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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Handwerker

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens.

1.2. Die Anweisung wurde auf der Grundlage von DNAOP 0.00-8.03-93 „Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Vorschriften zum Arbeitsschutz im Unternehmen durch den Eigentümer“, DNAOP 0.00-4.15-98 „Vorschriften zur Entwicklung von Arbeitsanweisungen“ entwickelt Arbeitsschutz“, DNAOP 0.00-4.12-99 „Musterverordnung zur Ausbildung zum Arbeitsschutz“.

1.3. Gemäß dieser Anweisung wird der Mechaniker (im Folgenden Mechaniker genannt) vor Arbeitsbeginn (Ersteinweisung) und anschließend alle 6 Monate (Nachschulung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Nach bestandener Einweisung muss das Protokoll die Unterschrift der einweisenden Person und des Schlossers enthalten.

1.4. Der Eigentümer muss den Schlosser gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Im Falle einer Gesundheitsschädigung eines Schlossers durch Verschulden des Inhabers hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.5. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Schlosser disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.6. Als Schlosser dürfen Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und über eine Arbeitsbescheinigung verfügen, eine ärztliche Untersuchung, eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz, eine Unterweisung am Arbeitsplatz und eine Unterweisung zum Brandschutz bestanden haben.

1.7. Der Schlosser muss:

  • die internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • achten Sie auf die Signale von fahrenden Fahrzeugen;
  • Gehen Sie auf speziell dafür vorgesehenen Gehwegen, Wegen und Kreuzungen und halten Sie sich dabei auf der rechten Seite.
  • Berühren Sie keine elektrischen Geräte, Anschlüsse und elektrischen Leitungen sowie allgemeine Beleuchtungskörper und öffnen Sie nicht die Türen von Elektroschränken.
  • Maschinen, Werkzeugmaschinen und Mechanismen, deren Betrieb von der Verwaltung nicht vorgesehen ist, nicht einschalten oder anhalten (außer in Notfällen);
  • Gehen oder stehen Sie nicht unter der angehobenen Last;
  • nur die Arbeit ausführen, die dem Leiter anvertraut ist und in die er eingewiesen wurde;
  • lassen Sie unbefugte Personen nicht an Ihren Arbeitsplatz;
  • den Arbeitsplatz nicht überladen;
  • befolgen Sie keine Anweisungen, die gegen die Regeln des Arbeitsschutzes verstoßen;
  • in der Lage sein, Unfallopfern Erste Hilfe zu leisten;
  • in der Lage sein, primäre Feuerlöschgeräte zu verwenden;
  • Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die Sicherheit der Kollegen.

1.8. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren, die einen Schlosser beeinträchtigen können:

  • bewegliche Maschinen, Mechanismen, ungeschützte bewegliche Teile von Produktionsanlagen; bewegte Produkte, Rohlinge, Materialien;
  • Unordnung am Arbeitsplatz mit Werkzeugen, Vorrichtungen, Materialien, Teilen;
  • Mangel an speziellen Geräten, Werkzeugen und Ausrüstungen zur Durchführung von Arbeiten gemäß der angenommenen Technologie;
  • ungeschützte leitfähige Teile elektrischer Geräte (Elektroinstallationen);
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • schädliche Bestandteile in der Zusammensetzung der verwendeten Materialien, die über die Haut, die Atemwege, das Magensystem und die Schleimhäute der Seh- und Geruchsorgane auf den Arbeiter einwirken;
  • Herunterfallen von hängenden Ausrüstungsteilen;
  • Fehlfunktion von Werkzeugen, Geräten, Vorrichtungen;
  • fallende Teile, Baugruppen, Baugruppen, Werkzeuge;
  • von einer Höhe fallen;
  • thermische Faktoren (Brände beim Waschen von Teilen, Baugruppen, Baugruppen);
  • wegfliegende Metallsplitter beim Schneiden von Metall;
  • das Vorhandensein von Schadstoffen in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • niedrige Lufttemperatur in der kalten Jahreszeit.

1.9. Nach den aktuellen Normen wird ein Schlosseranzug kostenlos ausgestellt:

  • Baumwollanzug;
  • kombinierte Handschuhe;
  • bei Arbeiten im Winter im Freien zusätzlich eine Jacke und eine Baumwollhose mit warmem Futter.

1.10. Handwerkzeuge (Hämmer, Meißel, Locher usw.) dürfen nicht enthalten:

  • auf den Arbeitsflächen von Schäden (Schlaglöcher, Späne);
  • an den Seitenflächen an Stellen, an denen sie von Hand festgeklemmt werden, Grate und scharfe Rippen;
  • auf den Holzoberflächen der Griffe Äste, Grate, Risse; die Oberfläche muss glatt sein;
  • kalthärtende und nachgehärtete Arbeitsflächen.

