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Arbeitsschutzunterweisung für den Fahrer einer mobilen Kompressorstation Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Für die selbständige Tätigkeit als Fahrer einer mobilen Kompressorstation ist ein Arbeitnehmer erforderlich, der mindestens 16 Jahre alt ist, über eine Berufsausbildung verfügt und Folgendes bestanden hat: eine ärztliche Voruntersuchung; Einführungsschulung; Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken und Prüfung von Kenntnissen zur Arbeitssicherheit in der Qualifizierungskommission; Erstausbildung am Arbeitsplatz. 1.2. Der Fahrer einer mobilen Kompressorstation muss Overalls und persönliche Schutzausrüstung gemäß den festgelegten Standards tragen: Baumwolloveralls; Lederstiefel, kombinierte Handschuhe. Für Arbeiten im Freien im Winter zusätzlich: eine Baumwolljacke mit isolierendem Futter; Baumwollhose mit isolierendem Futter; Filzstiefel. 1.3. Der Fahrer einer mobilen Kompressorstation unterzieht sich alle 12 Monate einem periodischen Wissenstest, dessen Ergebnisse in speziellen Protokollen dokumentiert werden. 1.4. Für einen störungsfreien Betrieb der Kompressorstation muss der Fahrer wissen:
1.5. Es ist dem Fahrer untersagt, die Kontrolle über die Station an Dritte weiterzugeben. 1.6. Während des Betriebs sollten mobile Kompressorstationen auf horizontalen Plattformen aufgestellt werden, wobei die Räder verkeilt (fest) sein sollten. Es ist verboten, Kompressorstationen in der Nähe von Quellen brennbarer Gase zu installieren. 1.7. Beim Betrieb mobiler Kompressorstationen besteht die größte Gefahr in einer Explosion in den Zylindern von Luftkompressoren, Luftsammlern oder Luftkanälen. Eine Explosion kann verschiedene Ursachen haben. Die wichtigsten sind:
1.8. Alle Reparatur- und Installationsarbeiten an stromführenden Teilen von Kompressorstationen mit elektrischen Antriebsmotoren sowie Arbeiten zum Anschluss an das Netz und zur Trennung der Stationen vom Netz müssen im spannungslosen Zustand durchgeführt werden. 1.9. Mobile Kompressorstationen mit einer Kapazität von bis zu 15 m/3/min und einem Luftdruck von nicht mehr als 10 kg/cm müssen an jeder Kompressionsstufe und am Luftsammler über Manometer verfügen. Auf den Skalen von Manometern sollten Markierungen des höchsten zulässigen Drucks mit roter Farbe markiert werden, bei Überschreitung ist das Arbeiten verboten. 1.10. Manometer müssen überprüft und versiegelt werden. Wiederholungsprüfungen werden mindestens einmal im Jahr durchgeführt. 1.11. An jeder Kompressorstufe und am Luftbehälter müssen unabhängige automatische Sicherheitsventile installiert werden, die jeweils auf den Maximaldruck eingestellt und abgedichtet sind. 1.12. Die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsventile muss bei jeder Schicht durch Anheben mit Hilfe spezieller Hebel überprüft werden. 1.13. Luftkompressoren mobiler Stationen müssen über Luftfilter an den Saugrohren der ersten Stufe und Wasser-/Ölabscheider an der nachfolgenden Verdichtungsstufe verfügen. 1.14. Eine übermäßige Ölversorgung der geschmierten Oberflächen kann dazu führen, dass Schmieröldämpfe oder Zersetzungsprodukte in die Druckleitung gelangen, was unter bestimmten Bedingungen zu einer Explosion führen kann. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer:
