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Unterweisung zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit pneumatischen Handwerkzeugen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung legt die Anforderungen zum Schutz von Erzen beim Arbeiten mit einem manuellen Druckluftwerkzeug fest.

1.2. Um mit einem manuellen Druckluftwerkzeug arbeiten zu können, müssen Arbeitnehmer eine ärztliche Untersuchung, eine spezielle Ausbildung, eine Zertifizierung durch die Qualifizierungskommission und ein entsprechendes Zertifikat absolviert haben, eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz bei der Beschäftigung und eine Erstunterweisung am Arbeitsplatz bestanden haben sowie wiederholte und ggf. außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen zum Arbeitsschutz.

1.3. Während der gesamten Arbeitsschicht sind die in der Organisation festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten. Ruhen und Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

1.4. Arbeitnehmer sollten nur die vom Arbeitsleiter zugewiesenen Arbeiten ausführen. Es ist nicht gestattet, Ihre Arbeit anderen Mitarbeitern anzuvertrauen und Unbefugten den Zutritt zum Arbeitsplatz zu ermöglichen.

1.5. Bei allen pneumatischen Werkzeugen sollte eine Seriennummer am Gehäuse angebracht und in einem speziellen Protokoll der regelmäßigen Inspektionen des pneumatischen Werkzeugs vermerkt werden.

1.6. Alle Arten von Reparaturen an Druckluftwerkzeugen sollten gemäß den Anweisungen des Werkzeugherstellers zentral durchgeführt werden.

1.7. Jedes pneumatische Werkzeug muss mit einem Pass versehen sein, der das Ausstellungsdatum des Werkzeugs, Markierungen bei der Herstellung aller Arten von Reparaturen und die Schwingungsamplitude enthält.

1.8. Ein Mitarbeiter kann gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein: Lärm, Vibrationen, ungünstige Indikatoren des Produktionsmikroklimas, Staub, sich bewegende Maschinen und Mechanismen, die nicht durch rotierende Geräte geschützt sind.

1.9. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung werden den Mitarbeitern entsprechend den geltenden Normen entsprechend der geleisteten Arbeit ausgehändigt.

1.10. Der Mitarbeiter muss die Brandschutzvorschriften befolgen, die Brandwarnsignale kennen, den Standort der Feuerlöscheinrichtungen kennen und diese nutzen können. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschgeräte für Haushaltszwecke zu verwenden und Durchgänge und den Zugang zu Feuerlöschgeräten zu blockieren.

1.11. Im Falle eines Unfalls die Arbeit einstellen, die Betriebsleitung benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen.

1.12. Die Mitarbeiter sollten die Regeln der persönlichen Hygiene befolgen.

1.13. Wenn während der Arbeit Fragen zur sicheren Ausführung der Arbeiten auftreten, sollten Sie sich an den für die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Mitarbeiter wenden.

1.14. Mitarbeiter, die die Anforderungen dieser Anweisung nicht einhalten, haften gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor Arbeitsbeginn ist es erforderlich, sich beim zu ersetzenden Arbeitnehmer über alle während der Arbeit aufgetretenen Störungen und Störungen sowie die zu deren Beseitigung getroffenen Maßnahmen zu informieren.

2.2. Ziehen Sie Arbeitskleidung an und räumen Sie sie auf, spezielle Anti-Vibrations-Handschuhe und bereiten Sie eine Schutzbrille vor. Lassen Sie keine frei hängenden Kleidungsstücke zu, stecken Sie sie ein und schließen Sie die Manschetten der Ärmel. Heben Sie Haare unter einem eng anliegenden Kopfschmuck auf.

Beim Arbeiten mit einem Schlagwerkzeug (Hammer, Meißel etc.) ist das Tragen einer Schutzbrille mit Schutzbrille sowie vibrationsdämpfender Handschuhe erforderlich.

Bei Arbeiten im Liegen, auf Ellbogen oder Knie gestützt, Ellbogen- und Knieschoner anlegen.

