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Bankrecht. Vorlesungsskript: kurz das Wichtigste

Vorlesungsunterlagen, Spickzettel

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Inhaltsverzeichnis

  1. Begriff und System des Bankrechts (Der Begriff des Bankrechts. Das Wesen des Bankrechts. Das System des Bankrechts. Merkmale der Normen des Bankrechts. Bankrecht im System des russischen Rechts)
  2. Quellen des Bankrechts (Befugnisse und Funktionen der Leitungsorgane. Regulierungsakte der Bank von Russland)
  3. Bankensystem der Russischen Föderation (Ziele der Banktätigkeit. Inhalte der Banktätigkeit. Themen der Banktätigkeit)
  4. Begriff und Inhalt von Bankdelikten (Begriff und Aufbau des Bankrechtsverhältnisses. Gegenstände des Bankrechtsverhältnisses. Gegenstände des Bankrechtsverhältnisses. Subjektive Rechte und Pflichten)
  5. Themen des Bankrechts in der Russischen Föderation (Allgemeine Bestimmungen zu Themen des Bankrechts. Kreditorganisation als juristische Person. Garantien zum Schutz von Einlegern und anderen Bankkunden)
  6. Rechtsstatus einer Kreditorganisation (Konzept und Merkmale einer Kreditorganisation. Rechtsfähigkeit einer Kreditorganisation. Genehmigtes Kapital und andere Mittel einer Kreditorganisation. Rechtsstellung der Gründer (Teilnehmer) einer Kreditorganisation. Zahlung von Beiträgen zum genehmigten Kapital von Kreditorganisationen in Fremdwährung. Zahlung des genehmigten Kapitals von Kreditinstituten mit Bundesdarlehensanleihen mit konstantem Kuponeinkommen und Bargeld. Das Verfahren zur Gründung und Lizenzierung eines Kreditinstituts. Widerruf einer Lizenz von einem Kreditinstitut)
  7. Rechtsstatus der Bank von Russland (Ursprung der Zentralbanken (Emissionsbanken) und ihr Wesen. Unabhängigkeit der Zentralbank der Russischen Föderation. Sonderstatus der Bank von Russland. Funktionen der Bank von Russland. Verwaltung der Bank von Russland. Eigentum und finanzielle Unabhängigkeit der Bank von Russland. Rechtsfähigkeit der Bank von Russland)
  8. Bankenaufsicht (Begriff und Wesen der Bankenaufsicht. Gegenstände der Bankenaufsicht. Kreditorganisationen und ihre Tätigkeit als Gegenstand der Bankenaufsicht. Aufgaben und Funktionen der Bankenaufsicht. Abteilungen der Bankenaufsicht. Inspektion von Kreditorganisationen. Verfahren zur Inspektion von Kreditorganisationen. Inspektion Bericht einer Kreditorganisation. Durchführung von Bankgeschäften durch die Bank von Russland. Verfahren zur Durchführung anderer Bankgeschäfte. Abrechnungen durch Zahlungsaufträge. Ausführung von Zahlungsaufträgen. Abrechnungen im Rahmen eines Akkreditivs. Abrechnungen zum Inkasso. Abrechnungen durch Schecks. Kredit, Anlage- und Finanzberatung)
  9. Gesetzliche Regulierung des Bankbetriebs
  10. Terminologisches Wörterbuch

Abkürzungen

KB - Geschäftsbank, Geschäftsbanken

Zentralbank (BR, CBR) - Zentralbank (Bank of Russia)

c. b., c / b - Wertpapiere, Sicherheit y. l. - juristische Person, juristische Personen f. l. - Privatperson, Privatpersonen r / s - Verrechnungskonto t / s - Girokonto c / s - Korrespondenzkonto e. b. - sollte m. b. - vielleicht (vielleicht)

UK - genehmigtes Kapital

SK - Eigenkapital

RCC - Cash Settlement Center

JSC - Aktiengesellschaft

RZB - Wertpapierbörse

A - Vermögenswert

P - Haftung s / n - Löhne

GK - Bürgerliches Gesetzbuch

FZ - Bundesgesetz n/a - Verordnungen, Verordnungen

KO - ein Kreditinstitut, Kreditinstitute seit - seit Kunst. - Artikel

LLC - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

BNA (UdSSR, RSFSR, RF) - Bulletin der normativen Akte der Ministerien und Abteilungen (Bulletin der normativen Akte der föderalen Exekutivorgane)

Bulletin des Obersten Gerichtshofs (UdSSR, RSFSR, RF) - Bulletin des Obersten Gerichtshofs

Wedomosti (UdSSR, RSFSR, RF) - Wedomosti des Obersten Sowjets (UdSSR, RSFSR), Wedomosti des Kongresses der Volksdeputierten und des Obersten Sowjets (UdSSR, RSFSR, RF)

Bulletin des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation - Bulletin des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation

RV - "Russische Nachrichten"

RG - "Rossiyskaya Gazeta"

SA RF - Sammlung von Akten des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation

SZ RF - Sammlung von Gesetzen der Russischen Föderation

SP (UdSSR, RSFSR, RF) - Sammlung von Resolutionen des Ministerrates (Regierung)

Thema 1. KONZEPT UND SYSTEM DES BANKENRECHTS

Lesen ist die beste Lehre! Nichts kann ein Buch ersetzen.

Der Begriff des Bankrechts

Die Frage, ob das Bankrecht ein eigenständiges Rechtsgebiet ist, lässt sich rechtstheoretisch klären. Danach hat jeder selbständige Rechtszweig seinen eigenen Gegenstand und seine eigene Methode der rechtlichen Regelung.

Das Bankrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Tätigkeit von Banken und anderen Kreditinstituten regelt.

Unter „Bankrecht“ wird verstanden:

▪ erstens das Rechtsgebiet;

▪ zweitens eine Wissenschaft, die sich mit den Aufbau- und Funktionsweisen des Bankensystems, den Rechtsnormen für Bankbeziehungen und der Praxis ihrer Anwendung befasst;

▪ drittens eine akademische Disziplin, die an Hochschulen gelehrt wird.

In der sowjetischen Wissenschaft wurde das Bankrecht als Teil des Finanzrechts als dessen besonderer Unterzweig betrachtet. Die Tradition, das Bankrecht als Teilgebiet des Finanzrechts zu betrachten, hat sich bis heute erhalten.

Bankthemen werden in Lehrbüchern des Finanzrechts behandelt, beginnend mit dem Thema „Rechtsstellung der Banken“ und endend mit den Themen „Auftragsrechtsverkehr“, „Wertpapiere.

Andererseits ist das Bankrecht Teil des Zivilrechts. Viele Fragen werden durch die Normen des Zivilrechts genau geregelt.

Man kann sagen, dass das Bankrecht einen eigenen Gegenstand der gesetzlichen Regelung hat – soziale Beziehungen, die im Bereich der Interaktion zwischen Banken und anderen Kreditorganisationen entstehen.

Das Bankengesetz regelt erstens das Bankensystem, an dessen Spitze die Bank von Russland steht, und zweitens die Banktätigkeiten. Dementsprechend sind das Bankensystem, die Banktätigkeiten und die Bankbeziehungen Gegenstand gesetzlicher Regelungen für das Bankrecht.

Unter der Methode der gesetzlichen Regelung wird in der Rechtslehre üblicherweise eine Gesamtheit von Methoden und Mitteln der gesetzlichen Regelung verstanden, die den Gesetzen des Gegenstands der gesetzlichen Regelung geschuldet sind und in einem bestimmten Rechtsgebiet Anwendung finden. Es gibt drei wesentliche Elemente, die die Methode der gesetzlichen Regulierung ausmachen:

a) die Gründe für die Entstehung von Rechten und Pflichten und die Art ihrer Beziehung;

b) die Methode zur Inhaltsbildung von Rechten und Pflichten;

c) die Art der Sanktionen sowie die Methoden und Verfahren für ihre Anwendung; Über die Sanktionen des Bankrechts lässt sich sagen, dass sie den charakteristischsten Unterschied zwischen dem Bankrecht und allen anderen Rechtsgebieten darstellen.

Das Bankrecht verwendet Methoden wie Imperativ und Dispositiv.

Die Herrschafts- und Unterordnungsverhältnisse werden durch die imperative oder verwaltungsrechtliche Methode geregelt. Dieses Verfahren geht davon aus, dass eine der Parteien des Rechtsverhältnisses das Recht hat, der anderen Partei verbindliche Anordnungen zu erteilen. Diese Methode wird beispielsweise in den Beziehungen zwischen der Zentralbank und anderen Elementen des Bankensystems verwendet. Die Bank von Russland ist gesetzlich befugt, und ihre Aufträge und Einzelaufträge unterliegen der bedingungslosen Ausführung durch alle Kreditinstitute. Schließlich haben sich juristische Personen, die als Banken konstituiert sind, freiwillig dem System der Geldmacht angeschlossen, das durch das Bankensystem unter der Leitung der Bank von Russland repräsentiert wird. Die Bank von Russland ist die Regulierungs- und Aufsichtsinstitution dieses Systems, und ihre Macht erstreckt sich nur auf diejenigen Unternehmen (Kreditinstitute), die per Gesetz Subjekte des Bankensystems werden, im Gegensatz zur Staatsgewalt, die sich auf alle Unternehmen erstreckt Gesellschaft.

Die zweite Methode, das Dispositiv- oder Zivilrecht, impliziert die Gleichheit der Beteiligten an Rechtsbeziehungen und die Möglichkeit, je nach den konkreten Umständen eine Verhaltensvariante nach eigenem Ermessen zu wählen. Diese Methode regelt hauptsächlich die Beziehung zwischen Geschäftsbanken und ihren Kunden.

Es ist notwendig, die Unterschiede zwischen Zivil- und Bankrecht zu sehen, um die Grenzen der Zuständigkeit und Funktionen der Bank von Russland bei der Lösung von Fragen der Lizenzierung, Aufsicht usw. richtig zu bestimmen.

Daraus lässt sich schließen, dass das Bankrecht keinen eigenen Weg der gesetzlichen Regelung hat.

Das Bankrecht bezeichnet die sogenannten komplexen Rechtsgebiete, die Elemente mehrerer anderer Rechtsgebiete in sich vereinen.

Die Essenz des Bankrechts

Das Wesen des Bankrechts besteht darin, dass es die Bankbeziehungen regelt. Diese Beziehungen entstehen, ändern und beenden sich im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften.

Das Wesen des Rechts manifestiert sich in seinen Ordnungs- und Schutzfunktionen.

Sie können als die wichtigsten Einflussbereiche des Rechts auf die sozialen Beziehungen angesehen werden. Im Bereich der privaten Beziehungen ist die Regulierung allgemeinster Natur. Hier gibt es keine vertikale Struktur, keine Hierarchie, die auf der Grundlage öffentlicher Autorität aufgebaut ist. Ein klassisches Beispiel für solche Beziehungen sind zivilrechtliche Beziehungen. Eine andere Sache ist, wenn es um öffentlich-rechtliche Beziehungen geht. Das sind sozusagen staatlich konstruierte Beziehungen.

Private Beziehungen sind der Bereich der Beziehungen, in dem die Subjekte (in diesem Fall die Subjekte der Geldbeziehungen) ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Rechts selbst bestimmen. Nehmen wir zum Beispiel einen Bankkontovertrag. Hier gibt es zwei Seiten – die Bank und den Kunden. Alles wird durch die Übereinstimmung der Interessen und des Willens der Parteien entschieden. Die Zentralbank sollte sich nicht in diese Beziehungen einmischen, den Parteien in ihren Vertragsbeziehungen etwas vorschreiben. Dies ist, wie oben erwähnt, der Bereich des Zivil- und nicht des Bankrechts. Das Zivilrecht ist dispositiv – die Parteien bestimmen ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Zivilrechts selbst.

In diesen Beziehungen sind die Parteien einander gleichgestellt. Diese Gleichheit bedeutet das Fehlen administrativer oder sonstiger Führungsbefugnisse einer Partei in Bezug auf die andere. Hier kann nur wirtschaftliche, monetäre Macht vorhanden sein, die von den Parteien reguliert wird. Die Regierung greift nicht in diese spezifischen monetären Beziehungen ein. Es ist wie eine horizontale Beziehung.

Gleichzeitig werden der Bank bestimmte Verpflichtungen zur Durchführung von Bankgeschäften gemäß den durch Gesetze und Vorschriften der Bank von Russland festgelegten Regeln übertragen. Diesen Pflichten entsprechen die Rechte der Bank von Russland, die Erfüllung dieser Pflichten zu verlangen. In diesen Beziehungen liegt Macht. Daher können solche Beziehungen schematisch als vertikal dargestellt werden.

Bankrechtssystem

Die Frage nach der Systematik des Bankrechts ist von theoretischer und praktischer Bedeutung. Die theoretische Bedeutung dieses Themas liegt in der Tatsache, dass das Studium des Bankrechtssystems es Ihnen ermöglicht, die Bedeutung der Regulierung bestimmter Bankgeschäfte und -transaktionen besser zu verstehen, die Bedeutung der Regeln zu interpretieren und auch zwischen Bankrecht und Bankrecht zu unterscheiden andere Rechtsgebiete, die Bankgeschäfte regeln.

Die in der Rechts- und Staatslehre entwickelten allgemeinen Begriffe Rechtsordnung, Zweigniederlassung, Rechtsinstitut, Rechtsnormen sind im Bankrecht durchaus anwendbar.

Das System des Bankrechts umfasst drei Ebenen:

a) Teilgebiete des Bankrechts;

b) Rechtsinstitutionen (sektoral und intersektoral);

c) bankrechtliche Normen.

Ein Beispiel für einen Teilsektor ist das Währungsrecht, soweit es durch die einschlägigen Bankgesetze und -vorschriften der Bank von Russland geregelt wird.

Die Institution des Bankrechts ist eine Reihe von Rechtsnormen, die miteinander verbundene Bankbeziehungen bestimmter Art regeln. Das Bankrecht umfasst solche Institutionen wie zum Beispiel das Bankensystem, den rechtlichen Status eines Kreditinstituts, den rechtlichen Status der Bank of Russia, die Aufsichtsregulierung, die Aufsichtsbehörde, die gesetzliche Regulierung der Rechnungslegung in einem Kreditinstitut, die Eröffnung und Aufrechterhaltung ein Bankkonto, Abrechnungen, Bargeldtransaktionen, Devisentransaktionen, Währungskontrolle, Operationen mit Bankeinlagen, Operationen mit Krediten, Operationen mit Edelmetallen und einige andere.

Merkmale der Normen des Bankrechts

Die Normen des Bankrechts sind eine Art von Rechtsnormen. Sie weisen alle Merkmale auf, die für jede Rechtsnorm charakteristisch sind. Recht besteht aus Rechtsnormen, daher sind alle Rechtszeichen zugleich Zeichen einer Rechtsnorm.

Zeichen, die dem Rechtsstaat als einzelnem Rechtsphänomen innewohnen:

a) Rechtsstaatlichkeit – eine abstrakte Verhaltensregel;

b) die Anforderungen der Rechtsnorm an persönlich nicht identifizierte Personen (an jeden Bankier, an jeden Gläubiger, an jeden Einleger usw.) gerichtet sind;

c) der Rechtsstaat auf wiederholte Anwendung ausgelegt ist;

d) der Rechtsstaat hat erteilungsbindenden Charakter (regelt die Rechte und Pflichten der Rechtsverkehrssubjekte).

Wenn wir angesichts des Vorstehenden die Besonderheiten der bankrechtlichen Normen analysieren, können wir Folgendes feststellen.

Die Bankbeziehungen werden nicht nur durch die Normen des eigentlichen Bankrechts geregelt, sondern auch durch die systemisch mit dem Bankrecht verbundenen Normen – Verfassungs-, Zivil-, Verwaltungs-, Finanz- und Steuerrecht.

Beispielsweise sind die Normen des Verfassungsrechts, die das Verfahren zur Ernennung des Vorsitzenden der Bank von Russland und des Verwaltungsrats regeln, sowohl Normen des Verfassungs- als auch des Bankrechts. Ein weiteres Beispiel für Art. 140 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation. Sie legt die Grundlage des Geldsystems fest – die Geldeinheit als gesetzliches Zahlungsmittel. Diese Norm ist als Norm des Zivilrechts zugleich eine Norm des Bankrechts.

Wir können also schlussfolgern, dass die Norm des Bankrechts die folgenden Hauptmerkmale aufweist:

▪ formal definierter Charakter der Bankenregel (im Regulierungsgesetz enthalten);

▪ regelt die Rechte und Pflichten der Subjekte der Bankbeziehungen;

▪ mit der Möglichkeit zur Verhängung von Sanktionen ausgestattet;

▪ legt den rechtlichen Status der Subjekte der Bankbeziehungen fest und sieht bestimmte Optionen für deren Verhalten vor;

▪ Willensinhalte;

▪ Verhaltensregeln;

▪ konsolidiert typische Bankbeziehungen;

▪ an einen persönlich unbestimmten Themenbereich des Bankrechtsverkehrs gerichtet;

▪ für den wiederholten Gebrauch konzipiert.

Das Bankrecht kann nach verschiedenen Gesichtspunkten klassifiziert werden.

Je nach Formulierung der Verhaltensregel werden alle Normen in Erlauben, Verpflichten, Einschränken und Verboten unterteilt.

Entsprechend den Funktionen des Rechts können die Rechtsnormen in zwei Gruppen eingeteilt werden: regulierende und schützende. Beide Arten von Normen werden im Bankrecht je nach Wesen und Art der Banktätigkeit in unterschiedlichen Anteilen angewendet.

Nach Ernennung werden die Normen des Bankrechts in allgemeine und aufsichtsrechtliche Normen unterteilt.

Die allgemeinen Normen des Bankrechts legen den Rechtsstatus des Bankensystems, den Rechtsstatus, die Organisations- und Rechtsform und das Verfahren zur Gründung von Kreditinstituten, ihre Banktätigkeiten fest. Dieselben Normen regeln das Bankensystem, den rechtlichen Status eines Kreditinstituts, die Ziele, den rechtlichen Status, die Struktur und die Funktionen der Bank von Russland, das Verfahren zur Organisation und Ausübung der Bankenaufsicht und das Verfahren zur Durchführung von Bankgeschäften.

Aufsichtsrechtliche Normen des Bankrechts sehen verschiedene finanzielle und organisatorische Maßnahmen vor, deren Umsetzung zu einer Reduzierung der Bankrisiken führt.

Aufsichtsstandards sind all jene Standards und verbindlichen Anforderungen, die durch Gesetz und die Bank von Russland für Kreditinstitute festgelegt wurden, um Zuverlässigkeit, Liquidität und Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten, Bankrisiken zu steuern und die Interessen von Aktionären und Einlegern zu schützen.

In der Anweisung der Bank von Russland vom 31. März 1997 Nr. 59 „Über die Anwendung von Durchsetzungsmaßnahmen gegen Kreditinstitute bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Tätigkeitsnormen“ [1] heißt es: „Unter umsichtigen Tätigkeitsnormen versteht man die von der Bank von Russland festgelegten Russland: die Höchstwerte der von Kreditinstituten akzeptierten Risiken; Normen für die Bildung von Reserven zur Sicherung der Liquidität von Kreditinstituten und zur Abdeckung möglicher Verluste; Anforderungen, deren Nichteinhaltung sich negativ auf die Finanzlage von Kreditinstituten oder die Möglichkeit auswirken kann einer tatsächlichen Beurteilung ihrer Finanzaktivitäten, einschließlich der Anforderungen an die Rechnungslegung, Berichterstattung und deren Veröffentlichung in der öffentlichen Presse in den durch die Bankengesetzgebung vorgesehenen Fällen, die Vorlage von Prüfungsberichten sowie bei der Registrierung, Lizenzierung und Ausweitung der Aktivitäten von Kreditinstituten.“

Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 1998 Nr. 851 „Über die Genehmigung der Erklärung der Regierung der Russischen Föderation und der Zentralbank der Russischen Föderation zur Politik der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilisierung“ sagte voraus, dass „ Aufsichtsnormen werden verschärft.“ [2]

Aufsichtsnormen werden in zwei Gruppen unterteilt:

a) regulatorische Aufsichtsnormen;

b) aufsichtsrechtliche Schutznormen.

Zu den aufsichtsrechtlichen Aufsichtsstandards gehören alle Standards, die Anforderungen für die Lizenzierung von Bankaktivitäten, für Finanzstandards, für die Zusammensetzung und das Verfahren für die Meldung von Kreditinstituten an die Bank von Russland festlegen.

Zu den aufsichtsrechtlichen Schutznormen zählen solche Normen, die die Gründe, das Verfahren und die Formen für die Durchführung der Bankenaufsicht regeln. Die zweite Gruppe umfasst auch alle Regeln, die die Aktivitäten der Aufsichtsabteilungen der Bank von Russland regeln.

Schutznormen wiederum sollten in zwei Gruppen eingeteilt werden:

ein Material;

b) prozedural (prozedural).

Materielle Normen beziehen sich auf das sogenannte materielle Recht und verfahrensrechtlich auf verfahrensrechtlich (in der juristischen Literatur zur Rechtstheorie besteht die Meinung, dass das gesamte Recht in materielles und verfahrensrechtliches Recht unterteilt ist).

Ein Beispiel für materielle Normen können die Normen des Bankenrechts sein, die die Ziele, Aufgaben und Aufgaben der Bankenaufsicht, Haftungsgründe und Arten von Sanktionen vorsehen, die gegen Kreditinstitute verhängt werden können. Diese Regeln berühren die wesentlichen zivilrechtlichen Interessen der Kreditinstitute und ihrer Gründer (Teilnehmer) und indirekt - Gläubiger und Einleger. Daher werden die Normen des materiellen Bankrechts durch Bundesgesetze festgelegt. So wird beispielsweise die Gesamthöhe einer Geldbuße, die einem Kreditinstitut auferlegt werden kann, durch Bundesgesetz festgelegt.

Im Gegensatz dazu werden Verfahrensregeln normalerweise von der Bank von Russland festgelegt. Beispielsweise wird das Verfahren zur Erhebung einer Geldbuße von einem Kreditinstitut, das gegen Aufsichtsnormen verstoßen hat, durch die Vorschriften der Bank of Russia festgelegt.

Die Meldepflichten eines Kreditinstituts sowie das Meldeverfahren selbst sind Verfahrensregeln, die das Verhältnis zwischen einem Kreditinstitut und den Aufsichtsstrukturen der Bank of Russia regeln. Sie gehören ebenso wie die Vorschriften über die Prüfung von Kreditinstituten zu den Vorschriften der prudenziellen Aufsicht. Dies ist die Regelung der Verfahren zur Überwachung durch die Bank von Russland, wie Kreditinstitute die Anforderungen der regulatorischen Aufsichtsstandards erfüllen. Die Verfahren für diese Überwachung können unterschiedlich sein: Dokumentenüberwachung, Inspektionen usw., insbesondere solche im Zusammenhang mit Devisentransaktionen und Bankpositionen.

Ein Beispiel für aufsichtsrechtliche Schutznormen verfahrensrechtlicher Natur ist die Anweisung der Bank von Russland vom 19. Februar 1996 Nr. 34 „Über das Verfahren zur Durchführung von Inspektionen von Kreditinstituten und ihren Zweigstellen durch bevollmächtigte Vertreter der Zentralbank der Russischen Föderation“. (Bank von Russland).“ Diese Anweisung regelt das Verfahren für Inspektionen, die von Expertengruppen der Bank von Russland mit Zugang zu Kreditinstituten durchgeführt werden. Beachten Sie jedoch, dass unter Berücksichtigung der Besonderheiten des russischen Bankensystems grundsätzlich auch diese Verfahrensnormen vorgesehen werden könnten im Bankrecht. Schließlich scheint es, dass rein verfahrensrechtliche Fragen, die unter den Bedingungen einer stabilen und etablierten Bankpraxis keine Aufmerksamkeit erregen sollten, unter den Bedingungen der Realität, mit der wir konfrontiert sind, einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Seit 1996 hat die russische Presse bei Inspektionen der größten russischen Banken immer wieder das Thema Konflikte angesprochen. Vor diesem Hintergrund sollten die Grundprinzipien für die Durchführung solcher Kontrollen im Bundesgesetz verankert werden.

Im Zusammenhang mit der Krise ist im Bankensystem eine relativ neue Gruppe aufsichtsrechtlicher Schutznormen entstanden. Dies sind Regeln, die darauf abzielen, eine Insolvenz zu verhindern.

Das Bundesgesetz Nr. 25-FZ vom 1999. Februar 40 „Über die Insolvenz (Insolvenz) von Kreditinstituten“ sieht nicht nur zivilrechtliche Normen, sondern auch bankrechtliche Normen vor, die die Befugnisse der Bank von Russland zur finanziellen Verbesserung von Kreditinstituten festigen und verhindern, dass sie gegen Bankgesetze verstoßen, einschließlich Verstößen gegen die Rechte von Einlegern. [3] Insbesondere in Absatz 2 der Kunst. In Art. 3 dieses Bundesgesetzes heißt es: „Maßnahmen zur Verhinderung der Insolvenz von Kreditinstituten werden durchgeführt, wenn die in Artikel 4 dieses Bundesgesetzes genannten Gründe vorliegen. Ein Kreditinstitut, seine Gründer (Teilnehmer), im Falle des Eintretens dieser Gründe.“ Gründe, notwendige und rechtzeitige Maßnahmen zur finanziellen Sanierung und (oder) Reorganisation einer Kreditorganisation zu ergreifen.

Wenn die oben genannten Gründe vorliegen, hat die Bank von Russland das Recht, von der Kreditorganisation Maßnahmen zu ihrer finanziellen Sanierung und Umstrukturierung zu verlangen und hat auch das Recht, eine vorübergehende Verwaltung zu ernennen.“ Diese Maßnahmen gelten für die Kreditorganisation, wenn dies der Fall ist die Forderungen einzelner Gläubiger in den letzten sechs Monaten nicht wiederholt befriedigt und (oder) der Verpflichtung zur Zahlung von Pflichtzahlungen innerhalb von drei Tagen ab dem Datum ihrer Erfüllung aufgrund fehlender oder unzureichender Mittel auf den Korrespondenzkonten nicht nachkommt das Kreditinstitut; die Ansprüche einzelner Gläubiger auf Geldverbindlichkeiten nicht befriedigt und (oder) der Verpflichtung zur Zahlung von Pflichtzahlungen nicht innerhalb einer Frist von mehr als drei Tagen ab dem Datum ihrer Befriedigung und (oder) dem Datum ihrer Ausführung nachkommt, aufgrund des Fehlens oder der Unzulänglichkeit von Mitteln auf den Korrespondenzkonten des Kreditinstituts; ermöglicht gleichzeitig eine absolute Verringerung der Eigenmittel (Kapital) im Vergleich zu ihrem (seinem) in den letzten 12 Monaten erreichten Höchstwert um mehr als 20 Prozent Verstoß gegen einen der verbindlichen Standards; gegen den Standard der Angemessenheit der Eigenmittel (Kapital) verstößt; den aktuellen Liquiditätsstandard eines Kreditinstituts im letzten Monat um mehr als 10 Prozent verletzt (gemäß dem Gesetz werden die Standards von der Bank von Russland festgelegt). Darüber hinaus in der Kunst. 4 des genannten Bundesgesetzes legt eine Liste von Gründen für die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung der Insolvenz eines Kreditinstituts fest. [4]

Alle diese und weitere durch das Bundesgesetz „Über die Insolvenz (Insolvenz) von Kreditinstituten“ festgelegte Normen gelten für die sogenannten Problemkreditorganisationen.

Dieses Bundesgesetz wurde im Februar 1999 verabschiedet. Zuvor wurden nur die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation angewendet.

Bankrecht im System des russischen Rechts

Das Verwaltungsrecht ist dem Bankrecht nach der Methode der gesetzlichen Regelung am nächsten. Das Bankrecht sollte jedoch nicht als integraler Bestandteil des Verwaltungsrechts betrachtet werden.

Das Bankensystem ist nicht Teil des staatlichen Verwaltungssystems, daher basiert das Zusammenspiel dieser Branchen auf der Anwendung derselben Methode der gesetzlichen Regulierung – zwingend – und auch auf der Tatsache, dass an vielen Bankbeziehungen Machtorgane beteiligt sind, was eine Ungleichheit der Parteien wie im Verwaltungsrecht impliziert.

Der Zusammenhang zwischen Bankrecht und Zivilrecht im Sinne der Regulierung der Banktätigkeit zeigt sich darin, dass Banknormen, wie bereits erwähnt, auf zivilrechtlichen Normen aufzubauen scheinen und diese ergänzen. Ein Beispiel hierfür könnten beispielsweise alle Regelungen sein, die sich auf die Rechtsbeziehungen im Rahmen eines Bankkontovertrags, eines Bankeinlagenvertrags und der Abrechnung beziehen. Überall im Text (normalerweise am Ende der Präsentation) eines bestimmten Artikels des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation werden Anweisungen zu Bankregeln und Geschäftsgepflogenheiten gegeben. Also, in der Kunst. 836 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation besagt zusätzlich zum vorherigen Text, dass „die Schriftform eines Bankeinlagenvertrags als eingehalten gilt, wenn die Einlage durch ein Sparbuch, Spar- oder Einlagenzertifikat bescheinigt wird, oder.“ sonstiges von der Bank an den Einleger ausgestelltes Dokument, das den Anforderungen entspricht, die für solche Dokumente gesetzlich vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit den Bankregeln und den in der Bankpraxis geltenden Geschäftsgepflogenheiten festgelegt wurden.“

In Bezug auf die Bankvorschriften ist die Norm des Zivilrechts eine Referenz. Im Bankrecht wird es pauschal. Bei Bedarf wird es sozusagen mit den Normen nicht des Zivil-, sondern des Bankrechts gefüllt. Letztere sind ihr im Zusammenhang mit dem Vorrang des Zivilrechts bei der Regelung der Beziehungen zu einem Bankdepot untergeordnet.

Bankvorschriften schaffen Voraussetzungen für die Umsetzung zivilrechtlicher Anforderungen und nicht umgekehrt. Sie regeln den Service, den die Bank den Kunden bietet.

Das Zusammenwirken von Bank- und Zivilrecht im Bereich der Bankenaufsicht manifestiert sich darin, dass Verstöße gegen das Bankrecht zur Rechtstatsache für die Entstehung eines zivilrechtlichen Schutzverhältnisses werden.

Also, in Absatz 3 der Kunst. 874 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation besagt, dass die ausstellende Bank im Falle von Inkassoabrechnungen im Falle der Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäßen Ausführung des Kundenauftrags ihm gegenüber aus den in Kapitel 25 vorgesehenen Gründen und in der Höhe haftet des Kodex. Erfolgte die Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung des Kundenauftrags aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln zur Durchführung von Abwicklungsgeschäften durch die ausführende Bank, kann die Haftung gegenüber dem Kunden dieser Bank übertragen werden.

Die Regeln für Bankgeschäfte werden durch die Gesetze zur Regulierung der Banktätigkeit und die Vorschriften der Bank von Russland festgelegt. Das Kriterium für die Anwendung der zivilrechtlichen Haftung in diesen Fällen sind folglich die Normen des Bankrechts und das Vorliegen oder Fehlen von Verstößen gegen diese Normen.

Der Unterschied zwischen Bank- und Zivilrecht ist für jeden von praktischer Bedeutung, der auf die eine oder andere Weise mit der Arbeit der Bank of Russia oder Geschäftsbanken in Berührung kommt. Diese Unterschiede werden in der Bankengesetzgebung oft nicht berücksichtigt, was wiederum die Verantwortung der Bank von Russland für ihre Entscheidungen verringert und auch die Verantwortung der Bankiers gegenüber Einlegern, Aktionären und allen anderen Personen, die Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen, negiert.

Das Bundesgesetz Nr. 25-FZ vom 1999. Februar 40 „Über die Insolvenz (Konkurs) von Kreditinstituten“ sieht vor, dass „der Leiter eines Kreditinstituts verpflichtet ist, bei der Bank von Russland einen Antrag auf Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung der Konkurs eines Kreditinstituts, wenn seine Gründer (Teilnehmer) sich weigerten, an der Durchführung von Maßnahmen zu seiner finanziellen Sanierung oder Reorganisation teilzunehmen, oder innerhalb der in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehenen Frist keine entsprechende Entscheidung getroffen haben. Weiter in Absatz 2 der Kunst. 12 („Durchführung von Maßnahmen zur finanziellen Sanierung eines Kreditinstituts auf Antrag der Bank von Russland“) heißt es: „Nach Erhalt eines Antrags der Bank von Russland auf Durchführung von Maßnahmen zur finanziellen Sanierung eines Kreditinstituts, Der Leiter des Kreditinstituts ist verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt bei den Leitungsorganen der in Absatz 1, Artikel 11 dieses Bundesgesetzes genannten Kreditorganisationen einen Antrag auf Umsetzung zu stellen Maßnahmen zur finanziellen Sanierung eines Kreditinstituts oder bei einem Antrag auf Sanierung eines Kreditinstituts.

Lassen Sie uns nun ein Beispiel für die Unterschiede zwischen Bank- und Zivilrecht geben, wenn Widersprüche zwischen Verfahrensrecht (Zivilverfahren, Schiedsverfahren, Voraussetzungen des Vollstreckungsverfahrens) und Bankrecht auftreten, die das normale Verfahren zur Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen behindern.

Mit anderen Worten bestehen auch Widersprüche zwischen Verfahrens- und Bankrecht, die auf der gleichen Problematik der Grenzen der gesetzlichen Regelung im Bankrecht beruhen. Wir können sagen, dass das Problem der Grenzen der Regulierung im Bankrecht das Problem der Grenzen ist, die die Befugnisse der Bank von Russland umreißen (Shevchuk D.A. Banking operations. Principles. Control. Profitability. Risks. - M .: GrossMedia: ROSBUH , 2007).

Hier handelt es sich um einen Konflikt zwischen den Normen des Bank- und des Zivilrechts, die nicht in einem "komplexen" Rechtsverhältnis zusammengeführt werden können. Im Zivilrecht kann nur das Gericht den Streit zwischen den Parteien (und dementsprechend die Vollstreckung von Urteilen) entscheiden.

Zivilrechtliche Beziehungen können auf andere Weise geschützt werden, dies ist jedoch nach Art. 12 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation sollte direkt im Gesetz angegeben werden.

Thema 2. QUELLEN DES BANKENRECHTS

Manager - angestellter Manager, Chef!

Wenn Sie keinen einzigen Untergebenen haben, sind Sie kein Manager, sondern ein maximaler Spezialist!

Denis Schewtschuk

Das Recht hat eine äußere Form seines Ausdrucks. Die äußere Erscheinungsform des Rechts sind seine Quellen.

Quellen des Bankenrechts sind Bundesgesetze und darauf basierende Verordnungen.

Die Rechtsquellen sind eine Pyramide.

Die Hauptquelle des russischen Rechts ist ein normativer Akt.

In diesem Sinne hat sich das russische Rechtssystem historisch als Ergebnis des Einflusses des kontinentalen, römisch-germanischen Rechtssystems entwickelt, wo bekanntlich die wichtigste und praktisch einzige Rechtsquelle ein normativer Akt ist. Zwar gibt es neben den normativen Gesetzen im russischen Bankrecht, wie oben erwähnt, Geschäftsbräuche, aber nur insoweit, als das Bürgerliche Gesetzbuch darauf verweist.

In der Rechtstheorie umfassen normative Akte Folgendes: die Verfassung der Russischen Föderation, Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze, Erlasse des Präsidenten der Russischen Föderation, Erlasse der Regierung der Russischen Föderation, normative Akte von Ministerien und Ämtern , Gesetze und andere normative Akte der Subjekte der Föderation, normative Akte der lokalen Behörden.

Die Hauptquelle aller Rechte ist die Verfassung der Russischen Föderation, die am 12. Dezember 1993 durch Volksabstimmung angenommen wurde.

Die Verfassung der Russischen Föderation legt grundlegende Normen für das Bankrecht fest.

Es legt die Unabhängigkeit der Emissionsfunktion der Bank von Russland, das Verfahren zur Ernennung des Vorsitzenden der Bank von Russland und des Verwaltungsrats sowie eine Reihe anderer Fragen fest, die das Wesen des Währungssystems in der russischen Gesellschaft ausmachen.

In Kunst. 4 der Verfassung der Russischen Föderation besagt, dass die Verfassung der Russischen Föderation und die föderalen Gesetze im gesamten Gebiet der Russischen Föderation Vorrang haben. Daher können alle anderen Gesetze, einschließlich der von den Subjekten der Russischen Föderation angenommenen, der Verfassung der Russischen Föderation und den föderalen Gesetzen nicht widersprechen.

Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass Finanz- und Kreditaktivitäten gemäß der Verfassung der Russischen Föderation nur durch Bundesgesetze geregelt werden. Staatsangehörigen der Russischen Föderation wird ein solches Recht nicht gewährt. Das bedeutet, dass nur Bundesbehörden die Tätigkeit von Kreditinstituten im Sinne der Schaffung von Rechtsnormen regeln können.

Die Normen dieses Gesetzes enthalten Bestimmungen, die sich direkt auf das Bankwesen beziehen, beispielsweise gemäß Absatz f von Art. 71 Die Russische Föderation ist für die Schaffung der rechtlichen Grundlagen des Binnenmarktes zuständig; Finanz-, Währungs-, Kredit-, Zollordnung, Geldausgabe, Grundlagen der Preispolitik; föderale Wirtschaftsdienste, einschließlich Bundesbanken.

Gemäß Art. Die 75. Währungseinheit in der Russischen Föderation ist der Rubel. Die Geldausgabe erfolgt ausschließlich durch die Zentralbank der Russischen Föderation. Die Einführung und Ausgabe von anderem Geld in der Russischen Föderation ist nicht erlaubt.

Der Schutz und die Gewährleistung der Stabilität des Rubels gemäß demselben Artikel ist die Hauptaufgabe der Zentralbank der Russischen Föderation, die sie unabhängig von anderen staatlichen Behörden wahrnimmt.

In der Russischen Föderation (Artikel 8 der Verfassung der Russischen Föderation) werden die Einheit des Wirtschaftsraums, der freie Waren-, Dienstleistungs- und Finanzmittelverkehr, die Förderung des Wettbewerbs und die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit gewährleistet.

Darüber hinaus hat jeder das Recht, seine Fähigkeiten und sein Eigentum für unternehmerische und andere gesetzlich nicht verbotene wirtschaftliche Tätigkeiten frei einzusetzen. Auf Monopolisierung und unlauteren Wettbewerb abzielende Wirtschaftstätigkeit ist nicht erlaubt (Artikel 34 der Verfassung der Russischen Föderation).

Die nächste Ebene der bankrechtlichen Quellen sind Bundesgesetze.

Das Verfahren für ihre Veröffentlichung und ihr Inkrafttreten ist im Bundesgesetz Nr. 14-FZ vom 1994. Juni 5 „Über das Verfahren für die Veröffentlichung und das Inkrafttreten von Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetzen und Gesetzen der Bundeskammern“ geregelt Montage." [5] Gemäß Art. 105 der Verfassung der Russischen Föderation werden Bundesgesetze von der Staatsduma verabschiedet. Von der Staatsduma verabschiedete Bundesgesetze werden dem Föderationsrat innerhalb von fünf Tagen zur Prüfung vorgelegt. Ein Bundesgesetz gilt als vom Föderationsrat angenommen, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder dieser Kammer dafür stimmen oder wenn es nicht innerhalb von vierzehn Tagen vom Föderationsrat beraten wurde.

Allerdings muss beachtet werden, dass die Bankengesetze unbedingt vom Föderationsrat berücksichtigt werden müssen. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des Art. 106 der Verfassung der Russischen Föderation, der eine Liste von Themen vorsieht, zu denen von der Staatsduma angenommene Bundesgesetze im Föderationsrat zwingend zu prüfen sind. Dazu gehören insbesondere Bundesgesetze zu Fragen des Bundeshaushalts, Bundesabgaben und Abgaben, Finanz-, Währungs-, Kredit-, Zollordnung, Geldausgabe; Ratifizierung und Kündigung internationaler Verträge der Russischen Föderation. Da es in diesem Artikel um Finanz-, Währungs- und Kreditregulierung geht, sprechen wir daher über den Geldumlauf und die Aktivitäten von Kreditorganisationen.

Das Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)“ ist eine Neufassung des Gesetzes der RSFSR „Über die Zentralbank der RSFSR (Bank von Russland)“ unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen erstellt durch das Bundesgesetz „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der RSFSR „Über die Zentralbank“ der RSFSR (Bank Russlands)“, das am 12. April von der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation angenommen wurde, 1995, unterzeichnet vom Präsidenten der Russischen Föderation am 26. April 1995 und trat am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung (veröffentlicht in der Rossiyskaya Gazeta am 4. Mai 1995) in Kraft, mit Ausnahme bestimmter Artikel, der Bedingungen und der Reihenfolge von deren Inkrafttreten in der Kunst festgelegt ist. 5 dieses Bundesgesetzes.

Das Gesetz enthält einen verallgemeinernden Begriff von Banken und Nichtbanken-Kreditorganisationen - "Kreditorganisationen".

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes verlor die Charta der Zentralbank der RSFSR (Bank von Russland) gemäß Art. 4 des Bundesgesetzes „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der RSFSR „Über die Zentralbank der RSFSR (Bank von Russland)“.

Gemäß Art. 1 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ werden Status, Aufgaben, Funktionen, Befugnisse und Grundsätze der Organisation und Tätigkeit der Bank of Russia durch die Verfassung der Russischen Föderation bestimmt, genannt das Bundesgesetz und andere Bundesgesetze. Der Sitz der zentralen Organe der Bank von Russland ist die Stadt Moskau.

Der rechtliche Status der Bank von Russland ist in Art. 2 des vorgenannten Bundesgesetzes. Die Bank von Russland ist eine juristische Person mit einem Siegel, das das Staatswappen der Russischen Föderation und ihrer Gründung darstellt. Das genehmigte Kapital und sonstiges Eigentum der Bank von Russland sind Bundeseigentum. In Übereinstimmung mit den Zwecken und in Übereinstimmung mit dem durch Bundesgesetz festgelegten Verfahren übt die Bank von Russland die Befugnis aus, das Eigentum der Bank von Russland zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. Die Beschlagnahme und Belastung des Eigentums der Bank von Russland ohne ihre Zustimmung ist nicht gestattet. Der Staat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Bank von Russland, und die Bank von Russland haftet nicht für die Verbindlichkeiten des Staates, außer in Fällen, in denen sie solche Verbindlichkeiten übernommen hat, oder sofern durch Bundesgesetze nichts anderes bestimmt ist. In Kunst. 4 des Bundesgesetzes sind die Aufgaben der Bank von Russland festgelegt. Die Bank von Russland hat das Recht, sich an die Gerichte zu wenden, um Rechtsakte der föderalen Staatsbehörden, der Staatsbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und der lokalen Regierungen für ungültig zu erklären (Artikel 3 des Bundesgesetzes).

Bank von Russland gemäß Art. 6 des Bundesgesetzes erlässt normative Akte zu Fragen, die durch das Bundesgesetz und andere Bundesgesetze in seine Zuständigkeit fallen, die Bundesgesetzen nicht widersprechen können.

Die Befugnisse und Aufgaben der Leitungsorgane der Bank von Russland werden durch Kapitel III des Bundesgesetzes bestimmt

Das Bundesgesetz sieht das Verfahren für die Beteiligung der Bank von Russland als juristische Person am Kapital von Krediten, internationalen und anderen Organisationen (Artikel 7, 8) sowie eine Liste der Operationen vor, die die Bank von Russland durchführen kann heraus (Kapitel XIII).

Kapitel IX enthält die Normen, die die außenwirtschaftliche Tätigkeit der Bank von Russland regeln.

Die Bankenregulierung und die Aufsicht über die Aktivitäten von Kreditinstituten werden von der Bank von Russland gemäß Kapitel X des Bundesgesetzes, Art. 55 sieht insbesondere vor, dass das Hauptziel der Bankenregulierung und -aufsicht darin besteht, die Stabilität des Bankensystems zu wahren und die Interessen von Einlegern und Gläubigern zu schützen.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Bank von Russland sich nicht in die operative Tätigkeit von Kreditinstituten einmischt, außer in Fällen, die in Bundesgesetzen vorgesehen sind.

Die Bank von Russland ist befugt, verbindliche Regeln für Kreditinstitute für die Durchführung von Bankgeschäften, die Führung von Buchführungsunterlagen, die Erstellung und Übermittlung von Buchführungs- und Statistikberichten sowie Wirtschaftsstandards festzulegen. Das Bundesgesetz verbietet es der Bank von Russland jedoch, von Kreditinstituten Aufgaben zu verlangen, die für sie nicht charakteristisch sind (Artikel 57).

Die Aufsicht dient der Umsetzung der Bankenregulierung. Der Bank von Russland wurde das Recht eingeräumt, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Kreditinstitute anzuwenden (Verbot bestimmter Bankgeschäfte, Erhebung von Geldbußen, Widerruf einer Banklizenz und einige andere Vollstreckungsmaßnahmen) (Artikel 75). Hieraus entstehende Streitigkeiten unterliegen der Prüfung durch Schiedsgerichte.

Die Bank von Russland organisiert bargeldlose Zahlungen (Kapitel XII des Bundesgesetzes).

In Kunst. 80 des Bundesgesetzes sieht vor, dass die Bank von Russland die Stelle ist, die die Organisation von Abwicklungs-, einschließlich Clearing-, Systemen in der Russischen Föderation koordiniert, reguliert und lizenziert. Die Bank von Russland ist befugt, Regeln, Formulare, Bedingungen und Standards für bargeldlose Zahlungen festzulegen. In diesem Fall sollte die Gesamtdauer der bargeldlosen Zahlung zwei Werktage innerhalb der Russischen Föderation und fünf Werktage innerhalb der Russischen Föderation nicht überschreiten.

Fremdwährung als Zahlungsmittel wird bei bargeldlosen Zahlungen für Waren und Dienstleistungen nur in den durch Bundesgesetze festgelegten Fällen verwendet.

Die Struktur und die Organisationsprinzipien der Bank von Russland sind in den Normen des Kapitels XIII des Bundesgesetzes verankert. Die territorialen Institutionen der Bank von Russland haben nicht den Status einer juristischen Person, und ihre Aufgaben und Funktionen werden durch die vom Verwaltungsrat genehmigten Vorschriften über die territorialen Institutionen der Bank von Russland festgelegt (Artikel 84).

Der rechtliche Status und die Funktionen von Geschäftsbanken und anderen Kreditinstituten sind im Bundesgesetz Nr. 3-FZ vom 1996. Februar 17 „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der RSFSR „Über Banken und Bankaktivitäten in der RSFSR““ geregelt. mit Änderungen und Ergänzungen.

Das Bundesgesetz Nr. 31-FZ vom 1998. Juli 151 führte neue Änderungen ein. [6] Dieses Gesetz definiert den Begriff einer Kreditorganisation, legt die Struktur des Bankensystems fest, legt eine Liste von Vorschriften fest, die die Bankaktivitäten regeln, und regelt darüber hinaus eine Reihe weiterer Fragen.

Vorschriften der Bank von Russland

Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die der Zentralbank der Russischen Föderation durch das Bundesgesetz vom 2. Dezember 1990 „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ (in der Fassung vom 26. April 1995) übertragenen Aufgaben umzusetzen ) ist die Bank von Russland berechtigt, Verordnungen zu erlassen.

In Kunst. 6 des genannten Bundesgesetzes heißt es:

„Zu Fragen, die durch dieses Bundesgesetz und andere Bundesgesetze in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, erlässt die Bank von Russland Vorschriften, die für Bundesbehörden, Regierungsbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und lokale Regierungen sowie alle juristischen Personen und Einzelpersonen der Bank von Russland verbindlich sind.“ Die Regulierungsgesetze der Bank von Russland dürfen nicht im Widerspruch zu Bundesgesetzen stehen und treten ab dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in der offiziellen Veröffentlichung der Bank von Russland (Bulletin der Bank von Russland) in Kraft, außer in den vom Vorstand festgelegten Fällen Regulierungsakte der Bank von Russland, die sich direkt auf die Rechte, Freiheiten oder Pflichten der Bürger auswirken, müssen beim Justizministerium der Russischen Föderation in der für die Registrierung festgelegten Weise registriert werden Die Verordnungen der Bundesministerien und -abteilungen werden bei Bedarf vollständig an alle registrierten Kreditinstitute der Post oder einer anderen Verbindung gesendet. Gegen Regulierungsakte der Bank von Russland kann gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren Berufung eingelegt werden.“[7]

Diese gesetzlichen Anforderungen sind wichtig für die Stärkung und Entwicklung des Bankensystems. Die Qualität der Dienstleistungen, die Kreditinstitute ihren Kunden erbringen, hängt weitgehend davon ab, wie die Vorschriften der Bank von Russland erstellt und herausgegeben werden und welche Themen sie regeln.

Aus Sicht der Stärkung von Recht und Ordnung in den Bankbeziehungen ist es notwendig, die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften der Bank von Russland zu erreichen. Rechtsstaatlichkeit ist, wie bereits erwähnt, das Rechtsstaatsprinzip und eine unabdingbare Voraussetzung für die Herausbildung der Zivilgesellschaft.

In dem vom Internationalen Währungsfonds entwickelten und vom Interimsausschuss angenommenen Dokument mit dem Titel „Code of Good Practice for Transparency in Monetary and Financial Policies: Declaration of Principles“ heißt es (Abschnitt 3.4), dass „die Öffentlichkeit ungehinderten Zugang haben sollte.“ von der Zentralbank herausgegebene Texte normativer Akte“. [8]

Daher sollte das aktuelle Regulierungssystem der Bank of Russia einem breiten Nutzerkreis zur Verfügung stehen. Der einzige Grund für die Nichtveröffentlichung der Vorschriften der Bank of Russia ist die Notwendigkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Geheimhaltung oder Vertraulichkeit zu gewährleisten. Aber im letzteren Fall darf der normative Rechtsakt nur dann nicht zur allgemeinen Bekanntmachung veröffentlicht werden, wenn er mit „Für den amtlichen Gebrauch“ gekennzeichnet ist.

Die Verordnungen der Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland) „Über das Verfahren für die Vorbereitung und das Inkrafttreten von Verordnungen der Bank von Russland“ vom 15. September 1997 Nr. 519 [9] sehen eine Reihe von Anforderungen vor die für das Verständnis der Bedeutung von Rechtsnormen und ihrer korrekten Anwendung unerlässlich sind: der allgemeine Begriff eines normativen Akts als eines Akts, der eine oder mehrere Rechtsregeln enthält, einige Unterschiede zwischen normativen und nicht normativen Akten erläutert und auch deren Klassifizierung vorsieht (Bestimmungen, Anweisungen, Anweisungen) legt das Verfahren für die Ausarbeitung von Entwürfen normativer Rechtsakte, deren Annahme, Registrierung und Veröffentlichung fest.

Die oben genannten Verordnungen der Zentralbank besagen, dass „normative Akte zur staatlichen Registrierung beim Justizministerium der Russischen Föderation eingereicht werden müssen: sie enthalten eine oder mehrere Normen, die sich direkt auf bürgerliche, politische, sozioökonomische, kulturelle und andere Rechte auswirken, Freiheiten und legitimen Interessen der Bürger, garantiert ihre Umsetzung, verankert in der Verfassung der Russischen Föderation und anderen föderalen Gesetzen; Einrichtung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des organisatorischen und rechtlichen Mechanismus für die Umsetzung dieser Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen, in Kraft zum Zeitpunkt der Vorlage des normativen Rechtsakts zur staatlichen Registrierung.

Aus dem obigen Zitat ist ersichtlich, dass die Verordnung den Umfang der normativen Akte erweitert, die beim Justizministerium der Russischen Föderation registriert werden müssen, da sie die Anforderungen von Art. 6 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ wird eine weitere Anforderung hinzugefügt: jene Regulierungsakte der Bank of Russia, die als „Errichtung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Organisation und Rechtsmechanismus für die Ausübung dieser Rechte, Freiheiten und rechtlichen Interessen." Da es sich jedoch um die Rechte der Bürger handelt, müssen solche Akte in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise veröffentlicht werden.

Die Registrierung von Akten im Justizministerium erfolgt in der für die Registrierung von Akten der Bundesministerien und -abteilungen festgelegten Weise. In Ziffer 7.2 der Verordnungen der Bank von Russland Nr. 519 heißt es unter anderem, dass „normative Akte der staatlichen Registrierung unterliegen:

▪ eine oder mehrere Normen enthalten, die sich unmittelbar auf bürgerliche, politische, sozioökonomische, kulturelle und andere Rechte, Freiheiten und legitime Interessen der Bürger auswirken, sowie Garantien für deren Umsetzung, die in der Verfassung der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen verankert sind;

▪ Festlegung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des organisatorischen und rechtlichen Mechanismus zur Umsetzung dieser Rechte/Freiheiten und berechtigten Interessen, der zum Zeitpunkt der Einreichung des normativen Rechtsakts zur staatlichen Registrierung in Kraft war.“

Als Ya.A. Geyvandov "Der Großteil der Vorschriften der Bank von Russland, die Rechtsnormen enthalten, wird nicht kontrolliert und nicht auf ihre Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung überprüft. Sie werden im Justizministerium der Russischen Föderation keiner rechtlichen Prüfung unterzogen, sie sind nicht vollständig der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht unterliegen, und insoweit dürfen rechtswidrige Regelungen nicht aufgehoben oder angefochten werden.“

In vielen Fällen wurden die Vorschriften der Bank of Russia nicht offiziell veröffentlicht, obwohl sie nicht mit „For Official Use“ gekennzeichnet sind. Darüber hinaus gibt es darunter solche, die die Mechanismen zur Ausübung der Rechte von Einlegern und Gläubigern von Kreditinstituten betreffen, beispielsweise im Sinne einer liberalen Haltung der Bankenaufsichtsbehörden bei Verstößen gegen Standards, die so oder so zum anderen die Interessen der Einleger beeinträchtigen.

Der Kern dieses Problems besteht darin, dass alle normativen Akte öffentliche Interessen berühren und daher vom Staat kontrolliert werden. Darüber hinaus hängt das Verfahren für diese Kontrolle von der Kategorie des normativen Rechtsakts ab. Es kann auch vorkommen, dass unveröffentlichte normative Akte, die keiner der Kategorien von normativen Akten angehören, grundsätzlich der staatlichen Kontrolle entzogen sind.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 17. November 1998 Nr. GKPI 98-648 „Über die Erklärung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Verwaltungsrats der Bank von Russland vom 1. September 1998 „Über Maßnahmen zum Schutz öffentlicher Einlagen in.“ Banken“ heißt es, dass „diese Entscheidung rechtliche Normen und Anforderungen an die staatliche Registrierung enthält, da gemäß Klausel 10 des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation vom 23. Mai 1996 Nr. 763 „Über das Verfahren zur Veröffentlichung und Inkrafttreten von Gesetzen des Präsidenten der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation und von Rechtsakten der föderalen Exekutivorgane; von Rechtsakten der Bundesbehörden, mit Ausnahme von Gesetzen und ihren einzelnen Bestimmungen, die Informationen enthalten, die ein Staatsgeheimnis darstellen, oder Informationen vertraulicher Art, die keiner staatlichen Registrierung unterzogen wurden, sowie registrierte, aber nicht in der vorgeschriebenen Weise veröffentlichte Informationen haben keine rechtlichen Konsequenzen, da sie nicht in Kraft getreten sind, und können nicht als Grundlage für die Regelung einschlägiger Rechtsverhältnisse und die Verhängung von Sanktionen dienen Bürger, Beamte und Organisationen wegen Nichtbeachtung der darin enthaltenen Anweisungen.“ Darüber hinaus wies der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation darauf hin, dass solche normativen Rechtsakte aufgrund der „Regeln für die Ausarbeitung normativer Rechtsakte der föderalen Exekutivorgane und deren staatliche Registrierung“, die durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden, nicht der Anwendung unterliegen Bund vom 13. August 1997 Nr. 1009.

Gemäß Art. 6 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ (in der Fassung vom 26. April 1995) müssen Vorschriften der Bank of Russia, die sich direkt auf die Rechte, Freiheiten oder Pflichten der Bürger auswirken, bei der registriert werden Justizministerium der Russischen Föderation in der für die Registrierung von Akten der föderalen Ministerien und Ämter festgelegten Weise.