2.2. Es ist verboten, die Station bei geschlossenen Abgabeventilen des Luftsammlers zu starten. Vor jeder Inbetriebnahme der Station ist es erforderlich, die Verteiler- und Spülhähne am Luftsammler und am Zwischenkühler zu öffnen, damit die Luft frei austreten kann. Nachdem der Kompressor eine normale Drehzahl entwickelt hat, müssen die Ventile geschlossen und der Kompressor in den Arbeitstakt überführt werden. 2.3. Vor dem Starten der Kompressorstation müssen Sie:
Der Motor muss bei ausgeschaltetem Kompressor gestartet werden. Wenn der Kompressor zuvor repariert wurde oder längere Zeit nicht funktionierte, müssen Sie die Kurbelwelle zunächst manuell drehen. 2.4. Kompressorstationen, die von einem Elektromotor angetrieben werden, müssen geerdet sein. 2.5. Der Elektromotor der Kompressorstation darf nur mit Hilfe von Startgeräten und werkseitig hergestellten Geräten an das Netz angeschlossen werden. Es ist verboten, den Elektromotor mit Drähten an das Netzwerk anzuschließen, deren Enden von Hand verdrillt sind. 2.b. Beim Starten eines eingefrorenen Startmotors einer mobilen Kompressorstation ist es verboten, das Kurbelgehäuse und den Motorblock mit der offenen Flamme einer Lötlampe oder eines Brenners zu erhitzen. Um einen kalten Motor aufzuwärmen, muss heißes Wasser in das Kühlsystem und erhitztes Öl in das Kurbelgehäuse gegossen werden. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Es ist notwendig, den normalen Betrieb aller Kompressorstationseinheiten ständig zu überwachen, die Messwerte von Manometern, Thermometern und anderen Instrumenten und Geräten zu überwachen, die Temperatur, Druck und Druckluftverbrauch steuern und regulieren, und eine Überlastung des Kompressors und des Motors zu verhindern. 3.2. Die vom Kompressor angesaugte Luft muss gut von Staub gereinigt sein. Daher ist es notwendig, den guten Zustand der Luftfilter zu überwachen, die regelmäßig gereinigt werden müssen, und das darin enthaltene Öl muss alle 40 Betriebsstunden durch frisches Öl ersetzt werden. Waschen Sie die Filter nicht mit Benzin oder Kerosin. 3.3. Es ist notwendig, die Funktion des Leistungsreglers ständig zu überwachen. Im Falle einer Fehlfunktion ist es verboten, am Kompressor zu arbeiten. 3.4. Systematisch alle 2-3 Betriebsstunden der Station sollten der Luftkollektor und der Zwischenkühler gespült werden, um das darin angesammelte Wasser und Ölkondensat zu entfernen. 3.5. Es ist verboten, Reparaturarbeiten durchzuführen, während der Luftsammler der Kompressorstation unter Druckluftdruck steht, einschließlich Arbeiten zur Beseitigung von Undichtigkeiten an den Luftkanalflanschen. 3.6. Hähne und Ventile am Luftsammler dürfen keine Luft durchlassen. 3.7. Die Befestigung der Schläuche an den Armaturen muss mit Hilfe von Schellen erfolgen. Die Verwendung von Draht zur Befestigung ist verboten. 3.8. Schläuche dürfen nicht gebrochen, verheddert oder mit Kabeln, Elektrokabeln und Schläuchen von Gasschweißgeräten gekreuzt werden. Gefrorene Schläuche sollten in einem warmen Raum aufgetaut werden. Es ist verboten, die Schläuche mit Dampf zu erhitzen. 3.9. Um die Schläuche an das Werkzeug und den Luftkollektor anzuschließen oder die Schläuche untereinander zu verbinden, verwenden Sie Fittings und Nippel mit gutem Gewinde. Schlauchverbindungen müssen luftdicht sein. 3.10. Es ist verboten, die Luftzufuhr durch Abreißen oder Verknoten des Schlauchs zu unterbrechen. 3.11. Besonders gefährlich ist die Ansammlung von Ruß (Koks, Teerrückstände) in der Nähe der Abdeckungen der Luftverteilerventile, die zu einer Explosion führen kann. 3.12. Schmieröle unbekannter Zusammensetzung dürfen nicht zur Schmierung von Kompressoren verwendet werden. 