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Unterweisung zum Arbeitsschutz für Fach-, Ingenieur- und Techniker, Verwaltungs- und Führungspersonal

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Ein Mitarbeiter des Unternehmens darf selbstständig arbeiten, nachdem er bestanden hat:

  • ärztliche Untersuchung;
  • Einführungsbesprechung durch den Chefingenieur oder Arbeitsschutzingenieur;
  • Erstbesprechung am Arbeitsplatz durch den Leiter der Einheit, Abteilung, Vorarbeiter oder Vorarbeiter.
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden innerhalb von 1-2 Tagen oder Schichten;
  • Vermittlung der Grundregeln der elektrischen Sicherheit, Prüfung der Kenntnisse der Grundregeln der elektrischen Sicherheit mit Zuordnung zu 1 Qualifikationsgruppe.

1.2. Die Überprüfung der Kenntnis dieser Anleitung durch die Mitarbeiter des Unternehmens erfolgt einmal jährlich.

1.3. Ein Mitarbeiter des Unternehmens ist verpflichtet, seine Amtspflichten zu erfüllen, gemäß den Anweisungen seines Vorgesetzten zu arbeiten, die Arbeitsdisziplin einzuhalten, die Anordnungen der Verwaltung und die Anforderungen des Arbeitsschutzes rechtzeitig und genau zu befolgen.

1.4. Der Mitarbeiter des Unternehmens muss:

  • interne Arbeitsvorschriften;
  • nur die Arbeiten ausführen, die zu ihren dienstlichen Aufgaben gehören;
  • Seien Sie an den Verkehrsorten auf dem Gelände des Unternehmens äußerst vorsichtig.

1.5. Bei der Nutzung eines Personalcomputers kann ein Mitarbeiter den folgenden gefährlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte elektromagnetische Strahlung;
  • niedrige oder hohe Luftfeuchtigkeit im Arbeitsbereich;
  • verringerte oder erhöhte Luftmobilität des Arbeitsbereichs;
  • erhöhter Geräuschpegel;
  • erhöhte oder verringerte Beleuchtungsstärke;
  • erhöhte Helligkeit des Lichtbildes;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann;
  • Überanstrengung der Augen, Aufmerksamkeit, längere statische Belastungen.

1.6. Ein Mitarbeiter des Unternehmens, der bei der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben elektrische Geräte bedient, muss über Folgendes verfügen:

  • Grundlegende Kenntnisse der betriebenen Elektroinstallation (Bedienungsanleitung, Elektroinstallationsanschlussstelle in der Schaltanlage, Eingangsschalter, Sperrschalter, Schaltplan der Anschlussstrecke, Bedienknöpfe, Gehäuse, Bedienknöpfe, Hauptelemente der Elektroinstallation, Bedienfeld, Erdung.).
  • kennen die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen bei Elektroarbeiten (Kenntnis dieser Anleitung, Gebrauchstauglichkeit der Anschlussleitung – Knicke, blanke Stellen, Verwendung von PSA, Überprüfung des korrekten Anschlusses von Erdung und Nullung);
  • Sie müssen über die Gefahr eines Stromschlags und die Gefahr der Annäherung an spannungsführende Teile im Klaren sein.
  • Sie verfügen über praktische Kenntnisse in der Ersten Hilfe für Opfer von Stromschlägen.

1.7. Beim Betrieb elektrischer Geräte ist elektrischer Strom ein gefährlicher Produktionsfaktor. Der maximal zulässige Wert des Wechselstroms beträgt 0,3 mA. Wenn der Strom auf 0,6 mA ansteigt, beginnt der Mensch seine Wirkung zu spüren.

Die Faktoren, die den Grad des Stromschlags bestimmen, sind die Stärke des Stroms, die Dauer der Exposition gegenüber einer Person, der Ort des Kontakts, der Zustand der Haut, der elektrische Widerstand des Körpers und der physiologische Zustand des Körpers.

Arten von Stromschlägen:

  • elektrischer Schock;
  • thermische Verbrennung;
  • Elektromethylierung der Haut;
  • technischer Schaden;
  • Augenentzündung.

1.8. Die PSA des Personalcomputerbenutzers ist ein einzelner Bildschirm oder ein integrierter Monitorbildschirm.

1.9. Um sich vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Faktoren während des Aufenthalts auf der Baustelle und bei Montagearbeiten zu schützen, muss ein Mitarbeiter des Unternehmens einen Helm, einen Overall, Sicherheitsschuhe und andere PSA tragen.