Legen Sie bei Arbeiten in der Höhe einen Sicherheitsklettergurt an und verwenden Sie ihn während der gesamten Arbeit.

Tragen Sie bei Arbeiten im Inneren von Behältern (Kesseln, Tanks usw.) beim Nieten, Ziselieren und anderen Arbeiten mit erheblichem Lärm Ohrenschützer.

2.3. Kontrollieren Sie den Arbeitsplatz, entfernen Sie störende Gegenstände und räumen Sie die Gänge frei.

2.4. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist. Überprüfen Sie bei Verwendung einer tragbaren elektrischen Lampe, ob ein Schutzgitter an der Lampe vorhanden ist und ob das Kabel und der isolierende Gummischlauch intakt sind.

2.5. Bei jeder Ausgabe von Druckluftwerkzeugen sollte Folgendes durchgeführt werden:

  • Überprüfung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigungsteile;
  • Äußere Inspektion: Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Kabels (Kabels), seines Schutzrohrs und seines Steckers.

2.6. Prüfen Sie vor dem Arbeiten mit pneumatischen Werkzeugen:

  • Zuverlässigkeit beim Anziehen aller Schraubverbindungen;
  • Keine Beschädigung der Luftgummischläuche, zuverlässige Befestigung an der Armatur (die Armatur verfügt über brauchbare Kanten und Gewinde, die eine starke und dichte Verbindung des Schlauchs mit dem Pneumatikwerkzeug und der Luftleitung gewährleisten);
  • die Festigkeit der Verbindung von Schläuchen mit einem pneumatischen Werkzeug und der Verbindung von Schläuchen untereinander, die nur mit Hilfe von Fittings oder Nippeln mit gebrauchsfähigen Gewinden (Rundnuten) und Kupplungsmanschetten erfolgt; Es ist nicht gestattet, Drähte und Elektrokabel zur Befestigung von Schläuchen an Armaturen oder Nippeln zu verwenden, um einen Schlauchbruch zu vermeiden.
  • das richtige Schärfen des Steckwerkzeugs (Bohrer, Schraubendreher, Schlüssel, Senker usw.), das Fehlen von Rissen, Schlaglöchern, Graten und anderen Mängeln; Die Schäfte müssen eben sein, dürfen keine Abschrägungen, Risse oder andere Beschädigungen aufweisen, fest sitzen und korrekt zentriert sein.
  • das Vorhandensein klarer Kanten am Schaft eines einsteckbaren Schlagwerkzeugs (Meißel, Crimp usw.) und die Möglichkeit, dass es in den Hammerkasten eindringt; Platzierung eines Satzes Steckwerkzeuge während der Lagerung in einer tragbaren Box;
  • die Qualität der dem Werkzeug zugeführten Druckluft, die mindestens eine Reinheit der Klasse 5 aufweisen muss;
  • das Vorhandensein einer Schmierung des Druckluftwerkzeugs, das Fehlen von Rissen und anderen Schäden an seinem Körper;
  • einfaches und schnelles Öffnen und Schließen des Ventils zum Einschalten des Werkzeugs, keine Luftleckage in der geschlossenen Position; Fehlen von Kerben am Konus der Bohrmaschinenspindel;
  • die Zuverlässigkeit des Schutzes der Schleifscheibe an der Schleifmaschine durch eine Schutzhülle;
  • das Vorhandensein einer Vorrichtung im pneumatischen Meißelhammer, die die Rückgabe des Werkzeugs ausschließt.

2.7. Es ist notwendig, das Druckluftwerkzeug sicher an den Luftauslass anzuschließen und seine Funktion im Leerlauf zu überprüfen.

2.8. Schleifmaschinen, Sägen und Hobel müssen über einen Schutzzaun des Arbeitsteils verfügen.

2.9. Der Spalt zwischen Kreis und Oberkante der Öffnung des beweglichen Gehäuses sowie zwischen Kreis und Schutzkappe sollte 6 mm nicht überschreiten.

