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Arbeitssicherheitsunterweisung für einen Hausmeister. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens.

1.2. Gemäß dieser Weisung wird der Hausmeister vor Arbeitsbeginn (Erstunterweisung), danach alle 6 Monate (Wiederholungsunterweisung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden in das „Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitssicherheitsthemen“ eingetragen; nach der Unterweisung muss das Protokoll die Unterschrift der einweisenden Person und des Hausmeisters enthalten.

1.3. Der Eigentümer muss den Hausmeister gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern.

Im Falle einer Gesundheitsschädigung des Hausmeisters durch Verschulden des Eigentümers hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.4. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Hausmeister disziplinarische, finanzielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.5. Als Hausmeister dürfen Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Untersuchung, eine Einweisung in den Arbeitsschutz, eine Unterweisung am Arbeitsplatz und eine Unterweisung zum Brandschutz bestanden haben.

1.6. Der Hausmeister muss:

1.6.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften.

1.6.2. Kennen Sie die Telefonnummern der Feuerwehr (01), der Polizei (02) und des Krankenwagens (03).

1.6.3. Kennen Sie den Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen sowie die Telefonnummer des Bezirksinspektors der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten.

1.6.4. Kennen Sie das Territorium des Unternehmens und alle darauf befindlichen Objekte.

1.6.5. Informieren Sie sich über die Standorte von Hydranten.

1.6.6. Wissen und können Unfallopfern Erste Hilfe leisten.

1.6.7. Mit der Verwendung von primären Feuerlöschgeräten vertraut sein.

1.6.8. Führen Sie nur die vom Vorgesetzten zugewiesenen und beauftragten Arbeiten aus.

1.7. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Faktoren, die den Hausmeister beeinträchtigen können:

  • unbefriedigende meteorologische Bedingungen;
  • sich bewegende Fahrzeuge, Maschinen, Mechanismen;
  • erhöhter Staubgehalt und Gaskontamination des Arbeitsbereichs;
  • ungeschützter gebrochener elektrischer Draht;
  • unzureichende Ausleuchtung des Arbeitsbereichs bei Nachtarbeiten;
  • scharfe Kanten, Grate und Rauheit auf den Oberflächen von Reinigungswerkzeugen und -geräten;
  • toxische und reizende Wirkung auf die Atemwege, die Haut und die Schleimhäute chemischer Substanzen, die zur Desinfektion von Gegenständen auf dem Betriebsgelände verwendet werden.

1.8. Dem Hausmeister wird ein Overall zur Verfügung gestellt:

  • Baumwollanzug;
  • Baumwollschürze mit Latz;
  • kombinierte Handschuhe;
  • im Winter zusätzlich: Baumwolljacke mit warmem Futter;
  • zu anderen Jahreszeiten zusätzlich: ein wasserdichter Regenmantel und persönliche Schutzausrüstung je nach durchgeführter Arbeit.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Tragen Sie spezielle Kleidung, eine Signalweste und bereiten Sie Arbeitsgeräte (Besen, Kehrschaufeln usw.) vor.

Es ist verboten, in leichten Schuhen (Sandalen, Sandalen, Hausschuhen) zu arbeiten.

2.2. Überprüfen Sie den Zustand von Wasserhähnen und Wasserschläuchen.

2.3. Überprüfen Sie den Zustand der Kanalluken (sie müssen geschlossen sein oder einen 0,8 m hohen Zaun haben).

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Vor der Reinigung der Fläche im Sommer muss diese bewässert werden, um Staub zu reduzieren.

3.2. Das Betriebsgelände ist sauber zu halten.

Der Hausmeister kann dafür sorgen, dass die Zufahrten und Durchgänge auf dem Betriebsgelände frei befahrbar und eben sind, keine Schlaglöcher oder Gruben aufweisen und bei Dunkelheit und Nacht ausreichend beleuchtet sind.

3.3. Der Hausmeister muss die Gebrauchstauglichkeit von Tunneln, Brücken, Durchgängen, Überführungen sowie das Vorhandensein und die Gebrauchstauglichkeit ihrer Zäune (Geländer, Verkleidung, Seiten) überwachen.

Zu technischen Zwecken geschaffene Luken, Gruben und Gräben müssen verstopft sein, Durchgänge und Durchgänge in deren Nähe müssen stets sauber sein.

