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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Turmdrehkranführer. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Einführung Diese Industriestandardanweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsgesetzen entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die im Abschnitt „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ dieses Dokuments aufgeführt sind, sowie PB 10-382-00 „Regeln für die Konstruktion und sicherer Betrieb von Kränen“, genehmigt durch das Dekret von Gosgortekhnadzor vom 31.12.99. Dezember 98 N 17.08.2000, bedarf keiner staatlichen Registrierung (Schreiben des Justizministeriums Russlands vom 6884. August XNUMX N XNUMX-ER), branchenübergreifender Arbeitsschutz Regeln (Sicherheitsregeln) beim Betrieb elektrischer Anlagen und richtet sich an Betreiber von Turmdrehkranen (im Folgenden Maschinisten genannt) bei der Führung, Wartung und vorbeugenden Instandhaltung dieser Krane entsprechend ihrem Beruf und ihrer Qualifikation. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1. Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine entsprechende Schulung absolviert haben, über die Gruppe für elektrische Sicherheit II verfügen und über berufliche Fähigkeiten verfügen, müssen vor der Erlaubnis zur selbständigen Arbeit Folgendes absolvieren:
2. Die Zulassung zur Arbeit für Fahrer und ihre Hilfskräfte muss auf Anordnung des Kranbesitzers erteilt werden. Vor der Ernennung zu einer Position müssen Maschinisten in den entsprechenden Programmen geschult und gemäß den Regeln des Gosgortekhnadzor Russlands zertifiziert werden. Bei der Versetzung eines Kranführers von einem Kran zu einem anderen Kran gleicher Bauart, aber eines anderen Modells ist die Verwaltung der Organisation verpflichtet, ihn mit den Gerätemerkmalen und der Wartung des Krans vertraut zu machen und eine Schulung anzubieten. 3. Fahrer sind verpflichtet, die Anforderungen dieser Anleitung sowie die Anforderungen der Herstelleranweisungen für den Betrieb der von ihnen kontrollierten Krane einzuhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren zu gewährleisten, die mit der Art der Krane verbunden sind arbeiten:
4. Zum Schutz vor allgemeiner Industrieverschmutzung und mechanischen Einwirkungen sind die Fahrer verpflichtet, im Winter vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Baumwolloveralls, Gummistiefel, kombinierte Fäustlinge, Anzüge mit isolierender Polsterung und Filzstiefel zu tragen. Fahrer müssen vor Ort Schutzhelme tragen. Bei der Wartung elektrischer Anlagen muss der Fahrer dielektrische Handschuhe tragen. 5. Fahrer, die sich auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen aufhalten, sind verpflichtet, die in dieser Organisation erlassenen internen Arbeitsvorschriften einzuhalten. Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt. 6. Im Rahmen der täglichen Aktivitäten müssen die Fahrer:
7. Fahrer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich ihrem unmittelbaren oder übergeordneten Vorgesetzten zu melden ( Vergiftung). Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 8. Fahrer müssen vor Arbeitsbeginn:
9. Nach Erhalt des Auftrags zur Ausführung der Arbeiten müssen die Fahrer: a) Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit von Krankonstruktionen und -mechanismen, einschließlich:
