Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität Freileitungen mit einer Spannung über 1 kV. Isolatoren und Armaturen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 2.5.97. Bei Freileitungen ab 110 kV sind Hängeisolatoren zu verwenden, der Einsatz von Stab- und Pfostenisolatoren ist zulässig. Bei 35-kV-Freileitungen müssen Hänge- oder Stabisolatoren verwendet werden. Die Verwendung von Stiftisolatoren ist zulässig. Bei Freileitungen bis 20 kV gilt: 1) auf Zwischenstützen - alle Arten von Isolatoren; 2) auf Ankerstützen – Hängeisolatoren; die Verwendung von Stiftisolatoren ist im vereisten Bereich I und in unbewohnten Gebieten zulässig. 2.5.98. Die Auswahl der Art und des Materials (Glas, Porzellan, Polymermaterialien) der Isolatoren erfolgt unter Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen (Temperatur und Luftfeuchtigkeit) und der Verschmutzungsbedingungen. Bei Freileitungen ab 330 kV wird grundsätzlich die Verwendung von Glasisolatoren empfohlen; Bei Freileitungen 35 - 220 kV - Glas, Polymer und Porzellan, sollten Glas- oder Polymerisolatoren bevorzugt werden. Auf Freileitungen, die unter besonders schwierigen Betriebsbedingungen verlaufen (Berge, Sümpfe, Gebiete des Hohen Nordens usw.), auf Freileitungen, die auf Zweikreis- und Mehrkreisstützen gebaut sind, auf Freileitungen, die Umspannwerke elektrifizierter Eisenbahnen versorgen, und so weiter Um große Kreuzungen spannungsunabhängig zu machen, sollten Glasisolatoren oder, wenn eine entsprechende Begründung vorliegt, Polymerisolatoren verwendet werden. 2.5.99. Die Wahl der Anzahl der Isolatoren in den Girlanden erfolgt nach Kap. 1.9. 2.5.100. Isolatoren und Armaturen werden entsprechend den Belastungen im Normal- und Notbetrieb von Freileitungen unter den in 2.5.71 bzw. 2.5.72 angegebenen klimatischen Bedingungen ausgewählt. Die horizontale Belastung im Notbetrieb der Stützstränge von Isolatoren wird nach 2.5.141, 2.5.142 und 2.5.143 bestimmt. Die Bemessungskräfte in Isolatoren und Armaturen sollten die durch staatliche Normen und technische Spezifikationen festgelegten Werte der zerstörerischen Belastungen (mechanisch oder elektromechanisch für Isolatoren und mechanisch für Armaturen) dividiert durch den Zuverlässigkeitskoeffizienten für das Material γm nicht überschreiten. Für Freileitungen, die in Gebieten mit einer durchschnittlichen Jahrestemperatur von minus 10 °C und darunter oder in Gebieten mit einer niedrigsten Temperatur von minus 50 °C und darunter verlaufen, werden die Bemessungskräfte in Isolatoren und Armaturen mit dem Betriebsbedingungskoeffizienten γd = 1,4 multipliziert, z andere Freileitungen γd = 1,0, XNUMX. 2.5.101. Die Zuverlässigkeitsfaktoren für Material γm für Isolatoren und Armaturen dürfen nicht kleiner sein als: 1) im normalen Modus:
2) im Notbetrieb:
3) im Normal- und Notfallmodus:
