Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen Elektroinstallationen in explosionsgefährdeten Bereichen. Definitionen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 7.3.2. Eine Explosion ist eine schnelle Umwandlung von Stoffen (explosive Verbrennung), begleitet von der Freisetzung von Energie und der Bildung komprimierter Gase, die Arbeit leisten können. 7.3.3. Blitzschlag – schnelle Verbrennung eines brennbaren Gemisches, die nicht mit der Bildung komprimierter Gase einhergeht. 7.3.4. Schwelend - Brennen ohne Glühen, normalerweise erkennbar am Auftreten von Rauch. 7.3.5. Elektrische Funkenbildung – elektrische Funken-, Lichtbogen- und Glimmentladungen. 7.3.6. Ein eigensicherer Stromkreis ist ein Stromkreis, der so ausgelegt ist, dass eine elektrische Entladung oder Erwärmung unter festgelegten Prüfbedingungen keine explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann. 7.3.7. Der Flammpunkt ist die (unter besonderen Prüfbedingungen) niedrigste Temperatur eines brennbaren Stoffes, bei der sich über seiner Oberfläche Dämpfe und Gase bilden, die sich durch eine Zündquelle entzünden können, deren Bildungsgeschwindigkeit jedoch für eine anschließende Verbrennung noch nicht ausreicht. 7.3.8. Die Zündtemperatur ist die Temperatur eines brennbaren Stoffes, bei der dieser brennbare Dämpfe oder Gase mit einer solchen Geschwindigkeit freisetzt, dass nach der Entzündung durch eine Zündquelle eine stabile Verbrennung stattfindet. 7.3.9. Die Selbstentzündungstemperatur ist die niedrigste Temperatur eines brennbaren Stoffes, bei der es zu einem starken Anstieg der Geschwindigkeit exothermer Reaktionen kommt, was zum Auftreten einer Flammenverbrennung führt. 7.3.10. Die Glimmtemperatur ist die niedrigste Temperatur eines Stoffes (Materialien, Gemisches), bei der die Geschwindigkeit exothermer Reaktionen stark ansteigt und es zum Schwelen kommt. 7.3.11. Eine brennbare Flüssigkeit (im Folgenden brennbare Flüssigkeit genannt) ist eine Flüssigkeit, die nach Entfernen der Zündquelle selbständig brennen kann und einen Flammpunkt von nicht mehr als 61 °C hat. Explosive brennbare Flüssigkeiten sind solche, deren Flammpunkt 61 °C nicht überschreitet und deren Dampfdruck bei einer Temperatur von 20 °C weniger als 100 kPa (ca. 1 atm) beträgt. 7.3.12. Eine brennbare Flüssigkeit ist eine Flüssigkeit, die nach Entfernung der Zündquelle selbständig brennen kann und einen Flammpunkt über 61 °C hat. Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 61 °C werden als brennbar eingestuft, wenn sie jedoch unter Produktionsbedingungen auf einen Flammpunkt oder höher erhitzt werden, gelten sie als explosiv. 7.3.13. Leichtes Gas ist ein Gas, das bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C und einem Druck von 100 kPa eine Dichte von 0,8 oder weniger relativ zur Luftdichte aufweist. 7.3.14. Schwergas ist ein Gas, das unter den gleichen Bedingungen wie in 7.3.13 eine Dichte von mehr als 0,8 relativ zur Luftdichte aufweist. 7.3.15. Flüssiggas ist ein Gas, das sich bei einer Umgebungstemperatur unter 20 °C oder einem Druck über 100 kPa oder unter der kombinierten Wirkung dieser beiden Bedingungen in eine Flüssigkeit verwandelt. 7.3.16. Brennbare Gase sind bei jeder Umgebungstemperatur explosiv. 7.3.17. Brennbare Stäube und Fasern gelten als explosionsgefährlich, wenn ihre untere Zündkonzentration 65 g/m3 nicht überschreitet. 7.3.18. Ein explosionsfähiges Gemisch ist ein Gemisch mit Luft aus brennbaren Gasen, brennbaren Flüssigkeitsdämpfen, brennbarem Staub oder Fasern mit einer unteren Zündkonzentrationsgrenze von nicht mehr als 65 g/m3 beim Schweben, das bei einer bestimmten Konzentration explodieren kann Es entsteht eine Auslösequelle für eine Explosion. Als explosionsgefährlich gilt auch ein Gemisch aus brennbaren Gasen und Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten mit Sauerstoff oder einem anderen Oxidationsmittel (z. B. Chlor). Die Konzentration brennbarer Gase und brennbarer Flüssigkeitsdämpfe in der Luft wird als Prozentsatz des Luftvolumens angegeben, die Konzentration von Staub und Fasern wird in Gramm pro Kubikmeter Luftvolumen angegeben. 7.3.19. Die oberen und unteren Konzentrationsgrenzen der Zündung sind die maximalen bzw. minimalen Konzentrationen von brennbaren Gasen, brennbaren Flüssigkeitsdämpfen, Staub oder Fasern in der Luft, oberhalb und unterhalb derer es zu keiner Explosion kommt, selbst wenn eine Auslösequelle für die Explosion vorhanden ist tritt ein. 7.3.20. Ein Raum ist ein von allen Seiten durch Wände (einschließlich Fenster und Türen) umschlossener Raum mit einer Decke (Decke) und einem Boden. Der Raum unter einem Vordach und der durch Maschen- oder Gitterkonstruktionen umschlossene Raum sind keine Räumlichkeiten. 7.3.21. Außeninstallation – eine Installation im Freien (im Freien), offen oder unter einem Vordach oder hinter Maschen- oder Gitterkonstruktionen. 7.3.22. Explosionsgefährdeter Bereich – ein Raum oder begrenzter Raum in einem Raum oder einer Außenanlage, in dem explosionsfähige Gemische vorhanden sind oder sich bilden können. 7.3.23. Explosionsgeschützte elektrische Geräte sind elektrische Geräte, bei denen konstruktive Maßnahmen vorgesehen sind, um die Möglichkeit einer Entzündung der umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre aufgrund des Betriebs dieses elektrischen Geräts auszuschließen oder zu verhindern. 7.3.24. Elektrische Geräte für allgemeine Zwecke sind elektrische Geräte, die ohne Berücksichtigung spezifischer Anforderungen für einen bestimmten Zweck oder bestimmte Betriebsbedingungen hergestellt werden. 7.3.25. Safe Experimental Maximum Clearance (SECG) – der maximale Spalt zwischen den Flanschen des Geschosses, durch den bei keiner Konzentration des Gemisches in der Luft eine Explosionsübertragung vom Geschoss auf die Umgebung erfolgt. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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