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Arbeitsschutzanweisung für einen Mechaniker für die Reparatur von Kesselanlagen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1.1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei der Arbeitsaufnahme eine ärztliche Voruntersuchung bestanden haben, dürfen selbstständig als Mechaniker für die Reparatur von Kesselanlagen arbeiten sowie;
1.2. Ein Reparateur der Kesselausrüstung muss;
1.3. Ein Kesselreparaturtechniker muss wissen:
1.3. Der Mechaniker für die Reparatur von Kesselanlagen muss sich bei seiner Arbeit an den Anforderungen dieses Handbuchs orientieren. 1.4. Während der Arbeit kann der Kesselreparateur folgenden Gefahren ausgesetzt sein:
1.5. Der Kesselreparaturmann muss die folgende PSA tragen: Baumwollanzug, kombinierte Handschuhe, Stiefel. Im Winter zusätzlich: Isolationsjacke, 1.5. Ein Kesselreparaturbetrieb muss die folgenden Brandschutzanforderungen erfüllen:
1.6. Persönliche Kleidung und Overalls müssen in Schließfächern und Umkleidekabinen getrennt aufbewahrt werden. Das Mitnehmen von Arbeitskleidung außerhalb des Betriebes ist verboten. 1.7. Das Essen sollte nur in Kantinen, Buffets oder speziell dafür vorgesehenen Räumen mit entsprechender Ausstattung erfolgen. Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen gründlich mit Wasser und Seife 1.8. Beim Verlassen des Gleises aus dem Heizraum sowie von Gebäuden, die die Sicht auf das Gleis beeinträchtigen, ist zunächst sicherzustellen, dass sich kein Zug auf dem Gleis bewegt. 1.9. Für die Nichteinhaltung der in diesem Handbuch dargelegten Sicherheitsanforderungen ist der Mechaniker gemäß geltendem Recht verantwortlich. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Beginn der Arbeiten muss ein Kesselreparateur:
3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Jeder Kessel und seine Ausrüstung müssen über technische Pässe verfügen. Für nicht standardmäßige Geräte müssen Schaltpläne vorhanden sein. Neue oder installierte Geräte dürfen erst nach Abnahme durch eine Kommission unter Vorsitz eines Vorgesetzten oder Chefingenieurs in Betrieb genommen werden. 3.2. Reparaturen und Prüfungen von Kesseln und deren Ausrüstung müssen gemäß den Anforderungen der aktuellen Reparatur- und Wartungsdokumentation des Herstellers, den Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Dampf- und Heißwasserkesseln sowie gemäß den Vorschriften durchgeführt werden geplanter vorbeugender Wartungsplan. 3.3. Bei der Inspektion des Kessels sollten tragbare Lampen mit einer Spannung von 12 Volt oder elektrische Speicherlampen verwendet werden. 3.4. Bei der Inneninspektion, Reinigung oder Reparatur von Dampf- oder Heißwasserkesseln müssen diese angehalten, abgekühlt und entleert, zuverlässig mit Steckern mit Schaft für Dampf, Wasser, Brennstoff und periodische Abschlämmung getrennt werden. 3.5. Während der Anwesenheit des Arbeiters müssen alle Luken und Mannlöcher des Kessels geöffnet sein und der gesamte Kessel muss ständig belüftet sein. 3.6. Die interne Inspektion, Reinigung oder Reparatur des Kessels muss von mindestens zwei Mitarbeitern durchgeführt werden, von denen einer draußen sein muss und unbedingt den Zustand des Arbeiters im Inneren überwachen muss. 3.7. Arbeiten im Inneren des Kessels dürfen nur mit Genehmigung der Person durchgeführt werden, die laut Arbeitserlaubnis für den guten Zustand und den sicheren Betrieb verantwortlich ist. 3.8. An einem Kessel, der repariert oder gereinigt wird, müssen Warnplakate angebracht werden. Entfernen Sie das Plakat nur mit Genehmigung der verantwortlichen Person. 3.9. Die Reparatur und Reinigung von unter Druck stehenden Kesselanlagen ist verboten. 3.10. Wenn Sie ein tragbares Elektrowerkzeug verwenden, verwenden Sie dielektrische Handschuhe und Gummimatten. 3.11. Verwenden Sie beim Aus- und Einbau von Teilen und Baugruppen der Kesselanlage die dafür vorgesehenen Werkzeuge und Vorrichtungen. 3.12. Arbeitsplätze und Durchgänge zu ihnen sollten sauber gehalten werden, damit sie nicht mit aus dem Kompressor entfernten Ersatzteilen überfüllt werden. 3.13. Reinigungsmaterial muss in Metallboxen mit dicht schließendem Deckel aufbewahrt werden. 3.14. Überprüfen Sie vor der Verwendung von Anlegeleitern das Vorhandensein einer Inventarnummer auf den Bogensehnen, das Datum der nächsten Prüfung, das Vorhandensein von Spitzen und Kabelbindern sowie das Fehlen von Spänen. 3.15. Bei Arbeiten auf einer Leiter muss sich unten ein zweiter Arbeiter mit Schutzhelm aufhalten, der den auf der Leiter arbeitenden Arbeiter versichert. 3.16. Es ist Frauen verboten, die Heizflächen im Ofen und die Gaskanäle zu reinigen. 3.17. Stellen Sie nach der Reinigung und Reparatur von Teilen oder Baugruppen der Kesselanlage sicher, dass diese keine Fremdkörper enthalten. 3.18. Reparaturarbeiten am Kessel unter Verwendung von offenem Feuer müssen unter Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen unter Aufsicht einer verantwortlichen Person und bei Vorliegen einer Arbeitserlaubnis durchgeführt werden. 3.19. Arbeiten in den Kesseltrommeln können bei einer Temperatur von nicht mehr als 45 durchgeführt werden°C. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei der Reparatur von Kesselanlagen in einem Betriebshof kann es zu folgenden Notfällen kommen, einem Brand, der zu einem Brand führen kann. 4.2. Im Notfall ist der Schlosser verpflichtet, die Arbeiten einzustellen, unverzüglich den Vorarbeiter zu verständigen und dann dessen Anweisungen Folge zu leisten. 4.3. Bei der Beseitigung eines Notfalls ist es erforderlich, gemäß dem genehmigten Plan zur Unfallbeseitigung zu handeln. 4.4. Im Falle eines Brandes, der zu einer Explosion führen könnte, ist es notwendig;
4.5. Im Falle eines elektrischen Brandes ausschließlich Kohlendioxid-Feuerlöscher verwenden. oder Pulver. 4.6. Im Falle einer Verletzung oder Krankheit muss der Mechaniker für die Reparatur technischer Anlagen seine Arbeit einstellen, den Kapitän benachrichtigen und sich an die Erste-Hilfe-Stelle wenden. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Am Ende der Arbeit muss der Schlosser;
5.2. Kontaminierte Kleidung ggf. waschen. 5.3. Nach der Arbeit oder bei Kontamination von Körperteilen duschen. 5.4. Der Schlosser muss alle Verstöße gegen den Produktionsprozess dem leitenden Abnahmebeauftragten melden. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Kassenangestellter, Garderobenbediensteter. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Elektriker für Beleuchtung und Beleuchtungsnetze. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Das Gerät der Sand- und Schotterbasis von Straßenarbeiten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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