b) gemeinsam mit dem Schleuderer die Übereinstimmung der abnehmbaren Lastaufnahmemittel mit der Masse und Art der Ladung, ihre Gebrauchstauglichkeit und das Vorhandensein von Stempeln oder Schildern mit der Angabe der Tragfähigkeit, des Prüfdatums und der Prüfnummer prüfen; c) Inspizieren Sie den Installationsort und den Einsatzbereich des Krans und stellen Sie sicher, dass die Tragfähigkeit des Krans und die Reichweite des Auslegers der Art der durchgeführten Arbeiten entsprechen und dass im Kran keine vorübergehenden oder dauerhaften Plätze für Personen vorhanden sind Einsatzgebiet. Nach der Inspektion des Krans ist der Fahrer verpflichtet, alle Mechanismen des Krans, die Funktion der Bremsen, Sicherheitsvorrichtungen und die Funkkommunikation zu überprüfen. 10. Fahrer sind verpflichtet, bei folgenden Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften die Arbeit nicht aufzunehmen: a) bei Störungen oder Mängeln, die in den Anweisungen der Hersteller angegeben sind und deren Betrieb nicht zulässig ist; b) Mängel an Lastaufnahmemitteln oder deren Unvereinbarkeit mit der Art der durchgeführten Arbeiten; c) Nichtübereinstimmung der Eigenschaften des Krans hinsichtlich Tragfähigkeit und Auslegerreichweite mit den Arbeitsbedingungen; d) Anwesenheit von Personen, Maschinen oder Geräten im Arbeitsbereich; Festgestellte Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften müssen selbständig beseitigt werden, und wenn dies nicht möglich ist, müssen die Fahrer sie unverzüglich dem Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Kränen sowie dem Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Kränen melden der Kran. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 11. Beim Bedienen des Krans darf der Fahrer nicht von seinen direkten Aufgaben abgelenkt werden und die Mechanismen reinigen, schmieren und reparieren. Das Auf- und Absteigen auf den Kran ist nicht gestattet, während die Fahr-, Dreh- oder Hebemechanismen in Betrieb sind. 12. Bei der Wartung des Krans durch zwei Personen – den Fahrer und seinen Assistenten oder wenn sich ein Auszubildender auf dem Kran befindet – darf keiner von ihnen den Kran verlassen, auch nicht für kurze Zeit, ohne die auf dem Kran verbleibende Person zu warnen. Wenn der Kran verlassen werden muss, muss der Fahrer den Motor abstellen. In Abwesenheit des Fahrers ist es seinem Gehilfen oder Auszubildenden nicht gestattet, den Kran zu bedienen. 13. Vor dem Einschalten der Mechanismen zur Ladungsbewegung muss sich der Fahrer vergewissern, dass sich keine Unbefugten im Bereich der Ladungsbewegung aufhalten und ein akustisches Warnsignal abgeben. 14. Dem Fahrer ist es nicht gestattet, die Betätigung einzelner Mechanismen zum Bewegen der Last zu kombinieren, wenn dies in der Bedienungsanleitung des Kranherstellers nicht zulässig ist, sowie die Änderung der Ausladung des Auslegers während des Anschlagens der Last oder es wird abgeschnallt. 15. Das Einschalten und Stoppen der Kranmechanismen sollte reibungslos und ruckfrei erfolgen. Das schnelle Absenken der Last sowie deren Abstieg durch gewaltsames Lösen der Bremsen ist verboten, außer im Falle einer unbefugten Abschaltung und wenn sich die Last in angehobener Position befindet. 16. Der Fahrer darf den Betrieb von Mechanismen erst dann von Vorwärts- auf Rückwärtsgang umstellen, wenn sie vollständig zum Stillstand gekommen sind, außer in Fällen, in denen dies zur Verhütung eines Unfalls oder Unfalls erforderlich ist. 17. Der Betrieb der Kranmechanismen in der Nähe der Endschalter muss mit Mindestgeschwindigkeit erfolgen. Der Einsatz von Endschaltern zum Stillsetzen von Maschinen ist nicht zulässig. 18. Beim Anheben des Auslegers muss der Fahrer darauf achten, dass dieser nicht über die Position hinausragt, die der kleinsten Arbeitsreichweite entspricht. 