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Arbeitsschutzunterweisung für einen Betreiber einer Asphaltanlage zur Herstellung einer Asphalt-Beton-Mischung Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben, mindestens 18 Jahre alt sind, eine Sicherheitsunterweisung erhalten haben und in sichere Arbeitsmethoden an dieser Anlage eingewiesen wurden und über ein Zertifikat verfügen, dürfen an der Vorbereitung der Asphaltbetonmischung arbeiten. 1.2. Asphaltmischbetreiber müssen Folgendes beachten und einhalten:
1.3. Alle Arbeiter, die das Asphaltwerk warten, müssen mit Overalls und persönlicher Ausrüstung (Schutzbrillen, Atemschutzmasken usw.) gemäß den geltenden Normen ausgestattet sein. 1.4. Durchgänge, Treppen, Leitern und Arbeitsplattformen sind von Fremdkörpern und Schutt, im Winter von Schnee und Eis zu befreien und mit Sand oder gesäter Schlacke abzustreuen. 1.5. Achten Sie auf Verbrennungen durch erhitzte Geräte sowie auf Spritzer von geschmolzenem Bitumen. 1.6. Es ist verboten, spannungsführende Teile der Anlage (Schaltanlagen, elektrische Leitungen) zu berühren. 1.7. Jeder Mitarbeiter muss, außer in Notfällen, die ihm vom Vorgesetzten übertragenen Arbeiten ausführen. 1.8. Werkzeuge sollten bequem platziert werden, damit Sie keine unnötigen Bewegungen ausführen müssen. 1.9. Jeder Arbeiter des Asphaltwerks sollte die Grundregeln der Ersten Hilfe bei verschiedenen Unfällen kennen. 1.10. Bei der Fortbewegung auf dem Werksgelände ist es notwendig, sich auf der linken Straßenseite in Richtung des fließenden Verkehrs zu halten. Auf der Straße stehende Straßentransporte müssen von hinten, Schienentransporte von vorne umgangen werden. 1.11. Um die Sicherheit der Fahrzeuge auf dem Gelände des Asphaltwerks zu gewährleisten, sollten an den entsprechenden Straßenabschnitten (Einfahrten) Warnschilder (Geschwindigkeitsbegrenzung, Parkverbot) angebracht werden. Für Autofahrer tagsüber und nachts gut sichtbar, ebenso Verkehrszeichen auf dem Werksgelände. 1.12. Mündungen (Schächte) von Bitumenschmelzkesseln sollten mit Gittern mit einer Zellengröße von 200 x 200 mm sowie mit Deckeln, die mit Krustentieren oder Klammern ausgestattet sind, verschlossen werden. 1.13. Um zu verhindern, dass Bitumen entlang der gesamten Kontur des Mauerwerks an den Wänden der Bitumenschmelzanlage herunterfließt, ist es notwendig, eine 20 cm hohe Mauerwerkswand anzuordnen. 1.14. Um Verletzungen beim Herabfallen von Steinmaterialien vom Förderband zu vermeiden, müssen die Durchgänge unter dem Förderband mit Vordächern oder Vordächern geschützt werden. 1.15. Wenn sich die Förderer in unterirdischen Gräben befinden, muss zwischen dem Förderer und der Wand ein Durchgang mit einer Breite von mindestens 0,8 m vorhanden sein. Gräben dieser Art müssen mit Niederspannungsbeleuchtungskabeln (Spannung 12, 24, 36 V) und bidirektionalen Licht- und Tonalarmen ausgestattet sein. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Räumen Sie den Overall auf, schließen oder binden Sie die Ärmel zu, stecken Sie die Haare unter einen enganliegenden Kopfschmuck, stecken Sie den Overall so hinein, dass keine herunterhängenden oder abstehenden Enden entstehen. 2.2. Inspizieren und überprüfen Sie, ob Maschinen und Geräte in einwandfreiem Zustand sind. 2.3. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Schutzzäunen, die Funktionsfähigkeit der Schutzerdung von Elektromotorgehäusen, Startvorrichtungen und -mechanismen, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Ton- und Lichtsignalen, die Verbindungen der Enden der Antriebsriemen und deren Spannung. 