1.10. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Anforderungen zur Gewährleistung des Brandschutzes einzuhalten, den Standort von Feuerlöschgeräten zu kennen und in der Lage zu sein, primäre Feuerlöschgeräte, einschließlich Feuerlöscher, zu verwenden.

1.11. Ein Mitarbeiter, der gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt, kann disziplinarisch haftbar gemacht werden. Ist der Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften mit einem Sachschaden für das Unternehmen verbunden, trägt der Arbeitnehmer auch die finanzielle Verantwortung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.

1.12. In Räumen, in denen am PC gearbeitet wird, ist es notwendig, optimale Bedingungen für visuelles Arbeiten zu schaffen. Die Beleuchtung des Arbeitsplatzes mit Mischbeleuchtung (in der horizontalen Ebene im Bereich der Tastatur und der Arbeitsunterlagen) sollte im Bereich von 300 bis 500 Lx liegen. Der Hauptstrom des natürlichen Lichts sollte auf der linken Seite liegen, Sonnenstrahlen und Blendung sollten nicht in das Sichtfeld des Arbeiters und auf die Bildschirme von Videomonitoren fallen.

1.13. Der PC-Monitor sollte einen Abstand von 50-70 cm zu den Augen des Bedieners haben und über eine Anti-Glare-Beschichtung verfügen. Die Beschichtung muss außerdem die Entfernung elektrostatischer Aufladung von der Bildschirmoberfläche gewährleisten und Funkenbildung und Staubansammlung ausschließen.

1.14. Sie können die Rückwand der Systemeinheit nicht blockieren oder den PC nahe an die Wand stellen, da dies zu einer Verletzung der Kühlung der Systemeinheit und ihrer Überhitzung führt.

1.15. Die Art der Arbeit und Ruhe sollte sich nach der Art der geleisteten Arbeit richten. Beim Eingeben von Daten, Bearbeiten von Programmen, Lesen von Informationen vom Bildschirm sollte die Dauer der kontinuierlichen Arbeit am PC bei einem 4-Stunden-Arbeitstag 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten. Nach jeder Arbeitsstunde ist es notwendig, alle zwei Arbeitsstunden Ruhepausen von 5-10 Minuten bzw. 15-20 Minuten einzulegen.

1.16. Um die allgemeine Müdigkeit in den Pausen zu lindern, ist es notwendig, Sportpausen einzulegen, einschließlich allgemeiner Übungen, die den Funktionszustand des Nerven-, Herz-Kreislauf- und Atmungssystems verbessern, die Durchblutung verbessern und die Muskelermüdung verringern.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Bei der Arbeit mit einem PC muss ein Mitarbeiter des Unternehmens:

  • den Arbeitsplatz inspizieren und aufräumen;
  • Passen Sie die Beleuchtung am Arbeitsplatz an. Stellen Sie sicher, dass die Beleuchtung ausreichend ist und keine Reflexionen auf dem Bildschirm auftreten.
  • Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Versorgungskabel und das Fehlen von blanken Bereichen.
  • Stellen Sie sicher, dass eine Schutzerdung vorhanden ist.
  • Wischen Sie die Oberfläche des Bildschirms und des Schutzfilters mit einer Serviette ab.
  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Disketten in den Laufwerken des Prozessors befinden;
  • Überprüfen Sie die korrekte Installation von Tisch, Stuhl, Fußstütze, Geräteposition, Bildschirmwinkel, Tastaturposition und Mausposition auf einer speziellen Matte.

2.2. Einem Mitarbeiter des Unternehmens ist es untersagt, mit der Arbeit an einem PC zu beginnen, wenn:

  • fehlende Schutzerdung;
  • Fehlen eines speziellen Steckers mit Erdungsanschluss;
  • Erkennung von Gerätefehlern;
  • bei Reihenaufstellung von PCs in einem Abstand von weniger als 1,2 m, bei Aufstellung von Arbeitsplätzen mit Computern in einer Reihe in einem Abstand von weniger als 2 m.

2.3. Wischen Sie elektrische Geräte, die unter Spannung stehen, nicht mit einem feuchten Tuch (Serviette) ab.

2.4. Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass durch die eingeschalteten Geräte niemand gefährdet wird.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Während der Arbeit muss der Arbeitnehmer:

  • nur die Arbeiten ausführen, die in seiner Stellenbeschreibung definiert sind, mit denen er betraut wurde und für die er beauftragt wurde;
  • während der gesamten Arbeitszeit für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz zu sorgen;
  • Halten Sie die Lüftungsöffnungen, die mit Geräten und PCs ausgestattet sind, offen;
  • Überladen Sie das Gerät nicht mit Fremdkörpern, die die Wärmeübertragung beeinträchtigen.
  • die Hygienestandards einhalten und das Arbeits- und Ruheregime einhalten.

