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Arbeitsschutzunterweisung für Mastliftbetreiber

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung bestanden, in der vorgeschriebenen Weise geschult, eine Kenntnisprüfung in der Kommission bestanden und ein Zertifikat für die Berechtigung zum Führen eines Mastlifts erhalten haben, über die elektrische Sicherheitsgruppe II und über berufliche Fähigkeiten verfügen, dürfen als Mastliftfahrer fahren.

1.2. Wenn diese Arbeit mit dem Binden und Anschlagen von Lasten kombiniert wird, muss der Arbeiter zunächst in die Bedienung des Mastlifts eingewiesen werden.

1.3. Der Mastliftbetreiber muss wissen:

  • Gerät, Funktionsprinzip und Regeln für den technischen Betrieb von Geräten;
  • die wichtigsten Arten und Prinzipien von Fehlfunktionen dieses Geräts und deren Beseitigung;
  • sichere Techniken beim Mastaufzug;
  • innere Ordnungsregeln;
  • Brandschutzregeln;
  • 1. Honig liefern können. Hilfeleistung bei Unfällen;
  • gehen Sie nicht über die Zäune von Gefahrenbereichen hinaus;
  • schauen Sie nicht in die Flamme des Elektroschweißens;
  • Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Weisung haftet er nach Maßgabe des geltenden Rechts.

1.4. Im Arbeitsprozess können folgende schädliche Produktionsfaktoren auf den Mastliftbetreiber einwirken:

  • bewegliche Maschinen und ihre Arbeitskörper;
  • Umkippen von Autos, Herunterfallen ihrer Teile;
  • erhöhte oder verringerte Temperatur der Geräteoberflächen;
  • scharfe Kanten, Grate und Rauhigkeiten auf Geräteoberflächen.

1.5. Zum Schutz vor allgemeiner Verschmutzung und mechanischen Einwirkungen verwenden Mastliftbetreiber folgende PSA:

  • Overalls aus Baumwolle;
  • kombinierte Handschuhe;
  • Gummistiefel.

Im Winter zusätzlich:

  • Jacke und Hose mit isolierendem Futter;
  • Stiefel.

1.6. Fahrer müssen auf der Baustelle Helme tragen.

1.7. Bei der täglichen Arbeit müssen die Fahrer:

  • Verwenden Sie die Winde während des Betriebs bestimmungsgemäß und gemäß den Anweisungen des Herstellers.
  • Halten Sie die Winde in einem technisch einwandfreien Zustand und verhindern Sie den Betrieb bei Fehlfunktionen, bei denen der Betrieb verboten ist.
  • Seien Sie bei der Arbeit vorsichtig und vermeiden Sie Verstöße gegen die Arbeitssicherheitsanforderungen.

1.8. Fahrer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder jede Verschlechterung des Gesundheitszustands unverzüglich ihrem Vorgesetzten zu melden.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Ziehen Sie Overalls, spezielle Schuhe und einen Helm des etablierten Musters an.

2.2. Legen Sie dem Vorgesetzten ein Zertifikat über die Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden vor und lassen Sie sich am Arbeitsplatz unterweisen.

2.3. Bei einer externen Inspektion wird der Arbeitsplatz, die Zugänge zu ihm, das Entfernen unnötiger Gegenstände, das Vorhandensein von Endschaltern, die Funktionsfähigkeit der Metallstrukturen des Bedienfelds und die Erdung überprüft.

2.4. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Hebemechanismen, einschließlich: Winden, Bremsen, Schutzvorrichtungen für bewegliche Teile, Endschalter, Hubhöhenbegrenzer, Sicherheitsverschlüsse;

2.5. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Erdung sowie das Fehlen blanker stromführender Drähte.

2.6. Stellen Sie sicher, dass die Schutzvorrichtungen im Gefahrenbereich in gutem Zustand sind und dass Warn- und Sicherheitsschilder vorhanden sind.

2.7. Testen Sie die Funktion der Hebemechanismen ohne Last;

2.8. Stellen Sie sicher, dass die zu hebende Last für die Konstruktion des Hebezeugs geeignet ist.

2.9. Überprüfen Sie die korrekte Wicklung des Seils auf der Trommel und stellen Sie sicher, dass es sich in einem guten Zustand gemäß den Normen für die Ablehnung von Stahlseilen befindet.

2.10. Der Betrieb des Mastliftes ist nicht erlaubt:

  • bei Fehlfunktionen, die in den Anweisungen des Herstellers angegeben sind;
  • fehlende technische Zertifizierung des Aufzugs;
  • Fehlen oder Fehlfunktion der Erdung des Aufzugskörpers;
  • das Vorhandensein von Schmutz, Schnee oder Eis auf der Ladefläche;
  • Nichtübereinstimmung der Art der angehobenen Last mit den technischen Möglichkeiten des Aufzugs.

2.11. Stellen Sie sicher, dass die Abschirmungen und Schutzvorrichtungen des Gefahrenbereichs vorhanden und in gutem Zustand sind.

2.12. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Bremsvorrichtung.