2.10. Der Spalt zwischen der Seitenwand der Schutzabdeckung und den Flanschen zur Befestigung des bei dieser Maschine verwendeten Kreises mit der größten Höhe sollte innerhalb von 5 - 10 mm gehalten werden. Während des Betriebs muss der abnehmbare Deckel der Schutzhülle sicher befestigt sein.

2.11. Der Beginn der Arbeit mit einem pneumatischen Schleifwerkzeug ist nur mit einer ausgewuchteten Schleifscheibe zulässig. Das vorbereitete Werkzeug sollte unmittelbar vor dem Absenken der Schleifscheibe auf das Werkstück eingeschaltet werden.

2.12. Wenn Sie den Schraubenschlüssel für die Arbeit vorbereiten, installieren Sie einen Stoßdämpfer, nehmen Sie einen austauschbaren Schraubenschlüsselkopf an der eingeschraubten Mutter oder Schraube auf und befestigen Sie ihn mit einem Stift mit Sicherungsring am Schraubenschlüssel. Anschließend stellen Sie das erforderliche Anzugsdrehmoment für Mutter und Schraube ein, drehen dazu den Gashebel, bis die entsprechende Zahl im Umkehrschlitz erscheint, sowie die gewünschte Drehrichtung des auswechselbaren Schlüsselkopfes.

2.13. Vor dem Einbau des Bohrers in Bohrwerkzeuge müssen Spindelkegel und Bohrerschaft von Schmutz befreit werden. Durch eine Verschmutzung des Spindelkegels passt der Bohrer nicht fest hinein, der Bohrer wird außermittig eingebaut.

2.14. Arbeitsgeräte, Vorrichtungen und Hilfsmittel sind in gebrauchsgerechter Reihenfolge anzuordnen und auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Bevor Sie den Schlauch an das Werkzeug anschließen, muss das Kondensat aus der Luftleitung abgelassen werden. Blasen Sie den Schlauch kurzzeitig mit Druckluft mit leichtem Druck aus, nachdem Sie ihn zuvor an das Netzwerk angeschlossen haben. Der Luftstrahl sollte nur nach oben gerichtet sein; Es ist nicht gestattet, den Luftstrahl auf Personen, den Boden oder Geräte zu richten.

Achten Sie beim Anschließen des Schlauchs an die Luftleitung darauf, dass dieser sicher an der Armatur befestigt ist.

3.2. Der Schlauch muss vorsichtig behandelt werden; Achten Sie darauf, dass es nicht geknickt, verheddert oder mit Kabeln, Elektrokabeln, Acetylen- oder Sauerstoffschläuchen gekreuzt wird. Verlegen Sie den Schlauch so, dass er weder von Fahrzeugen noch von Arbeitern überfahren werden kann.

3.3. Schließen Sie den Schlauch erst dann an das Stromnetz und an das Werkzeug an und trennen Sie ihn wieder, wenn das Ventil an der Luftleitung vollständig geschlossen ist.

3.4. Stellen Sie sicher, dass an den Schlauchanschlüssen keine Luftlecks vorhanden sind.

3.5. Bei Unterbrechung der Luftzufuhr oder bei Arbeitsunterbrechungen, auch nur für kurze Zeit, das Ventil an der Luftleitung schließen und das Einsatzwerkzeug entfernen, bei Bohrmaschinen zusätzlich die Anlaufkupplung in Ruhestellung bringen.

3.6. Im Falle eines Schlauchbruchs, einer Inspektion oder eines Austauschs des steckbaren Arbeitsgeräts ist es erforderlich, das Ventil an der Leitung zu schließen. Das Unterbrechen der Druckluftzufuhr durch Schlauchbruch ist nicht zulässig.

3.7. Es ist nicht gestattet, ein Druckluftwerkzeug zu werfen, es Stößen auszusetzen, es vor Verschmutzung zu schützen und es unbeaufsichtigt zu lassen. Es ist notwendig, es systematisch mit Spezialöl zu schmieren.