2.4. Vor dem Starten von Maschinen, Mechanismen und anderen Geräten der Asphaltanlage muss ein Warnsignal gegeben werden. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Be- und Entladevorgänge müssen unter Anleitung von Ingenieuren durchgeführt werden. 3.2. Die an der Herstellung der Asphaltbetonmischung beteiligten Arbeitnehmer tragen jeweils die persönliche Verantwortung für Unfälle, Geräteausfälle infolge fehlerhafter Handlungen der Arbeitnehmer oder Nichteinhaltung der Anforderungen von Produktionsanweisungen und Sicherheitsvorschriften. 3.3. Mit dem Entladen oder Beladen von Eisenbahnwaggons sollte erst begonnen werden, nachdem diese vollständig zum Stillstand gekommen sind und sie auf beiden Seiten mit Bremsbacken befestigt wurden. Die Verwendung von Baumstämmen und anderen Gegenständen für diese Zwecke ist verboten. 3.4. Es ist verboten, sich beim Halten oder Hochziehen des Wagens in den Weg zu stellen. 3.5. Das gleichzeitige Bewegen mehrerer Waggons ist zulässig, wenn nicht mehr als vier beladene oder acht leere Achsen im gekuppelten Zustand mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 3 km/h vorhanden sind. 3.6. Die Waggons müssen in einem Abstand von mindestens 15 m in eine Richtung bewegt werden. Vor der Fahrt ist auf freie Gleise zu achten und ein Warnsignal zu geben. 3.7. Beim Rollen von Waggons ist es verboten, Waggons, die nicht gebremst sind, während der Fahrt auf dem Bahnsteig den Hang hinabzulassen, damit sie sich im Wagen befinden. 3.8. Beim maschinellen Entladen von Massengütern ist es den Arbeitern verboten, sich im Wagen oder auf der Plattform aufzuhalten. 3.9. Gefrorene Schüttgüter müssen beim Entladen im Winter zunächst aufgelockert werden, um die Fließfähigkeit wiederherzustellen. 3.10. Beim Ablassen von Bindemitteln müssen alle verwendeten Geräte so platziert werden, dass sie die Arbeit nicht behindern und Durchgänge nicht blockieren. 3.11. Schläuche, über die Dampf zu Tanks oder Bunkern, Gondelwagen, an den Verbindungsstellen zur Versorgungsleitung zugeführt wird, müssen mit Absperrventilen ausgestattet sein. Am Ende des Aufheizvorgangs dürfen die Schläuche erst dann abgetrennt werden, wenn die Dampfzufuhr gestoppt ist. 3.12. Beim Einsatz von Bitumen-Ablasspumpen müssen die Bitumenleitungen fest mit dem Ablassventil verbunden sein. 3.13. Beim Befüllen des Asphaltverteilers mit heißem Bitumen ist Folgendes erforderlich:
3.14. Es ist verboten, in den Bunker zu steigen, um die gebildeten Materialbögen zum Einsturz zu bringen, sich über der Zuführrutsche aufzuhalten und von unten in die Bunkerrutsche zu schauen. 3.15. Beim Betrieb geschlossener Schnecken- und Becherförderer ist es verboten, Luken zu öffnen und Gehäusedeckel offen zu halten. 3.16. Der Aufenthalt auf dem Förderband, auf Dächern sowie in der Nähe der Dachrinnen im Materialauslaufbereich ist verboten. Injektorwartung 3.17. Überprüfen Sie vor dem Zünden der Einspritzdüsen sorgfältig das System zur Zufuhr von Kraftstoff und Dampf (Druckluft) zum Einspritzventil, insbesondere die Dichtheit der Rohrleitungsanschlüsse. Während des Betriebs ist es notwendig, die Funktionsfähigkeit der Dampfleitung und der Brennstoffleitung zu überwachen. 3.18. Öffnen Sie beim Zünden der Düse zuerst das Dampf- oder Luftzufuhrventil und dann das Kraftstoffzufuhrventil. 