Kunst. 16 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation sieht vor, dass "Verluste, die einem Bürger oder einer juristischen Person durch rechtswidrige Handlungen (Untätigkeit) staatlicher Stellen, lokaler Regierungsstellen oder Beamter dieser Stellen entstehen, einschließlich der Ausstellung einer Handlung a staatliche Stelle, die sich nicht an das Gesetz oder einen anderen Rechtsakt hält, oder eine Stelle der örtlichen Selbstverwaltung, unterliegen der Entschädigung durch die Russische Föderation, das entsprechende Subjekt der Russischen Föderation oder eine Gemeinde".

Darüber hinaus heißt es in demselben Regulierungsgesetz der Bank von Russland (Absatz 1.2), dass „gemäß Artikel 25 des Bundesgesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“ ein Kreditinstitut verpflichtet ist, die Standards für erforderliche Rücklagen einzuhalten die Bank von Russland.“ [10] Aber Art. 25 des Bundesgesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“ wurde vom Gesetzgeber in Kapitel III eingeordnet, das den Titel „Gewährleistung der Stabilität des Bankensystems, Schutz der Rechte und Interessen der Einleger und Gläubiger von Kreditinstituten“ trägt.

Im Bundesgesetz vom 2. Dezember 1990 Nr. 394-1 „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ wird dieser Begriff ebenfalls nicht verwendet, sondern nur in Art. 35 (S. 2), dass die erforderlichen Reservesätze eines der wichtigsten Instrumente und Methoden der Geldpolitik der Bank von Russland sind. Weiter in Art. 36 besagt, dass "die Bank von Russland das Gesamtvolumen der von ihr vergebenen Kredite gemäß den anerkannten Richtlinien der einheitlichen staatlichen Geldpolitik reguliert".

So sieht das Gesetz vor, dass die von der Bank of Russia selbst vergebenen Kredite reguliert werden. Hier wird nichts über dieselben Kredite gesagt, die von Geschäftsbanken vergeben werden.

Darüber hinaus sollte die Geldpolitik mit den Zielen der Bank von Russland übereinstimmen. Wie bereits erwähnt, sieht die Gesetzgebung vor, dass eines dieser Ziele darin besteht, die Interessen von Gläubigern und Einlegern zu schützen. Hier zeigt sich, dass die Pflichtreserve als Methode und Instrument der Geldpolitik nicht den Zielen dieser Politik entspricht. Sie kommt dem nicht nach, weil bei ihrer Anwendung nicht berücksichtigt wird, dass der Schutz von Einlegern und Gläubigern von Kreditinstituten ein gesetzlich festgelegtes Ziel ist und das Ziel der Lösung des Problems der Vervielfachung und Begrenzung der Kredite nicht angegeben ist.

Folglich kann die von der Bank of Russia angewandte ökonomische Methode bestenfalls als zweitrangig gegenüber der Notwendigkeit angesehen werden, bestimmte Methoden zum Schutz der Einleger anzuwenden. Zum anderen sind die fraglichen Methoden - Methoden zum Schutz von Einlegern und Gläubigern der Banken als praktische Mechanismen - in der gesetzlich vorgesehenen Form eindeutig unzureichend.

Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 1997 Nr. 1009 „Über die Genehmigung der Regeln für die Ausarbeitung normativer Rechtsakte der föderalen Exekutivorgane und ihre staatliche Registrierung“ besagt insbesondere, dass „normative Rechtsakte erlassen werden von Organen des Bundes in Form von Beschlüssen, Anordnungen, Verfügungen, Anordnungen, Weisungen und Verordnungen. Die Veröffentlichung von Rechtsakten mit Verordnungscharakter in Form von Briefen und Telegrammen ist nicht zulässig.“

Im Bankrecht ist dieser Sachverhalt relevant, da er die wesentlichen Interessen der Gläubiger berührt. Gemäß der Verordnung des Justizministeriums der Russischen Föderation vom 17. April 1998 Nr. 42 „Über die Genehmigung von Erläuterungen zur Anwendung der Regeln für die Ausarbeitung von Rechtsakten der föderalen Exekutivorgane und deren staatliche Registrierung“ [ 11] ab dem Datum des Inkrafttretens des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 1997 Nr. 1009 „Über die Genehmigung der Regeln für die Ausarbeitung normativer Rechtsakte der föderalen Exekutivorgane und deren staatliche Registrierung“ normativ Rechtsakte von Bundesorganen werden nur in Form von Beschlüssen, Anordnungen, Weisungen, Ordnungen, Weisungen und Verordnungen erlassen. In anderer Form erlassene Rechtsakte (z. B. Weisungen etc.) sollten keinen normativen Rechtscharakter haben. Dasselbe Dokument sieht vor, dass ein normativer Rechtsakt von mehreren Bundesvollzugsbehörden, anderen Organen (Organisationen) oder einer von ihnen im Einvernehmen mit den anderen gemeinsam erlassen werden kann. In diesem Fall gilt ein normativer Akt als gemeinsam erlassen, wenn er von den Leitern (Leiterpersonen) mehrerer Bundesorgane und anderer Organe (Organisationen) unterzeichnet (genehmigt) wird.

Wenn nach dem Recht der Russischen Föderation die Genehmigung eines Rechtsakts mit Verordnungspflicht zwingend ist und er auch Bestimmungen, Normen und Anweisungen enthält, die andere föderale Exekutivorgane, andere Organe und Organisationen betreffen, ist der Entwurf eines Rechtsakts mit Verordnungscharakter Gegenstand Genehmigung, die durch Visa von Leitern oder stellvertretenden Leitern zuständiger Bundesvollzugsbehörden, anderer Organe und Organisationen erteilt wird. Sowohl die Regeln als auch die Klarstellungen sehen vor, dass die Struktur eines normativen Rechtsakts die logische Weiterentwicklung des Themas der rechtlichen Regelung sicherstellen soll.

In den Erläuterungen heißt es, dass ein Verweis in einem Rechtsakt mit Vorschrift auf einen Rechtsakt mit Vorschrift eines föderalen Exekutivorgans, der vor dem 15. Mai 1992 erlassen wurde und die staatliche Registrierung beim Justizministerium der Russischen Föderation nicht bestanden hat, nicht zulässig ist. Dieser Umstand ist für das Bankrecht von großer Bedeutung, da die Vorschriften der Bank von Russland in einer Reihe von Fällen den Gesetzeshüter auf die Vorschriften der Staatsbank der UdSSR verweisen.

Um ihre Regulierungsaktivitäten zu rationalisieren, hat die Bank von Russland dennoch, wenn auch mit erheblicher Verzögerung, die Verordnungen der Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland) vom 15. September 1997 Nr. 519 „Über das Verfahren für die Vorbereitung und das Inkrafttreten von Regulierungsakten der Bank von Russland.“ [12] Wenn man bedenkt, dass die Bank von Russland jedes Jahr etwa tausend verschiedene Verordnungen erlässt, wird deutlich, dass die Verzögerung bei der Verabschiedung dieser Verordnung negative Auswirkungen auf das Bankrecht und die Praxis seiner Anwendung im Allgemeinen hatte.

Die vorgenannten Verordnungen der Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia) vom 15. September 1997 legen eine Reihe von Anforderungen für herausgegebene Verordnungen fest.

Es ist vorgesehen, dass Regulierungsakte der Bank von Russland „Handlungen der Bank von Russland sind, die darauf abzielen, Rechtsnormen als dauerhafte oder vorübergehende Regelungen festzulegen, zu ändern oder aufzuheben, die für einen durch das Bundesgesetz „Über die Zentrale“ bestimmten Personenkreis verbindlich sind Bank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ und dieser Verordnung, die für die wiederholte Verwendung auf dem Territorium der Russischen Föderation bestimmt sind.“ Regulierungsakte der Bank von Russland werden von ihr zu Fragen erlassen, die in die Zuständigkeit der Bank von Russland fallen, durch das Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)“ und andere Bundesgesetze. Sie sind für Bundesbehörden, Regierungsbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und lokale Regierungen sowie für alle juristischen und natürlichen Personen verbindlich. Gleichzeitig dürfen die Vorschriften der Bank of Russia nicht im Widerspruch zu den Bundesgesetzen stehen. Sie haben keine rückwirkende Wirkung.

Die Verordnung besagt, dass, wenn ein Gesetz der Bank von Russland eine oder mehrere Rechtsnormen enthält, es sich auf die Vorschriften der Bank von Russland bezieht und gemäß dieser Verordnung und anderen Vorschriften der Bank von Russland verabschiedet werden muss das Verfahren zur Vorbereitung und Umsetzung der Vorschriften der Bank von Russland Die folgenden Rechtsakte der Bank von Russland sind keine Rechtsakte der Bank von Russland; Auslegungshandlungen der Vorschriften der Bank von Russland und (oder) anderer aufsichtsrechtlicher Rechtsakte der Russischen Föderation innerhalb der Zuständigkeit der Bank von Russland, wenn sie direkt zur Auslegung der genannten aufsichtsrechtlichen Rechtsakte befugt ist; Akte, die ausschließlich technische Formate und andere technische Anforderungen enthalten; andere Rechtsakte, die nicht die in Ziffer 1.2 der Verordnungen festgelegten Merkmale eines Regulierungsaktes der Bank von Russland erfüllen.

Zum ersten Mal wurden die Formulare für die Ausstellung von Vorschriften der Bank of Russia eindeutig festgelegt:

a) Anweisungen der Bank von Russland;

b) die Position der Bank von Russland;

c) Anweisung der Bank von Russland.

Verordnungen der Bank von Russland werden in Form von Anweisungen verabschiedet, wenn sie ihrem Inhalt nach gesonderte Regeln zu Fragen in der Zuständigkeit der Bank von Russland in Form von Anweisungen zur Änderung und Ergänzung der geltenden Verordnung der Bank von Russland festlegen Russland, wenn sie Bestimmungen zur Änderung bestimmter Bestimmungen der geltenden Verordnung der Bank von Russland und (oder) zu Änderungen des Regulierungsgesetzes der Bank von Russland enthalten; in Form von Anweisungen zur Aufhebung des aktuellen Regulierungsgesetzes der Bank of Russia, wenn sie das aktuelle Regulierungsgesetz der Bank of Russia insgesamt aufheben.

Normative Akte der Bank von Russland werden in Form von Verordnungen erlassen, wenn ihr Hauptinhalt die Festlegung systematisch miteinander verbundener Regeln zu Angelegenheiten ist, die in die Zuständigkeit der Bank von Russland fallen.

Verordnungen der Bank von Russland werden in Form von Anweisungen erlassen, wenn ihr Hauptinhalt darin besteht, das Verfahren zur Anwendung der Bestimmungen von Bundesgesetzen und anderen aufsichtsrechtlichen Rechtsakten zu Fragen festzulegen, die in die Zuständigkeit der Bank von Russland fallen (einschließlich Anweisungen und Verordnungen von die Bank von Russland).

Thema 3. BANKENSYSTEM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Der Begriff der Banktätigkeit wird durch seine wesentlichen Merkmale und Elemente bestimmt, die sie verbinden. Diese Zeichen und Elemente umfassen unserer Meinung nach das Thema, die Ziele, die Themen, den Inhalt und die rechtliche Regulierung des Bankwesens.

Das Bankensystem in Russland umfasst zwei Subsysteme: die Bank of Russia und Kreditinstitute. Alle Beziehungen zwischen diesen Subsystemen entstehen, ändern und beenden sich im Zusammenhang mit ihren Bankgeschäften.

Banken und andere Kreditinstitute agieren in einem bestimmten Sektor des Marktes – im System der Geld- und Finanzbeziehungen: Dieser bestimmt den Gegenstand ihrer Tätigkeit: Geld, Währungswerte, sonstige Finanzinstrumente.

Die Gesetzmäßigkeiten des Geldwesens (Geldausgabe und Geldumlauf, Geldakkumulation und deren Platzierung) werden maßgeblich durch die Funktionen des Geldes bestimmt. Die effektivste Umsetzung dieser Funktionen in Form von Bankdienstleistungen ist Gegenstand der Tätigkeit von Kreditinstituten.

a) Die Funktion des Geldes als Wertmaß wird in solchen Formen der Banktätigkeit von Kreditinstituten wie der Eröffnung und Führung von Bankkonten verwirklicht; Gutschrift von Geldern auf Bankkonten, Währungsneubewertung, Zinsabgrenzung usw.

In Bezug auf die Bank von Russland manifestiert sich diese Funktion in solchen Arten ihrer Aktivitäten wie der Ausgabe von Geld, der Aufrechterhaltung ihres Wechselkurses und ihrer Kaufkraft sowie der Organisation des Abwicklungssystems im Land.

b) Informationsfunktion des Geldes. Was die Buchungen betrifft, so sind sie nichts als Geld, sondern nur in bargeldloser Form. Geld kann in Papierform (Bargeld) oder in entmaterialisierter Form (digitale Aufzeichnung auf dem Konto, elektronische Medien) vorliegen. Unbares Geld ist unserer Meinung nach eine bestimmte Art von Bankinformationen, die bei Abrechnungen verwendet werden. Kontoeinträge sind Informationen über den Wert des Geldes.

Die Banktätigkeit kann als sich ständig änderndes Informationssystem dargestellt werden, das nur die Finanzen und die Geldbewegungen durch die Konten einer bestimmten Bank widerspiegelt. Demnach ist der Geldumlauf die Zirkulation von Wertinformationen innerhalb des gesamten Geld- und Finanzsystems.

In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung der Rolle von Informationen und ihres rechtlichen Schutzes im Bankensystem deutlich. Beispielsweise können Informationen die Attraktivität von Bankeinlagen, Aktien und verschiedenen Finanzinstrumenten oder Wertpapieren erhöhen oder im Gegenteil verringern.

Daher sind die Banktätigkeiten von Kreditinstituten und die Banktätigkeiten der Bank von Russland in einer Reihe von Bereichen miteinander verbunden. Gleichzeitig gibt nur die Bank von Russland Geld aus und organisiert den Geldumlauf im Land. Darin und in einigen anderen Merkmalen unterscheidet sich ihre Banktätigkeit von den Tätigkeiten von Geschäftsbanken und anderen Kreditinstituten.

c) Geld erfüllt die Funktion eines Zirkulationsmittels (Zahlung). Dementsprechend sorgen Kreditinstitute für einen direkten Geldumlauf. Sie sind in das allgemeine monetäre Bankensystem integriert, haben Korrespondenzbeziehungen mit der Bank von Russland und anderen Kreditorganisationen, führen Abrechnungen zwischen verschiedenen Organisationen, Unternehmen und Institutionen durch: als Überweisung, Devisenumtausch, bei verschiedenen Arten von Umrechnungsvorgängen usw .

d) Geld hat eine systemische Funktion. Die Systemfunktion des Geldes besteht darin, dass es die Funktion der Akkumulation erfüllt. Dementsprechend nehmen Geschäftsbanken Einlagen entgegen und vergeben Kredite. In diesem Sinne lassen sich die Bewegung von Leihkapital oder z. B. die Anziehung von Einlagen als bestimmte Systeme darstellen, die neue Qualitäten erlangen, wenn sie zu produktiveren Systemen kombiniert werden, in denen eine Wertsteigerung des Geldes stattfindet.

Banken akkumulieren Kapital als Geldsystem. Dann weisen sie Kapital zu. So wird das monetäre Mikrosystem einer Kreditorganisation über Bankgeschäfte in andere Systeme integriert, beispielsweise über die Börse in Systeme der Realwirtschaft.

Ziele des Bankwesens

Die Ziele der Banktätigkeit von Kreditinstituten und die Ziele der Tätigkeit der Bank von Russland sind unterschiedlich. Dies liegt an ihrem rechtlichen Status und ihren Funktionen im Geld- und Finanzsystem: Die Bank von Russland ist eine öffentliche Institution, die das Bankensystem reguliert und die Bankenaufsicht ausübt, während die Rolle der Kreditinstitute von privaten wirtschaftlichen Bedürfnissen und Interessen bestimmt wird.

a) Kreditinstitute streben danach, den größtmöglichen Gewinn aus ihren Bankgeschäften und Transaktionen zu ziehen. In diesem Sinne ist die Banktätigkeit eine Art unternehmerische Tätigkeit. Sie beschränkt sich jedoch nur auf den Umfang von Bankgeschäften und -transaktionen.Wie später gezeigt wird, ist es Kreditinstituten untersagt, Produktions-, Handels- und Versicherungstätigkeiten auszuüben.

b) Die Aktivitäten der Bank von Russland werden, wie bereits erwähnt, von folgenden Zielen bestimmt: Aufrechterhaltung des Wechselkurses und der Kaufkraft des Rubels; Stärkung und Entwicklung des Bankensystems und Organisation eines effizienten Abwicklungssystems. Daher ist diese Tätigkeit, wie im Gesetz vorgesehen, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass alle Ausgaben der Bank von Russland aus ihren Einnahmen erstattet werden, und dementsprechend führt sie alle Arten von Bankgeschäften durch.

Der Inhalt des Bankwesens

Inhaltlich umfasst die Banktätigkeit eine gesetzlich vorgesehene Liste möglicher Bankgeschäfte und eine Banklizenz.

In Kunst. 5 des Bundesgesetzes "Über Banken und Bankwesen" nicht nur Bankgeschäfte, sondern auch Transaktionen genannt. Beachten Sie, dass die aktuelle Gesetzgebung keine normative Definition des Begriffs Bankgeschäft enthält, sondern diese Begriffe nur in Art. 5 des genannten Gesetzes.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass alle Bankgeschäfte und -transaktionen in Rubel und bei Vorhandensein einer entsprechenden Lizenz der Bank von Russland in Fremdwährung durchgeführt werden.

a) Bankgeschäfte sind Bankgeschäfte und -geschäfte sowie sonstige Handlungen eines Kreditinstituts, die unmittelbar auf die Entwicklung der Effizienz und Erhöhung der Sicherheit von Bankdienstleistungen abzielen.

Banking hat viele Facetten. Es muss zwischen Haupt- und Nebenbanktätigkeit unterschieden werden.

Die Hauptbanktätigkeit ist die Tätigkeit eines Kreditinstituts, das Bankgeschäfte und -transaktionen umfasst (V.A. Shevchuk, D.A. Shevchuk. Banking Law: Study Guide. - M .: RIOR Publishing House, 2005).

Hilfsbanktätigkeiten zielen darauf ab, günstige und sichere Bedingungen für die Durchführung der Hauptbanktätigkeiten zu schaffen. Diese Aktivitäten stehen in indirektem Zusammenhang mit den Ergebnissen der Kernbankaktivitäten. Zu den Hilfsbankaktivitäten gehören beispielsweise Informatisierung, Sicherheit, ein Sicherheitssystem und andere ähnliche Aktivitäten verschiedener Abteilungen eines Kreditinstituts (Shevchuk D.A., Shevchuk V.A. Money. Credit. Banks. Ein Vortragskurs in einer kurzen Präsentation: Trainingsmethode. Zulage - M: Finanzen und Statistik, 2006).

Der Inhalt des Begriffs "Banking" hat neben dem theoretischen einen rein praktischen und sogar angewandten Wert (z. B. für die Richtigkeit der Buchhaltung, die Ermittlung von Finanzergebnissen und Steuerzahlungen). Gleichzeitig erinnern wir daran, dass die Bank von Russland Rechnungslegungsvorschriften festlegt und deren Umsetzung durch Kreditinstitute kontrolliert. Darüber hinaus überwacht er die Finanzlage von Kreditinstituten.

Unter diesem Gesichtspunkt und aus anderen rechtlichen Gründen ist es wünschenswert, dass in den Gesetzen zur Regulierung der Banktätigkeit präzise Konzepte verankert werden. Das Bundesgesetz Nr. 3-FZ vom 1996. Februar 17 „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der RSFSR „Über Banken und Bankaktivitäten in der RSFSR““ enthält jedoch keine Definition des Begriffs „Bankaktivitäten“. In der Praxis führt dies inzwischen zu vielen Unklarheiten, da der Begriff selbst in einer Reihe von Vorschriften verwendet wird. Die Aufsichtsabteilungen der Bank von Russland stehen bei Inspektionen von Kreditinstituten vor den gleichen Schwierigkeiten.

Manchmal gibt es in denselben Fragen einen Streit zwischen den Steuerbehörden, Kreditinstituten und der Bank von Russland. Beispielsweise wird in Verordnungen, die das Verfahren zur Zuordnung bestimmter Kosten zu Bankspesen regeln, die Formulierung „wenn sich die Kosten auf Banktätigkeiten beziehen“ verwendet. Die Frage, was mit Bankgeschäften zu tun hat und was nicht, kann manchmal Gegenstand eines Streits zwischen dem Finanzprüfer und der Bank werden und ist, wie die Praxis der Rechtsstreitigkeiten zwischen Finanzbehörden und Banken bestätigt, sehr relevant.

b) Die unternehmerische Tätigkeit eines Kreditinstituts ist begrenzt.

Diese Einschränkung erklärt sich aus der Tatsache, dass ein Kreditinstitut im Gegensatz zu anderen kommerziellen Organisationen Fremdmittel verwendet und dadurch nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Kunden ein gewisses Risiko birgt. Daher in der Kunst. In Art. 5 „Bankgeschäfte und sonstige Geschäfte eines Kreditinstituts“ des „Bundesgesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte““ heißt es, dass es einem Kreditinstitut verboten ist, Produktions-, Handels- und Versicherungstätigkeiten auszuüben. Es ist klar, dass die Aufnahme unternehmerischer Aktivitäten von Kreditinstituten zu einer Verringerung der Liquidität der Vermögenswerte führt, ganz zu schweigen davon, dass dies in einem Land mit einer hohen Kriminalitätsrate die Begehung verschiedener betrügerischer Transaktionen erleichtert.

Kreditinstitute können dieses Verbot jedoch jederzeit umgehen. Es ist bekannt, dass einige Banken damit beschäftigt waren, Tochtergesellschaften (bestenfalls) oder sogar Briefkastenfirmen zu gründen und dort Gelder von Kunden, einschließlich Einlegern, sicher zu überweisen. Gleichzeitig haben sie selbst natürlich keine Handelsaktivitäten betrieben. Das Bundesgesetz hätte neben dem Verbot der „Betätigung von Gewerbe-, Handels- und Versicherungstätigkeiten“ weitere Beschränkungen vorsehen können, sieht diese aber nicht vor. Solche Einschränkungen, aber nur klar und verständlich, sind notwendig. In Russland ist es sehr wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Vermögenswerte nicht von Banken abgezogen werden.

Themen der Banktätigkeit

Bankinstitute sind die Bank von Russland und Kreditinstitute. Sie verfügen über eine besondere Rechtsfähigkeit, die sie zur Aufnahme und Ausübung von Bankgeschäften nutzen. Gleichzeitig richtet sich ihre Rechtsfähigkeit nach den im Gesetz verankerten Zielen der Banktätigkeit. Diese Ziele sind unterschiedlich, daher sind Art und Umfang ihrer Rechtsfähigkeit unterschiedlich.

a) Die Bank von Russland handelt in Übereinstimmung mit ihrem Rechtsstatus, der im Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ verankert ist. Sie regelt den Prozess der Schaffung des Bankensystems und ist dementsprechend verantwortlich für die Vermeidung systemischer Risiken, die im Prozess der Interaktion zwischen Kreditinstituten entstehen. Daher legt sie bestimmte Finanzstandards fest, die alle Kreditinstitute einhalten müssen. Vor allem aber registriert es neu gegründete Geschäftsbanken und andere Kreditorganisationen. Er ist verpflichtet, die regulatorische Regulierung aller Banktätigkeiten und deren Überwachung gemäß den Anforderungen der Verfassung der Russischen Föderation, der föderalen Verfassungsgesetze und der föderalen Gesetze zu organisieren.

b) Kreditinstitute sind kommerzielle juristische Personen und handeln auf der Grundlage ihrer Statuten und in Übereinstimmung mit den ihnen von der Bank von Russland erteilten Lizenzen, um Gewinne zu erzielen. Sie werden in der vom Zivilrecht vorgesehenen Organisations- und Rechtsform errichtet. Das Föderale Gesetz „Über Banken und Banktätigkeit“ schränkte jedoch die Möglichkeiten ein, andere Organisations- und Rechtsformen im Bankwesen zu verwenden, mit Ausnahme einer Handelsgesellschaft – einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung.

Thema 4. KONZEPT UND INHALT VON BANKVERLETZUNGEN

Begriff und Ausgestaltung des Bankrechtsverhältnisses

Die Bedeutung eines Rechtsverhältnisses liegt darin, dass juristische Personen und Einzelpersonen, verschiedene Organisationen im Rahmen ihrer praktischen Tätigkeit ihr tatsächliches Verhalten und das Verhalten anderer Beteiligter in besonderer Hinsicht mit dem vergleichen und bewerten, dem das Verhalten entsprechen sollte die Anforderungen des Rechtsakts.

Ein bankrechtliches Verhältnis ist ein Verhältnis zwischen Subjekten des Bankrechts, das durch die Norm des Bankrechts geregelt wird und dessen eine Partei die Bank von Russland ist. Man kann auch sagen, dass ein Bankrechtsverhältnis ein Rechtsverhältnis zwischen Subjekten des Bankrechts ist, dessen Hauptinhalt die Rechte und Pflichten sind, die sich aus der Einhaltung, Durchführung, Nutzung und Anwendung des Verfahrens zur Durchführung von Bankgeschäften und -geschäften ergeben durch Gesetze und Vorschriften der Bank von Russland.

Beispielsweise besteht zwischen der Bank von Russland und einem Kreditinstitut ein Rechtsverhältnis für letzteres, um die für es festgelegten Standards einzuhalten. Tatsächlich kann es einige Abweichungen von dem für dieses Rechtsverhältnis festgelegten Modell der Finanztätigkeit geben - die einzige Frage ist der Grad der Abweichung. Aber ein Rechtsverhältnis sollte nicht als ein tatsächliches Verhältnis betrachtet werden, das Abweichungen enthält, sondern als ein Rechtsverhältnis, das heißt, wie es in dieser Situation sein sollte. Ein solcher Ansatz ermöglicht es immer, das Rechtliche und das Tatsächliche in Beziehungen zwischen Subjekten zu vergleichen, ohne sie miteinander zu vermischen.

Eine Bankbeziehung ist die Rechtsform einer tatsächlichen Bankbeziehung. Daher umfasst der Begriff des Rechtsverhältnisses nur das, was rechtlich ist. Der Inhalt des Rechtsverhältnisses selbst darf keine außerrechtlichen (tatsächlichen) Elemente enthalten. Rechtliche und tatsächliche gesellschaftliche Verhältnisse sind aufeinander bezogen, aber keine übereinstimmenden Begriffe.

Ein Bankrechtsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen Unternehmen, von denen eines immer die Bank von Russland ist. Es ist durch die Norm des Bankrechts vorgesehen, daher wird sein Willensinhalt gemäß der Methode der gesetzlichen Regulierung des Bankrechts - der Methode einer gebieterischen Anordnung - aufgebaut. Dies ist eine vertikale Beziehung.

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kreditinstitut und der Bank von Russland entsteht ab dem Zeitpunkt seiner Registrierung und wird durch die Löschung des entsprechenden Eintrags im staatlichen Registrierungsbuch der Kreditinstitute beendet.

In der Zeit zwischen diesen Bezugspunkten können zahlreiche Änderungen im Bankrechtsverhältnis eintreten, die in der Regel im Zusammenhang mit der Erlangung verschiedener Lizenzen, der Änderung von Gründungsdokumenten, der Einigung über die Leitung eines Kreditinstituts, seiner Umstrukturierung usw. stehen Transformation. Ein solches Rechtsverhältnis ist ein Statusverhältnis. In diesem Bankrechtsverhältnis wird die Stellung eines Kreditinstituts verwirklicht.

Ein Kreditinstitut hat aber nicht nur einen Status, einen rechtlichen Status, der sich bekanntlich im Laufe der Zeit ändert, sondern es funktioniert auch.

Die Funktionen eines Kreditinstituts sind die Hauptrichtungen seiner Banktätigkeit. Sie werden durch Bankgeschäfte und Transaktionen durchgeführt.

Bei Bankgeschäften und Transaktionen zwischen einem Kreditinstitut, Einlegern, Gläubigern und allen anderen Personen, die Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen, entstehen zivilrechtliche Beziehungen. Zivilrechtliche Beziehungen regeln nur den Teil der Banktätigkeit, der Gegenstand des Zivilrechts ist. Andere Rechtsgebiete haben ihren Gegenstand im Bankwesen.

Eine der führenden Universitäten in Russland im Bereich Recht, Finanzen, Bankwesen, Immobilienbewertung und -verwaltung ist die Moskauer Staatliche Universität für Geodäsie und Kartographie (MIIGAiK), insbesondere die Fakultät für Geisteswissenschaften (GUF) und die Fakultät für Wirtschaft und Territorium Verwaltung (FEUT).

Das Verfahren zur Durchführung von Bankgeschäften und -transaktionen unterliegt den Regeln der Bankgesetze und der Bank of Russia. Dieses Verfahren ist Gegenstand des Bankrechts. Ein Kreditinstitut ist verpflichtet, die für die Durchführung von Bankgeschäften und -geschäften festgelegten Regeln einzuhalten. Die Einhaltung der in diesen Regeln festgelegten Anforderungen führt zu operativen Bankrechtsbeziehungen zwischen dem Kreditinstitut und der Bank of Russia.

Die bankbetriebliche Rechtsbeziehung zwischen der Bank of Russia und einem Kreditinstitut ist vertikal aufgebaut. Aber die Banktätigkeit ist eine, und daher sind zivilrechtliche und bankrechtliche Beziehungen eng miteinander verbunden. Dies bedeutet, dass jede zivilrechtliche Beziehung zwischen einem Kreditinstitut und seinem Kunden, einschließlich eines Einlegers (horizontale Rechtsbeziehung), einer Bankrechtsbeziehung entspricht - zwischen der Bank von Russland und einem Kreditinstitut (vertikale Rechtsbeziehung).

Das ist die Logik der Methode der gesetzlichen Regulierung im Bankenrecht – der Methode der gebieterischen Ordnung.

In der juristischen Literatur wird nach Ansicht des Autors (Shevchuk D.A.) der Begriff des Bankrechtsverhältnisses zu weit gefasst. Die Tragweite des Begriffs hängt maßgeblich davon ab, wie die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses verstanden wird. Einige Autoren glauben, dass das Bankrechtsverhältnis komplex ist und sowohl durch die Normen des öffentlichen als auch des privaten Rechts geregelt wird.

Die sachliche Ausgestaltung eines Bankrechtsverhältnisses umfasst nur Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstituten und der Bank von Russland sowie zwischen den Gründern eines Kreditinstituts und der Bank von Russland zum Zeitpunkt der Gründung, Umstrukturierung, Umwandlung oder Liquidation des Bank, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit ihrer Sanierung.

Im Bankrecht wird, anders als im Zivilrecht, nur die Methode der gebieterischen Ordnung angewandt. Die Normen des Bankrechts sind zwingend. Sie sehen keine Waffengleichheit vor. Dies bestimmt weitgehend die Struktur des Rechtsverhältnisses und damit seine spezifische, sachliche Zusammensetzung.

Alle Rechtsbeziehungen und Bankgeschäfte in dieser Hinsicht sind keine Ausnahme, entstehen, ändern und beenden sich aufgrund von rechtlichen Tatsachen.

Rechtstatsachen werden in Ereignisse (vom Willen der Parteien unabhängige Umstände) und durch den Willen der Parteien begangene Handlungen unterteilt.

Gemäß Art. 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation ergeben sich bürgerliche Rechte und Pflichten aus den im Gesetz und in anderen Rechtsakten vorgesehenen Gründen sowie aus den Handlungen von Bürgern und juristischen Personen, die zwar nicht im Gesetz oder in solchen Akten vorgesehen sind , sondern aufgrund der allgemeinen Grundsätze und der Bedeutung des Zivilrechts zivilrechtliche Rechte und Pflichten begründen. Daraus ergeben sich bürgerliche Rechte und Pflichten:

1) aus Verträgen und anderen gesetzlich vorgesehenen Transaktionen sowie aus Verträgen und anderen Transaktionen, die zwar nicht gesetzlich vorgesehen sind, aber nicht dagegen verstoßen;

2) aus Akten staatlicher Organe und Organe der lokalen Selbstverwaltung, die gesetzlich als Grundlage für die Entstehung bürgerlicher Rechte und Pflichten vorgesehen sind;

3) aus einer Gerichtsentscheidung, die bürgerliche Rechte und Pflichten festlegt;

4) infolge des Erwerbs von Eigentum aus gesetzlich zulässigen Gründen;

5) als Ergebnis der Schaffung von Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, Erfindungen und anderen Ergebnissen der intellektuellen Tätigkeit;

6) als Folge der Schädigung einer anderen Person;

7) wegen ungerechtfertigter Bereicherung;

8) aufgrund anderer Handlungen von Bürgern und juristischen Personen;

9) aufgrund von Ereignissen, mit denen das Gesetz oder ein anderer Rechtsakt den Beginn zivilrechtlicher Folgen verbindet.

Alle diese Gründe lassen sich auch im Bankrecht anwenden.

Alle legalen Bankbeziehungen können bedingt in zwei große Gruppen unterteilt werden:

▪ Rechtsbeziehungen, in denen seine Zuständigkeit im System der Gewaltenteilung ausgeübt wird, also externe Rechtsbeziehungen in Bezug auf das Bankensystem als Ganzes. Hierbei handelt es sich um verfassungsrechtliche Rechtsbeziehungen zur Bildung seiner höchsten Leitungsorgane, zum Zusammenwirken mit der Legislative und der Exekutive des Staates. Darüber hinaus ist die Bank von Russland in einigen Fällen Gegenstand bestimmter internationaler Rechtsbeziehungen;

▪ Rechtsbeziehungen innerhalb des Bankensystems, in denen die gesetzlich vorgesehenen Funktionen der Bank von Russland wahrgenommen werden. Dies umfasst alle Rechtsbeziehungen, an denen Kreditinstitute und die Bank von Russland beteiligt sind.

Zu Beziehungen jeglicher Art gehören:

▪ Gegenstand, d. h. etwas, worüber Rechtsbeziehungen aufgebaut werden;

▪ Subjekt, d. h. Teilnehmer an Rechtsbeziehungen;

▪ Rechte und Pflichten der Subjekte der Rechtsbeziehungen.

Gegenstände des Bankrechtsverkehrs

Gegenstand des Bankrechtsverhältnisses ist die Banktätigkeit und die damit verbundenen gesellschaftlichen Beziehungen, deren Inhalt ein Bankbetrieb oder ein Bankgeschäft ist.

Bankgeschäfte und Bankgeschäfte werden von einem Kreditinstitut zum Zweck der Erbringung von Bankdienstleistungen und der Erzielung von Gewinnen durchgeführt, die wiederum als Teil der Banktätigkeit angesehen werden können. Die Banktätigkeit ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern kann auch Gegenstand anderer Rechtsbeziehungen sein, wie beispielsweise zivilrechtlicher, finanzieller oder steuerlicher Natur.

Die Abgrenzung von Rechtsbeziehungen ist wichtig für die Bestimmung der Art der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten an den betreffenden Rechtsbeziehungen. Die Banktätigkeit ist ein gemeinsamer Gegenstand des ganzen Komplexes der damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen. Aber in diesem allgemeinen Objekt gibt es Elemente, die zu Objekten spezifischer branchenrechtlicher Beziehungen werden.

Die Gegenstände des Bankrechtsverhältnisses und des Steuerrechtsverhältnisses sind eng miteinander verbunden, ihrer Natur nach jedoch unterschiedlich. Und diese Unterschiede sind maßgeblich auf den Gegenstand der gesetzlichen Regelung im Bankrecht und die Besonderheiten des Gegenstandes zurückzuführen: den Bankrechtsverkehr. Im Steuerrecht kommen die verwaltungsrechtlichen Regelungs- und Sanktionsmethoden des Verwaltungsrechts zum Einsatz. Im Bankrecht kommen, wie bereits erwähnt, ganz andere Sanktionen zur Anwendung.

Gleichzeitig ist der allgemeine Zweck – die Banktätigkeit – in der Gesetzgebung nicht klar definiert. Zumindest in Art. 5 des Bundesgesetzes „Über die Banken und die Banktätigkeit“ führt nur die Bankgeschäfte und Bankgeschäfte auf, enthält aber keine Definition der Banktätigkeit. In der Praxis bereitet dies einige Schwierigkeiten, beispielsweise bei der Ermittlung der finanziellen Ergebnisse im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zusammensetzung der in den Kosten enthaltenen Kosten.

Themen des Bankrechtsverkehrs

Die Banktätigkeit wird in erster Linie durch das Zivil- und Bankrecht geregelt. Einige grundlegende Beziehungen zwischen der Bank von Russland und staatlichen Behörden werden durch die Verfassung der Russischen Föderation geregelt.

Die Bank von Russland und Kreditorganisationen sind die Hauptsubjekte der Bankrechtsbeziehungen. Gegenstand der Rechtsbeziehungen sind in einigen Fällen Teilnehmer an Kreditinstituten (Gründung, Umstrukturierung, finanzielle Sanierung, Auflösung und Liquidation eines Kreditinstituts).

Kunden von Kreditinstituten, Aktionäre und Einleger sind in der Regel Subjekte zivilrechtlicher Beziehungen. Das Bankrecht regelt den Bankbetrieb und Transaktionen im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Banktätigkeit, soweit es sich auf die Implementierung von Banktechnologien bezieht.

Ein Einleger oder eine andere Person, die Bankdienstleistungen in Anspruch nimmt, ist nicht Gegenstand von Bankrechtsbeziehungen. Den Einlegern wird kein Recht eingeräumt, zu überprüfen, wie die Buchhaltung in der Bank geführt wird, auch über das eigene Depot, ob die Bankgeschäfte korrekt ausgeführt und verbucht werden, ob die Bank die einschlägigen wirtschaftlichen Standards einhält, die speziell für die Einleger gelten. Der Einleger weiß nicht und hat nicht das Recht, von der Bank Informationen darüber zu verlangen, wie die Bank Risiken verwaltet, welche Informationsprodukte sie verwendet und wo sie die angezogenen Gelder platziert.

Die Befugnisse des Einlegers beschränken sich nur auf das, was unmittelbar mit dem Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages über eine Bankeinlage zusammenhängt und in Art. als gesetzliche Garantie dafür. 8 „Bereitstellung von Informationen über die Tätigkeit eines Kreditinstituts“ des Bundesgesetzes vom 3. Februar 1996 Nr. 17-FZ „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der RSFSR „Über Banken und Banktätigkeiten in der RSFSR““, das heißt es: „Bei der Ausübung von Bankgeschäften ist ein Kreditinstitut verpflichtet, auf Verlangen einer natürlichen oder juristischen Person eine Erlaubnis zur Ausübung von Bankgeschäften, Informationen zu seinen Finanzberichten (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) sowie eine … vorzulegen.“ Prüfungsbericht für das Vorjahr sowie Monatsbilanzen für das laufende Jahr. Bei juristischen Personen, die durch Unterlassung von Angaben oder durch die Angabe falscher oder unvollständiger Angaben irregeführt werden, haftet das Kreditinstitut nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes und sonstiger Bundesgesetze Gesetze." [13]

Diesbezüglich gibt es eine Verordnung der Bank von Russland, die eine Liste von Informationen erstellt, die ein Kreditinstitut auf Anfrage eines Einlegers bereitstellen muss. Die Richtlinie der Zentralbank vom 27. März 1998 Nr. 192-U „Über zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Interessen von Bankeinlegern“ sieht vor, dass „Kreditorganisationen interessierten Parteien Informationen über ihre Aktivitäten in der in den Absätzen 6.1 und 6.2 festgelegten Weise zur Verfügung stellen.“ Diese Richtlinie, nämlich Banken in den Orten, an denen sie Gelder an Privatpersonen annehmen und ausgeben, stellen die folgenden Informationen für einen allgemeinen Überblick über die Bank als Ganzes zur Verfügung:

a) Kopien der Lizenzen der Bank of Russia zur Durchführung von Bankgeschäften sowie die Adresse (mindestens eine Adresse in einem besiedelten Gebiet), unter der eine interessierte Person zur Einsichtnahme erhalten kann: eine Bilanz für Konten zweiter Ordnung, erstellt in Formular Nr. 2 der Anweisungen der Bank von Russland vom 101. Oktober 24 Nr. 1997-U „Über das Verfahren zur Erstellung und Übermittlung von Berichten durch Kreditinstitute an die Zentralbank der Russischen Föderation“ (in Tausend Rubel);

b) Gewinn- und Verlustrechnung im Formular Nr. 102; [14] c) aggregierte Bilanz (Formular Nr. 113, Spalte A und Spalte 2 ohne Angabe des Namens) (in Tausend Rubel); d) aggregierte Gewinn- und Verlustrechnung im Formular Nr. 114 (Spalte A und Spalte 2 ohne Angabe des Namens) (in Tausend Rubel); e) ein Prüfungsbericht mit Angabe des Namens der Prüfungsgesellschaft und der Lizenznummer der Bank von Russland zur Durchführung von Prüfungstätigkeiten gemäß den Abschnitten 4.6 und 4.7 der Verordnung Nr. 23-P der Bank von Russland vom 1997. Dezember 10 „On das Verfahren zur Erstellung und Übermittlung eines Prüfungsberichts an die Bank von Russland auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung der Aktivitäten eines Kreditinstituts für das Jahr.“

Wird ein positiver Prüfungsbericht erstellt, erfolgt im Schlussteil folgender Eintrag: „Der geprüfte Jahresabschluss wurde in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften über das Verfahren zur Führung von Buchführungsunterlagen und zur Erstellung von Jahresabschlüssen erstellt.“ in der Russischen Föderation und anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen „Die Zuverlässigkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde bestätigt.“ Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Wirtschaftsprüfer) beglaubigt mit Siegel und Unterschrift des Unternehmensleiters (Bevollmächtigter) jedes Blatt der Formulare des festgelegten Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Kreditinstituts). Dem zur Veröffentlichung vorbereiteten Bericht liegt ein entsprechendes Protokoll bei, das durch Siegel und Unterschrift des Unternehmensleiters (Bevollmächtigter) beglaubigt ist.

Wird mit Vorbehalten ein positives Fazit gezogen, so erfolgt in dessen Schlussteil folgender Eintrag: „Der geprüfte Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den für den Jahresabschluss geltenden Gesetzen und Vorschriften erstellt.“ Verfahren zur Führung von Buchhaltungsunterlagen und zur Erstellung von Jahresabschlüssen in der Russischen Föderation sowie anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze.“

Gemäß Abschnitt 2.8 der zitierten Richtlinie muss das Protokoll auch eine Erklärung über weitere erhebliche Verstöße enthalten, die bei der Inspektion festgestellt wurden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Wirtschaftsprüfer) beglaubigt mit Siegel und Unterschrift des Unternehmensleiters (Bevollmächtigter) jedes Blatt der Formulare des festgelegten Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Kreditinstituts). Dem zur Veröffentlichung vorbereiteten Bericht liegt ein entsprechendes Protokoll bei, das durch Siegel und Unterschrift des Unternehmensleiters (Bevollmächtigter) beglaubigt ist. Liegen zu einem in die Prüfung einbezogenen Sachverhalt wesentliche Verstöße vor, die es uns nicht ermöglichen, ein positives oder ein positives Prüfungsurteil mit Vorbehalten abzugeben, erstellt die Prüfungsgesellschaft (Prüfer) ein negatives Prüfungsurteil. Das Fehlen des Siegels und der Unterschrift des Abschlussprüfers deutet auf eine fehlende Bestätigung der Zuverlässigkeit der dem Abschlussprüfer vorgelegten Berichterstattung hin. Nach Abschluss der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Wirtschaftsprüfer) durchgeführten Prüfung wird der gesamte Prüfungsbericht vom Unternehmensleiter oder seiner bevollmächtigten Person unterzeichnet, mit dem Siegel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beglaubigt und datiert. [15]

Die Banken sind verpflichtet, die angegebenen Informationen für die folgenden Zeiträume bereitzustellen: Bilanz und aggregierte Bilanz - für den Monat vor dem laufenden Monat, Sberbank der Russischen Föderation - innerhalb der letzten zwei Monate, jedoch nicht später als am 10. Tag des zweiten Monat; Gewinn- und Verlustrechnung und aggregierte Gewinn- und Verlustrechnung - für das Jahr vor dem laufenden Jahr; Prüfungsbericht - für das Jahr vor dem laufenden Jahr.

Darüber hinaus sind Banken berechtigt, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie einen Prüfungsbericht für Zeiträume innerhalb des laufenden Jahres einzureichen. Es gibt auch Fristen für die Aktualisierung von Informationen. Es ist auch vorgesehen, dass Kreditinstitute das Recht haben, Informationen über ihre Aktivitäten über die Website der Bank of Russia im Internet sowie auf andere Weise offenzulegen, um die Verfügbarkeit von Informationen für einen unbegrenzten Personenkreis sicherzustellen.

Nach Erhalt eines Schreibens eines Kreditinstituts, das der Offenlegung von Informationen zustimmt, veröffentlicht die Bank von Russland es auf der Website der Bank von Russland im Internet.

Sollten Banken den in Ziffer 6.1 der zitierten Richtlinie aufgeführten Informationspflichten nicht nachkommen, werden gegen sie Vollstreckungsmaßnahmen nach Art. 75 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)“. Klausel 8 der Richtlinie sieht vor, dass Klausel 4 der Richtlinie bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Einlagensicherung natürlicher Personen gemäß Art. 38 des Bundesgesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“, sofern durch die Vorschriften der Bank von Russland nichts anderes bestimmt ist, spätestens jedoch am 1. Januar 2000. [16]

Nehmen wir nun an, dass gegen eine Anforderung der Anweisung verstoßen wird und der Einleger eine Beschwerde bei der Bank of Russia einreicht. Welche Rechtsbeziehungen ergeben sich in diesem Fall zwischen der Bank of Russia und dem Kreditinstitut? Ist die Bank von Russland verpflichtet, einen Streit zwischen einem Einleger und einem Kreditinstitut beizulegen?

Gemäß Absatz 2 der Kunst. 11 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation „Der verwaltungsrechtliche Schutz der Bürgerrechte erfolgt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Gegen eine verwaltungsrechtlich getroffene Entscheidung kann beim Gericht Berufung eingelegt werden.“ Die Bank von Russland ist jedoch nicht berechtigt, die Bürgerrechte administrativ zu schützen. Darüber hinaus handelt es sich bei seinen Regelungen, wie bereits erwähnt, nicht um verwaltungsrechtliche Regelungen.

Folglich führt der Einspruch des Einlegers bei der Bank von Russland zu keinen verwaltungsrechtlichen Beziehungen.

Gleichzeitig ist die Bank von Russland nach Erhalt einer Beschwerde eines Einlegers gemäß der geltenden Gesetzgebung nicht verpflichtet, Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen mit anschließender Bereitstellung von Informationen an sie zu prüfen, und verfügt nicht über die Befugnis, solche Kontrollen durchzuführen.

Wenn wir davon ausgehen, dass die Bank von Russland nach Eingang einer Beschwerde eine Inspektion anordnet, um die Rechte eines bestimmten Einlegers zu schützen, muss sie in diesem Fall eine schriftliche Erklärung zu diesem Umstand vom Kreditinstitut einholen. Wenn sich die Bank von Russland jedoch für eine schriftliche Erklärung entscheidet, entsteht in diesem Fall ein Rechtsstreit und sie muss den Streit zwischen dem Kreditinstitut und dem Einleger in einem bestimmten Fall beilegen. Ein Versuch, einen solchen Streit beizulegen, könnte jedoch dazu führen, dass die Bank of Russia gegen die Anforderungen von Absatz 2 der Kunst verstößt. 11 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, wonach der Schutz der Bürgerrechte im Verwaltungsverfahren nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen erfolgt.

Bedeutet dies, dass die Bank of Russia die Beschwerde des Einlegers ignorieren und ihm empfehlen sollte, vor Gericht zu gehen?

Es scheint, dass die Bank von Russland nur verpflichtet ist, dem Einleger zu antworten, dass solche Streitigkeiten vor Gericht beigelegt werden. Da die Bank von Russland jedoch für die Bankenaufsicht zuständig ist, ist sie daher verpflichtet, die eingegangene Beschwerde auf Einhaltung der Anforderungen der Anweisung der Bank von Russland durch das Kreditinstitut zu überprüfen ... Der Grund für die Entstehung von ein Aufsichtsrechtsverhältnis ist in solchen Fällen die Beschwerde des Einlegers, das Rechtsverhältnis entsteht jedoch nicht zwischen Russland und dem Einleger, der sich an ihn gewandt hat, sondern zwischen der Bank von Russland und dem von ihr beaufsichtigten Kreditinstitut.

Subjektive Rechte und Pflichten

Ein subjektives Recht ist ein Recht, das dem Subjekt als Teilnehmer des Rechtsverhältnisses zusteht.

Subjektives Recht umfasst drei Befugnisse:

a) das Recht auf eigene Handlungen;

b) das Recht, von der anderen Partei in einem Rechtsverhältnis die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu verlangen;

c) das Recht, ihr verletztes subjektives Recht zu schützen.

In einem Bankrechtsverhältnis hat jede Partei ihre eigenen Rechte und Pflichten.

Die Bank von Russland hat das Recht, von einem Kreditinstitut zu verlangen, dass das Kreditinstitut ein bestimmtes Bankgeschäft gemäß den Anforderungen des Bankengesetzes und darüber hinaus gemäß den von der Bank von Russland festgelegten Bankvorschriften durchführt. Ein Kreditinstitut ist verpflichtet, alle Anforderungen der Bank von Russland zu erfüllen - ordnungsgemäße Geschäftstätigkeiten durchzuführen (entsprechende Einträge in der Buchhaltung vorzunehmen, Buchhaltungsunterlagen korrekt zu erstellen, gegen Wirtschaftsstandards zu verstoßen usw.).

Andererseits hat ein Kreditinstitut auch das Recht, nachdem es von der Bank of Russia verlangt hat, die Bankinformationen bereitzustellen, die es benötigt, um die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit zu wahren, zu verlangen, dass die Bank of Russia ihm nur diese auferlegt Anforderungen, die durch Bankgesetze und Bankordnungen vorgesehen sind. Wenn die Bank of Russia ihre Rechte verletzt, hat das Kreditinstitut das Recht, Schutz beim Schiedsgericht zu beantragen.

Thema 5. THEMEN DES BANKRECHTS IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Allgemeine Bestimmungen zu Themen des Bankrechts

Subjekte des Bankrechts sind Personen, die vom Bankrecht als mögliche Beteiligte am Bankrechtsverkehr vorgesehen sind. Subjekte der Bankrechtsbeziehungen sind in der Regel die Bank of Russia und ein Kreditinstitut. In den Phasen der Registrierung und Lizenzierung, Reorganisation und Liquidation eines Kreditinstituts können die Bank von Russland und die Gründer (Mitglieder) des Kreditinstituts und seine Gläubiger als Subjekte des Bankrechts auftreten.

Ein Kreditinstitut ist eine Partei, die nicht nur dem Kunden, sondern auch der Bank of Russia gegenüber verantwortlich ist.

Ein Kreditinstitut ist in der Regel sowohl Gegenstand des Zivilrechts als auch des Bankwesens. Im Prozess des Bankgeschäfts entstehen gleichzeitig horizontale (zivilrechtliche) und vertikale (bankrechtliche) Rechtsbeziehungen.

Ein horizontales Rechtsverhältnis hat eine eigenständige Bedeutung, ist aber gleichzeitig eine Rechtstatsache, mit der das Gesetz und die Vorschriften die Notwendigkeit eines vertikalen Rechtsverhältnisses verbinden.

So entsteht beispielsweise durch den Abschluss eines Bankeinlagenvertrages ein Rechtsverhältnis zwischen einer Geschäftsbank und einem Einleger. Es handelt sich um eine horizontale (zivilrechtliche) Beziehung. Gleichzeitig entsteht aber automatisch eine vertikale (Bank-)Beziehung zwischen der Bank of Russia und einer Geschäftsbank. Der Kern dieses Rechtsverhältnisses besteht darin, dass eine Geschäftsbank verpflichtet ist, (gemäß den Anforderungen der Bankgesetze und -vorschriften der Bank of Russia) eine Operation zur Einzahlung korrekt durchzuführen, beispielsweise die erforderlichen Einträge in der Buchhaltung vorzunehmen . Im selben Rechtsverhältnis erwirbt die Bank von Russland das Recht, von einer Geschäftsbank die Einhaltung dieser Anforderungen zu verlangen.

Beispielsweise entsteht ein zivilrechtliches Rechtsverhältnis zwischen einem Kreditnehmer und einem Kreditinstitut mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Anders als ein Kreditinstitut ist der Kreditnehmer jedoch nicht Subjekt des Bankrechts. Ein Kreditnehmer, der einen Kredit von einer Geschäftsbank erhalten hat, trägt keinerlei Pflichten oder Haftung gegenüber der Bank von Russland und kann und sollte keinen Sanktionen der Bank von Russland unterliegen. Gegenstand des Bankrechts ist in diesem Fall nur eine Geschäftsbank, da bereits durch die Gewährung eines Kredits an einen Kunden ein Rechtsverhältnis zwischen der Geschäftsbank und der Bank von Russland entsteht. Der Kern dieses Rechtsverhältnisses in unserem Beispiel besteht darin, dass das Kreditinstitut der Bank von Russland melden muss, dass es eine Reserve gemäß den Anforderungen von Ziffer 2.7 der Zentralbankanweisung Nr. 30a vom 1997. Juni 62 „Am“ gebildet hat das Verfahren zur Bildung und Verwendung von Rücklagen für mögliche Kreditverluste“ [17] und die Bank von Russland hat das Recht, einen solchen Bericht zu verlangen. Dementsprechend gelten alle Anforderungen an die Einstufung von Krediten und die Bildung einer ausreichenden Rücklage nur für das Kreditinstitut, da dieses (und nicht der Kunde) das Risiko einer möglichen Nichtrückzahlung des an ihn gewährten Kredits ausgleichen muss Kreditnehmer.

Kreditinstitut als juristische Person

Vor der Einführung von Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (Juni 1999) gab es keine eindeutige gesetzliche Regelung, ob die Gründer (Teilnehmer) eines Kreditinstituts Subjekte des Bankrechts sind. Es war nicht klar, in welchen Fällen dieselben Personen Zivilrechtssubjekte und in welchen Fällen Bankrechtsbeziehungen sind. In diesem Zusammenhang musste erstens festgestellt werden, inwieweit die Gesetze zur Regulierung der Banktätigkeit die Rechte und Interessen der Gründer (Teilnehmer) eines Kreditinstituts berühren und zweitens, ob die Bank von Russland das Recht hat, sie zu verlängern die Wirkung seiner Vorschriften auf die Kreditorganisation der Gründer (Teilnehmer).

Dieses Problem wurde theoretisch nicht berücksichtigt. Daher wurde die Unsicherheit in der Gesetzgebung durch die Unsicherheit der theoretischen Konstruktionen des Begriffs des Bankrechts und der Bankrechtsbeziehungen verschärft. Die Notwendigkeit der Beantwortung dieser Frage wurde inzwischen durch die Praxis und ihre Widersprüche in Fällen diktiert, in denen im Zusammenhang mit den Verfahren zum Widerruf der Banklizenzen die Notwendigkeit einer Sanierung von Kreditinstituten bestand. Schließlich erstreckte sich die Macht der Bank von Russland nicht auf die Gründer (Teilnehmer) von Kreditorganisationen. Und selbst mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes „Über die Insolvenz (Insolvenz) von Kreditinstituten“ im Jahr 1998 blieb die Situation umstritten, da dieses Gesetz im Hinblick auf die Befugnisse der Bank von Russland immer noch dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation widersprach in Bezug auf die Gründer (Teilnehmer) von Banken.

Im Juni 1999 wurde Absatz 3 der Kunst. 87 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation wurde durch den zweiten Absatz mit folgendem Inhalt ergänzt: „Merkmale des Rechtsstatus von Kreditorganisationen, die in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet wurden, sowie die Rechte und Pflichten ihrer Teilnehmer werden ebenfalls durch die festgelegt.“ Gesetze, die die Aktivitäten von Kreditinstituten regeln.“ Klausel 5, Art. 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation – Absatz zwei mit folgendem Inhalt: „Die Rechte und Pflichten der Gläubiger von Kreditinstituten, die in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet wurden, werden auch durch die Gesetze bestimmt, die die Tätigkeit dieser regeln.“ Kreditinstitute.“ Artikel 3 Art. 96 - Absatz drei mit folgendem Inhalt: „Merkmale der Rechtsform von Kreditinstituten, die in Form von Aktiengesellschaften gegründet wurden, sowie die Rechte und Pflichten ihrer Aktionäre werden auch durch die Gesetze zur Regelung der Tätigkeit von Kreditinstituten bestimmt.“ [18] Nach demselben Gesetz, Absatz 1 der Kunst. 101 wurde um Absatz drei wie folgt ergänzt: „Die Rechte und Pflichten der Gläubiger von Kreditinstituten, die in Form von Aktiengesellschaften gegründet wurden, werden auch durch die Gesetze bestimmt, die die Tätigkeit von Kreditinstituten regeln.“ [19] Dadurch wurde eine gewisse Klarheit über den rechtlichen Status der Bank von Russland einerseits und der Gründer (sowie Teilnehmer, Aktionäre) der Kreditorganisation andererseits geschaffen. Mit der Verabschiedung dieser Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird nun das Verhältnis zwischen der Bank von Russland und den Gründern (Teilnehmern) von Kreditinstituten durch das Bankrecht geregelt, was nicht im Widerspruch zum Zivilrecht steht.

