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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 3. Elektrische Anlagen für besondere Zwecke

Kapitel 3.2. Elektrothermische Anlagen. Induktionsschmelz- und Heizgeräte

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE)

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3.2.27. Die Absätze 3.2.27 – 3.2.33 dieses Kapitels gelten für elektrothermische Induktionsanlagen mit industriellen (50 Hz), hohen (bis zu 30 kHz) und hohen (über 30 kHz) Frequenzen.

3.2.28. Die Inbetriebnahme von Induktionsanlagen erfolgt vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen dieser Regeln, Landesnormen und Regeln für den Bau elektrischer Anlagen, Hygienenormen für die Höhe elektromagnetischer Felder am Arbeitsplatz und Normen für Funkstörungen, Prüfung entsprechend mit der technischen Dokumentation des Herstellers und Anmeldung des Funkfrequenzbereichs bei Funküberwachungsbehörden.

3.2.29. Um elektrische Korrosion durch Leckströme zu reduzieren, müssen Metallrohre des Wasserkühlsystems gleich zu Beginn ihres Übergangs zu isolierten Schläuchen geerdet werden, die mit stromführenden wassergekühlten Teilen verbunden sind.

3.2.30. Die Wasserkühlung muss vom Einschalten der Anlage bis zur vollständigen Abkühlung der Teile nach dem Abschalten kontinuierlich durchgeführt werden. Das Vorhandensein einer Wasserkühlungsverriegelung mit dem Installationsschaltgerät ist zwingend erforderlich.

3.2.31. Das Personal, das Induktionsschmelzöfen und Heizanlagen wartet, muss den Grad der Erwärmung ihrer Strukturelemente durch Ströme, die durch elektromagnetische Streufelder induziert werden, systematisch überwachen. Abhängig von den erzielten Ergebnissen sollten Maßnahmen zur Verlustreduzierung ergriffen werden.

3.2.32. Inspektionen von Anlagen werden von elektrotechnischem Personal gemäß dem von der Organisation genehmigten Zeitplan durchgeführt. Die Prüfergebnisse und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung werden im Montageprotokoll festgehalten. Achten Sie bei der Inspektion auf Folgendes:

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  • störungsfreier Betrieb aller Verriegelungseinrichtungen, Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen für das Personal und der erforderlichen Klarheit und Reihenfolge beim Einschalten aller technologischen und elektrischen Elemente der Anlage;
  • Zuverlässigkeit der Abschirmung und Erdung einzelner Einheiten;
  • Sauberkeit der Kontakte der Vorschaltgeräte, die die meisten Starts und Stopps aufweisen;
  • korrekter Betrieb von Kontakten mit Lichtbogenlöschung;
  • kein Zunder auf den wassergekühlten Oberflächen der Pflanzenteile;
  • kein Staub auf den Einbauteilen.
  • 3.2.33. Die Inspektion und Reparatur von Induktionsanlagen erfolgt nach der Trennung vom Stromnetz.

    3.2.34. Das Kühlsystem des Induktors von Induktionsschmelzöfen muss über eine Sperre verfügen, die dafür sorgt, dass der Induktor spannungsfrei geschaltet wird, wenn die Wasserzufuhr unterbrochen wird.

    3.2.35. Beim Schmelzen in Induktionsschmelzöfen ist das Berühren der Charge mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen zulässig. Um Verbrennungen zu vermeiden, sollten Sie mit Handschuhen arbeiten.

    3.2.36. Das Einschalten unter Spannung stehender Schleifenkondensatoren zur Einstellung des Schwingkreises während des Schmelzvorgangs in Induktionsschmelzöfen ist bei Vorhandensein von Trennschaltern mit Fernantrieb zulässig. Das Abschalten von Schleifenkondensatoren unter Spannung ist nicht zulässig.

    3.2.37. Heizstationen, an denen Wärmebehandlungsvorgänge durchgeführt werden und Teil spezialisierter Einheiten (Schmiede- und Walzwerke, Rohrschweißmaschinen usw.) sind, werden als separate Einheiten in die Einheit eingebaut.

    3.2.38. Bei Arbeiten an einer Heizstation mit offenen Heizinduktoren, die über einen Hochfrequenz-Abwärtstransformator angeschlossen sind, müssen folgende Schutzmaßnahmen getroffen werden:

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  • Tasten zur Steuerung der Heizung und zum Ausschalten der Heizstation müssen in unmittelbarer Nähe des Heizinduktors an einer für den Thermobediener geeigneten Stelle angebracht werden;
  • ein Punkt der Sekundärwicklung des passenden Hochfrequenztransformators muss irgendwo geerdet sein;
  • der Betreiber-Thermist muss eine persönliche Schutzausrüstung haben;
  • Es sollte ein Poster „Der Einbau von Teilen und das Berühren des Induktors mit der Hand bei eingeschalteter Spannung ist nicht erlaubt“ angebracht werden.
  • Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE).

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