Bei Fehlfunktionen des Werkzeugs, zum Beispiel wenn Luft aus dem Ventil austritt, der Auslöser nicht funktioniert, sollten Sie die Arbeit einstellen und das Werkzeug zur Reparatur in die Vorratskammer zurückbringen.

3.8. Wenn Sie ein Druckluftwerkzeug tragen, halten Sie es am Griff des Gehäuses und rollen Sie den Schlauch zu einem Ring zusammen. Es ist nicht erlaubt, das Druckluftwerkzeug am Schlauch oder am Steckwerkzeug zu tragen.

3.9. Der Arbeitseinschluss von Luft sollte erst erfolgen, nachdem das Schlagwerkzeug in der Arbeitsposition installiert ist (z. B. damit die Crimpung gegen die Niete gedrückt wird, der Meißel an der Oberfläche des Produkts befestigt wird usw.).

Der Druck des Arbeitswerkzeugs sollte mit einer sanften, allmählichen Anstrengung erfolgen.

3.10. Verwenden Sie ein Einsatzwerkzeug mit einem Schaft, der den Abmessungen der Laufhülse entspricht. Die Verwendung von Belägen (Verklemmen) oder das Vorhandensein von Spiel in der Buchse ist nicht zulässig.

3.11. Wenn Sie mit einem Drucklufthammer arbeiten, halten Sie ihn am Körper (Lauf) fest. Es ist nicht erlaubt, den Hammer am Einschlagwerkzeug festzuhalten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Hämmer mit einer Vorrichtung ausgestattet sind, die ein Herausfliegen des Schlägers verhindert.

3.12. Beim Hacken, Nieten und anderen ähnlichen Arbeiten, bei denen Metallpartikel wegfliegen können, ist es notwendig, eine Schutzbrille oder eine Maske mit Schutzbrille zu tragen und tragbare Abschirmungen anzubringen, um in der Nähe befindliche oder vorbeikommende Arbeiter vor Verletzungen zu schützen.

3.13. Beim Arbeiten mit einem schweren Presslufthammer, Schleifer oder Schraubenschlüssel sollten diese an einem Federzug oder an einer speziellen Aufhängung aufgehängt werden.

3.14. Wenn Sie mit einer Schleifscheibe arbeiten, heben Sie das Schutzgitter nicht an. Wenn der Bildschirm nicht vorhanden ist, sollte eine Schutzbrille getragen werden. Stellen Sie sicher, dass der Spalt zwischen Schleifscheibe und Werkzeug 3 mm nicht überschreitet; Bei einem Spalt von mehr als 3 mm ist es erforderlich, die Arbeiten einzustellen und den Arbeitsleiter darüber zu informieren.

3.15. Zu bearbeitende Werkstücke sollen auf Arbeitstischen und anderen Geräten stabil und technisch bestimmungsgemäß und unter Ausschluss jeglicher Verschiebung während des Betriebes aufgestellt werden.

Das Hacken, Bohren, Schärfen von frei hängenden Produkten (Teilen) sowie das Halten dieser Produkte (Teile) bei der Durchführung solcher Arbeiten mit den Händen ist nicht gestattet.

3.16. Achten Sie beim Bohren eines Werkstücks mit einer Bohrmaschine im Schraubstock darauf, dass das Werkstück fest fixiert ist.

3.17. Wenn der Bohrer das zu bohrende Werkstück verlässt, sollte die Andruckkraft auf ein Minimum reduziert werden.

3.18. Es ist darauf zu achten, dass es zu keiner Verformung des Bohrers kommt. Das Arbeiten mit Bohrern mit abgeschlagenem und gerolltem Kegelschaft ist nicht gestattet.

3.19. Um Späne aus Löchern und von einem rotierenden Schneidwerkzeug zu entfernen, müssen spezielle Haken oder Bürsten verwendet werden.