2.13. Stellen Sie sicher, dass sich keine unbefugten Personen im Arbeitsbereich aufhalten und dass sich keine Hindernisse aufhalten, die den Transport von Gütern (Maschinen, Geräten oder Materialien) behindern.

3. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

3.1. Beim Beladen der Hebebühne ist der Fahrer verpflichtet, auf die Gleichmäßigkeit der Ladung und deren Lage innerhalb der Abmessungen der Hebebühne zu achten. Es ist nicht gestattet, die für diesen Aufzug festgelegten Lasten zu überschreiten und die Ladung darf nicht über die festgelegten Abmessungen der Plattform hinausgehen.

3.2. Der Arbeiter muss das Gewicht der zu hebenden Last genau kennen. Wenn er selbst nicht feststellen kann, ob das Gewicht der Last für einen bestimmten Balkenkran nahe am Maximalgewicht liegt, ist es notwendig, sich zur Klärung dieser Frage an den Kapitän zu wenden.

3.3. Vor dem Anheben einer Plattform mit einer Last muss der Fahrer die Arbeiter, die die Hebebühne warten, auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, den Gefahrenbereich zu verlassen, und die Plattform nicht anheben, solange sie sich im Gefahrenbereich befinden.

3.4. Alle Arbeiten zum Heben und Bewegen von Ladung müssen vom Fahrer auf Zeichen der hierfür speziell eingesetzten Stellwerkswärter durchgeführt werden. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet das „Stop“-Signal, das vom Fahrer ausgeführt wird, unabhängig davon, wer es gegeben hat.

3.5. Beim Heben einer Last müssen Sie zunächst die Plattform auf eine Höhe von maximal 200 mm anheben, sicherstellen, dass die Bremsen funktionieren und der Mast stabil ist, und erst dann mit dem Heben auf die erforderliche Höhe fortfahren. Das Anheben und Absenken der Plattform sollte reibungslos und ruckfrei erfolgen.

3.6. Das Heben und Senken von Personen sowie brennbaren und explosiven Gütern auf der Plattform ist nicht gestattet.

3.7. Während des Betriebs der Hebebühne ist es den Fahrern untersagt:

  • Hebemechanismen reinigen und schmieren;
  • Lassen Sie die Plattform während Arbeitspausen oder kurzfristiger Abwesenheit hängen.
  • Schalten Sie den Betrieb der Lastwinde von vorwärts auf rückwärts um;
  • Heben Sie die Plattform bis zum Anschlag an und verwenden Sie den Endschalter für den automatischen Stopp.
  • Heben Sie eine Last, deren Masse unbekannt ist, und arbeiten Sie mit einer Hebebühne bei schlechten Lichtverhältnissen, Schneefall oder Nebel, was die Sicht innerhalb der Arbeitsfront beeinträchtigt.
  • Heben Sie Ziegel, Dachziegel und andere auf der Plattform abgelegte Kleinteile ohne Vorrichtungen, die das Herunterfallen verhindern;
  • Personen den Aufenthalt auf der Hebebühne gestatten;
  • die Bedienung des Aufzugs anderen Personen anvertrauen;
  • Begrenzer und elektrischen Schutz deaktivieren.

3.8. Beim Beladen der Hebebühne sind folgende Anforderungen zu beachten:

  • Kleinteile, Massengüter oder Lösungen müssen sich in einem speziell dafür vorgesehenen Behälter befinden;
  • Das Heben langer Lasten ist zulässig, sofern die Plattform mit daran befestigten Verlängerungen und Zäunen ausgestattet ist, die ein Herausfallen der Last verhindern.
  • Sperriges Material sollte in dafür vorgesehenen Kassetten oder Behältern gehoben werden, die nicht am Geländer der Plattform anliegen dürfen.

3.9. Vor dem Heben und Bewegen der Last ist der Arbeiter verpflichtet, den Lagerort und das Vorhandensein eines Durchgangs zu überprüfen und die im Bereich der bewegten Last arbeitenden Personen zu warnen.

3.10. Wenn Arbeiten unter der Plattform erforderlich sind, muss diese durch den Schlitten auf die Stützen abgesenkt oder mit einer Sicherung gesichert werden.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei einer Störung der Hebevorrichtungen, bei einem Erdschluss und anderen Störungen und anderen Störungen, die zu einem Notfall führen können, muss der Arbeitnehmer:

  • Senken Sie nach Möglichkeit die Hebebühne ab;
  • den weiteren Betrieb der Hebebühne bis zur Behebung der Störungen einstellen;
  • den Vorgesetzten benachrichtigen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Senken Sie die Ladeplattform ab.

5.2. Befreien Sie die Plattform von Trümmern und Baumaterialien.

5.3. Schalten Sie den Netzschalter aus, entfernen Sie die Schmelzsicherungen und verriegeln Sie die Schutzabdeckung des Schalters.

5.4. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Mechanismen und des Lastseils.

5.5. Benachrichtigen Sie den Vorgesetzten über alle Probleme.

5.6. Waschen Sie Ihre Hände mit Seife oder gehen Sie duschen.

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