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Arbeitssicherheitsunterweisung für Portalkranführer mit manueller Bedienung vom Boden aus

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Für die Bedienung eines Flurkrans sind Arbeitskräfte erforderlich, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben, eine Schulung erhalten haben und eine Sicherheitsunterweisung erhalten haben, mindestens 18 Jahre alt sind, über Zertifikate für die Berechtigung zum Bedienen dieses Hubwerks und eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens XNUMX Jahren verfügen mindestens II, sind zulässig.

1.2. Der Portalkran muss mit einem Schild mit Bezeichnungen versehen sein: Nummern, Tragfähigkeit, Bedingungen der technischen Prüfung.

1.3. Abnehmbare Hebegeräte (Schlingen) müssen mit einem Etikett versehen sein, auf dem Folgendes angegeben ist: Herstellungsdatum, Anzahl und Tragfähigkeit.

1.4. Die Metallteile der Hebemaschine müssen geerdet sein.

1.5. Hebemaschinen müssen Ton- und Lichtalarme haben.

1.6. Der Portalkran KKT-5 muss mit automatischen Vorrichtungen (Endschalter, Lastbegrenzer) ausgestattet sein, die einen sicheren Betrieb gewährleisten.

1.7. Der Lasthaken des KKT-5-Krans muss mit einer Sicherung (Schloss) versehen sein.

1.8. Für die Arbeit des Kranführers muss der Person, die die Maschine bedient, ein freier Durchgang gewährleistet sein.

1.9. Der Eigentümer der Hebemaschine muss Methoden zum Anschlagen und Umreifen von Teilen und Baugruppen von Maschinen, die mit einem Kran bewegt werden, mit einer grafischen Darstellung der Anschlagmethoden entwickeln

1.11. Der Besitzer des Wasserhahns muss;

  • den Schleuderern entsprechend der Masse und Art des zu bewegenden Gutes gekennzeichnete Lastaufnahmemittel und Behälter zur Verfügung zu stellen.
  • Hängen Sie am Arbeitsplatz eine Liste der wichtigsten vom Kran bewegten Güter mit Angabe ihrer Masse auf.
  • Bestimmen Sie Standorte und Orte für die Lagerung von Waren und statten Sie sie mit den erforderlichen technologischen Geräten und Geräten aus
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Arbeitskleidung und PSA organisieren.

2.2. Führen Sie eine externe Inspektion der Kranmechanismen durch (bei abgeschalteter Stromversorgung).

2.3. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Erdung und das Vorhandensein einer Umzäunung spannungsführender Teile.

2.4. Prüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit des Lastseils.

2.5. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Haken und Clip sowie die Eignung abnehmbarer Lastaufnahmemittel.

2.6. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen

2.7. Überprüfen Sie die Funktion der Kranbeleuchtung.

2.8. Überprüfen Sie den Haken und seine Befestigung in der Halterung.

2.9. Der Kranführer ist verpflichtet, zusammen mit dem Anschläger die Gebrauchstauglichkeit abnehmbarer Lastaufnahmemittel sowie das Vorhandensein von Stempeln oder Schildern mit der Angabe der Tragfähigkeit, des Prüfdatums und der Prüfnummer zu überprüfen.

2.10. Bei folgenden Störungen darf der Kranführer nicht mit der Arbeit beginnen:

  • Risse oder Verformungen in den Hauptelementen des Krans;
  • Risse in den Auslegerelementen;
  • wenn das Frachtseil abgenutzt ist;
  • Schäden an Bremsteilen;
  • Hakenverschleiß;
  • Fehlfunktionen von Sicherheitseinrichtungen.

2.11. Vor Beginn der Arbeiten muss der Kranführer prüfen, ob die Anschlagmittel über ein Zertifikat verfügen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Stellen Sie sicher, dass sich am Arbeitsplatz keine Personen aufhalten, die nichts mit der ausgeführten Arbeit zu tun haben.