3.4. Der Hausmeister muss dafür sorgen, dass Rohstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte in dafür vorgesehenen Bereichen abgeladen und so gestapelt werden, dass ihre Verbreitung oder schädliche Wirkung auf andere verhindert wird.

3.5. Industrierohstoffe, Geräte, Produkte und Produktionsabfälle müssen auf dem Gelände des Unternehmens in speziell dafür vorgesehenen Bereichen vorübergehend gelagert werden, sofern sie nicht Zufahrten, Durchgänge, Rastplätze versperren und das Äußere des Unternehmens nicht stören.

3.6. Wenn ein Hausmeister einen Verstoß bemerkt, der den normalen Verkehr innerhalb des Werks oder den Personenverkehr im Betrieb beeinträchtigt, muss er unverzüglich die Verwaltung informieren und Sicherheitsschilder anbringen.

3.7. Benutzen Sie nur Arbeitsgeräte, eine Schiebeleiter, eine Trage, einen Karren, eine Schubkarre und andere Geräte.

3.8. Reinigen Sie den Bereich in der Nähe von Betriebsmitteln nur, wenn Gefahrenbereiche eingezäunt sind.

3.9. Achten Sie beim Transport von Abfällen mit Karren darauf, dass der Abfall nicht im gesamten Unternehmen verstreut wird.

3.10. Tragen Sie im Sommer beim Bewässern des Bereichs mit Wasser (um Staub zu reduzieren) sowie beim Reinigen des Bereichs nach Regenfällen Gummistiefel oder Galoschen und ziehen Sie Gummihandschuhe an.

3.11. Tragen Sie Gummistiefel mit warmen Stiefeln oder Socken, wenn Sie Dachrinnen (Gräben) reinigen und reparieren, um atmosphärisches Wasser abzuleiten.

3.12. Achten Sie im Winter bei der Schneeräumung und dem Aufstreuen von Tausand darauf, nicht auszurutschen.

Es ist verboten, die eisige Oberfläche des Territoriums mit Salz zu bestreuen.

3.13. Im Winter müssen die Dächer von Gebäuden regelmäßig vom Schnee befreit werden (mit Ausnahme von Dächern mit weichem Dach und ohne Gefälle) und die Traufen müssen von Vereisung befreit werden.

3.14. Bevor Sie Schnee abladen, sollten Sie prüfen, ob der Gefahrenbereich in der Nähe des Gebäudes eingezäunt ist und ob eine Person im Einsatz ist, die Passanten vor der Gefahr warnt. Bei Arbeiten auf dem Dach muss der Hausmeister Schuhe mit rutschfester Sohle tragen, einen Sicherheitsgurt verwenden und eine tragbare Trittleiter mit einer Breite von mindestens 30 cm verwenden, die an der Gebäudekonstruktion befestigt wird (der Ort ihrer Befestigung ist bei der Arbeit angegeben). Manager). Der Hausmeister muss in die sichere Ausführung der Arbeiten eingewiesen werden.

Schaufeln, die zum Abladen von Schnee verwendet werden, sollten mit Schnurschlaufen ausgestattet sein, die an der Hand hängen, um ein Herunterfallen der Schaufeln zu verhindern.

3.15. Hoflatrinen und asphaltierte (gepflasterte) Zugänge zu ihnen sollten sauber gehalten und nachts beleuchtet werden. Senkgruben in Latrinen ohne Kanalisation sollten rechtzeitig gereinigt werden, um ein Überlaufen zu verhindern.

Arbeiten in persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

3.16. Waschen Sie den Boden in im Hof ​​​​eingebauten Toiletten mit einer Bleichlösung (zwei Esslöffel pro Eimer Wasser). Im Winter muss die Lösung erhitzt werden. Lassen Sie verdünnte (matschige) Bleichmittel nicht in Toiletten zurück.

Waschen Sie Waschbecken und Toiletten in Toiletten mit heißem Wasser und Soda (3-5 %ige Lösung) oder speziellen Reinigungslösungen.

3.17. Tragen Sie heißes Wasser in Eimern mit Deckel mit. In einem Raum, in dem Gasöfen zum Erhitzen von Wasser installiert sind, prüfen Sie vor Beginn der Arbeiten, ob die Wasserhähne geschlossen sind und kein Gasgeruch wahrnehmbar ist. Wenn Sie Gasgeruch wahrnehmen, es nicht in allen Brennerlöchern brennt, ein Gasleck vorliegt oder eine Fehlfunktion der Gasherdhähne vorliegt, schließen Sie den Hahn an der Gasleitung und melden Sie die Fehlfunktion dem Vorgesetzten.

