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Arbeitssicherheitsanweisungen für Gasschweißer und Gasschneider. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Einführung

Diese Industriestandardanweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsgesetzen entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die im Abschnitt „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ dieses Dokuments aufgeführt sind, sowie von Regulierungsdokumenten der staatlichen technischen Aufsichtsbehörde Russlands und richtet sich an Gasschweißer (Brennschneider) bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entsprechend ihrem Beruf und ihrer Qualifikation (im Folgenden Gasschweißer genannt).

2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, über Fachkenntnisse im Gasschweißen verfügen und über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Ausführen von Gasschweißarbeiten verfügen und für die bei der Ausführung bestimmter Arbeiten keine geschlechtsspezifischen Kontraindikationen vorliegen, bevor sie zur Arbeit zugelassen werden unabhängig, muss Folgendes durchlaufen:

  • obligatorische vorläufige (bei der Bewerbung um eine Stelle) und regelmäßige (während der Beschäftigung) ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) zur Anerkennung der Arbeitsfähigkeit in der vom russischen Gesundheitsministerium festgelegten Weise;
  • Schulung in sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Einweisung in Arbeitsschutz, Praktika am Arbeitsplatz und Prüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen.

1.2. Gasschweißer müssen die Anforderungen der Arbeitssicherheit einhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren zu gewährleisten, die mit der Art der Arbeit verbunden sind:

  • erhöhter Staubgehalt und Gaskontamination des Arbeitsbereichs;
  • erhöhte Oberflächentemperatur der Ausrüstung;
  • erhöhte Lichthelligkeit.

1.3. Zum Schutz vor thermischen Einflüssen und Verschmutzung müssen Gasschweißer einen feuerhemmend imprägnierten Baumwollanzug oder einen vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Schweißeranzug, Lederstiefel mit fester Zehenkappe, Segeltuchhandschuhe, Anzüge mit isolierendem Futter und Filz tragen Stiefel für die Winterzeit.

Gasschweißer müssen auf der Baustelle Schutzhelme tragen.

1.4. Auf dem Gelände einer Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Versorgungsräumen, Arbeitsbereichen und Arbeitsplätzen sind Gasschweißer verpflichtet, die in dieser Organisation geltenden internen Arbeitsvorschriften einzuhalten.

Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt.

1.5. Gasschweißer sollten bei ihrer täglichen Arbeit:

  • Maschinen und Mechanismen im Betrieb bestimmungsgemäß und gemäß den Anweisungen des Herstellers verwenden;
  • Aufrechterhaltung der Ordnung an Arbeitsplätzen, Reinigung von Schmutz, Schnee und Eis, Verhinderung von Verstößen gegen die Regeln für die Lagerung von Materialien und Bauwerken;
  • Seien Sie bei der Arbeit vorsichtig und vermeiden Sie Verstöße gegen die Arbeitssicherheitsanforderungen.

1.6. Der Gasschweißer ist verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich seinem unmittelbaren oder vorgesetzten Arbeitsleiter zu melden (Vergiftung).

3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

1.7. Vor Arbeitsbeginn muss der Gasschweißer:

a) dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden vorlegen;

b) Helm, Overall, Spezialschuhe des festgelegten Musters anziehen;

c) von einem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter einen Arbeitsauftrag erhalten und sich am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ausgeführten Arbeiten unterweisen lassen.

1.8. Nach Erhalt des Auftrags durch den Vorarbeiter oder Arbeitsleiter ist der Gasschweißer verpflichtet:

a) Bereiten Sie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung vor (Asbest- oder Segeltuchüberzüge – beim Deckenschweißen, Schutzbrille, Schlauchgasmaske – beim Schweißen oder Schneiden von Nichteisenmetallen);

b) den Arbeitsplatz und die Zugänge zu ihm auf Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüfen;

c) die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Geräte und technologischen Geräte auswählen, deren Gebrauchstauglichkeit und Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüfen;

d) die Stabilität von geschweißten oder geschnittenen Teilen und Strukturen prüfen;

e) Stellen Sie sicher, dass sich keine brennbaren Materialien im Arbeitsbereich befinden.

1.9. Ein Gasschweißer sollte nicht mit der Arbeit beginnen, wenn folgende Sicherheitsanforderungen verletzt werden:

a) Fehlfunktion des Brenners oder Getriebes (Leckage der Überwurfmutter des Getriebes, Fehlfunktion des Brennerventils);

b) Fehlfunktion des Manometers am Getriebe (Fehlen eines Stempels, der auf die jährliche Prüfung oder den vorzeitigen Abschluss regelmäßiger Prüfungen hinweist; zerbrochenes Glas oder verformtes Gehäuse, Unbeweglichkeit des Zeigers bei der Gaszufuhr zum Getriebe);

c) Verletzung der Unversehrtheit der Flasche (Vorhandensein von Rissen oder Dellen) sowie Fehlen eines Stempels mit dem Prüfdatum auf der Gasflasche;

d) Fehlfunktion der Wasserdichtung des Acetylengenerators sowie das Vorliegen anderer in den Betriebsanweisungen des Herstellers angegebener Fehlfunktionen, für die die Verwendung des Generators nicht zulässig ist;

e) unzureichende Beleuchtung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu ihnen;

f) das Fehlen von Zäunen für Arbeitsplätze in einer Höhe von 1,3 m oder mehr und ausgestatteter Zugangssysteme zu diesen;

g) fehlende Absaugung bei Arbeiten in geschlossenen Räumen;

h) das Vorhandensein von explosiven und feuergefährlichen Stoffen im Arbeitsbereich. Festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften müssen vor Arbeitsbeginn selbständig beseitigt werden, und wenn dies nicht möglich ist, muss der Gasschweißer sie dem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter melden.

