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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen

Elektroinstallationen. Allgemeine Anforderungen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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7.6.10. Typdesign, Schutzart und Zusammensetzung der Ausrüstung (Elemente) von Elektroschweißanlagen sollten unter Berücksichtigung der Technologie und Art des Schweißens, der Parameter der zu schweißenden Teile (Werkstücke) und Schweißnähte unter Berücksichtigung der spezifischen Umgebung ausgewählt werden Bedingungen bei Schweißarbeiten (drinnen oder draußen, in engen und schwer zugänglichen Räumen).

7.6.11. Elektrische Empfänger der Hauptausrüstung und Hilfsmechanismen von Elektroschweißanlagen sind im Hinblick auf die Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Stromversorgung grundsätzlich als elektrische Empfänger der Kategorie III oder II einzustufen (siehe Kapitel 1.2).

Zur Kategorie III gehören elektrische Empfänger aller in 7.5.8 aufgeführten mobilen und tragbaren Elektroschweißanlagen, ortsfesten Elektroschweißanlagen, Werkstätten und Abteilungen sowie sonstiger Werkstätten und Abteilungen, wenn die Stromversorgung der verwendeten Elektroschweißgeräte unterbrochen ist in ihnen führt nicht zu einer Massenunterversorgung mit Produkten, Ausfallzeiten von Arbeitern und Mechanismen.

7.6.12. Die elektrische Belastung von Elektroschweißanlagen sollte nicht unter die durch die aktuelle Norm normierten Werte der Leistungsqualitätsindikatoren für an Allzwecknetze angeschlossene elektrische Empfänger sinken.

Bei Bedarf sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen elektrischer Schweißanlagen auf das Stromnetz zu verringern.

7.6.13. Die Gestaltung und Anordnung der Ausrüstung von Elektroschweißanlagen, Zäunen und Verriegelungen sollte die Möglichkeit einer mechanischen Beschädigung sowie einen versehentlichen Kontakt mit rotierenden oder unter Spannung stehenden Teilen ausschließen. Eine Ausnahme gilt für Elektrodenhalter von manuellen Lichtbogenschweiß-, Schneid- und Auftragsanlagen sowie für Mundstücke, Lichtbogenschweißbrenner, Plasmabrennerdüsen, Elektroden von Kontaktmaschinen und andere unter Spannung stehende Teile, an denen geschweißt, gespritzt, geschnitten usw. wird . werden ausgeführt.

7.6.14. Die Platzierung der Geräte für Elektroschweißanlagen, ihrer Komponenten und Mechanismen sowie der Bedienelemente sollte einen freien, bequemen und sicheren Zugang zu ihnen ermöglichen. Darüber hinaus sollte die Anordnung der Bedienelemente die Möglichkeit bieten, das Gerät schnell auszuschalten und alle seine Mechanismen zu stoppen.

Für Elektroschweißanlagen, deren Ausrüstung in einer Höhe von 2 m oder mehr einer Betriebswartung bedarf, müssen mit Geländern umzäunte Arbeitsplattformen mit festen Treppen hergestellt werden. Plattformen, Zäune und Treppen müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Der Bodenbelag der Arbeitsplattform muss mit einem dielektrischen Material beschichtet sein, das die Ausbreitung der Verbrennung verhindert.

7.6.15. Es wird empfohlen, Steuergeräte für Elektroschweißanlagen mit Schutzvorrichtungen auszustatten, die ein versehentliches Ein- oder Ausschalten verhindern.

7.6.16. Als Schweißstromquellen sollten nur Schweißtransformatoren oder statische oder Motor-Generator-Umrichter mit Elektromotoren oder Verbrennungsmotoren verwendet werden, die speziell für diesen Zweck ausgelegt sind und den Anforderungen der aktuellen Normen entsprechen. Die Stromversorgung des Schweißlichtbogens des Elektroschlackebeckens und des Kontaktschweißwiderstands direkt aus dem Strom-, Beleuchtungs- oder Kontaktstromnetz ist nicht zulässig.

7.6.17. Der Schaltkreis zum Einschalten mehrerer Schweißstromquellen, wenn diese an einem Schweißlichtbogen, einem Elektroschlackenbad oder einem Kontaktschweißwiderstand arbeiten, soll die Möglichkeit ausschließen, dass zwischen dem Produkt und der Elektrode eine Spannung auftritt, die die höchste Leerlaufspannung einer der Quellen übersteigt Schweißstromquellen.

