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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität

Freileitungen mit einer Spannung über 1 kV. Die Position von Drähten und Kabeln und der Abstand zwischen ihnen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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2.5.86. Bei Freileitungen kann jede beliebige Anordnung der Drähte auf dem Träger verwendet werden: horizontal, vertikal, gemischt. Bei Freileitungen ab 35 kV mit in mehreren Lagen angeordneten Drähten besteht das bevorzugte Schema darin, die Drähte benachbarter Lagen horizontal zu verschieben; In Gebieten mit Eisbedingungen von IV oder mehr wird empfohlen, eine horizontale Anordnung der Leitungen zu verwenden.

2.5.87. Die Abstände zwischen Freileitungsdrähten sowie zwischen Drähten und Kabeln müssen wie folgt gewählt werden:

1) gemäß den Betriebsbedingungen von Drähten (Kabeln) in Spannweiten gemäß 2.5.88 - 2.5.94;

2) nach zulässigen Isolationsabständen: zwischen Drähten gemäß 2.5.126; zwischen Drähten und Stützelementen gemäß 2.5.125;

3) gemäß den Bedingungen des Schutzes gegen Blitzüberspannungen gemäß 2.5.120 und 2.5.121;

4) entsprechend den Corona-Bedingungen und zulässigen Funkstörungen und akustischem Lärm gemäß Kap. 1.3, 2.5.81, staatliche Normen, Bauvorschriften und Vorschriften.

Die Abstände zwischen Drähten sowie zwischen Drähten und Kabeln werden entsprechend dem der Gesamtspannweite entsprechenden Durchhang gewählt; In diesem Fall sollte der Durchhang des Kabels nicht größer sein als der Durchhang des Drahtes.

Bei einzelnen Spannweiten (nicht mehr als 10 % der Gesamtspannweite), die durch die Anordnung von Stützen erzielt werden und die Gesamtspannweiten um nicht mehr als 25 % überschreiten, ist eine Vergrößerung der für die Gesamtspannweite berechneten Abstände nicht erforderlich.

Bei Spannweiten, die die Gesamtabmessungen um mehr als 25 % überschreiten, sollten die Abstände zwischen Drähten sowie zwischen Drähten und Kabeln gemäß den Anweisungen 2.5.88 - 2.5.90, 2.5.92 - 2.5.95, 2.5.120 und 2.5.121 überprüft werden. XNUMX, wobei die Anforderungen der Anwendungstabellen ignoriert werden dürfen.

Bei unterschiedlichen Durchhängen, Drahtkonstruktionen und Isolatorsträngen in verschiedenen Phasen von Freileitungen müssen zusätzlich die Abstände zwischen den Drähten (Kabeln) im Feld überprüft werden. Der Nachweis wird bei den ungünstigsten statischen Abweichungen bei normalem Winddruck W0 senkrecht zur Spannweitenachse einer gegebenen Freileitung durchgeführt. In diesem Fall dürfen die lichten Abstände zwischen Leitungen oder Leitungen und Kabeln für die Bedingungen höchster Betriebsspannung nicht kleiner sein als die in 2.5.125 und 2.5.126 angegebenen Werte.

2.5.88. Bei Freileitungen mit Stützgirlanden aus Isolatoren mit horizontalen Drähten wird der Mindestabstand zwischen Drähten in einer Spannweite durch die Formel bestimmt

wobei dgor der horizontale Abstand zwischen unveränderlichen Drähten ist (bei geteilten Drähten – zwischen den nächstgelegenen Drähten verschiedener Phasen), m;

del - Abstand nach 2.5.126 für interne Überspannungsbedingungen, m;

Kv - Koeffizient, dessen Wert aus der Tabelle entnommen wird. 2.5.12;

f – der größte Durchhang bei höchster Temperatur oder bei Eis ohne Wind, entsprechend der tatsächlichen Spannweite, m;

λ - Länge der tragenden Isolatorenkette, m:

für eine durch Ankerstützen begrenzte Spannweite λ = 0; für Spannweiten mit kombinierten Isolatorreihen wird λ gleich seiner Projektion auf die vertikale Ebene angenommen;

für Spannweiten mit unterschiedlichen Designs von Isolatorsträngen wird λ gleich der halben Summe der Längen der Isolatorstränge benachbarter Stützen angenommen;

δ – Die Korrektur für den Abstand zwischen Drähten, m, beträgt 0,25 bei 35-kV-Freileitungen und 0,5 bei 110-kV-Freileitungen und höher in Spannweiten, die durch Ankerstützen begrenzt sind, in anderen Fällen δ = 0.