3.2. Der Arbeitsplatz sollte so ausgestattet sein, dass unbequeme Körperhaltungen und anhaltende statische Körperbelastungen ausgeschlossen sind.

3.3. Beim Arbeiten am PC ist ein gleichzeitiger Kontakt mit Geräten und erdverbundenen Teilen des Raumes bzw. Gerätes (Batterieheizkörper, Metallkonstruktionen) auszuschließen.

3.4. Legen Sie während des Betriebs keine Papiere, Bücher oder andere Gegenstände auf den Monitor, die seine Lüftungsöffnungen blockieren könnten.

3.5. Dem Arbeitnehmer ist untersagt:

  • berühren Sie gleichzeitig den Bildschirm und den Monitor;
  • berühren Sie die Rückseite der Systemeinheit, wenn das Gerät eingeschaltet ist;
  • Schalterverbinder für Elektrokabel von Peripheriegeräten;
  • Feuchtigkeit in die Oberfläche der Systemeinheit eindringen lassen;
  • Geräte selbstständig öffnen und reparieren;

3.6. Der Mitarbeiter muss den PC vom Netz trennen:

  • bei Erkennung einer Fehlfunktion;
  • mit einer plötzlichen Entspannung;
  • beim Reinigen und Reinigen von Geräten.

3.7. Der Arbeitsplatz muss folgende Anforderungen erfüllen: Monitorhöhe 680 - 800 mm, Beinfreiheit - mindestens 600 mm, bei einer Breite von -500 mm, einer Tiefe von 450 mm und bei ausgestreckten Beinen - 650 mm.

3.8. Mit einer Fußstütze ausstatten (Breite - 300 mm, Länge 400 mm).

3.9. Platzieren Sie die Tastatur in einem Abstand von 100-300 mm von der dem Benutzer zugewandten Kante auf der Tischoberfläche. Die Augenhöhe sollte in der Mitte oder auf 2/3 der Höhe des Bildschirms liegen.

3.10. Die Dauer der ununterbrochenen Arbeit mit VDT ohne geregelte Pause sollte 2 Stunden nicht überschreiten.

3.11. Bei 8 Stunden Arbeit am VDT und PC sollten Pausen sein:

  • 2 Stunden nach Arbeitsbeginn und 1,5 -2 Stunden nach einer Mittagspause von 15 Minuten.
  • während regulierter Pausen, um neuroemotionalen Stress zu reduzieren, Ermüdung des visuellen Analysators zu reduzieren, den Einfluss von Hypodynamie zu beseitigen, die Entwicklung poenotonischer Müdigkeit zu verhindern, Übungsreihen durchzuführen

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Tritt eine Fehlfunktion des PCs auf, ist es notwendig, den PC vom Netzwerk zu trennen. Es ist verboten, selbst zu versuchen, die Störungsursache zu beheben, dies muss dem zuständigen technischen Dienst gemeldet werden.

4.2. Bei Augenschmerzen, starker Sehverschlechterung, Schmerzen in Fingern und Händen, erhöhtem Herzschlag sofort den Arbeitsplatz verlassen und den Vorgesetzten informieren.

4.2. Bei einem Brand im Stromkabel oder PC sofort vom Stromnetz trennen, die Feuerwehr unter der Rufnummer 01 verständigen und mit dem Löschen des Feuers mit einem Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöscher beginnen.

Es ist verboten, Schaumfeuerlöscher zum Löschen elektrischer Leitungen und stromführender Geräte zu verwenden, da Schaum ein guter elektrischer Stromleiter ist.

4.3. Im Falle eines Stromschlags bei einem Mitarbeiter leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe, wenden Sie sich an die Erste-Hilfe-Stelle oder rufen Sie einen Arzt.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Schließen Sie alle aktiven Aufgaben.

5.2. Stellen Sie sicher, dass sich keine Disketten in den Laufwerken befinden.

5.3. Schalten Sie die Systemeinheit (Prozessor) aus.

5.4. Schalten Sie alle Peripheriegeräte aus.

5.5. Schalten Sie die Stromversorgung aus.

5.6. Kontrollieren und räumen Sie den Arbeitsplatz auf und machen Sie einige Entspannungsübungen für Augen und Finger.

5.7. Das Reinigen des PCs von Staub sollte erst erfolgen, nachdem der PC vom Netzwerk getrennt wurde.

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