19. Der Fahrer darf die Last nur dann bewegen, wenn sich keine Personen im Bereich des möglichen Absturzes befinden. Es ist verboten, Lasten über Wohn-, Dienstleistungs-, Industriegebäuden und -strukturen, Autobahnen, Fußgängerwegen und anderen Orten mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt von Personen zu heben und zu bewegen. Befinden sich solche Orte im Einsatzbereich des Krans, muss der Kran mit Mitteln zur Begrenzung des Einsatzbereichs ausgestattet sein, die das Entstehen von Gefahrenzonen an den Orten, an denen sich Personen aufhalten, zwangsweise verhindern sollen. 20. Bei Arbeiten auf einer Baustelle mehrerer Turmdrehkrane mit sich kreuzenden Arbeitsbereichen müssen besondere Maßnahmen entwickelt werden, um die Sicherheit ihrer Arbeit zu gewährleisten. Der Fahrer ist verpflichtet, Arbeiten unter Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen durchzuführen 21. Beim Heben und Bewegen von Ladung muss der Fahrer die folgenden Sicherheitsanforderungen einhalten: a) Arbeiten Sie auf das Signal des Schleuderers hin. Der Signalaustausch zwischen dem Schleuderer und dem Kranführer muss nach dem von der Organisation festgelegten Verfahren erfolgen. Der Fahrer ist verpflichtet, das Signal „Halt“ auszuführen, unabhängig davon, wer es gegeben hat; b) Vor dem Anheben der Last sollten der Anschlager und alle Personen in der Nähe des Krans über die Notwendigkeit gewarnt werden, den Bewegungsbereich der Last zu verlassen. Das Anheben der Last kann erfolgen, nachdem Personen den angegebenen Bereich verlassen haben. Der Anschlagmittel darf sich während des Hebens oder Senkens der Last in der Nähe der Last befinden, wenn sich die Last in einer Höhe von nicht mehr als 1 m über der Plattformebene befindet; c) Bestimmen Sie die Tragfähigkeit des Krans unter Berücksichtigung der Reichweite des Auslegers gemäß der Tragfähigkeitsanzeige; d) Kraftfahrzeuge, Gondelwagen und Bahnsteige nur dann be- und entladen, wenn sich keine Personen auf den Fahrzeugen befinden; e) Die Installation des Hakens des Hebemechanismus über der Last sollte eine Schrägspannung des Lastseils ausschließen. f) Fixieren Sie die Last beim Anheben auf einer Höhe von 200–300 mm, um sicherzustellen, dass sie richtig angeschlagen ist, der Kran stabil ist und die Bremsen ordnungsgemäß funktionieren, wonach die Last auf die gewünschte Höhe angehoben werden kann; g) Halten Sie beim Heben der Last einen Abstand zwischen der Hakenklemme und dem Auslegerkopf von mindestens 0,5 m ein. h) Wenn Sie die Last horizontal bewegen, heben Sie sie zunächst auf eine Höhe von mindestens 0,5 m über den unterwegs angetroffenen Gegenständen an. i) Beim Anheben des Auslegers ist darauf zu achten, dass dieser nicht über die Position hinausragt, die der kleinsten Arbeitsreichweite entspricht. j) Bevor Sie eine Last anheben oder absenken, die sich in der Nähe einer Wand, Säule, eines Stapels, eines Eisenbahnwaggons oder eines Autos befindet, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass sich zwischen der anzuhebenden Last und dem angegebenen Hindernis kein Schleuderer oder andere Personen befinden und dass dies möglich ist des freien Durchgangs des Kranauslegers und der Last in der Nähe dieser Hindernisse; k) Das Heben von Ziegeln auf Paletten ohne Umzäunung ist nur beim Entladen von Fahrzeugen zum Lagerort gestattet. l) Bevor Sie die Last aus einem Brunnen, Graben oder einer Grube heben oder bevor Sie die Last dort absenken, stellen Sie durch Absenken des freien (unbeladenen) Hakens sicher, dass sich in der untersten Position der Trommel mindestens eineinhalb Umdrehungen befinden Seil, die Windungen unter der Klemmvorrichtung nicht mitgerechnet; m) Das Anschlagen der Last muss gemäß den Anschlagschemata erfolgen. Zum