4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

1.10. Beim Arbeiten muss das Gasschweißgerät folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen:

a) Schläuche müssen vor Kontakt mit stromführenden Leitungen, Stahlseilen, erhitzten Gegenständen, öligen und fettigen Materialien geschützt werden. Schläuche dürfen nicht geknickt oder gebrochen sein;

b) Bevor Sie den Brenner zünden, sollten Sie prüfen, ob das Ventil richtig geschlossen ist (beim Zünden öffnen Sie zuerst das Sauerstoffventil, dann das Acetylenventil und beim Löschen umgekehrt);

c) In Arbeitspausen muss der Brenner gelöscht und die Ventile daran geschlossen sein; das Bewegen mit brennendem Brenner außerhalb des Arbeitsplatzes ist nicht gestattet;

d) Um eine starke Erwärmung zu vermeiden, sollte der Brenner nach dem Löschen regelmäßig in einem Eimer mit sauberem Wasser abgekühlt werden.

e) Behälter, die brennbare Flüssigkeiten oder Sauerstoff enthalten, dürfen nur geschweißt (geschnitten) werden, nachdem sie gereinigt, gewaschen und getrocknet wurden. Es ist verboten, unter Druck stehende Behälter und Rohrleitungen mit offener Flamme zu schweißen, zu schneiden oder zu erhitzen;

f) Um eine Kohlenmonoxidvergiftung sowie die Bildung eines explosiven Gas-Luft-Gemisches zu vermeiden, ist es verboten, das Metall mit einem Brenner nur unter Verwendung von Acetylen ohne Sauerstoff zu erhitzen;

g) zu schweißende (zu schneidende) Strukturen und Produkte müssen von Farbe, Öl, Zunder und Schmutz gereinigt werden, um Metallspritzer und Luftverschmutzung durch Gasdämpfe zu verhindern;

h) Die zu schweißenden Konstruktionen müssen vor Beginn des Schweißens gesichert werden und beim Schneiden müssen Maßnahmen getroffen werden, um ein Zusammenfallen der geschnittenen Konstruktionselemente zu verhindern.

i) Im Falle einer Fehlzündung (Zischen des Brenners) sollten Sie sofort zuerst die Acetylen- und dann die Sauerstoffventile schließen und dann den Brenner in klarem Wasser abkühlen;

j) Das Anzünden von Feuer, das Rauchen und das Anzünden von Streichhölzern im Umkreis von 10 m um Sauerstoff- und Acetylenflaschen, Gasgeneratoren und Schlammgruben ist nicht gestattet.

1.11. Bei Arbeiten mit Gasflammen in geschlossenen Behältern oder Hohlräumen muss der Gasschweißer folgende Anforderungen erfüllen:

a) während der Arbeit Absaugung und in besonderen Fällen Schlauchgasmasken verwenden;

b) Acetylengeneratoren und Gasflaschen außerhalb der Tanks aufstellen;

c) Arbeiten nur durchführen, wenn sich zwei Arbeiter außerhalb des Tanks befinden, die den Gasschweißer mit einem Seil sichern müssen, das andere Ende muss an seinem Sicherheitsgurt befestigt werden;

d) Überprüfen Sie vor Beginn der Arbeiten die Gasverschmutzung in Brunnen, Tunneln und anderen Orten, an denen sich explosive und feuergefährliche Gase ansammeln können.

e) keine gleichzeitigen Gasflammen- und Elektroschweißarbeiten zulassen.

1.12. Beim Arbeiten mit Calciumcarbid muss der Gasschweißer folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen:

a) Fässer mit Hartmetall auf Gestellen an einem trockenen, geschlossenen, aber gut belüfteten Ort lagern, geschützt vor Feuchtigkeit; Es ist verboten, Calciumcarbid in Kellern und in der Nähe des Arbeitsplatzes des Gasschweißers zu lagern;

b) Im Falle eines Brandes in dem Raum, in dem Calciumcarbid gelagert wird, sollte der Brand mit trockenen Sand- oder Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. Beim Löschen ist die Verwendung von Wasser verboten;

c) Öffnen Sie die Deckel von Fässern mit Kalziumkarbid mit einem Messingmeißel und einem Holzhammer oder einem Spezialmesser; Um Funkenbildung zu vermeiden, muss die Trommel an den Öffnungsstellen mit einer 2-3 mm dicken Schicht festen Öls bedeckt sein;

d) große Hartmetallstücke mit einem Messinghammer zerkleinern; beim Zerkleinern müssen Sie sich unter einem Baldachin aufhalten, eine Atemschutzmaske (Gasmaske) und eine Schutzbrille tragen;

e) Hartmetallstücke in einem hermetisch verschlossenen Behälter transportieren.