Dies bedeutet wiederum, dass sich die Befugnisse der Bank of Russia in Fällen, die in Gesetzen zur Regelung der Tätigkeit von Kreditinstituten vorgesehen sind, nicht nur auf Kreditinstitute, sondern auch auf ihre Gründer erstrecken.

Die Bank of Russia hat als Gegenstand des Bankrechts kein Interesse daran, das Bankrecht durch etwa das Zivilrecht zu ersetzen und umgekehrt die Grenze zwischen ihnen zu verwischen.

Wenn es dennoch zu einer solchen Ersetzung von Begriffen kommt, wenn die Grenze zwischen Bank- und Zivilrecht verloren geht, führt dies zu einer unangemessenen Verantwortung der Bank von Russland nicht nur als Subjekt des Bankrechts, sondern auch als Subjekt des Zivilrechts.

So sind beispielsweise die Grenzen der Bankenaufsicht in Art. 55 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)“ und daher greift die Bank von Russland nicht in die operative Tätigkeit eines Kreditinstituts ein. Wenn die Bank von Russland jedoch das Recht und die Pflicht (Kompetenz) hätte, in die operativen Aktivitäten eines Kreditinstituts einzugreifen, zu kontrollieren, wie es das Zivilrecht und seine vertraglichen Verpflichtungen einhält, und ihm diesbezüglich Anweisungen zu erteilen, dann könnte dies gemeinsam geschehen und im Falle einer Verletzung der Vertragsbeziehungen des Kreditinstituts gesamtschuldnerisch haftbar.

Die Bank von Russland sollte überwachen, wie ein Kreditinstitut die Bankgesetze, Finanzvorschriften und die Anforderungen der Vorschriften der Bank von Russland einhält. Gleichzeitig untersucht die Bank von Russland auch, inwieweit ein Kreditinstitut die zivilrechtlichen Normen einhält, jedoch nur insoweit, als dies mit der Überprüfung der Einhaltung der Bankvorschriften durch das Kreditinstitut zusammenhängt, da es sich am häufigsten um zivilrechtliche Beziehungen handelt jene Rechtstatsachen, die, wie bereits gesagt, Bankrechtsbeziehungen begründen.

Damit die Bank von Russland im Rahmen der Bankenaufsicht beispielsweise die Einhaltung wirtschaftlicher Standards durch ein Kreditinstitut überprüfen kann, muss sie unter anderem Kreditverträge und Bedingungen studieren die sie liefern. Dies geschieht jedoch nicht, um das Verhältnis zwischen dem Kreditinstitut und den Kreditnehmern in ihren möglichen Ansprüchen gegeneinander zu verstehen (ein solcher Streit wird gerichtlich beigelegt), sondern um das Vorliegen rechtlicher Tatsachen (Kredithöhe, Laufzeiten, Zinsen, Sicherheiten, Verzug usw.) und den Grad des Risikos für einen bestimmten Kredit bestimmen, die Richtigkeit der Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung dieses Kredits prüfen, die Richtigkeit der Bankbuchhaltung und anderer Tatsachen prüfen, die sind im Bankengesetz vorgesehen und können daher Gegenstand der Aufsicht und Inspektion durch die Bank von Russland werden.

In rechtlicher Hinsicht begründen diese Vertragsbedingungen als Tatsachen gleichzeitig Rechte und Pflichten in konkreten bankrechtlichen Beziehungen zwischen der Bank von Russland und einem Kreditinstitut. Als Ergebnis einer solchen Prüfung kann beispielsweise ein Kreditinstitut von der Bank of Russia als finanziell instabil eingestuft werden oder falsche Berichte vorgelegt haben. Sie könnte mit einer Geldstrafe belegt werden oder schlimmer noch, ihr Führerschein entzogen werden.

All dies ist Bankrecht, und es muss klar vom Zivilrecht abgegrenzt werden. Dies ist im Interesse des Schutzes der Rechte aller am Bankrechtsverkehr Beteiligten und der Stärkung von Recht und Ordnung erforderlich.

Garantien zum Schutz von Einlegern und anderen Kunden der Bank

Wie bereits erwähnt, ist das Bankrecht grundsätzlich zwingend, daher sind Kunden von Kreditinstituten, insbesondere Einleger, nicht Subjekte des Bankrechts, sondern Subjekte des Geldverkehrs, und zwar nur insoweit, als dies zivilrechtlich geregelt ist.

Würde das Bankrecht auf Kunden und Einleger ausgeweitet, käme eine solche Regelung in Konflikt mit dem Zivilrecht, das Vertragsfreiheit vorsieht. Wenn also das Bankrecht einem bestimmten Einleger bestimmte Rechte gegenüber der Bank von Russland einräumt, muss es gleichzeitig auch Verpflichtungen gegenüber ihm gemäß dem Grundsatz der Einheit von Rechten und Pflichten im Rechtsverkehr schaffen. Dann erlangt die Bank von Russland Macht über den Einleger, was dem Grundsatz der Vertragsfreiheit im Zivilrecht widerspricht.

Ein solcher Widerspruch könnte nicht bestehen, wenn die Bank von Russland nur eine Regulierungsbehörde und Schiedsstelle wäre, kein eigenes zivilrechtliches Interesse hätte und nicht für die unternehmerischen Aktivitäten der von ihr gegründeten Geschäftsbanken verantwortlich wäre, an deren Kapital sie beteiligt ist. Dies sind die Banken, die weiter unten besprochen werden und an deren genehmigtem Kapital die Bank of Russia die Mehrheit der Anteile besitzt - zum Beispiel an der Sberbank.

Es stellt sich heraus, dass die Bank von Russland sowohl als Regulierungsbehörde als auch als Kontrolleur kommerzielle Aktivitäten ausübt, jedoch nicht direkt, sondern indirekt über einen begrenzten Kreis von Banken, die sie geschaffen hat. Natürlich ist eine solche Situation aus rechtlicher Sicht als unnatürlich anzusehen.

Etwa 80 Prozent aller Einlagen der russischen Bevölkerung sind bei der Sberbank konzentriert. Es gab zwar eine Zeit, in der 1996 einige Geschäftsbanken, zum Beispiel die JSCB Inkombank, hinsichtlich der Wachstumsrate der Einleger begannen, mit der Sberbank gleichzuziehen, aber diese Zeit war nur von kurzer Dauer und ging schnell zu Ende. Möglicherweise handelt es sich hierbei um eine Reserve für die Umverteilungsfunktion im Währungs- und Finanzsystem unter Bedingungen der Instabilität und ineffektiven Steuerung gesellschaftlicher Prozesse. Dies könnte der Grund dafür sein, dass die russische Bankengesetzgebung keine öffentlich-rechtlichen Bankbeziehungen zwischen dem Einleger und der Bank von Russland vorsieht. Dies mindert jedoch das Qualitätsniveau des Bankrechts. Nebenbei stellen wir fest, dass die Situation indirekt bestätigt, dass das Recht nicht höher sein kann als die Wirtschaft und die dadurch bedingte kulturelle Entwicklung der Gesellschaft.

Das Bankrecht soll Bedingungen für den Wettbewerb und den Schutz der Interessen der Eigentümer schaffen, die ihr Geld bei einer Bank angelegt und ihr anvertraut haben; dies gilt insbesondere für Bankkunden und Kleinanleger.

Das ist der allgemeine Trend in vielen Ländern der westlichen Welt. In Frankreich beispielsweise überträgt das Bankengesetz von 1984 diese Verantwortung der Bank von Frankreich, während die spezifischen Kontrollfunktionen nach dem Gesetz vom 4. August 1993 von der Bankenkommission wahrgenommen werden, für die die Bank von Frankreich ihre Mittel bereitstellt die Ausführung dieser Funktionen.

In Russland ist diese Verpflichtung nicht direkt in der Bankengesetzgebung formuliert. In Teil 3 der Kunst. 55 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)“ besagt lediglich, dass „das Hauptziel der Bankenregulierung und -aufsicht darin besteht, die Stabilität des Bankensystems aufrechtzuerhalten und die Interessen von Einlegern und Gläubigern zu schützen.“ ” Wie später (in Kapitel IV) gezeigt wird, werden selbst diese vagen Formulierungen durch nichts konkret gestützt und stehen im Widerspruch zum Rechtsstatus der Bank von Russland, der im Einklang mit den Interessen eines bestimmten Teils der Banken konzipiert ist, jedoch nicht Alles im Einklang mit den Interessen der Einleger und Gläubiger.

Das Bankrecht sollte Einlegern und anderen Personen, die die Dienste von Kreditinstituten in Anspruch nehmen, bestimmte Garantien bieten.

Alle diese Garantien können unserer Meinung nach nach der Methode zur Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen von Einlegern und Gläubigern klassifiziert werden:

a) organisatorisch;

Die Kontrolle über das Funktionieren der Bank gehört in den Bereich des Bankrechts. Nach geltendem Recht sind Einleger und andere Personen, die Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen, Gegenstand des Zivil-, aber nicht des Bankrechts. Daher können sie die Korrektheit der Bankgeschäfte oder beispielsweise die Einhaltung wirtschaftlicher Standards nicht kontrollieren.

Das Bankensystem so zu organisieren, dass es hinreichend zuverlässig ist, ist die Kompetenz der Bank of Russia. Die Bank von Russland regelt und kontrolliert die Bankgeschäfte und ist daher verpflichtet sicherzustellen, dass Kreditinstitute beim Umgang mit Fremdmitteln die gebotene Sorgfalt walten lassen.

Aber neben der Bank of Russia gibt es noch andere staatliche und nichtstaatliche Organisationen, die die Rechte und Interessen der Bankkunden schützen müssen oder können.

Organisationsgarantien können nach denjenigen Institutionen klassifiziert werden, die mit der Verantwortung für den Schutz von Personen beauftragt sind, die Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Nach der Gewaltenteilung kann dies die organisatorische Tätigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative sein.

Außerdem sollte zwischen den organisatorischen Aktivitäten staatlicher Institutionen und den Institutionen der Zivilgesellschaft selbst unterschieden werden.

Und hier muss gesagt werden, dass in Russland die Aktivität der von Bankkunden gegründeten öffentlichen Organisationen im Gegensatz zu vielen anderen Ländern unzureichend ist. Beispielsweise in Frankreich gemäß Art. Gemäß Art. 59 des Bankengesetzes wurde ein beratender Ausschuss namens „Benutzerausschuss“ eingerichtet, der „die Probleme im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden untersuchen und notwendige Verbesserungen vorschlagen soll“.

Interessant ist, dass sich der französische Nutzerausschuss paritätisch aus Vertretern der Kreditinstitute und Vertretern der Kundschaft zusammensetzt.

Wir werden darüber ausführlicher sprechen, wenn wir über Vorschläge zur rechtlichen Umstrukturierung des Bankensystems sprechen, aber vorerst stellen wir fest, dass die Schaffung öffentlicher Institutionen sozusagen auf der Grundlage der eigentlichen Klassifizierung von Garantien angenommen wird.

Bei der Entgegennahme von Einlagen natürlicher und juristischer Personen sowie bei der Abwicklung von Abwicklungen sind Kreditinstitute verpflichtet, ihre Einleger und Kunden vor möglichen Verlusten zu schützen. Kapitel III „Gewährleistung der Stabilität des Bankensystems, Schutz der Rechte und Interessen der Einleger und Gläubiger von Kreditinstituten“ des Bundesgesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“ sieht eine Reihe von Normen vor, die darauf abzielen, die finanzielle Zuverlässigkeit eines Kredits sicherzustellen Institution.

Viel hängt davon ab, wie die Währungsbehörden die Prinzipien der Zivilgesellschaft beachten. Der demokratische Charakter des Bankenrechts (Mehrheitsregel) wird nicht von selbst umgesetzt. Forderungen nach Einleger- und Gläubigerschutz reichen hier nicht aus. Die Bank von Russland ist verpflichtet, eine aufsichtsrechtliche Regulierung und Aufsicht auszuüben, auch um die Interessen von Einlegern und Kunden von Kreditinstituten zu wahren.

b) finanziell;

Um die finanzielle Zuverlässigkeit zu gewährleisten, ist ein Kreditinstitut verpflichtet, Rücklagen (Fonds) zu bilden, einschließlich für die Abschreibung von Wertpapieren, deren Bildung und Verwendung von der Bank von Russland festgelegt wird. Die Mindestbeträge der Reserven (Fonds) werden von der Bank von Russland festgelegt. Die Höhe der Abzüge von Rücklagen (Fonds) vom Gewinn vor Steuern wird durch Bundessteuergesetze festgelegt.

Ein Kreditinstitut ist verpflichtet, die Klassifizierung von Vermögenswerten vorzunehmen, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen zu trennen und Rücklagen (Fonds) zur Deckung möglicher Verluste in der von der Bank von Russland festgelegten Weise zu bilden.

Ein Kreditinstitut muss die verbindlichen Standards einhalten, die gemäß dem Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)“ festgelegt sind. Die Zahlenwerte der verbindlichen Kennzahlen werden von der Bank von Russland gemäß dem festgelegten Bundesgesetz festgelegt.

Ein Kreditinstitut ist verpflichtet, eine interne Kontrolle zu organisieren, die ein angemessenes Maß an Zuverlässigkeit entsprechend der Art und dem Umfang der durchgeführten Geschäfte gewährleistet (Artikel 24 des genannten Gesetzes). Die Bank ist verpflichtet, den Standard der bei der Bank von Russland hinterlegten erforderlichen Reserven einzuhalten, einschließlich der Bedingungen, Volumina und Arten der aufgenommenen Mittel. Das Verfahren zur Hinterlegung der erforderlichen Reserven wird von der Bank von Russland gemäß dem Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)“ festgelegt. Die Bank muss über ein Konto bei der Bank von Russland verfügen, um die erforderlichen Reserven zu speichern. Das Verfahren zur Eröffnung des genannten Kontos und zur Durchführung von Transaktionen darauf wird von der Bank von Russland festgelegt (Artikel 25 des genannten Gesetzes).

Die Rolle des Bankenrechts beim Schutz von Interessen und Rechten wird in all seinen Regulierungs- und Schutzfunktionen sehr konkret umgesetzt, das Bankrecht muss den Schutz von Kunden und Einlegern durch die im Gesetz oder auf seiner Grundlage erlassenen Satzungen vorgesehenen Mechanismen gewährleisten , die Einlagensicherungssysteme , Mindestreserveanforderungen und andere Mittel umfassen können. Die Notwendigkeit, das Vertrauen der Bankkunden zu erhalten, ist so groß, dass in diesem Zusammenhang in vielen Ländern ein Finanzeinlagensicherungsmechanismus nach dem Vorbild der US Federal Deposit Insurance Corporation geschaffen wurde. Dieser Mechanismus weist einige Unterschiede in verschiedenen Ländern auf, aber die Hauptsache ist, dass er existiert. In Frankreich beispielsweise kann der Präsident der Bank von Frankreich, wenn die Position des Kreditinstituts dies rechtfertigt, gemäß Art. 52 des Bankengesetzes, einen Wettbewerb unter Beteiligung aller Kreditinstitute zu veranstalten, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Einleger und Dritter zu ergreifen, das normale Funktionieren des Bankensystems aufrechtzuerhalten und seinen Ruf zu wahren.

Die Bank von Russland ist verpflichtet sicherzustellen, dass Garantien für die Rückgabe von Einlagen natürlicher und juristischer Personen geschaffen werden.

Das Einlagensicherungssystem in Russland wurde noch nicht geschaffen. Die einzige finanzielle Quelle für eine mögliche Entschädigung für die Verluste von Einlegern und Gläubigern kann der obligatorische Reservefonds sein, der von der Bank of Russia an das Kreditinstitut zurückgegeben wird, nachdem seine Lizenz widerrufen und eine Liquidationskommission geschaffen wurde. Dies kann jedoch das Einlagensicherungssystem nicht ersetzen.

In Anbetracht der Situation bei der Einlagensicherung ist der Position schwerlich zuzustimmen, dass auf die obligatorische Bildung von Reserven auch mit anderen Mitteln verzichtet werden kann.

Die gesetzliche Regelung der erforderlichen Reservefonds in Russland ist widersprüchlich. Im Sinne des Bundesgesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“ (und nicht nur im Sinne, wenn man sich den Titel von Kapitel III ansieht, in dem die Verpflichtung zur Schaffung von Fonds enthalten ist: „Sicherung der Stabilität des Bankensystems, Schutz „Rechte und Interessen von Einlegern und Gläubigern von Kreditinstituten“), sollte in Russland der erforderliche Reservefonds geschaffen werden, um die Rechte und Interessen von Einlegern und Gläubigern zu schützen. Das Gesetz erwähnt weder einen Multiplikator noch eine Begrenzung der Emissionen noch eine Begrenzung der Kreditvergabe durch Banken.

Der Einleger liest das Bundesgesetz „Über Banken und Bankgeschäfte“, das besagt, dass Fonds zum Schutz seiner Interessen und Rechte geschaffen werden. Aber er weiß in der Regel nicht, wie dieses Thema durch die Vorschriften der Bank von Russland selbst geregelt wird. Die Vorschriften der Bank von Russland sehen ein anderes Ziel vor: Ein obligatorischer Reservefonds wird in erster Linie geschaffen, um die Kreditvergabemöglichkeiten einer Geschäftsbank einzuschränken. Wenn dies im Bundesgesetz „Über Banken und Bankgeschäfte“ festgelegt worden wäre, wäre der Einleger nicht so sicher, dass er nicht gefährdet ist.

c) informativ;

Es ist bekannt, welche Rolle Informationen im Finanz- und Bankenmarkt spielen.

Es gibt viele Gründe. Wenn wir über die Voraussetzungen für den Wert sprechen, den Informationen im Bankensystem erhalten, dann beginnt alles im Ursprung mit der Essenz des Geldes. Eine der Funktionen von Geld ist, wie bereits erwähnt, die Information über ihren Wert. Mit dieser Funktion auf der Ebene des Bankdienstleistungsmarktes sind auf die eine oder andere Weise alle Funktionen von Institutionen verbunden, die relevante Bankinformationen sammeln, analysieren, verarbeiten und zur Nutzung bereitstellen. Dies können beispielsweise Informationen über die Finanzlage einer bestimmten Bank sein. Diese und andere Informationen sind für Kunden von Kreditinstituten erforderlich.

Mit Informationen über die Bank und Bankaktivitäten kann der Kunde im allgemeinen Wettbewerb zu seinem Vorteil agieren. Durch das Engagement im Bankgeschäft erhält er im Wesentlichen die Möglichkeit, die Entwicklung seines Mini-Währungssystems in anderen Geldsystemen vorherzusagen. Mit anderen Worten, er sieht eine Wertsteigerung eines bestimmten Geldbetrags oder umgekehrt einen möglichen Rückgang dieses Werts voraus. In diesem Sinne muss er, wenn er Gewinn und Einkommen aus einer Investition erhält, für die gesammelten und analysierten Informationen bezahlen, für die Marktprognose, die ihm Gewinn in Form von Geldzinsen gebracht hat oder noch bringen kann.

Der Mieter muss für Informationen bezahlen, die ihm Einnahmen verschaffen. Ein Kleinkunde, ein Kleinanleger kann das natürlich nicht tun. Aber Kleinanleger machen den Großteil aller Anleger aus. Das ist das Erste. Zweitens spielen Banken eine besondere Rolle in der Wirtschaft. In diesem Sinne sind ihre Aktivitäten öffentlich. Daher sollten allen Bankkunden Standardinformationen zur Verfügung gestellt werden, die von öffentlichen Institutionen erhoben werden.

Die Zentralbank ist eine solche öffentliche Institution. Aber in diesem Bereich der Beziehungen gibt es viele Schwierigkeiten.

Erstens gibt es das Problem des Wettbewerbs-, Geschäfts- und Bankgeheimnisses. In dieser Hinsicht hängt viel von der Bankengesetzgebung und der Praxis ihrer Anwendung ab. Leider weist diese Praxis Nachteile auf. Objektiv bestehende Probleme mit dem Bankgeheimnis haben manchmal die gegenteilige Bedeutung: Bank- und Geschäftsgeheimnisse werden als Deckmantel für Missbrauch genutzt. Dies wird im Zusammenhang mit der Betrachtung der Frage der Bankenaufsicht durch die Bank von Russland, den gravierenden Mängeln dieser Aufsicht und der Frage, wie sie verbessert werden muss, weiter erörtert (Shevchuk D.A. Fundamentals of Banking. - Rostov-on-Don: Phoenix , 2006).

Zweitens besteht das Problem der Zuverlässigkeit von Finanz- und Bankinformationen. Wie bereits erwähnt, kann die Ökonomie in ihren kausalen Ausprägungen rational, irrational und gemischt sein. Meistens wird es von irrationalen Momenten dominiert, besonders in Krisenzeiten. Daher besteht immer die Gefahr falscher Informationen über Banken. Dieses Risiko ist natürlich dort größer, wo es mehr Korruption, Kriminalität etc.

Drittens gibt es das Problem asymmetrischer Informationen. Gerade der Einleger hat am wenigsten Möglichkeiten, Bankinformationen selbstständig zu sammeln und auszuwerten. Unter Bedingungen, in denen das Bankensystem nicht gedebuggt wird, steigt das Risiko einer Informationstäuschung immer an.

In Russland wird angesichts der Besonderheiten der Wirtschaft die Rolle der Informationsunterstützung für Einleger immer wichtiger.

Dies wird am Beispiel der Einlagensicherung deutlich. In Kunst. 840 „Sicherstellung der Rückgabe von Einlagen“ des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation sieht Folgendes vor: „1. Banken sind verpflichtet, die Rückgabe der Einlagen der Bürger durch eine Pflichtversicherung und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf andere Weise sicherzustellen.“ Die Rückgabe der Einlagen von Bürgern durch eine Bank, deren genehmigtes Kapital mehr als fünfzig Prozent der Aktien oder Beteiligungen der Russischen Föderation und (oder) der Mitgliedskörperschaften der Russischen Föderation sowie der Kommunen umfasst, wird durch deren subsidiäre Haftung gewährleistet für die Forderungen des Einlegers gegenüber der Bank in der in Artikel 399 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Weise.

2. Die Modalitäten für die Bank zur Sicherstellung der Rückgabe von Einlagen juristischer Personen werden durch den Bankeinlagenvertrag festgelegt.

3. Bei Abschluss eines Bankdepotvertrages ist die Bank verpflichtet, dem Deponenten Auskunft über die Sicherheit der Depotrückgabe zu erteilen.

4. Kommt die Bank den gesetzlichen oder depotvertraglichen Pflichten zur Herausgabe des Depots nicht nach, sowie bei Verlust der Sicherheit oder Verschlechterung ihrer Bedingungen, so ist der Deponent berechtigt, von der Bank Rückforderung zu verlangen Bank eine sofortige Rückgabe des Einzahlungsbetrags, Zahlung von Zinsen darauf in der gemäß Klausel 1 Art. 809 dieses Kodex und Ersatz der verursachten Verluste".

Das Bankrecht sieht eine Liste von Informationen vor, die Einlegern und allen anderen Personen, die die Dienste von Kreditinstituten in Anspruch nehmen, zur Verfügung stehen sollten. Das Gesetz „Über Banken und Bankgeschäfte“ besagt, dass Banken verpflichtet sind, dem Einleger die Informationen zur Verfügung zu stellen, die er benötigt, um die richtige Wahl zu treffen.

Die Bank von Russland hat keine Anweisungen zu diesem Thema erteilt. In der Zwischenzeit wäre es ratsam, die obligatorische Liste von Informationen in der Geschäftsstelle der Bank zu regeln, die zur öffentlichen Einsicht vorgelegt werden. Dies sollten Informationen über die Gründer sein, über den genehmigten Fonds, über den Reservefonds, über die Bilanz, über Gewinne und Verluste, über die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds. Beteiligt sich die Bank nicht am Einlagensicherungsfonds, so sind entsprechende Angaben in der Liste zu machen.

d) rechtlich.

Damit der Einleger- und Gläubigerschutz Wirklichkeit werden kann, müssen Gesetze, andere normative Akte und vor allem Mechanismen für deren Umsetzung geschaffen werden.

Erstens ist es das Gesetz selbst. Es sollte in seiner Form nicht widersprüchlich sein. Bis heute existieren solche Widersprüche, und es gibt ziemlich viele davon. Es gibt noch mehr Widersprüche zwischen der Gesetzgebung und den Vorschriften der Bank von Russland – sie wurden bereits diskutiert und werden in Bezug auf spezifische Fragen der Bankenregulierung und -aufsicht weiter diskutiert.

Zweitens ist es die Strafverfolgungstätigkeit von Regulierungs- und Strafverfolgungsbehörden. Hier gibt es viele ungelöste Probleme.

Das Beispiel der Bankeinleger ist am anschaulichsten. Die Justiz war physisch nicht in der Lage, die große Zahl der Fälle zu bewältigen. Sanktionen helfen hier nicht weiter. Diese Situation kann nur überwunden werden, wenn das Verfahren für den Betrieb des gesamten Systems der Kreditinstitute als solches geregelt wird. Parallel dazu ist die Personifizierung der zivilrechtlichen Haftung von Gründern (Beteiligten) und Geschäftsführern vorzusehen, durch deren Verschulden sich die Vermögenslage eines Kreditinstituts verschlechtert hat.

Verschiedene Veröffentlichungen haben immer wieder die Frage aufgeworfen, wie der rechtliche Schutz von Bankkunden verbessert werden kann.

Interessant ist die Reaktion der Bank of Russia auf den Aufruf des Verbandes russischer Banken, dessen Vertreter eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des gesetzlichen Einlagenschutzes vorschlugen. So wurde insbesondere vorgeschlagen, dass die Bank von Russland Zinsen auf die Mittel des obligatorischen Reservefonds erhebt. Wenn das Zivilrecht vorsieht, dass Sie für die Verwendung des Geldes anderer Personen bezahlen müssen, gilt dies unserer Meinung nach gleichermaßen für alle Unternehmen, einschließlich der Bank of Russia. Gleichheit aller vor Gesetz und Gerechtigkeit.

Thema 6. RECHTLICHER STATUS EINER KREDITORGANISATION

Das Konzept und die Merkmale einer Kreditorganisation

Die Rechtsstellung von Kreditinstituten wird durch die Normen verschiedener Rechtsgebiete geregelt:

▪ in allgemeinen Aspekten, wie z. B. der Rechtsstellung einer Wirtschaftseinheit – nach den Normen des Verfassungsrechts,

▪ direkt, als Rechtsstatus des Subjekts, zivilrechtliche Beziehungen – die Normen des Zivilrechts;

▪ als rechtlicher Status des Subjekts der Bankbeziehungen, d. h. des Subjekts der Beziehungen zur Bank von Russland, hinsichtlich der Einhaltung und Umsetzung der Regeln für die Durchführung von Bankgeschäften – der Normen des Bankrechts.

Die Verfassung der Russischen Föderation und andere Bundesgesetze sehen bestimmte Garantien für den rechtlichen Status eines Kreditinstituts vor. Zum Beispiel bieten die Artikel 8, 34, 35 der Verfassung der Russischen Föderation Garantien gegen illegalen Wettbewerb, gegen Monopolisierung. Es ist wichtig, dass diese Garantien im Bankensystem wirklich funktionieren. Wir werden auf dieses Problem in Kapitel IX dieses Buches zurückkommen.

Es ist zwischen der Rechtsform und der Rechtsform eines Kreditinstituts zu unterscheiden.

Die allgemeine Rechtslage (Rechtsfähigkeit, Rechte und Pflichten) ist für alle russischen Kreditinstitute gleich.

Die Rechtsstellung aller ist unterschiedlich, je nachdem, welche zivilrechtlichen Beziehungen das Kreditinstitut eingeht. Sie können mehr oder umgekehrt weniger sein. Hier hängt alles von der unternehmerischen Tätigkeit des Kreditinstituts ab, davon, wie effektiv sein Bankgeschäft ist.

Allerdings müssen auch hier entsprechende Garantien geschaffen werden. Ihre Bedeutung besteht darin, gleiche Bedingungen für die unternehmerische Tätigkeit aller Subjekte in der Wirtschaft des Landes zu schaffen. Dazu sollte das Gesetz einerseits gleiche Geschäftsbedingungen und andererseits flexiblere Formen dieses Geschäfts vorsehen.

Mittlerweile bietet das Bundesgesetz „Über Banken und Bankgeschäfte“ unserer Meinung nach eine Reihe primitiver Möglichkeiten zur Wahl organisatorischer und rechtlicher Formen des Bankunternehmertums.

Wenn wir nur das Dogma des Bankenrechts analysieren, stellt sich heraus, dass die Bankengesetzgebung nur Universalbanken und andere Kreditorganisationen vorsieht. In einigen Fällen enthält das Gesetz keine Anzeichen für eine Staatsbank, obwohl in der Praxis einige Banken unseres Erachtens in Staatsbesitz sind. Konzepte einer Spezial- und Regionalbank gibt es in der Gesetzgebung nicht. In diesem Sinne ist der Statussatz sehr einheitlich (Shevchuk D.A.).

Dies mag für eine stabile Wirtschaft angemessen sein, aber nicht für Russlands Übergangswirtschaft.

In Russland gibt es immer noch Probleme mit der Legalität im Bankensystem; es wäre sinnvoll, verschiedene Organisations- und Rechtsformen sowie Arten von Kreditinstituten zu nutzen. Darüber hinaus sollte es sich nicht nur um wirtschaftliche oder finanzielle Konzepte handeln, sondern um klare, gesetzlich verankerte Definitionen. Bisher gibt es keine solche Klarheit. Daher kann eine Bank beispielsweise Sparkasse heißen, sich aber bis auf den Namen nicht von anderen Banken unterscheiden.

In anderen Ländern werden diese Probleme eindeutig gelöst.

Beispielsweise sieht das italienische Bankensystem staatseigene Banken vor.

Oder schauen wir uns zum Beispiel das Schweizer Bankensystem an. Es handelt sich um ein flexibles und umfangreiches System. Es gibt große Banken, Privatbankhäuser, Regionalbanken, Sparkassen und Kreditbanken. In der Schweiz gibt es 29 Kantonalbanken (die sogenannten „Hausbanken“ der Kantone, die spezifisch und vorwiegend im Kanton tätig sind). Alle von ihnen sind in Staatsbesitz: Der Staat ist für ihre Verpflichtungen verantwortlich und die Verwaltung erfolgt unter Beteiligung der lokalen Regierungen. Sie sind universell. Gleiches gilt für Sparkassen und Regionalbanken. Dies ist eine sehr große und heterogene Gruppe. Einige dieser Einrichtungen gehören dem Staat, andere sind in Form von Partnerschaften organisiert. Unabhängig von der Eigentumsform ist der Zielmarkt hier jedoch lokal. Die größte (mehr als 1000) Gruppe ist eine Gruppe von Kreditbanken, die nach dem deutschen System organisiert sind. Diese Kassen vergeben Kredite nur an ihre Mitglieder.

Man könnte weitere Beispiele dafür anführen, dass es in vielen modernen fremden Ländern ein umfangreiches Bankensystem gibt und die geltende Gesetzgebung verschiedene Arten von Banken vorsieht und nicht nur deren allgemeinen rechtlichen Status.

Wenden wir uns nun aber der Analyse des bankrechtlichen Dogmas zu.

Eine Kreditorganisation ist ein Konzept, das Banken und Nichtbanken-Kreditorganisationen gemeinsam ist. Eine Bank ist eine Art Kreditinstitut.

Das Bundesgesetz „Über Banken und Bankgeschäfte“ (Artikel 1) definiert ein Kreditinstitut: „Ein Kreditinstitut ist eine juristische Person, deren Zweck die Erzielung von Gewinnen als Hauptzweck ihrer Tätigkeit ist Die Erlaubnis (Lizenz) der Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland) hat das Recht, Bankgeschäfte gemäß diesem Bundesgesetz durchzuführen. Eine Kreditorganisation wird auf der Grundlage jeder Eigentumsform als Handelsgesellschaft gegründet. "

Diese Definition enthält mehrere signifikante Merkmale.

Erstens ist ein Kreditinstitut eine juristische Person. In Absatz 1 der Kunst. In Art. 48 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation heißt es: „Eine juristische Person ist eine Organisation, die über ein gesondertes Vermögen in Bezug auf Eigentum, wirtschaftliche Kontrolle oder Betriebsführung verfügt und für ihre Verpflichtungen mit diesem Vermögen haftet, Eigentum und persönliches Nichteigentum erwerben und ausüben kann.“ Rechte im eigenen Namen tragen, Verpflichtungen tragen, Kläger und Beklagter vor Gericht sein. Juristische Personen müssen über eine unabhängige Bilanz oder Schätzung verfügen.“

Da das Bundesgesetz besagt, dass eine Kreditorganisation eine Geschäftseinheit ist, die auf der Grundlage einer beliebigen Eigentumsform gegründet wird, kann ihr Eigentum als juristische Person daher nicht anders als auf der Grundlage des Eigentums gehören.

Das grundlegende Verständnis eines Kreditinstituts als juristische Person und eine Reihe von mit diesem Verständnis verbundenen Finanzfragen basieren auf der in Absatz 2 der Kunst verankerten Bestimmung. 48 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, in dem es heißt: „Im Zusammenhang mit der Bildung des Vermögens einer juristischen Person können deren Gründer (Teilnehmer) Pflichtrechte in Bezug auf diese juristische Person oder dingliche Rechte an ihrem Eigentum haben.“ Zu den juristischen Personen, gegenüber denen ihre Teilnehmer Pflichtrechte haben, gehören Personengesellschaften und Gesellschaften, Produktions- und Verbrauchergenossenschaften ...“

Aufgrund der Tatsache, dass eine Kreditorganisation nur als Handelsgesellschaft gegründet werden kann, haben ihre Teilnehmer folglich nur Haftungsrechte ihr gegenüber. Wir werden auf diese Frage der Schuldrechte zurückkommen, wenn wir uns mit der Frage der gesetzlichen Kasse eines Kreditinstituts befassen.

Gemäß Art. 7 des Bundesgesetzes muss ein Kreditinstitut einen Namen haben. Ein Kreditinstitut hat einen Firmennamen (vollständigen offiziellen) in russischer Sprache, kann einen Namen in einer anderen Sprache der Völker der Russischen Föderation, einen abgekürzten Namen und einen Namen in einer Fremdsprache haben. Das Kreditinstitut hat ein Siegel mit seinem Firmennamen.

Der Firmenname eines Kreditinstituts muss einen Hinweis auf die Art der Tätigkeit dieser juristischen Person durch die Verwendung der Wörter „Bank“ oder „Nichtbank-Kreditinstitut“ sowie einen Hinweis auf seine Organisations- und Rechtsform enthalten .

Bei der Prüfung eines Antrags auf Registrierung eines Kreditinstituts ist die Bank von Russland verpflichtet, die Verwendung des Namens des Kreditinstituts zu verbieten, wenn der vorgeschlagene Name bereits im Buch der staatlichen Registrierung von Kreditinstituten enthalten ist. Die Verwendung der Wörter „Russland“, „Russische Föderation“, „Staat“, „Bundesstaat“ und „Zentral“ sowie der daraus abgeleiteten Wörter und Ausdrücke im Namen eines Kreditinstituts ist in der durch Gesetzgebungsakte von festgelegten Weise zulässig Die Russische Föderation.

Keine juristische Person in der Russischen Föderation, mit Ausnahme derjenigen, die von der Bank von Russland eine Lizenz zur Durchführung von Bankgeschäften erhalten hat, darf in ihrem Namen die Wörter „Bank“, „Kreditorganisation“ verwenden oder auf andere Weise darauf hinweisen, dass dies legal ist Unternehmen hat das Recht, Bankgeschäfte durchzuführen.

Eine Kreditorganisation muss über eine Charta verfügen. Eine Kreditorganisation verfügt über eine Satzung, die in der durch Bundesgesetze vorgeschriebenen Weise genehmigt wurde.

Gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes muss die Satzung eines Kreditinstituts Folgendes enthalten:

1) Firmenname (vollständiger offizieller Name) sowie alle anderen durch Bundesgesetz festgelegten Namen;

2) Angabe der Organisations- und Rechtsform;

3) Informationen über den Standort (Postanschrift) der Leitungsorgane und einzelnen Abteilungen;

4) eine Liste der Bankgeschäfte und Transaktionen, die gemäß Art. durchgeführt werden. 5 des Bundesgesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“;

5) Angaben zur Höhe des genehmigten Kapitals;

6) Informationen über das System der Leitungsorgane, einschließlich der Exekutivorgane, und der internen Kontrollorgane, über das Verfahren zu ihrer Bildung und ihre Befugnisse;

7) sonstige durch Bundesgesetze vorgesehene Informationen zu den Satzungen juristischer Personen der angegebenen Organisations- und Rechtsform.

Ein Kreditinstitut ist verpflichtet, alle Änderungen und Ergänzungen, die es an seiner Satzung vornimmt, bei der Bank von Russland zu registrieren. Die Bank von Russland entscheidet innerhalb eines Monats nach Einreichung aller ordnungsgemäß ausgefertigten Dokumente über die Registrierung von Änderungen und Ergänzungen der Satzung eines Kreditinstituts.

Zweitens besteht das Hauptziel einer Kreditorganisation darin, Gewinne zu erzielen. Eine Kreditorganisation ist eine kommerzielle Organisation. In Absatz 1 der Kunst. 50 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation heißt es: „Juristische Personen können Organisationen sein, die Gewinn als Hauptziel ihrer Tätigkeit verfolgen (kommerzielle Organisationen) oder die Gewinnerzielung nicht als solches Ziel haben und die erhaltenen Gewinne nicht unter den Teilnehmern verteilen (gemeinnützige Organisationen)". In Absatz 2 der Kunst. 50 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation sieht vor, dass „juristische Personen, die Handelsorganisationen sind, in Form von Handelspartnerschaften und Unternehmen, Produktionsgenossenschaften, staatlichen und kommunalen Einheitsunternehmen gegründet werden können“.

Eine juristische Person muss bei der zuständigen Regierungsbehörde registriert sein. Kreditinstitute werden von der Bank of Russia registriert.

Drittens ist das Kreditinstitut mit besonderer Rechtsfähigkeit ausgestattet. Dies bedeutet, dass sie auf der Grundlage ihrer von der Bank of Russia ausgestellten Charta und Genehmigung (Lizenz) tätig ist.

Rechtsfähigkeit ist die Rechtsfähigkeit einer Person, bestimmte Rechte und Pflichten zu erwerben. Für ein Kreditinstitut ist dies die besondere Rechtsfähigkeit einer juristischen Person. Besondere Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine juristische Person als Unternehmer nur die Tätigkeiten ausüben kann, die in der Satzung vorgesehen sind. Folglich kann eine juristische Person nur an den Rechtsbeziehungen teilnehmen, die auf diese Art von Aktivitäten zurückzuführen sind.

Die Gesetzgebung sieht vor, dass bestimmte Arten von Geschäftstätigkeiten nur legal sind, wenn sie auf der Grundlage einer entsprechenden Lizenz durchgeführt werden.

Kreditinstitute arbeiten auf der Grundlage von Lizenzen, die von der Bank of Russia ausgestellt wurden.

Viertens betreibt das Kreditinstitut Bankgeschäfte, die nach Art. 1 des Bundesgesetzes sind in demselben Bundesgesetz vorgesehen. Beachten Sie, dass Art. 1 des Bundesgesetzes verwendet den Begriff "Geschäfte" nicht, während Art. 5 desselben Gesetzes, der als "Bankgeschäfte und andere Geschäfte einer Kreditorganisation" bezeichnet wird, enthält nicht nur eine Liste von Bankgeschäften, sondern auch eine Liste von Transaktionen. Die Liste der Transaktionen ist nicht abgeschlossen, da das Kreditinstitut neben der angegebenen Liste, wie im selben Artikel angegeben, andere Transaktionen vornehmen kann.

Fünftens kann ein Kreditinstitut nur in Form einer Geschäftseinheit gegründet und betrieben werden. Nach dem Zivilrecht können nur eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung Organisations- und Rechtsform eines Kreditinstituts sein. Das bedeutet, dass die Gründer eines Kreditinstituts sich bei seiner Gründung außer als Handelsgesellschaft nicht anderer Organisations- und Rechtsformen von Anstalten, Genossenschaften und anderen Organisations- und Rechtsformen bedienen können.

Bank - ein Kreditinstitut, das das ausschließliche Recht hat, die folgenden Bankgeschäfte insgesamt durchzuführen: Heranziehung von Geldern von natürlichen und juristischen Personen zu Einlagen, Platzierung dieser Gelder in eigenem Namen und auf eigene Kosten gemäß den Rückzahlungsbedingungen, Zahlung, Dringlichkeit, Eröffnung und Führung von Bankkonten von natürlichen und juristischen Personen.

Nichtbanken-Kreditinstitut - ein Kreditinstitut, das berechtigt ist, bestimmte im Bundesgesetz vorgesehene Bankgeschäfte durchzuführen. Zulässige Kombinationen von Bankgeschäften für Nichtbanken-Kreditinstitute werden von der Bank of Russia festgelegt.

Nach dem geltenden Bankenrecht gibt es zwei Arten von Nichtbank-Kreditorganisationen: - gemeinnützige Abwicklungsorganisationen; - Inkassodienste. [20]

Gemeinnützige Abwicklungsorganisationen haben das Recht, folgende Bankgeschäfte durchzuführen:

1) Eröffnung und Führung von Bankkonten juristischer Personen;

2) Durchführung von Abrechnungen im Namen juristischer Personen, einschließlich Korrespondenzbanken, auf deren Bankkonten.

Je nach Funktionszweck können NPOs Dienstleistungen für juristische Personen, einschließlich Kreditinstitute, auf den Interbanken-, Devisen- und Wertpapiermärkten erbringen, Abrechnungen mit Plastikkarten durchführen, Gelder, Wechsel, Zahlungs- und Abrechnungsdokumente einziehen und Bargeld bereitstellen Dienstleistungen für juristische Personen. , Transaktionen zum Kauf und Verkauf von Fremdwährungen in bargeldloser Form sowie Transaktionen, die in ihren Satzungen vorgesehen sind und die gemäß der Anweisung der Bank von Russland vom 23. Juli 1998 registriert sind Nr. 75-I.

Unteroffiziere sind nicht berechtigt, Gelder von juristischen und natürlichen Personen in Einlagen zu gewinnen, um sie in eigenem Namen und auf eigene Kosten zu platzieren.

Abwicklungs-NBCOs sind berechtigt, Kunden, die an Abwicklungen teilnehmen, Kredite zur Verfügung zu stellen, um Abwicklungen abgeschlossener Transaktionen in der Weise abzuschließen, die in den Modellvorschriften der Bank of Russia über die Aktivitäten der jeweiligen Abwicklungs-NBCOs und (oder) ihrer Satzung festgelegt sind, zu den Rückzahlungsbedingungen, Dringlichkeit, Zahlung, Sicherheit innerhalb der durch N6-Vorschriften festgelegten Grenzen, H16. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung von Darlehen zu Lasten von Rücklagen (Fonds), die von den Teilnehmern an den Berechnungen eigens gebildet wurden, im Rahmen der von den Teilnehmern eingeräumten Befugnisse.

Abrechnungs-NBCOs sind berechtigt, vorübergehend kostenlose Barmittel nur als Anlagen in Wertpapieren der Regierung der Russischen Föderation anzulegen, die von der Bank von Russland als Anlagen ohne Risiko eingestuft wurden, und sie auch auf entsprechenden Konten bei der Bank von Russland und bei Kreditinstituten zu halten an Siedlungstätigkeiten beteiligt.

Innerhalb der durch die Lizenz der Bank von Russland gewährten Grenzen sind Siedlungsunteroffiziere berechtigt, die in ihrer Satzung vorgesehenen Operationen in Landeswährung (Russische Rubel) und Fremdwährung durchzuführen.

Inkassoorganisationen sind auf der Grundlage einer von der Bank von Russland ausgestellten Lizenz berechtigt, die folgenden Bankgeschäfte durchzuführen: Inkasso von Geldern, Wechseln, Zahlungs- und Abrechnungsdokumenten.

Diese Operationen müssen gemäß den aktuellen Anweisungen der Bank von Russland zu diesen Themen durchgeführt werden. [21]

Da die Tätigkeit von Inkassoorganisationen hauptsächlich mit dem Entstehen von Betriebsrisiken verbunden ist, werden keine Anforderungen an eine aufsichtsrechtliche Regulierung, einschließlich der Mindestkapitalhöhe, für Inkassoorganisationen festgelegt.

Inkasso, Wechsel, Zahlungs- und Abrechnungsbelege müssen zuverlässig geschützt werden. Die Sicherheit kann durch eine auf die Erbringung solcher Dienstleistungen spezialisierte Organisation auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit einem Nichtbanken-Kreditinstitut oder durch den eigenen Sicherheitsdienst des Nichtbanken-Kreditinstituts erfolgen.

Für den Fall, dass die Sicherheit von einem eigenen Sicherheitsdienst durchgeführt wird, muss ein Nichtbanken-Kreditinstitut nach Registrierung bei der Bank von Russland die Charta des Sicherheitsdienstes in den Organen für innere Angelegenheiten an seinem Standort vereinbaren. Um eine Lizenz zur Durchführung von Bargeldeinnahmen zu erhalten, muss ein solches Nichtbanken-Kreditinstitut dem Gebietsbüro der Bank von Russland notariell beglaubigte Kopien der folgenden Dokumente vorlegen: die mit den Organen für innere Angelegenheiten vereinbarte Charta des Sicherheitsdienstes ; Erlaubnis des Organs für innere Angelegenheiten zur Aufbewahrung und Verwendung von Dienstwaffen; Dokumente, die den Besitz oder das Leasing von Autos bestätigen.

Wenn der Inkassoschutz von einer auf Sicherheitsaktivitäten spezialisierten Organisation durchgeführt wird, muss eine solche Nichtbanken-Kreditorganisation dem Territorialbüro der Bank of Russia notariell beglaubigte Kopien vorlegen, um eine Lizenz zur Durchführung von Inkassooperationen zu erhalten die Dokumente der Organisation, die sich auf Sicherheitsaktivitäten spezialisiert hat: Bescheinigungen über die staatliche Registrierung; Charta; Lizenzen für Sicherheitsaktivitäten; Erlaubnis des Organs für innere Angelegenheiten zur Aufbewahrung und Verwendung von Dienstwaffen; eine Sicherheitsvereinbarung mit dieser Organisation und Dokumente der Sammelorganisation, die das Eigentums- oder Leasingrecht für Autos bestätigen.

Der Anteil von Nichtbankenorganisationen am Bankensystem ist sehr unbedeutend. In der Zwischenzeit könnten Nichtbanken-Kreditorganisationen einige Probleme erfolgreicher lösen. Unter ihnen ist vor allem die Frage der Berechnungen. Die Bank von Russland war leider nicht in der Lage, die ihr gestellte Aufgabe zu lösen, ein globales gesamtrussisches elektronisches Abwicklungssystem zu schaffen, das Abwicklungen im ganzen Land in Echtzeit durchführen könnte. Man ging davon aus, dass all diese Probleme mit Hilfe der Satellitenkommunikation gelöst würden. Aber all diese Aktivitäten haben keine Entwicklung erhalten. Wohingegen das Problem der Abwicklung erfolgreicher und mit geringerem Risiko für die Kunden von Nichtbanken-Kreditinstituten gelöst werden könnte.

Russische Banken interagieren mit Kreditorganisationen ausländischer Länder, so dass das Gesetz erstens diese Beziehungen regelt, zweitens den Begriff einer ausländischen Bank nach russischem Recht definiert und drittens ausländische Investitionen regelt.

Das zitierte Bundesgesetz sagt: "Eine ausländische Bank ist eine Bank, die nach den Gesetzen eines ausländischen Staates als solche anerkannt ist, in dessen Hoheitsgebiet sie registriert ist."

Rechtsfähigkeit einer Kreditorganisation

Die Rechtsfähigkeit eines Kreditinstituts ist ein Sonderfall der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person.

In Kunst. 49 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation besagt, dass eine juristische Person Bürgerrechte haben kann, die den in ihren Gründungsdokumenten vorgesehenen Zielen der Tätigkeit entsprechen, und die mit dieser Tätigkeit verbundenen Pflichten tragen kann.

Kommerzielle Organisationen, mit Ausnahme von Einheitsunternehmen und anderen gesetzlich vorgesehenen Arten von Organisationen, können zivilrechtliche Rechte haben und zivilrechtliche Verpflichtungen tragen, die für die Ausübung jeder Art von nicht gesetzlich verbotener Tätigkeit erforderlich sind.

Eine juristische Person darf bestimmte Arten von Tätigkeiten, deren Liste gesetzlich festgelegt ist, nur auf der Grundlage einer besonderen Genehmigung (Lizenz) ausüben. Eine juristische Person darf in ihren Rechten nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise eingeschränkt werden. Die Entscheidung zur Einschränkung der Rechte kann von einer juristischen Person vor Gericht angefochten werden. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person entsteht zum Zeitpunkt ihrer Gründung (Abschnitt 2, Artikel 51 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation) und endet zum Zeitpunkt des Abschlusses ihrer Liquidation (Abschnitt 8, Artikel 63 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Die Russische Föderation). Das Recht einer juristischen Person, Tätigkeiten auszuführen, für die eine Lizenz erforderlich ist, entsteht ab dem Zeitpunkt des Erhalts einer solchen Lizenz oder innerhalb der darin festgelegten Frist und endet mit dem Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, sofern gesetzlich oder andere Rechtsvorschriften nichts anderes vorsehen handelt.

Bundesgesetz "Über Banken und Bankwesen" in Art. 5 „Bankgeschäfte und sonstige Geschäfte eines Kreditinstituts“ bezieht sich auf Bankgeschäfte:

1) Heranziehen von Geldern natürlicher und juristischer Personen in Einlagen (auf Anfrage und für einen bestimmten Zeitraum);

2) Platzierung der in Absatz 1 des ersten Teils dieses Artikels genannten gesammelten Mittel im eigenen Namen und auf eigene Kosten; [22]

3) Eröffnung und Führung von Bankkonten von natürlichen und juristischen Personen;

4) Abrechnungen im Namen von natürlichen und juristischen Personen, einschließlich Korrespondenzbanken, auf deren Bankkonten;

5) Inkasso von Geldern, Wechseln, Zahlungs- und Abrechnungsdokumenten und Bargelddienstleistungen für natürliche und juristische Personen;

6) Kauf und Verkauf von Fremdwährungen in bar und unbar;

7) Anziehung zu Lagerstätten und Platzierung von Edelmetallen;

8) Ausstellung von Bankgarantien;

9) Geldüberweisungen im Namen von Privatpersonen ohne Eröffnung eines Bankkontos durchführen (mit Ausnahme von Postüberweisungen). [23]

Neben den aufgeführten Bankgeschäften ist ein Kreditinstitut berechtigt, folgende Geschäfte zu tätigen:

1) Ausstellung von Garantien für Dritte, die die Erfüllung von Verpflichtungen in bar vorsehen;

2) Erwerb des Rechts, von Dritten die Erfüllung von Verpflichtungen in bar zu verlangen;

3) Treuhandverwaltung von Geldern und anderem Eigentum im Rahmen einer Vereinbarung mit natürlichen und juristischen Personen; [24]

4) Durchführung von Transaktionen mit Edelmetallen und Edelsteinen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

5) Vermietung von speziellen Räumlichkeiten oder darin befindlichen Tresoren zur Aufbewahrung von Dokumenten und Wertgegenständen an natürliche und juristische Personen;

6) Leasinggeschäfte;

7) Bereitstellung von Beratungs- und Informationsdiensten.

Die Kreditorganisation ist berechtigt, andere Transaktionen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation durchzuführen. Alle Bankgeschäfte und andere Transaktionen werden in Rubel und bei Vorhandensein einer entsprechenden Lizenz der Bank of Russia - in Fremdwährung - durchgeführt. Die Regeln für die Durchführung von Bankgeschäften, einschließlich der Regeln für ihre materielle und technische Unterstützung, werden von der Bank von Russland gemäß den Bundesgesetzen festgelegt. Die Regeln für autorisierte Banken zur Durchführung von Operationen und Transaktionen mit Fremdwährung und mit Wertpapieren in Fremdwährung ohne Einholung separater Genehmigungen (Lizenzen) für die Durchführung von Devisentransaktionen im Zusammenhang mit dem Kapitalverkehr werden durch die Verordnung der Bank von Russland vom 27. März festgelegt , 1998 Nr. 193-U.

Einem Kreditinstitut ist es untersagt, Produktions-, Handels- und Versicherungstätigkeiten auszuüben.

Bundesgesetz "Über Banken und Bankwesen" in Art. 6 „Die Tätigkeit eines Kreditinstituts auf dem Wertpapiermarkt“ erklärt, dass die Bank gemäß der Lizenz der Bank von Russland für Bankgeschäfte das Recht hat, Wertpapiere auszugeben, zu kaufen, zu verkaufen, aufzuzeichnen, zu lagern und andere Geschäfte damit zu tätigen erfüllt die Funktionen eines Zahlungsdokuments, mit Wertpapieren, die die Heranziehung von Geldern auf Einlagen und Bankkonten bestätigen, mit anderen Wertpapieren, mit denen Transaktionen nach Bundesgesetzen keiner besonderen Erlaubnis bedürfen, und ist auch berechtigt, die Treuhandverwaltung auszuüben diese Wertpapiere im Rahmen einer Vereinbarung mit natürlichen und juristischen Personen.

Ein Kreditinstitut hat das Recht, gemäß den Bundesgesetzen berufliche Tätigkeiten auf dem Wertpapiermarkt auszuüben. [25]

Genehmigtes Kapital und andere Mittel eines Kreditinstituts

Das genehmigte Kapital einer Kreditorganisation setzt sich aus der Höhe der Beiträge ihrer Teilnehmer zusammen und bestimmt den Mindestbetrag an Eigentum, der die Interessen ihrer Gläubiger garantiert. Diese Definition ist in Art. 11 des Bundesgesetzes "Über Banken und Bankwesen".

Je nach Organisations- und Rechtsform des Kreditinstituts kann dies Stammkapital sein, bei dem das genehmigte Kapital aus einer bestimmten Anzahl von Aktien besteht, die auf die Gründer (Teilnehmer) der Wirtschaftsgesellschaft aufgeteilt werden, oder in Aktien ausgedrücktes Stammkapital.

Die Anweisung Nr. 23-I der Bank of Russia vom 1998. Juli 75 sieht vor, dass ein Kreditinstitut am Ende eine Herabsetzung seines Gründungskapitals gemäß dem durch diese Anweisung festgelegten Verfahren erklären und mit einem Gebietsbüro der Bank of Russia vereinbaren muss des zweiten und jedes folgenden Geschäftsjahres ist der Wert des Nettovermögens (Eigenmittel) des Kreditinstituts niedriger als sein genehmigtes Kapital.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Gründungskapitals eines Kreditinstituts auf die Höhe seines Nettovermögens (Eigenmittel) wird auf der jährlichen (ordentlichen) Hauptversammlung der Teilnehmer des Kreditinstituts gefasst.

Zu den Eigenmitteln eines Kreditinstituts gehören gemäß der Weisung Nr. 1 der Bank of Russia vom 1997. Oktober 1 genehmigtes Kapital, Mittel und Gewinn. [26]

Die Bank von Russland legt das genehmigte Mindestkapital für neu registrierte Kreditinstitute fest. Der Standard für das genehmigte Mindestkapital kann je nach Art des Kreditinstituts festgelegt werden.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Entscheidung der Bank von Russland, den Mindestbetrag des genehmigten Kapitals zu ändern, frühestens 90 Tage nach dem Tag ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft tritt. Für neu registrierte Kreditinstitute wendet die Bank of Russia die zum Zeitpunkt der Einreichung der Dokumente für die Registrierung und Erlangung einer Lizenz gültige Mindestkapitalanforderung an.

Die Bank von Russland hat nicht das Recht, von zuvor registrierten Kreditinstituten zu verlangen, ihr genehmigtes Kapital zu ändern.

