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Belehrung zum Arbeitsschutz für den Betreiber von Druckbehältern

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. An der Wartung von Druckbehältern dürfen nur Arbeitnehmer arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Untersuchung bestanden haben, sowie:

  • einführende und primäre Briefings;
  • Brandschutzunterweisung;
  • elektrische Sicherheitsunterweisung;
  • Schulung und Prüfung von Sicherheitskenntnissen;
  • Schulung und Überprüfung der Kenntnisse durch eine Schulung zu den Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Druckbehältern.

1.2. Der Betreiber, der die Schiffe wartet, muss:

  • sich wiederholten und außerplanmäßigen Briefings unterziehen;
  • nur die Arbeiten ausführen, die in den Pflichten enthalten sind;
  • den Anforderungen von Verbots-, Vorschriftsplakaten entsprechen.

1.3. Der Bediener, der die Schiffe wartet, muss Folgendes wissen:

  • Handlungen an einer Person mit gefährlichen und schädlichen Faktoren;
  • Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Druckbehältern;
  • arbeitshygienische Anforderungen;
  • Geräteausrüstung;
  • innere Ordnungsregeln;
  • Ernennung von PSA.

1.4. Der Bediener, der die Schiffe bedient, muss die folgende PSA tragen: Baumwollanzug (Kittel), kombinierte Handschuhe, Gummistiefel.

1.5. Während des Betriebs können die folgenden gefährlichen Produktionsfaktoren den Bediener, der die Schiffe wartet, beeinträchtigen:

  • Gegenstände, die aus großer Höhe fallen;
  • unzureichende Beleuchtung;
  • hohe Luftfeuchtigkeit;
  • erhöhte Lärm- und Vibrationspegel;
  • erhöhter Druck;
  • Fieber

1.6. Dem Betreiber, der die Schiffe bedient, ist es im Auftrag des Unternehmens gestattet, selbständig zu arbeiten.

1.7. In der Kommission des Unternehmens findet alle 12 Monate eine regelmäßige Überprüfung der Kenntnisse des Personals statt, das die Schiffe bedient.

1.8. Der Betreiber ist für die Umsetzung der Produktionsanweisungen verantwortlich

1.9. Außerordentliche Wissensprüfungen werden durchgeführt:

  • wenn neue Weisungen in Kraft treten;
  • nach einem Unfall und einem Unfall am Gerät;
  • bei der Feststellung des Sachverhalts ungenügender Kenntnis der Anweisungen und Sicherheitsvorschriften durch den Apparatschik.

1.9. Während seiner Tätigkeit hat das Personal, das die Schiffe bedient, das Recht, von der Leitung des Kompressorraums Folgendes zu verlangen:

  • Bereitstellung von Werkzeugen, Vorrichtungen, Inventar, Betriebsprotokollen und anderen Mitteln für den Standort, die für normales und sicheres Arbeiten erforderlich sind;
  • von der Bauleitung verlangen, dass sie Gerätemängel, die im Laufe der Arbeiten auftreten, rechtzeitig beseitigt;
  • die Unternehmensleitung zu jeder Tageszeit über alle Verstöße gegen den normalen Betrieb der Anlage informieren;
  • Bereitstellung von Overalls und Schutzausrüstung gemäß den geltenden Normen.

1.10. Das Schiffswartungspersonal ist verpflichtet, die Sauberkeit der Ausrüstung und des Arbeitsplatzes aufrechtzuerhalten.

1.11. Um eine Schicht zu erhalten, muss der Apparatschik im Voraus erscheinen und sich mit den Einträgen im Schichtbuch, den Aufträgen und allen Schaltvorgängen in der vorherigen Schicht vertraut machen, die Sauberkeit des Arbeitsplatzes überprüfen und den Empfang der Schicht handschriftlich im Protokoll aufzeichnen .

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Zieh die vorgeschriebenen Overalls an und übernimm die Schicht.

2.2. Kommt es zum Zeitpunkt der Übergabe zu einer Notsituation oder einem verantwortungsvollen Wechsel, wird die Schicht am Ende dieser Vorgänge übernommen und übergeben.

2.3. Überprüfen Sie die Funktion des Manometers, indem Sie mit einem Eintrag im Schichtprotokoll auf Null landen.

2.4. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsventile durch Zwangsöffnung und machen Sie einen Eintrag im Schichtbuch.

2.5. Registrieren Sie die Abnahme und Lieferung der Schicht im Journal der Abnahme und Lieferung der Schichten.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Während des Betriebs muss das Wartungspersonal der Schiffe Folgendes überwachen:

  • Lassen Sie die Gefäße nicht ohne ständige Aufsicht zurück und verlassen Sie das Gelände auch nur für kurze Zeit zum Essen und für andere Zwecke ohne Erlaubnis des Schichtleiters oder des Werkstattleiters.
  • für den Dampfdruck im Gefäß laut Manometer, der den zulässigen Druck für Maische- und Würzekocher nicht überschreiten darf – 2,5 kg pro cm², für Belüftungsbehälter – 6 kg pro cm², Warmwasserbereiter 10 kg pro cm² qm – für Wasser und 16 kg pro cm² – für Dampf, auf Farfas für Bier 2,5 kg pro cm²;
  • Sicherheitsventile durch gewaltsames Öffnen prüfen;
  • Überprüfen Sie die Manometer, indem Sie den Pfeil mit einem Dreiwegeventil auf Null stellen.
  • während der Schicht die Funktionsfähigkeit von Behältern durch äußere Inspektion, die Funktionsfähigkeit von Absperrventilen, Manometern und Sicherheitsventilen zu überprüfen;
  • all diese Vorgänge muss der Apparatschik im Schichtbuch vermerken.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Das Schiff muss in folgenden Fällen im Notfall angehalten werden:

  • wenn der Druck im Behälter über das zulässige Maß angestiegen ist und trotz der vom Personal ergriffenen Maßnahmen nicht abnimmt;
  • wenn beim Betrieb eines der Sicherheitsventile eine Fehlfunktion festgestellt wird;
  • bei Feststellung von Undichtigkeiten, Ausbuchtungen, Dichtungsbrüchen im Behälter und seinen Elementen;
  • bei Ausfall aller Wasserstandsanzeiger;
  • bei Fehlfunktion von Sicherheitsverriegelungen;
  • im Falle eines Feuers, das den Schiffsbetrieb unmittelbar gefährdet.

4.2. Ursachen für einen Nothalt werden im Schichtbuch festgehalten

5. Sicherheitsmaßnahmen nach der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, machen Sie die notwendigen Einträge im Schichtbuch, informieren Sie die übernehmende Schicht über alle Bemerkungen und Störungen, erteilen Sie die Übergabe und Übernahme der Schicht im Protokoll.

5.2. Legen Sie das Werkzeug und die restlichen unbenutzten Materialien an ihren Platz.

5.3. Geräteprobleme aufzeichnen

5.4. Duschen.

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