3.2. Stellen Sie vor dem Anheben einer Last sicher, dass das Gewicht der Last die Kapazität des Krans und der Hebevorrichtungen nicht überschreitet.

3.3. Wenn Sie eine Last mit maximalem Gewicht heben, heben Sie diese zunächst um mindestens 200–300 mm an, um sicherzustellen, dass die Bremsen ordnungsgemäß funktionieren, und heben Sie sie dann auf die erforderliche Höhe an.

3.4. Lasten, die sich in horizontaler Richtung bewegen, sollten 0,5 m über die unterwegs angetroffenen Gegenstände gehoben werden.

3.5. Das Stauen und Zerlegen der Ladung sollte gleichmäßig erfolgen, ohne die für die Lagerung festgelegten Abmessungen der Ladung zu verletzen und ohne die Gänge zu blockieren.

3.6. Es ist verboten, die Last beim Heben, Senken und Bewegen zur Seite zu ziehen.

3.7. Der Arbeitsplatz sollte gut beleuchtet sein.

3.8. Prüfen Sie während des Betriebs, ob die Bremsen in Ordnung sind.

3.9. Es ist verboten, Endschalter als Arbeitsorgane zum automatischen Stoppen von Mechanismen zu verwenden.

3.10. Im Einsatzgebiet des Portalkrans KKT-5 sollte eine Sicherheitszone mit einem Radius von mindestens 7 m eingerichtet werden.

3.11. Es ist verboten, die Last in einer instabilen Position in über die Seiten gefüllten Behältern anzuheben und die Last an Orten zu bewegen, an denen das Herunterfallen der Last eine Explosion, einen Brand oder andere gefährliche Folgen verursachen kann.

3.12. Wenn der Portalkran in Betrieb ist, ist es nicht erlaubt:

  • Anwesenheit fremder Personen im Kranbetriebsbereich;
  • Bewegen einer Last, die sich in einer instabilen Position befindet;
  • Bewegen von Fracht über Personen und Betriebsmittel;
  • Heben von Ladung, verpfändet von anderen Ladungen;
  • Ziehen von Fracht auf dem Boden oder Schienen;
  • Ziehen der Last während des Hebens, Bewegens und Senkens;
  • Anpassung der Schlingen an das Gewicht der Last;
  • Arbeiten mit deaktivierten Sicherheitseinrichtungen.

3.14. Die Rücknahme des Krans zur Reparatur sollte von dem Techniker durchgeführt werden, der dafür verantwortlich ist, die Hebemaschinen gemäß dem Reparaturplan in gutem Zustand zu halten.

3.15. Die Erlaubnis zum Betrieb des Krans nach der Reparatur wird von der für den guten Zustand verantwortlichen Person mit Eintrag im Bordbuch erteilt.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle eines Unfalls oder Unfalls muss der Kranführer:

  • schalten Sie den Kran sofort aus und stoppen Sie ihn;
  • dem Opfer Erste Hilfe leisten;
  • selbst oder durch Arbeiter, um einen Krankenwagen zu rufen;
  • Melden Sie den Vorfall der verantwortlichen Person.

4.2. Wenn die Elemente des Krans unter Spannung stehen, muss der Kranführer die Arbeiter vor der Gefahr warnen und die Arbeit einstellen, indem er den unmittelbaren Vorgesetzten über die Arbeit informiert und seinen Anweisungen Folge leistet.

4.3. Wenn der Schleuderer während der Arbeit spannungsführende Teile elektrischer Betriebsmittel berührt hat, muss der Kranführer Maßnahmen ergreifen, um ihn unter Beachtung der persönlichen Vorsichtsmaßnahmen von der Einwirkung des Stroms zu befreien.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Lösen Sie den Haken des Hebezeugs von der Last, heben Sie es in die obere Position und schalten Sie die Spannung aus.

5.2. Überprüfen Sie den Kran und melden Sie eventuelle Störungen dem Mechaniker oder Arbeitsleiter.

5.3. Den Overall ausziehen und im Schrank verstauen, Hände und Gesicht mit Wasser und Seife waschen, duschen.

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