Kapitel 4 der Anweisungen der Zentralbank vom 23. Juli 1998 Nr. 75-I sieht vor, dass der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals für neu gegründete Kreditinstitute von der Bank von Russland gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes „Über Banken“ festgelegt wird und Bankgeschäfte“. Es besagt auch, dass sich das genehmigte Kapital eines in Form einer Aktiengesellschaft gegründeten Kreditinstituts aus dem Nennwert seiner von den Gründern des Kreditinstituts erworbenen Anteile zusammensetzt. Das genehmigte Kapital einer Kreditorganisation in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder mit zusätzlicher Haftung besteht aus dem Nennwert der Anteile ihrer Gründer.

Die Bank von Russland legt den Höchstbetrag des nicht monetären Teils des genehmigten Kapitals von Kreditinstituten fest.

Anweisung Nr. 75 sieht vor, dass Beiträge zum Gründungskapital eines Kreditinstituts in folgender Form erfolgen können:

▪ Gelder in der Währung der Russischen Föderation. Wie bereits erwähnt, erlaubt die Anweisung Nr. 30-U der Zentralbank vom 1998. September 365 die Zahlung von Beiträgen zum genehmigten Kapital von Kreditinstituten in Fremdwährung;

▪ Sachanlagen (Bankgebäude oder Räumlichkeiten, in denen sich das Kreditinstitut befindet, mit Ausnahme unfertiger Bauten). Sachanlagen müssen bewertet und in der Bilanz des Kreditinstituts in der Währung der Russischen Föderation ausgewiesen werden.

Die Anweisung der Zentralbank vom 31. Dezember 1998 Nr. 474-U legte fest, dass die Teilnehmer (Aktionäre) eines Kreditinstituts mit Genehmigung des Verwaltungsrats der Bank of Russia das Recht haben, das genehmigte Kapital einzuzahlen eines neu zu gründenden Kreditinstituts und erhöhen das genehmigte Kapital eines bestehenden Kreditinstituts durch andere ihm gehörende Vermögenswerte, die keine Geldmittel oder Bankgebäude (Räumlichkeiten) sind. Die maximale Größe und Zusammensetzung solcher Vermögenswerte wird vom Verwaltungsrat der Bank von Russland festgelegt.

Die Anweisung Nr. 75 der Bank von Russland sieht auch die folgenden Punkte vor.

▪ Eine Einlage in Form einer Sache ist nicht möglich, wenn das Verfügungsrecht darüber aufgrund von Bundesgesetzen oder zuvor abgeschlossenen Vereinbarungen eingeschränkt ist.

▪ Der Geldwert der materiellen Vermögenswerte, die zur Begleichung eines Teils des genehmigten Kapitals einer Kreditorganisation bei ihrer Gründung eingebracht werden, wird von der Hauptversammlung der Gründer genehmigt.

▪ Die monetäre Bewertung der materiellen Vermögenswerte, die zur Begleichung eines Teils des genehmigten Kapitals einer Kreditorganisation in Form einer Aktiengesellschaft eingebracht werden, erfolgt durch den Vorstand der Kreditorganisation.

▪ In den durch Bundesgesetze vorgesehenen Fällen werden Sachwerte, die zur Begleichung eines Teils des genehmigten Kapitals eines Kreditinstituts eingebracht werden, von einem unabhängigen Gutachter bewertet.

▪ Bargeld und Sachwerte, die in der vorgeschriebenen Weise in das genehmigte Kapital eines Kreditinstituts eingebracht werden, gehen in dessen Eigentum über.

▪ Die maximale Größe (Standard) des nichtmonetären Teils des genehmigten Kapitals einer neu zu gründenden Kreditorganisation sollte 20 Prozent nicht überschreiten. Wie bereits erwähnt, können gemäß den Anweisungen der Bank von Russland vom 8. Juni 1999 Nr. 571-U Bundesdarlehensanleihen mit konstantem Kuponertrag zur Bezahlung von Anteilen (Aktien) gegründeter und bestehender Kreditinstitute verwendet werden. Die maximale Höhe des mit Anleihen eingezahlten Anteils am genehmigten Kapital eines Kreditinstituts darf nicht mehr als 25 Prozent des gesamten genehmigten Kapitals des Kreditinstituts betragen.

▪ Werden Sachwerte in das genehmigte Kapital eines Kreditinstituts eingebracht, müssen Unterlagen vorgelegt werden, die das Recht der Gründer (Teilnehmer) bestätigen, diese in das genehmigte Kapital des Kreditinstituts einzubringen.

Es ist verboten, geliehene Mittel zur Bildung des Gründungskapitals eines Kreditinstituts zu verwenden, sofern nicht durch Bundesgesetze etwas anderes bestimmt ist.

Mittel des Bundeshaushalts und Sondervermögen der Länder, freie Kassen und sonstige von Stellen des Bundes verwaltete Vermögensgegenstände dürfen nicht zur Bildung des Grundkapitals eines Kreditinstituts verwendet werden, soweit nicht durch Bundesgesetze etwas anderes bestimmt ist.

Zur Bildung des genehmigten Kapitals können Mittel aus den Haushalten der Subjekte der Russischen Föderation, lokale Budgets, freie Barmittel und andere Vermögensgegenstände verwendet werden, die sich im Besitz der staatlichen Behörden der Subjekte der Russischen Föderation und der Organe der lokalen Selbstverwaltung befinden ein Kreditinstitut auf der Grundlage eines Rechtsakts einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder einer Entscheidung eines Organs der örtlichen Selbstverwaltung in der durch Bundesgesetze vorgeschriebenen Weise.

Das genehmigte Kapital sichert die Forderungen der Gläubiger. Die Besonderheit eines Kreditinstituts liegt jedoch darin, dass es nicht nur eigenes, sondern auch fremdes Geld in Umlauf bringt. Daher sind eigene Mittel ein gewisser Garant für Zuverlässigkeit, Liquidität und Zahlungsfähigkeit.

In Kunst. 64 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ sieht vor, dass der Höchstbetrag großer Kreditrisiken als Prozentsatz des Gesamtbetrags großer Risiken und der Eigenmittel des Kreditinstituts festgelegt wird. Großkreditrisiko ist das Volumen von Darlehen, Bürgschaften und Bürgschaften zugunsten eines Kunden in Höhe von mehr als 5 Prozent der Eigenmittel des Kreditinstituts. Die maximale Höhe von Großkreditrisiken darf 25 Prozent der Eigenmittel eines Kreditinstituts nicht überschreiten.

Gemäß Art. 73 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ Die Bank of Russia legt Methoden zur Bestimmung ihrer Eigenmittel, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und des Vermögensrisikos für jeden der Standards unter Berücksichtigung internationaler Standards fest und Konsultationen mit Banken, Bankenverbänden und Gewerkschaften.

Die Bank von Russland hat das Recht, differenzierte Standards und Methoden für ihre Berechnung nach Arten von Banken und anderen Kreditinstituten festzulegen. Die Bank of Russia kündigt die bevorstehende Änderung der Standards und Methoden für ihre Berechnung spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten offiziell an. Obligatorische Wirtschaftsstandards für die Tätigkeit von Banken Festgelegt durch die Anweisung der Bank von Russland vom 1. Oktober 1997 Nr. 1-I „Über das Verfahren zur Regulierung der Tätigkeit von Banken“.

Unter Berücksichtigung dieser Norm sowie der einschlägigen Normen des Bundesgesetzes „Über Banken und Banktätigkeit“, die die Anforderungen für die Einhaltung der Standards festlegen, muss das Problem der Bestimmung der Eigenmittel eines Kreditinstituts betrachtet werden . Das Problem der Ermittlung der Eigenmittel eines Kreditinstituts hat rechtliche, finanzielle und buchhalterische Aspekte.

Rechtliche Bedeutung hat sie insoweit, als ein Zusammenhang mit dem genehmigten Kapital besteht. Der Begriff des genehmigten Kapitals korreliert in gewisser Weise mit dem Begriff des „Haupt- und Nebenkapitals". Zudem ist zu beachten, dass, wenn beispielsweise genehmigtes Kapital nicht mit Fremdmitteln gebildet werden kann (gemäß § 11 Abs des Bundesgesetzes "Über die Banken und das Bankwesen"), dann ist unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliches Kapital möglich. Dieser Umstand ist wesentlich für das Verständnis der Mechanismen der Kapitalbildung eines Kreditinstituts und deren Bewertung nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Zuverlässigkeit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Legitimität.

In den Vorschriften der Bank von Russland vom 1. Juni 1998 Nr. 31-P „Über die Methodik zur Berechnung der Eigenmittel (Kapital) von Kreditinstituten“ [27] (geändert durch die Richtlinien der Bank von Russland vom Juni). 15, 1999 Nr. 576-U, vom 4. Februar 1999 Jahr Nr. 496-U und vom 31. Dezember 1998 Nr. 473-U) heißt es: „Die Höhe des Eigenkapitals (Kapital) von Kreditinstituten gemäß Die von der Bank von Russland festgelegte Methodik wird als Summe aus Anlagekapital und zusätzlichem Kapital ermittelt.“ [28]

Interessant ist, dass es sich bei den zusätzlichen Mitteln um Nachrangdarlehen handelt. [29]

Erwerb als Ergebnis einer oder mehrerer Transaktionen durch eine juristische oder natürliche Person oder durch eine Gruppe von juristischen Personen und (oder) natürlichen Personen, die durch eine Vereinbarung verbunden sind, oder durch eine Gruppe von juristischen Personen, die Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen sind, mehr mehr als 5 Prozent der Aktien (Aktien) Kreditinstitut bedarf der Benachrichtigung der Bank of Russia, mehr als 20 Prozent - vorherige Zustimmung der Bank of Russia.

Die Bank von Russland informiert den Antragsteller spätestens 30 Tage nach Eingang des Antrags schriftlich über ihre Entscheidung - Zustimmung oder Ablehnung. Die Ablehnung muss begründet werden. Wenn die Bank von Russland nicht innerhalb der angegebenen Frist über die getroffene Entscheidung informiert, gilt das Geschäft zum Kauf und Verkauf von Anteilen (Anteilen) an einem Kreditinstitut als abgeschlossen.

Das Verfahren zur vorläufigen Genehmigung des Erwerbs von mehr als 20 Prozent der Aktien (Aktien) eines Kreditinstituts wird durch die Anweisung der Zentralbank vom 23. Juli 1998 Nr. 75-I festgelegt, die Folgendes vorsieht:

1. Erwerb infolge einer oder mehrerer Transaktionen durch einen Erwerber oder durch eine Gruppe von Erwerbern, die durch eine Vereinbarung miteinander verbunden sind, oder durch eine Gruppe von Erwerbern, die Tochterunternehmen oder voneinander abhängig sind (Artikel 105 und 106 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von der Russischen Föderation), mehr als 20 Prozent der Anteile (Aktien) eines Kreditinstituts müssen zuvor mit der Bank of RUSSIA vereinbart werden. Gleichzeitig muss für jeden Erwerb einer Aktie, die mehr als 20 Prozent des genehmigten Kapitals eines Kreditinstituts (im Schreiben der Zentralbank vom 28. Juli 1999 Nr. Aktien) eines Kredits beträgt, eine vorherige Zustimmung eingeholt werden Institution aufgrund einer Herabsetzung ihres genehmigten Kapitals. In diesem Fall findet kein zusätzlicher Erwerb von Anteilen (Aktien) aufgrund neuer Transaktionen statt, und daher ist keine vorherige Genehmigung der Bank of Russia erforderlich).

2. Die vorgenannten juristischen Personen haben das Recht, mehr als 20 Prozent der Anteile (Aktien) eines tätigen Kreditinstituts (einschließlich des Erwerbs auf dem Sekundärmarkt) zu erwerben, wenn sie über eine stabile Finanzlage verfügen und seit drei Jahren tätig sind.

3. Eine Transaktion, die dazu führt, dass der Erwerber ohne vorherige Zustimmung der Bank of Russia mehr als 20 Prozent der Anteile (Anteile) eines Kreditinstituts besitzt, ist ungültig.

4. Die Verpflichtung, die vorläufige Zustimmung der Bank von Russland für den Erwerb von mehr als 20 Prozent der Anteile (Anteile) eines Kreditinstituts einzuholen, liegt beim Erwerber (Käufer, die durch eine Vereinbarung verbunden sind, Tochtergesellschaften oder voneinander abhängige Personen sind). (Artikel 105 und 106 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation) oder Ein Antrag auf vorherige Zustimmung der Bank von Russland für einen solchen Erwerb von Anteilen (Aktien) an einem Kreditinstitut ist bei der Gebietsniederlassung der Bank von Russland einzureichen das die Aktivitäten des Kreditinstituts beaufsichtigt, dessen Anteile (Aktien) vom Erwerber (einem der verbundenen Erwerber) oder einer bevollmächtigten Person erworben werden.

Die Begriffe Tochterunternehmen und abhängige Unternehmen sind in Art. 105 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation, der vorsieht, dass eine Handelsgesellschaft als Tochtergesellschaft anerkannt wird, wenn eine andere (Haupt-) Handelsgesellschaft oder Personengesellschaft aufgrund ihrer überwiegenden Beteiligung an ihrem genehmigten Kapital oder gemäß einem abgeschlossenen Vertrag zwischen ihnen oder hat anderweitig die Fähigkeit, Entscheidungen zu bestimmen, die von einer solchen Gesellschaft getroffen werden. Eine Tochtergesellschaft haftet nicht für die Schulden der Hauptgesellschaft (Personengesellschaft). Die Muttergesellschaft (Personengesellschaft), die berechtigt ist, der Tochtergesellschaft, auch aufgrund einer Vereinbarung mit ihr, für sie verbindliche Weisungen zu erteilen, haftet mit der Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch für Geschäfte, die von dieser aufgrund dieser Weisungen abgeschlossen werden. Bei Zahlungsunfähigkeit (Konkurs) einer Tochtergesellschaft durch Verschulden der Hauptgesellschaft (Personengesellschaft) haftet diese subsidiär für ihre Schulden. Gesellschafter (Aktionäre) einer Tochtergesellschaft haben das Recht, von der Hauptgesellschaft (Personengesellschaft) den Ersatz des Schadens zu verlangen, der der Tochtergesellschaft durch ihr Verschulden zugefügt wurde, sofern nicht das Gesetz über Handelsgesellschaften etwas anderes bestimmt.

Gemäß Art. 106 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation wird eine Handelsgesellschaft als abhängig anerkannt, wenn eine andere (beherrschende, beteiligte) Gesellschaft mehr als 20 Prozent der stimmberechtigten Anteile einer Aktiengesellschaft oder 20 Prozent des genehmigten Kapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hält Haftungsgesellschaft. Eine Handelsgesellschaft, die mehr als 20 Prozent der stimmberechtigten Anteile einer Aktiengesellschaft oder 20 Prozent des Grundkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erworben hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich in der durch die Gesetze über Handelsgesellschaften vorgeschriebenen Weise zu veröffentlichen. Die Grenzen der gegenseitigen Beteiligung von Wirtschaftsgesellschaften an den Gründungskapitalien der anderen Gesellschaft und die Anzahl der Stimmen, die eine dieser Gesellschaften auf einer Hauptversammlung der Teilnehmer oder Aktionäre einer anderen Gesellschaft ausüben kann, werden durch Gesetz bestimmt.

Der Antrag auf die Möglichkeit des Erwerbs von mehr als 20 Prozent der Anteile (Aktien) muss das Fehlen oder Bestehen einer Beziehung zwischen den Erwerbern von Anteilen (Aktien) und anderen Erwerbern und (oder) Eigentümern von Anteilen (Aktien) des Kreditinstituts angeben , sowie die Art einer solchen Beziehung, Vereinbarung, gegenseitigen Beteiligung am Kapital des anderen oder einer anderen Form der Verbindung.

5. Die Möglichkeit der Erteilung einer vorherigen Zustimmung zum Erwerb von mehr als 20 Prozent der Anteile (Aktien) eines Kreditinstituts wird vom Gebietsbüro der Bank von Russland auf der Grundlage der folgenden dem Antrag beigefügten Dokumente geprüft:

▪ notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten, die die staatliche Registrierung juristischer Personen bestätigen (vertreten durch die Gründer eines Kreditinstituts, das mehr als 20 Prozent der Anteile (Aktien) juristischer Personen erwirbt);

▪ notariell beglaubigte Kopien der Gründungsurkunden der juristischen Person – des Erwerbers; [dreißig]

▪ Prüfungsberichte über die Zuverlässigkeit der Finanzberichte der Erwerber – juristischen Personen, mit der Anlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei Tätigkeitsjahre, Bilanzen zum letzten Bilanzstichtag mit Noten des staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation (heute Ministerium der Russischen Föderation für Steuern und Abgaben);

▪ Bestätigung des Staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation, dass keine Schulden aus Verpflichtungen gegenüber dem Bundeshaushalt, dem Haushalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation und dem lokalen Haushalt bestehen;

▪ Berechnungen des Indikators Nettovermögen (Eigenkapital) und der aktuellen Liquiditätsquote (bei der Bestimmung der Angemessenheit des Eigenkapitals einer Person, die mehr als 20 Prozent der Aktien (Aktien) erwirbt, bei der Gründung eines Kreditinstituts oder der Erhöhung seines genehmigten Kapitals, Aktien (Aktien). ) an dem Teil, der grenzüberschreitend ist, werden nicht berücksichtigt Eigentum mit einem anderen Teilnehmer eines Kreditinstituts (gegenseitige Beteiligung am genehmigten Kapital) sowie Anteile (Aktien) an dem Teil, der sich im grenzüberschreitenden Besitz des Teilnehmers befindet und das Kreditinstitut (gegenseitige Beteiligung am genehmigten Kapital);

▪ eine Liste der Teilnehmer einer juristischen Person – der Erwerber von Aktien (Aktien) eines Kreditinstituts (offene Aktiengesellschaften und geschlossene Aktiengesellschaften mit mehr als 50 Aktionären) legt eine Liste ihrer Aktionäre vor, die mehr als 5 Prozent besitzen die Anteile);

▪ Schlussfolgerung der Bundeskartellbehörde zur Einhaltung der Kartellvorschriften.

Die territoriale Zweigstelle der Bank von Russland prüft die eingereichten Dokumente innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum ihres Eingangs und unter Berücksichtigung der Finanzlage des/der Erwerber der Anteile (Aktien) des Kreditinstituts (einschließlich der Angemessenheit von Mittel zur Zahlung des Anteils (der Anteile) am genehmigten Kapital des Kreditinstituts), informiert den Antragsteller schriftlich über seine Entscheidung - Zustimmung oder Ablehnung.

Die gleichen Bestimmungen der Anweisung Nr. 75-I gelten für den Erwerb von Beteiligungen (Aktien) an einem tätigen Kreditinstitut (einschließlich des Erwerbs auf dem Sekundärmarkt).

Die CBR-Verordnung Nr. 26-P vom 1999. März 72 legte fest, dass beim Erwerb von Anteilen (Anteilen) am genehmigten Kapital eines neu gegründeten Kreditinstituts oder beim Erwerb von mehr als 20 Prozent der Anteile (Anteile) an einem bestehenden Kreditinstitut durch eine Person Ein Kreditinstitut muss dem Gebietsbüro der Bank in Russland, das seine Aktivitäten überwacht, die erforderlichen Dokumente vorlegen, um die Rechtmäßigkeit der Zahlung des genehmigten Kapitals eines Kreditinstituts auf Kosten der angegebenen Person zu überprüfen und seine zufriedenstellende Finanzlage zu bestätigen.

Die Bank von Russland hat das Recht, die Zustimmung zu einer Transaktion zum Verkauf von mehr als 20 Prozent der Anteile (Anteile) an einem Kreditinstitut zu verweigern, wenn sie die unbefriedigende Finanzlage der Käufer von Anteilen (Anteilen) feststellt und gegen das Antimonopol verstößt Vorschriften und in anderen durch Bundesgesetze vorgesehenen Fällen.

Rechtsstellung der Gründer (Teilnehmer) einer Kreditorganisation

Es ist zwischen der zivilrechtlichen und der bankrechtlichen Stellung der Gründer (Teilnehmer) eines Kreditinstituts zu unterscheiden.

Die Gründer der Bank haben während der ersten drei Jahre ab dem Datum ihrer Registrierung kein Recht, aus der Mitgliedschaft der Bank auszuscheiden.

Die Gründer (Teilnehmer) eines Kreditinstituts haben kein Eigentumsrecht an den von ihnen in das Gründungskapital des Kreditinstituts investierten Vermögenswerten und Geldern. Sie haben nur ein Anspruchsrecht.

Das Bundesgesetz "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung" in Art. 22 sieht vor, dass ein Mitglied der Gesellschaft das Recht hat, seinen Anteil (Teil des Anteils) am genehmigten Kapital der Gesellschaft an ein anderes Mitglied der Gesellschaft oder, wenn die Satzung der Gesellschaft dies nicht untersagt, an a Dritter mit Zustimmung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschafter, der mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter gefasst wird, wenn für einen solchen Beschluss nicht das Erfordernis einer größeren Stimmenzahl gegeben ist für durch die Satzung der Gesellschaft. Die Stimmen eines Gesellschafters, der beabsichtigt, seinen Anteil (Teil eines Anteils) zu verpfänden, werden bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses nicht berücksichtigt.

In Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln in Absatz 1 der Kunst verankert. 336 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation kann jedes Eigentum, einschließlich Eigentumsrechte, verpfändet werden. Der kommentierte Artikel befasst sich speziell mit der Verpfändung von Rechten. Diese Art der Verpfändung wird durch Absatz 3 der Kunst geregelt. 335, Absatz 2 der Kunst. 336 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Artikel des Abschnitts IV ("Rechtsverpfändung") des Gesetzes "Über das Pfand".

Aus dem kommentierten Artikel ergibt sich die Möglichkeit eines direkten Verbots, einen Anteil (Teil eines Anteils) am genehmigten Kapital einer Gesellschaft nur an Dritte zu verpfänden. Die allgemeine Regel in der Satzung über das Verbot der Verpfändung eines Anteils (Teil eines Anteils) gilt nicht für Beziehungen zwischen Teilnehmern, die das Recht haben, ihren Anteil zu verpfänden.

Der kommentierte Artikel sieht ein besonderes Verfahren für die Beschlussfassung über die Verpfändung einer Aktie (eines Teils einer Aktie) auf einer Hauptversammlung der Aktionäre und mit qualifizierter Mehrheit vor. Der Verstoß gegen die eine und (oder) andere Anforderung hat ebenfalls die Anerkennung der entsprechenden Entscheidung als ungültig zur Folge.

Ein Kreditinstitut, das in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig ist, ist verpflichtet, dem Teilnehmer, der einen Antrag auf Austritt aus dem Kreditinstitut gestellt hat, den tatsächlichen Wert seines Anteils zu zahlen oder mit Zustimmung des Mitglieds des Kreditinstituts zu zahlen gib ihm Sachwerte von gleichem Wert. Der tatsächliche Wert des an einen aus dem Kreditinstitut austretenden Teilnehmer zu zahlenden Anteils wird auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Jahr ermittelt, in dem der Antrag auf Austritt aus dem Kreditinstitut gestellt wurde, und entspricht dem Teil des Wertes der Eigenmittel des Kreditinstituts proportional zum Nennwert des Anteils des aus dem Kreditinstitut ausscheidenden Teilnehmers Kreditorganisation des Teilnehmers am genehmigten Kapital. Um den tatsächlichen Wert des Anteils zu ermitteln, der einem aus dem Kreditinstitut austretenden Teilnehmer zu zahlen ist, werden die Eigenmittel des Kreditinstituts unter Berücksichtigung des Nennwerts der Anteile des Teilnehmers berechnet (Bilanzkonto Nr. Zahlung des tatsächlichen Werts von die Aktien, auf die am Ende des Berichtsjahres ausgeführt werden soll.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem austretenden Teilnehmer innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Finanzierung den tatsächlichen Wert des Anteils auszuzahlen oder ihm mit Zustimmung des Mitglieds des Kreditinstituts sachwertgleiches Eigentum zu gewähren Jahr, in dem der Antrag auf Austritt aus dem Kreditinstitut gestellt wurde, es sei denn, die Satzung des Kreditinstituts bestimmt eine kürzere Frist.

Hat ein Mitglied eines Kreditinstituts seinen Beitrag zum Gründungskapital nicht vollständig geleistet, so ist das Kreditinstitut verpflichtet, ihm den tatsächlichen Wert seines Anteils im Verhältnis zum eingezahlten Teil des Beitrags zu zahlen.

Wenn ein Teilnehmer aus dem Kreditinstitut ausscheidet, wird sein Anteil ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Austritt aus dem Kreditinstitut an das Kreditinstitut übertragen, wobei der Anteil in den Büchern des Kreditinstituts nominal ausgewiesen wird.

Zahlung von Beiträgen zum genehmigten Kapital von Kreditinstituten in Fremdwährung

Vom 1. Dezember 1997 bis zum 30. September 1998 bestand ein Verbot der Bildung des genehmigten Kapitals eines Kreditinstituts in Fremdwährung.

In der Anweisung der Bank von Russland vom 26. September 1997 Nr. 523 „Über das Verfahren zur Bildung des genehmigten Kapitals einer Kreditorganisation in der Währung der Russischen Föderation“ heißt es, dass zur Gewährleistung eines einheitlichen Verfahrens zur Bildung von das genehmigte Kapital von Kreditinstituten in der Währung der Russischen Föderation, ab dem 1. Dezember 1997 ist es neu gegründeten Kreditinstituten untersagt, bei Zahlungen für die Zahlung von Anteilen an ihrem genehmigten Kapital Fremdwährungen zu verwenden. Betreibende Kreditinstitute, die ihr genehmigtes Kapital nach dem 1. Dezember 1997 aufgrund zusätzlicher Einlagen von Teilnehmern oder Änderungen des Nennwerts der Aktien erhöhen, sind verpflichtet, Zahlungen zur Zahlung des genehmigten Kapitals nur in der Währung der Russischen Föderation zu leisten. [31]

Nach der Krise am 17. August 1998 änderte sich die Situation jedoch und die Bank von Russland hob dieses Verbot auf. In der Anweisung der Zentralbank vom 30. September 1998 Nr. 365-U „Über die Aufhebung des Verbots der Zahlung von Einlagen in das genehmigte Kapital von Kreditinstituten in Fremdwährung“ heißt es, dass gemäß der Entscheidung des Verwaltungsrats von Die Bank von Russland, die Zentralbank der Russischen Föderation, erlaubt vorbehaltlich besonderer Anweisungen die Zahlung von Beiträgen zum genehmigten Kapital von Kreditinstituten in Fremdwährung. Die Abbildung des genehmigten Kapitals von Kreditinstituten in der Buchhaltung erfolgt in der Währung der Russischen Föderation. [32]

Das Verfahren zur Zahlung des genehmigten Kapitals in Fremdwährung ist in der Richtlinie der Zentralbank Russlands Nr. 19-U vom 1999. März 513 „Über das Verfahren zur Zahlung des genehmigten Kapitals von Kreditinstituten in Fremdwährung und die Abbildung der entsprechenden Transaktionen“ festgelegt in Buchhaltungskonten“ [33], in dem es heißt, dass die Gründer (Teilnehmer) einer Kreditorganisation – Einwohner und Nichtansässige – das Recht haben, das genehmigte Kapital der gegründeten und betriebenen Kreditorganisationen in Fremdwährung ganz oder teilweise in Fremdwährung einzuzahlen -Bargeld oder Bargeldformen in dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und die zitierte Anweisung festgelegten Verfahren. Die Zahlung von Anteilen (Anteilen) von Kreditinstituten in Fremdwährung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und der genannten Richtlinie erfordert nicht, dass Einwohner eine Genehmigung der Bank von Russland einholen, um Devisentransaktionen im Zusammenhang mit der Bewegung durchzuführen Hauptstadt. Juristische Personen können Aktien (Aktien) von Kreditinstituten in Fremdwährung nicht in bar bezahlen.

Darüber hinaus besagt diese Richtlinie, dass die unbare Zahlung von Anteilen (Anteilen) eines Kreditinstituts in Fremdwährung von Gebietsansässigen auf Kosten ihrer eigenen Devisenmittel von ihren laufenden Fremdwährungskonten bei zugelassenen gebietsansässigen Kreditinstituten durchgeführt wird . Zahlungen für Anteile (Einsätze) eines Kreditinstituts in Fremdwährung erfolgen durch gebietsansässige Kreditinstitute von ihren Korrespondenzkonten bei zugelassenen gebietsansässigen Kreditinstituten oder gebietsfremden Kreditinstituten.

Nichtansässige Gründer (Mitglieder) von Kreditinstituten zahlen Anteile (Aktien) von ihren Fremdwährungskonten bei zugelassenen inländischen Kreditinstituten oder von Konten bei nichtansässigen Banken ein.

Um von Gründern (Teilnehmern) erhaltene Gelder in Fremdwährung als Zahlung für Anteile (Aktien) gutzuschreiben, eröffnen Kreditorganisationen Korrespondenzkonten bei der Vneshtorgbank oder der Sberbank of Russia gemäß dem festgelegten Verfahren (Ziffer 1.16 von Teil I der Regeln für die Führung der Buchhaltung in Kreditinstitute mit Sitz auf dem Territorium der Russischen Föderation). Föderation, vom 18. Juni 1997 Nr. 61) [34] mit einem System zur Führung von Konten, die ihren Namen entsprechen.

Die Zahlung von Anteilen (Anteilen) an Kreditinstituten in Fremdwährung durch Gebietsfremde erfolgt nach Einholung der Genehmigung der Bank of Russia gemäß den Anforderungen der Verordnung der Bank of Russia vom 23. April 1997 Nr. Gründungskapital von ein registriertes Kreditinstitut auf Kosten von Gebietsfremden“, wonach die Beteiligung eines Gebietsfremden an der Bildung des Gründungskapitals eines Gebietsansässigen Kreditinstituts nur nach Genehmigung durch die Bank von Russland möglich ist.

Gleichzeitig kann einem gebietsansässigen Kreditinstitut, das in Form einer offenen Aktiengesellschaft eingetragen ist, die Erlaubnis erteilt werden, Aktien an Gebietsfremde auf dem Primärmarkt (ohne Angabe der angeblichen gebietsfremden Aktionäre) zu verkaufen, wenn der gesamte Anteil der ausländischen Investoren nach den Ergebnissen der Emission ein Prozent ihres genehmigten Kapitals nicht übersteigt.

Die Genehmigung zur Erhöhung des genehmigten Kapitals zu Lasten von Gebietsfremden wird erteilt:

a) eine territoriale Zweigstelle der Bank von Russland oder OPERU-2 (je nachdem, welche dieser Stellen die Aktivitäten eines Kreditinstituts beaufsichtigt), wenn Gebietsfremde infolge einer Erhöhung des genehmigten Kapitals zustimmen werden ein Prozent (einschließlich) der Anteile am genehmigten Kapital eines Kreditinstituts;

b) die Zentrale der Bank von Russland, wenn Gebietsfremde infolge einer Erhöhung des genehmigten Kapitals mehr als ein Prozent der Anteile am genehmigten Kapital des Kreditinstituts besitzen. Kreditinstitute, die von der zweiten operativen Abteilung beaufsichtigt werden, senden ein Paket von Dokumenten an OPERA-2, das innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Dokumente seine Stellungnahme an die Banking and Audit Licensing Department übermittelt.

Die Richtlinie der Zentralbank Nr. 19-U vom 1999. März 513 besagt, dass Gründer (Teilnehmer) in Fremdwährung für Anteile (Anteile) von Kreditinstituten zahlen können, die beide von der Bank of Russia zur Durchführung von Bankgeschäften in Fremdwährung zugelassen sind , und keine solche Lizenz haben . Kreditinstitute, die keine Lizenz zum Betreiben von Bankgeschäften in Fremdwährung haben, dürfen die als Zahlung für Aktien (Aktien) erhaltene Fremdwährung nur für wirtschaftliche Zwecke zur Ausübung einer außenwirtschaftlichen Tätigkeit verwenden, ohne eine besondere Genehmigung der Bank von Russland einzuholen. Der Wert von Anteilen (Beteiligungen) an Kreditinstituten wird, wenn sie in ausländischer Währung gezahlt werden, von der Hauptversammlung der Gründer (Mitglieder) des Kreditinstituts oder vom Vorstand (Aufsichtsrat) (im Folgenden: der autorisierte Stelle) gemäß dem Verfahren, das durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und die Vorschriften der Bank of Russia festgelegt ist, unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Anweisung.

Bei der Bezahlung von Anteilen (Aktien) von Kreditinstituten mit Geldern in Fremdwährung können die europäische Einheitswährung Euro und die Landeswährung folgender Länder verwendet werden: Australien, Österreich, Belgien, Großbritannien, Deutschland, Griechenland, Dänemark, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, USA, Finnland, Frankreich, Schweden, Schweiz, Japan.

Gemäß Absatz 1.6 der CBR-Richtlinie Nr. 19-U vom 1999. März 513 kann die Zahlung für Anteile (Anteile) von Kreditinstituten auf Beschluss der autorisierten Stelle eines Kreditinstituts in Fremdwährung erfolgen. Die autorisierte Stelle eines Kreditinstituts legt den Wert fest, zu dem die Zahlung für Aktien (Aktien) in der Währung jedes Landes erfolgen muss, in dem die Zahlung des genehmigten Kapitals eines Kreditinstituts zulässig ist, sowie in russischen Rubel. Der Nennwert der in Fremdwährung gezahlten Anteile (Anteile) von Kreditinstituten muss in Gründungsdokumenten und Listen der Gründer (Teilnehmer) nur in Rubel angegeben und auf separaten persönlichen Konten der Gründer (Teilnehmer) auf Konten zweiter Ordnung erfasst werden.

Einzahlung des genehmigten Kapitals von Kreditinstituten mit Bundesanleihen mit konstantem Kuponertrag und Barmitteln

Die CBR-Richtlinie Nr. 8-U vom 1999. Juni 571 „On the Procedure for Payment for Interests (Shares) in Credit Institutions with Federal Loan Bonds with a Constant Coupon Income and in Cash“ regelt das Zahlungsverfahren für Anteile ( Aktien) an Kreditinstituten mit Bundesdarlehensanleihen mit konstantem Kuponertrag, die gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Dezember 1998 Nr. 1787-r „Über die Novation von Staatspapieren“ ausgegeben wurden, sowie die Verordnung "Über das Verfahren zur Novation von kurzfristigen Nullkuponanleihen der Regierung und Bundesanleihen mit konstanten und variablen Kuponrenditen mit Laufzeiten bis zum 31. Dezember 1999 und in Umlauf gebracht vor der Ankündigung der Regierung der Russischen Föderation und der Zentralbank der Russischen Föderation vom 17. August 1998, indem sie im Einvernehmen mit ihren Eigentümern durch neue Verpflichtungen und teilweise Zahlung von Mitteln ersetzt werden, die vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigt wurden II und der Bank von Russland am 21. Dezember 1998 Nr. 258 und 375-T (mit späteren Änderungen und Ergänzungen).

Anleihen können verwendet werden, um Aktien (Aktien) von etablierten und tätigen Kreditinstituten zu bezahlen.

Klausel 1.2 der CBR-Richtlinie Nr. 571-U besagt, dass der Höchstbetrag des in Anleihen eingezahlten Teils des Gründungskapitals eines Kreditinstituts 25 Prozent des gesamten Gründungskapitals eines Kreditinstituts unter Berücksichtigung der Anleihen nicht überschreiten darf eingebracht, sowie unter Berücksichtigung der zuvor eingezahlten Aktien (Aktien) Schuldverschreibungen. Dieser Absatz der Weisung gilt unabhängig von der Höhe des genehmigten Kapitals, das von anderen Arten von nichtmonetären Fonds eingezahlt wird.

Als Zahlung für Aktien angenommene Schuldverschreibungen (Aktien) müssen dem Inhaber der Schuldverschreibungen aufgrund des Eigentums gehören und nicht mit Verpflichtungen belastet sein.

Die Entscheidung des autorisierten Organs eines Kreditinstituts und für neu gegründete Kreditinstitute - die Hauptversammlung der Gründer (Teilnehmer) muss den Gesamtbetrag des genehmigten Kapitals (oder seiner Erhöhung), der in Schuldverschreibungen eingezahlt wird, sowie den Preis von bestimmen Anleihen, bei denen sie als Zahlungsmittel für Aktien (Aktien) akzeptiert werden.

Der Preis von Anleihen bei der Zahlung von Aktien (Aktien) wird gemäß Art. genehmigt. 34 des Bundesgesetzes "Über Aktiengesellschaften" und Kunst. 15 des Bundesgesetzes "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung".

Die Methode und das Verfahren zur Ermittlung des Preises von Anleihen bei der Zahlung von Aktien müssen im Emissionsprospekt angegeben werden (für Kreditinstitute, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet wurden und tätig sind). [35]

Die Bank von Russland empfiehlt, den Preis von Anleihen bei der Zahlung von Aktien (Aktien) zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich um ein Vielfaches des Nennwerts einer Aktie (ihr Teil) oder des Nennwerts einer Aktie (ihr Teil) handelt.

Der Preis von Anleihen bei der Zahlung von Aktien (Aktien) darf zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht höher sein als der Marktpreis von Anleihen:

das Datum der Entscheidung über die Ausgabe von durch Schuldverschreibungen bezahlten Wertpapieren - für Kreditinstitute, die in der Organisations- und Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet wurden;

das Datum der Annahme einer Entscheidung zur Zahlung von Anteilen an Schuldverschreibungen durch das zuständige Organ - für Kreditinstitute, die in der Organisations- und Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter (zusätzlicher) Haftung gegründet wurden.

Unter Marktpreis versteht man dabei den gewichteten Durchschnitt der letzten fünf aufeinander folgenden Handelstage, gebildet aus den Ergebnissen von Handelssitzungen.

Die Zahlung für Anteile (Aktien) an Anleihen erfolgt innerhalb der durch föderale Gesetze und Vorschriften der Bank von Russland festgelegten Fristen sowie durch die registrierte Entscheidung über die Ausgabe von Wertpapieren und den Prospekt für die Ausgabe von Wertpapieren (falls die Registrierung der Emission geht mit der Registrierung des Prospekts für die Emission von Wertpapieren einher).

Zum Zeitpunkt der Zahlung des genehmigten Kapitals eines Kreditinstituts siehe: Bundesgesetz „Über Banken und Bankgeschäfte“, Anweisung der Zentralbank vom 23. Juli 1998 Nr. 75-I. Die Verwahrung von Anleihen erfolgt in der von der Bank von Russland festgelegten Weise. [36]

Merkmale der Zahlung durch Schuldverschreibungen für das genehmigte Kapital von Kreditinstituten, die in der Organisations- und Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet wurden:

▪ Um Aktien zu bezahlen, werden Anleihen im Namen des ansässigen Anleiheeigentümers in den Bereich „Für die Zahlung des genehmigten Kapitals gesperrt“ des Wertpapierkontos des Anleiheeigentümers übertragen.

▪ Zur Bezahlung von Aktien werden Anleihen im Namen des ausländischen Anleiheeigentümers in den Abschnitt „Ausländische Wertpapiere zur Zahlung von Aktien von Kreditinstituten – Zahlung vom Konto „C“ des Wertpapierdepots des Anleiheeigentümers übertragen.“

Die Bank von Russland wird zum Betreiber des Abschnitts „Für die Zahlung des genehmigten Kapitals gesperrt“, „Nichtansässige Wertpapiere zur Zahlung von Aktien von Kreditinstituten – Zahlung vom Konto „C“ des Wertpapierkontos des Anleiheeigentümers“ ernannt.

Das Kreditinstitut eröffnet (falls erforderlich) ein Depotkonto und ernennt das Depotkonto des Kreditinstituts der Bank of Russia zum Betreiber des Abschnitts "Gegen Zahlung des genehmigten Kapitals gesperrt".

Verfahren zur Gründung und Zulassung einer Kreditorganisation

Artikel 12-13 des Bundesgesetzes über die Bank von Russland sehen vor, dass Kreditinstitute der staatlichen Registrierung bei der Bank von Russland unterliegen.

Die Bank von Russland führt die staatliche Registrierung von Kreditinstituten durch und führt das Buch der staatlichen Registrierung von Kreditinstituten. Für die Registrierung von Kreditinstituten wird eine Gebühr in der von der Bank of Russia festgelegten Höhe erhoben, jedoch nicht mehr als 1 Prozent des erklärten genehmigten Kapitals des Kreditinstituts.

Gemäß der CBR-Anweisung Nr. 24-U vom 1998. November 421 wird die Gebühr für die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts auf 0,1 Prozent des in seiner Satzung festgelegten genehmigten Kapitals eines Kreditinstituts und für die Eröffnung einer Zweigstelle festgelegt - in Höhe des 100-fachen des gesetzlich festgelegten Mindestlohns zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der Bank von Russland über die Eröffnung einer Filiale. Diese Gebühr geht an den Bundeshaushalt. Eine Banklizenz für ein Kreditinstitut wird nach seiner staatlichen Registrierung gemäß dem durch Bundesgesetz festgelegten Verfahren erteilt.

Kreditinstitute erwerben das Recht zur Durchführung von Bankgeschäften ab dem Zeitpunkt, an dem sie eine von der Bank of Russia ausgestellte Lizenz erhalten. Bankgeschäfte werden nur auf der Grundlage einer von der Bank of Russia ausgestellten Lizenz in der durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise durchgeführt. Von der Bank of Russia ausgestellte Lizenzen werden im Register der ausgestellten Banklizenzen eingetragen.

Das Register der an Kreditinstitute ausgestellten Lizenzen muss mindestens einmal jährlich von der Bank of Russia in der offiziellen Veröffentlichung der Bank of Russia (dem Bulletin der Bank of Russia) veröffentlicht werden. Änderungen und Ergänzungen des genannten Registers werden von der Bank von Russland innerhalb eines Monats nach ihrer Eintragung in das Register veröffentlicht. In der Banklizenz sind die Bankgeschäfte anzugeben, zu denen das jeweilige Kreditinstitut berechtigt ist, sowie die Währung, in der diese Bankgeschäfte getätigt werden dürfen. Eine Konzession für den Bankbetrieb wird ohne Begrenzung ihrer Gültigkeitsdauer erteilt.

Die Durchführung von Bankgeschäften ohne Konzession durch eine juristische Person hat die Einziehung des gesamten aus diesen Geschäften erhaltenen Betrags von einer solchen juristischen Person sowie die Erhebung einer Geldbuße in doppelter Höhe dieses Betrags an den Bund zur Folge Budget. Die Beitreibung erfolgt vor Gericht auf Klage des Staatsanwalts, des zuständigen föderalen Exekutivorgans, das dazu nach Bundesgesetz befugt ist, oder der Bank von Russland.

Die Bank von Russland hat das Recht, bei einem Schiedsgericht eine Klage auf Liquidation einer juristischen Person einzureichen, die ohne Lizenz Bankgeschäfte betreibt.

Bürger, die illegal Bankgeschäfte tätigen, tragen gemäß den gesetzlich festgelegten Verfahren eine zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Verantwortung.

In Kunst. 14 des zitierten Bundesgesetzes besagt, dass für die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts und die Erlangung einer Lizenz für den Bankbetrieb folgende Unterlagen eingereicht werden:

1) ein Antrag auf staatliche Registrierung eines Kreditinstituts und Erteilung einer Lizenz zur Durchführung von Bankgeschäften;

2) den Gesellschaftsvertrag, wenn dessen Unterzeichnung durch Bundesgesetz vorgesehen ist;

3) Satzung;

4) Protokoll der Gründungsversammlung über die Verabschiedung der Satzung und über die Zulassung der Kandidaten für die Ernennung zum Leiter der Exekutivorgane und zum Hauptbuchhalter;

5) Bescheinigung über die Zahlung der staatlichen Gebühr;

6) Kopien der Bescheinigungen über die staatliche Registrierung von Gründern – juristischen Personen, Prüfungsberichte über die Zuverlässigkeit ihrer Finanzberichte sowie eine Bestätigung des staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation über die Erfüllung der Verpflichtungen der Gründer – juristischen Personen gegenüber dem Bundeshaushalt, Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation und lokale Haushalte der letzten drei Jahre; [37]

7) Einkommenserklärungen der Gründer - Einzelpersonen, die von den Behörden des Staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation beglaubigt wurden und die Herkunftsquellen der zum genehmigten Kapital des Kreditinstituts beigetragenen Mittel bestätigen (siehe Schreiben des Staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 30. November 1998 Nr. ShS-6-08 / 855);

8) Fragebögen von Kandidaten für die Positionen des Leiters der Leitungsorgane und des Hauptbuchhalters des Kreditinstituts, die von ihnen ausgefüllt werden und Informationen enthalten:

▪ über das Vorliegen dieser Personen mit einer höheren juristischen oder wirtschaftlichen Ausbildung (bei Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses oder einer Ersatzurkunde) und mindestens einjähriger Erfahrung in der Leitung einer Abteilung oder sonstigen Abteilung eines Kreditinstituts mit Bankbezug Betriebsführung und in Ermangelung einer besonderen Ausbildung - Führungserfahrung in einer solchen Einheit von mindestens zwei Jahren;

▪ über das Vorliegen (Fehlen) einer Vorstrafe.

In Kunst. 15 des Bundesgesetzes legt fest, dass bei der Einreichung der in Art. 14 des Bundesgesetzes stellt die Bank von Russland den Gründern eines Kreditinstituts eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der für die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts und die Erlangung einer Lizenz für Bankgeschäfte erforderlichen Dokumente aus.

Eine Entscheidung über die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts und die Erteilung einer Lizenz für den Bankbetrieb oder über die Ablehnung einer solchen erfolgt innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten nach Vorlage aller im Bundesgesetz vorgesehenen Unterlagen .

Nachdem die Bank of Russia eine Entscheidung über die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts und die Erteilung einer Lizenz für den Bankbetrieb getroffen hat, benachrichtigt die Bank of Russia die Gründer des Kreditinstituts innerhalb von drei Tagen mit der Verpflichtung, 100 Prozent ihrer Erklärung zu zahlen genehmigtes Kapital innerhalb eines Monats und stellt den Gründern eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung des Kreditinstituts aus.

Die Nichtzahlung oder unvollständige Zahlung des genehmigten Kapitals innerhalb der festgelegten Frist ist ein Grund für die Aufhebung der Entscheidung über die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts.

Um das genehmigte Kapital zu bezahlen, eröffnet die Bank of Russia ein Korrespondenzkonto bei der Bank of Russia für ein registriertes Kreditinstitut, dessen Einzelheiten in der Mitteilung der Bank of Russia über die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts und der Bank of Russia angegeben sind Erteilung einer Banklizenz.

Nach Vorlage von Dokumenten, die die Zahlung von 100 Prozent des erklärten genehmigten Kapitals des Kreditinstituts bestätigen, stellt die Bank von Russland dem Kreditinstitut innerhalb von drei Tagen eine Banklizenz aus.

Ein Kreditinstitut ist verpflichtet, die Bank von Russland innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag, an dem eine solche Entscheidung getroffen wurde, über alle personellen Veränderungen bei den Leitern der Exekutivorgane und die Ersetzung des Hauptbuchhalters zu informieren. Die Mitteilung über die Ernennung eines neuen Leiters und (oder) Hauptbuchhalters muss die in den Absätzen vorgesehenen Informationen enthalten. 8 Kunst. 14 des zitierten Bundesgesetzes. Die Bank von Russland stimmt diesen Ernennungen innerhalb eines Monats zu oder reicht eine begründete schriftliche Ablehnung aus den in Art. 16 des Bundesgesetzes.

Die Gründe und das Verfahren für die Verweigerung der staatlichen Registrierung eines Kreditinstituts und die Erteilung einer Lizenz zum Betreiben von Bankgeschäften sind in Art. 16 des Bundesgesetzes:

1) Nichteinhaltung der Qualifikationsanforderungen für die vorgeschlagenen Kandidaten für die Positionen der Leiter der Exekutivorgane und (oder) des Hauptbuchhalters. Nichterfüllung der Qualifikationsanforderungen für die genannten Personen bedeutet:

▪ Sie verfügen nicht über eine höhere juristische oder wirtschaftliche Ausbildung und Erfahrung in der Leitung einer Abteilung oder eines anderen Bereichs eines Kreditinstituts mit Bezug zum Bankgeschäft oder verfügen über mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Leitung eines solchen Bereichs.

▪ wegen der Begehung von Eigentums-, Wirtschafts- und Amtsdelikten vorbestraft sein;

▪ Begehung einer Ordnungswidrigkeit im Bereich Handel und Finanzen während des Jahres, festgelegt durch einen in Kraft getretenen Beschluss der zur Behandlung von Fällen von Ordnungswidrigkeiten befugten Stelle;

▪ das Vorliegen einer Kündigung eines Arbeitsvertrags (Vertrags) mit den genannten Personen innerhalb der letzten zwei Jahre auf Initiative der Verwaltung aus den in Artikel 2 Absatz 254 genannten Gründen. XNUMX Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation;

2) die unbefriedigende Finanzlage der Gründer des Kreditinstituts oder ihre Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Bundeshaushalt, den Haushalten der Teileinheiten der Russischen Föderation und den lokalen Haushalten in den letzten drei Jahren;

3) Nichteinhaltung der für die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts eingereichten Dokumente und die Erlangung einer Lizenz mit den Anforderungen der Bundesgesetze.

Die Entscheidung, die staatliche Registrierung abzulehnen und eine Lizenz zu erteilen, muss den Gründern eines Kreditinstituts schriftlich mitgeteilt werden. Es muss motiviert werden. Die Verweigerung der staatlichen Registrierung und Erteilung einer Lizenz sowie das Versäumnis der Bank von Russland, innerhalb der festgelegten Frist eine entsprechende Entscheidung zu treffen, können bei einem Schiedsgericht angefochten werden.

In Kunst. 17 des zitierten Bundesgesetzes sieht vor, dass für die staatliche Registrierung eines Kreditinstituts mit Auslandsinvestitionen und einer Zweigstelle einer ausländischen Bank sowie deren Erlangung einer Lizenz zur Ausübung von Bankgeschäften zusätzlich zu den in Art. Gemäß Art. 14 des Bundesgesetzes vertritt eine ausländische juristische Person zusätzlich:

1) eine Entscheidung über seine Beteiligung an der Gründung eines Kreditinstituts auf dem Territorium der Russischen Föderation oder über die Eröffnung einer Bankfiliale;

2) ein Dokument, das die Registrierung einer juristischen Person und die Bilanzen der letzten drei Jahre bestätigt, bestätigt durch einen Prüfungsbericht;

3) schriftliche Zustimmung der zuständigen Kontrollbehörde des Landes seines Wohnsitzes, sich an der Gründung eines Kreditinstituts auf dem Territorium der Russischen Föderation zu beteiligen oder eine Bankfiliale zu eröffnen, wenn eine solche Genehmigung nach den Rechtsvorschriften des Landes erforderlich ist seines Wohnsitzes. Eine ausländische Person legt eine Bestätigung einer (nach internationaler Praxis) erstklassigen ausländischen Bank über die Zahlungsfähigkeit der Person vor.

Außerdem Art. 18 des Bundesgesetzes legt zusätzliche Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Kreditinstituten mit Auslandsinvestitionen und Zweigniederlassungen ausländischer Banken fest. Die Größe (Quote) der Beteiligung ausländischen Kapitals am Bankensystem der Russischen Föderation wird durch Bundesgesetz auf Vorschlag der Regierung der Russischen Föderation festgelegt, das mit der Bank von Russland vereinbart wurde. Diese Quote errechnet sich aus dem Verhältnis des Gesamtkapitals von Gebietsfremden am genehmigten Kapital von Kreditinstituten mit Auslandsinvestitionen und des Kapitals von Zweigstellen ausländischer Banken zum gesamten genehmigten Kapital der in der Russischen Föderation registrierten Kreditinstitute The Bank of Russland stellt die Erteilung von Banklizenzen an Banken mit Auslandsinvestitionen und Zweigstellen ausländischer Banken ein, sobald die festgelegte Quote erreicht ist. Ein Kreditinstitut muss die vorherige Genehmigung der Bank von Russland einholen, um sein genehmigtes Kapital auf Kosten von Geldern von Gebietsfremden zu erhöhen, seine Anteile (Anteile) zugunsten von Gebietsfremden und gebietsansässigen Mitgliedern zu veräußern (einschließlich zu verkaufen) a Kreditinstitut - ihre Anteile (Anteile) Kreditinstitut zugunsten von Gebietsfremden zu veräußern. Die oben genannten Transaktionen zur Veräußerung von Anteilen (Anteilen) an Gebietsfremde, die ohne Genehmigung der Bank von Russland getätigt wurden, sind ungültig, mit Ausnahme der in Teil fünf dieses Artikels vorgesehenen Fälle.

Die Bank von Russland hat das Recht, die Erhöhung des Gründungskapitals eines Kreditinstituts auf Kosten von Geldern von Gebietsfremden und die Veräußerung von Anteilen (Anteilen) zugunsten von Gebietsfremden zu verbieten, falls dies die Folge ist Aktion ist die Überschreitung der Quote für die Beteiligung von ausländischem Kapital am Bankensystem der Russischen Föderation.

Eine Absichtserklärung zur Erhöhung des Gründungskapitals eines Kreditinstituts auf Kosten der Mittel von Gebietsfremden und zur Veräußerung von Anteilen (Anteilen) zugunsten von Gebietsfremden wird von der Bank von Russland innerhalb von zwei Monaten ab dem geprüft Datum der Einreichung des Antrags. Das Ergebnis seiner Prüfung ist die Erlaubnis der Bank von Russland, die im Antrag angegebene Operation durchzuführen, oder eine begründete schriftliche Ablehnung.

Die Bank von Russland hat das Recht, nach Vereinbarung mit der Regierung der Russischen Föderation Beschränkungen für Bankgeschäfte für Kreditinstitute mit Auslandsinvestitionen und Zweigniederlassungen ausländischer Banken festzulegen, wenn sich in den betreffenden ausländischen Staaten Banken mit russischen Investitionen und Zweigniederlassungen befinden Russische Banken unterliegen Beschränkungen in ihrer Niederlassung und Tätigkeit.

Die Bank von Russland hat das Recht, gemäß dem durch das Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ festgelegten Verfahren zusätzliche Anforderungen für Kreditinstitute mit Auslandsinvestitionen und Zweigniederlassungen ausländischer Banken festzulegen Pflichtkennzahlen, das Meldeverfahren, die Genehmigung der Zusammensetzung der Geschäftsführung und die Liste der Bankgeschäfte sowie hinsichtlich der Mindesthöhe des genehmigten Kapitals neu eingetragener Kreditinstitute mit Auslandsbeteiligungen und der Mindestkapitalsumme neu eingetragener Zweigniederlassungen von Auslandsbanken.

Derzeit wurden die "Bestimmungen über die Besonderheiten der Registrierung von Kreditinstituten mit Auslandsinvestitionen und über das Verfahren zur Erlangung einer vorherigen Genehmigung der Bank von Russland zur Erhöhung des genehmigten Kapitals eines registrierten Kreditinstituts auf Kosten von Geldern von Gebietsfremden" genehmigt per Verordnung der Zentralbank vom 23. April 1997 Nr. 02-195 in Kraft.

Widerruf einer Zulassung bei einem Kreditinstitut

Der Widerruf einer Lizenz ist eine extreme Maßnahme, die von der Bank of Russia bei der Ausübung der Aufsicht angewendet wird.

In Kunst. 19 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ besagt, dass im Falle eines Verstoßes gegen Bundesgesetze, Vorschriften und Anweisungen der Bank of Russia, von ihr festgelegte verbindliche Standards, Nichtbereitstellung von Informationen, Übermittlung unvollständiger oder ungenauer Informationen sowie „das Begehen von Handlungen eine echte Bedrohung für die Interessen von Einlegern und Gläubigern darstellen, hat die Bank von Russland das Recht, auf ein Kreditinstitut die von der Bank of Russia festgelegten Maßnahmen anzuwenden Bundesgesetz.

In Kunst. 20 des Bundesgesetzes sieht die folgenden Gründe für den Widerruf einer Banklizenz vor.