1.11. Hämmer und Vorschlaghämmer sollten sicher auf Holzstielen montiert und mit weichen, gehärteten Stahlkeilen fest verkeilt werden.

1.12. Die Stiele von Hämmern und Vorschlaghämmern müssen aus hartem und zähem, trockenem Holz bestehen und im rechten Winkel zur Achse des Schlaghammers angebracht sein. Die Herstellung von Griffen aus Weich- oder Dickholzholz ist verboten.

1.13. Der Griff sollte einen geraden, ovalen Querschnitt mit einer leichten Verdickung zum freien Ende hin haben.

Die Stiellänge von Metallhämmern sollte je nach Gewicht im Bereich von 300–400 mm liegen.

1.14. Alle Werkzeuge mit spitzen Enden zum Anbringen von Griffen (Feilen, Schraubendreher usw.) müssen über der Größe des Werkzeugs entsprechende Griffe mit Bandagenringen verfügen.

1.15. Die Meißel müssen mindestens 150 mm lang sein und der verlängerte Teil des Meißels muss 60–70 mm lang sein. Der schneidende Teil des Meißels sollte eine gerade oder leicht konvexe Linie haben.

1.16. Der Schlosserschraubstock muss in einwandfreiem Zustand sein, das eingespannte Produkt fest greifen und eine unbearbeitete Kerbe an den Backen aufweisen.

1.17. Die Schraubenschlüssel müssen den Abmessungen der Muttern und Schraubenköpfe entsprechen und dürfen keine Risse oder Furchen aufweisen. Die Backenebenen der Schraubenschlüssel müssen parallel sein und dürfen nicht gerollt sein. Rollgabelschlüssel dürfen nicht locker in beweglichen Teilen sitzen.

1.18. Die Klinge des Schraubendrehers muss zur Breite des Schlitzes im Schraubenkopf passen.

1.19. Senker, Bohrer und ähnliche Steckwerkzeuge müssen ordnungsgemäß geschärft und frei von Rissen, Schlaglöchern, Graten und anderen Mängeln sein.

1.20. Die Schäfte dieses Werkzeugs müssen frei von Unebenheiten, Abschrägungen, Rissen und anderen Beschädigungen sein, müssen fest sitzen und korrekt zentriert sein.

1.21. Der funktionierende Auslösemechanismus an manuellen pneumatischen Maschinen (Werkzeugen) muss sein:

  • so angeordnet, dass die Möglichkeit einer versehentlichen Aktivierung ausgeschlossen ist;
  • Es ist so konzipiert, dass das pneumatische Einlassventil automatisch schließt, wenn der Druck von der Hand des Bedieners genommen wird.

1.22. Der Anschluss der Schläuche an das Druckluftwerkzeug, die Einlassarmatur der Verteilerleitung und die Verbindung der Schläuche untereinander müssen fest sein und dürfen nur mit Hilfe von Fittings oder Nippeln mit gutem Gewinde (Ringspulen) und Klemmmanschetten erfolgen .

1.23. Manuelle elektrische Maschinen (Werkzeuge) unterliegen mindestens alle 6 Monate einer regelmäßigen Inspektion.

1.24. Die Konstruktion eines handgeführten Elektrowerkzeugs mit einem Gewicht von mehr als 5 kg muss über eine Vorrichtung zum Aufhängen und Tragen verfügen.

1.25. Um lokale stationäre Beleuchtungskörper mit Glühlampen zu versorgen, sollte in Räumen ohne erhöhte Gefahr eine Spannung von nicht mehr als 220 V und in Räumen mit erhöhter Gefahr und in besonders gefährlichen Räumen eine Spannung von nicht mehr als 42 V verwendet werden.

1.26. Für die örtliche Beleuchtung dürfen Leuchten mit Leuchtstofflampen mit einer Spannung von 127 - 220 V verwendet werden, sofern deren leitende Teile für zufällige Berührungen nicht zugänglich sind.

1.27. Beleuchtungskörper und Schalter müssen elektrisch und wasserdicht sein.

1.28. Leuchten sollten mit Glas abgedeckt und mit einem Schutzgitter geschützt sein, das Metallgehäuse der Leuchte sollte geerdet sein.

1.29. Zur Stromversorgung tragbarer Lampen in Räumen mit erhöhter Gefahr und in besonders gefährlichen Räumen wird eine Spannung von maximal 42 V verwendet.