3.18. Stellen Sie sich beim Fensterputzen von der Straße aus nicht auf die Fensterbank, sondern nutzen Sie hierfür eine spezielle Schiebeleiter sowie Hängegestelle. Die Treppe muss in einwandfreiem Zustand sein, die Stufen müssen mit Bogensehnen befestigt und nicht festgenagelt sein. Die Stufen müssen frei von Rissen und Spänen sein, die Bogensehnen müssen über obere und untere Ankerbolzen verfügen. Die Enden der Leiter sollten mit Gummimanschetten oder spitzen Metallspitzen versehen sein, um ein Verrutschen auf dem Boden zu verhindern (die Leiter sollte einem statischen Belastungstest unterzogen werden).

3.19. Stellen Sie sicher, dass mit Benzin, Kerosin, Wasch- und Schmiermitteln, Bodenfarbe usw. getränkte Lappen, Papier und andere Abfälle, die nach Abschluss der Arbeiten aus dem Produktionsgelände entfernt werden, in separaten Metallboxen mit Deckel aufbewahrt werden.

3.20. Stellen Sie sicher, dass die Reinigungskräfte den Müll vom Gelände nur in speziellen Kisten an einen dafür vorgesehenen Ort im Hof ​​bringen.

3.21. Industrieabfälle und Müll sollten regelmäßig aus dem Betriebsgebiet auf Deponien abtransportiert oder unschädlich gemacht werden. Bei der vorübergehenden Lagerung von Abfällen und Produktionsabfällen auf dem Betriebsgelände sowie bei der Lagerung von Halbfabrikaten und Rohstoffen ist darauf zu achten, dass Maßnahmen getroffen werden, um eine Verschmutzung des Bodens, des Wassers usw. zu verhindern Luft. Müllcontainer aus nicht brennbaren Materialien müssen mit dicht schließenden Deckeln ausgestattet sein. Müllcontainer müssen täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert werden.

3.22. Die kurzfristige Lagerung von Produktionsabfällen auf dem Gelände des Unternehmens ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen, eingezäunt und entfernt von Produktions- und Nebengebäuden und -strukturen sowie Erholungsgebieten gestattet.

3.23. Abfallbereiche, örtliche Abwassergruben usw. müssen systematisch gereinigt und desinfiziert werden.

3.24. Stellen Sie sicher, dass Gruben zum Hof ​​oder zur Straße hin immer mit zuverlässigen Metallgittern verschlossen oder abgedeckt sind. Die Roste müssen sauber und unbeschädigt gehalten werden.

3.25. Abfälle giftiger oder infektiöser Stoffe müssen unter Einhaltung der in besonderen Anweisungen festgelegten Regeln gelagert, transportiert und neutralisiert werden.

3.26. Stellen Sie sicher, dass in den zum Rauchen ausgewiesenen Bereichen Mülleimer, Behälter mit Wasser und Sand vorhanden sind und Schilder mit der Aufschrift „Raucherbereich“ angebracht sind.

3.27. Es ist verboten:

3.27.1. Unter laufender Ausrüstung oder in der Nähe von beweglichen Maschinen reinigen.

3.27.2. Stoppen oder starten Sie Geräte und wischen Sie sie während des Betriebs ab.

3.27.3. Verwenden Sie zum Reinigen von Fensterrahmen Benzin, Kerosin, Aceton, Terpentin und andere brennbare und brennbare Flüssigkeiten.

3.27.4. In Gängen, Einfahrten, Türen usw. aufbewahren. Besen, Mopps und andere Gegenstände.

3.27.5. Treten Sie ein und stecken Sie Ihre Hände hinter den Zaun sowohl der in Betrieb befindlichen als auch der derzeit inaktiven Ausrüstung.

3.27.6. Sammeln Sie Lumpen, Holzabfälle, Papier und ölige Lappen in einer Box. Für jede Abfallart sollte eine eigene Box vorhanden sein.

