Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität Kabelleitungen bis 220 kV. Geltungsbereich, Definitionen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 2.3.1. echtes Kapitel 1) Die Regeln gelten für Kabelstromleitungen bis 220 kV sowie für Leitungen, die von Steuerkabeln getragen werden. Kabeltrassen höherer Spannungen werden nach Sonderprojekten ausgeführt. Zusätzliche Anforderungen an Kabeltrassen sind im Kapitel aufgeführt. 7.3, 7.4 und 7.7. 1. Mit dem Staatlichen Baukomitee der UdSSR am 10. Juni 1975 vereinbart; genehmigt von der Technischen Hauptdirektion des Energieministeriums der UdSSR am 18. August 1975. Änderungen wurden durch Beschlüsse der Technischen Hauptdirektion des Energieministeriums der UdSSR E-13/77 vom 19. Dezember 1977 vorgenommen, E-1/ 78 vom 11. Januar 1978, eE-2/80 vom 28. Januar 1980 g., e E-6/81 vom 15. Mai 1981, e E-10/81 vom 20. August 1981 und e E-3/83 vom 28. Februar 1983. 2.3.2. Eine Kabelleitung ist eine Leitung zur Übertragung von Elektrizität oder deren Einzelimpulsen, bestehend aus einem oder mehreren parallelen Kabeln mit Anschluss-, Verriegelungs- und Endkupplungen (Klemmen) und Befestigungselementen, bei ölgefüllten Leitungen zusätzlich mit Schwimmvorrichtungen und einem Öl Druckalarmsystem. 2.3.3. Eine Kabelstruktur ist eine Struktur, die speziell für die Unterbringung von Kabeln, Kabelkupplungen sowie Ölzufuhrgeräten und anderen Geräten entwickelt wurde, die den normalen Betrieb ölgefüllter Kabelleitungen gewährleisten sollen. Zu den Kabelbauwerken gehören: Kabeltunnel, Kanäle, Kanäle, Blöcke, Schächte, Böden, Doppelböden, Kabelüberführungen, Galerien, Kammern, Einspeisepunkte. Ein Kabeltunnel ist ein geschlossenes Bauwerk (Korridor) mit darin befindlichen Tragkonstruktionen zur Unterbringung von Kabeln und Kabelkupplungen, mit freiem Durchgang über die gesamte Länge, der die Kabelverlegung, Reparatur und Inspektion von Kabelleitungen ermöglicht. Ein Kabelkanal ist eine geschlossene und (teilweise oder vollständig) vergrabene, undurchdringliche Struktur im Boden, Boden, an der Decke usw. zur Aufnahme von Kabeln, deren Installation, Inspektion und Reparatur nur bei abgenommener Decke erfolgen kann. Ein Kabelschacht ist eine vertikale Kabelstruktur (normalerweise mit rechteckigem Querschnitt), deren Höhe um ein Vielfaches größer ist als die Seite des Abschnitts und die mit Halterungen oder einer Leiter ausgestattet ist, damit sich Personen daran entlang bewegen können (durch Schächte) oder a ganz oder teilweise abnehmbare Wand (nicht durchgehende Schächte). Ein Kabelboden ist ein durch einen Boden und eine Decke oder Abdeckung begrenzter Teil eines Gebäudes, wobei der Abstand zwischen dem Boden und den überstehenden Teilen der Decke oder Abdeckung mindestens 1,8 m beträgt. Ein Doppelboden ist ein Hohlraum, der durch die Wände eines Raumes, die Zwischendecke und den Boden eines Raumes mit abnehmbaren Platten (vollflächig oder teilweise) begrenzt wird. Ein Kabelblock ist eine Kabelkonstruktion mit Rohren (Kanälen) zum Verlegen von Kabeln mit zugehörigen Bohrlöchern. Eine Kabelkammer ist eine unterirdische Kabelkonstruktion, die mit einer blind abnehmbaren Betonplatte bedeckt ist und zum Verlegen von Kabelkupplungen oder zum Einziehen von Kabeln in Blöcke bestimmt ist. Eine Kammer, die über eine Einstiegsluke verfügt, wird Kabelschacht genannt. Eine Kabelüberführung ist eine oberirdische oder bodengestützte offene horizontale oder geneigte verlängerte Kabelkonstruktion. Der Kabelträger kann mit oder ohne Durchgang ausgestattet sein. Eine Kabelgalerie ist eine oberirdische oder oberirdische, ganz oder teilweise geschlossene (z. B. ohne Seitenwände) horizontale oder geneigte verlängerte Kabeldurchgangskonstruktion. 2.3.4. Es wird Box genannt - siehe 2.1.10. 2.3.5. Es wird Tablett genannt - siehe 2.1.11. 2.3.6. Eine ölgefüllte Kabelleitung mit niedrigem oder hohem Druck ist eine Leitung, bei der der dauerhaft zulässige Überdruck beträgt:
2.3.7. Ein mit Niederdrucköl gefüllter Kabelleitungsabschnitt ist der Leitungsabschnitt zwischen den Stoppkupplungen oder den Stopp- und Endkupplungen. 2.3.8. Eine Einspeisestelle ist ein oberirdisches, oberirdisches oder unterirdisches Bauwerk mit Einspeiseeinrichtungen und -geräten (Krafttanks, Drucktanks, Einspeiseeinheiten etc.). 2.3.9. Eine Abzweigvorrichtung ist der Teil einer Hochdruckkabelleitung zwischen dem Ende einer Stahlrohrleitung und den einphasigen Endkupplungen. 2.3.10. Eine Zuführeinheit ist ein automatisch arbeitendes Gerät, das aus Tanks, Pumpen, Rohren, Bypassventilen, Hähnen, einem Automatisierungspanel und anderen Geräten besteht, die für die Ölnachfüllung einer Hochdruckkabelleitung bestimmt sind. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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