2.5.102. Als kalkulierte Notbetriebsart von zwei- und mehrkreisigen Stütz- und Spanngirlanden aus Isolatoren mit mechanischer Verbindung zwischen den Isolatorkreisen (2.5.111) ist eine Unterbrechung in einem Kreis vorzusehen. In diesem Fall werden die Bemessungslasten von Drähten und Kabeln für die in 2.5.71 angegebenen klimatischen Bedingungen in den Modi akzeptiert, die die höchsten Belastungswerte ergeben, und die Bemessungskräfte in den in Betrieb bleibenden Isolatorkreisen sollten 90 % der mechanischen ( elektromechanische) zerstörerische Belastung der Isolatoren. 2.5.103. Die Konstruktion von Trag- und Spanngirlanden aus Isolatoren muss die Möglichkeit bequemer Bau-, Installations- und Reparaturarbeiten bieten. 2.5.104. Die Befestigung von Drähten an Aufhängungsisolatoren und die Befestigung von Kabeln sollte mit Hilfe von Blindstützen oder Spannklemmen erfolgen. Die Befestigung von Drähten an Stiftisolatoren sollte mit Kabelbindern oder speziellen Klemmen erfolgen. 2.5.105. Funkstörungen, die durch Isolatorketten und Armaturen bei der höchsten Betriebsspannung von Freileitungen entstehen, sollten die durch Landesnormen genormten Werte nicht überschreiten. 2.5.106. Die tragenden Isolatorgirlanden für 750-kV-Freileitungen müssen zweikreisig mit separater Befestigung am Träger sein. 2.5.107. Die Stützgirlanden aus Isolatoren für Zwischeneckstützen von Freileitungen ab 330 kV müssen zweikreisig sein. 2.5.108. Bei Freileitungen ab 110 kV in schwer zugänglichen Bereichen empfiehlt sich die Verwendung zweikreisiger Stütz- und Spannisolatorgirlanden mit separater Befestigung am Träger. 2.5.109. Bei zweikreisigen Stützgirlanden aus Isolatoren sollten die Stromkreise entlang der Achse der Freileitung platziert werden. 2.5.110. Um die Drähte der Schleifen (Schleifen) vor Beschädigungen zu schützen, wenn sie mit der Bewehrung der Spanngirlanden von Freileitungsisolatoren mit Phasenaufteilung in drei oder mehr Drähte kollidieren, müssen an ihnen an Stellen, an denen sich die Schleifendrähte der Girlande nähern, Sicherheitskupplungen installiert werden Beschläge. 2.5.111. Zwei- und dreikreisige Spanngirlanden aus Isolatoren sollten mit separater Befestigung am Träger versehen werden. Spanngirlanden mit mehr als drei Ketten dürfen an mindestens zwei Punkten am Träger befestigt werden. Die Konstruktion der Spannungsgirlanden von Split-Phase-Isolatoren und ihr Befestigungspunkt am Träger müssen eine separate Montage und Demontage jedes in der Split-Phase enthaltenen Drahtes gewährleisten. 2.5.112. Bei Freileitungen ab 330 kV muss bei Spanngirlanden aus Isolatoren mit separater Befestigung der Stromkreise am Träger eine mechanische Verbindung zwischen allen Stromkreisen der Girlande vorgesehen werden, die auf der Drahtseite installiert werden. 2.5.113. In Spanngirlanden von Isolatoren von Freileitungen ab 330 kV müssen auf der Spannweitenseite Schirmschutzbeschläge eingebaut werden. 2.5.114. In einem Freileitungsfeld ist für jeden Draht und jedes Kabel nicht mehr als eine Verbindung zulässig. In den Abschnitten der Kreuzung von Freileitungen mit Straßen (Einfahrten), Ingenieurbauwerken gemäß 2.5.231 - 2.5.268, 2.5.279, Wasserflächen ist eine Verbindung pro Leitung (Kabel) zulässig:
Es ist nicht gestattet, Drähte (Kabel) in den Kreuzungsfeldern von Freileitungen untereinander an sich kreuzenden (oberen) Freileitungen sowie in den Kreuzungsfeldern von Freileitungen mit Frei- und Erdleitungen für den Transport von brennbaren Stoffen zu verbinden Flüssigkeiten und Gase. 2.5.115. Die Festigkeit der Abdichtung von Drähten und Kabeln in Verbindungs- und Spannklemmen muss mindestens 90 % der Zugfestigkeit der Drähte und Seile betragen. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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