1) Feststellung der Unzuverlässigkeit der Informationen, auf deren Grundlage die Lizenz ausgestellt wurde,

2) Verzögerung bei der Aufnahme der in der Lizenz vorgesehenen Bankgeschäfte um mehr als ein Jahr ab dem Datum ihrer Ausstellung;

3) Feststellung der Tatsachen der Unzuverlässigkeit der Meldedaten, Verzögerungen von mehr als 15 Tagen bei der Vorlage der Monatsberichte (Meldedokumentation);

4) Durchführung, einschließlich einmaliger Bankgeschäfte, die nicht unter die Lizenz der Bank von Russland fallen;

5) Nichteinhaltung der Anforderungen der Bundesgesetze zur Regulierung der Bankaktivitäten sowie der Vorschriften der Bank von Russland, wenn das Kreditinstitut im Laufe des Jahres wiederholt Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation“ unterworfen war Russische Föderation (Bank von Russland)“;

6) die Unfähigkeit des Kreditinstituts, die Forderungen der Gläubiger aus Geldverpflichtungen zu befriedigen und (oder) die Verpflichtung zu erfüllen, Pflichtzahlungen innerhalb eines Monats ab dem Datum ihrer Ausführung zu leisten, wenn die Forderungen gegen das Kreditinstitut in der Gesamthöhe bestehen auf mindestens tausend vom Bund per Gesetz festgelegte Mindestlöhne;

7) im Laufe des Jahres wiederholte schuldhafte Nichteinhaltung der Anforderungen, die in den Ausführungsdokumenten der Gerichte, Schiedsgerichte für die Einziehung von Geldern von den Konten (Einlagen) der Kunden des Kreditinstituts bei Vorhandensein von Geldern auf dem Konto enthalten sind (Kaution) dieser Personen.

Der Widerruf einer Konzession zum Betreiben von Bankgeschäften aus anderen als den aufgeführten Gründen ist nicht zulässig.

Eine Mitteilung über den Widerruf einer Lizenz zur Durchführung von Bankgeschäften wird von der Bank von Russland innerhalb einer Woche nach Annahme der entsprechenden Entscheidung in der offiziellen Veröffentlichung der Bank von Russland (Bulletin der Bank von Russland) veröffentlicht.

Ab dem Moment, in dem eine Kreditorganisation eine Banklizenz widerruft:

1) gilt die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditinstituts als gekommen. Die Verbindlichkeiten des Kreditinstituts in Fremdwährung werden in Rubel zum Wechselkurs der Bank von Russland erfasst, der am Tag des Widerrufs der Banklizenz des Kreditinstituts gilt;

2) die Verzinsung sowie Strafen (Bußgelder, Strafen) und andere finanzielle (wirtschaftliche) Sanktionen für die Verpflichtungen des Kreditinstituts werden beendet;

3) Die Vollstreckung von Vollstreckungstiteln zu Vermögensstrafen wird ausgesetzt, mit Ausnahme der Vollstreckung von Vollstreckungstiteln, die auf der Grundlage von Gerichtsentscheidungen über die Einziehung von Lohnrückständen, die Zahlung von Lizenzgebühren aus Urheberrechtsverträgen, Unterhaltszahlungen sowie Entschädigungen ausgestellt wurden für Schäden an Leben und Gesundheit sowie moralische Schäden, die bis zum Widerruf der Konzession des Kreditinstituts zur Ausübung von Bankgeschäften rechtskräftig geworden sind; [38]

4) Bis zur Bildung einer Liquidationskommission (Liquidator) oder der Bestellung eines Insolvenzverwalters durch das Schiedsgericht ist es verboten, Geschäfte mit einem Kreditinstitut abzuschließen und Verpflichtungen aus Geschäften eines Kreditinstituts zu erfüllen (mit Ausnahme von Geschäften im Zusammenhang mit laufenden). Versorgungs- und Betriebszahlungen eines Kreditinstituts sowie die Zahlung von Abfindungen und Vergütungen von Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags (Vertrags) arbeiten, im Rahmen des mit der Bank von Russland oder einem autorisierten Vertreter der Bank vereinbarten Kostenvoranschlags von Russland, falls ernannt). [39]

Thema 7. RECHTLICHER STATUS DER BANK VON RUSSLAND

Der Ursprung der Zentralbank (ausgebende Banken) und ihr Wesen

Die Entstehung von Geld und Geldmacht fällt historisch mit der Entstehung von Staat und Recht zusammen.

Laut Historikern sowie verschiedenen Experten, die an der Erforschung des Ursprungs von Staat und Recht beteiligt waren, erschienen die ersten Staaten in der Antike im Osten, etwa V-VII tausend Jahre v. Sie entstanden durch die Entstehung des Privateigentums und die Teilung der Gesellschaft in sogenannte Klassen, das heißt in so große Gruppen von Menschen, die sich in ihrem historisch bestimmten Platz im System der gesellschaftlichen Produktion unterscheiden.

Mit dem Privateigentum kam die wirtschaftliche Macht der Eigentümer.

Mit der Entwicklung des Warenaustausches tauchten Geld und Waren-Geld-Umsätze auf. Die Rolle des Geldes spielte hauptsächlich eine homogene und leicht teilbare Ware mit eigenem Wert, meistens Gold.

Mit dem Aufkommen des Geldes wurde es möglich, einen bestimmten Teil der Menschen einzustellen und sie dem Rest der Gesellschaft gegenüberzustellen, um die wirtschaftliche Macht der Eigentümer aufrechtzuerhalten. Es entstand eine besondere öffentliche Autorität, die nicht mit der Gesellschaft selbst zusammenfiel - der Staat. Allmählich bildete sich eine Schicht von Beamten heraus, die sich bei ihren Aktivitäten auf Zwangsgewalt stützten - Armee, Polizei, Gerichte und Gefängnisse.

Der Staat regelte zu allen Zeiten bis zu einem gewissen Grad das rechtliche Regime für die Verwendung des Geldes: die Methoden der Münzprägung, die Erhebung von Steuern usw. Aber das Geldsystem selbst entwickelte sich rein marktwirtschaftlich ohne staatliche Eingriffe. Geldmacht als solche war also nur Wirtschaftsmacht. Der Staat schuf keine Organe, die das Geldsystem regulieren oder für die Ausgabe des Geldes zuständig wären.

Zunächst beschränkte sich der Staat darauf, Rahmenbedingungen zu schaffen und Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten. Rechtliche Maßnahmen waren überwiegend Strafcharakter: Haftung für Geldfälschung, Diebstahl und andere Straftaten.

Die Staatskasse wurde auf Kosten der Steuern gebildet. Ansonsten war der Staat ein gewöhnlicher Gegenstand monetärer Beziehungen.

Wie Historiker schreiben, tauchten zunächst Geldwechsler und Wucherer auf, und ab dem XNUMX. Jahrhundert komplexere Formationen - Banken, die schließlich begannen, ihr eigenes Geld (Banknoten) auszugeben. Banknoten wurden gegen Gold und andere Edelmetalle eingetauscht.

Unabhängigkeit der Zentralbank der Russischen Föderation

Derzeit werden bei der Erörterung der Unabhängigkeit der Bank von Russland Aspekte wie die Größe der Devisenreserven des Landes, die Teilnahme oder Nichtteilnahme des Föderationsrates an der Interaktion mit der Bank von Russland durch den Nationalen Bankenrat und die Stärke oder Schwächung des Rubels sind besonders akut geworden. In diesem Zusammenhang haben wir im letzten Kapitel einen Entwurf für eine Gesetzesreform des Status der Bank von Russland betrachtet.

Artikel 75 der Verfassung der Russischen Föderation verankert eindeutig das Prinzip der Unabhängigkeit der Bank von Russland:

„1. Die Währungseinheit in der Russischen Föderation ist der Rubel. Die Währungsausgabe erfolgt ausschließlich durch die Zentralbank der Russischen Föderation. Die Einführung und Ausgabe anderer Währungen in der Russischen Föderation ist nicht gestattet.

2. Der Schutz und die Gewährleistung der Stabilität des Rubels ist die Hauptaufgabe der Zentralbank der Russischen Föderation, die sie unabhängig von anderen staatlichen Behörden wahrnimmt.“

Die Tatsache, dass die Verfassung der Russischen Föderation der Bank von Russland einen besonderen und unabhängigen Status verleiht, wird grundsätzlich von niemandem bestritten. Allerdings sind sich viele Autoren uneinig über die Frage, welchen Grad an Unabhängigkeit die Bank von Russland haben sollte. Auch bei der Beurteilung der Möglichkeiten zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit besteht keine Einigkeit. Dies ist zum Teil auf politische Erwägungen zurückzuführen. Daher glauben einige Gesetzgeber und Experten, dass die Staatsduma ihren Einfluss auf die Wirtschaftsführung durch Maßnahmen wie die direkte Verwaltung der Bank von Russland stärken kann. Die Frage der Unabhängigkeit der Bank von Russland ist in den Vordergrund des politischen Lebens Russlands gerückt. Es sollte gleich gesagt werden, dass es sich hierbei nicht nur um eine rechtliche, sondern vor allem auch um eine wirtschaftliche Frage handelt und dass ihre vollständige Untersuchung daher nur mit den Methoden einer neuen wissenschaftlichen Richtung namens Verfassungsökonomie möglich ist. Gleichzeitig müssen alle Begriffe, einschließlich „Verfassung“, „Unabhängigkeit“ und „Rechenschaftspflicht“, sowohl im Hinblick auf die genaue Bedeutung dieser Begriffe als auch auf Unstimmigkeiten überprüft werden, beispielsweise auf die Bedeutung der Begriffe „ Constitution“, „constitutional“ in russischer und englischer Sprache, da der englische Begriff eine weiter gefasste Bedeutung hat. Wenn dieser terminologische Unterschied nicht berücksichtigt wird, können seiner Ansicht nach viele westliche Konzepte, darunter die Verfassungsökonomie und die Unabhängigkeit der Zentralbanken, bei der Übersetzung ins Russische verzerrt werden. Insbesondere wird der Begriff „Rechenschaftspflicht“ oft mit „Rechenschaftspflicht“ übersetzt, statt mit der korrekten Bedeutung von „Verantwortung“.

Kommen wir nun zur Analyse des Status der Bank von Russland in Bezug auf die folgenden Hauptparameter:

▪ besonderer und unabhängiger Status;

▪ eigenständige Implementierung von Funktionen;

▪ organisatorische Einheit des Managements;

▪ Eigentums- und finanzielle Unabhängigkeit;

▪ Umfang der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit. Mit dem ersten Parameter können wir bestimmen, wie isoliert die Zentralbank von den Regierungsbehörden ist. Dieser Faktor ist entscheidend, um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten. Der zweite Parameter zeigt den Grad der Unabhängigkeit der Zentralbank bei der Entscheidungsfindung und der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Die unabhängige Wahrnehmung der Aufgaben hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und Klarheit der Rechte und Pflichten der Zentralbank ab. Auch das Fehlen konkurrierender Kompetenzen der Zentralbank und der Exekutivbehörden ist von erheblicher Bedeutung. Der dritte Parameter bewertet die Einheit der Führungsstruktur, die keine internen Konflikte zulässt und zur effektiven Umsetzung von Funktionen beiträgt. Konflikte (Konfrontationen) zwischen den Leitungsorganen der Zentralbank führen zu Eingriffen staatlicher Stellen in ihre Tätigkeit. Der vierte Parameter bestimmt die ausreichende materielle Ausstattung und garantiert die finanzielle (haushaltsmäßige) Unabhängigkeit der Zentralbank. Der fünfte Parameter bewertet die Möglichkeiten der Beteiligung der Zentralbank an zivilrechtlichen Beziehungen. Die Einschränkung der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit verhindert die Wahrnehmung vieler Funktionen der Zentralbank und verringert den Grad ihrer Eigentums- und Finanzunabhängigkeit.

Sonderstatus der Bank von Russland

Wie oben erwähnt, weist die Verfassung der Russischen Föderation der Bank von Russland einen besonderen und unabhängigen verfassungsrechtlichen Status zu. Nur er hat das Recht, Geld in der Russischen Föderation auszugeben. Nur ihm wurde die Funktion übertragen, den Rubel zu schützen und für dessen Stabilität zu sorgen. Gleichzeitig ist jegliche Einmischung in seine Tätigkeiten zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht gestattet (Artikel 75). Der verfassungsmäßige und rechtliche Status der Zentralbank der Russischen Föderation wird durch eine Reihe anderer Verfassungsnormen gewährleistet.

Gemäß den Anforderungen von Artikel 71 Absatz „g“ der Verfassung der Russischen Föderation fällt die Geldausgabe in die Zuständigkeit der Russischen Föderation. Damit stellt die Verfassung eine zusätzliche Garantie des ausschließlichen Rechts der Zentralbank zur Geldausgabe dar (Artikel 1 Teil 75). Den Subjekten der Russischen Föderation steht ein solches Recht nicht zu.

Die Verfassung klassifiziert Bundesbanken, einschließlich der Zentralbank, als föderale Wirtschaftsdienste (Absatz „g“ von Artikel 71) und weist damit darauf hin, dass sie nicht Teil der allgemeinen Struktur der Gewaltenteilung sind und der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes unterliegen und sind mit besonderen geldpolitischen Funktionen ausgestattet.

Diese Schlussfolgerung wird durch eine detailliertere Analyse der Verfassungsnormen bestätigt. Die Verfassung erwähnt die Bank von Russland nicht unter den Organen, die die Staatsgewalt in der Russischen Föderation ausüben. Sie umfassen nach Maßgabe des Artikels 11 den Präsidenten, die Bundesversammlung (Föderationsrat und Staatsduma), die Regierung und die Gerichte der Rußländischen Föderation.

Die Bestimmungen der Verfassung, die den Grundsatz der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative (Artikel 10) festlegen, gelten auch nicht für die Zentralbank, da die Zentralbank der Russischen Föderation keiner der oben genannten Zweigstellen zugeordnet ist Energie. Diese Entscheidung scheint kein Zufall gewesen zu sein, da die Zentralbank mit Funktionen der Staatsmacht besonderer Art betraut ist. Sie sind nicht so universell wie die Funktionen des Präsidenten, der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Sie haben einen begrenzten Geltungsbereich und beeinträchtigen nicht die Arbeitsweise anderer Behörden.

Hervorzuheben ist auch, dass der Grundsatz der Unabhängigkeit der Zentralbank sie vom System der Gewaltenteilung ausschließt, da die Gewaltenteilung einen besonderen Mechanismus der „Checks and Balances“ voraussetzt, der die Unabhängigkeit einiger Regierungsstellen nicht zulässt Andere. Es ist sehr bemerkenswert, dass die Verfassung in Bezug auf Regierungszweige wie Legislative, Exekutive und Judikative den Begriff „unabhängig“ verwendet. In ihrer Beziehung kann es keine Unabhängigkeit geben. Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat wiederholt auf diese Tatsache hingewiesen.“

Schließlich stellen wir fest, dass die Autoren der Verfassung versucht haben, die Unabhängigkeit der Zentralbank auf jede erdenkliche Weise zu sichern. Dies wird nicht nur durch den kategorischen Wortlaut von Artikel 75 der Verfassung belegt, sondern auch durch die Tatsache, dass der Status der Zentralbank in Kapitel drei verankert ist – in dem Teil der Verfassung, der der föderalen Struktur der Russischen Föderation gewidmet ist Föderation. Daraus folgt, dass die Verfassung die Zentralbank faktisch aus dem allgemeinen Organisationssystem der Staatsgewalt herauslöst und sie gleichermaßen von föderalen und regionalen Körperschaften entfernt.

Diese Schlussfolgerung wird auch durch eine vergleichende rechtliche Analyse der verfassungsrechtlichen Regelung derjenigen Organe bestätigt, die neben der Zentralbank nicht in Artikel 1 1 der Verfassung unter den Organen liegen, die die Staatsgewalt ausüben. Wir sprechen hier von Verfassungsorganen wie der Staatsanwaltschaft und der Rechnungskammer. Der Status dieser Organe ist direkt in der Verfassung selbst verankert. Aber anders als die Zentralbank haben sie keinen unabhängigen Status. Die Staatsanwaltschaft ist durch die Verfassung in den Wirkungsbereich der Justiz eingebunden. Dies wird allein durch die Festlegung der Normen für die Staatsanwaltschaft im siebten Kapitel der Verfassung („Judikative Gewalt“) belegt. Die Rechnungskammer ist in den Rahmen der gesetzgebenden Gewalt einbezogen, was durch die einschlägigen Verfassungsnormen des der Bundesversammlung gewidmeten fünften Kapitels der Verfassung bestätigt wird.

Zum Abschluss der Frage des verfassungsrechtlichen Rahmens des Status der Bank von Russland können wir die folgenden Hauptmerkmale feststellen.

1. Die Zentralbank der Russischen Föderation hat einen unabhängigen Verfassungsstatus.

2. Die Zentralbank der Russischen Föderation gehört nicht zum System einer der Regierungszweige.

3. Die Zentralbank der Russischen Föderation erfüllt Funktionen der Staatsgewalt, die ihrer Rechtsnatur nach besonders sind.

4. Andere staatliche Behörden dürfen sich nicht in die Ausübung der verfassungsmäßigen Aufgaben der Zentralbank der Russischen Föderation einmischen.

5. Der Grundsatz der Unabhängigkeit der Zentralbank schließt jegliche „checks and balances“ durch andere öffentliche Stellen aus.

6. Der Status der Zentralbank wird direkt durch die Verfassung festgelegt und kann nur durch Überprüfung der Verfassung selbst geändert werden.

7. Die Zentralbank ist ein ständiges Verfassungsorgan. Ihre Aktivitäten können nicht eingestellt oder ausgesetzt werden, bis die Verfassung selbst geändert wird.

Es sei darauf hingewiesen, dass Zentralbanken in vielen Staaten ein ähnlicher Status zuerkannt wurde. So sieht das Organgesetz „Über die Zentralbank von Chile“ von 1976 vor, dass „Die Zentralbank eine unabhängige Einrichtung ist, die einen unabhängigen verfassungsmäßigen Status hat, die Rechte einer juristischen Person hat und eine unbefristete Amtszeit hat … Die Die Bank richtet sich bei der Ausübung ihrer Funktionen und Befugnisse ausschließlich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes und befolgt keine anderen allgemeinen oder besonderen Bestimmungen des öffentlichen Rechts“ (Artikel 1 und 2). In Jugoslawien definiert die Verfassung die Zentralbank als „eine unabhängige Institution des Währungssystems“ (Artikel 114). Das Gesetz „Über die Nationalbank Bulgariens“ von 1997 besagt eindeutig, dass „die Bank bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von jeglicher Einmischung des Ministerrates und anderer staatlicher Stellen unabhängig sein muss“ (Artikel 4). Und die südafrikanische Verfassung verlangt, dass die Bank of South Africa „bei der Verfolgung ihres wesentlichen Zwecks unabhängig, ohne Angst, Bevorzugung oder Vorurteil handelt“ (Art. 224).

Durch die Sicherung des unabhängigen Status der Zentralbank versuchten die Autoren der Verfassung der Russischen Föderation, die folgenden Aufgaben zu lösen - die Unabhängigkeit und den Schutz des Währungssystems der Russischen Föderation zu gewährleisten, Eingriffe in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Russischen Föderation auszuschließen Zentralbank, um sie vor Marktanforderungen und vorübergehenden Anfragen anderer staatlicher Behörden zu schützen. Gleichzeitig versuchten die Verfasser der Verfassung, Bedrohungen für die Unabhängigkeit der Zentralbank sowohl durch die Bundesversammlung als auch durch die Regierung der Russischen Föderation zu beseitigen.

Tatsache ist, dass viele Gesetzgeber, wie die Erfahrung des Obersten Sowjets Russlands gezeigt hat, in der Frage des Geldes ein Allheilmittel für alle wirtschaftlichen Übel sahen. Schon jetzt glauben viele Abgeordnete, dass es zur Lösung wirtschaftlicher Probleme ausreicht, die "Druckmaschine" anzuschalten. Gleichzeitig werden die Folgen nicht berücksichtigt, zu denen die Ausgabe von unbesichertem Geld führen kann. Diese Faktoren bestimmten einst die Notwendigkeit einer solchen bedingungslosen Anerkennung des Prinzips der Unabhängigkeit der Zentralbank in der Verfassung.

Die Gültigkeit dieser Schlussfolgerung wird durch die Position des Verfassungsgerichts bestätigt, die im Urteil vom 14. Dezember 2000 auf Antrag des Obersten Gerichtshofs formuliert wurde, um die Verfassungsmäßigkeit von Teil 3 von Art. 75 des Gesetzes über die Bank von Russland. In diesem Dokument wird insbesondere vermerkt: „Der Status der Zentralbank der Russischen Föderation wird durch die Verfassung der Russischen Föderation festgelegt, in deren Artikel 75 ihr ausschließliches Recht zur Ausgabe von Geld (Teil 1) definiert ist und als ihre Hauptfunktion - Schutz und Stabilität des Rubels (Teil 2) Diese Befugnisse beziehen sich aufgrund ihrer Rechtsnatur auf die Funktionen der Staatsmacht, da ihre Umsetzung die Anwendung staatlicher Zwangsmaßnahmen beinhaltet.Die normativen Befugnisse der Bank Russlands implizieren seine ausschließlichen Rechte und Pflichten zur Festlegung von Regeln, die für staatliche Behörden, alle juristischen Personen und Einzelpersonen verbindlich sind, in Angelegenheiten, die in seine Zuständigkeit fallen und einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Gleichzeitig weist das Verfassungsgericht darauf hin, dass der Gesetzgeber „von der besonderen verfassungsrechtlichen und rechtlichen Stellung der Bank von Russland ausgehen“ solle.

Angesichts des Vorstehenden kann festgestellt werden, dass die Verfassung ziemlich strenge Garantien für den unabhängigen Status der Bank von Russland festlegt, die leider in der geltenden Gesetzgebung nicht vollständig eingehalten werden. In diesem Zusammenhang sollten die Artikel 5 und 87 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ beachtet werden.

Der zweite Teil von Artikel 5 des Bundesgesetzes enthält folgende Bestimmung: „Die Bank von Russland ist in ihrer Tätigkeit im Rahmen ihrer Befugnisse, die ihr durch die Verfassung der Russischen Föderation und Bundesgesetze übertragen werden, unabhängig. Die staatlichen Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und die lokalen Regierungen haben nicht das Recht, sich in die Aktivitäten der Bank von Russland in Ausübung ihrer gesetzlich festgelegten Funktionen und Befugnisse einzumischen oder Entscheidungen zu treffen, die diesem Bundesgesetz widersprechen.

Somit sind in dieser Norm nicht nur die Befugnisse, sondern auch die Unabhängigkeit der Zentralbank der Russischen Föderation auf den vom Gesetzgeber in Bundesgesetzen vorgesehenen Rahmen beschränkt. Eine solche Bestimmung erfüllt nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit der Zentralbank, da Artikel 2 Teil 75 der Verfassung der Russischen Föderation keiner Konkretisierung bedarf und ihre Wirkung nicht durch Bundesgesetz eingeschränkt werden kann.

Artikel 1 Teil 5 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ legt die Anforderung fest, dass die Bank of Russia gegenüber der Staatsduma rechenschaftspflichtig ist. Diese Bestimmung widerspricht unserer Meinung nach den Anforderungen von Artikel 2 Teil 75 der Verfassung der Russischen Föderation, da das Prinzip der Unabhängigkeit der Bank von Russland von anderen staatlichen Behörden jede Form der Abhängigkeit ausschließt, einschließlich der Rechenschaftspflicht gegenüber irgendjemandem.

In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten. Wie oben erwähnt, hat die Bank von Russland einen unabhängigen verfassungsrechtlichen und rechtlichen Status. Er ist mit exklusiven Befugnissen ausgestattet. Eingriffe in deren Umsetzung sind nicht gestattet. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen der Verfassung sollte die Beziehung der Bank von Russland zu anderen staatlichen Behörden auf den Grundsätzen der Gleichheit der Parteien und nicht auf der Rechenschaftspflicht beruhen, da Rechenschaftspflicht aus verfassungsrechtlicher und rechtlicher Sicht Abhängigkeit oder Unterordnung bedeutet von einem Körper zum anderen.

Derselbe Teil 1 von Artikel 5 des Bundesgesetzes legt die Formen der Rechenschaftspflicht der Bank von Russland gegenüber der Staatsduma fest. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden der Zentralbank von der Staatsduma auf Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation erfolgt, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats vom Staat ernannt und entlassen werden Duma, dass die Zentralbank der Staatsduma einen Jahresbericht und einen Prüfungsbericht zur Prüfung vorlegt, dass die Staatsduma eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung einer Prüfung der Zentralbank der Russischen Föderation bestimmt. Diese Bestimmungen entsprechen nicht oder nicht vollständig den Anforderungen der Verfassung der Russischen Föderation. In diesem Zusammenhang ist Folgendes hervorzuheben.

1. Die Festlegung des Grundsatzes der Unabhängigkeit der Zentralbank der Russischen Föderation schließt jede Form ihrer Rechenschaftspflicht aus. Wie oben erwähnt, können wir nur über Gleichheit und Interaktion zwischen Behörden sprechen.

2. Die oben genannten Befugnisse der Staatsduma fallen nicht in die Liste der Angelegenheiten, die gemäß Artikel 103 der Verfassung in ihre Zuständigkeit fallen. Die Erweiterung der Befugnisse der Staatsduma sollte im Auftrag der Verfassungsrevision selbst und nicht durch die Annahme von Bundesgesetzen erfolgen.

3. Die Zuweisung der entsprechenden Befugnisse zur Zusammenarbeit mit der Bank von Russland nur an die Staatsduma verstößt gegen die verfassungsmäßigen Rechte des Föderationsrates – der zweiten Kammer der Bundesversammlung der Russischen Föderation. Fragen der Zusammenarbeit mit der Bank von Russland sollten in die Zuständigkeit der Bundesversammlung als Ganzes fallen, da die Verfassung keiner der Kammern das ausschließliche Recht einräumt, mit der Zentralbank der Russischen Föderation zusammenzuarbeiten.

4. Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation ist die Staatsduma nicht mit Kontrollbefugnissen ausgestattet. Daher ist es notwendig, die Unzulässigkeit solcher Formen der Kontrolle über die Zentralbank der Russischen Föderation anzuerkennen, wie die Prüfung von Jahresberichten über die Tätigkeit der Zentralbank, die Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung einer Prüfung der Zentralbank der Russischen Föderation usw. Die Ausweitung der Kontrollbefugnisse der Staatsduma, insbesondere in dieser Angelegenheit, wie die Tätigkeit der Zentralbank, erfordert eine Überarbeitung der Verfassung selbst in Bezug auf die Befugnisse sowohl der Staatsduma selbst als auch der Status der Zentralbank der Russischen Föderation.

5. Bestimmte Formen der Rechenschaftspflicht der Zentralbank entsprechen nicht den Anforderungen der Verfassung der Russischen Föderation. Beispielsweise schließt die Festlegung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Unabhängigkeit der Zentralbank eine Form ihrer Rechenschaftspflicht wie die Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Direktoriums der Zentralbank aus. Es ist nicht akzeptabel, die Fragen der Ernennung und Amtsenthebung mit Formen der Rechenschaftspflicht zu verknüpfen, da das Recht der Staatsduma, sich an der Lösung von Personalfragen zu beteiligen, im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht der Bank von Russland eine völlig andere Bedeutung erhält. In diesem Zusammenhang dient diese Regel dem Zweck, sich in die Aktivitäten der Zentralbank der Russischen Föderation einzumischen, indem sie ihre Führung ändert oder mit einem Wechsel droht.

Die schwerwiegendsten Einwände werden jedoch durch Artikel 87 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ erhoben, wonach die Bank of Russia auf der Grundlage der Annahme des betreffenden Gesetzes liquidiert werden kann Bundesgesetz. Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation hat die Zentralbank der Russischen Föderation einen unabhängigen verfassungsrechtlichen und rechtlichen Status. Nur er hat das ausschließliche Recht, Geld auszugeben, den Rubel zu schützen und seine Stabilität zu gewährleisten (Artikel 75). Im Falle einer Liquidation der Bank von Russland werden diese verfassungsmäßigen Funktionen nicht umgesetzt. Welche Folgen dies für die Wirtschaft des Landes haben könnte, ist leicht vorstellbar.

In diesem Zusammenhang nehmen wir auch folgenden Umstand zur Kenntnis. Die spezifische Bestimmung von Artikel 87 negiert tatsächlich die verfassungsrechtlichen Garantien der Unabhängigkeit der Zentralbank und zwingt sie angesichts der drohenden Liquidation zu mehr „Fügsamkeit“. Solche Gesetzesnormen entsprechen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den unabhängigen Status der Bank von Russland.

Funktionen der Bank von Russland

Eine der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung der Russischen Föderation ist die Einheit des Wirtschaftsraums (Artikel 1 Teil 8 der Verfassung). In vielerlei Hinsicht wird sie durch die Einheit des Währungssystems des Landes sichergestellt. Die Währungseinheit der Russischen Föderation ist der Rubel. Die Einführung und Ausgabe von anderem Geld in der Russischen Föderation ist nicht erlaubt (Teil 2 von Artikel 75 der Verfassung). Die Ausgabe von Geld wird von der Verfassung der Russischen Föderation zugewiesen (Artikel 71 Absatz "g") und wird ausschließlich von der Zentralbank der Russischen Föderation durchgeführt (Artikel 1 Teil 75). Gleichzeitig legt die Verfassung der Russischen Föderation ihre Hauptaufgaben klar fest - den Schutz und die Stabilität des Rubels (Teil 2 von Artikel 75).

Wie oben erwähnt, haben die Funktionen der Zentralbank der Russischen Föderation zur Ausgabe von Geld, zum Schutz und zur Sicherung des Rubels einen besonderen rechtlichen Charakter. Sie beziehen sich zweifellos auf die Funktionen der Staatsmacht, da die Zentralbank bei der Ausübung dieser Funktionen im Namen des Staates handelt, mit Macht ausgestattet ist und das Recht hat, staatliche Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Wenn diese offensichtliche Tatsache nicht anerkannt wird, kann man nicht nur die Frage der Funktionen der Zentralbank verwirren, sondern auch die Legalität (Legitimität) der aktuellen russischen Währung als "Produkt" der Aktivitäten der Zentralbank in Frage stellen der Russischen Föderation.

Gleichzeitig bleiben diese Funktionen außerhalb des Geltungsbereichs der allgemeinen Verfassungsregelung, da die Zentralbank der Russischen Föderation aus dem Rahmen der drei getrennten Befugnisse – Legislative, Exekutive und Judikative – herausgelöst wird.

Dieses Merkmal der verfassungsmäßigen Konsolidierung der Funktionen der Zentralbank soll anscheinend die folgenden Aufgaben lösen: Gewährleistung der Unabhängigkeit und des Schutzes des Währungssystems der Russischen Föderation, Ausschluss des Eingriffs in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Zentrale Bank, um sie vor Marktanforderungen und momentanen Anfragen anderer staatlicher Behörden zu schützen.

Genau die gleichen Aufgaben werden von der Gesetzgebung vieler ausländischer Staaten gelöst. So legt das Gesetz „Über die Autonomie der Bank von Spanien“ von 1994 fest, dass „die Bank im Bereich der Geldpolitik keine Anweisungen von der Regierung oder dem Minister für Wirtschaft und Finanzen erhalten sollte, die ihr die Durchführung erlauben würden seine Politik im Interesse des Hauptziels - der Wahrung der Preisstabilität" (Präambelgesetz). Das Gesetz „On the Bank of England“ von 1998 legt fest, dass das Hauptziel der Bank of England darin besteht, „die Preisstabilität aufrechtzuerhalten und, sofern dies diesem Ziel nicht widerspricht, die Wirtschaftspolitik der Regierung zu fördern“ (Artikel 11). . Das Gesetz „Über die Bundesbank“ legt fest, dass das Hauptziel der Bank von Deutschland die Preisstabilität ist (Artikel 1).

Die Garantien der funktionalen Unabhängigkeit sind am deutlichsten in den Artikeln 105 und 107 des Vertrags von Maastricht definiert: „Das Hauptziel des Europäischen Systems der Zentralbanken ist die Wahrung der Preisstabilität … Bei der Ausübung der Befugnisse und in der Ausübung der ihnen durch diesen Vertrag und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken übertragenen Aufgaben und Pflichten dürfen weder die Europäische Zentralbank noch die nationalen Zentralbanken oder Mitglieder ihrer Leitungsorgane Weisungen von Organen oder Behörden der Gemeinschaft einholen oder entgegennehmen jeder Regierung eines Mitgliedstaats oder einer anderen Behörde Die Gemeinschaften sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu respektieren und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Leitungsgremien der Europäischen Zentralbank oder der nationalen zu beeinflussen Zentralbanken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.“

Es ist notwendig, näher auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Bank von Russland einzugehen, um Geld auszugeben, den Rubel zu schützen und seine Stabilität zu gewährleisten.

Die Verfassung weist der Zentralbank das ausschließliche Recht zu, Geld auszugeben (Artikel 1 Teil 75). Diese Bestimmung schließt das Recht anderer Behörden, Institutionen und Organisationen aus, eine Rubel-Emission oder andere Zahlungszeichen auszugeben, die die Funktion von Geld erfüllen.

In Ausübung der ihr zugewiesenen Funktion der Geldausgabe gibt die Zentralbank der Russischen Föderation Bargeld aus, organisiert deren Umlauf, bestimmt und reguliert die Menge der im Umlauf befindlichen Geldmenge. Jegliche Einmischung in die Frage der Geldausgabe ist inakzeptabel. Die Zentralbank der Russischen Föderation ist in diesem Bereich mit ausschließlichen Rechten ausgestattet und sollte keinem Einfluss anderer staatlicher Stellen unterliegen.

Komplexere Fragen ergeben sich bei der Analyse der Verfassungsnorm über die Funktionen der Zentralbank der Russischen Föderation zum Schutz und zur Gewährleistung der Stabilität des Rubels. Die derzeitige Gesetzgebung sieht eine ziemlich umfangreiche Liste von Befugnissen der Bank von Russland vor, die die Umsetzung ihrer verfassungsmäßigen Funktion zum Schutz und zur Gewährleistung der Stabilität des Rubels sicherstellen.

Um den Bargeldumlauf zu organisieren, erfüllt die Bank von Russland die folgenden Funktionen: Prognose und Organisation der Produktion, des Transports und der Lagerung von Banknoten und Münzen, Bildung ihrer Reservefonds; Festlegung von Vorschriften für die Aufbewahrung, den Transport und die Abholung von Bargeld für Kreditinstitute; Feststellung von Anzeichen für die Zahlungsfähigkeit von Banknoten und das Verfahren zum Ersetzen beschädigter Banknoten und Münzen sowie deren Vernichtung; Festlegung des Verfahrens zur Durchführung von Bargeldtransaktionen (Artikel 34 des Gesetzes über die Bank von Russland).

Die wichtigsten Instrumente und Mittel der Geldpolitik der Bank von Russland sind:

▪ Zinssätze für Geschäfte der Bank von Russland;

▪ Standards für erforderliche Reserven, die bei der Bank von Russland hinterlegt sind (Reserveanforderungen);

▪ Offenmarktgeschäfte;

▪ Refinanzierung von Banken;

▪ Währungsregulierung;

▪ Festlegung von Benchmarks für das Geldmengenwachstum;

▪ direkte Mengenbeschränkungen;

▪ Ausgabe von Anleihen im eigenen Namen (Artikel 35 des Gesetzes über die Bank von Russland).

Im Einzelnen regelt das Gesetz über die Bank von Russland das Verfahren zur Bildung der erforderlichen Reserven von Kreditinstituten (Artikel 38); Emissionen von Zentralbankgeschäften auf dem offenen Markt für den Verkauf und Kauf von Schatzwechseln, Staatsanleihen und anderen Staatspapieren (Artikel 39); Organisation der Refinanzierung (Art. 40); Durchführung von Deviseninterventionen (Artikel 41); Festlegung direkter quantitativer Indikatoren (Art. 42); Festlegung von Benchmarks für das Wachstum der Geldmengenindikatoren (Artikel 43).

Gemäß Artikel 44 des Gesetzes über die Bank von Russland legt die Zentralbank der Staatsduma jährlich spätestens am 1. Oktober einen Entwurf der Hauptrichtungen der einheitlichen Staatspolitik und spätestens am 1. Dezember den Hauptentwurf vor Richtungen der einheitlichen staatlichen Geldpolitik für das kommende Jahr. Das zuvor angegebene Dokument wird an den Präsidenten und die Regierung der Russischen Föderation gesendet. Sie sollte eine Analyse des Zustands und eine Prognose der Entwicklung der Wirtschaft sowie die wichtigsten Leitlinien, Parameter und Instrumente einer gesamtstaatlichen Geldpolitik umfassen.

Darüber hinaus können wir eine Reihe anderer Befugnisse der Bank von Russland erwähnen, die in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung ihrer verfassungsmäßigen Funktion zum Schutz und zur Gewährleistung der Stabilität des Rubels stehen. Zunächst sprechen wir über die Bildung von Gold- und Devisenreserven und die Umsetzung von Devisenkontrollen.

Von erheblicher Bedeutung für den Schutz der Stabilität des Rubels ist die Ausübung der Kontrolle über die Aktivitäten von Kreditinstituten sowie die Beteiligung der Bank of Russia am Kapital systemrelevanter Banken. Die Frage der Beteiligung der Zentralbank am Kapital systemrelevanter Banken sollte gesondert behandelt werden.

Artikel 7, 8, Absatz 2 von Artikel 48 des Gesetzes über die Bank von Russland legen fest, dass sie sich nicht am Kapital anderer Kreditinstitute beteiligen kann, sofern nicht anders durch Bundesgesetze oder internationale Verträge der Russischen Föderation vorgesehen. Die Frage der Beteiligung der Zentralbank am Kapital von Kreditinstituten kann nur durch Gesetz entschieden werden. Solche Normen verletzen die Rechte der Bank von Russland und schränken die Anwendung der Maßnahmen ein, die zum Schutz und zur Gewährleistung der Stabilität des Rubels erforderlich sein können. Eine der allgemein anerkannten Maßnahmen zur Stabilisierung des Geldsystems ist die Beteiligung am Kapital anderer Kreditinstitute. Oft wird diese Maßnahme zum einzigen Mittel, mit dem der Kollaps der Landeswährung verhindert werden kann. Die moderne Geschichte liefert dafür viele Beispiele. Es zeigt auch, dass eine der Ursachen der systemischen Krise des Geldsystems die Unfähigkeit (Nichtbereitschaft) der Zentralbanken ist, Geschäftsbanken durch Beteiligung an ihrem Kapital zu unterstützen.

Im Allgemeinen legt die Gesetzgebung ein ausreichendes Maß an Befugnissen der Bank von Russland fest, um ihre Hauptaufgabe zu erfüllen – den Schutz und die Gewährleistung der Stabilität des Rubels.

Eine Reihe von Normen weckt jedoch berechtigte Zweifel. Zunächst sind die Anforderungen des Art. 22 des Gesetzes über die Bank von Russland, wonach die Zentralbank keine Kredite zur Finanzierung des Haushaltsdefizits vergeben darf, Staatspapiere bei ihrer Erstplatzierung kaufen, es sei denn, das Bundesgesetz über den Bundeshaushalt sieht dies vor. Eine solche gesetzlich festgelegte Verpflichtung kann in der Praxis die Erfüllung der verfassungsmäßigen Funktion der Bank von Russland zum Schutz und zur Gewährleistung der Stabilität des Rubels behindern.

Das geltende Gesetz über die Bank von Russland enthält auch eine Reihe weiterer Regeln, die es ermöglichen, in die Geldpolitik der Zentralbank einzugreifen. So sieht Artikel 2 vor, dass der Staat nicht für die Verbindlichkeiten der Bank von Russland und der Bank von Russland haftet - für die Verbindlichkeiten des Staates, sofern die Bundesgesetze nichts anderes vorsehen. Durch die Verabschiedung von Bundesgesetzen kann die Zentralbank der Russischen Föderation verpflichtet werden, für alle Schulden des Staates einzustehen, was zwangsläufig die Notwendigkeit zusätzlicher Emissionen und die Einführung einer ungesicherten Geldmenge in den Umlauf mit sich bringen wird.

Die Frage, in welchen Fällen und in welchem ​​Umfang die Zentralbank der Russischen Föderation die Verpflichtungen des Staates übernehmen kann, sollte von der Bank von Russland selbst entschieden werden, wobei die Bedürfnisse zu berücksichtigen sind, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Währung des Landes aufrechtzuerhalten System. Andernfalls werden seine ausschließlichen Rechte zur Geldausgabe, zum Schutz und zur Gewährleistung der Stabilität des Rubels verletzt.

Lassen Sie uns noch ein Beispiel für „gesetzgeberische Eingriffe“ in die Zuständigkeit der Zentralbank der Russischen Föderation geben. Artikel 23 des Föderalen Gesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ legt fest, dass die Mittel des Bundeshaushalts und die außerbudgetären Mittel des Staates in der Bank von Russland gehalten werden, sofern die Bundesgesetze nichts anderes vorsehen. Diese Bestimmung des Bundesgesetzes enthält eine potenzielle Drohung, dass die Zentralbank der Russischen Föderation durch andere Kreditinstitute ersetzt wird, was zwangsläufig die Funktion der Geldausgabe beeinträchtigen wird, da in diesem Fall der Bank von Russland die Möglichkeit zur Nutzung genommen wird eines der wirksamsten Mittel, um den Umlauf zu organisieren und das Volumen der Geldmenge zu regulieren.

In diesem Zusammenhang stellen wir auch fest, dass die Umsetzung dieser Norm den bestehenden sehr effektiven Mechanismus zur Überwachung des Eingangs und der Ausgabe von Haushaltsmitteln beseitigen kann.

Schließlich ist es notwendig, auf den folgenden Umstand zu achten. In Übereinstimmung mit Absatz 14 der Kunst. 4 des Gesetzes über die Bank von Russland ist die Zuständigkeit der Zentralbank auf die durch Bundesgesetze festgelegten Befugnisse beschränkt. Daraus können wir schließen, dass die Bank von Russland nur die Maßnahmen ergreifen kann, für die sie direkt gesetzlich autorisiert ist. Diese Einschränkung erscheint nicht ganz gerechtfertigt. Die Gesetzgebung kann per definitionem keine erschöpfende Liste der Maßnahmen aufstellen, die erforderlich sein könnten, um die Stabilität des Rubels zu schützen und zu gewährleisten. Die Wahl bestimmter Maßnahmen sollte von der Bank von Russland in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schutzbedürfnisse und der Gewährleistung der Stabilität des Rubels festgelegt werden. Andernfalls wird der Zentralbank die Möglichkeit genommen, in diesem Bereich des öffentlichen Lebens für die effektivste Regulierung zu sorgen.

Offensichtlich hat sich der Gesetzgeber bei der Festlegung der Aufgaben der Bank von Russland auf eine restriktive Auslegung der Verfassungsnormen verlassen und deren Anwendungsbereich künstlich eingeengt. Dieses Vorgehen erscheint nicht gerechtfertigt. Die Verfassung der Russischen Föderation legt die Grundprinzipien und Normen fest, deren Wirkung durch Gesetze oder andere Rechtsakte nicht aufgehoben oder eingeschränkt werden kann. Wir weisen auch darauf hin, dass die Auslegung der Verfassung dem Verfassungsgericht und nicht der Bundesversammlung obliegt.

Abschließend zur Frage der funktionalen Unabhängigkeit der Bank von Russland ist die Frage zu erörtern, wie ihre Zuständigkeit mit den Befugnissen der Regierung der Russischen Föderation zusammenhängt. Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation sorgt die Regierung für die Umsetzung einer einheitlichen Finanz-, Kredit- und Geldpolitik in der Russischen Föderation (Artikel 1 Teil 114 Punkt „b“). Diese Verfassungsbestimmung sollte, so scheint es, keine Konflikte mit den Normen des Art. 77. Jedes dieser Organe hat seine eigenen Aufgaben, sie haben einen anderen Status, haben unterschiedliche Rechte, lösen Fragen der Kredit- und Geldpolitik mit ihren eigenen, einzigartigen Mitteln.

Die Möglichkeit von Konflikten kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. In Ermangelung einer direkten Unterordnung zwischen ihnen können sie nur auf der Grundlage einer Vereinbarung (Konsens) gelöst werden. Sollten sich Konflikte zwischen der Regierung und der Zentralbank als unlösbar herausstellen, sollte die Priorität beim Schutz und der Gewährleistung der Stabilität des Rubels bei der Zentralbank bleiben. Schließlich betraut ihn die Verfassung mit den Aufgaben des Schutzes und der Gewährleistung der Stabilität des Rubels und betont, dass diese Aufgaben unabhängig von anderen staatlichen Behörden, einschließlich der Regierung der Russischen Föderation, wahrgenommen werden sollten.

Management der Bank von Russland

Die Verfassung der Russischen Föderation definiert die Verwaltungsstruktur der Zentralbank nicht und beschränkt sich nur auf die Frage der Ernennung und Abberufung des Vorsitzenden der Bank von Russland. Der Kandidat für dieses Amt in der Staatsduma wird vom Präsidenten der Russischen Föderation vorgestellt. Er legt der Staatsduma auch die Frage der Amtsenthebung des Vorsitzenden der Bank vor (Artikel 83 Absatz „d“ der Verfassung). Die eigentliche Ernennung und Entlassung aus dem Amt erfolgt durch die Staatsduma (Artikel 103 Absatz „c“ der Verfassung). Somit sieht die Verfassung selbst solche "Checks and Balances" vor, die die Möglichkeit ausschließen, den Vorsitzenden der Bank von Russland durch Entscheidung nur einer der staatlichen Behörden zu ernennen oder zu entlassen.

Die Struktur der Leitungsgremien der Zentralbank wird durch das Gesetz über die Bank von Russland festgelegt. Ihm gehört neben dem Vorsitzenden der Vorstand als höchstes kollegiales Leitungsorgan der Bank von Russland an. Es sei darauf hingewiesen, dass das Gesetz über die Bank von Russland in dieser Angelegenheit nicht nur der historisch etablierten Tradition folgt, sondern auch den von den meisten ausländischen Ländern akzeptierten Modellen.

Als Professor O.E. Kutafin, Das Gesetz über die Bank von Russland legt einen wichtigen Grundsatz der organisatorischen Einheit der Leitungsorgane der Zentralbank fest. Dieses Prinzip manifestiert sich insbesondere darin, dass der Vorsitzende der Bank of Russia von Amtes wegen den Vorstand leitet. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden auf Vorschlag des Vorsitzenden der Bank von Russland von der Staatsduma ernannt und vorzeitig entlassen. Beschlüsse des Verwaltungsrats können nur gefasst werden, wenn der Präsident der Bank oder eine ihn vertretende Person an der Sitzung teilnehmen muss.

So weist das Gesetz über die Bank von Russland dem Vorsitzenden in der Organisationsstruktur des Managements der Zentralbank eine besondere Rolle zu. Diese Rolle ist schon dadurch vorgegeben, dass in der Verfassung nur die Position des Vorsitzenden der Bank von Russland verankert ist. Aus dem gleichen Grund legt das Gesetz fest, dass der Vorsitzende der Bank von Russland im Namen der Bank von Russland handelt, ihre Interessen gegenüber staatlichen Behörden, Organisationen und Institutionen vertritt und die volle Verantwortung für ihre Aktivitäten trägt (Artikel 18 des Gesetzes Gesetz über die Bank von Russland).

Wir stellen auch die interne Kohärenz der gesetzgeberischen Konsolidierung der Befugnisse der Organe der Bank von Russland fest, die auch dem Zweck dient, die Einheit ihrer Verwaltungsstruktur zu gewährleisten.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass das Gesetz über die Bank von Russland eine Reihe bedeutender Garantien für die kollektive Verwaltung der Zentralbank vorsieht. Wie oben erwähnt, erfolgt die Ernennung und vorzeitige Entlassung der Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Staatsduma. Vorstandssitzungen finden mindestens einmal im Monat statt. Sie können nicht nur durch Beschluss des Vorsitzenden, sondern auch auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern einberufen werden. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn 7 Vorstandsmitglieder beschlussfähig sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Diese Normen schaffen nicht nur eine Art Mechanismus zum Schutz kollegialer Grundsätze in der Führung der Bank von Russland. Sie erlauben auch keine Eingriffe in die Verwaltung durch Exekutivbehörden. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang Art. 19 des Gesetzes über die Bank von Russland, wonach der Finanzminister und der Wirtschaftsminister an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen können, jedoch nur mit beratender Stimme.

Insgesamt setzt das Gesetz über die Bank von Russland recht konsequent die verfassungsmäßige Forderung der Nichteinmischung in die Tätigkeit der Zentralbank durch die Exekutive um. Im selben Artikel 19 des Gesetzes über die Bank von Russland regelt eine Reihe zusätzlicher Formen der Interaktion zwischen der Zentralbank und den Exekutivbehörden. Insbesondere wurde festgelegt, dass die Bank von Russland und die Regierung der Russischen Föderation einander über geplante Maßnahmen von nationaler Bedeutung informieren, ihre Politik koordinieren und regelmäßige Konsultationen abhalten. Der Vorsitzende der Bank von Russland oder auf seine Weisung hin einer seiner Stellvertreter nimmt an den Sitzungen der Regierung der Russischen Föderation teil. Die Bank von Russland berät das Finanzministerium über den Zeitplan für die Ausgabe von Staatspapieren und die Rückzahlung von Staatsschulden unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf den Zustand des Bankensystems und der Prioritäten der einheitlichen staatlichen Geldpolitik.

Solche Formen der Interaktion mit den Exekutivbehörden entsprechen voll und ganz den Anforderungen der Verfassung hinsichtlich der unabhängigen Wahrnehmung der Funktion des Schutzes und der Gewährleistung der Stabilität des Rubels durch die Bank von Russland. Die Beziehungen zwischen der Bank von Russland und der Staatsduma sowie der Bundesversammlung als Ganzes sollten auf die gleiche Weise aufgebaut werden. Wie oben erwähnt, entspricht das Gesetz über die Bank von Russland dieser verfassungsrechtlichen Anforderung jedoch nicht vollständig und legt den Grundsatz der Rechenschaftspflicht der Bank von Russland gegenüber der Staatsduma fest.

Insgesamt ist das Managementsystem der Bank of Russia aus Sicht der Unabhängigkeitskriterien positiv zu bewerten. Lediglich einige Bestimmungen des Gesetzes über die Bank von Russland bedürfen einer gewissen Anpassung.

Insbesondere erscheint es angebracht, die Amtszeit des Vorsitzenden der Bank von Russland zu verlängern. Nach geltendem Recht beträgt die Amtszeit 4 Jahre. Der Präsident und die Staatsduma werden für dieselbe Amtszeit gewählt, was ihnen die Möglichkeit gibt, die Führung der Bank von Russland nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zu wechseln. Dieser Sachverhalt, wie Professor Kutafin feststellt, "stimmt nicht ganz mit dem Verfassungsprinzip der unabhängigen Ausübung der ihr übertragenen verfassungsmäßigen Funktionen durch die Bank von Russland überein."

Wenn wir uns den Erfahrungen des Auslands zuwenden, können wir feststellen, dass die Vorsitzenden der Zentralbanken in der Regel für 6-8 Jahre gewählt werden, also für eine längere Amtszeit als der Präsident und das Parlament. Eine solche Garantie ermöglicht es den Zentralbanken, ihre Tätigkeit unabhängig vom Wechsel in der politischen Führung des Landes auszuüben: So wird der Gouverneur der Banque de France für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt. Die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank bleiben für 8 Jahre im Amt. Die Mitglieder des Board of Governors des US-Notenbanksystems werden vom Präsidenten mit Rat und Zustimmung des Senats für 14 Jahre ernannt.

Das Gesetz über die Bank von Russland legt eine erschöpfende Liste von Gründen für die Entlassung des Vorsitzenden der Bank aus dem Amt fest:

▪ Ablauf der Amtszeit;

▪ Unfähigkeit, dienstliche Pflichten zu erfüllen, bestätigt durch die Schlussfolgerung der staatlichen Ärztekommission;

▪ persönliches Kündigungsschreiben;

▪ Begehung einer Straftat, die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde;

▪ Verstoß gegen Bundesgesetze, die Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Bank von Russland regeln (Artikel 12).

Die Gültigkeit der meisten dieser Gründe steht außer Zweifel. Nur die Regel über die Verletzung von Bundesgesetzen über die Bank von Russland verursacht Kommentare. Ein solcher Grund für die vorzeitige Amtsenthebung entspricht nicht vollständig den Anforderungen des Art. 75 der Verfassung der Russischen Föderation. Die Bank von Russland sollte ihre Funktion des Schutzes und der Gewährleistung der Stabilität des Rubels unabhängig von anderen Regierungsorganen, einschließlich der Bundesversammlung, wahrnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Rechtsform ein solcher Eingriff erfolgen kann – in Form eines Bundesgesetzes oder eines Beschlusses einer der Kammern der Bundesversammlung. Verletzen die Parlamentsbeschlüsse die Anforderungen des Art. 75 der Verfassung muss die Bank von Russland nicht die gesetzlichen, sondern die verfassungsrechtlichen Normen einhalten. In einer solchen Situation ist es nicht akzeptabel, den Vorsitzenden der Bank von Russland nur aus Gründen wie einer Verletzung von Bundesgesetzen aus dem Amt zu entfernen. Der entstandene Konflikt kann beseitigt werden, wenn die angegebene Norm des Art. 12 des Gesetzes über die Bank von Russland wird wie folgt formuliert: „Verletzung von Bundesgesetzen, die Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bank von Russland regeln und nicht den verfassungsrechtlichen Garantien der unabhängigen Ausübung der Bank von Russland widersprechen Funktion des Schutzes und der Gewährleistung der Stabilität des Rubels."

Es erscheint zweckmäßig, auch ein solches Verfahren einzuführen, bei dem Vorstandsmitglieder für eine längere Amtszeit als der Vorsitzende der Bank von Russland ernannt werden. Laut Professor Kutafin wird dies nicht nur die Kontinuität der Politik der Bank von Russland, sondern auch die Unabhängigkeit der Meinungen der Mitglieder des Verwaltungsrats gewährleisten.

Abschließend sei auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Organisation des Nationalbankenrates als Beratungsgremium der Bank von Russland zu verbessern. Insbesondere sehen viele Experten die Zweckmäßigkeit, den Nationalbankenrat zu vergrößern, vor allem durch eine breitere Vertretung des Föderationsrates und der Kreditinstitute. Dies wird die Möglichkeiten zur Ermittlung bestehender Bedürfnisse im Währungsbereich erweitern und eine stärkere Interaktion zwischen der Bank von Russland und der Bankengemeinschaft sowie mit den konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation sicherstellen. Gleichzeitig sollte natürlich der Status des Nationalbankenrates als Beratungsgremium der Bank von Russland erhalten bleiben. Andernfalls könnten die verfassungsmäßigen Garantien der Unabhängigkeit der Zentralbank verletzt werden, die mit der Beteiligung von Vertretern staatlicher Organe sowie kommerzieller Organisationen und Institutionen in ihren Leitungsgremien unvereinbar sind.

Eigentum und finanzielle Unabhängigkeit der Bank von Russland

Artikel 2 des Gesetzes über die Bank von Russland sieht eine Reihe von Regeln vor, die das Eigentum und die finanzielle Unabhängigkeit der Zentralbank gewährleisten. Die Bank von Russland ist eine juristische Person und übt unabhängig die Befugnis aus, ihr Eigentum zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. Es ist nicht erlaubt, solches Eigentum ohne Zustimmung der Bank von Russland zu beschlagnahmen oder mit Verpflichtungen zu belasten. Die Finanzierung der Aktivitäten der Bank von Russland erfolgt auf Kosten ihrer eigenen Einnahmen. Außerdem Art. 2 betont, dass der Staat nicht für die Verpflichtungen der Bank von Russland und der Bank von Russland haftet - für die Verpflichtungen des Staates, wenn sie solche Verpflichtungen nicht übernommen haben oder sofern die Bundesgesetze nichts anderes vorsehen.

Die Frage der Verantwortung der Bank von Russland und der Kreditinstitute wird auf ähnliche Weise gelöst: Die Bank von Russland haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Kreditinstitute, und die Kreditinstitute haften nicht für die Verbindlichkeiten der Bank von Russland, außer wenn sie solche Verpflichtungen eingehen (Artikel 79 des Gesetzes über die Bank von Russland).

Diese allgemeinen Grundsätze des Eigentums und der finanziellen Unabhängigkeit werden in einer Reihe weiterer Bestimmungen des Gesetzes über die Bank von Russland umgesetzt. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Bank von Russland über ein genehmigtes Kapital von 3 Milliarden Rubel verfügt (Artikel 9). Das Vorhandensein von genehmigtem Kapital spiegelt den verfassungsmäßigen Charakter der Bank von Russland als Bankinstitut wider.