3.20. Achten Sie beim Bohren durch Trennwände darauf, dass sich auf der anderen Seite der Bohrmaschine keine stromführenden elektrischen Leitungen im Bohrweg befinden.

3.21. Das Einsteckwerkzeug sollte nach dem Einbau in horizontaler Lage mit einem Spezialkeil und auf der für den Arbeiter und andere sicheren Seite aus der Bohrmaschine geschlagen werden.

3.22. Das Arbeiten mit Bohr- und anderen rotierenden Werkzeugen mit Handschuhen ist nicht gestattet.

3.23. Hände von rotierenden Werkzeugen fernhalten.

3.24. Der Arbeitnehmer darf Personen, die nicht mit der ausgeführten Arbeit in Zusammenhang stehen, nicht an seinen Arbeitsplatz lassen und das Druckluftwerkzeug nicht ohne Zustimmung des Arbeitsleiters, auch nicht für kurze Zeit, an einen anderen Arbeitnehmer weitergeben.

3.25. Bei Arbeitsbeginn in geschlossenen Räumen, Abteilen oder geschlossenen Räumen ist die Sättigung der Luft mit schädlichen Gasen (Aceton, Öldämpfe, Benzin usw.) zu prüfen und bei Feststellung vom Arbeitgeber die Herausgabe der Arbeitsräume zu verlangen ein für den Normalbetrieb geeigneter Zustand.

3.26. Beim Arbeiten mit Schlag- und Hackwerkzeugen ist es notwendig, lärmgeschützte Kopfhörer zu tragen oder die Ohren mit hauchdünner Watte und Spezialstöpseln zu bedecken.

3.27. Bei der Durchführung von Elektroschweißarbeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes ist es erforderlich, vom Arbeitgeber zu verlangen, dass er den Arbeitsplatz des Elektroschweißers mit tragbaren Abschirmungen oder Schirmen umzäunt, um Augen und Gesicht vor ultravioletten Strahlen zu schützen, oder dem Arbeitnehmer eine Schutzbrille mit Spezialbrillen zur Verfügung stellt.

3.28. Achten Sie beim Arbeiten mit einem Elektroschweißgerät oder Gasschneider auf Spritzer geschmolzenen Metalls und die Flamme eines Gasbrenners oder Gasschneiders.

3.29. Es ist nicht gestattet, Werkzeuge, Befestigungsmaterial und andere Gegenstände ungesichert in der Höhe zu lassen und abzulegen. Nieten, Muttern, Bolzen, Werkzeuge und andere Gegenstände sollten in speziellen Kisten aufbewahrt werden.