1.30. Bei besonders ungünstigen Bedingungen, wenn die Gefahr eines Stromschlags durch Enge, Unannehmlichkeiten oder das Berühren geerdeter Oberflächen erhöht ist, wird für die Stromversorgung tragbarer Lampen eine Spannung von nicht mehr als 12 V verwendet.

1.31. Verwenden Sie zum Tragen des Werkzeugs Taschen oder spezielle Kartons; Scharfe Teile des Instruments müssen geschützt oder umwickelt werden.

1.32. Beim Arbeiten mit Druckluft- und Elektrowerkzeugen muss der Mechaniker im sicheren Umgang damit geschult und unterwiesen werden.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Holen Sie sich einen Auftrag vom Arbeitsmanager.

2.2. Räumen Sie den Overall auf, schließen oder binden Sie die Ärmel zu, stecken Sie die Kleidung hinein, damit ihre Enden nicht verstreut werden.

2.3. Untersuchen Sie den Arbeitsplatz sorgfältig und entfernen Sie alles, was die Arbeit stört.

2.4. Achten Sie darauf, dass der Arbeitsplatz gut beleuchtet ist und das Licht die Augen nicht blendet.

2.5. Ordnen Sie das Arbeitsgerät und seine Teile in einer praktischen und sicheren Reihenfolge an.

2.6. Stellen Sie sicher, dass die Arbeitswerkzeuge, Geräte, Ausrüstungen und persönlichen Schutzausrüstungen in einwandfreiem Zustand sind und den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen.

2.7. Vor Beginn der Arbeiten mit Elektro-Druckluftwerkzeugen und an Maschinen ist eine Einweisung in den sicheren Umgang damit erforderlich.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Für die Ausführung der einen oder anderen Arbeit ist es notwendig, die Arbeiten gemäß der technologischen Karte auszuführen.

3.2. Befolgen Sie beim Arbeiten mit einer tragbaren elektrischen Bohrmaschine, einem Schraubenschlüssel oder einer Schleifmaschine die Anweisungen zur Verwendung des Elektrowerkzeugs.

3.3. Wenn Sie mit einem pneumatischen Werkzeug arbeiten, müssen Sie:

3.3.1. Verwenden Sie nur das richtige Werkzeug. Stellen Sie die Ventile so ein, dass sie sich leicht öffnen lassen. Wenn der Druck auf den Steuergriff aufhört, schließen sie schnell und lassen in der geschlossenen Position keine Luft durch.

3.3.2. Schließen Sie die Schläuche an das Werkzeug an und trennen Sie sie vom Werkzeug, nachdem Sie die Luftzufuhr abgeschaltet haben. Blasen Sie den Schlauch vor dem Anschließen an das Gerät gründlich aus.

3.3.3. Nur mit Schutzbrille arbeiten.

3.3.4. Verwenden Sie nur Schleifscheiben aus dem Werkzeughandel, die speziell für pneumatische Maschinen entwickelt wurden.

3.4. Es ist verboten:

3.4.1. Richten Sie den Luftstrahl auf sich selbst oder auf Personen, die in der Nähe arbeiten.

3.4.2. Arbeiten Sie mit einer pneumatischen Maschine, wenn keine Schutzabdeckung über der Schleifscheibe vorhanden ist und Vorsprünge, Schlaglöcher, Risse und Stöße an der Schleifscheibe vorhanden sind.

3.4.3. Arbeiten Sie mit der Seitenfläche der Schleifscheibe.

3.4.4. Arbeiten Sie mit pneumatischen Werkzeugen von Leitern aus.

3.5. Geben Sie das defekte Werkzeug im Werkzeuglager ab. Es ist Ihnen nicht gestattet, es selbst zu reparieren.

3.6. Es ist verboten, Metallspäne mit Druckluft aus der Maschine oder Teilen zu blasen. Um Späne und Staub zu entfernen, verwenden Sie eine Haarbürste und tragen Sie dabei eine Schutzbrille.

3.7. Wenn Sie an einer Bohrmaschine arbeiten, müssen Sie:

3.7.1. Räumen Sie Ihre Arbeitskleidung auf, setzen Sie eine Mütze auf, die eng am Kopf anliegt, und stecken Sie Ihre Haare darunter.

3.7.2. Überprüfen Sie das Vorhandensein einer Schutzvorrichtung für die beweglichen Teile der Maschine und die Funktionsfähigkeit der elektrischen Startvorrichtung.

3.7.3. Installieren Sie den Bohrer genau und befestigen Sie ihn sicher.

3.7.4. Befestigen Sie die Teile mit einem Maschinen- oder Handschraubstock, Anschlägen, Montagehalterungen und Schrauben.