Das Gesetz weist darauf hin, dass die Erzielung von Gewinnen nicht der Zweck der Bank von Russland ist (Artikel 3). Das Einkommen, das er erhält, sollte zur Lösung der ihm übertragenen Hauptaufgaben verwendet werden - zum Schutz und zur Gewährleistung der Stabilität des Rubels, einschließlich seiner Kaufkraft und seines Wechselkurses gegenüber ausländischen Währungen; Entwicklung und Stärkung des Bankensystems; Gewährleistung eines effizienten und ununterbrochenen Funktionierens des Abwicklungssystems; andere Tätigkeitsbereiche nach Art. 4 des Gesetzes über die Bank von Russland.

Die Finanzierung der Aktivitäten der Bank von Russland erfolgt auf Kosten der Einnahmen, die sie aus den in Art. 45 des Gesetzes über die Bank von Russland sowie aus der Beteiligung am Kapital von Kreditinstituten.

Der Bilanzgewinn der Bank von Russland ist definiert als die Differenz zwischen ihren Einnahmen und Ausgaben (Artikel 10). 50 Prozent des tatsächlich vereinnahmten Bilanzgewinns unterliegen der Abführung an den Bundeshaushalt. Der verbleibende Gewinn der Bank von Russland wird vom Verwaltungsrat in Reserven und Fonds verschiedener Richtungen geleitet. Gleichzeitig betont das Gesetz ausdrücklich, dass die Übertragung von Gewinnen des Berichtsjahres an den Bundeshaushalt erst zulässig ist, nachdem der Jahresbericht der Bank von Russland vom Verwaltungsrat genehmigt wurde (Artikel 26).

Das Gesetz über die Bank von Russland legt eine Reihe zusätzlicher Garantien für das Eigentum und die finanzielle Unabhängigkeit der Zentralbank fest. Insbesondere wurde festgestellt, dass der Kostenvoranschlag und die im Kostenvoranschlag nicht vorgesehenen Auslagen vom Vorstand genehmigt werden. Der Verwaltungsrat legt die Formen und Beträge der Vergütung für die Arbeit des Vorsitzenden der Bank von Russland, der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Stellvertreter des Vorsitzenden und anderer Mitarbeiter der Bank von Russland fest (Artikel 3 Absätze 5 und 16 ). Dies schließt die Möglichkeit aus, die Bank von Russland durch Maßnahmen wie die Verweigerung der Finanzierung, die Kürzung der Löhne und den Abzug ihrer Mittel zu beeinflussen.

Die Bank von Russland ist nicht bei den Steuerbehörden registriert und von der Zahlung aller Steuern, Gebühren, Zölle und sonstigen Zahlungen befreit, die in der Steuergesetzgebung vorgesehen sind (Artikel 2 und 26 des Gesetzes über die Bank von Russland). Diese Normen stellen nicht nur die Aufstockung der für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben der Bank von Russland erforderlichen Mittel sicher, sondern dienen auch dazu, sie vor administrativer Willkür zu schützen.

Ähnliche Normen werden durch die Gesetzgebung vieler Länder festgelegt. So legt das Gesetz „Über die Nationalbank der Slowakei“ fest, dass „die Bank ihre Finanzen in Übereinstimmung mit dem vom Verwaltungsrat genehmigten Budget verwaltet … Die Aktivitäten der Bank werden aus ihren Einnahmen finanziert“ (Artikel 38). . Dieselbe Regel wird von Art. 64 des Gesetzes „Über die Polnische Nationalbank“. Das Organgesetz „Über die Bank von Portugal“ legt fest, dass „die Bank eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist, die über Verwaltungs- und Finanzautonomie verfügt und ihr Eigentum zugeschrieben wird“ (Artikel 1).

Insgesamt kann der Grad der eigentumsrechtlichen und finanziellen Unabhängigkeit der Bank von Russland recht hoch eingeschätzt werden, was jedoch nicht ausschließt, dass gewisse gesetzliche Normen geändert werden müssen.

Insbesondere die Bestimmung von Art. 2 des Gesetzes über die Bank von Russland, wonach das genehmigte Kapital und sonstiges Eigentum der Bank von Russland Bundeseigentum sind. Diese Formulierung spiegelt nicht den Zweck und den besonderen Status des Eigentums der Bank von Russland wider. Dieser Mangel kann behoben werden, wenn die genannte Norm wie folgt formuliert wird: „Das genehmigte Kapital und sonstiges Eigentum der Bank von Russland sind föderales Eigentum, das die verfassungsmäßige Funktion des Schutzes und der Gewährleistung der Stabilität des Rubels erfüllen soll sowie andere durch Bundesgesetze festgelegte Aufgaben der Bank von Russland ". Eine solche Klärung des rechtlichen Status des Vermögens der Bank von Russland wird es ermöglichen, die Vermögenswerte der Bank von Russland im Ausland effektiver zu schützen, wenn sie beschlagnahmt oder auf Forderungen ausländischer Gläubiger gegen die Russische Föderation erhoben werden.

Das beweist der Skandal um das Schweizer Unternehmen „NOGA“. Die Nichteinhaltung der Entscheidung des Stockholmer Gerichts aus dem Jahr 1997 führte dazu, dass im Mai 2000 zur Sicherung einer Forderung gegen die Russische Föderation die Konten der Bank von Russland und einer Reihe russischer Unternehmen bei französischen Banken eingefroren wurden . Wie von S.A. Golubev und G.I. Luntovsky: „Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig es ist, den unabhängigen Status der Bank von Russland zu wahren und auf keinen Fall die Möglichkeit zuzulassen, ihre Vermögenswerte mit dem Eigentum der Russischen Föderation zu identifizieren.“ Die Ansprüche des Unternehmens NOGA beruhten genau auf dem verfassungsmäßigen Sonderstatus der Bank Russlands und ihrem Eigentum, wie in den Texten der Entscheidungen ausdrücklich angegeben.

Oben haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Norm der Kunst zu ändern. 2 des Gesetzes über die Bank von Russland, wonach die Zentralbank für die Verbindlichkeiten des Staates haften muss, wenn dies durch Bundesgesetze vorgesehen ist. Unseres Erachtens kann diese Bestimmung gegen die verfassungsrechtlichen Garantien für die unabhängige Ausübung der Funktion des Schutzes und der Gewährleistung der Stabilität des Rubels verstoßen. Um dies zu verhindern, wäre es zweckmäßig, die angegebene Norm in folgendem Wortlaut anzugeben: „Der Staat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Bank of Russia und der Bank of Russia - für die Verbindlichkeiten des Staates, falls dies der Fall ist solche Verpflichtungen nicht übernommen haben oder es sei denn, es ist etwas anderes durch Bundesgesetze vorgesehen, die in Gegenwart des Abschlusses der Regierung der Russischen Föderation getroffen und mit der Bank von Russland vereinbart wurden". Diese Formulierung basiert auf den Anforderungen in Teil 3 von Art. 104 und in Teil 2 der Kunst. 75 der Verfassung der Russischen Föderation.

Auch die Regel über die Beteiligung der Bank von Russland am Kapital von Kreditinstituten muss angepasst werden. Das Gesetz über die Bank von Russland beschränkt sich nur auf einen allgemeinen Hinweis auf die Möglichkeit, Einkünfte aus der Beteiligung am Kapital von Kreditinstituten zu erzielen (Artikel 10). Es enthält keine spezifischen Vorschriften zu diesem Thema. In Anbetracht des Vorstehenden erscheint es angebracht, Artikel 7 durch Bestimmungen über die Ausübung der Kontrolle über die Tätigkeiten der Kreditinstitute, an deren Kapital die Zentralbank beteiligt ist, und über das Verfahren zur Verwendung der aus einer solchen Beteiligung erzielten Einkünfte zu ergänzen.

In diesem Zusammenhang stellen wir auch die Notwendigkeit fest, die Beteiligung der Bank of Russia am Kapital systemrelevanter Banken aufrechtzuerhalten. Die Beteiligung der Bank von Russland am Kapital von Kreditinstituten sichert die Stabilität nicht nur des Bankensystems, sondern auch des Rubels, da eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Stabilität jeder Landeswährung das ununterbrochene und gut funktionierende Funktionieren des Rubels ist Haupt- oder Rückgratelemente des Bankensystems des Landes.

Die nächste Einnahmequelle der Zentralbank sind die in Art. 45 des Gesetzes über die Bank von Russland. Dieser Artikel bietet der Bank von Russland breite Möglichkeiten für Bankgeschäfte, führt aber leider in einigen Fällen nicht ganz gerechtfertigte Beschränkungen ein. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften über die Gewährung von durch Wertpapiere besicherten Krediten für die Dauer von höchstens einem Jahr, über den Kauf und Verkauf von Schecks, Wechseln mit Laufzeiten von höchstens sechs Monaten, über den Kauf und Verkauf von Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate und andere Wertpapiere mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr. Solche Beschränkungen, die unter Bedingungen einer Hyperinflation gerechtfertigt sind, sind bei einem stabilen Zustand der nationalen Währung kaum angemessen.

Die Vorschrift von Art. 26 des Gesetzes über die Bank von Russland, wonach die Zentralbank 50 Prozent des tatsächlich erhaltenen Bilanzgewinns an den Bundeshaushalt überweist. Diese Regel scheint zu restriktiv zu sein. Es ist hauptsächlich auf die Bedingungen eines stabilen Zustands der Währung und nicht auf ihre mögliche Verschlechterung ausgelegt, wenn alle Mittel der Bank von Russland ausschließlich zur Auffüllung ihrer Reserven verwendet werden sollten. Angesichts dessen wird vorgeschlagen, den ersten Satz von Art. 26 wie folgt: „Die Bank von Russland überweist an den Bundeshaushalt, wenn dies nicht der Aufgabe widerspricht, den Rubel zu schützen und die Stabilität zu gewährleisten, 50 Prozent des tatsächlich erhaltenen Bilanzgewinns für das Jahr nach der Genehmigung des Jahres Bericht der Bank von Russland durch den Vorstand."

Rechtsfähigkeit der Bank von Russland

Das Gesetz über die Bank von Russland gibt der Zentralbank einen ziemlich weiten Spielraum zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit. Artikel 2 legt fest, dass es sich um eine juristische Person handelt. Dabei ist ihre organisatorische und rechtliche Form nicht festgelegt.

In dieser Hinsicht folgt das Gesetz über die Bank von Russland den Mustern, die in fast allen Ländern existieren. Die Gesetzgebung aller Staaten erkennt ausnahmslos den Status juristischer Personen für Zentralbanken an. Die Gewährung eines solchen Status erfolgt direkt durch die Gesetze über die Zentralbanken und nicht durch Akte der Zivilgesetzgebung.

Der Gesetzgeber definiert in der Regel nicht die Organisations- und Rechtsform von Zentralbanken. Die einzigen Ausnahmen bilden die wenigen Länder, in denen Zentralbanken in Form von Aktiengesellschaften gegründet wurden (Österreich, Ungarn, Belgien, Griechenland, Niederlande, Türkei, Schweiz, Südafrika). Gleichzeitig ist zu betonen, dass keines der Länder den Vorrang der Zivilgesetzgebung gegenüber den Zentralbankgesetzen anerkennt. In der Regel legt die Gesetzgebung die breitesten Formen zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit von Zentralbanken fest. So sieht das Gesetz „Über die Bank von Belgien“ vor, dass „die Bank alle Transaktionen durchführen und alle Arten von Dienstleistungen erbringen kann, die den ihr übertragenen Aufgaben entsprechen“ (Artikel 13). Der Reserve Bank of New Zealand Act besagt: „Die Bank ist eine juristische Person, die nicht liquidiert werden kann, ein gemeinsames Siegel trägt und das Recht hat, bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben, zu halten und zu veräußern und vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden “ (Teil 2 Artikel 5). Das Gesetz „Über die Nationalbank der Slowakei“ betont, dass „das Eigentumsrecht von der Bank der Slowakei in gleicher Weise wie von privaten juristischen Personen im Bereich der Eigentumsverhältnisse ausgeübt wird“ (Teil 4, Artikel 1). In ähnlicher Weise wird die Frage der Rechtsfähigkeit der Europäischen Zentralbank gelöst: „Die Europäische Zentralbank ... hat in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft die umfassendste Rechtsfähigkeit, die eine juristische Person in einem solchen Staat hat haben darf; sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und Partei in einem Rechtsstreit sein".

Im Allgemeinen ist die Bank von Russland nach der geltenden Gesetzgebung mit ziemlich weitreichenden Rechten im Bereich der zivilrechtlichen Regulierung ausgestattet. Wie oben erwähnt, verfügt die Zentralbank über ein genehmigtes Kapital und anderes Eigentum, das sie besitzt, nutzt und über das sie unabhängig verfügt (Artikel 2 des Gesetzes über die Bank von Russland).

Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Gesetz über die Bank von Russland vom Grundsatz der Einheit der bürgerlichen Rechtsfähigkeit der Zentralbank ausgeht. Die territorialen Institutionen der Bank von Russland (einschließlich der Nationalbanken der Republiken) haben keinen Status einer juristischen Person, können keine Entscheidungen regulatorischer Art treffen und sind nicht berechtigt, Garantien und Garantien, Schuldscheine und andere Verpflichtungen auszustellen ohne Zustimmung des Vorstandes. Sie arbeiten auf der Grundlage der Verordnungen über territoriale Institutionen, die vom Verwaltungsrat genehmigt werden (Artikel 84 des Gesetzes über die Bank von Russland). Ein solcher Beschluss entspricht vollumfänglich den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wonach die Angelegenheiten der Finanz-, Währungs- und Kreditregulierung sowie die Geldausgabe (Art. 71 lit. g) in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes überführt werden und Die Bank von Russland wird als ein einziges Verfassungsorgan definiert, das mit klar definierten verfassungsmäßigen Funktionen ausgestattet ist (Teile 1 und 2 von Artikel 75).

Das vollständigste Gesetz über die Bank von Russland regelt die Frage der Operationen der Zentralbank. Insbesondere hat er das Recht:

▪ Kredite mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr gewähren, die durch Wertpapiere und andere Vermögenswerte besichert sind;

▪ Kauf- und Verkaufsschecks, Schuldscheine und Wechsel, die in der Regel kommerziellen Ursprungs sind und eine Laufzeit von nicht mehr als sechs Monaten haben;

▪ Staatspapiere auf dem freien Markt kaufen und verkaufen;

▪ Anleihen, Einlagenzertifikate und andere Wertpapiere mit einer Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr kaufen und verkaufen;

▪ Kauf und Verkauf von Fremdwährungen sowie Zahlungsdokumenten und -verbindlichkeiten in Fremdwährung, die von russischen und ausländischen Kreditinstituten ausgestellt wurden;

▪ Edelmetalle und andere Arten von Währungsanlagen kaufen, lagern und verkaufen;

▪ Abwicklungs-, Bargeld- und Einzahlungsgeschäfte durchführen, Wertpapiere und andere Wertgegenstände zur Aufbewahrung und Verwaltung entgegennehmen;

▪ Garantien und Gewährleistungen ausstellen;

▪ Transaktionen mit Finanzinstrumenten durchführen, die der Steuerung finanzieller Risiken dienen;

▪ Eröffnung von Konten bei russischen und ausländischen Kreditinstituten auf dem Territorium der Russischen Föderation und im Ausland;

▪ Schecks und Wechsel in jeder Währung ausstellen;

▪ Führen Sie andere Bankgeschäfte in Ihrem eigenen Namen durch, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist (Artikel 45 des Gesetzes über die Bank von Russland).

Die Analyse der oben genannten Normen lässt uns die folgenden Schlussfolgerungen ziehen. Artikel 45 lässt die Liste der Geschäfte offen, die von der Bank von Russland durchgeführt werden können. Gleichzeitig werden in diesem Fall die notwendigen Restriktionen gesetzt. Solche Geschäfte müssen erstens Bankcharakter haben, zweitens den gesetzlichen Anforderungen genügen und drittens dürfen sie nicht gesetzlich verboten sein.

Darüber hinaus können föderale Gesetze den Geschäften der Bank von Russland auf Provisionsbasis Beschränkungen auferlegen (Artikel 45). Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Transaktionen mit dem Bundeshaushalt und staatlichen Sondermitteln, mit den Haushalten der Teileinheiten der Russischen Föderation und den lokalen Haushalten sowie Operationen zur Bedienung der Staatsschulden und Operationen mit Gold und Devisen durchgeführt werden Reserven der Russischen Föderation erfolgen ohne Berechnung einer Provision (Artikel 23).

Im Allgemeinen scheint die Regulierung zivilrechtlicher Formen von Bankgeschäften recht vernünftig zu sein und bedarf nur individueller Anpassungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit vorübergehenden Beschränkungen einer Reihe von Geschäften, die von der Bank von Russland durchgeführt werden.

Das Gesetz über die Bank von Russland verfolgt einen strengeren Ansatz in Bezug auf die Regelung anderer Formen zivilrechtlicher Transaktionen. Wie oben erwähnt, ist die Beteiligung der Bank von Russland am Kapital von Kreditinstituten nur in direkt gesetzlich festgelegten Fällen zulässig. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz die Bank von Russland, ihre Beteiligung am Kapital der Sberbank, der Vneshtorgbank und einer Reihe ausländischer Banken in Höhe von mindestens 50 Prozent plus einer Aktie sicherzustellen. Die letztgenannte Entscheidung scheint gerechtfertigt, wenn man die Aufgaben berücksichtigt, das Bankensystem insgesamt zu stärken, die Ersparnisse und Einlagen der Bürger zu schützen und letztendlich die Stabilität des Rubels zu gewährleisten.

Beschränkungen sind auch für die Beteiligung der Bank von Russland am Kapital anderer (Nichtbanken-) Organisationen vorgesehen. Es ist nur im Kapital der Organisationen erlaubt, die die Aktivitäten der Bank von Russland, ihrer Institutionen und Mitarbeiter sicherstellen, sowie in anderen vom Bundesgesetz vorgesehenen Fällen (Artikel 7 des Gesetzes über die Bank von Russland).

Gleichzeitig regelt das Gesetz über die Bank von Russland nicht das Verfahren für die Beteiligung der Zentralbank am Kapital und an den Aktivitäten internationaler Organisationen und beschränkt sich nur auf einen allgemeinen Hinweis auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Währung, Devisen und Bankwesen Der Umgang mit internationalen Organisationen und Zentralbanken ausländischer Staaten wird durch Staatsverträge, einzelne Bundesgesetze und Interbankenabkommen geregelt (Artikel 8).

Das Gesetz über die Bank von Russland enthält eine Reihe von Regeln, die die Befugnisse der Leitungsorgane der Zentralbank zur Wahrnehmung bürgerlicher Rechte und Pflichten festlegen. Grundsätzlich werden die entsprechenden Entscheidungen vom Vorsitzenden der Bank of Russia getroffen. Er stellt die Erfüllung der Aufgaben der Bank von Russland sicher, handelt in ihrem Namen und vertritt ihre Interessen gegenüber staatlichen Behörden, Organisationen und Institutionen (Artikel 18).

Und nur in bestimmten Fragen schränkt das Gesetz die Kompetenz des Vorsitzenden der Bank von Russland ein. Dem Verwaltungsrat wurde unter anderem die Zuständigkeit für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gründung und Liquidation von Institutionen und Organisationen der Bank von Russland übertragen; zur Mitarbeit in internationalen Organisationen; über die Beteiligung am Kapital von Organisationen, die die Aktivitäten der Bank von Russland, ihrer Institutionen, Organisationen und Mitarbeiter unterstützen; über die Bestimmung der Grenzen des Handels auf dem freien Markt; über den Verkauf und Kauf von Immobilien zur Unterstützung der Aktivitäten der Bank von Russland (Artikel 16 des Gesetzes über die Bank von Russland).

Eine solche Abgrenzung der Kompetenz der Leitungsorgane erscheint grundsätzlich gerechtfertigt und bedarf nur teilweise der Klarstellung. Insbesondere ist es notwendig, die Vorschrift über den Kauf und Verkauf von Immobilien zu ergänzen, indem ihre Auswirkungen entweder auf Immobilienobjekte oder auf die Transaktionsbeträge begrenzt werden. Dies ist erforderlich, um den Vorstand nicht mit Fragen zum Erwerb oder zur Veräußerung von kostengünstigen oder unbedeutenden Immobilienobjekten zu belasten.

Zum Abschluss der Analyse des Status der Bank von Russland in Bezug auf die Kriterien für ihre Unabhängigkeit sollte angemerkt werden, dass eine Reihe von Normen der geltenden Gesetzgebung geändert werden müssen. Leider steht eine solche Aufgabe nicht auf der Tagesordnung. Im Gegenteil, es besteht die reale Gefahr, dass viele Garantien für die Unabhängigkeit der Bank von Russland aufgehoben werden, wie die Änderungsentwürfe zum Gesetz über die Bank von Russland belegen.

Thema 8. BANKENAUFSICHT

Begriff und Wesen der Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht ist die Aufsicht der Bank von Russland über die Ausführung und Einhaltung der Rechtsvorschriften über Banktätigkeiten, der von ihr festgelegten Vorschriften, einschließlich Finanzstandards sowie Rechnungslegungs- und Berichterstattungsvorschriften, durch Kreditinstitute.

Das Wesen der Bankenaufsicht besteht darin, die Übereinstimmung der Entscheidungen und Handlungen eines Kreditinstituts mit den Gesetzen über Banktätigkeiten und den Vorschriften der Bank von Russland zu überprüfen.

Tatsächlich ist dies die Aufsicht über die Umsetzung der Normativität im Bankwesen. Seine Bedeutung liegt darin, dass es von der Bank of Russia zur Steuerung von Risiken im Bankensystem verwendet wird.

Die Bank von Russland hat keine Verwaltungsbefugnisse zur Verwaltung von Geschäftsbanken und anderen Kreditinstituten. Er hat kein Recht, sich in die Aktivitäten von Geschäftsbanken und anderen Kreditorganisationen einzumischen, da diese unabhängig sind und auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen arbeiten. Daher erteilte das Bundesgesetz der Bank von Russland nicht die Befugnis, die Zweckmäßigkeit der Tätigkeit von Kreditinstituten zu kontrollieren. Ihm wurde das Recht eingeräumt, die Aufsicht auszuüben, dh das Kreditinstitut unter dem Gesichtspunkt der Normativität seiner Entscheidungen zu beobachten. Das bedeutet, dass die Bank of Russia prüfen kann, ob ein Kreditinstitut die Gesetze, Finanzvorschriften und Vorschriften der Bank of Russia einhält.

Fernüberwachung ist die Überwachung der Tätigkeit von Kreditinstituten anhand der von ihnen vorgelegten Bank- und insbesondere Rechnungslegungsunterlagen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Zahlungsunterlagen etc.).

Um diese Probleme zu lösen, wurden im System der Bank von Russland Abteilungen für die Bankenaufsicht eingerichtet - die Abteilung für Aufsichtsaufsicht, die Abteilung für die Zulassung von Kreditinstituten und einige andere Abteilungen sowie in territorialen Institutionen - Abteilungen (Abteilungen) für die Regulierung des Bankwesens Aktivitäten.

Die Kontaktaufsicht ist eine Inspektion der Aktivitäten von Kreditinstituten mit Zugang zu ihren Standorten und dem Studium aller Bankdokumente, die von einer Gruppe von Inspektoren angefordert werden.

Zu diesem Zweck werden in der Struktur der Bank von Russland spezielle Abteilungen geschaffen - die Abteilung für die Inspektion von Kreditinstituten und die entsprechenden Strukturen in ihren territorialen Institutionen (Abteilungen, Abteilungen).

Beide Arten der Bankenaufsicht sollten miteinander verknüpft werden. Die Art dieser Beziehung ist im Hinblick auf die Schnelligkeit der Überwachung und die Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse wichtig.

Gegenstände der Bankenaufsicht

Gegenstand der Bankenaufsicht sind diejenigen Teile des Bankensystems und der Banktätigkeiten, die gemäß den gesetzlichen Anforderungen und in der von ihnen vorgeschriebenen Weise von der Bank von Russland kontrolliert werden müssen.

Die korrekte Definition der Aufgaben der Bankenaufsicht ist wichtig für die Bestimmung der Zuständigkeit der Bank von Russland zur Durchführung von Inspektionen der Aktivitäten von Kreditinstituten. Darüber hinaus ermöglicht die genaue Definition der zu inspizierenden Objekte, den Aufwand der Bank of Russia für die Bankenaufsicht zu optimieren.

Die Bankenaufsicht, wie sie derzeit in der russischen Gesetzgebung vorgesehen ist, erstreckt sich nicht auf das gesamte Bankensystem, sondern nur auf Kreditinstitute. Mit anderen Worten, ihr Gegenstand ist nur die untere Ebene des Bankensystems. Die oberste Ebene des Bankensystems – die Bank of Russia – unterliegt keinerlei Aufsicht.

Das Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation“ sieht einige Elemente der Kontrolle der Staatsduma über die Bank von Russland vor. Tatsächlich beziehen sie sich auf den Status der Bank von Russland.

In anderen Ländern gibt es eine sogenannte gegenseitige Kontrolle über das Funktionieren des Bankensystems. Das bedeutet, dass das Bankensystem nicht nur von der Zentralbank, sondern auch von verschiedenen Regierungsorganisationen kontrolliert wird. Daher werden die Berichte der Zentralbank und alle ihre Aktivitäten vom Staat geprüft.

Die Unabhängigkeit der Bank von Russland muss durch ihre Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Entscheidungen, auch im Bereich der Bankenaufsicht, ergänzt werden.

Kreditinstitute und ihre Tätigkeit als Gegenstand der Bankenaufsicht

Bei der Organisation und Tätigkeit von Kreditinstituten gemäß den Zielen der Bankenaufsicht und der Art und Weise, wie sie im Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ verankert sind, können mehrere Themen der Bankenaufsicht unterschieden werden .

Das erste Thema der Bankenaufsicht, das wir betrachten, und insbesondere der Bankprüfung, ist die Einhaltung der von der Bank of Russia festgelegten Gesetze und Bankregeln durch ein Kreditinstitut.

Die Gesetzgebung legt nicht klar fest, welche Gesetze die Bank of Russia auf Einhaltung überprüfen soll. Daher wird diese Frage von Experten restriktiv interpretiert. Berücksichtigt werden bestenfalls reine Bankgesetze, in erster Linie das Bundesgesetz „Über Banken und Banktätigkeit“, was natürlich nicht ausreicht, da, wie gesagt, die Banktätigkeit durch Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete geregelt wird.

In dieser Hinsicht wird die Rolle der Rechtsabteilungen in der Bank von Russland ziemlich offensichtlich, da sie in der Lage sind, die gesamte Zusammensetzung der Vorschriften zu bestimmen, deren Verletzung Risiken bei Bankaktivitäten schafft. Die Rolle von Anwälten ist jedoch leider gering, daher wird in den Aktivitäten von Banken so etwas wie eine Nische geschaffen, in die die Bank of Russia nicht hineinschaut. Hier entstehen die häufigsten Missbräuche in Kreditinstituten, die früher oder später zur Ursache für deren Zusammenbruch und den Zusammenbruch von Kunden werden.

Im Hinblick auf die Aufsicht und Kontrolle der Umsetzung der Bankenregeln gibt es auch hier viele ungelöste Probleme. Erstens gibt die Bank von Russland jährlich etwa tausend verschiedene Akte heraus. Diese Akte sind, wie bereits erwähnt, keineswegs in allen Fällen rechtstechnisch einwandfrei. Außerdem sind sie nicht systematisiert genug. In diesem Zusammenhang ergeben sich Probleme bei der Zugänglichkeit von Vorschriften nicht nur für den allgemeinen Verbraucher, sondern auch für die Mitarbeiter der Bank of Russia selbst. Zweitens gibt es keine klare Trennung und Spezialisierung in der Bankenaufsicht selbst und vor allem in der Prüfung von Kreditinstituten, was deren Qualität mindert.

Der zweite Gegenstand der Bankenaufsicht ist die Erfüllung der Finanzstandards durch das Kreditinstitut, die in den Gesetzen und Vorschriften der Bank von Russland festgelegt sind.

Vorschriften sind technische Normen. Dies ist eine Banktechnik, eine Technologie zur Verwaltung eines Kreditinstituts, deren korrekter Aufbau das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit gegenüber Gläubigern und Bankkunden ausschließt.

Das dritte Thema im Rahmen der Bankenaufsicht ist die Überprüfung der Korrektheit der Rechnungslegung und der Zuverlässigkeit der Berichterstattung der Kreditinstitute, die in den Gesetzen und Vorschriften der Bank von Russland vorgesehen ist.

Diese Frage gilt als zentral. Im Gegensatz zu rechtlichen und finanzanalytischen Problemen zieht das Problem der Prüfung der Rechnungslegung und der Zuverlässigkeit der Berichterstattung, vielleicht aufgrund seiner Einfachheit, die größte Aufmerksamkeit während der Prüfung auf sich. In diesem Sinne steht Supervision noch am Anfang ihrer Entwicklung. Dies ist die Phase der Vergleiche und isolierten Bewertungen.

Aufgaben und Funktionen der Bankenaufsicht

Die Aufgaben und Funktionen der Bankenaufsicht werden durch die Ziele und Gegenstände der Bankenaufsicht konkretisiert und bestimmt.

Die Aufgaben der Bankenaufsicht sind die Prüfung der durch die Bankenaufsicht bestimmten Objekte durch die Bank of Russia. Die drei Hauptthemen entsprechen den drei Aufgaben der Bankenaufsicht:

▪ Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen und Bankvorschriften,

▪ Überprüfung der Einhaltung wirtschaftlicher Standards,

▪ Prüfung der Buchhaltung und Berichterstattung.

Die Funktionen der Bankenaufsicht sind die Anweisungen zur dokumentarischen oder direkten Überprüfung der Aktivitäten eines Kreditinstituts, die von der Bank of Russia durchgeführt werden. Laut Bankfachleuten gibt es eine bestimmte Liste dieser Funktionen:

▪ Untersuchung rechtlicher Fragen der Tätigkeit der Bank und ihrer Einhaltung der Satzung und Lizenz;

▪ Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Banklizenz durch das Kreditinstitut;

▪ Analyse der Bilanz und Berichterstattung der Bank;

▪ Untersuchung der Dynamik einzelner Indikatoren der Banktätigkeit und der Entwicklungsaussichten der Bank;

▪ Überprüfung der Entscheidungen der Leitungsorgane;

▪ Überprüfung der Arbeit der Prüfungskommission;

▪ Analyse der Vertragsbeziehungen eines Kreditinstituts mit Kunden, Einlegern, Schuldnern und Gläubigern;

▪ Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kreditinstituts in seinen Beziehungen zu Kunden und Einlegern, Schuldnern und Gläubigern;

▪ Analyse der Methoden zur Platzierung eigener und vorübergehend geliehener Mittel, Überprüfung der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (Darlehen, Einlagen, Konvertierung, Währungstransaktionen, Wertpapiere);

▪ Überprüfung des Risikomanagements;

▪ Überprüfung der Rücklagenbildung;

▪ Überprüfung von Garantien;

▪ Überprüfung der Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der Einkommensgenerierung;

▪ Untersuchung von Verträgen und Verlustursachen für bestimmte Arten von Aktivitäten;

▪ Feststellung von Tatsachen der Verzerrung von Einnahmen und Ausgaben, Feststellung möglicher unproduktiver Verluste, einschließlich solcher, die mit den Folgen der Verhängung von Sanktionen wegen Verletzung und Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen verbunden sind;

▪ Ermittlung der Ursachen, Motive und Umstände, die zu Bankverstößen beigetragen haben;

▪ Klärung der Gründe für die Verletzung von Vorschriften der Zentralbank der Russischen Föderation, Klärung der Gründe für die Verzerrung von Berichtsindikatoren, wirtschaftlichen Standards,

▪ Ermittlung der Gründe und Ziele der Bank, die unrentable, ineffektive Bankgeschäfte und Transaktionen durchführt, die vor allem ein erhöhtes Risiko schaffen und einen Verstoß gegen wirtschaftliche Standards mit sich bringen;

▪ Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften der Bank von Russland durch das Kreditinstitut.

Bankenaufsichtseinheiten

Im System der Bank of Russia lassen sich zwei Gruppen von Abteilungen unterscheiden:

a) regulatorisch;

b) Aufsicht.

Regulierungsabteilungen umfassen zum Beispiel Abteilungen und ihre jeweiligen Abteilungen, wie etwa die Abteilung für Ausgabe und Bargeldoperationen, die Abteilung für die Regulierung des Geldumlaufs, die Abteilung für Lizenzierung; Rechtsabteilung, Verwaltungsabteilung, Buchhaltungs- und Berichtsabteilung, Wertpapierabteilung; Abteilung Devisenregulierung und Devisenkontrolle; Abteilung für Informatik, verschiedene Arten von Abrechnungs- und Cash-Centern und einige andere Unterabteilungen.

Die Aufsichtseinheit besteht aus zwei Abteilungen und ihren jeweiligen Abteilungen, Abteilungen in den Gebietsbüros der Bank von Russland: der Abteilung für Bankenaufsicht und der Inspektionsabteilung für Kreditinstitute.

Es gibt keine absolute Trennung zwischen Regulierungs- und Aufsichtsblöcken. Sie sind in ihren endgültigen Entscheidungen nicht unabhängig und nicht voneinander isoliert.

Beispielsweise ist die Zulassungsstelle bei der Durchführung einer staatlichen Prüfung eines Kreditinstituts gleichzeitig verpflichtet, die Richtigkeit der Tatsachen zu überprüfen, die sich in den von den Gründern eingereichten Unterlagen widerspiegeln. So kann die Zulassungsstelle bei der Erteilung einer allgemeinen Zulassung nicht nur auf die Prüfung der von den Leitern der Kreditinstitute eingereichten Unterlagen zurückgreifen, sondern auch eine entsprechende Anfrage an die Bankenaufsichtsstelle oder an die Prüfstelle der Kreditinstitute stellen, um diese zu beantragen eine entsprechende Prüfung durchführen.

Das Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ sieht die Möglichkeit vor, eine besondere Aufsichtsbehörde unter der Bank of Russia zu schaffen.

In Teil 4 der Kunst. 55 dieses Gesetzes besagt, dass die Aufsichts- und Regulierungsfunktionen der Bank von Russland von ihr direkt oder durch eine von ihr geschaffene Bankenaufsichtsbehörde wahrgenommen werden können. Weiter heißt es, dass die Entscheidung über die Einrichtung dieses Gremiums vom Verwaltungsrat getroffen wird.

Das Beratungsgremium, das die Ergebnisse der Prüfung eines Kreditinstituts erörtert, ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Gemäß der Anweisung werden Inspektionen von Kreditinstituten und ihren Zweigstellen von Vertretern der Bank von Russland durchgeführt, die vom Verwaltungsrat ermächtigt wurden: dem Vorsitzenden der Zentralbank der Russischen Föderation und seinen Stellvertretern; Leiter und Mitarbeiter der Abteilung für Bankenaufsicht der Bank von Russland, der Hauptdirektion für die Inspektion von Geschäftsbanken der Bank von Russland, der Hauptdirektion für Devisenregulierung und Devisenkontrolle der Bank von Russland; Leiter der Hauptabteilungen (Vorsitzende der Nationalbanken) der Bank von Russland und ihre Stellvertreter; Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen für Bankenaufsicht, Inspektion von Geschäftsbanken sowie Währungsregulierung und Währungskontrolle der Hauptabteilungen (Nationalbanken) der Bank von Russland.

Inspektion von Kreditinstituten

Bei der Prüfung von Kreditinstituten können folgende Stufen unterschieden werden:

▪ Planung von Inspektionen

▪ Entscheidung über die Inspektion treffen und diese dokumentieren

▪ Lösung organisatorischer Fragen im Zusammenhang mit dem Eintritt von Inspektionsgruppen in Kreditinstitute

▪ Studie durch das Inspektionsteam

▪ vom Kreditinstitut eingereichte Unterlagen

▪ Erstellung eines Entwurfs eines Inspektionsberichts

▪ Studium des Gesetzesentwurfs in den Funktionsabteilungen der Bank von Russland

▪ Fertigstellung des Inspektionsberichts

▪ Eine Entscheidung über die Tat treffen

▪ Übermittlung des Inspektionsberichts an die Geschäftsführung der Bank von Russland (territoriale Institution)

▪ Kennenlernen des Prüfberichts durch den Leiter des Kreditinstituts

▪ Unterzeichnung des Prüfberichts durch die Geschäftsführung des Kreditinstituts.

Die Inspektion ist ein integraler Bestandteil der Bankenaufsicht, und um ihre Aufgaben und Struktur richtig zu bestimmen, ist es notwendig herauszufinden, welche Ziele sie verfolgt oder verfolgen sollte. Es gibt einige Ziele, die es nicht verfolgen sollte.

Die Ziele der Prüfung von Kreditinstituten sind in Art. 55 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“, sondern letztlich aufgrund der Ziele der Bank of Russia, die in Art. 3 desselben Gesetzes, also beginnt die Analyse des gesamten Zielbaums mit ihnen.

Wie oben erwähnt, sind die Ziele der Bank von Russland: Erhalt der Kaufkraft des Rubels, Stärkung und Entwicklung des Bankensystems und Gewährleistung des reibungslosen und effizienten Funktionierens des Abwicklungssystems.

Die nächste Zielebene, die durch die Ziele der Bank von Russland vorgegeben ist, ist die Überwachung des Zustands des Bankensystems als solchem. Das bedeutet, dass die Bank of Russia verpflichtet ist, systemische Risiken im Bankensystem zu managen.

Zur Steuerung systemischer Risiken führt die Bank of Russia Bankenregulierung und Bankenaufsicht durch. Bankenregulierung bedeutet, dass die Bank of Russia Finanzstandards für Banken festlegt, und Bankenaufsicht bedeutet, dass die Bank of Russia bestimmte Banken beaufsichtigt und deren Bankgeschäfte kontrolliert. Daher sind die Ziele der Inspektion der Bank von Russland den Zielen der Bankenaufsicht und die Ziele der Bankenaufsicht den Zielen der Bankenregulierung untergeordnet.

Eine wesentliche Verbesserung in der Organisation der Prüfung von Kreditinstituten besteht gerade darin, dass nicht nur das Kreditinstitut geprüft wird, sondern gleichzeitig die Kreditinstitute, die seine Korrespondenten sind. Dann wird es möglich sein, systemischen Risiken, die mit Krisen und finanziellen Schocks in der Gesellschaft verbunden sind, effektiver vorzubeugen.

Die unmittelbaren Ziele der Prüfung von Kreditinstituten sind in Art. 55 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“, das wörtlich Folgendes besagt: „Die Bank of Russia übt eine ständige Aufsicht über die Einhaltung der Bankgesetzgebung durch die Kreditinstitute, der Vorschriften der Bank of Russia, in insbesondere die von ihnen festgelegten verbindlichen Standards Das Hauptziel der Bankenregulierung und -aufsicht - Aufrechterhaltung der Stabilität des Bankensystems, Schutz der Interessen von Einlegern und Gläubigern Die Bank von Russland mischt sich nicht in die operative Tätigkeit von Kreditinstituten ein Ausnahme der durch Bundesgesetze vorgesehenen Fälle.“

Der allgemeine Zweck der Inspektion besteht darin, der Bank von Russland Informationen über die tatsächliche Situation des Kreditinstituts zu liefern. Dieses allgemeine Ziel beinhaltet zwei spezifische Ziele. Zum einen soll der Prüfprozess die Lage des Kreditinstituts und seine Perspektiven ermitteln, zum anderen müssen Informationen gesammelt und analysiert werden, die einen Rückschluss auf die Auswirkungen auf andere Kreditinstitute zulassen. Jedes der Ziele ist in gesetzlich definierte Teile unterteilt: Es ist die Einhaltung von Gesetzen und anderen Vorschriften; Gesetze, Wirtschaftsstandards und Rechnungslegungs- und Berichterstattungsregeln.

Nach diesen Zwecken sind zwei allgemeine Inspektionsgegenstände zu unterscheiden:

a) ein Kreditinstitut als solches;

b) Systemkommunikation von Kreditinstituten.

In jedem dieser Objekte können in Übereinstimmung mit privaten Zielen drei Gegenstände der Inspektion von Bankaktivitäten unterschieden werden:

a) Rechtsbeziehungen,

b) finanzielle Beziehungen;

c) Buchhaltung und Berichterstattung

Leider beschränkt sich die Bankenaufsicht in der Praxis hauptsächlich auf die Untersuchung des ersten dieser Objekte - der Kreditorganisation als solcher. Der Hauptnachteil der Inspektion besteht darin, dass das zweite Objekt praktisch unerforscht ist - das Bankensystem, dh die Beziehung zwischen bestimmten Kreditinstituten.

Die Ziele der Inspektion von Kreditinstituten sind in der Anweisung Nr. 19 der Bank of Russia vom 1996. Februar 34 „Über das Verfahren zur Durchführung von Inspektionen von Kreditinstituten und ihren Zweigstellen durch bevollmächtigte Vertreter der Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia )".

Die Inspektionen der Kreditinstitute und ihrer Filialen werden von Vertretern der Bank of Russia durchgeführt, die vom Verwaltungsrat ermächtigt wurden. Vorsitzender der Zentralbank der Russischen Föderation und seine Stellvertreter; Leiter und Mitarbeiter der Abteilung für Bankenaufsicht der Bank von Russland, der Hauptdirektion für die Inspektion von Geschäftsbanken der Bank von Russland, der Hauptdirektion für Devisenregulierung und Devisenkontrolle der Bank von Russland; Leiter der Hauptabteilungen (Vorsitzende der Nationalbanken) der Bank von Russland und ihre Stellvertreter; Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen für Bankenaufsicht, Inspektion von Geschäftsbanken sowie Währungsregulierung und Währungskontrolle der Hauptabteilungen (Nationalbanken) der Bank von Russland.

Anweisung Nr. 34 sieht vor, dass Inspektionen von Kreditinstituten und ihren Zweigstellen im Auftrag der Bank von Russland ernannt werden: vom Vorsitzenden der Bank von Russland oder seinem Stellvertreter, der für die Abteilung verantwortlich ist, die die Inspektion durchführt; der Leiter der Hauptterritorialabteilung (Nationalbank) der Bank von Russland - in Bezug auf alle Kreditinstitute und ihre Zweigstellen, die sich im Tätigkeitsbereich dieser territorialen Institution der Bank von Russland befinden, Aktivitäten anderer territorialer Institutionen der Bank of Russia, Inspektionen dieses Kreditinstituts sowie seiner Zweigstellen werden von den zuständigen Leitern der territorialen Institutionen der Bank of Russia mit der obligatorischen Information der Institution der Bank of Russia ernannt, in deren Hoheitsgebiet sich das Kreditinstitut befindet gelegen. Die Aufhebung der eingeleiteten Prüfung erfolgt durch schriftlichen Auftrag des Prüfers unter Angabe der Gründe für die Aufhebung (Ziffer 4). In den nach geltendem Recht vorgesehenen Fällen werden Prüfungen bei Kreditinstituten und deren Zweigniederlassungen koordiniert durchgeführt mit Strafverfolgungs- und Finanzbehörden (Ziffer 5).

Verfahren zur Inspektion von Kreditinstituten

Fragen der Prüfung von Kreditinstituten in allgemeinster Form sind in Art. 55 des Bundesgesetzes "Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)".

Derzeit ist auch die Anweisung Nr. 19 der Bank of Russia vom 1996. Februar 34 "Über das Verfahren zur Durchführung von Inspektionen von Kreditinstituten und ihren Zweigstellen durch bevollmächtigte Vertreter der Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)" in Kraft.

Gründe für die Durchführung von Inspektionen. Die Frage nach den Gründen für die Durchführung von Inspektionen in der russischen Bankenpraxis ist im Gegensatz zu ausländischen recht formalisiert.

Inspektionen von Kreditinstituten und ihren Filialen werden auf der Grundlage von Inspektionsplänen durchgeführt, die für jedes Quartal von den Strukturabteilungen der Bank von Russland und ihren territorialen Institutionen gemäß der Anweisung Nr. 34 erstellt und von deren Leitern genehmigt werden Abteilungen und Institutionen. Außerplanmäßige Inspektionen werden auf Anweisung des Vorsitzenden der Bank von Russland oder seiner Stellvertreter durchgeführt, die für die in der Anweisung aufgeführten Abteilungen, dem Leiter der territorialen Niederlassung der Bank von Russland, verantwortlich sind.

Beachten Sie, dass sowohl außerplanmäßige als auch planmäßige Prüfungen von vielen Leitern von Struktureinheiten initiiert werden können, die ihrerseits relevante Informationen über die finanzielle und rechtliche Situation der Bank von ihren nachgeordneten Einheiten und Spezialisten erhalten. Daher ist der Kreis der Initiatoren von Bankprüfungen in der Praxis sehr breit.

Die Anweisung Nr. 34 sieht vor, dass „die Prüfpläne in erster Linie Kreditinstitute umfassen, bei denen Anhaltspunkte für ihre instabile Finanzlage oder grobe Verstöße gegen die Vorschriften für ihre Tätigkeit vorliegen, sowie Kreditinstitute und ihre Zweigstellen, bei denen dies nicht der Fall ist seit mehr als zwei Jahren von der Bank Russia oder ihren territorialen Institutionen kontrolliert werden.

Die Anweisung besagt auch, dass die Prüfungspläne erforderlichenfalls die Prüfung von Bargeld und anderen Wertgegenständen umfassen, die sich in Kassentresoren und Kassen von Kreditinstituten und ihren Zweigstellen befinden, sowie unter der Verantwortung von Kassenmitarbeitern, die Kassen und Kassen für die Vorbereitung betreiben Vorschüsse mit Übertrag und Wechselstuben.

Das Verfahren für die Durchführung einer Prüfung eines Kreditinstituts durch die Bank von Russland ist in der geltenden Gesetzgebung nicht definiert. Dieses Verfahren wird von der Bank of Russia geregelt - ihrer Anweisung, die die Grundregeln für die Organisation und Durchführung von Inspektionen von Kreditinstituten und ihren Zweigstellen enthält.

Die Entscheidung über die Beauftragung einer Revisionsstelle erfolgt schriftlich. Es enthält den vollständigen Namen, den Sitz, die Registrierungsnummer des geprüften Kreditinstituts sowie die Zweigniederlassungen, die Art der Prüfung, die Zusammensetzung des Arbeitskreises, das Beginn- und das Enddatum der Prüfung.

Gleichzeitig wird auch die Aufgabe für die Arbeitsgruppe genehmigt, die konkrete Prüfungsfragen beinhalten soll. Gegebenenfalls enthält der Auftrag die Nummern von Saldo- und Außerbilanzkonten, zu prüfende Transaktionen, eine Liste von Dokumenten, die einer selektiven Prüfung unterliegen, sowie den Zeitraum, für den diese Dokumente und Transaktionen geprüft werden.

Gemäß den Anweisungen können auch andere Abteilungen der Bank von Russland an der Vorbereitung von Aufgaben für eine Arbeitsgruppe in bestimmten Bereichen teilnehmen. Der Arbeitsgruppenleiter ergänzt oder verfeinert selbstständig oder im Einvernehmen mit dem Leiter, der die Prüfung beauftragt hat, die Aufgabenstellung für die Prüfung.

Prüfungen von Kreditinstituten und deren Zweigniederlassungen werden umfassend oder in einzelnen Bereichen ihrer Tätigkeit durchgeführt. Umfassende Inspektionen von Kreditinstituten und ihren Zweigstellen sollten die Überprüfung der Zuverlässigkeit der bei der Bank von Russland eingereichten Berichte umfassen; Übereinstimmung der durchgeführten Geschäfte mit den Bankgesetzen und -vorschriften der Bank von Russland; Einhaltung der von der Bank of Russia gemäß dem Bundesgesetz „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“ festgelegten verbindlichen Wirtschaftsstandards durch dieses Kreditinstitut.

Die Anweisung besagt, dass umfassende Inspektionen eines Kreditinstituts mit einem Filialnetz auf konsolidierter Basis durchgeführt werden, dh sie werden gleichzeitig in einem Kreditinstitut sowie in seinen Filialen durchgeführt (alle, wenn deren Anzahl nicht überschritten wird fünf, oder einige von ihnen mit der schlechtesten Leistung).

Prüfungen von Kreditinstituten und ihren Zweigniederlassungen werden innerhalb des Zeitrahmens durchgeführt, der zur Erfüllung der festgelegten Aufgabe erforderlich und ausreichend ist. Gleichzeitig werden umfassende Inspektionen von Kreditinstituten innerhalb einer Frist von bis zu 60 Tagen und Inspektionen in bestimmten Tätigkeitsbereichen eines Kreditinstituts oder seiner Zweigstellen bis zu 30 Tagen durchgeführt.Diese Fristen können vom Leiter verlängert werden wer die Inspektion angeordnet hat, jedoch nicht länger als 10 Tage.

Zur Inspektion eines Kreditinstituts und seiner Filialen bilden autorisierte Abteilungen Arbeitsgruppen ihrer Mitarbeiter sowie Mitarbeiter anderer struktureller Abteilungen der Bank von Russland und ihrer territorialen Filialen unter Berücksichtigung der Vorschläge der Leiter dieser Abteilungen. Der Leiter des Arbeitskreises wird aus den Reihen der berechtigten Stellen berufen. Die Leiter der strukturellen Unterabteilungen unterbreiten den autorisierten Unterabteilungen Vorschläge zur Durchführung von Inspektionen in Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen. Die Mitglieder des Arbeitskreises müssen über eine spezielle (wirtschaftliche, juristische, technische) Ausbildung verfügen, die für die Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten erforderlich ist. Dem Arbeitskreis können keine Personen angehören, die einen Anteil (Anteile) an dem geprüften Kreditinstitut besitzen oder bei diesem ein Darlehen erhalten oder ihre Einlagen hinterlegt haben oder nahe Verwandte (Mutter, Vater, Ehefrau, Ehemann, Kinder, Schwestern, Brüder) haben ) in leitenden Positionen in den Leitungsorganen des Kreditinstituts, Zweigniederlassungen. Die Größe des Arbeitskreises wird je nach Umfang der zu erledigenden Arbeiten festgelegt.

Die Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Kreditinstituts hat das Recht:

a) Betreten der Räumlichkeiten des geprüften Kreditinstituts, einschließlich der Räumlichkeiten zur Aufbewahrung von Dokumenten (Archiv), Bargeld und Wertgegenständen (Kassentresore), Computer-Datenverarbeitung (Computerraum) und Speicherung von Daten auf maschinellen Datenträgern, unter Einbeziehung von Mitarbeitern von das geprüfte Kreditinstitut diese Räumlichkeiten zu verlassen;

b) ihre eigenen organisatorischen und technischen Mittel verwenden, die für die Durchführung der Kontrolle erforderlich sind, einschließlich Computer, Disketten für sie, Vervielfältigungsgeräte, Rechenmaschinen, Funktelefone; diese technischen Mittel in das Gebäude der Trusted Credit Organization (ihre Filialen) ein- und auslagern;

c) von den Leitern und bevollmächtigten Mitarbeitern des geprüften Kreditinstituts, seiner Filialen die für die Überprüfung erforderlichen Dokumente erhalten, die in diesem Kreditinstitut, seinen Filialen verfügbar sind, einschließlich: konstituierende Dokumente; Protokolle der Sitzungen der Leitungsorgane des geprüften Kreditinstituts und seiner Zweigniederlassungen; Anordnungen und andere Verwaltungsdokumente, die von den Leitern dieses Kreditinstituts, seiner Zweigstellen, Abteilungen, Entscheidungen ihrer Kreditausschüsse ausgestellt wurden; Handlungen der internen Kontrolle; Prüfungshandlungen von Aufsichts- und Regulierungsbehörden; primäre und andere Buchhaltungs-, Buchhaltungs- und Berichterstattungs- und Geldabrechnungsdokumente, Informationen über Transaktionen, Konten und Einzahlungen; Dokumente zur Computerunterstützung für die Aktivitäten des geprüften Kreditinstituts, seine Endergebnisse (Beschreibung von Datenstrukturen auf Maschinenmedien, Programmalgorithmen und technischen Anweisungen für die zu lösenden Aufgaben, Listen von Ausgabeformularen mit gedruckten Mustern, Protokoll der Registrierung von Änderungen zur Software, ein Protokoll der Fehler bei den Lösungsaufgaben (für jedes angeforderte Datum) usw.);

d) von den Managern und Mitarbeitern des geprüften Kreditinstituts, seiner Zweigstellen und Unterabteilungen Referenzen und Erklärungen sowie schriftliche Erklärungen im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Anforderungen des Bankengesetzes oder der Vorschriften der Bank of Russia durch sie erhalten ; eine Vorführung verlangen und sich mit der Bedienung der von diesem Kreditinstitut und seinen Filialen eingesetzten Hard- und Software vertraut machen;

e) falls erforderlich, selbstständig oder mit Hilfe des geprüften Kreditinstituts, seiner Filialen, Kopien der erhaltenen Dokumente, einschließlich (auf eigenen magnetischen Datenträgern) von Aktenkopien, anzufertigen, Kopien aller in lokalen Netzwerken gespeicherten Aufzeichnungen anzufordern und zu erhalten und autonome Computersysteme sowie Abschriften dieser Aufzeichnungen;

f) den Geschäftsleitern und Mitarbeitern des geprüften Kreditinstituts aufgrund ihrer in der genannten Weisung festgelegten Pflichten weitere Anforderungen auferlegen.

Die Arbeitsgruppe ist verpflichtet, gesetzlich als Bank-, Geschäfts- oder sonstige Geheimnisse eingestufte Informationen nicht preiszugeben sowie die Sicherheit und Rückgabe von Dokumenten und Akten zu gewährleisten, die vom Kreditinstitut, seinen Zweigstellen, den Leitern des geprüften Kredits bekannt gemacht werden Institut, seine Zweigstellen mit den Ergebnissen der Prüfung, um die Ergebnisse der Prüfung gemäß dem Gesetz zu erstellen.

Das Kreditinstitut und seine Zweigniederlassungen haben das Recht, von der Arbeitsgruppe die Einhaltung der festgelegten Pflichten zu verlangen, gegen das Vorgehen der Arbeitsgruppe Beschwerde bei dem Leiter einzulegen, der die Prüfung beauftragt hat.

Der Leiter der Arbeitsgruppe zur Überprüfung eines Kreditinstituts, seiner Zweigstellen, verteilt die Aufgaben unter den Mitgliedern der Arbeitsgruppe (in einem separaten Dokument erstellt), legt das Verfahren und die Art ihrer Arbeit unter Berücksichtigung der Produktionserfordernisse fest, kontrolliert die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgabe, gibt ihnen verbindliche Weisungen zur Vorbereitung von Materialien. Das Recht, den Mitgliedern der Arbeitsgruppe zusätzliche Aufgaben zuzuweisen und ihre Pflichten neu zu verteilen, die Inspektion eines beliebigen Tätigkeitsbereichs des jeweiligen Kreditinstituts (seiner Zweigstelle) zu übernehmen und die Inspektion im Falle des Widerspruchs des geprüften Instituts auszusetzen Kreditinstitut, seine Zweigniederlassungen oder sonstige Dritte.

Der Leiter der Arbeitsgruppe kann von den Teilnehmern (Aktionären) und Kunden des geprüften Kreditinstituts mit deren Zustimmung die zur Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen Informationen anfordern und erhalten, einschließlich der Bestätigung der in den vom geprüften Kreditinstitut erhaltenen Unterlagen enthaltenen Angaben Kreditinstitut, seine Filialen.

Der Leiter des Arbeitskreises hat das Recht, während der Prüfung im Einvernehmen mit dem Leiter des Kreditinstituts einzelne Geschäftsräume des geprüften Kreditinstituts und seiner Filialen zu versiegeln, wenn die Sicherheit derzeit nicht anderweitig gewährleistet werden kann Dokumenten, Bargeld, Wertsachen oder zur Einsichtnahme in den betreffenden Tätigkeitsbereich dieses Kreditinstituts (seiner Zweigniederlassung). Verwenden Sie dazu das Siegel des zuständigen Gebietsbüros der Bank of Russia oder direkt der Bank of Russia.

Der Leiter des Arbeitskreises ist nicht berechtigt, ein Mitglied des Arbeitskreises zu verpflichten, seine Schlussfolgerungen oder Einschätzungen aufgrund der Materialien seiner Prüfung zu ändern. Bei Uneinigkeit mit diesen Schlussfolgerungen und Bewertungen kann der Leiter der Arbeitsgruppe eine erneute Überprüfung des betreffenden Teils der Tätigkeit des Kreditinstituts (seiner Zweigstelle) veranlassen. Beharrt jedoch ein Mitglied der Arbeitsgruppe auf seinen ersten Schlussfolgerungen und Einschätzungen, ist der Leiter der Arbeitsgruppe verpflichtet, den Leiter, der die Inspektion beauftragt hat, unverzüglich zu informieren, der berechtigt ist, auf der Grundlage der verfügbaren Materialien, entweder die beanstandete Schlussfolgerungen und Beurteilungen zu beanstanden oder als ganz oder teilweise unbegründet anzuerkennen und dann eine zweite Prüfung zu bestellen. Die Ergebnisse der erneuten Inspektion sind endgültig, sofern der Manager, der diese Inspektion bestellt hat, nichts anderes bestimmt.

