lichtumgewöhnung zu verursachen. Leuchten für die lokale und allgemeine Beleuchtung müssen über Schutzeinrichtungen verfügen, die die Sehorgane des Personals vor der Blendwirkung der Lampen schützen. 3.8. Bei der Arbeit mit 30–33 % Wasserstoffperoxid, das Bestandteil von Reinigungslösungen ist, wird das Medikament bei der Reinigung von zahnärztlichen Instrumenten vor der Sterilisation an für den allgemeinen Gebrauch unzugänglichen Orten in einer dunklen Schale bei einer Temperatur von 4 °C gelagert°C. Gelangt Perihydrol auf die Schleimhäute, müssen diese mit reichlich Wasser abgewaschen werden. 3.9. Die Zubereitung von Reinigungslösungen und die manuelle Vorsterilisationsreinigung von Dentalinstrumenten erfolgt mit Gummihandschuhen. 3.10. Um Verbrennungen beim Sterilisieren von Dentalinstrumenten in Trocken- und Sterilisierschränken zu vermeiden, entnehmen Sie die Instrumente erst, nachdem sie vollständig abgekühlt sind. 3.11. Um den normalen Zustand der Haut der Hände während der Arbeit aufrechtzuerhalten, ist es notwendig.
Beim Händewaschen empfiehlt es sich, neutrale, überfettende Seifen zu verwenden. Behandeln Sie die Haut der Hände vor Arbeitsbeginn mit Schutzcremes wie „Ideal“, „Amber“ oder einer Mischung aus Glycerin, Wasser, Alkohol zu gleichen Teilen nach nächtlicher Arbeit. 3.12. Nach dem Arbeitstag, an dem die Hände mit Chlorpräparaten in Kontakt kamen, wird die Haut der Hände mit einem mit 1 %iger Natriumhyposulfitlösung befeuchteten Wattestäbchen behandelt, um Restmengen an Chlor zu neutralisieren. 3.13. Bei der Arbeit in Zahnarztpraxen ist es verboten:
4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Im Falle eines Unfalls muss das Praxispersonal den Leiter der Zahnarztpraxis benachrichtigen. 4.2. Im Falle eines Stromschlags oder anderer Verletzungen einer Person befolgen Sie die Anweisungen zur Ersten Hilfe für Opfer von elektrischem Strom. 4.3. Bei einem Stromausfall, einem Kurzschluss, einer Unterbrechung der Stromversorgungsanlagen oder bei Brandgeruch muss das Personal die elektrischen Geräte ausschalten und einen Elektriker rufen. 4.4. Im Brandfall evakuieren Sie den Patienten, rufen Sie die Feuerwehr und löschen Sie das Feuer vor dem Eintreffen und Treffen der Feuerwehr mit primären Feuerlöschgeräten. 4.5. Bei Störungen in den Kommunikationssystemen der Wasserversorgung, Kanalisation, Heizung und Lüftung, die die Durchführung technologischer Vorgänge beeinträchtigen, sind die Arbeiten bis zur Beseitigung des Unfalls einzustellen. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Das Büropersonal ist verpflichtet, den Arbeitsplatz in Ordnung zu bringen, die Lüftung auszuschalten, die Hygienekleidung auszuziehen und an der dafür vorgesehenen Stelle abzulegen. Geben Sie Mullbinden zur Desinfektion ab. Entsorgen Sie Einweg-Atemschutzmasken dem Recycling. 5.2. Das Personal, das medizinische Geräte und Geräte bedient, muss diese ausschalten oder in den in der Bedienungsanleitung angegebenen Modus versetzen. 5.3. Die Nassreinigung aller Räumlichkeiten erfolgt täglich. In regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Monat, sollte eine vollständige Reinigung mit Waschen von Wänden, Böden, Türen, Fensterbänken und der Innenseite der Fenster durchgeführt werden. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Linienoperator. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten Sie mit pneumatischen Handwerkzeugen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
02.05.2024 Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop
02.05.2024 Luftfalle für Insekten
01.05.2024
Weitere interessante Neuigkeiten: ▪ Die Gefahr schmutziger Fenster ▪ Die Einwohner von Pompeji sortierten Müll zur Wiederverwendung ▪ HDR10+ High Dynamic Range Open Video Standard ▪ Das Gehirn von Vögeln reagiert auf Magnetfelder News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik
Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek: ▪ Site-Bereich Mobilkommunikation. Artikelauswahl ▪ Artikel Digitalkamera. Geschichte der Erfindung und Produktion ▪ Artikel Piratenknoten. Touristische Tipps ▪ Artikel Schnelle Vernickelung. Chemische Erfahrung
Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel: Alle Sprachen dieser Seite Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen www.diagramm.com.ua |