1.13. Bei der Verwendung von Gasflaschen muss das Gasschweißgerät folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen:

a) Lagerung, Transport und Lieferung von Gasflaschen müssen von geschultem Personal durchgeführt werden;

b) Die Bewegung von Gasflaschen sollte nur in Sicherheitskappen auf speziellen Karren, Behältern oder anderen Vorrichtungen erfolgen, die die Stabilität der Flaschen gewährleisten;

c) Gasflaschen in trockenen und belüfteten Bereichen lagern, ohne dass Unbefugte darauf zugreifen können;

d) Wählen Sie Sauerstoff aus der Flasche bis zum minimal zulässigen Restdruck - 0,5 atm; Auswahl von Acetylen (abhängig von der Außentemperatur) auf einen Restdruck von 0,5-3 atm;

e) Verwenden Sie blau lackierte Sauerstoffflaschen und weiß lackierte Acetylenflaschen.

1.14. Beim Betrieb von Acetylen-Gasgeneratoren muss das Gasschweißgerät folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen:

a) Generatoren müssen auf speziellen Metallpaletten streng vertikal installiert werden; Es ist verboten, Acetylengeneratoren in Durchgängen, auf Treppenhäusern sowie in Betriebsräumen zu installieren;

b) Die in den Generator geladenen Calciumcarbidstücke müssen mindestens 2 mm groß sein. Beim Beladen des Generators müssen Sie Gummihandschuhe tragen;

c) Um den Ort von Gaslecks zu bestimmen, sollte eine Seifenlösung verwendet werden; es ist nicht erlaubt, einen Generator zu verwenden, der ein Gasleck aufweist;

d) Vor dem Starten des Generators und alle 2 Betriebsstunden muss der Wasserstand im Wasserverschluss überprüft werden. Das Arbeiten mit einem Generator, dessen Wassersperre nicht mit Wasser gefüllt oder defekt ist, ist nicht zulässig.

e) Karbidschlamm sollte in eine Schlammgrube abseits von Verkehrswegen und Wohngebieten geschüttet werden.

1.15. Bei Gasflammenarbeiten mit Propan-Butan-Gemischen muss der Gasschweißer folgende Anforderungen erfüllen:

a) bei der Arbeit rot lackierte Gasflaschen, Reduzierstücke und Regler verwenden;

b) nicht zulassen, dass sich mehr als eine Flasche mit einem Propan-Butan-Gemisch am Arbeitsplatz befindet;

c) Stellen Sie sicher, dass kein Kalk in die Düse gelangt, und lassen Sie vor jeder Zündung das explosive Gemisch aus Dämpfen, Gasen und Luft, das sich im Schlauch bildet, durch den Schneider ab.

1.16. Bei der Durchführung von Gasflammenarbeiten in bestehenden Betrieben, in denen eine Heißarbeitsregelung gilt, sollten die Arbeiten gemäß der Arbeitserlaubnis durchgeführt werden.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

1.17. Wird an der Ausrüstung für Gasflammenarbeiten (Generator, Zylinder, Getriebe, Schneidgerät usw.) eine Störung festgestellt, ist der Gasschweißer verpflichtet, die Arbeit einzustellen und nicht wieder aufzunehmen, bis die Störung behoben ist.

1.18. Im Brandfall ist es erforderlich, die Arbeiten einzustellen, Flaschen, Schläuche und andere Geräte in eine sichere Entfernung von der Brandstelle zu bringen und dies dem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter zu melden. Danach muss der Gasschweißer beim Löschen des Feuers mitwirken. Flammen sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern, Asbestdecken, Sand oder einem starken Wasserstrahl gelöscht werden.

1.19. Wenn die geschweißten (geschnittenen) Produkte und Strukturen an Stabilität verlieren, sollten die Arbeiten eingestellt und der Vorfall dem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter gemeldet werden. Danach muss der Gasschweißer an Arbeiten teilnehmen, um den Einsturz von Bauwerken zu verhindern.

6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

1.20. Nach Beendigung der Arbeit muss der Gasschweißer:

a) Brenner ausschalten

b) den Arbeitsplatz in Ordnung bringen;

c) Gasflaschen, Schläuche und andere Geräte an die dafür vorgesehenen Orte bringen;

d) Entleeren Sie den Generator, reinigen Sie ihn dabei von Schlamm und waschen Sie ihn mit einer Haarbürste.

e) sicherstellen, dass keine Feuerquellen vorhanden sind; Wenn sie vorhanden sind, füllen Sie sie mit Wasser.

f) alle bei der Arbeit aufgetretenen Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften dem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter melden.

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