3.19. Die Düse wird mit einem Brenner aus ölgetränkten Lappen angezündet, der an einem 1,5–2 m langen Draht befestigt ist. 3.20. Beim Zünden und Einstellen der Düse muss sich der Arbeiter auf der Seite der Spitze befinden. Um Augenverletzungen zu vermeiden, muss der Düsenführer eine Schutzbrille tragen. Erhitzen von Bindemitteln 3.21. Es ist notwendig, einen Bitumenkessel mit klumpigem Bitumen entlang eines geneigten Rosts oder einer Rutsche in kleinen Stücken (nicht größer als 15–25 cm) zu beladen, damit das Bitumen nicht aus dem Kessel spritzt. Beim Beladen der Kessel sollten sich die Arbeiter auf der Seite der Ladeluke aufhalten. Füllen Sie den Kessel zu 70-75 %. 3.22. Bevor Bitumen durch Rohrleitungen gepumpt wird, muss sichergestellt werden, dass die Flanschverbindungen und Pumpenventile in gutem Zustand sind. 3.23. Bei der Wartung von Bitumenpumpen ist folgendes zu beachten:
3.24. Als aktiver Entschäumer sollte das Medikament SKTN-1 verwendet werden, das in einer Menge von 5–8 Tropfen bei einer Bitumentemperatur von 18–100 in den Kessel von 105 Tonnen eingebracht wird°C. 3.25. Es ist verboten, heißes Bitumen manuell mit Eimern oder Kellen zu gießen. 3.26. Vor der Reinigung oder Reparatur eines Bitumenkessels müssen Sie:
Vorbereitung der Asphaltmischung 3.27. Beim Starten des Asphaltbetonmischers müssen Sie zunächst den Motor starten (den Elektromotorschalter einschalten) und die Installation im Leerlauf überprüfen. Wenn keine Fehler festgestellt werden, zünden Sie die Düse. 3.28. Um Verbrennungen zu vermeiden, heißes Bitumen in den Wiegeeimer füllen und unter ständigem Öffnen des Hahns vorsichtig in den Mischer oder die Mischtrommel gießen. 3.29. Es ist notwendig, alten Asphaltbeton bei einer langsameren Betriebsart der Düse unter der Kontrolle des ITR zu recyceln. 3.30. Der Mischer sollte erst dann von Resten der Asphaltmischung gereinigt werden, wenn ein vollständiger Stillstand erfolgt ist und Maßnahmen getroffen wurden, um ein versehentliches Anlaufen des Mischers zu verhindern. 3.31. Es ist verboten, das Entladen der Asphaltbetonmischung mit einem Werkzeug (Brecheisen, Schaufel) zu beschleunigen, die Temperatur während des Entladens zu messen und sich in der Nähe der Auslassmischwanne aufzuhalten. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn Bitumen im Kessel brennt, ist es notwendig, den Kesselhals mit einem Deckel fest zu verschließen und die Düse zu löschen. Zum Löschen des Feuers einen Kohlendioxid-Feuerlöscher und Sand verwenden. Lässt sich ein Brand nicht selbst verhindern, müssen Sie die Feuerwehr rufen und den Einsatzleiter benachrichtigen. 4.2. Wenn erhitztes Bitumen auf die Haut gelangt (thermische Verbrennungen), waschen Sie die betroffene Stelle mit Salzöl oder Kerosin, dann mit warmem Wasser und Seife und wenden Sie sich an ein Gesundheitszentrum. 4.3. Wenn ein Bitumenleck am Kessel festgestellt wird, stoppen Sie sofort den Ofen und pumpen Sie das Bitumen in andere Kessel. 4.4. In Notsituationen die Arbeit unterbrechen, den Gefahrenbereich verlassen, ggf. das Gerät vom Stromnetz trennen. Wenn die Gefahr eines Unfalls besteht, ergreifen Sie Maßnahmen, um diesen zu verhindern. Melden Sie den Vorfall dem Management. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. So stoppen Sie das Gerät:
5.2. Bringen Sie Ordnung in den Arbeitsplatz, die Ausrüstung, die Werkzeuge, die Zäune, die Hilfs- und Sicherheitsvorrichtungen. 5.3. Staub und klebrige Masse von der Arbeitskleidung entfernen. Schuhe, Gesicht und Hände mit Wasser und Seife waschen, duschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Farbe basteln. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Maler. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Herumtreiber. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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