3.27.7. Sammeln Sie Müll in Holzkisten.

3.27.8. Machen Sie ein Feuer, um Müll in der Nähe von Lagerhäusern mit chemischen und explosiven Stoffen zu verbrennen.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Alle Mechanismen, Werkzeuge, Leitern usw. an den dafür vorgesehenen Plätzen abstellen.

4.2. Schutzkleidung und Schutzausrüstung ausziehen und in den Schrank legen. Bei Kontamination sollte die PSA gewaschen werden.

4.3. Waschen Sie Ihre Hände und Ihr Gesicht mit warmem Wasser und Seife und spülen Sie Ihren Mund aus. Wenn möglich, duschen.

4.4. Melden Sie dem Arbeitsleiter alle während der Arbeit aufgetretenen Mängel.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Ein Notfall kann eintreten, wenn:

  • Verletzungen durch Maschinen und Mechanismen, die sich im Gebiet bewegen;
  • elektrischer Schock;
  • Werkzeugverletzungen;
  • von einer Höhe fallen;
  • das Auftreten eines Feuers;
  • in offene Schächte fallen.

5.2. Tritt eine Situation ein, die zu einem Unfall oder Unfall führen könnte, ist es erforderlich, den Gefahrenbereich abzugrenzen und das Betreten durch Unbefugte zu verhindern; Melden Sie dem Arbeitsleiter, was passiert ist.

5.3. Wenn es Opfer gibt, leisten Sie ihnen Erste Hilfe; Rufen Sie gegebenenfalls den Notarzt an.

5.4. Erste Hilfe bei Unfällen.

5.4.1. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer weder atmet noch pulsiert, ist eine künstliche Beatmung und eine indirekte (indirekte) Herzmassage unter Beachtung der Pupillen erforderlich. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In einem solchen Zustand der Wiederbelebung ist es notwendig, sofort zu beginnen und dann den Notarzt zu rufen.

5.4.2. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, die Einzelverpackung zu öffnen, das darin enthaltene sterile Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese zu verbinden.

Wenn eine einzelne Packung aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, müssen Sie zum Verbinden ein sauberes Taschentuch, einen sauberen Leinenlappen usw. verwenden. Es ist ratsam, ein paar Tropfen Jodtinktur in den Bereich des Verbandes zu tropfen, der direkt auf der Wunde liegt, um eine Stelle zu erhalten, die größer als die Wunde ist, und dann einen Verband auf die Wunde aufzutragen. Besonders wichtig ist die Anwendung von Jodtinktur auf diese Weise bei kontaminierten Wunden.

5.4.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Oberkörper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel.

Bei einem Rippenbruch, der sich durch Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen auszeichnet, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.4.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen.

Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl abgespült werden. Anschließend sollte die durch die Säure beschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Backpulverlösung und der Oberfläche abgewaschen werden mit Alkali verbrannt - mit einer 3%igen Lösung von Borsäure oder Essigsäurelösung.

Wenn Säure oder Alkali auf die Augenschleimhaut gelangt, ist es notwendig, die Augen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl zu spülen und anschließend mit einer 2%igen Natronlösung zu spülen Alkali, mit einer 2%igen Borsäurelösung.

Bei Verätzungen der Mundhöhle durch Alkali muss mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung gespült werden, bei Säureverätzungen mit einer 5 %igen Natronlösung.

Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss eine mit einer Spritzpistole aufgesprühte 10 %ige Backpulverlösung eingeatmet werden, bei Alkalieintritt eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung.

5.4.5. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3 %igen Manganlösung oder einer 5 %igen Tanninlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt, einen Arzt rufen.

5.4.6. Erste Hilfe bei Blutungen.

5.4.6.1. Heben Sie das verletzte Glied an

5.4.6.2. Verschließen Sie die Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Sollte die Blutung aufhören, ohne das aufgetragene Material zu entfernen, legen Sie eine weitere Binde aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck).

5.4.6.3. Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.5. Wenn es zu einem Brand kommt, ist es notwendig, die Feuerwehr zu rufen und mit der Löschung des Feuers mithilfe vorhandener Feuerlöschgeräte zu beginnen.

5.6. In jedem Fall ist den Anweisungen des Arbeitsleiters Folge zu leisten, um die Folgen des Unfalls zu beseitigen.

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Helena
In unserer Stadt erhalten Wischer drei Monate lang ein Paar Handschuhe, und es wird empfohlen, Müllsäcke in Mülltonnen zu durchsuchen ...

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