Anschlagen sollten Anschlagmittel verwendet werden, die der Masse und Art der anzuhebenden Last unter Berücksichtigung der Anzahl der Äste und ihres Neigungswinkels entsprechen; n) Die zu bewegende Last muss an die dafür vorgesehene Stelle abgesenkt werden, wo ein Herunterfallen, Umkippen oder Verrutschen der zu montierenden Last ausgeschlossen ist. Am Aufstellort der Last müssen Auskleidungen mit entsprechender Festigkeit vorab verlegt werden. Das Ein- und Auslagern der Güter sollte gleichmäßig erfolgen, ohne die für die Lagerung der Güter festgelegten Maße zu verletzen und ohne die Gänge zu blockieren. 22. Dem Fahrer ist es untersagt, die Mechanismen des Krans einzuschalten, wenn sich Personen auf seinem Drehteil oder an den Mechanismen befinden, es sei denn, der Kran wird von der Person, die die Wartung durchführt, inspiziert; In diesem Fall kann der Fahrer die Kranmechanismen nur auf Zeichen dieser Person einschalten. 23. Beim Heben und Bewegen von Lasten ist dem Fahrer untersagt: a) Arbeiten bei der Durchführung von Anschlagarbeiten durch zufällige Personen durchzuführen, die nicht über ein Anschlagzeugnis verfügen, sowie Lastaufnahmemittel zu verwenden, die keine Etiketten und Marken haben. In diesen Fällen muss der Fahrer die Arbeit einstellen und die Person benachrichtigen, die für die sichere Durchführung von Arbeiten mit Kränen verantwortlich ist; b) Heben oder Wenden einer Last, deren Masse die Tragfähigkeit des Krans für eine bestimmte Auslegerreichweite übersteigt. Ist dem Fahrer die Masse der Ladung nicht bekannt, so muss er sich bei der für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kranen verantwortlichen Person schriftlich über die tatsächliche Masse der Ladung informieren; c) den Ausleger mit der Last bis zum Abflug absenken, bei dem die Tragfähigkeit des Krans geringer wird als die Masse der zu hebenden Last; d) um beim Wenden des Auslegers mit einer Last ein scharfes Bremsen zu erzeugen; e) Ladung über den Boden, Schienen und Baumstämme mit einem Kranhaken mit geneigten Seilen zu ziehen sowie Eisenbahnwaggons, Plattformen, Trolleys oder Karren mit einem Haken zu bewegen; f) eine Last, die bedeckt oder am Boden festgefroren, durch andere Lasten gelegt, mit Bolzen befestigt oder mit Beton gefüllt ist, mit einem Haken auszuhängen sowie die Last zu schwenken, um sie abzureißen; g) die durch die Last verklemmten abnehmbaren Lastaufnahmemittel mit einem Kran lösen; h) Stahlbetonprodukte mit beschädigten Scharnieren, falsch befestigter oder instabiler Ladung sowie in über die Seiten gefüllten Containern anzuheben; i) Senken Sie die Last auf elektrische Kabel und Rohrleitungen sowie näher als 1 m von der Kante des Hangs oder des Grabens ab. j) eine Last heben, auf der sich Personen befinden, sowie eine Last, die von einer Menschenmasse unausgeglichen und nivelliert oder von Händen gestützt wird; k) die Kontrolle über den Kran einer Person zu übertragen, die nicht über die entsprechende Bescheinigung dafür verfügt, und auch Studierende oder Auszubildende während ihrer Arbeit unbeaufsichtigt zu lassen; l) Fahrzeuge zu be- oder entladen, während sich der Fahrer oder andere Personen im Führerhaus befinden; o) Hebeflaschen mit komprimiertem oder verflüssigtem Gas, die nicht in speziell für diesen Zweck vorgesehenen Behältern untergebracht sind; n) zum Nachstellen der Bremse des Hubwerks bei angehobener Last. p) Geräte deaktivieren, die den Arbeitsbereich oder die Tragfähigkeit des Krans einschränken, und im Falle ihrer Fehlfunktion Arbeiten durchführen. 