3.13. Das Kompressorkurbelgehäuse sollte bei jeder Schicht mit Öl aufgefüllt werden. Es ist nur möglich, den Ölstand im Kurbelgehäuse zu prüfen und Öl nachzufüllen, wenn der Kompressor nicht läuft, wenn das Öl aus den Kurbelgehäusewänden abfließt. 3.14. Um eine Explosion zu vermeiden, darf das Kurbelgehäuseöl nicht mit Kerosin oder Dieselkraftstoff verdünnt werden. 3.14. Waschen Sie die Innenflächen der Kompressoren mit Kerosin oder Dieselkraftstoff. Eine Rücknahme der mit Kerosin gereinigten Teile ist frühestens nach 3 Stunden möglich. 3.15. Sicherheitsventile dürfen nur demontiert werden, wenn sie nicht mehr funktionieren oder beschädigt sind. Nach der Reparatur müssen Sicherheitsventile von einer von der Verwaltung beauftragten Spezialperson eingestellt und abgedichtet werden. Dem Kompressorstationsbetreiber ist es nicht gestattet, die Ventile selbstständig zu kalibrieren. 3.16. Mindestens zweimal im Jahr ist eine Reinigung der Zwischenkühler erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verstopfung der Innen- und Außenflächen der Kühlerrohre durch Staub- und Ölrückstände der Hauptgrund für den Temperaturanstieg der Druckluft ist über die zulässigen Grenzwerte hinaus. 3.17. Die mobile Kompressorstation sollte sofort gestoppt werden, wenn:
3,18. Öffnen Sie vor dem Abschalten der Station die Entlüftungsventile des Luftbehälters und des Ladeluftkühlers und stoppen Sie dann den Kompressor, indem Sie die Kupplung auskuppeln. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Der Kompressor muss sofort gestoppt werden, wenn:
4.2. Der Fahrer muss den Kompressor notabschalten (Drücken der „Stopp“-Taste) und sich erst dann bei der Geschäftsleitung melden. 4.3. Nach einer Notabschaltung des Kompressors kann dieser mit Genehmigung der für den sicheren Betrieb der Kompressoreinheit verantwortlichen Person gestartet werden. 4.4. Bei einem plötzlichen Stromausfall ist der Fahrer verpflichtet, die Startvorrichtungen der Elektromotoren und Steuerhebel unverzüglich in die Stellung „Stopp“ zu bringen. 4.1. Der Kompressor muss sofort gestoppt werden, wenn:
4.2. Der Fahrer muss den Kompressor notabschalten (Drücken der „Stopp“-Taste) und sich erst dann bei der Geschäftsleitung melden. 4.3. Nach einer Notabschaltung des Kompressors kann dieser mit Genehmigung der für den sicheren Betrieb der Kompressoreinheit verantwortlichen Person gestartet werden. 4.4. Bei einem plötzlichen Stromausfall ist der Fahrer verpflichtet, die Startvorrichtungen der Elektromotoren und Steuerhebel unverzüglich in die Stellung „Stopp“ zu bringen. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf. 5.2. Bei niedrigen Umgebungstemperaturen (in der Wintersaison) sollte nach dem Stoppen der Station das Öl aus den Kurbelgehäusen sowie dem Motor und dem Kompressor separat in einen sauberen Behälter abgelassen werden, damit dieser beim Start vorgewärmt werden kann, und das Wasser abgelassen werden aus dem Kühlsystem. 5.3. Overall ausziehen. 5.4. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen oder duschen. Händewaschen in Öl, Benzin oder Kerosin ist strengstens verboten. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Funkmessarbeiten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Bäcker. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betreiber der Abwasserbehandlung. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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