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Belehrung zum Arbeitsschutz für den Einsteller von Werkzeugmaschinen und Werkzeugmaschinen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben, in sicheren Arbeitsmethoden geschult wurden, eine Kenntnisprüfung über Arbeitsschutzanforderungen bestanden haben, über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in diesen Berufen verfügen und über eine elektrische Sicherheitsgruppe verfügen mindestens II, sowie Personen, die eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten besitzen und am Arbeitsplatz über die Sicherheit bei der Ausführung von Arbeiten unterwiesen wurden.

1.2. Der Einsteller von Werkzeugmaschinen und Werkzeugmaschinen ist verpflichtet:

1.2.1. Halten Sie sich an die Regeln der internen Arbeitsvorschriften;

1.2.2. den Aufbau der gewarteten Maschinen und Anlagen kennen;

1.2.3. Beachten Sie Arbeitsschutzanweisungen und interne Arbeitsvorschriften

1.2.4. Kompetent bedienen und rechtzeitig vorbeugende Inspektionen und Reparaturen der gewarteten Maschinenausrüstung durchführen;

1.2.5. Überwachen Sie den guten Zustand der elektrischen Start- und Schutzausrüstung sowie die Erdung (Nullung) von Maschinen und Manipulatoren.

1.2.6. Beachten Sie die Sicherheitszeichen

1.2.7. Die Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Einstellung und Reparatur von Maschinenanlagen im Rahmen der ausgeübten Aufgaben kennen und einhalten, jährlich die 2. Elektrosicherheitsgruppe bestätigen;

1.2.8. Kennen Sie das Verfahren zur Überprüfung und Verwendung manueller mechanischer und Elektrowerkzeuge, Geräte zur Gewährleistung sicherer Arbeit (Leitern, Leitern usw.), Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe und Teppiche, Werkzeuge mit isolierenden Griffen, Spannungsanzeiger, Schutzbrille);

1.2.9. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die in der Bedienungsanleitung der Ausrüstung oder in den von der Unternehmensleitung genehmigten Stellenbeschreibungen festgelegt sind und vorausgesetzt, dass sichere Methoden für die Ausführung bekannt sind.

1.2.10. Erste Hilfe für Opfer von Strom- und anderen Unfällen kennen und leisten können;

1.2.11. Befolgen Sie die Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen.

1.3. Bei der Wartung von Geräten sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich:

  • gefährliche Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper, Stromschlag, Lichtbogenverbrennung erfolgen kann;
  • das Auftreten schädlicher Substanzen (die zu Verbrennungen des Körpers und der Augen sowie zu einer Vergiftung des Körpers mit Schwefelsäure führen können);
  • niedrige Luftfeuchtigkeit und hohe Temperatur;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Absturz aus der Höhe des Personals bei der Arbeit auf Leitern und Leitern;
  • herabfallende Gegenstände (Werkzeuge, Ausrüstungselemente).

1.4. Die Verwaltung des Unternehmens ist verpflichtet, dem an Maschinen und Manipulatoren arbeitenden Einsteller Overalls, Schuhe und PSA gemäß Industriestandards, einen Baumwollanzug, Lederstiefel, kombinierte Handschuhe und eine Schutzbrille zur Verfügung zu stellen.

1.5. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge meldet jeden Arbeitsunfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten.

1.6. Der Einrichter von Maschinen und Anlagen ist derjenige, der für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes verantwortlich ist.

1.7. Elemente von Werkzeugmaschinen, die über die Größe des Maschinentisches hinausragen, dürfen den Betrieb der Maschine nicht beeinträchtigen, den Zugang zu den Bedienelementen einschränken und eine Gefahr für die Arbeit des Maschinenbedieners darstellen.

1.8. Die Konstruktion der Geräte muss den freien Austritt der Späne und den Fluss der Schneidflüssigkeit gewährleisten und gegebenenfalls über Vorrichtungen zu deren Entfernung verfügen.