Betrachten Sie die Pflichten in der Form, in der sie dort verankert sind. Wie in der Weisung festgelegt, müssen Kreditinstitute (ihre Zweigniederlassungen) während des Prüfungszeitraums ihre Durchführung erleichtern, und sie sind insbesondere verpflichtet, jedem Mitglied des Arbeitskreises für diesen Zeitraum (auf Anfrage) den ungehinderten Ein- und Ausstieg zu gewährleisten Gebäude und andere Büroräume des geprüften Kreditinstituts und seiner Zweigstellen während des gesamten Arbeitstages und bei Bedarf - nach Geschäftsschluss. Für einen ungehinderten Durchgang ist es erforderlich und ausreichend, dass ein Mitglied der Arbeitsgruppe dem Vertreter des Sicherheits- oder Sicherheitsdienstes des geprüften Kreditinstituts (Filiale) sein Dienstzertifikat oder einen von der Bank of Russia oder ihrem Gebiet ausgestellten Pass vorlegt Büro.

Im Interesse der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sollte vorgesehen werden, dass, wenn ein Mitglied der Arbeitsgruppe während des Inspektionszeitraums ersetzt wird, in diesem Fall die territoriale Zweigstelle der Bank von Russland diesen Ersatz mit einem strengen Dokument erstellt Rechenschaftspflicht und übermittelt Informationen darüber an die zuständige Abteilung der Zentralstelle.

Wenn die Ersetzung mit der Entfernung eines Mitglieds der Arbeitsgruppe von der Durchführung der Prüfung verbunden ist, sollte in diesem Fall eine begründete Entscheidung des Leiters, der die Prüfung angeordnet hat, an die Zentrale der Bank von Russland gesendet werden.

Darüber hinaus besagt die Anweisung Nr. 34, dass keiner der Leiter oder Mitarbeiter des geprüften Kreditinstituts, seiner Zweigstellen, außer in den durch Bundesgesetz festgelegten Fällen, berechtigt ist: eine persönliche Durchsuchung der Mitglieder der Arbeitsgruppe, offizieller Dokumente und durchzuführen organisatorische und technische Mittel in deren Gebrauch bringen, diese Unterlagen, Sachen, organisatorische und technische Mittel wegnehmen, sonst dem Arbeitskreis die Möglichkeit nehmen, diese Gegenstände während der Besichtigung zu benutzen, verlangen von den Mitgliedern des Arbeitskreises keine mündlichen und schriftlichen Verpflichtungen / ihnen weitere Anforderungen stellen, die in der kommentierten Anweisung nicht vorgesehen sind.

Weisung Nr. 34 regelt im Detail die Pflichten eines Kreditinstituts. Die Prüfung beginnt damit, dass am ersten Tag des Besuchs eines Kreditinstituts dessen Leitung eine Sitzung des Arbeitskreises mit dem Leiter und Hauptbuchhalter des geprüften Kreditinstituts (seiner Zweigniederlassung) oder deren Stellvertretern organisieren muss mit den Leitern der Hauptabteilungen. Bei dieser Sitzung hat der Leiter des Arbeitskreises alle Teilnehmer mit den Befugnissen des Arbeitskreises und den Pflichten des geprüften Kreditinstituts (Filiale) vertraut zu machen. Der Leiter eines Kreditinstituts (Filiale) muss bestimmte Maßnahmen ergreifen, um die festgelegten Pflichten zu erfüllen.

Gemäß der Anweisung sollte den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ein Arbeitsplatz in einem von den Mitarbeitern des Kreditinstituts und unbefugten Personen isolierten Büroraum zugewiesen werden, der mit den erforderlichen Möbeln, einem feuerfesten Schrank zur Aufbewahrung von Dokumenten und einem mit Software ausgestatteten Computer ausgestattet ist für die in diesem Kreditinstitut (Filiale) zu lösenden Aufgaben und eine zum Zeitpunkt der Prüfung erstellte entsprechende Stammdatenbasis, Rechenmaschinen, Vervielfältigungsmittel, Telefonverbindungen und Brandmelder, Türen und Fenster mit den erforderlichen Schließvorrichtungen. Das Betreten dieses Raumes ist während der gesamten Begehungsdauer nur mit Genehmigung des Arbeitskreises gestattet.

Die Leiter des Kreditinstituts sind verpflichtet, den Mitarbeitern des geprüften Kreditinstituts und seiner Filialen den Beginn der Prüfung, den Ort und die Telefonnummern des Arbeitskreises mitzuteilen.

Die Weisung sieht vor, dass auf Verlangen des Leiters des Arbeitskreises eine Mitteilung auch an einzelne Teilnehmer (Aktionäre) und Kunden eines Kreditinstituts, dessen Filialen versandt werden kann.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitskreises alle von ihm benötigten Bescheinigungen, Erklärungen und Unterlagen auszustellen, ggf. Kopien davon anzufertigen oder dem Arbeitskreis Gelegenheit zu geben, diese Kopien selbstständig anzufertigen, die Bescheinigungen zu beglaubigen und Kopien von Dokumenten mit der Unterschrift des zuständigen Beamten und dem Siegel dieses Kreditinstituts (Filiale) . Keiner der Geschäftsleiter und sonstigen Mitarbeiter des geprüften Kreditinstituts (Filiale) hat das Recht, die Herausgabe der erforderlichen Unterlagen an den Arbeitskreis im Zusammenhang mit Geschäfts- oder sonstigen Geheimnissen zu verweigern, sofern nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.

Als Gegenmaßnahme zur Durchführung der Prüfung gilt die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der in Weisung Nr. 34 festgelegten Pflichten durch das geprüfte Kreditinstitut. Jeder dieser Fälle wird durch ein Gesetz in der vorgeschriebenen Form hergestellt. Dieses Gesetz wird vom Leiter der Arbeitsgruppe unterzeichnet und am selben Tag dem Leiter vorgelegt, der die Inspektion ernannt hat, der innerhalb von drei Tagen nach Unterzeichnung des Gesetzes eine Entscheidung darüber treffen und den Leiter davon in Kenntnis setzen muss die Arbeitsgruppe dazu. Dieses Gesetz kann Grundlage für die Aussetzung der Prüfung sowie für die vorgeschriebenen Einflussmaßnahmen gegenüber dem geprüften Kreditinstitut (seiner Zweigniederlassung) sein.

Eine Prüfung eines Kreditinstituts und seiner Zweigniederlassungen kann plötzlich oder nach vorheriger Mitteilung an den Leiter des betreffenden Kreditinstituts (seiner Zweigniederlassung) beginnen. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter, der die Kontrolle beauftragt hat, oder in seinem Namen der Leiter der Struktureinheit, der zur Durchführung dieser Kontrolle befugt ist.

Die Benachrichtigung muss schriftlich oder mündlich mit anschließender schriftlicher Bestätigung erfolgen. Diese Mitteilung kann die Verpflichtung enthalten, die für die Überprüfung erforderlichen Materialien und Unterlagen im Voraus vorzubereiten, sowie andere vorbereitende Maßnahmen durchzuführen, die in der Anweisung Nr. 34 vorgesehen sind (Zuweisung von Büroräumen für die Arbeitsgruppe, Ausstattung mit technischen Mitteln usw.). .).

Eine Prüfung eines Kreditinstituts und seiner Filialen sollte damit beginnen, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe ihre Befugnisse dem Leiter des jeweiligen Kreditinstituts (der Filiale) vorlegen. Diese Befugnisse werden durch den entsprechenden Auftrag bestätigt, der der Arbeitsgruppe von dem Leiter erteilt wird, der die Kontrolle bestellt hat. Eine Anweisung zur Prüfung eines Kreditinstituts (Filiale) wird in der vorgeschriebenen Form (siehe Anlage 2 zu Anweisung Nr. 34) erteilt. Die Unterschrift eines Beamten auf dem Befehl wird durch das Siegel der Bank von Russland oder ihres jeweiligen Gebietsbüros beglaubigt. Die angegebene Anweisung muss bei der zur Durchführung dieser Prüfung berechtigten Struktureinheit angemeldet werden. Wird der Arbeitskreis gemischt gebildet, ist der Auftrag meldepflichtig bei der zuständigen Prüfstelle.

Die Überprüfung eines Kreditinstituts und seiner Filialen wird von einer Arbeitsgruppe gemäß den Bankgesetzen und -vorschriften der Bank of Russia durchgeführt. Konkrete Formen und Methoden der Prüfung von Bankgeschäften und Dokumenten werden von den Mitgliedern des Arbeitskreises vor Ort unter Berücksichtigung der Weisungen des Leiters dieses Arbeitskreises sowie der Empfehlungen des Leiters der leitungsberechtigten Struktureinheit festgelegt der Scheck dieses Kreditinstituts (seiner Filialen) und der Leiter, der diesen Scheck bestellt hat.

Von der Arbeitsgruppe angeforderte Dokumente und andere Materialien werden vom Kreditinstitut (seiner Niederlassung) innerhalb der von dieser Arbeitsgruppe festgelegten Bedingungen und Verfahren an den Arbeitsplatz der Mitglieder der Arbeitsgruppe geliefert (übertragen). Am Ende des Arbeitstages verbleiben die festgelegten Unterlagen und Materialien in dem für die Unterbringung der Arbeitsgruppe eingerichteten Büro und werden bei Bedarf ganz oder teilweise täglich an ihre endgültigen Aufbewahrungsorte zurückgebracht. Dokumente und Materialien werden in einem speziellen Journal entgegengenommen und gegen Unterschrift zurückgegeben. Am Ende des Arbeitstages sind die für die Unterbringung des Arbeitskreises vorgesehenen Büroräume abzuschließen, zu versiegeln und unter den Schutz des geprüften Kreditinstituts (seiner Zweigstelle) zu stellen.

Akt der Überprüfung einer Kreditorganisation

Der Akt der Überprüfung einer Kreditorganisation enthält Informationen über die wichtigsten Fakten ihrer Banktätigkeit.

Basierend auf der Analyse und Verallgemeinerung dieser Tatsachen formuliert die Arbeitsgruppe der Bank von Russland ihre Schlussfolgerungen über die Einhaltung oder umgekehrt über die Verletzung von Bundesgesetzen, Finanzstandards und den Anforderungen der Vorschriften der Bank durch das Kreditinstitut von Russland. Als Ergebnis wird die Hauptaussage über die finanzielle Situation in einem Kreditinstitut getroffen.

Gemäß den Anforderungen der Anweisung Nr. 34 wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung jedes Kreditinstituts (Zweigstelle) ein Prüfungsbericht erstellt, der alle während der Prüfung festgestellten Hauptverstöße und Mängel widerspiegelt.

Bei Verstößen sind die Gründe für die Schlussfolgerung über ihr Vorhandensein oder Fehlen sowohl in der Gesetzgebung als auch in den Vorschriften der Bank von Russland enthalten.

Die Formulierung "Mängel in der Arbeit eines Kreditinstituts" findet sich in verschiedenen Dokumenten der Bank von Russland, es gibt jedoch keine klaren Kriterien für ihre Bestimmung. Es handelt sich sozusagen um die Bewertung bestimmter Aspekte der Tätigkeit des von ihr geprüften Kreditinstituts durch die Arbeitsgruppe. Der Begriff „Mängel“ fehlt im Bankenrecht, daher sollten Banken für Mängel in der Arbeit eines Kreditinstituts nicht haftbar gemacht werden.

Handelt es sich um eine komplexe (konsolidierte) Prüfung, so wird in diesem Fall ein Prüfungsbericht erstellt, der die im Prüfungsbericht des übergeordneten Kreditinstituts und den Prüfungsberichten seiner Filialen enthaltenen Unterlagen enthält. Akten über die Inspektion von Filialen werden innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum ihrer Unterzeichnung dem Leiter vorgelegt, der die Inspektion der übergeordneten Kreditorganisation ernannt hat.

Gemäß Anweisung Nr. 34 werden Prüfungsberichte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Prüfung eines bestimmten Kreditinstituts (Zweigstelle) und ein allgemeiner Bericht über eine umfassende (konsolidierte) Prüfung eines Kreditinstituts innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss erstellt der Revision seiner Filialen.

Die Prüfungsberichte werden von allen Mitgliedern des Arbeitskreises unterzeichnet, der umfassende (konsolidierte) Prüfungsbericht wird von dem Leiter des Arbeitskreises unterzeichnet, der die Prüfung des übergeordneten Kreditinstituts durchgeführt hat.

Der Prüfbericht ist dem Leiter des Kreditinstituts (der Zweigniederlassung), dessen Tätigkeit geprüft wurde, zur Prüfung vorzulegen. Der angegebene Manager ist verpflichtet, sich innerhalb von 5 Tagen mit dem Inspektionsbericht vertraut zu machen und ihn mit seiner Unterschrift und dem Vermerk „hat den Bericht gelesen“ zu versehen. Bei Vorliegen von Einwänden hat der Leiter des Kreditinstituts (der Zweigniederlassung) das Recht, dem Prüfbericht seine schriftliche Stellungnahme beizufügen und vor seiner Unterschrift den Vorbehalt „Bemerkungen sind beigefügt an ... l“ anzubringen.

Hat sich der Leiter dieses Kreditinstituts (Filiale) geweigert, sich mit dem Gesetz vertraut zu machen oder das Gesetz zu unterzeichnen, so muss der Leiter der Arbeitsgruppe vor seiner Unterschrift vermerken: „Der Leiter des Kreditinstituts (Filiale) hat sich geweigert sich mit der Handlung vertraut zu machen (oder zu unterzeichnen) verweigert.

Der Prüfungsbericht eines Kreditinstituts (einer Filiale), einschließlich des umfassenden Prüfungsberichts, ist Eigentum der Bank von Russland, und sein Inhalt darf nicht ohne Zustimmung der Bank von Russland veröffentlicht werden, sofern das Bundesgesetz nichts anderes vorsieht. Der Leiter der Arbeitsgruppe ist verpflichtet, dies dem Leiter des Kreditinstituts (Filiale) mitzuteilen, bevor er ihn mit dem Prüfungsbericht vertraut macht, worüber im Bericht vor dessen Unterschrift folgender Vermerk gemacht wird: „der Leiter der das Kreditinstitut (Zweigstelle) wurde gewarnt, dass der Prüfungsbericht ohne Zustimmung der Bank of Russia nicht an Dritte weitergegeben werden darf.

Der Prüfungsbericht wird in mindestens dreifacher Ausfertigung erstellt. Die erste Ausfertigung wird dem Leiter des zu prüfenden Kreditinstituts (Filiale) ausgehändigt, wozu in der zweiten und dritten Ausfertigung des Gesetzes folgender Vermerk gemacht wird: „Die erste Ausfertigung dieses Gesetzes wurde ausgehändigt (das Datum ist angegeben) an den Leiter des Kreditinstituts (Filiale)". Die zweite Ausfertigung wird der mit der Prüfung beauftragten Führungskraft zur Prüfung und Durchführung übermittelt, die dritte Ausfertigung verbleibt zur Rechnungslegung und Kontrolle in der mit der Prüfung beauftragten Struktureinheit.

Bei der Überprüfung einer Zweigstelle eines Kreditinstituts sowie bei der Überprüfung durch eine gemischt gebildete Arbeitsgruppe werden zusätzliche Kopien für deren Übertragung an das Gebietsbüro der Bank von Russland am Standort des erstellt übergeordnetes Kreditinstitut und an Einheiten, deren Mitarbeiter Mitglieder des gemischten Arbeitskreises (für die Rechnungslegung) waren.

Die Prüfung eines gemäß dem festgelegten Verfahren unterzeichneten Kreditinstituts (einer Zweigstelle) wird vom Leiter der Arbeitsgruppe unverzüglich, spätestens jedoch fünf Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung, an den Leiter übertragen, der diese Prüfung ernannt hat . Der allgemeine Akt einer umfassenden (konsolidierten) Prüfung wird dem Leiter vorgelegt, der die Prüfung des übergeordneten Kreditinstituts beauftragt hat.

Der festgelegte Prüfungsbericht wird zusammen mit einem Vermerk vorgelegt, der den Sachverhalt im geprüften Kreditinstitut (Filiale) kurz charakterisiert, über die aufsichtsrechtlich bedeutsamen, aber im Prüfungsbericht nicht vermerkten Tatsachen berichtet und darüber hinaus Angaben macht die vom Kreditinstitut (Filiale) ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße und Mängel. Erfordert die Situation im geprüften Kreditinstitut (Filiale) die Anwendung der festgelegten Einflussmaßnahmen, so kann der Leiter der Arbeitsgruppe Vorschläge zur Anwendung dieser Maßnahmen machen.

Der Leiter der Bank von Russland oder ihrer territorialen Niederlassung, der diese Inspektion beauftragt hat, ist verpflichtet, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen und im Falle einer umfassenden (konsolidierten) Inspektion innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Inspektionsberichts zu prüfen handeln und eine Entscheidung darüber treffen.

Diese Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Stellungnahme der zuständigen Abteilung für Bankenaufsicht und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Abteilung, die diese Prüfung durchgeführt hat.

Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der Prüfungsmaterialien sollte ein Schreiben mit einer Bewertung seiner Arbeit an das Kreditinstitut (Zweigstelle) gesendet werden, das die erforderlichen Empfehlungen und in bestimmten Fällen Anweisungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel enthalten kann.

Die Kontrolle über die Umsetzung von Weisungen und Empfehlungen an ein Kreditinstitut (Filiale) erfolgt durch die Abteilung Bankenaufsicht. Bei Bedarf kann eine wiederholte Inspektion dieses Kreditinstituts (Zweigstelle) angesetzt werden, die von der zuständigen autorisierten strukturellen Unterabteilung der Bank von Russland oder ihrem Gebietsbüro durchgeführt wird.

In der Anweisung Nr. 34 heißt es: „Mitarbeiter der Zentralbank von Russland und ihrer Gebietsbüros, die an Inspektionen von Kreditinstituten (Zweigstellen) teilnehmen und sich mit den Inspektionsmaterialien vertraut machen, tragen die gesetzlich festgelegte Verantwortung für Verstöße gegen die gesetzlichen Rechte der Kreditinstitute und ihrer Kunden."

Der Gesetzentwurf wird in den Fachbereichen abgestimmt. Dieser Sachverhalt verringert die Garantien für die Objektivität der Handlung und verzögert die Überprüfung. Es treten Zwischenglieder auf, die zu einer Bürokratisierung des gesamten Verfahrens führen und nicht nur die Ergebnisse der Aufsicht, sondern auch die Stellung des Kreditinstituts selbst beeinträchtigen können. Unserer Meinung nach sollten Gesetzentwürfe direkt an den Leiter der Bank von Russland oder ihr Gebietsbüro gesendet werden, der die Inspektion ernannt hat.

Thema 9. GESETZLICHE REGELUNG DES BANKGESCHÄFTS

Durchführung von Bankgeschäften durch die Bank of Russia

Die Durchführung von Einlagengeschäften mit ansässigen Banken in der Währung der Russischen Föderation durch die Zentralbank der Russischen Föderation wird durch die Verordnung geregelt, die durch die Verordnung der Bank von Russland vom 30.01.96 N 02-22 (in der geänderten Fassung) genehmigt wurde Richtlinie der Zentralbank der Russischen Föderation vom 24.12.97 N 99-U).

Der Zweck der durchgeführten Operationen besteht darin, die Liquidität des Bankensystems zu regulieren, indem vorübergehend freie Gelder der Banken in Einlagen gelockt werden. Das Datum und das Verfahren für die Durchführung von Einlagengeschäften werden vom Verwaltungsrat der Bank von Russland festgelegt.

Einzahlungsoperationen werden von der Bank of Russia in Form von:

▪ Pfandauktionen;

▪ Annahme von Bankeinlagen zu einem festen Zinssatz;

▪ Annahme von Geldern von der Bank zur Einlage auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die die Bedingungen der Einlage festlegt.

Teilnehmer am Einlagengeschäft sind einerseits die Zentralbank Russlands und andererseits gebietsansässige Banken.

Einzahlungsort - die Zentralbank der Russischen Föderation (Moskau).

Bei der Entscheidung über die Durchführung jeder einzelnen Einzahlungsoperation legt die Bank von Russland das Datum ihrer Ausführung fest und informiert die Massenmedien:

▪ Art des Einlagengeschäfts (Zinsauktion oder Annahme von Bankgeldern als Einlage zu einem festen Zinssatz);

▪ Einzahlungsdauer;

▪ Mindestbetrag einer Einzelanwendung;

▪ der maximale anfängliche Zinssatz für die Einlage (während einer Auktion) oder ein fester Zinssatz (bei Annahme von Bankgeldern als Einlage zu einem festen Zinssatz).

Die Bank von Russland berichtet am nächsten Geschäftstag nach dem Tag der Einzahlungstransaktionen über die Transaktionen. Die Nachricht gibt die Anzahl der Teilnehmer und den gewichteten durchschnittlichen Zinssatz für Einlagen bei der Bank of Russia an. Alle Informationen über die Teilnahme einer bestimmten Bank am Einlagengeschäft der Bank of Russia sind ein Bankgeheimnis.

Zinsen auf Einlagen bei der Bank of Russia fallen ab dem Tag an, der auf den Tag der Einlagentransaktion folgt (ab dem nächsten Tag, nachdem die Gelder der Bank der Einlage der Bank of Russia gutgeschrieben wurden) bis zum Tag vor dem Tag der Rückgabe der Einlage . Zinsen auf Einlagen werden gezahlt, wenn die Einlage gemäß dem festgelegten Verfahren an die Bank zurückgegeben wird.

Im Falle einer vorzeitigen Auszahlung einer bei der Bank von Russland hinterlegten Einlage werden Zinsen zu einem reduzierten Zinssatz von 0,1 des im Antrag festgelegten Satzes für diese Einlagenoperation gezahlt.

Die Frist (Tag) für die Überweisung und Rückgabe der Kaution wird durch die Vereinbarung (Antrag) festgelegt. Die Bank von Russland garantiert die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Rückzahlung der Kaution und der fälligen Zinsen. Gleichzeitig ist die Erfüllung der Verpflichtung zur Rückgabe der Einlage und der für die Bank von Russland fälligen Zinsen die Abbuchung von Geldern vom Einlagenkonto der antragstellenden Bank, das in der Unterabteilung des Abwicklungsnetzes der Bank von Russland eröffnet wurde. Die Abtretung oder der Verkauf des Rechts auf eine von ihr bei der Bank of Russia hinterlegte Einlage durch eine Bank ist nicht gestattet.

Einlagenauktionen werden als prozentualer Wettbewerb um Gebote der Banken für bei der Bank von Russland eröffnete Termineinlagen abgehalten, wobei ein maximaler anfänglicher Zinssatz festgelegt wird, der die Höhe der von Banken in Form von Einlagen angezogenen Mittel begrenzt.

Die für die Auktion akzeptierten Gebote werden nach dem Wert des erklärten Zinssatzes, beginnend mit dem Minimum, geordnet.

Verfahren zur Durchführung sonstiger Bankgeschäfte

Zahlungen auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgen in bar und bargeldlos (Artikel 1 Absatz 140 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Das Verfahren bei Vergleichen mit Beteiligung von Bürgern hängt davon ab, ob diese Zahlungen im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen oder nicht.

Abrechnungen, die nicht im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit von Bürgern stehen, sind sowohl bar als auch unbar zulässig. Abrechnungen unter Beteiligung von Bürgern im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit sollten in der Regel bargeldlos erfolgen. Derzeit gibt es jedoch keine Beschränkungen oder Verbote für Siedlungen mit Beteiligung von Bürgerunternehmern in bar.

In Übereinstimmung mit Artikel 4 des Gesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“ und dem Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank vom 12. September 1997 wurde der Höchstbetrag für Barausgleiche für eine Zahlung festgelegt: zwischen juristischen Personen - 3 Millionen Rubel; für Verbraucherkooperationsunternehmen für Waren oder landwirtschaftliche Produkte, die von juristischen Personen gekauft wurden, sowie für Rohstoffe - 5 Millionen Rubel; für Unternehmen und Handelsorganisationen der Hauptdirektion für die Vollstreckung von Strafen beim Kauf von Waren von juristischen Personen - 5 Millionen Rubel. (Schreiben der Zentralbank vom 29. September 1997 N 525 "Über die Festlegung des Höchstbetrags von Barausgleichen in der Russischen Föderation zwischen juristischen Personen").

Bargeldlose Zahlungen erfolgen in der Regel über Banken, bei denen juristische und natürliche Personen Konten unterhalten. Solche Verrechnungen sind jedoch auch über Banken möglich, bei denen keine Konten von zahlenden natürlichen oder juristischen Personen geführt werden oder zu deren Gunsten die Zahlung erfolgt ist. Am häufigsten tritt dies bei der Rechnungsstellung zum Inkasso auf, wenn die Bank des Zahlers kein Konto für den Empfänger der entsprechenden Gelder hat.

Abrechnungen durch Zahlungsaufträge

In Kunst. 863 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation bestimmt, dass sich bei Zahlungen per Zahlungsauftrag (Banküberweisung) die Bank, die den Auftrag angenommen hat, im eigenen Namen, jedoch auf Kosten des zahlenden Kunden, verpflichtet, eine Zahlung an a zu leisten Dritter – der Empfänger der Gelder. Das heißt, die Bank ist nicht nur verpflichtet, den erforderlichen Betrag vom Konto des Zahlers abzubuchen, sondern auch für dessen Überweisung auf das bei derselben oder einer anderen Bank eröffnete Konto des Empfängers zu sorgen (Beschluss des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation). Bund vom 08.10.96 N 3061/96 [40]).

Eine Banküberweisung ist eine Reihe miteinander verbundener Transaktionen, die ausgeführt werden, wenn ein Zahlungsauftrag erteilt und zur Ausführung akzeptiert wird; Ausführung eines Zahlungsauftrags und Vornahme einer Zahlung. Solche Transaktionen erscheinen abstrakt, unabhängig von der Transaktion, die der Zahlung zugrunde liegt. Letzteres kann ein Kauf-, Liefer-, Vertrag usw. sein. Es impliziert die Verpflichtung des Zahlers gegenüber dem Geldempfänger, die gelieferten Waren, geleisteten Arbeiten und erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen. Die Ungültigkeit dieser Transaktion oder das Versäumnis der Gegenpartei, ihre Gegenverpflichtung zu erfüllen, führt nicht zur Ungültigkeit der Abwicklungstransaktion.

Der Zeitraum für die Durchführung einer Banküberweisung vom Anfang (d. h. ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos des Zahlers) bis zum Ende (d. h. bis zur Gutschrift des Geldbetrags) kann durch Gesetz oder andere behördliche Vorschriften festgelegt werden.

Gemäß Artikel 80 des Gesetzes über die CBR legt die Bank von Russland die Bedingungen für bargeldlose Zahlungen fest. Ihre Gesamtdauer sollte zwei Werktage innerhalb der Russischen Föderation, fünf Werktage innerhalb der Russischen Föderation nicht überschreiten.

Nicht nur der Kunde dieser Bank, sondern auch eine Person, die kein Konto bei ihr hat, kann Geld überweisen. Ein anderes Verfahren kann sich aus dem Gesetz, den danach festgelegten Bankvorschriften oder aus dem Wesen der Abwicklungsbeziehungen ergeben. Eine solche Ausnahme ist in Artikel 861 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation enthalten, wonach Vergleiche zwischen juristischen Personen grundsätzlich bargeldlos zu erfolgen haben.

Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation sind die wichtigsten Vorschriften für die Abwicklung von Zahlungsaufträgen auf dem Territorium der Russischen Föderation: Vorschriften über die Abwicklung (Abschnitt 3), Vorschriften über die Organisation von Interbankenzahlungen auf dem Territorium der Russischen Föderation , mitgeteilt durch Schreiben der Zentralbank vom 9. Juli 1992 Nr. 14, Verordnungen der Zentralbank vom 25. November 1997 Nr. 5-P „Über bargeldlose Zahlungen durch Kreditinstitute in der Russischen Föderation“ (Bulletin der Bank von Russland, 1997, Nr. 81) (im Folgenden als Zentralbankverordnung vom 25. November 1997 Nr. 5-P bezeichnet), Richtlinie der Zentralbank vom 24. Dezember 1997 N 95-U „Über die Besonderheiten von Durchführung von Zahlungen durch Kreditinstitute (Filialen) und andere Kunden der Bank von Russland über das Abwicklungsnetz der Bank von Russland bei der Übermittlung von Informationen über Kommunikationskanäle“ (Bulletin der Bank von Russland, 1997, N 91-92) ( im Folgenden - Richtlinie der Zentralbank vom 24. Dezember 1997 N 95-U), Verordnung der Zentralbank vom 20. Februar 1998 N 18-P „Über die Mehrflugabwicklung von Zahlungen in der Region Moskau“ in der jeweils gültigen Fassung. Weisung der Zentralbank vom 24. März 2998 N 191-U „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen der Verordnungen der Bank von Russland „Über die Mehrflugabwicklung von Zahlungen in der Region Moskau“ vom 20.02.98 N 18-P“ (Bulletin der Bank von Russland, 1998, N 11, S. 33) (im Folgenden: Verordnungen der Zentralbank vom 20. Februar 1998 N 18-P), Vorläufige Verordnungen der Zentralbank vom 12. März 1998 N 20- P „Zu den Regeln für den Austausch elektronischer Dokumente zwischen der Bank von Russland, Kreditinstituten (Filialen) und anderen Kunden der Bank von Russland bei Zahlungen über das Abwicklungsnetz der Bank von Russland“ (Bulletin der Bank von Russland , 1998, Nr. 20. S. 41) (im Folgenden: Verordnungen der Zentralbank vom 12. März 1998 Nr. 20-P), Briefe und Telegramme der Zentralbank.

Die gesetzliche Regelung einer Banküberweisung kann auch durch Bankgeschäftspraktiken erfolgen.

Die Einreichung eines Zahlungsauftrags bei der Bank ist eine Handlung, die der Kunde auf der Grundlage eines Bankkontovertrags ausführt. Es sollte als Angebot betrachtet werden. Die auf die Ausführung des Zahlungsauftrags gerichteten Handlungen der Bank des Zahlers sind eine Annahme.

Ist ein Bankkonto vorhanden, hat er nur dann das Recht, den Zahlungsauftrag des Kunden nicht auszuführen, wenn dieser gesetzeswidrig ist.

Form und Inhalt des Zahlungsauftrags müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Das Formular des Zahlungsauftrags wird durch das Schreiben der Zentralbank vom 14. Oktober 1997 N 529 "Über die Änderung des Formats des Zahlungsauftrags und das Verfahren zum Ausfüllen" (im Folgenden - Schreiben der Zentralbank vom Oktober) festgelegt 14, 1997 N 529). Gemäß Ziffer 2.2 der Abrechnungsverordnung und Ziffer 3.3.2 der Staatsbankanweisung Nr. 28 müssen die Abrechnungsdokumente vom Leiter (erste Unterschrift) und vom Hauptbuchhalter (zweite Unterschrift) - Personen, die zur Kontoführung befugt sind, unterzeichnet werden. und versiegelt. In einigen Fällen ist es zulässig, Abrechnungsdokumente mit einer ersten Unterschrift und (oder) ohne Siegel einzureichen.

Anforderungen an den Inhalt von Abrechnungsdokumenten werden durch Abschnitt 2.1 der Verordnung über Abrechnungen, Schreiben der Zentralbank vom 1. März 1996 N 243 und Schreiben der Zentralbank vom 14. Oktober 1997 N 529 festgelegt. In Übereinstimmung mit den angegebenen Vorschriften Akten müssen Zahlungsaufträge enthalten:

a) Name des Abwicklungsdokuments;

b) Nummer des Abrechnungsbelegs, Datum, Monat, Jahr seiner Ausstellung;

c) Steueridentifikationsnummer (TIN), Name und Kontonummer des Zahlers bei einem Kreditinstitut (Filiale) oder Unterabteilung des Abwicklungsnetzes der Bank of Russia;

d) Steueridentifikationsnummer (TIN), Name und Kontonummer des Geldempfängers bei einem Kreditinstitut (Filiale) oder einer Unterabteilung des Abwicklungsnetzes der Bank von Russland;

e) Name, Ort, Bankleitzahl (BIC) und Kontonummer zur Durchführung von Abwicklungsvorgängen der Bank des Zahlers;

f) Name, Ort, Bankleitzahl (BIC) und Kontonummer zur Durchführung von Abwicklungsvorgängen der Empfängerbank;

g) Zahlungsart;

h) Zahlungsfrist;

i) Zahlungsreihenfolge;

j) Verwendungszweck.

In Übereinstimmung mit Abschnitt 2.5 der Verordnungen der Zentralbank vom 25. November 1997 N 5-P, wenn ein Kreditinstitut, eine Zweigstelle Gelder vom Korrespondenzkonto "LORO" und gemäß den Konten der zweigstellenübergreifenden Abrechnungen überweist, die konsolidierte Zahlung Der Auftrag der sendenden Bank der Zahlung muss zusätzlich zu den allgemein festgelegten Angaben das Datum der Zahlung (DPP) enthalten, das in der Variablen "Reservefeld" angegeben ist. DPP wird von der sendenden Bank der Zahlung unter Berücksichtigung der Frist für den Durchgang von Dokumenten (Dokumentenlauf) an die Bank - Empfänger der Zahlung (Anweisung, Register der bevorstehenden Zahlungen) festgelegt. Bei Überweisungen über das Abwicklungsnetzwerk der Bank of Russia wird kein DPP eingerichtet.

Voraussetzung für die Annahme eines Zahlungsauftrags zur Ausführung ist außerdem die Erstellung auf dem Formular des festgelegten Formulars (0401061) (Anweisung der Zentralbank vom 3. Dezember 1997 N 51-U „Über die Einführung neuer Formate von Abwicklungsdokumenten ").

Merkmale bargeldloser Zahlungen in elektronischer Form, einschließlich in Form einer Banküberweisung, werden festgelegt durch: Anweisung der Zentralbank vom 24. Dezember 1997 N 95-U, Verordnung der Zentralbank vom 20. Februar 1998 N 18 -P; Vorläufige Verordnung der Zentralbank vom 10. Februar 1998 N 17-P "Über das Verfahren zur Annahme von mit Analoga einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichneten Anweisungen von Kontoinhabern zur Ausführung bei bargeldlosen Zahlungen durch Kreditinstitute" (im Folgenden - Verordnung der Zentrale Bank vom 10. Februar 1998 N 17-P ); Verordnung der Zentralbank vom 12. März 1998 N 20-P.

Die Überweisung von Geldern von einem Kreditinstitut zu einem anderen über elektronische Kommunikationskanäle der Bank von Russland kann in fast jeder Zahlungsform erfolgen, obwohl die gebräuchlichste immer noch eine Banküberweisung ist.

Gemäß der Richtlinie der Zentralbank vom 24. Dezember 1997 N 95-U sollte ein solcher Geldtransfer in zwei Schritten durchgeführt und in zwei Abrechnungsdokumenten erstellt werden. In der ersten Phase übermitteln die Abwicklungsteilnehmer Register der gerichteten Zahlungen über Kommunikationskanäle an die Serviceeinheiten der Bank von Russland.

Das Register der gerichteten Zahlungen ist eine vom Abwicklungsteilnehmer – dem Initiator der Zahlung – erstellte elektronische Datei, die die Seriennummer des Registers, das Datum seiner Erstellung und die folgenden obligatorischen Angaben zu jeder im Register enthaltenen Zahlung enthält:

▪ Nummer des Zahlungsbelegs;

▪ Datum des Abrechnungsdokuments;

▪ BIC des Abwicklungsteilnehmers (Kreditinstitut, Zweigstelle des Kreditinstituts) – Zahler;

▪ Nummer des Korrespondenzkontos des Abrechnungsteilnehmers (Kreditinstitut, Zweigstelle des Kreditinstituts) – des Zahlers;

▪ persönliche Kontonummer des Zahlers;

▪ Zahlungsbetrag;

▪ BIC des Abwicklungsteilnehmers (Kreditinstitut, Zweigstelle des Kreditinstituts) – Empfänger;

▪ Nummer des Korrespondenzkontos des Abwicklungsteilnehmers (Kreditinstitut, Zweigstelle des Kreditinstituts) – des Empfängers;

▪ persönliche Kontonummer des Empfängers;

▪ Dokumentcode (Art der Transaktion);

▪ Zahlungsprioritätsgruppencode.

Neben den obligatorischen Angaben kann das Register je nach akzeptierter Technologie zur Verarbeitung von Buchhaltungs- und Betriebsinformationen zusätzliche Angaben enthalten.

Das Register der gerichteten Zahlungen, das durch die Richtlinie der Zentralbank vom 24. Dezember 1997 N 95-U vorgesehen ist, sollte als elektronisches Zahlungsdokument in abgekürztem Format betrachtet werden.

Das Register der gerichteten Zahlungen wird durch die elektronische digitale Signatur des Abwicklungsteilnehmers unterzeichnet und über Kommunikationskanäle zur Bearbeitung an die Service-Unterabteilung der Bank von Russland gesendet.

Auf der Grundlage des Registers der gerichteten Zahlungen nimmt die CBR entsprechende Einträge auf den Korrespondenzkonten der Kreditinstitute vor. Am nächsten Tag nach ihrer Ausführung ist der Abrechnungsteilnehmer, von dessen Konto die Gelder aufgrund des Registers der gerichteten Zahlungen abgebucht wurden, verpflichtet, der CBR einen konsolidierten Zahlungsauftrag in Papierform für den Gesamtbetrag der Zahlungen an die Empfänger von zu übermitteln Mittel, die vom entsprechenden (persönlichen) Konto der Teilnehmer abgebucht werden Abrechnungen auf der Grundlage von Registern für gerichtete Zahlungen. Der konsolidierte Zahlungsauftrag wird auf einem Formular erstellt, dessen Format durch das Schreiben der Zentralbank vom 14. Oktober 1997 N 529 bestimmt wird.

Die Merkmale der elektronischen Abwicklung in der Region Moskau werden durch die Verordnungen der Zentralbank vom 20.02.98. Februar 18 N XNUMX-P festgelegt. Gemäß dem genannten Rechtsakt können Zahlungen mit zwei Arten von Abrechnungsbelegen in elektronischer Form erfolgen: vollformatige elektronische Zahlungsbelege (EPD) und elektronische Belege, die einen Teil der Einzelheiten von Zahlungsbelegen auf Papier enthalten (abgekürzt elektronische Zahlungsbelege - EDSF).

Gemäß den Absätzen 2.7, 2.8 der Verordnung der Zentralbank vom 12. März 1998 N 20-P wird ein elektronisches Zahlungsdokument in abgekürztem Format nur für Interbankenabrechnungen verwendet. Daher ist die den Kunden bedienende Bank - der Initiator der Zahlung - verpflichtet, der Bank, die seine Gegenpartei bedient, dasselbe Abrechnungsdokument zu senden, jedoch auf Papier. Ein vollformatiges elektronisches Abrechnungsdokument kann sowohl für Interbankenabrechnungen als auch für Transaktionen auf Kundenkonten verwendet werden. Daher tauschen die Banken in diesem letzteren Fall keine Papierdokumente aus.

Gemäß Abschnitt 6 der Verordnungen der Zentralbank vom 20. Februar 1998 N 18-P muss ein elektronisches Abwicklungsdokument in abgekürztem Format (EDSF) die folgenden Angaben enthalten:

a) die Nummer des Zahlungsbelegs;

b) das Datum des Zahlungsbelegs;

c) Nummer des persönlichen Kontos des Zahlers;

e) TIN des Zahlers;

f) BIC des Kreditinstituts des Zahlers;

g) Korrespondenzkontonummer des Kreditinstituts des Zahlers;

h) Code der Zahlungsauftragsgruppe;

i) die Höhe der Zahlung;

j) persönliche Kontonummer des Zahlungsempfängers;

l) TIN des Empfängers;

m) BIC des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers;

o) Korrespondenzkontonummer des Empfängerkreditinstituts;

p) Zahlungsziel;

c) Zahlungsart;

r) das Datum des Eingangs des Zahlungsdokuments vom Kunden.

Die EPD enthält alle Pflichtangaben des EDSF sowie folgende Angaben:

▪ Name des Zahlers;

▪ Name des Empfängers;

▪ Verwendungszweck.

Ein elektronisches Abrechnungsdokument wird durch ein Analogon der handschriftlichen Unterschrift seines Autors unterzeichnet (Artikel 160 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation). Dieses Analogon kann nicht nur in elektronischen, sondern auch in „Papier“-Rechnungen verwendet werden, beispielsweise in Form einer Faksimile-Reproduktion einer Unterschrift (Abschnitt 1.4 der Verordnung der Zentralbank vom 10. Februar 1998 N 17-P ). Eine elektronische digitale Signatur (EDS) ist eine Art von ASP, die verwendet wird, um Abrechnungsdokumente auf elektronischen Medien zu erstellen.

Wenn der Inhalt des bei der Bank eingereichten Zahlungsauftrags nicht den in Artikel 1 Absatz 864 genannten Anforderungen entspricht, hat die Bank das Recht, dies zu klären, indem sie eine entsprechende Aufforderung an den Zahler sendet. Ein solcher Antrag ist unverzüglich zu stellen. Wenn innerhalb der gesetzlich, bankaufsichtlich oder vertraglich festgelegten Frist (und in Ermangelung einer angemessenen Frist) keine Antwort eingeht, hat die Bank das Recht, den Zahlungsauftrag ohne Ausführung zurückzugeben. Es gibt keine Standardfristen für die Beantwortung einer Bankanfrage und sie können in einem Bankkontovertrag festgelegt werden.

Die in Absatz 2 genannte Regel gilt nicht für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge (z. B. fehlende erste Unterschrift), die die Bank ohne Ausführung sofort zurückgeben kann.

Das Verfahren zur Abwicklung von Zahlungsaufträgen wird durch das Gesetz sowie durch die dazu erlassene Bankordnung und die in der Bankpraxis angewandten Handelsbräuche geregelt.

Daher ist ein Kreditinstitut gemäß Abschnitt 2.3 der Verordnung der Zentralbank vom 25. November 1997 N 5-P am Tag der Annahme eines Zahlungsauftrags eines Kunden verpflichtet, Gelder an den Bestimmungsort zu überweisen ein Korrespondenzkonto (Unterkonto), andere Konten, die für Abwicklungstransaktionen eröffnet werden, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

1) die korrekte Angabe der Details des Zahlers, des Empfängers von Geldern, die für Vorgänge bei der Überweisung von Geldern erforderlich sind;

2) das Vorhandensein von Mitteln auf seinem Konto in ausreichender Höhe, um das akzeptierte Abrechnungsdokument auszuführen. Die Notwendigkeit, der Bank des Zahlers (oder einer anderen Bank, die einen Überweisungsauftrag ausführt) eine angemessene finanzielle Entschädigung zu gewähren, wurde durch die Schiedsgerichtspraxis bestätigt (Beschluss des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 06.08.96 N 666/96). [41]).

Wenn auf dem Konto des Zahlers kein Geld vorhanden ist, wird je nach Situation ein Zahlungsauftrag erteilt:

a) an den Zahler zurückgegeben;

b) in Fällen, die direkt in den Vorschriften festgelegt sind, in den Aktenschrank Nr. 2 gelegt werden (siehe beispielsweise Abschnitt 1.8 des Schreibens der Zentralbank Russlands vom 30. Juni 1994 Nr. 98 „Über die Umsetzung des Dekrets des Präsidenten von“) der Russischen Föderation vom 23. Mai 1994 Nr. 1005 „Über zusätzliche Maßnahmen zur Normalisierung des Zahlungsverkehrs und zur Stärkung der Zahlungsdisziplin in der Volkswirtschaft“ [42] (im Folgenden: Schreiben der Zentralbank vom 30. Juni 1994 Nr. 98); Schreiben von die Zentralbank vom 5. Juli 1996 Nr. 298; [43] c) für Überziehungskonto bezahlt, wenn die Möglichkeit der Gewährung eines solchen Darlehens in der Vereinbarung vorgesehen ist.

Eine Besonderheit des Verfahrens zur Durchführung von Abwicklungsvorgängen auf LORO-Korrespondenzkonten ist die Regelung, dass Zahlungsaufträge des Korrespondenzpartners nur dann ausgeführt werden, wenn auf dem Konto Mittel vorhanden sind. Im Aktenschrank für das LORO-Korrespondenzkonto können nur von Gläubigern gemäß dem Gesetz (Ziffer 9.1 der Zentralbankverordnung vom 25. November 1997 Nr. 5-P) vorgelegte Abrechnungsdokumente abgelegt werden.

Die Bestellung wird gemäß der gesetzlich festgelegten Zahlungsordnung bezahlt.

Ausführung eines Zahlungsauftrags

Die Verpflichtung der Bank des Zahlers, den Überweisungsauftrag des Kunden auszuführen, gilt mit Gutschrift des Geldes auf dem Konto des Empfängers als erfüllt. Ab dem gleichen Zeitpunkt kann auch die Geldverpflichtung des Zahlers gegenüber dem Empfänger von Geldern aus dem Liefervertrag (Kauf und Verkauf, Vertrag usw.) als beendet betrachtet werden.

Eine Banküberweisung kann als Erfüllungsvertrag gegenüber einem Dritten (und nicht zugunsten eines Dritten) angesehen werden. Daher erwirbt die als Geldempfänger angegebene Person kein Recht, den überwiesenen Betrag von den an der Überweisung beteiligten Banken zu verlangen, mit Ausnahme ihrer eigenen - der Bank des Geldempfängers. Ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des überwiesenen Betrags auf seinem Korrespondenzkonto kann der Empfänger verlangen, dass dieser Betrag seinem Konto gutgeschrieben wird. Dieses Recht ergibt sich aus dem Bankkontovertrag.

Die Bank des Zahlers hat das Recht, andere Banken einzubeziehen, um Operationen zur Überweisung von Geldern auf das in der Bestellung des Kunden angegebene Konto durchzuführen. Aus rechtlicher Sicht sind solche Handlungen als Auferlegung einer Verpflichtung gegenüber einem Dritten anzusehen (Artikel 313 Zivilgesetzbuch).

Gemäß Absatz 2.2 der Verordnung vom 25. November 1997 N 5-P hat der Kunde das Recht, im Bankkontovertrag zu bestimmen, auf welche Weise Abwicklungsoperationen in seinem Auftrag durchgeführt werden können. Ist diese Bedingung nicht im Bankkontovertrag enthalten, wird der Zahlungsweg (Zahlungsrichtung zum Empfänger in der festgelegten Reihenfolge der Korrespondenzkonten (Unterkonten) der Kreditinstitute) durch das Kreditinstitut (Filiale) bestimmt.

Klausel 2.8 dieser Verordnung erlaubte Kreditinstituten, Kundengelder nicht nur über die Bank von Russland, sondern auch über andere Kreditinstitute an ein drittes zu überweisen, um es den Konten der Empfänger gutzuschreiben (Durchgangszahlungen). Gleichzeitig ist es der Bank – dem Absender der Zahlung, die die Transitabwicklung durchführt – gestattet, die Zahlungsaufträge des Kunden in eigenem Namen neu zu registrieren.

Gemäß Absatz 2 der Richtlinie der Zentralbank vom 24. Dezember 1997 N 95-U führt die Bank of Russia die entsprechenden Buchhaltungsvorgänge auf dem Konto des Kunden auf der Grundlage des Registers der gerichteten Zahlungen durch - eines erhaltenen elektronischen Abrechnungsdokuments über die CBR-Kommunikationskanäle. Ein konsolidierter Zahlungsauftrag auf Papier (eine gedruckte Kopie des Registers der gerichteten Zahlungen), der vom Kunden am Tag nach der Durchführung der erforderlichen Buchungsbuchungen durch die Bank von Russland eingereicht wird, wird von ihm in die Dokumente des Tages aufgenommen und als solche aufbewahrt Bestätigung der Gültigkeit der Abbuchung von Geldern vom Konto des Kunden (Klausel 8 der CBR-Richtlinie vom 24. Dezember 1997 N 95-U). Gemäß Absatz 10 dieses Regulierungsgesetzes werden Gelder auf persönlichen Konten von Kunden von Kreditinstituten gutgeschrieben, die an Abrechnungen teilnehmen, die die Kommunikationskanäle der Bank of Russia auf der Grundlage von Abrechnungsdokumenten auf Papier verwenden.

Das Verfahren zur Ausführung elektronischer Abrechnungsdokumente in der Region Moskau hat seine eigenen Merkmale. Gemäß Klausel 26 der Verordnung der Zentralbank vom 20. Februar 1998 N 18-P und Klausel 7.4 der Verordnung der Zentralbank vom 12. März 1998 N 20-P werden Transaktionen von Banken auf Kundenkonten durchgeführt :

a) bei Verwendung von vollformatigen elektronischen Abrechnungsdokumenten - auf der Grundlage eines Zahlungsdokuments in elektronischer Form und eines Auszugs aus dem Korrespondenzkonto der Bank;

b) bei Verwendung eines elektronischen Zahlungsdokuments in abgekürztem Format - auf der Grundlage eines Zahlungsdokuments auf Papier und eines Auszugs aus dem Korrespondenzkonto der bedienenden Bank.

Ein konsolidierter Zahlungsauftrag in Papierform für den Gesamtbetrag der vom Korrespondenzkonto abgebuchten Zahlungen wird von der Bank ausgestellt und nur dann an die CBR übermittelt, wenn elektronische Abwicklungsdokumente in abgekürztem Format verwendet werden.

Bei elektronischen Abrechnungen ohne Beteiligung der Bank of Russia wird das Verfahren zur Ausführung von Kundenaufträgen in Verträgen festgelegt. Vor allem aber ist der Kunde, der das Abrechnungsdokument in elektronischer Form eingereicht hat, verpflichtet, am nächsten Tag sein Analogon in Papierform an die bedienende Bank zu senden.

In diesem Fall erfolgt die Abbuchung von Geldern vom Konto auf der Grundlage eines Zahlungsbelegs in elektronischer Form, und der „Papierbeleg“ dient nur der Berichterstattung. Im Gegensatz dazu werden Vorgänge zur Gutschrift erhaltener Beträge auf dem Konto des Zahlungsempfängers erst dann durchgeführt, wenn der Zahlungsbeleg in Papierform eingegangen ist.

In Übereinstimmung mit den Abschnitten 2.3 und 2.9 der Verordnung der Zentralbank vom 10. Februar 1998 N 17-P werden von der DSP unterzeichnete Zahlungsdokumente als gleichwertig mit anderen Formen von Anweisungen von Kontoinhabern, die von ihnen persönlich unterzeichnet wurden, anerkannt.

Die Zuverlässigkeit des ASP wird wie folgt sichergestellt. Gemäß der Verordnung der Zentralbank vom 10. Februar 1998 N 17-P kann die Überprüfung der Urheberschaft, Integrität und Echtheit der von der TSA unterzeichneten Abwicklungsdokumente dem Empfänger des Abwicklungsdokuments gemäß einer bilateralen Vereinbarung übertragen werden oder an eine eigens erstellte Dokumentenmanagement-Verwaltung. Die Verwaltung ist eine juristische Person, die als Registrar von HSA-Inhabern fungiert und HSA erstellt und authentifiziert. Bei der Organisation eines Dokumentenflusses zwischen mehr als zwei Teilnehmern an elektronischen Abrechnungen sollte das HSA-Verifizierungsverfahren die Einrichtung einer Verwaltung vorsehen.

Die von der Verwaltung mit Teilnehmern an der elektronischen Dokumentenverwaltung geschlossene Vereinbarung muss eine Liste der Verfahren enthalten, die zur Erstellung eines HSA und zur Überprüfung seiner Authentizität verwendet werden. Gleichzeitig sollte für jedes Medium, auf dem das Dokument erstellt wird, eine Verifizierungsmöglichkeit vorgesehen werden. Die Vereinbarung mit der Verwaltung muss auch die Verpflichtung des Teilnehmers enthalten, die Rechtskraft von Zahlungsdokumenten anzuerkennen, die von anderen Teilnehmern gesendet und von der TSA unterzeichnet wurden, deren Eigentümer bei dieser Verwaltung registriert ist.

Beim Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zwischen Teilnehmern an der elektronischen Dokumentenverwaltung darf die Verwaltung nicht erstellt werden, aber die Vereinbarung muss Verfahren beschreiben, um die Echtheit der von den Teilnehmern gesendeten (empfangenen) Zahlungsdokumente sicherzustellen, die Verantwortung der Teilnehmer an der Dokumentenverwaltung für die Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) ihrer Verpflichtungen und legen auch das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten fest.

Wenn bargeldlose Zahlungen unter Beteiligung von Personen erfolgen, die der Vereinbarung über elektronische Zahlungen nicht beigetreten sind, können neben Abrechnungsdokumenten in elektronischer Form auch Dokumente in Papierform verwendet werden.

Gemäß Abschnitt 3 der Verordnung der Zentralbank vom 12. März 1998 N 20-P werden die Funktionen der Dokumentenverwaltungsverwaltung für die Organisation elektronischer Abrechnungen über die Kommunikationskanäle der Bank von Russland der Zentralbank übertragen. Der angegebene normative Rechtsakt sieht vor, dass der CBR die folgenden Maßnahmen durchführt:

▪ Registrierung der Teilnehmer;

▪ Speicherung von Standards für Softwaretools zur Erstellung und Überprüfung digitaler Signaturen sowie von Dokumentationsstandards für diese Tools;

▪ Erstellung von Stellungnahmen auf Anfrage von Teilnehmern und autorisierten Regierungsstellen zur Echtheit elektronischer Dokumente und Durchführung von Verfahren zur Überprüfung der Richtigkeit der digitalen Signatur;

▪ Versenden von Benachrichtigungen an die Teilnehmer über Änderungen in der Zusammensetzung der Teilnehmer sowie Mittel zur Erstellung und Überprüfung der Richtigkeit der digitalen Signatur;

▪ Beteiligung an der Lösung von Meinungsverschiedenheiten mit den Teilnehmern.

In Übereinstimmung mit Absatz 3 der Kommentare. Artikel, hat der Kunde das Recht, von der Bank Auskunft (Mitteilung) über die Ausführung des Auftrages (Bericht) zu verlangen. Das Verfahren für die Erstellung und die Liste der in einer solchen Mitteilung enthaltenen Daten muss durch Gesetz, in Übereinstimmung damit erlassene Bankvorschriften oder durch Vereinbarung der Parteien vorgesehen werden.

Transaktionsberichte können in Form von Kontoauszügen für jede Transaktion oder periodisch für eine Gruppe durchgeführter Transaktionen bereitgestellt werden. Die Vorschriften der Zentralbank legen unterschiedliche Regeln für die Bereitstellung von Kontoauszügen von Kundenkonten und LORO-Korrespondenzkonten anderer Kreditinstitute fest.

Regeln für die Rechnungslegung in Kreditinstituten auf dem Territorium der Russischen Föderation genehmigt. Mit Anordnung der Zentralbank vom 18. Juni 1997 N 61 wurde festgelegt, dass das Verfahren und die Häufigkeit der Ausstellung von Kontoauszügen in der Karte mit Unterschriftsmustern und Siegelabdrücken festgelegt werden sollten. Normalerweise werden Kontoauszüge des Kunden nicht nach jeder Transaktion, sondern einmal alle 3, 5, 10 usw. Tage ausgestellt. Bisher wurden in der Praxis das Verfahren und die Häufigkeit der Übermittlung solcher Auszüge an den Kunden direkt im Kontovertrag vereinbart.

In Übereinstimmung mit Abschnitt 2.7 der Verordnungen der Zentralbank vom 25. November 1997 N 5-P kann der Korrespondenzkontovertrag die Verpflichtung der Bank vorsehen - den Ausführenden der Zahlung an die Bank zu senden - den Absender der Zahlungsbestätigung der Leistung jeder Operation. Diese Bestätigung ist ein Kontoauszug.

Die Einzelheiten der Bereitstellung von Kontoauszügen für Kunden der Bank of Russia, die elektronische Abrechnungen über die CBR-Kommunikationskanäle vornehmen, werden durch die CBR-Richtlinie Nr. 24-U vom 1997. Dezember 95 festgelegt. Die Bank von Russland hat das Recht, dem Kunden einen Bericht über die von ihm durchgeführten Transaktionen entweder in Form eines Auszugs aus einem Korrespondenzkonto oder in Form eines Registers der getätigten Zahlungen zur Verfügung zu stellen.

