Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 6. Elektrische Beleuchtung Außenbeleuchtung. Lichtquellen, Installation von Leuchten und Masten Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 6.3.1. Für die Außenbeleuchtung können beliebige Lichtquellen verwendet werden (siehe Abschnitt 6.1.11). Für die Sicherheitsbeleuchtung von Unternehmensgebieten ist die Verwendung von Entladungslampen nicht zulässig, wenn die Sicherheitsbeleuchtung normalerweise nicht eingeschaltet ist und sich aufgrund der Auslösung eines Sicherheitsalarms automatisch einschaltet. 6.3.2. Außenbeleuchtungsgeräte (Lampen, Strahler) können auf speziell für diese Beleuchtung ausgelegten Trägern sowie auf Freileitungsträgern bis 1 kV, Kontaktnetzträgern für den elektrifizierten Stadtverkehr aller Stromarten mit Spannungen bis 600 V montiert werden, Wände und Decken von Gebäuden und Bauwerken, Masten (einschließlich Masten freistehender Blitzableiter), technische Überführungen, Plattformen technologischer Anlagen und Schornsteine, Brüstungen und Zäune von Brücken und Verkehrsüberführungen, auf Metall, Stahlbeton und anderen Gebäudekonstruktionen und Bauwerke können unabhängig von der Markierung ihres Standorts an Seilen aufgehängt, an Gebäudewänden und Stützen montiert sowie auf Bodenniveau und darunter installiert werden. 6.3.3. Die Installation von Außenbeleuchtungskörpern an Freileitungsstützen bis 1 kV sollte wie folgt erfolgen: 1. Bei der Wartung von Lampen aus einem Teleskopmast mit Isolierverbindung in der Regel oberhalb der Freileitungsdrähte oder auf Höhe der unteren Freileitungsdrähte, wenn die Lampen und Freileitungsdrähte auf verschiedenen Seiten des Trägers platziert werden. Der horizontale Abstand der Lampe zum nächstgelegenen Freileitungsdraht muss mindestens 0,6 m betragen. 2. Bei der Wartung von Lampen auf andere Weise – unterhalb der Oberleitungsdrähte. Der vertikale Abstand von der Lampe zum Freileitungsdraht (frei) muss mindestens 0,2 m betragen, der horizontale Abstand von der Lampe zum Träger (frei) darf nicht mehr als 0,4 m betragen. 6.3.4. Bei der Aufhängung von Leuchten an Seilen müssen Maßnahmen getroffen werden, um ein Pendeln der Leuchten durch Wind zu verhindern. 6.3.5. Über der Fahrbahn von Straßen, Wegen und Plätzen müssen Leuchten in einer Höhe von mindestens 6,5 m angebracht werden. Bei der Montage von Leuchten oberhalb des Straßenbahngleises muss die Einbauhöhe der Leuchten mindestens 8 m bis zum Schienenkopf betragen. Wenn sich die Lampen über dem Oberleitungsbus-Kontaktnetz befinden – mindestens 9 m über dem Niveau der Fahrbahn. Der vertikale Abstand von den Drähten der Straßenbeleuchtungsleitungen zu den Querträgern des Kontaktnetzes oder zu den an den Querträgern aufgehängten Beleuchtungsgirlanden muss mindestens 0,5 m betragen. 6.3.6. Oberhalb von Boulevards und Fußgängerwegen müssen Leuchten in einer Höhe von mindestens 3 m angebracht werden. Die Mindestinstallationshöhe von Beleuchtungskörpern zur Beleuchtung von Rasenflächen und Fassaden von Gebäuden und Bauwerken sowie zur dekorativen Beleuchtung ist nicht begrenzt, sofern die Anforderungen gemäß Abschnitt 6.1.15 erfüllt sind. Der Einbau von Beleuchtungskörpern in Gruben unterhalb der Erdoberfläche ist zulässig, wenn Entwässerungs- oder ähnliche Vorrichtungen zum Ableiten von Wasser aus den Gruben vorhanden sind. 6.3.7. Zur Beleuchtung von Verkehrsknotenpunkten, Stadt- und anderen Bereichen können Lampen auf Stützen mit einer Höhe von 20 m oder mehr installiert werden, sofern die Sicherheit ihrer Wartung gewährleistet ist (z. B. Absenken von Lampen, Bau von Plattformen, Verwendung von Türmen usw.). . Es ist erlaubt, Lampen in Brüstungen und Zäunen von Brücken und Überführungen aus nicht brennbaren Materialien in einer Höhe von 0,9–1,3 m über der Fahrbahn anzubringen, sofern sie vor der Berührung der stromführenden Teile der Lampen geschützt sind. 6.3.8. Die Stützen von Beleuchtungsanlagen für Plätze, Straßen und Wege müssen auf Hauptstraßen und stark befahrenen Straßen einen Abstand von mindestens 1 m von der Vorderkante des Seitensteins bis zur Außenfläche des Stützsockels haben 0,6 m auf anderen Straßen, Wegen und Plätzen. Dieser Abstand darf auf 0,3 m reduziert werden, sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel oder LKWs vorhanden sind. Sofern keine Randsteine vorhanden sind, muss der Abstand vom Fahrbahnrand bis zur Außenfläche des Stützsockels mindestens 1,75 m betragen. Auf dem Gelände von Industriebetrieben wird empfohlen, dass der Abstand vom Außenbeleuchtungsträger zur Fahrbahn mindestens 1 m beträgt. Dieser Abstand kann auf 0,6 m reduziert werden. 6.3.9. Lichtmasten für Straßen und Wege mit Trennstreifen ab 4 m Breite können in der Mitte der Trennstreifen montiert werden. 6.3.10. Auf Straßen und Wegen mit Gräben ist die Anbringung von Stützen hinter dem Graben zulässig, wenn der Abstand von der Stütze zum nächstgelegenen Fahrbahnrand 4 m nicht überschreitet. Die Stütze sollte nicht zwischen dem Hydranten und der Fahrbahn angeordnet sein. 6.3.11. Es wird empfohlen, Stützen an Kreuzungen und Kreuzungen von Straßen und Wegen in einem Abstand von mindestens 1,5 m vom Beginn der Krümmung der Gehwege zu installieren, ohne die Installationslinie der Stützen zu stören. 6.3.12. Externe Beleuchtungsträger an Ingenieurbauwerken (Brücken, Überführungen, Verkehrsüberführungen usw.) sollten in der Ausrichtung von Zäunen in Stahlrahmen oder an Flanschen installiert werden, die an den tragenden Elementen des Ingenieurbauwerks befestigt sind. 6.3.13. Halterungen für Beleuchtungskörper für Gassen und Fußgängerwege sollten außerhalb des Fußgängerbereichs angebracht werden. 6.3.14. Lampen auf Straßen und Wegen mit Baumreihenbepflanzung sollten außerhalb der Baumkronen auf länglichen, zur Fahrbahn gerichteten Auslegern montiert werden oder es sollte eine Seilaufhängung der Lampen verwendet werden. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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