Tabelle 2.5.12. Wert des Kv-Koeffizienten1), 2), 3)

Pwп/PI 0,5 1 2 3 5 7 10 und mehr
Kв 0,65 0,70 0,73 0,75 0,77 0,775 0,78

1. Рwп - Bemessungswindlast auf dem Draht nach 2.5.54, N;

2. PI - Auslegungslast aus dem Gewicht des Drahtes, N.

3. Für in der Tabelle angegebene Zwischenwerte von Pwp/PI. 2.5.12, Kв wird durch lineare Interpolation bestimmt.

2.5.89. Bei Freileitungen mit Stützgirlanden aus Isolatoren mit vertikalen Drähten wird der Mindestabstand zwischen unverzweigten Drähten in der Mitte der Spannweite durch die Formel bestimmt

wobei dvert der vertikale Abstand zwischen unverzerrten Drähten (bei geteilten Drähten – zwischen den nächstgelegenen Drähten entgegengesetzter Phasen) vertikal ist, m;

del, f, λ, δ - das gleiche wie in 2.5.88;

Kg - Koeffizient, dessen Wert aus der Tabelle entnommen wird. 2.5.13;

Θ - Neigungswinkel der geraden Linie, die die Befestigungspunkte der Drähte (Kabel) mit der Horizontalen verbindet; bei Neigungswinkeln bis 10° darf cos Θ = 1 angenommen werden.

Tabelle 2.5.13. Der Wert des Koeffizienten Kg1), 2), 3)

Der Wert des Durchhangs, m K-Faktor-Wertг bezüglich pGPI
0,5 1 2 3 4 5 7 10 und mehr
Weniger als 12 0,4 0,7 0,9 1,1 1,2 1,25 1,3 1,4
Von 12 20 up 0,5 0,85 1,15 1,4 1,5 1,6 1,75 1,9
oben 20 0,55 0,95 1,4 1,75 2,0 2,1 2,3 2,4

1. Рг.п – berechnete Eislast auf dem Draht, N/m, bestimmt nach 2.5.55;

2. PI - das gleiche wie in 2.5.88.

3. Für die in Tabelle 2.5.13 angegebenen Zwischenwerte von Pr.p/PI wird Kg durch lineare Interpolation bestimmt.

2.5.90. Bei einer Freileitung mit Stützgirlanden aus Isolatoren mit gemischter Anordnung von Drähten (es gibt Verschiebungen der Drähte relativ zueinander sowohl horizontal als auch vertikal) beträgt die minimale horizontale Verschiebung dhor (bei einem gegebenen vertikalen Abstand zwischen den Drähten) oder die minimale Der vertikale Abstand dvert (für eine gegebene horizontale Verschiebung) wird in der Mitte der Spannweite in Abhängigkeit von den kürzesten Abständen zwischen den Oberleitungsdrähten dhorizontal und dvert bestimmt, gemäß 2.5.88 und 2.5.89 für tatsächliche Bedingungen berechnet und akzeptiert gemäß Tabelle. 2.5.14 (für dhor < dvert) oder Tabelle. 2.5.15 (bei dhor > dvert).

Zwischenversätze und Abstände werden durch lineare Interpolation ermittelt.

Nach 2.5.88, 2.5.89, 2.5.90 ermittelte Abstände dürfen bei Auslegern mit einer Durchbiegung bis 0,1 m auf 4 m, bei Auslegern mit einer Durchbiegung von 0,25-4 m und bis 12 m auf 0,5 m gerundet werden für Gestänge über 12 m.