1.9. Die Konstruktion der Vorrichtungen muss die Sicherheit beim Ein- und Ausbau der Werkstücke gewährleisten.

1.10. Die Konstruktion von Werkzeugmaschinen sollte die Möglichkeit einer regelmäßigen Schmierung aller Reibflächen mithilfe von Ölern, Schmierlöchern und Kanälen vorsehen.

1.11. Lassen Sie den Reiniger die Maschine nicht während des Betriebs reinigen.

1.12. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Ziehen Sie die gemäß den geltenden Normen festgelegte Spezialkleidung an und stecken Sie sie sorgfältig ein. Vermeiden Sie hängende Enden und Einschränkungen beim Bewegen.

2.2. Überprüfen und überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des fest installierten Werkzeugs, der Geräte zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsleistung, der persönlichen Schutzausrüstung und der Feuerlöschausrüstung.

2.3. Überprüfen Sie den Zustand der allgemeinen und gewöhnlichen Beleuchtung.

2.4. Bereiten Sie die erforderlichen Werkzeuge und Vorrichtungen vor und prüfen Sie vorab deren Gebrauchstauglichkeit. Benutzen Sie kein versehentlich defektes Werkzeug.

2.5. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Erdung der Maschine.

2.6. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Hilfsinventars (Regale, Rolltische, Behälter).

2.7. Schalten Sie vor dem Aufstellen der Maschine die Maschine und den Elektromotor mit einem Messerschalter aus und prüfen Sie sorgfältig, ob der Maschinenmotor versehentlich eingeschaltet werden kann.

2.8. Hängen Sie ein Plakat auf: "Nicht einschalten - die Maschine ist in der Einstellung."

2.9. Führen Sie keine Arbeiten zur Reparatur von Vorrichtungen, Geräten usw. durch, wenn dies nicht zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehört.

2.10. Melden Sie alle bei der Inspektion am Arbeitsplatz festgestellten Mängel und Störungen dem Schichtleiter, damit diese Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung ergreifen können.

2.11. Stellen Sie das Werkzeug mit maximaler Benutzerfreundlichkeit am Arbeitsplatz auf und vermeiden Sie das Vorhandensein unnötiger Gegenstände im Arbeitsbereich.

2.12. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Arbeiten Sie nur in gebrauchsfähigen und sorgfältig sitzenden Overalls und Sicherheitsschuhen und verwenden Sie die am Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung gemäß den geltenden Normen.

3.2. Legen Sie die beim Justieren der Maschinen entnommenen Teile auf die dafür vorbereiteten Gestelle und Ständer.

3.3. Verwenden Sie bei der Installation von Schneidwerkzeugen Aluminium- oder Kupferstempel.

3.4. Überprüfen Sie die Maschine sorgfältig, bevor Sie mit der Einstellung beginnen, stellen Sie sicher, dass keine äußeren Fehler vorliegen, und schalten Sie die Maschine im Leerlauf ein. Für ausreichende Schmierung sorgen.

3.5. Überprüfen Sie alle Befestigungen der Maschine und ihres Zubehörs.

3.6. Fordern Sie Mechaniker auf, die Lager einzustellen, um eine axiale Bewegung der Spindeln zu verhindern.

3.7. Schneidwerkzeuge nur der Technologie entsprechend verwenden

3.8. Vermeiden Sie das Austreten von Emulsion und Öl. Fordern Sie den Mechaniker vor Ort auf, das Leck sofort zu beheben.

3.9. Überprüfen Sie nach dem Aufstellen der Maschine, ob sich noch Handwerkzeuge in der Mechanik der Maschine befinden.

3.10. Bei der Wartung und Reparatur von Maschinen und Geräten ist die Verwendung von Metallleitern erlaubt. Das Arbeiten mit Kisten und anderen Fremdkörpern ist verboten.

3.11. Es ist notwendig, die Trittleiter fest zu installieren und vor dem Anheben ihre Stabilität zu überprüfen. Leitern ab einer Höhe von 1,3 m müssen mit einem Anschlag ausgestattet sein.