3.8. Bei Arbeiten an einer Bohrmaschine ist es verboten:

3.8.1. Arbeiten Sie mit Handschuhen oder mit einem Verband an den Fingern.

3.8.2. Halten Sie das Teil in Ihren Händen und bohren Sie, wenn das feste Teil schief ist.

3.8.3. Wechseln Sie den Bohrer bei laufender Maschine.

3.8.4. Messen Sie ein Teil, schmieren Sie die Maschine unterwegs, bremsen Sie sie ab, indem Sie mit der Hand den Riemen, das Spannfutter, die Riemenscheibe oder die Bohrhülse berühren.

3.8.5. Bremsen Sie die Drehung der Spindel durch Handdruck auf die rotierenden Teile der Maschine oder des Werkstücks und prüfen Sie auch mit der Hand den Ausgang des Bohrers.

3.9. Bei Arbeiten an einer Schleifmaschine ist das Tragen einer Schutzbrille erforderlich, immer auf der Seite der Schleifscheibe stehen, der Start der Maschine kann mit einem Schutzgitter blockiert werden. Der Abstand zwischen Kreis und Handstück sollte nicht mehr als 3 mm betragen. Stellen Sie sicher, dass das Handstück fest sitzt, die Schleifscheibe ist durch eine Schutzhülle geschützt. Es ist verboten, den Kreis mit einem Meißel zu korrigieren.

3.10. Beim Arbeiten mit Elektrowerkzeugen müssen Sie:

3.10.1. Verwenden Sie dielektrische Fäustlinge und Galoschen.

3.10.2. Überwachen Sie die Unversehrtheit der Isolierung und der Elektrowerkzeuge sowie die Zuverlässigkeit der Befestigung des Erdungskabels und des Steckers mit Erdungskontakt.

Z.10.3. Schalten Sie das Gerät während der Arbeitspausen aus. Es ist verboten, das Elektrowerkzeug im Netzwerk ohne spezielle Steckerverbindung einzuschalten.

3.11. Beim Arbeiten an einer Werkbank ist darauf zu achten, dass deren mit Stahlblech gepolsterte Oberfläche glatt und gratfrei ist.

3.12. Wenn Sie gemeinsam mit mehreren Personen arbeiten, koordinieren Sie deren Aktionen mit denen der Kollegen.

3.13. Verwenden Sie für Demontage- und Montagearbeiten gebrauchsfähige Abzieher, Schraubenschlüssel und Schraubenschlüssel. Es ist verboten, die Muttern mit Meißel und Hammer abzuschrauben.

Befeuchten Sie schwer zu lösende Muttern mit Kerosin und schrauben Sie sie dann mit einem Schraubenschlüssel ab.

3.14. Die Demontage und Montage der Geräte darf nur auf speziellen Ständern erfolgen, die mit Befestigungsvorrichtungen ausgestattet sind.

3.15. Die Überprüfung der Ausrichtung der Löcher beim Zusammenbau von Baugruppen muss mit einem konischen Dorn oder einem Spitzbart erfolgen. Es ist verboten, dies mit dem Finger zu tun.

3.16. Beim Arbeiten mit einem Meißel oder einer Querschneidemaschine sollten Sie eine Schutzbrille tragen und darauf achten, dass herumfliegende Splitter und Späne den in der Nähe arbeitenden Schlosser und die Menschen in Ihrer Umgebung nicht verletzen.

Zum Schutz von Personen müssen auf der Werkbank Sicherheitsnetze oder Abschirmungen mit einer Höhe von mindestens 1 m angebracht werden.

Staub und Späne mit einer Bürste von der Maschine wegfegen.

Z.17. Wenn in der Nähe des Arbeitsplatzes Elektroschweißen durchgeführt wird, installieren Sie einen Schutzschild (Bildschirm), um Augen und Gesicht vor ultravioletten Strahlen zu schützen, oder tragen Sie spezielle Schutzokulare.

3.18. Bei Reparaturarbeiten in der Nähe von elektrischen Leitungen und Elektroinstallationen ist es erforderlich, die Stromversorgung für die Dauer der Arbeiten abzuschalten.

3.19. Halten Sie sich nicht unter den am Hubseil hängenden Mechanismen auf.

3.20. Beim Arbeiten mit einer Handsäge sollte das Sägeblatt richtig gespannt sein, damit es sich während des Betriebs nicht verbiegt oder zittert.

Beim Schneiden von Metall mit einer Bügelsäge ist es notwendig, mit einer Feile Aussparungen darauf zu machen, damit die Leinwand nicht abrutscht.

