Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK Gesetz für Schatzsucher. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Metalldetektoren Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation. Teil eins Artikel 227 1. Derjenige, der die verlorene Sache gefunden hat, hat die Person, die sie verloren hat, oder den Eigentümer der Sache oder jede andere ihm bekannte Person, die das Recht hat, sie zu erhalten, unverzüglich zu benachrichtigen und die gefundene Sache an diese Person zurückzugeben. . 2. Ist die Person, die das Recht hat, die Herausgabe der gefundenen Sache zu verlangen, oder der Aufenthaltsort unbekannt, ist der Finder der Sache verpflichtet, den Fund der Polizei oder der örtlichen Selbstverwaltungsbehörde zu melden. Artikel 228 1. Wenn innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Meldung des Fundes an die Polizei oder an die örtliche Selbstverwaltungsbehörde die Person, die zur Entgegennahme der gefundenen Sache berechtigt ist, nicht nachweist oder der Person, die sie gefunden hat, ihr Recht an der Sache nicht erklärt es oder an die Polizei oder an die örtliche Selbstverwaltungsbehörde, wer die Sache findet, erwirbt das Eigentumsrecht daran. Artikel 233. Schatz 1. Schätze, d. h. in der Erde vergrabene oder auf andere Weise versteckte Geld- oder Wertgegenstände, deren Eigentümer nicht festgestellt werden kann oder deren Eigentümer kraft Gesetzes das Recht darauf verloren hat, gehen in das Eigentum des Eigentümers über Eigentum (Grundstück, Gebäude usw.), in dem der Schatz versteckt war, und die Person, die den Schatz entdeckt hat, zu gleichen Teilen, sofern zwischen ihnen nichts anderes vereinbart wurde. Wird ein Schatz von einer Person entdeckt, die ohne Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks oder einer anderen Immobilie, auf der der Schatz versteckt war, Ausgrabungen oder die Suche nach Wertgegenständen durchgeführt hat, muss der Schatz an den Eigentümer des Grundstücks oder einer anderen Immobilie, auf der sich der Schatz befindet, übertragen werden Der Schatz wurde entdeckt. 2. Im Falle der Entdeckung eines Schatzes, der Gegenstände im Zusammenhang mit historischen oder kulturellen Denkmälern enthält, unterliegen diese der Überführung in Staatseigentum. In diesem Fall haben der Eigentümer des Grundstücks oder sonstigen Vermögens, auf dem der Schatz versteckt war, und die Person, die den Schatz entdeckt hat, gemeinsam Anspruch auf eine Belohnung in Höhe von fünfzig Prozent des Wertes des Schatzes. Die Vergütung wird unter diesen Personen zu gleichen Teilen aufgeteilt, sofern zwischen ihnen nichts anderes vereinbart ist. Wird ein solcher Schatz von einer Person entdeckt, die ohne Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks, in dem der Schatz versteckt war, Ausgrabungen oder die Suche nach Wertgegenständen durchgeführt hat, wird die Belohnung an diese Person nicht ausgezahlt und geht in voller Höhe an den Eigentümer. 3. Die Regeln dieses Artikels gelten nicht für Personen, zu deren Arbeits- oder Amtspflichten die Durchführung von Ausgrabungen und Durchsuchungen zur Entdeckung des Schatzes gehörte. Autor: Dubrovsky S.L. Siehe andere Artikel Abschnitt Metalldetektoren. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Kunstleder zur Touch-Emulation
15.04.2024 Petgugu Global Katzenstreu
15.04.2024 Die Attraktivität fürsorglicher Männer
14.04.2024
Weitere interessante Neuigkeiten: ▪ Der DrivePro 520 DVR von Transcend zeichnet außerhalb und innerhalb des Autos auf ▪ Chemiker gegen die globale Erwärmung News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik
Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek: ▪ Abschnitt der Website Erdung und Erdung. Artikelauswahl ▪ Artikel von Carl Linnaeus. Biographie eines Wissenschaftlers ▪ Artikel Was bestimmt die Haarfarbe? Ausführliche Antwort ▪ Artikel Lebensmittelvergiftung. Gesundheitspflege ▪ Artikel Solarheizung. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik ▪ Artikelfokus mit dreistelligen Zahlen. Fokusgeheimnis
Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel: Alle Sprachen dieser Seite Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen www.diagramm.com.ua |