Tabelle 2.5.14. Beziehungen zwischen horizontaler und vertikaler Vermischung von Drähten bei Dhor

Horizontaler Versatz 0 0,25dBerge 0,50dBerge 0,75dBerge dBerge
Vertikale Entfernung dvert 0,95dvert 0,85dvert 0,65dvert 0

Tabelle 2.5.15. Zusammenhang zwischen horizontaler und vertikaler Verschiebung von Drähten bei Dhor>Dvert

Vertikale Entfernung 0 0,25dvert 0,50dvert 0,75dvert dvert
Horizontaler Versatz dBerge 0,95dBerge 0,85dBerge 0,65dBerge 0

2.5.91. Die nach 2.5.89, 2.5.90 gewählten Abstände zwischen den Drähten sind zusätzlich auf Tanzbedingungen zu prüfen (siehe Tabellen P1 - P8 im Anhang). Es sollte der größere der beiden Abstände genommen werden.

2.5.92. Bei Freileitungen ab 35 kV mit Hängeisolatoren mit nichtparalleler Leitungsanordnung sind die Mindestabstände zwischen ihnen zu ermitteln:

1) in der Mitte der Spannweite - gemäß 2.5.88 - 2.5.91;

2) auf der Stütze: horizontale Abstände dhor - gemäß 2.5.88 mit dem Drahtdurchhang f/16, der Länge der Stützgirlande aus Isolatoren l/16 und Kv = 1; vertikale Abstände dvert - gemäß 2.5.89 mit Durchhang f = 0 und Kg = 1.

Auch die Abstände zwischen den Drähten von Freileitungen mit Metall- und Stahlbetonstützen müssen den Anforderungen entsprechen: bei Einkreisstützen - 2.5.125, 2.5.126, bei Zweikreisstützen - 2.5.95 und bei Freileitungen mit Holz unterstützt - Anforderungen 2.5.123;

3) im Abstand vom Träger von 0,25 Spannweiten: Horizontale Abstände dhorizontal werden durch Interpolation des Abstands am Träger und in der Mitte des Trägers ermittelt; Die vertikalen Abstände dvert werden wie für die Mitte der Spannweite angenommen.

Wenn sich die relative Position der Drähte in der Spannweite ändert, wird der kleinste Abstand zwischen den Drähten durch lineare Interpolation der Mindestabstände dhor oder dvert bestimmt, die an den Punkten berechnet werden, die das erste oder zweite Viertel der Spannweite von der Stütze begrenzen, an der sich dort befindet ist eine Kreuzung.

2.5.93. Die Abstände zwischen Drähten und Kabeln werden nach 2.5.88 - 2.5.90 zweimal bestimmt: entsprechend den Parametern des Drahtes und den Parametern des Kabels, wobei der größte der beiden Abstände ausgewählt wird. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Entfernungen anhand der Phasenspannung der Freileitung zu ermitteln.

Die Wahl der Abstände zwischen Drähten und Kabeln entsprechend den Tanzbedingungen erfolgt gemäß den Pfeilen des Drahtdurchhangs bei der durchschnittlichen Jahrestemperatur (siehe Anhang).

Wenn sich auf einer Freileitung zwei oder mehr Kabel befinden, werden die Abstände zwischen ihnen entsprechend den Parametern der Kabel ausgewählt.

2.5.94. Bei Freileitungen von 35 kV und darunter mit Stift- und Stabisolatoren darf der Abstand zwischen ihnen bei jeder Anordnung von Drähten entsprechend den Bedingungen ihrer Annäherung an die Spannweite nicht geringer sein als die von der Leitung festgelegten Werte Formel, m,

d = del + 0,6 f,

wobei del dasselbe wie in 2.5.88 ist;

f – Durchhang bei der höchsten Temperatur nach dem Ziehen des Drahtes in der tatsächlichen Spannweite, m.

Für f > 2 m kann der Abstand d nach 2.5.88 und 2.5.89 für d = 0 ermittelt werden.

Der Abstand zwischen den Drähten auf der Stütze und in der Spannweite der Freileitung muss unabhängig von der Lage der Drähte auf der Stütze und der Fläche auf Eis mindestens 0,4 m betragen.