3.30. Beim Arbeiten mit einem pneumatischen Handwerkzeug ist es nicht erlaubt:

  • halten Sie das Werkzeug am Arbeitsteil oder an der Hülse;
  • schließen Sie Schläuche an und trennen Sie sie, bis die Luftzufuhr zu ihnen stoppt;
  • Schläuche durch Durchgänge, Einfahrten und Straßen verlegen, an Orten, an denen Materialien gelagert werden, verdrehen und biegen;
  • Befestigen Sie die Schlauchverbindungen mit Draht und beseitigen Sie Luftlecks, indem Sie einen Keil unter den Kragen treiben.
  • Schließen Sie das Werkzeug ohne Verwendung von Ventilen direkt durch die Hülse an die Druckluftleitung an.
  • Stoppen Sie die Luftzufuhr, indem Sie die Hülse brechen.
  • pneumatische Werkzeuge mit ungeregelten Ventilen verwenden;
  • Verwenden Sie defekte Hülsen und wickeln Sie sie auch aus Isolierband und anderen Materialien auf.
  • Das Einsteckwerkzeug bei Vorhandensein von Druckluft im Schlauch einstellen und wechseln, mit Ausnahme von Arbeiten, die unter Tage mit einem Presslufthammer, Bohrhammer oder Bergbaubohrer ausgeführt werden;
  • Entfernen Sie die Mittel zum Vibrationsschutz und zur Kontrolle des Arbeitswerkzeugs sowie den Geräuschunterdrücker vom pneumatischen Werkzeug.
  • Arbeiten von Leitern aus sowie gleichzeitig in zwei oder mehr Etagen entlang einer Vertikale ohne entsprechende Sicherheitsvorrichtungen;
  • mit einem Schneidwerkzeug Gegenstände handhaben, die schwer sind;
  • klappen Sie das Werkzeug über die Köpfe der Arbeiter;
  • Lassen Sie die Luftzufuhr während Arbeitspausen oder beim Wechsel von einem Arbeitsplatz zum anderen eingeschaltet;
  • Arbeiten Sie in großer Höhe im Freien mit Eis oder einer Windstärke von mehr als sechs Punkten.
  • pneumatische Werkzeuge am Arbeitsplatz reparieren;
  • Schläuche bei Unfällen mit Gummi, Isolierband und anderen Materialien umwickeln;
  • Tauen Sie gefrorene Schläuche mit heißem Wasser, Dampf oder offenem Feuer am Arbeitsplatz auf (Schläuche sollten in einem warmen und trockenen Raum mit Dampf, heißem Wasser oder erhitztem Sand aufgetaut werden, nachdem sie von pneumatischen Systemen getrennt wurden);
  • pneumatisches Werkzeug werfen, schlagen, unbeaufsichtigt lassen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Wenn beim Betrieb eines Druckluftwerkzeugs Abweichungen festgestellt werden (Auftreten von Fremdgeräuschen oder Klopfen, Vibrationen usw.) sowie bei Stromausfall oder Werkzeugstopp, trennen Sie es vom Stromnetz und melden Sie sich bei der Arbeit Manager.

4.2. Die Beseitigung von Werkzeugdefekten und die Reinigung von festsitzendem Abfall sollte erst nach Trennung vom Stromnetz erfolgen.

4.3. Im Brandfall sollten Sie:

  • aufhören zu arbeiten;
  • schalten Sie das Werkzeug aus;
  • Rufen Sie die Feuerwehr und informieren Sie die Geschäftsleitung;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten.

4.4. Bei einem Unfall sollten Sie:

  • Maßnahmen ergreifen, um das Opfer von der Wirkung des traumatischen Faktors zu befreien;
  • dem Opfer je nach Art der Verletzung Erste Hilfe leisten;
  • medizinische Hilfe in einem medizinischen Zentrum suchen;
  • Melden Sie den Vorfall der Leitung der Organisation.

4.5. Im Falle eines Stromschlags sollten Sie:

  • elektrische Geräte ausschalten;
  • das Opfer von spannungsführenden Teilen befreien;
  • dem Opfer Hilfe leisten.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schließen Sie das Ventil an der Luftleitung, nehmen Sie das Arbeitsgerät vom Druckluftwerkzeug ab und trennen Sie den Schlauch vom Stromnetz.

5.2. Pneumatik- und Arbeitswerkzeuge gründlich abwischen und mit Öl schmieren.

5.3. Rollen Sie den Schlauch in ordentliche Ringe.

5.4. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.5. Bringen Sie das Druckluftwerkzeug und den Schlauch mit in die Vorratskammer oder verstauen Sie sie an einem dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort. Die Vorbeugung sollte gemäß der Bedienungsanleitung des Werkzeugs erfolgen.

5.6. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen.

5.7. Melden Sie dem Schichtarbeiter und dem Arbeitsleiter alle im Arbeitsablauf festgestellten Störungen und die zu deren Beseitigung getroffenen Maßnahmen.

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Vershinin Igor
Hallo! Es ist sehr wichtig zu wissen, dass, da schnell lösbare Verbindungen des Pneumatikschlauchs mit dem Werkzeug mittlerweile weit verbreitet sind, es notwendig ist, das Ventil an der Luftleitung zu schließen, wenn das Pneumatikwerkzeug mit dem Schlauch verbunden / verbunden wird? erkläre bitte.


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