3.21. Lassen Sie das Schmieröl aus den Einheiten nur in einen speziellen Behälter ab.

Versehentlich auf den Boden verschüttetes Öl sollte sofort mit Sägemehl oder trockenem Sand bedeckt und an einem speziell dafür vorgesehenen Ort gesammelt werden, der Boden sollte abgewischt werden.

3.22. Es ist verboten, brennbare Flüssigkeiten und ölhaltige Reinigungsmaterialien am Arbeitsplatz aufzubewahren.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Arbeitsplatz entfernen. Wischen Sie Werkzeuge und Geräte ab und legen Sie diese an den dafür vorgesehenen Platz.

4.2. Wenn das reparierte Gerät auf speziellen Ständern verbleibt, prüfen Sie die Zuverlässigkeit der Installation. Lassen Sie es nicht am Hebeseil hängen.

4.3. Entfernen Sie den Overall und hängen Sie ihn an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf.

4.4. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen; wenn möglich duschen.

4.5. Es ist verboten, die Hände in Schmieröl, Benzin oder Kerosin zu waschen und sie mit Lappen, Sägemehl und Spänen abzuwischen.

4.6. Informieren Sie den Arbeitsleiter über etwaige Mängel, die während des Arbeitsprozesses aufgetreten sind.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Die Gründe, die einen Notfall verursachen können: Stromschlag, Sturz von hängenden Einheiten aus der Höhe, Ausfall von Werkzeugen, Geräten, Geräten, herumfliegende Metallfragmente, Vorhandensein schädlicher Substanzen im Arbeitsbereich usw.

5.2. Wenn eine Situation eingetreten ist, die zu einem Unfall oder Unfall führen kann, sollten Sie die Arbeit sofort einstellen, den Strom und die Stromquelle des Druckluftwerkzeugs ausschalten; den Gefahrenbereich abgrenzen; Erlauben Sie Unbefugten nicht, das Gebäude zu betreten. Melden Sie den Vorfall dem Arbeitsleiter.

5.3. Wenn es Opfer gibt, ist es notwendig, ihnen Erste Hilfe zu leisten; Rufen Sie ggf. einen Krankenwagen.

5.4. Erste Hilfe leisten.

5.4.1. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist es notwendig, ihm künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage zu verabreichen, wobei auf die Pupillen geachtet werden muss. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand der Genesung ist es notwendig, sofort zu beginnen und dann einen Krankenwagen zu rufen.

5.4.2. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe zu leisten, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, einen darin eingelegten sterilen Verband auf die Wunde aufzutragen und diese mit einem Verband zu verbinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

5.4.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus den Ohren oder aus dem Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) bzw Machen Sie eine kalte Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel.

Bei einem Rippenbruch, der sich durch Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen auszeichnet, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.4.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen.

Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit Wasser gewaschen werden. Anschließend sollte die säuregeschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Backpulverlösung und die verbrannte Oberfläche mit Alkali gewaschen werden eine 3%ige Borsäurelösung oder eine Essigsäurelösung. Säuren.

Bei Kontakt mit der Augenschleimhaut von Säure oder Augen ist es notwendig, die Augen 15–20 Minuten lang gründlich mit einer Gabel Wasser zu spülen, mit einer 2%igen Natronlösung zu waschen und die Augen mit einer Lösung von verbranntem Wasser zu reinigen eine 3 %ige Borsäurelösung oder eine 3 %ige Essigsäurelösung.

Bei Verbrennungen der Mundhöhle durch Alkali ist eine Spülung mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung erforderlich, bei Säureverätzungen - mit einer 5 %igen Backpulverlösung.

Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss mit einer 10 %igen Backpulverlösung eingeatmet werden, die mit einer Sprühflasche aufgesprüht wird, wenn Alkali eindringt, eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung.

5.4.5. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blase) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3 %igen Manganlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt und ein Arzt gerufen.

5.4.6. Erste Hilfe bei Blutungen.

Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:

5.4.6.1. Heben Sie das verletzte Glied an.

5.4.6.2. Verschließen Sie die Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Sollte die Blutung aufhören, ohne das aufgetragene Material zu entfernen, legen Sie ein weiteres Polster aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck).

5.4.6.3. Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.5. Wenn es zu einem Brand kommt, rufen Sie die Feuerwehr und beginnen Sie mit der Löschung mit den vorhandenen Feuerlöschgeräten.

5.6. In jedem Fall ist den Anweisungen des Arbeitsleiters Folge zu leisten, um die Folgen des Unfalls zu beseitigen.

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