7.6.18. Die elektrische Belastung mehrerer einphasiger Schweißstromquellen soll möglichst gleichmäßig auf die Phasen eines dreiphasigen Netzes verteilt werden.

7.6.19. Eine Einzelplatz-Schweißstromquelle sollte in der Regel nicht weiter als 15 m von der Schweißstelle entfernt sein.

7.6.20. Der Primärstromkreis der Elektroschweißanlage muss ein elektrisches Schalt- (Ausschalt-) und Schutzgerät (Gerät) enthalten, dessen Nennspannung 660 V nicht überschreiten darf.

Schweißstromkreise dürfen keine Verbindungen zu Stromkreisen haben, die an das Netzwerk angeschlossen sind (einschließlich Stromkreisen, die aus dem Netzwerk der Erregerwicklungen von Konvertergeneratoren gespeist werden).

7.6.21. Elektroschweißanlagen mit einer Mehrstellen-Schweißstromquelle müssen über eine Vorrichtung (Leistungsschalter, Sicherungen) zum Schutz der Quelle vor Überlastung sowie elektrische Schalt- und Schutzgeräte (Geräte) in jeder Leitung, die zur Schweißstelle führt, verfügen. Diese Linien sollten radial ausgeführt werden; Der Einsatz in Anlagen mit Mehrstationen-Schweißgleichrichtern der Hauptstromkreise ist nur mit einer Machbarkeitsstudie zulässig.

7.6.22. Um den Wert des Schweißstroms zu ermitteln, muss die Elektroschweißanlage über ein Messgerät verfügen. Bei Elektroschweißanlagen mit einer Einplatz-Schweißstromquelle darf diese über kein Messgerät verfügen, wenn sich am Stromregler in der Schweißstromquelle eine Skala befindet.

7.6.23. Tragbare und mobile Elektroschweißanlagen (außer autonome) sollten direkt über Kabel oder Kabel über Wagen an Stromnetze angeschlossen werden. Die Länge der Trolleyleiter ist nicht genormt, ihr Querschnitt muss unter Berücksichtigung der Leistung der Schweißstromquelle ausgewählt werden.

7.6.24. Der Anschluss einer tragbaren oder mobilen Elektroschweißanlage direkt an ein stationäres Stromnetz sollte über Schalt- und Schutzgeräte (Geräte) mit zusammenklappbaren oder lösbaren Kontaktverbindungen erfolgen. Es ist zwingend erforderlich, über ein Schloss zu verfügen, das das Öffnen und Schließen dieser Verbindungen sowie das Verbinden (Trennen) der Adern der Kabelleitung (Drähte) bei eingeschaltetem Schaltgerät ausschließt.

7.6.25. Die Kabelführung des Primärkreises einer tragbaren (mobilen) Elektroschweißanlage vom Schaltgerät zur Schweißstromquelle muss durch ein tragbares flexibles Schlauchkabel mit Aluminium- oder Kupferleitern, mit Isolierung und Mantel (Schlauch) erfolgen aus schwer entflammbarem Gummi oder Kunststoff. Die Schweißstromquelle muss so weit vom Schaltgerät entfernt sein, dass die Länge des sie verbindenden flexiblen Kabels 15 m nicht überschreitet.

7.6.26. Es wird empfohlen, Schweißmaschinen oder halbautomatische Maschinen mit Fernsteuerung der Betriebsart der Schweißstromquelle mit zwei Steuersätzen für Regelgeräte (Griffe, Knöpfe usw.) auszustatten, von denen einer an der Schweißstromquelle installiert ist und die zweite auf dem Bedienfeld oder Bedienfeld der Schweißmaschine oder Halbautomatik. Um die Art der Reglersteuerung (lokal oder ferngesteuert) auszuwählen, muss ein Schalter installiert werden, der eine Sperrung ermöglicht1), ausgenommen fehlerhafte Einbeziehung. Es ist zulässig, keine Sperrmöglichkeit vorzusehen, sondern ein mechanisches Schloss mit Spezialschlüsseln zu verwenden.

7.6.27. Schränke kompletter Geräte und Gehäuse von Schweißgeräten (Maschinen) mit unisolierten stromführenden Teilen, die unter Spannung über 50 V Wechselspannung oder über 110 V Gleichspannung stehen, müssen mit einem Schloss ausgestattet sein2), die beim Öffnen der Türen (Türen) die Trennung der im Schrank (Gehäuse) befindlichen Geräte vom Stromnetz ermöglicht. In diesem Fall müssen die unter Spannung stehenden Eingänge (Ausgänge) vor unbeabsichtigten Berührungen geschützt werden.