3.12. Überwachen Sie ständig den Zustand der Geräte. Beim Verlassen der Maschine bzw. des Manipulators muss dieser angehalten und stromlos geschaltet werden.

3.13. Arbeiten Sie in Gegenwart und Funktionsfähigkeit von Zäunen, Schleusen und anderen Vorrichtungen, die die Arbeitssicherheit gewährleisten, mit ausreichender Beleuchtung.

3.14. Berühren Sie nicht bewegliche Mechanismen und rotierende Teile von Maschinen sowie unter Spannung stehende Teile von Geräten.

3.15. Halten Sie Ihren Arbeitsbereich aufgeräumt und sauber.

3.16. Halten Sie Fremdkörper und Werkzeuge von beweglichen Mechanismen fern.

3.17. Achten Sie beim Starten der Maschine persönlich darauf, dass sich keine Arbeiter im Bereich der Maschinen aufhalten.

3.18. Alle Reparaturarbeiten an Elektroinstallationen, Routineinspektionen und Reparaturen sollten bei entfernten Sicherungen (Spannung) durchgeführt werden. Prüfen Sie die Spannungsfreiheit stromführender Teile elektrischer Geräte mit einem Voltmeter oder Spannungsanzeiger.

3.19. Zum Schutz vor Verbrennungen beim Lampenwechsel im Gerät muss der Servicetechniker Baumwollhandschuhe, Spezialschlüssel und Vorrichtungen tragen.

3.20. Verwenden Sie für die Arbeit ein Handwerkzeug mit isolierenden Griffen (Zangen, Zangen, Drahtschneider, Schraubendreher). Die dielektrische Beschichtung sollte nicht beschädigt sein und eng am Griff anliegen.

3.21. Die Beseitigung von Schäden und Reparaturen am Gerät muss durchgeführt werden, wenn das Gerät vollständig spannungsfrei ist.

3.22. Das verwendete tragbare Elektrowerkzeug (Lötkolben, Abwärtstransformator) muss geprüft und mit einer Inventarnummer versehen, systematisch und rechtzeitig überprüft und repariert werden.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Jeder Mitarbeiter, der Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung und der Arbeitsschutzvorschriften feststellt oder eine für Personen gefährliche Fehlfunktion der Anlage feststellt, ist verpflichtet, dies dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden.

In Fällen, in denen eine Fehlfunktion des Geräts eine drohende Gefahr für Personen oder das Gerät selbst darstellt, ist der Mitarbeiter, der sie entdeckt hat, verpflichtet, Maßnahmen zur Einstellung des Betriebs des Geräts zu ergreifen und dies anschließend dem unmittelbaren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.

4.2. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, ist es erforderlich, dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation zu ergreifen, sofern damit keine Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden ist Menschen.

4.3. Im Falle eines Stromschlags ist es notwendig, das Opfer so schnell wie möglich von der Stromeinwirkung zu befreien, bei Arbeiten in der Höhe Maßnahmen zu ergreifen, um einen Sturz zu verhindern. Schalten Sie das Gerät mit Schaltern und einem Steckverbinder aus und schneiden Sie das Versorgungskabel mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen ab. Wenn es nicht möglich ist, das Gerät schnell genug auszuschalten, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer von der Einwirkung des Stroms zu befreien. Um das Opfer von stromführenden Teilen oder Leitungen zu trennen, verwenden Sie einen Stock, ein Brett oder einen anderen trockenen Gegenstand, der keinen Strom leitet, während die Pflegekraft an einem trockenen, nicht leitenden Ort stehen oder dielektrische Handschuhe tragen muss.

4.4. Kommt es in einem Technikraum zu einem Brand, sollten Sie sofort mit der Löschung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Asbestdecken, Sand) beginnen und die Feuerwehr verständigen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Arbeitsplatz, Werkzeuge und Vorrichtungen müssen in Ordnung gebracht werden.

5.2. Informieren Sie den Arbeitsleiter über alle während der Arbeit festgestellten Störungen und über die Maßnahmen zu deren Beseitigung

5.3. Legen Sie den Overall an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab.

5.4. Duschen.

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