2.5.95. Bei Zweikreisstützen muss der Abstand zwischen den nächstgelegenen Drähten verschiedener Stromkreise entsprechend den Betriebsbedingungen der Drähte im Feld den Anforderungen von 2.5.88 - 2.5.91, 2.5.96 genügen; in diesem Fall müssen die angegebenen Abstände mindestens betragen: 2 m – für Freileitungen bis 20 kV mit Stabisolatoren und 2,5 m mit Hängeisolatoren; 2,5 m – für 35-kV-Freileitungen mit Stift und 3 m mit Hängeisolatoren; 4 m - für 110-kV-Freileitung; 5 m - für 150-kV-Freileitung; 6 m - für 220-kV-Freileitung; 7 m - für 330-kV-Freileitung; 8,5 m für 500-kV-Freileitungen und 10 m für 750-kV-Freileitungen.

Bei zweikreisigen Stützen einer Freileitung muss der Abstand zwischen den nächstgelegenen Drähten verschiedener Stromkreise mindestens 0,6 m bei einer Freileitung mit Stiftisolatoren und 1,5 m bei Hängeisolatoren betragen.

2.5.96. Freileitungsdrähte unterschiedlicher Spannung über 1 kV können an gemeinsamen Trägern aufgehängt werden.

Das Aufhängen von Leitungen von Freileitungen bis 10 kV und Freileitungen bis 1 kV an gemeinsamen Stützen ist unter folgenden Bedingungen zulässig:

1) Freileitungen bis 1 kV sind nach den Auslegungsbedingungen für Hochspannungsfreileitungen auszuführen;

2) Freileitungsdrähte bis 10 kV sollten über Freileitungsdrähten bis 1 kV und im Abstand zwischen den nächstgelegenen Freileitungsdrähten unterschiedlicher Spannung auf einem Träger sowie in der Mitte der Spannweite bei Umgebungstemperatur angebracht werden von plus 15 ºC ohne Wind sollte mindestens 2 m betragen;

3) Die Befestigung von Hochspannungskabeln an Stiftisolatoren muss doppelt erfolgen.

In Netzen bis 35 kV mit isoliertem Neutralleiter, die Bereiche der gemeinsamen Aufhängung mit Freileitungen höherer Spannung aufweisen, darf der elektromagnetische und elektrostatische Einfluss der letzteren unter normalen Netzbedingungen nicht zu einer Verschiebung des Neutralleiters von mehr als 15 % führen Phasenspannung.

Für Netze mit geerdetem Neutralleiter, die Freileitungen mit höherer Spannung ausgesetzt sind, gelten keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der induzierten Spannung.

Freileitungsdrähte können an gemeinsamen Trägern mit Freileitungsdrähten 6-20 kV, sowie mit Freileitungsdrähten und Freileitungsdrähten* bis 1 kV aufgehängt werden.

Der vertikale Abstand zwischen den nächstgelegenen Drähten von Freileitungen und 6-20-kV-Freileitungen auf einem gemeinsamen Träger und in der Spannweite bei einer Temperatur von plus 15 °C ohne Wind sollte mindestens 1,5 m betragen.

Beim Aufhängen an gemeinsamen Trägern von Leitungen von Freileitungen 6-20 kV und Freileitungen bis 1 kV bzw. Freileitungen müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

1) VL bis 1 kV oder VLI sind nach den Auslegungsbedingungen der VLZ auszuführen;

2) Drähte VLZ 6-20 kV sollten sich über den Drähten von Freileitungen bis 1 kV oder VLI befinden;

3) Der vertikale Abstand zwischen den nächstgelegenen Drähten von Freileitungen 6-20 kV und Drähten von Freileitungen bis 1 kV oder Freileitungen auf einem gemeinsamen Träger und in der Spannweite bei einer Temperatur von plus 15 °C ohne Wind sollte mindestens 0,4 betragen m für Freileitungen und 1,5 m für VL;

4) Die Befestigung von 6-20-kV-Freileitungsdrähten an Stütz- und Aufhängeisolatoren muss verstärkt werden.

* Im Folgenden ist VLI eine Freileitung mit selbsttragenden isolierten Drähten.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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