Anstelle von Schlössern dürfen Schlösser mit Spezialschlüsseln verwendet werden, wenn das Öffnen von Türen (Türen) während des Betriebs nicht erforderlich ist.

1. Sperrung - ein Begriff nach GOST 18311-80.

2. Blockierung - ein Begriff gemäß GOST 18311-80.

7.6.28. In Elektroschweißanlagen ist zusätzlich zur Schutzerdung offener leitender Teile und zum Anschluss an das Potentialausgleichssystem leitender Teile Dritter (gemäß den Anforderungen von Kap. 1.7) die Erdung eines der Ausgänge des Sekundärkreises der Schweißung erforderlich Es sind Stromquellen vorzusehen: Schweißtransformatoren, Stromrichter und solche Motor-Generator-Umrichter, bei denen die Erregerwicklungen der Generatoren ohne Trenntransformatoren an das Stromnetz angeschlossen sind (siehe auch 7.6.30).

In Elektroschweißanlagen, in denen der Lichtbogen zwischen der Elektrode und dem elektrisch leitenden Produkt brennt, sollte der Ausgang des Sekundärkreises der Schweißstromquelle, der über einen Leiter (Rückleiter) mit dem Produkt verbunden ist, geerdet werden.

7.6.29. Elektrische Schweißgeräte zum Anschluss eines Schutzleiters PE müssen über einen Bolzen (Schraube, Bolzen) mit Kontaktfläche an einer zugänglichen Stelle und der Aufschrift „Erde“ (oder mit einem herkömmlichen Erdungsschild gemäß GOST 2.721-74 *) verfügen. . Die Durchmesser von Bolzen und Kontaktflächen müssen mindestens der Norm GOST 12.2.007.0-75 entsprechen.

Steckkontakte von Leitungen zur Einbindung in einen Stromkreis mit einer Spannung über 50 V Wechselstrom und über 110 V Gleichstrom von tragbaren Schalttafeln für Schweißmaschinen oder halbautomatische Maschinen müssen über Schutzkontakte verfügen.

7.6.30. Elektroschweißanlagen, bei denen aufgrund der Bedingungen des elektrischen Prozesses eine Erdung nach 7.6.28 nicht durchgeführt werden kann, sowie tragbare und mobile Elektroschweißanlagen, deren Geräteerdung erhebliche Schwierigkeiten bereitet, müssen mit Schutzeinrichtungen ausgestattet sein Abschalteinrichtungen oder kontinuierliche Isolationsüberwachung.

7.6.31. Kondensatoren, die in Elektroschweißanlagen zur Speicherung von Energie für Schweißimpulse verwendet werden, müssen über eine Vorrichtung zur automatischen Entladung beim Entfernen der Schutzabdeckung oder beim Öffnen der Türen der Schränke, in denen die Kondensatoren eingebaut sind, verfügen.

7.6.32. Bei der Wasserkühlung von Elementen elektrischer Schweißanlagen sollte es möglich sein, den Zustand des Kühlsystems mithilfe von Trichtern zum Ablassen von Wasser oder Strahlrelais zu steuern. In Wasserkühlsystemen von automatischen Maschinen (halbautomatischen Geräten) wird empfohlen, Druck-, Strahl- oder Temperaturschalter (die letzten beiden werden am Wasserauslass von Kühlgeräten verwendet) zu verwenden, die auf ein Signal reagieren. Wenn eine Unterbrechung des Durchflusses oder eine Überhitzung des Kühlwassers zu einer unbeabsichtigten Beschädigung der Anlage führen könnte, muss eine automatische Abschaltung der Anlage vorgesehen werden.

In Wasserkühlungssystemen, bei denen potenzielle Gefahren für das Bedienpersonal über Rohrleitungen übertragen werden können, sind Isolierschläuche vorzusehen (die Länge der Schläuche wird gemäß 7.5.39 gewählt).

Es wird empfohlen, abnehmbare Anschlüsse und Schläuche des Wasserkühlsystems so anzuordnen, dass die Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der Wasserstrahl auf elektrische Geräte (Schweißstromquelle usw.) trifft, wenn die Schläuche entfernt oder beschädigt werden.

Die Qualität des im Wasserkühlsystem verwendeten Wassers muss den in der Tabelle angegebenen Anforderungen entsprechen. 7.5.13, sofern in den Normen oder Spezifikationen für die jeweilige Ausrüstung keine anderen Richtwerte angegeben sind.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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