24. Während der Wartung des Krans ist der Fahrer verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um eine versehentliche Spannungsversorgung zu verhindern. Der Messerschalter am Portal des Turmdrehkrans muss im ausgeschalteten Zustand während der gesamten Wartungszeit gesperrt sein. Bei der Inspektion eines flexiblen Kabels sollte der Schalter am Eingang ausgeschaltet und ein Plakat mit der Aufschrift „Nicht einschalten – Leute arbeiten!“ angebracht werden. 25. Bei der Wartung des Krans muss der Bediener: a) die Mechanismen und Metallkonstruktionen des Krans sauber und in gutem Zustand halten; b) alle Kranmechanismen und Seile rechtzeitig gemäß der Gebrauchsanweisung schmieren; c) Schmierstoffe und Reinigungsmittel in einem geschlossenen Metallbehälter aufbewahren, verbrauchtes Reinigungsmittel aus dem Wasserhahn entfernen; d) sicherstellen, dass sich keine losen Gegenstände auf dem Kran befinden; e) Lassen Sie keine Werkzeuge, Teile und andere Gegenstände auf den Plattformen und Mechanismen des Krans zurück. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen 26. Der Fahrer ist verpflichtet, den Betrieb des Krans einzustellen und die für die sichere Arbeitsausführung verantwortliche Person über die eingetretenen Situationen in folgenden Fällen zu informieren: a) bei Ausfall von Mechanismen oder Metallkonstruktionen des Krans; b) wenn der Körper des Elektromotors, die Steuerung, der Haken oder die Metallkonstruktionen des Krans unter elektrischer Spannung stehen; c) beim Verdrehen der Seile des Lastenkettenzuges; d) bei Störungen des Gleises; e) bei Wetterumschwung, der zu einer starken Sichtverschlechterung führt; f) bei starkem Wind, dessen Geschwindigkeit die im Kranpass angegebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, wenn der Fahrer Maßnahmen gegen Diebstahl des Krans durch den Wind ergreifen muss; g) bei häufiger Betätigung elektrischer, thermischer oder anderer Schutzeinrichtungen. 27. Im Falle eines plötzlichen Stromausfalls oder einer Kranabschaltung aufgrund einer Fehlfunktion muss der Fahrer die Steuergriffe in die Nullposition bringen und den Schalter in der Kabine ausschalten. Befindet sich die Last zu diesem Zeitpunkt in angehobener Position, ist der Fahrer verpflichtet, die für die sichere Durchführung von Arbeiten mit Kränen verantwortliche Person zu rufen und in dessen Anwesenheit die Last durch Lösen der Bremsen abzusenken. 28. Im Falle eines Brandes am Kran muss der Fahrer diesen stromlos schalten und selbständig mit dem Löschen des Feuers beginnen, wobei er gleichzeitig den Arbeitsleiter über den Schleuderer darüber informiert, der ggf. den Kran ruft Feuerwehr. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 29. Am Ende der Arbeit muss der Fahrer: a) Senken Sie die Last auf den Boden und heben Sie den Haken in die oberste Position; b) Stellen Sie den Ausleger in die Position ein, die in den Anweisungen des Herstellers für die Installation und den Betrieb des Krans festgelegt ist. c) den Kran an den zum Abstellen vorgesehenen Platz bringen; d) schalten Sie den Schalter in der Kabine aus; e) schließen Sie die Fenster in der Kabine und verriegeln Sie die Tür; f) den Schalter an der Schalttafel ausschalten und die Schalttafel verriegeln; g) den Kran mit Diebstahlsicherungen sichern; h) den Schichtarbeiter sowie den Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Kranen über alle beim Betrieb des Kranes aufgetretenen Probleme informieren und einen entsprechenden Eintrag im Logbuch vornehmen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Flotator-Reparateur. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Entbeiner von Fleisch und Trimmer von Fleisch und Innereien. 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