Abrechnungen unter einem Akkreditiv

Der Begriff „Akkreditiv“ wird im Gesetz und in der Praxis in der Regel in zwei Bedeutungen verwendet. Erstens ist ein Akkreditiv eine Verpflichtung der ausstellenden Bank gegenüber dem Geldempfänger (Begünstigten). Zweitens wird unter einem Akkreditiv ein Abwicklungsgeschäft verstanden, bei dem sich die Bank verpflichtet, auf Anweisung des Kunden eine der folgenden Handlungen vorzunehmen:

a) eine Zahlung an einen Dritten leisten;

b) den Wechsel bezahlen; c) akzeptiere es; d) berücksichtigen - gegen Vorlage der in den Akkreditivbedingungen genannten Unterlagen durch den Empfänger.

Ein Akkreditiv als Abrechnungsvorgang umfasst zwei Transaktionen.

Einer von ihnen befindet sich zwischen dem Zahler und der ausstellenden Bank. Der Zahler reicht bei der Servicebank einen Antrag auf ein Akkreditiv (Angebot) ein, in dem er der Bank vorschlägt, die Verpflichtung gegenüber dem Empfänger der in Abschnitt 1 des Kommentars genannten Mittel zu übernehmen. Artikel (d.h. ein Akkreditiv ausstellen). Gemäß dem Bankkontovertrag ist die eröffnende Bank verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Ausstellung eines Akkreditivs (Artikel 3 Absatz 438 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Bei der Ausführung des Kundenauftrags handelt die eröffnende Bank im eigenen Namen, jedoch auf Kosten des Zahlers. Daher kann die Rechtsnatur dieses Geschäfts als eine Art Provisionsvertrag definiert werden. In Ermangelung besonderer Vorschriften für diese Beziehungen ist es daher zulässig, die einschlägigen allgemeinen Vorschriften für einen Provisionsvertrag anzuwenden.

Die zweite Transaktion findet zwischen der ausstellenden Bank und dem Zahlungsempfänger – dem Begünstigten – statt. Aufgrund des Akkreditivantrags des Zahlers übermittelt die eröffnende Bank dem Begünstigten ein Angebot, aus dem hervorgeht, dass sie bereit ist, die Verpflichtung des Zahlers zu erfüllen (eine Zahlung leisten, einlösen, einen Wechsel annehmen oder diskontieren), wenn die Der Begünstigte legt ihm bestimmte Dokumente vor. Der Begünstigte nimmt das Angebot der eröffnenden Bank durch Einreichung der erforderlichen Unterlagen während der Laufzeit des Akkreditivs an.

Diese beiden Transaktionen sind abstrakt, unabhängig von der Vereinbarung zwischen dem Zahler und dem Empfänger von Geldern, in deren Rahmen Abrechnungen vorgenommen werden. Die isolierte Eigenständigkeit von Akkreditivgeschäften kommt zum Ausdruck: erstens ohne die Verpflichtung der Banken, die Einhaltung der Akkreditivbedingungen (sowie Anweisungen des Zahlers zur Änderung seiner Bedingungen, vorzeitige Schließung, usw.) zum Vertrag zwischen Zahler und Geldempfänger; Zweitens haben diese Transaktionen ein eigenständiges rechtliches Schicksal: Die Ungültigkeit der Vereinbarung zwischen dem Zahler und dem Empfänger von Geldern hat nicht die Ungültigkeit von Akkreditivgeschäften zur Folge.

Der Auftrag des Kunden an die Bank zur Erteilung eines Akkreditivs erfolgt in Form eines Akkreditivantrags.

Das Antragsformular für ein Akkreditiv (0401063) wurde durch die Zentralbankrichtlinie Nr. 3-U vom 1997. Dezember 51 „Über die Einführung neuer Formate für Zahlungsdokumente“ genehmigt. Der Akkreditivantrag muss folgende Angaben enthalten: Name des Zahlungsbelegs, Nummer und Datum der Erstellung, Betrag in Zahlen und Worten; den Namen des Zahlers, seine Steueridentifikationsnummer (TIN) und Kontonummer, den Namen der Bank des Zahlers, seine Bankleitzahl (BIC) und die Nummer seines Korrespondenzkontos; Name der Bank des Lieferanten, deren Bankleitzahl (BIC) und Korrespondenzkontonummer; der Name des Lieferanten, seine Steueridentifikationsnummer (TIN), seine Kontonummer; Art des Akkreditivs; Zahlungsbedingungen; Name der Waren (Dienstleistungen), Nummer, Vertragsdatum; eine Liste der Dokumente, gegen deren Vorlage eine Zahlung erfolgen muss; zusätzliche Bedingungen; Zahlungsart; Unterschriften des Lieferanten. Voraussetzung für die Ausführung eines Akkreditivs kann die Annahme durch einen bevollmächtigten Vertreter des Zahlers sein.

Die Verpflichtung der ausstellenden Bank zur Ausstellung eines Akkreditivs entsteht nur, wenn die Anweisung des Zahlers von ihm erteilt wird, indem er ein von der CBR genehmigtes Antragsformular für ein Akkreditiv ausfüllt, das alle wesentlichen Bedingungen des Akkreditivs enthält (Klausel 5.8 der Abwicklungsordnung).

4. Diejenige Bank, die den Antrag des Kunden erhalten hat und zur Ausstellung eines Akkreditivs verpflichtet ist, wird als eröffnende Bank bezeichnet. Wenn der Geldempfänger von derselben Bank bedient wird wie der Zahler, führt die ausstellende Bank das von ihr ausgestellte Akkreditiv selbst aus. Wird der Geldempfänger jedoch von einer anderen Bank bedient, so muss das Akkreditiv von der eröffnenden Bank in der Bank des Geldempfängers ausgestellt werden, die es ausführt (ausführende Bank). Die ausstellende Bank, die das von ihr ausgestellte Akkreditiv selbstständig ausführt, unterliegt den Vorschriften über die Tätigkeit der ausführenden Bank.

Als gedeckt (hinterlegt) gelten gemäß Ziffer 5.4 der Abwicklungsordnung Akkreditive, bei deren Eröffnung die ausstellende Bank die Eigenmittel des Zahlers bzw. das ihm zur Verfügung stehende Darlehen der ausführenden Bank auf ein gesondertes Guthaben überweist Blattkonto „Akkreditive“ für die gesamte Gültigkeitsdauer der Verpflichtungen der ausstellenden Bank.

Bei Vorliegen direkter Korrespondenzbeziehungen zwischen Banken kann ein ungedecktes (garantiertes) Akkreditiv bei der ausführenden Bank eröffnet werden, indem ihr das Recht eingeräumt wird, den gesamten Akkreditivbetrag vom Konto der eröffnenden Bank abzubuchen es.

Die rechtliche Regelung der Beziehungen, die sich aus Akkreditivabrechnungen ergeben, erfolgt durch Kapitel 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Kapitel 46 der Verordnung über Abrechnungen und Geschäftspraktiken.

Die Uniform Rules and Customs for Documentary Letters of Credit (ICC-Veröffentlichung Nr. 500, Ausgabe 1994) und die Uniform Rules for Interbank Reimbursement for Documentary Letters of Credit (ICC-Veröffentlichung Nr. 525) werden häufig von Schiedsgerichten verwendet, wenn es um Streitigkeiten geht, die sich daraus ergeben Zusammenhang mit der Ausführung von Akkreditivaufträgen von Kunden auf dem Territorium der Russischen Föderation durch Banken (interne Abrechnungen) als Geschäftspraktiken, wenn in Akkreditiven nicht darauf verwiesen wird. Es ist unwahrscheinlich, dass eine solche Praxis als gerechtfertigt anerkannt werden kann.

Manchmal enthält ein Akkreditivantrag, der vom Zahler bei der Servicebank oder im Auftrag der ausstellenden Bank bei der benannten Bank eingereicht wird, einen Hinweis darauf, dass die Beziehungen im Rahmen des Akkreditivs den Einheitlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten für Dokumente unterliegen Akkreditive (im Folgenden Einheitliche Rechtsvorschriften genannt). In diesem Fall können sie zur Regelung von Rechtsbeziehungen herangezogen werden, die im Zusammenhang mit der Ausstellung und Durchführung eines Akkreditivs als Vertragsbedingung entstehen.

Ohne Bezugnahme auf die Einheitlichen Rechtsvorschriften in den Akkreditiven können diese nicht zur Regelung der Beziehungen zwischen Teilnehmern an Akkreditivgeschäften in internen Abrechnungen verwendet werden. In diesem Fall können die Einheitlichen Rechtsvorschriften nicht als interner russischer Brauch betrachtet werden. Sie sind eine private Kodifizierung internationaler Bankpraktiken, die von der Internationalen Handelskammer erstellt wurden. Der Brauch hat wie die andere Norm des bürgerlichen Rechts territorialen Charakter. Daher kann der internationale Brauch auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht als innerstaatlicher Brauch gelten. Wenn in den Akkreditiven kein Hinweis auf die Einheitlichen Rechtsvorschriften enthalten ist, können sie nur im internationalen Zahlungsausgleich verwendet werden.

In der Regel kann ein Akkreditiv vor Ablauf seiner Laufzeit von der eröffnenden Bank ohne Zustimmung des Geldempfängers und ohne die Gefahr, dafür haftbar gemacht zu werden, geändert oder gekündigt werden. Ein solches Akkreditiv wird als widerruflich bezeichnet. Die Änderung oder Stornierung (vollständig oder teilweise) eines Akkreditivs wird von der ausstellenden Bank auf Anweisung des Zahlers durchgeführt. Ein widerrufliches Akkreditiv kann nicht bestätigt werden (siehe Bemerkungen zu Art. 869).

Wenn der Geldempfänger die Bedingungen des Akkreditivs eingehalten hat und die Zahlung nicht erfolgt ist, hat der Begünstigte das Recht:

a) der ausstellenden Bank, deren Verpflichtung zur Zahlung (Bezahlung, Akzeptierung oder Diskontierung eines Wechsels) gegenüber dem Geldempfänger nach Erfüllung der Akkreditivbedingungen entsteht, angemessene Auflagen;

b) eine Forderung gegen den Zahler stellen, dessen Zahlungspflicht sich aus dem Liefervertrag (Vertrag etc.) ergibt.

Die eröffnende Bank muss die ausführende Bank und diese – den Geldempfänger – über alle Aufträge des Zahlers, das widerrufliche Akkreditiv ändern oder vorzeitig kündigen, informieren. Wenn der Geldempfänger vor dem Erhalt einer solchen Benachrichtigung bei der benannten Bank bereits Dokumente eingereicht hat, die die ursprünglichen Bedingungen des Akkreditivs erfüllen, muss die benannte Bank die Zahlung oder andere Transaktionen zu denselben Bedingungen vornehmen.

Aus jedem Akkreditiv muss deutlich hervorgehen, ob es widerruflich oder unwiderruflich ist. Fehlt eine solche Bedingung, ist das Akkreditiv widerruflich.

Artikel 5 der Einheitlichen Rechtsvorschriften verwendet das entgegengesetzte Prinzip: Ein Akkreditiv gilt als unwiderruflich, sofern darin nichts anderes bestimmt ist. Wenn das Akkreditiv einen Verweis auf die Einheitlichen Rechtsvorschriften enthält, aber seine Art (widerruflich oder unwiderruflich) nicht angegeben ist, sollte das Akkreditiv als unwiderruflich betrachtet werden.

Ein unwiderrufliches Akkreditiv kann ohne Zustimmung des Geldempfängers nicht storniert oder geändert werden. Benachrichtigt die eröffnende Bank den Begünstigten trotz der Unwiderruflichkeit des von ihm eröffneten Akkreditivs dennoch über die Stornierung oder Änderung der Zahlungsbedingungen, bleibt diese Benachrichtigung wirkungslos. Der Geldempfänger hat das Recht, der Bank eine Liste von Dokumenten vorzulegen, die den Anfangsbedingungen des Akkreditivs entsprechen, und die Erfüllung seiner Verpflichtung zu verlangen.

Eine Art unwiderrufliches Akkreditiv ist ein bestätigtes Akkreditiv. Die nominierte Bank bestätigt ein unwiderrufliches Akkreditiv auf Anfrage der eröffnenden Bank. Das bedeutet, dass die ausführende Bank zusammen mit der eröffnenden Bank die Verpflichtung aus dem Akkreditiv übernimmt. Wenn der Empfänger der Mittel die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt, ist jede dieser Banken ihm gegenüber unabhängig verantwortlich, und er hat das Recht, die entsprechenden Anforderungen an eine der Banken oder den Zahlungspflichtigen – nach seiner Wahl – zu stellen. Ein unwiderruflich bestätigtes Akkreditiv kann nur mit Zustimmung sowohl des Geldempfängers als auch der benannten Bank geändert oder storniert werden.

Ab dem Zeitpunkt der Akkreditiveröffnung entsteht die Verpflichtung der ausstellenden Bank gegenüber dem Geldempfänger, dieses Akkreditiv auszuführen, wenn der Begünstigte alle seine Bedingungen erfüllt. Eine ähnliche Verpflichtung der bestätigenden Bank entsteht zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung des Akkreditivs der eröffnenden Bank. Die ausführende Bank, wenn sie keine bestätigende Bank ist, hat diese Verpflichtung gegenüber dem Zahlungsempfänger nicht, da sie nur ein Vertreter der eröffnenden Bank ist, in deren Auftrag sie handelt.

Wenn der Begünstigte während der Laufzeit des Akkreditivs der ausführenden Bank (Issuing Bank) Dokumente vorlegt, die bestätigen, dass er alle Bedingungen des Akkreditivs erfüllt, gilt das Geschäft zwischen ihm und der eröffnenden Bank (Confirming Bank) als abgeschlossen , und die Verpflichtung des letzteren zur Ausführung des Akkreditivs entsteht.

Unter Ausführung eines Akkreditivs versteht man die Ausführung derjenigen Handlungen durch die Bank des Schuldners, die den Inhalt ihrer Verpflichtung darstellen: Zahlung der Schuld des Zahlers; Zahlung, Annahme oder Abrechnung eines Wechsels (Artikel 1 Absatz 867 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wenn der Gegenstand der Verpflichtung der ausstellenden Bank (Bestätigungsbank) die Bereitstellung von Mitteln (in bar oder unbar) für den Begünstigten ist, sollten ihre Verpflichtungen als monetäre Verpflichtungen betrachtet werden.

Die Kosten der ausführenden Bank unterliegen der Erstattung durch die ausstellende Bank, wenn die im Rahmen des Akkreditivs durchgeführten Transaktionen seinen Bedingungen entsprechen. Zu diesen Aufwendungen zählen die an den Geldempfänger zu zahlenden Beträge sowie die Betriebskosten der benannten Bank. Das Verfahren zur Erstattung der an den Empfänger gezahlten Beträge an die ausführende Bank richtet sich nach Ziffer 5.4 der Abwicklungsordnung. Diese Beträge können entweder vom Akkreditivkonto abgebucht werden, auf dem sie im Auftrag der ausstellenden Bank gutgeschrieben wurden, oder vom Korrespondenzkonto der ausstellenden Bank bei der ausführenden Bank. Im letzteren Fall muss die ausstellende Bank entweder bei der Akkreditiverteilung oder direkt in einer entsprechenden Vereinbarung eindeutig ihre Zustimmung zur Abbuchung dieser Gelder von ihrem Konto zum Ausdruck bringen.

Das Verfahren zur Erstattung von Betriebskosten der ausführenden Bank ist gesetzlich nicht geregelt und kann im Vertrag entschieden werden.

Neben der Erstattung der ihr entstandenen Auslagen hat die ausführende Bank Anspruch auf eine angemessene Vergütung von der ausstellenden Bank. Dieses Problem kann auch vertraglich gelöst werden.

Die Beziehung zwischen der ausstellenden Bank und der benannten Bank umfasst:

1) die Gestaltung des Geschäftsbesorgungsvertrages, wenn die ausführende Bank das Akkreditiv nicht bestätigt hat, und 2) die Gestaltung des Provisionsvertrages, wenn die ausführende Bank auch eine bestätigende Bank ist. Die Verpflichtung der ausstellenden Bank, der ausführenden Bank die ihr entstandenen Auslagen zu erstatten und eine Vergütung zu zahlen, ergibt sich somit aus dem von ihr geschlossenen Vertrag und hängt nicht davon ab, ob die ausstellende Bank selbst vom zahlenden Kunden eine angemessene Entschädigung erhalten hat.

Die ausführende Bank muss anhand der vom Geldempfänger eingereichten Unterlagen prüfen, ob diese aus formalen Gründen den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen. Diese Bank überprüft die Richtigkeit der Registrierung des Kontenregisters, die Übereinstimmung der Unterschriften und Siegel des Lieferanten darauf mit den deklarierten Mustern usw. - Transportdokumente, Nummern von Postquittungen (bei Versand von Waren über ein Kommunikationsunternehmen) , Nummern und Daten der Abnahmedokumente und die Transportart, mit der die Ware versandt wurde, wenn die Ware vom Vertreter des Käufers beim Lieferanten in Empfang genommen wird. Sehen die Akkreditivbedingungen die Annahme eines autorisierten Käufers vor, wird das Vorhandensein einer Annahmebeschriftung und die Übereinstimmung der Unterschrift des autorisierten Käufers mit den eingereichten Mustern überprüft.

Normative Gesetze enthalten keine detaillierten Regeln für die Bewertung anderer Dokumente, die der Empfänger der Mittel der benannten Bank vorlegt. Es wird davon ausgegangen, dass letztere verpflichtet sind festzustellen, ob sie die Bedingungen des Akkreditivs nur oberflächlich einhalten. So reicht es in manchen Fällen durchaus aus, die Namen der bei der ausführenden Bank eingereichten Dokumente mit denen im Akkreditivantrag zu vergleichen. Enthält der Akkreditivantrag jedoch genaue Anweisungen, welche Behörde diese Dokumente ausstellen soll und welche Anforderungen an deren Inhalt und Ausführung gestellt werden, unterliegen diese Umstände der Prüfung durch die benannte Bank. In jedem Fall ist die Bank verpflichtet zu prüfen, ob sich die ihr vorgelegten Dokumente auf die Waren beziehen, für die das Akkreditiv ausgestellt wurde oder nicht. Dazu reicht es aus, die Daten zu den Waren im Akkreditivantrag und in den vom Geldempfänger bei der Bank eingereichten Versanddokumenten, Kontobüchern und anderen Dokumenten zu vergleichen. Enthalten die Dokumente widersprüchliche Angaben zur Ware, ist die Zahlungsverweigerung rechtskräftig. Dies setzt jedoch nicht voraus, dass die Dokumente Formulierungen enthalten, die wörtlich mit den Anweisungen des Akkreditivantrags übereinstimmen. Es genügt, dass der Wortlaut der Weisung des Auftraggebers und der eingereichten Unterlagen die gleiche Bedeutung haben.

Der Ausweg aus strittigen Situationen besteht darin, der ausstellenden Bank und zuletzt - dem Zahler - eine Aufforderung zur Klärung der Art seiner Anweisungen zu senden. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, sollte die benannte Bank von der Haftung befreit werden, wenn sie die erhaltenen Anweisungen angemessen interpretiert.

Überarbeitung von Absatz 1 des Kommentars. Artikel lässt den Schluss zu, dass die ausführende Bank verpflichtet ist, die Erfüllung der Akkreditivbedingungen nur durch Prüfung der von ihr vorgelegten Unterlagen zu prüfen. Die ausführende Bank kann und soll nicht in Erfahrung bringen, ob die tatsächlichen Umstände mit dem Inhalt der Unterlagen des Begünstigten übereinstimmen, zB ob die Ware versandt wurde, ob sie von einwandfreier Qualität ist etc. Darüber hinaus sind Banken nicht erforderlich die eingereichten Unterlagen auf Echtheit zu prüfen. Wenn die Fälschung dieser Dokumente nicht durch einfache visuelle Wahrnehmung erkannt werden kann, werden alle negativen Folgen dem Zahler zugerechnet. Liegen der ausführenden Bank jedoch Informationen vor, die die Fiktion äußerlich günstiger Dokumente des Begünstigten zweifelsfrei bestätigen, ist die Bank verpflichtet, Gelder aus dem Akkreditiv abzulehnen. Die Ausführung eines Akkreditivs gegen offensichtlich fingierte Dokumente ist unzulässig.

Wenn die ausführende Bank die Annahme der ihr vorgelegten Dokumente verweigert hat, ist sie verpflichtet, den Geldempfänger unverzüglich darüber zu informieren und ihm die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.

Die ausführende Bank ist verpflichtet, der eröffnenden Bank einen Bericht über den ausgeführten Auftrag zu übermitteln. Dokumente, die von der ausführenden Bank zu Lasten eines Akkreditivs bezahlt wurden, können als Meldung eingereicht werden. Entsprechen diese Dokumente nach Ansicht der eröffnenden Bank nicht den Bedingungen des Akkreditivs, so ist sie berechtigt, die Annahme zu verweigern. In diesem Fall sollte eine entsprechende Nachricht an die ausführende Bank gesendet werden.

Die Beziehungen zwischen dem Zahler und der ausstellenden Bank werden durch die Anweisungen des Provisionsvertrags geregelt. Daher trotz der Abwesenheit in den Kommentaren. Artikel der einschlägigen Norm hat der Zahler auch das Recht, von der ausstellenden Bank (Kommissionär) einen Bericht über die Ausführung des Auftrags zu verlangen (Artikel 999 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wenn er der Ansicht ist, dass die von der ausstellenden Bank vorgelegten Dokumente äußerlich nicht den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen, hat der Zahler das Recht, die Annahme der Exekution zu verweigern.

Die Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung eines Akkreditivgeschäfts ist in der Regel vertraglicher Natur. Daher ist die ausstellende Bank gegenüber dem Zahler und die ausführende Bank gegenüber der ausstellenden Bank verantwortlich. Die Einreichung von Forderungen durch den Zahler direkt bei der ausführenden Bank ist nicht zulässig, mit Ausnahme der in Absatz 3 des Kommentars vorgesehenen Fälle. Artikel.

Da das Akkreditiv eine Verpflichtung der ausstellenden Bank ist, kann letztere, wenn die ausführende Bank die Zahlung des entsprechenden Betrags an den Geldempfänger unangemessen verweigert, seine Forderungen gegen die ausstellende Bank geltend machen: in der Regel die ausführende Bank übernimmt keine Verpflichtung gegenüber dem Empfänger der Mittel. Diese Regel gilt in vollem Umfang in erster Linie für ein ungedecktes (garantiertes) unbestätigtes Akkreditiv. Beruht die Forderung des Geldempfängers jedoch darauf, dass die ausführende Bank die Bedingungen des gedeckten (hinterlegten) unbestätigten Akkreditivs nicht erfüllt, so ist das Gericht berechtigt, diese auf Kosten der Vollstreckung zu befriedigen Bank.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Anspruch des Geldempfängers gegenüber der ausstellenden Bank (ausführende Bank) auf der Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem Akkreditivgeschäft beruht (Anspruchsgrund). Da die Akkreditivverpflichtung der ausstellenden Bank (bestätigende Bank) monetärer Natur ist, gibt ihre nicht ordnungsgemäße Erfüllung (Nichterfüllung) dem Zahlungsempfänger das Recht, von dieser Bank Zinsen gemäß Artikel 395 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erheben.

Die Forderung kann vom Begünstigten auch nach Ablauf des Akkreditivs geltend gemacht werden, wenn die erforderlichen Unterlagen von ihm rechtzeitig bei der ausführenden Bank eingereicht wurden.

Wenn die Akkreditivpflicht durch Handlungen (Unterlassung) der ausführenden Bank verletzt wird und die Forderung des Geldempfängers auf Kosten der eröffnenden Bank erfüllt wurde, hat letztere das Recht, die gezahlten Beträge zurückzufordern die ausführende Bank im Regress.

Zusätzlich zu einer Klage gegen Banken kann der Empfänger von Geldern eine Klage gegen den Zahler einreichen, um ihn zur Zahlung aus dem Hauptvertrag zu zwingen, da die Vergleiche aufgrund von missbräuchlichen Handlungen der Banken nicht abgeschlossen wurden.

Das Recht, den Beklagten in der beschriebenen Situation zu wählen, steht dem Zahlungsempfänger zu. Letzterer ist jedoch nicht berechtigt, den Forderungsbetrag zweimal zu erhalten.

Im Falle einer fehlerhaften Zahlung von Geldern unter einem bestätigten (sowohl gedeckten als auch ungedeckten) oder gedeckten unbestätigten Akkreditiv hat der Zahler das Recht, seine Forderungen direkt bei der ausführenden Bank geltend zu machen.

Als Ausnahme von der allgemeinen Regel (Artikel 1 Absatz 872) kann das Gericht die Haftung für die nicht ordnungsgemäße Ausführung des Akkreditivs der Person auferlegen, mit der der Kläger nicht in direktem Vertragsverhältnis steht, d.h. nicht der eröffnenden Bank, sondern bei der ausführenden Bank.

Es sollte jedoch daran erinnert werden, dass die Einreichung einer Forderung gegen die ausführende Bank und nicht gegen die ausstellende Bank ein Recht und keine Pflicht des Zahlers ist. In der Schiedspraxis gibt es viele Fälle, in denen Zahlungspflichtige darauf bestehen, dass Verluste, die durch fehlerhafte Zahlung des Akkreditivbetrags durch die ausführende Bank verursacht wurden, und zwar von der (wirtschaftlich stärkeren) ausstellenden Bank, geltend gemacht werden. Das Gericht hat keinen Grund, einen solchen Antrag abzulehnen.

P.3. Kunst. 872 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation kann nur in den darin angegebenen Fällen angewendet werden. In anderen Situationen ist die allgemeine Regel von Artikel 1 Absatz 872 anzuwenden. Beispielsweise wurde der vom Empfänger nicht verwendete Akkreditivbetrag von der ausführenden Bank an die eröffnende Bank überwiesen, stellte sich jedoch aufgrund des Verschuldens der zwischengeschalteten Bank als verloren heraus. Das Gericht verweigerte dem Zahler die Erstattung der ihm entstandenen Verluste von der vollstreckenden Bank und forderte eine angemessene Erstattung von der ausstellenden Bank.

Für den Fall, dass aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung eines Akkreditivs dessen Betrag beim Begünstigten landete, der seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Zahler nicht nachgekommen ist (z. B. die Ware nicht versandt hat), dem Zahler kann sowohl Banken als auch den Begünstigten verklagen.

Darüber hinaus wird die Grundlage des Anspruchs gegen die Banken die unsachgemäße Ausführung des Akkreditivgeschäfts durch sie und der Gegenstand - der Schadensersatzanspruch sein. Gegenstand der Forderung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger ist die Forderung nach Rückgabe des zu Unrecht erhaltenen Betrags.

In der Praxis ist die Bestimmung des richtigen Beklagten in Fällen problematisch, in denen der Schaden des Zahlers sowohl durch ein Verschulden des Geldempfängers als auch durch ein Verschulden der ausführenden Bank entstanden ist. Normalerweise entwickelt sich die folgende Situation. Die ausführende Bank zahlt den Betrag des Akkreditivs, wobei mehr oder weniger gravierende Abweichungen von den Akkreditivbedingungen möglich sind. Es gibt Fälle, in denen die ausführende Bank einfach einen Fehler des Zahlers beim Ausfüllen eines Akkreditivantrags korrigiert. Beispielsweise sahen die Bedingungen eines Akkreditivs vor, dass die Zahlung gegen Eisenbahnkonnossemente erfolgen sollte. Mittlerweile wird der Vertrag über die Beförderung von Gütern auf der Schiene mithilfe von Frachtbelegen formalisiert, die der Zahler nicht berücksichtigt hat. Die Bank leistete die Zahlung auf Grundlage der ihr vorgelegten Frachtbelege. Anschließend wurden sie als gefälscht erkannt, die Ware wurde nicht versandt und dem Zahler entstand dadurch ein Schaden, den er von der ausführenden Bank zurückzufordern versuchte. Letzterer war der Ansicht, dass der eigentliche Beklagte der Empfänger der Gelder sein sollte, der die falschen Dokumente vorgelegt hatte. Die Praxis löst dieses Problem auf unterschiedliche Weise. In einigen Fällen fordert das Schiedsgericht den Zahler auf, eine Klage direkt beim Empfänger der Gelder einzureichen, und die ausführende Bank wird von der Haftung befreit (Beschluss des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 08.10.96. Oktober 7729 N 95/44 [24.12.96]). Unter anderen ähnlichen Umständen trägt die Bank Verluste (Beschluss des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 2700. Dezember 96 N 45/XNUMX [XNUMX]). Es ist wahrscheinlich, dass das Gericht aufgrund der konkreten Situation sowohl die Banken als auch den Zahlungsempfänger haftbar machen kann.

Wenn die benannte Bank jedoch gezwungen ist, dem Zahler den vollen Betrag des Schadens zu zahlen, der ihm aufgrund der Handlungen sowohl der Bank als auch des Zahlungsempfängers entstanden ist, ist die benannte Bank berechtigt, den entsprechenden Betrag vom Zahlungsempfänger im Wege zurückzufordern Rückgriff.

In Absatz 1 der Kunst. 873 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation sieht Gründe für den Abschluss eines Akkreditivs vor, deren Umfang erschöpfend ist:

a) das Akkreditiv kann aufgrund des Ablaufs seiner Gültigkeit bei der vom Zahler im Akkreditivantrag angegebenen ausführenden Bank geschlossen werden;

b) vor Ablauf der Laufzeit kann es auf Wunsch des Geldempfängers geschlossen werden, wenn eine solche Möglichkeit in den Akkreditivbedingungen vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, sollte die ausführende Bank der Anweisung des Geldempfängers, das Akkreditiv zu schließen, nicht nachkommen;

c) auf Verlangen des Zahlers, wenn das Akkreditiv widerruflich ist.

Die ausführende Bank muss die ausstellende Bank über den Abschluss des Akkreditivs und diese - den Zahler - informieren.

Nicht genutzte Beträge aus einem gedeckten (hinterlegten) Akkreditiv müssen in jedem Fall an die ausstellende Bank zur späteren Gutschrift auf dem Konto des Zahlers zurückgegeben werden. In diesem Fall wird das „Letters of Credit“-Konto bei der ausführenden Bank geschlossen.

Die Gesetzgebung legt keine Frist für die Rückgabe des nicht verwendeten Akkreditivbetrags an die ausstellende Bank fest. Eine solche Erstattung muss daher innerhalb der für Geldtransfergeschäfte üblichen Frist erfolgen: spätestens am nächsten Bankarbeitstag nach Eingang des entsprechenden Dokuments bei der ausführenden Bank bzw. Ablauf der entsprechenden Frist.

Die ausstellende Bank muss die bei ihr eingegangenen Beträge spätestens am nächsten Tag nach Eingang der Beträge bei der benannten Bank dem Konto des Zahlers gutschreiben, von dem sie eingezahlt wurden, und sie vom Konto „Zahlungsakkreditive“ belasten. Für die verspätete Erfüllung dieser Verpflichtung kann die ausstellende Bank gemäß Artikel 856 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation haftbar gemacht werden.

Abrechnungen zum Sammeln

Unter dem Begriff „Inkassogeschäfte“ werden verschiedene Maßnahmen von Kreditinstituten verstanden, die darauf abzielen, vom Schuldner (Zahler) eine Zahlung und/oder Akzeptierung zu erwirken. Sie werden aufgrund eines Inkassoauftrags des Zahlungsempfängers in seinem Namen und auf seine Kosten durchgeführt. Bei einigen Arten von Inkassovorgängen kann die Bank verpflichtet sein, dem Zahler nach Erhalt der Annahme und (oder) Zahlung von ihm Handelsdokumente auszustellen.

Ein Inkassogeschäft ist ein abstraktes, vom Vertrag zwischen Zahler und Geldempfänger unabhängiges Geschäft, bei dem Abrechnungen vorgenommen werden.

Ein Inkassoauftrag kann entweder mit Hilfe verschiedener Abrechnungsdokumente (Zahlungsaufforderung, Zahlungsaufforderungsauftrag, Inkassoauftrag) oder auf andere Weise (Scheck, Wechsel) ausgeführt werden.

Die Bank, die den Inkassoauftrag vom Kunden erhalten hat, wird als ausstellende Bank bezeichnet. Als ausführende Bank wird eine Bank bezeichnet, die eine Zahlungsaufforderung und (oder) Abnahme direkt an den Verpflichteten stellt.

In Fällen, in denen die ausstellende Bank Abwicklungs- und Bargelddienstleistungen sowohl für den Zahler als auch für den Empfänger von Geldern erbringt, ist sie gleichzeitig die ausführende Bank. Die ausstellende Bank übernimmt die gleiche Rolle in den Fällen, in denen der Empfänger von Geldern gemäß den Bankvorschriften verpflichtet ist, Abrechnungsdokumente direkt an diese Bank zu senden, wobei seine eigene umgangen wird. Daher werden gemäß § 285 der Geschäftsordnung der Staatsbank Nr. 2 Inkassoaufträge mit der Anlage von Exekutivdokumenten sowie Anweisungen zur Abbuchung von Geldern von den Konten homogener Zahler vom Sammler direkt zum Inkasso eingereicht das Bankinstitut, bei dem das Konto des Zahlers geführt wird.

Zahlungen im Inkassoverfahren können sowohl mit Akzept als auch ohne Akzept des Zahlers – in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – erfolgen.

Erfolgen die Abrechnungen mit Akzept des Zahlers (Akzeptanzformular) oder geht es nur um den Erhalt eines Akzepts des Verpflichteten, so hat die eröffnende Bank folgende Pflichten:

a) sicherzustellen, dass der Verpflichtete zur Zahlung und (oder) Abnahme mit den entsprechenden Dokumenten verpflichtet ist;

b) für die Gutschrift des entsprechenden Geldes auf dem Konto des Empfängers sorgen oder ihm die akzeptierten Dokumente aushändigen, wenn die Zahlung oder Annahme durch den Zahlungspflichtigen erfolgt ist.

Erfolgen die Abrechnungen ohne Akzept des Zahlers und entsprechen die vom Empfänger vorgelegten Dokumente vollständig den gesetzlichen Anforderungen, so ist die eröffnende Bank verpflichtet, für eine unanfechtbare (akzeptanzfreie) Belastung des Kontos des Zahlers – sofern vorhanden – zu sorgen darauf einzahlen und den erhaltenen Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutschreiben.

Da die erteilende Bank, die den Inkassoauftrag ausführt, im Namen und auf Rechnung ihres Kunden handelt, ist diese Bank sein Vertreter.

Die eröffnende Bank, die den Auftrag des Kunden erhalten hat, hat das Recht, eine andere Bank (ausführende Bank) mit der Ausführung zu beauftragen und ihr die entsprechenden Unterlagen zuzusenden. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation über die Durchführung von Inkassovorgängen erlaubt die Weiterleitung von Abrechnungsdokumenten von Bank zu Bank, wenn keine vertraglichen Beziehungen zwischen ihnen bestehen.

Anders als bei einer Banküberweisung kann die ausführende Bank nicht an der Ausführung eines Inkassoauftrags auf der Grundlage von Artikel 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Auferlegung der Vollstreckung einer Verpflichtung an einen Dritten) beteiligt werden. Inkasso beinhaltet die Entgegennahme von Geld von der verpflichteten Person. In diesem Fall muss die an den Verpflichteten gerichtete Zahlungsaufforderung (oder Akzept) nicht von seinem Gläubiger, sondern von einem Dritten erklärt werden. Eine Zahlung an einen Dritten kann nur dann zur Rückzahlung einer Verbindlichkeit führen, wenn dieser Dritte die entsprechende Vollmacht des Gläubigers hat, also sein Bevollmächtigter ist. Andernfalls riskiert der Schuldner, eine Zahlung an die falsche Person zu leisten. Daher kann die ausführende Bank nur ein Vertreter des Gläubigers - des Zahlungsempfängers - sein. Somit wird die ausführende Bank von der eröffnenden Bank an der Durchführung des Inkassovorgangs auf der Grundlage einer Rangrücktrittserklärung beteiligt. Das Vertretungsverhältnis zwischen dem Geldempfänger und der Bank des Zahlers (ausführende Bank) ergibt sich im letzteren Fall unmittelbar aus dem Gesetz und der Tatsache, dass die Bank des Zahlers einen Inkassoauftrag erhalten hat.

Die Originalität des Inkassovorgangs manifestiert sich in der doppelten Rechtsstellung der Bank des Zahlers. Einerseits tritt die Bank des Zahlers als ausführende Bank, d. h. als Vertreterin des Empfängers auf, indem sie ihrem Kunden Dokumente mit der Aufforderung zur Zahlung (oder Annahme) vorlegt und die erhaltenen Beträge (Annahme) an die Bank des Geldempfängers sendet von Geldern. Andererseits tritt die Bank des Zahlers bei der Abbuchung von Geld vom Konto ihres Kunden auf der Grundlage von Dokumenten, die von ihm akzeptiert wurden, als Vertreter des Zahlers auf. Eine Doppelvertretung im Bankwesen ist normal.

Gleichzeitig kann der CBR gerade deshalb nicht als Vertreter des Geldempfängers angesehen werden, weil ihm dessen Inkassoauftrag nicht zugestellt wird.

Das obige Merkmal des Inkassovorgangs ändert den Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung für die gelieferten Produkte (durchgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen). Gemäß Artikel 316 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation ist der Erfüllungsort einer Geldverpflichtung der Ort des Gläubigers - einer juristischen Person zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung. Der durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation bestimmte Erfüllungsort einer Geldschuld kann jedoch durch Gesetze, Geschäftsbräuche oder anderweitig im Zusammenhang mit dem Wesen der Schuld angenommen werden. Der oben angegebene Mechanismus des Inkassovorgangs impliziert einen völlig anderen (aufgrund der Art der betrachteten Beziehungen) Ort für die Erfüllung einer Geldverpflichtung als durch die bedingte Verfügungsnorm von Artikel 316 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation bestimmt . Eine Zahlung an den Vertreter des Gläubigers erlischt die Geldverpflichtung (als wäre sie an den Gläubiger selbst geleistet worden) genau am Ort des Vertreters (und nicht des Gläubigers). Ein solcher Vertreter des Gläubigers, der den Betrag seiner Schuld direkt vom Schuldner erhält, ist die ausführende Bank. Daraus folgt, dass die Verpflichtung des Zahlers, mit dem Geldempfänger für die gelieferten Produkte (Werkleistungen, erbrachten Dienstleistungen) abzurechnen, am Sitz der ausführenden Bank endet. Der Zeitpunkt der Erfüllung dieser Geldverpflichtung sollte als der Zeitpunkt betrachtet werden, an dem der Schuldenbetrag vom Girokonto des Zahlers abgeschrieben wird. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Zahlungsverpflichtung des Zahlers als ordnungsgemäß erfüllt.

Das Verfahren zur Vornahme von Abrechnungen zum Inkasso ist in den Regulations on Settlements, Paragraphen 25, 26, 279-292, 305 der Rules of the State Bank No. 2, Telegramm der Central Bank vom 02.09.92. September 218 Nr. 92- geregelt. 30, Schreiben der Zentralbank vom 1994. Juni 98 Nr. XNUMX.

Da bei Abrechnungen im Inkassoverfahren die Zahlungsverpflichtung des Zahlers zum Zeitpunkt der Belastung seines Kontos als erfüllt gilt, erwirbt der Zahlungsempfänger künftig das Recht, den nicht bei ihm eingegangenen Betrag von den beteiligten Banken einzufordern der Sammelbetrieb.

Da die ausstellende Bank und die ausführende Bank Vertreter des Zahlungsempfängers sind, kann jede von ihnen vom Auftraggeber für die Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags haftbar gemacht werden. Dabei ist davon auszugehen, dass zwischen diesen Banken vertragliche Beziehungen des Zahlungsempfängers bestehen, er also in eine vertragliche (und nicht außervertragliche) Haftung gebracht werden kann. Diese Schlussfolgerung, die in Bezug auf die Bank des Begünstigten (Issuing Bank) offensichtlich ist, muss in Bezug auf die Bank des Zahlers (Executing Bank) erläutert werden. Zwischen der ausführenden Bank und dem Zahlungsempfänger entsteht ein Vertragsverhältnis zur Durchführung eines bestimmten Inkassovorgangs. Daher kann die ausführende Bank gemäß Artikel 3 Absatz 874 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation gegenüber dem Geldempfänger für die nicht ordnungsgemäße Ausführung seiner Anweisungen haftbar gemacht werden. Voraussetzung für die Erfüllung der Sachleistung ist insbesondere die Forderung des Geldempfängers gegenüber den Banken zur Zahlung des vom Konto des Zahlers belasteten Hauptbetrags.

Wenn das Abwicklungsgeschäft durch Verschulden der CBR nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, hat der Geldempfänger mangels vertraglicher Beziehungen zwischen ihnen kein Recht, einen direkten Anspruch gegen ihn geltend zu machen (die CBR ist kein Vertreter des Zuwendungsempfängers). Dem Geldempfänger steht in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch gegenüber der ausführenden Bank zu. Gemäß Artikel 313 und 403 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation ist diese Bank für die Handlungen der CBR verantwortlich. Die Bank des Zahlers kann die als Regress gezahlten Beträge vom direkten Schuldigen – der CBR – zurückfordern.

Eine Bank, die von der ausstellenden Bank einen Inkassoauftrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten erhalten hat, muss die folgenden Maßnahmen ergreifen, um ihn auszuführen.

Mit der Zahlungsart Acceptance:

a) die erhaltenen Dokumente förmlich auf ihre Übereinstimmung mit Gesetzen, Bankvorschriften und Gepflogenheiten zu prüfen;

b) die erhaltenen Dokumente dem Zahler zur Annahme vorlegen;

c) wenn der Zahler die erhaltene Forderung annimmt und Geld auf dem Konto vorhanden ist, das Geld abschreiben und sicherstellen, dass es an die Bank des Zahlungsempfängers zur Gutschrift auf sein Konto überwiesen wird.

Bei unstrittiger (akzeptanzfreier) Abbuchung von Geldern:

a) die erhaltenen Dokumente förmlich auf ihre Übereinstimmung mit Gesetzen, Bankvorschriften und Gepflogenheiten zu prüfen;

b) wenn sich Geld auf dem Konto des Zahlers befindet, den erforderlichen Betrag abschreiben und dessen Überweisung an die Bank des Zahlungsempfängers zur Gutschrift auf seinem Konto sicherstellen.

2. Die Formen der Zahlungsaufforderung (0401061), der Zahlungsaufforderung (0401064) und des Inkassoauftrags (0401061) werden durch die Richtlinie der Zentralbank vom 3. Dezember 1997 Nr. 51-U „Über die Einführung neuer Formate von“ festgelegt Zahlungsbelege.“

Die Zahlungsaufforderung muss folgende Angaben enthalten:

1) Name des Abrechnungsdokuments;

2) Datum und Nummer des Abrechnungsbelegs;

3) Art der Zahlung;

4) Zahlungsbedingungen;

5) Annahmefrist;

6) Name des Zahlers, seine Steueridentifikationsnummer (TIN); seine aktuelle Kontonummer;

7) Name und Ort der Bank des Zahlers, ihre Bankleitzahl (BIC); seine Korrespondenzkontonummer;

8) Name und Ort der Bank des Begünstigten; seine Bankleitzahl (BIC); seine Korrespondenzkontonummer;

9) Name des Geldempfängers, seine Steueridentifikationsnummer (TIN); seine aktuelle Kontonummer;

10) den Betrag in Worten und Zahlen;

11) Zahlungsfrist;

12) Zahlungsreihenfolge;

13) Art der Zahlung;

14) Bezeichnung der Waren, ausgeführten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen;

15) Unterschriften und Siegel des Geldempfängers;

16) Feld für Noten der Bank des Begünstigten und Notizen zu Teilzahlungen;

17) Datum der Eintragung in die Kartei.

In der Zahlungsaufforderung gibt der Empfänger des Geldes im Feld „Zahlungsziel“ „ohne Annahme“ oder „mit Annahme“ an. Bei der Lastschrift wird im Feld „Zahlungsbedingungen“ auf das jeweilige Bundesgesetz verwiesen, das dem Geldempfänger das Recht zur Lastschrift einräumt. Bei Verwendung eines Zahlungsaufforderungsformulars als Inkassoauftrag (Auftrag) werden die Felder „Zahlungsfrist“ und „Annahmefrist“ nicht ausgefüllt; im Feld „Bezeichnung der Waren, ausgeführten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen...“ die Name der Sammlung, ein Link zur Gesetzgebung, Name, Nummer und Datum des Dokuments, auf dessen Grundlage die Sammlung erstellt wurde.

Die Form der Zahlungsaufforderung ähnelt der Form der Zahlungsaufforderung mit dem Unterschied, dass die erste nicht das Attribut „Zahlungsziel“ enthält, sondern ein zusätzliches Feld für die Akzeptanz des Zahlers hinzugefügt wird.

Zahlungsaufforderungen, Zahlungsaufforderungen-Aufträge, Inkassoaufträge, die nicht auf etablierten Standardformularen ausgestellt wurden, werden von Banken nicht zur Ausführung akzeptiert (Shevchuk D.A. Banking operations. Principles. Control. Profitability. Risks. - M .: GrossMedia: ROSBUH, 2007) .

Bei der Prüfung des Inkassoauftrags und seiner Anlagen wird auf die Richtigkeit seiner Ausführung, das Vorhandensein von Angaben, Hinweisen auf Vorschriften etc. geachtet. Gleichzeitig müssen die dem Inkassoauftrag beigefügten Unterlagen diesem optisch entsprechen (Shevchuk D.A. Buchhaltung in Banken: Vorlesungsskript – Rostow am Don: Phoenix, 2007). In der Praxis gab es beispielsweise Fälle, in denen der Name des Sammlers im Inkassoauftrag nicht mit dem Namen des Sammlers im ihm beigefügten Beschluss des Schiedsgerichts übereinstimmte. Stellt die Bank Mängel in den ihr vorgelegten Unterlagen fest, die die Ausführung des Auftrages verhindern, ist sie verpflichtet, die Person, von der dieser Auftrag direkt eingegangen ist, unverzüglich zu benachrichtigen. Diese Person kann entweder die ausstellende Bank oder der Empfänger des Geldes sein. Danach hat die ausführende Bank das Recht, die Ausführung des Auftrags ohne Verzug auszusetzen. Die Frist zur Beseitigung dieser Mängel ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht festgelegt. Wahrscheinlich handelt es sich um einen „angemessenen“ Zeitraum, der erforderlich ist, um eine Benachrichtigung der ausführenden Bank per Post (oder über andere Kommunikationsarten) zu erhalten sowie eine Antwort zu verfassen und zu senden. Wenn der Inkassoauftrag von der ausstellenden Bank bei der ausführenden Bank eingegangen ist, ist der Empfänger der Gelder der Adressat seiner Benachrichtigung. In diesem Fall ist die Mitteilung zunächst an die ausstellende Bank zu richten und die Antwortfrist entsprechend zu verlängern. Werden diese Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, ist die Bank berechtigt, die Unterlagen ohne Ausführung zurückzugeben.

Erfolgt die Abrechnung mit Zustimmung (Annahme) des Zahlers, ist die ausführende Bank verpflichtet, ihm die entsprechende Kopie des Abrechnungsdokuments sowie ggf. beigefügte Unterlagen vorzulegen. Sie werden dem Zahler in der Form, in der sie eingegangen sind, mit Ausnahme der für die Abwicklung des Inkassogeschäfts erforderlichen Vermerke und Aufschriften der Bank zur Annahme vorgelegt. Werden Abrechnungen über Zahlungsaufforderungen und Zahlungsaufforderungsaufträge durchgeführt, so wird gemäß dem Schreiben der Zentralbank vom 30 Nr. 1994 eine weitere entsprechende Kopie dieser Abrechnungsdokumente im Aktenschrank der Off-Bank abgelegt. Bilanzkonto Nr. 98 „Abrechnungsunterlagen zur Zahlungsannahme“ (Kartei Nr. 9927). Zahlungsaufforderungen werden in der Reihenfolge der vorläufigen Negativannahme und Zahlungsaufforderungsaufträge in der Reihenfolge der vorläufigen Positivannahme bezahlt. Die Annahmefrist beträgt 1 Werktage, wobei der Tag des Eingangs der Abrechnungsunterlagen bei der Bank nicht mitgerechnet wird.

Artikel 1 Absatz 15 des Bundesgesetzes vom 14. Juli 1997 „Über die staatliche Regulierung der agroindustriellen Produktion“ [46] sieht vor, dass die Abrechnung zwischen juristischen Personen – Käufern und Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte – durch Inkasso erfolgen muss, sofern nichts anderes vereinbart ist Das Verfahren ist in der Vereinbarung geregelt. In diesem Fall wurde eine besondere Frist für die Annahme festgelegt: Die allgemeine Frist beträgt bis zu 10 Tage und für verderbliche Waren bis zu 5 Tage nach Eingang der Zahlungsdokumente bei der Bank des Zahlers. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage der Auslegung dieser Norm in Bezug auf die Tätigkeit der ausführenden Bank, die Zahlungen für landwirtschaftliche Produkte abwickelt.

In einem Schreiben vom 26.09.97. September 03, N 31a-1-992/15, an den Verband russischer Banken, teilte die Zentralbank mit, dass eine Analyse von Artikel 2007 des oben genannten Gesetzes und der in der Bankpraxis verwendeten Geschäftsbräuche möglich sei Wir ziehen eine Schlussfolgerung über die Möglichkeit der Abrechnung von Verbrauchern landwirtschaftlicher Produkte, Rohstoffe und Lebensmittel mit Rohstoffproduzenten auf der Grundlage der von diesen ausgestellten Zahlungsaufforderungen, die ein Abrechnungsinstrument für die Abbuchung von Geldern von den Konten der Zahler sind, wenn Die Inkassoform ist in Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Käufern und ihren Banken für zuvor versandte (ausgegebene) Sachwerte, ausgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen und andere Forderungen vorgesehen, deren Rechnungen von den Zahlern nicht bezahlt werden und die von den Käufern in der Reihenfolge bezahlt werden vorläufige Annahme (Shevchuk D.A. Buchhaltung in Banken: Vorlesungsunterlagen. - Rostow am Don: Phoenix, XNUMX).

Bei der Wahl der Annahmebedingungen sollte sich die betreuende Bank an den Vorgaben des Kunden über die Art der zu bezahlenden Produkte orientieren. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das oben genannte Gesetz die allgemeine Frist für die Vorabnahme gegenüber der normativen Frist auf 10 Tage und für verderbliche Waren auf bis zu 5 Tage verlängert, wird bei der Ausstellung einer Zahlungsaufforderung durch den Lieferanten die entsprechende Aufschrift „Annahme“ angebracht In der oberen rechten Ecke des Dokuments muss „Frist 10“ oder „Annahmefrist 5 Tage“ stehen.

Der Zahler hat das Recht, die Annahme von Zahlungsaufforderungen aus den im Vertrag vorgesehenen Gründen unter zwingender Bezugnahme auf seine Klausel und Angabe des Grundes für die Ablehnung abzulehnen. Die Annahmeverweigerung wird in der vorgeschriebenen Form abgefasst. Wenn innerhalb von drei Tagen (oder einer anderen gesetzlich festgelegten Frist) keine Annahmeverweigerung von Zahlungsaufforderungen eingeht, gelten diese als akzeptiert und zahlbar.

Die Zahlungsaufforderung besteht erstens aus einem Inkassoauftrag an die Bank, um die dem Kunden geschuldeten Gelder entgegenzunehmen, und zweitens aus einer an den Zahlungspflichtigen gerichteten Aufforderung, eine Zahlung für eine zuvor entstandene Geldschuld zu leisten. Die letzte Anforderung kann nicht als Angebot an den Zahler angesehen werden, da seine Verpflichtung zur Abrechnung bereits auf der Grundlage der entsprechenden Vereinbarung entstanden ist. Insoweit findet § 2 ZGB, der die Voraussetzungen regelt, unter denen das Schweigen als Zustimmung gilt, in diesem Fall keine Anwendung.

Die Zustimmung des Kunden zur Abbuchung von Geldern von seinem Konto ist ein einseitiger Vorgang, der die Verpflichtung der bedienenden Bank begründet, die Gelder abzubuchen und an den Empfänger zu senden. Um diese Transaktion zu ändern oder zu stornieren, ist daher der Wille der Person, die sie getätigt hat, ausreichend. Solange der Betrag der Zahlungsaufforderung also noch nicht vom Korrespondenzkonto der Bank des Zahlers abgebucht wurde, hat der Zahler das Recht, seine Annahme zu stornieren.

Bei Abrechnungen durch Zahlungsaufforderungen wird die Zustimmung des Zahlers durch die Unterschriften der Personen, die zur Verfügung über das Abrechnungskonto (Girokonto) befugt sind, und einen Siegelabdruck auf den entsprechenden Kopien formalisiert.

Wenn auf dem Konto des Zahlers kein Guthaben vorhanden ist, werden die von ihm akzeptierten Zahlungsbelege in einem Archiv auf dem außerbilanziellen Konto N 90902 „Abrechnungsbelege nicht rechtzeitig bezahlt“ (Kartei Nr. 2) abgelegt.

Für die Vorlage zur Begleichung von der Bank zum Inkasso übergebenen Wechseln sieht der Gesetzgeber andere Regelungen vor. In Übereinstimmung mit Teil III von Abschnitt 2 der Empfehlungen zur Verwendung von Wechseln im Wirtschaftsumlauf, übermittelt durch Schreiben der Zentralbank vom 9. September 1991 N 14-3/30 „Über Bankgeschäfte mit Wechseln“, [47] Ein mit einer Vollmachtsunterschrift versehener Wechsel wird im Namen der Bank zum Einzug übergeben. Nach Annahme eines Wechsels zum Einzug ist die Bank verpflichtet, diesen unverzüglich an den Zahlungsort zu senden und den Zahler hierüber mit einer Vorladung zu benachrichtigen (Shevchuk D.A. Grundlagen der Bankprüfung: Vorlesungsunterlagen. - Rostow am Don: Phönix, 2007).

Die ausführende Bank legt dem Zahler innerhalb der von ihr für die Ausführung der entsprechenden Geldverpflichtung festgelegten Frist Schulddokumente vor. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass sie vorher bei der ausführenden Bank eintreffen. Andernfalls kann dieser nicht für die nicht rechtzeitige Vorlage von Schulddokumenten gegenüber der verpflichteten Person verantwortlich gemacht werden.

Sind die Dokumente auf Sicht zahlbar, hat die ausführende Bank diese unverzüglich nach Erhalt zur Zahlung vorzulegen. Wenn die Dokumente zu einem anderen Zeitpunkt zur Zahlung fällig sind, muss er sie sofort zur Annahme und zur Zahlung vorlegen - am Tag der im Dokument selbst angegebenen Frist für die Erfüllung der entsprechenden Geldverpflichtung.

Die Frist für die Vorlage eines Schuldscheins oder Wechsels zur Annahme oder Zahlung wird nach den Regeln berechnet, die in den Artikeln 21-23, 34-37, 72-74 der genehmigten Verordnung über Wechsel und Schuldscheine festgelegt sind. durch Beschluss des Zentralen Exekutivkomitees und des Rates der Volkskommissare der UdSSR vom 7. August 1937 N 104/1341, [48] und subsidiär - Artikel 190-194 des Bürgerlichen Gesetzbuches in dem Teil, der den Vorschriften nicht widerspricht. Bei der Berechnung der Frist für andere Geldverpflichtungen sollte man sich an den Artikeln 190-194 des Bürgerlichen Gesetzbuches orientieren.

Teilzahlungen können akzeptiert werden, wenn die Bankvorschriften dies vorsehen oder eine besondere Erlaubnis im Inkassoauftrag vorliegt.

Die Möglichkeit von Teilzahlungen bei der Abwicklung von Zahlungsaufforderungen, Zahlungsaufforderungen und -aufträgen ist in den Bankvorschriften vorgesehen (Anweisung der Zentralbank vom 3. Dezember 1997 N 51-U „Über die Einführung neuer Formate von Abwicklungsdokumenten“).

Das Recht einer verpflichteten Person, Teilzahlungen auf einen Wechsel zu leisten, ist in Artikel 39 der Wechsel- und Eigenwechselordnung geregelt.

Gemäß Ziffer 4.9 der Zahlungsordnung ist ein Scheck mit dem Stempel „Russland“ nur vollständig einzulösen.

Die von ihm vom Konto des Zahlers abgebuchten Beträge (eingezogene Beträge) ist die ausführende Bank verpflichtet, diese unverzüglich der ausstellenden Bank zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet, dass die ausführende Bank diese Gelder entweder dem Korrespondenzkonto der ausstellenden Bank gutschreiben muss (bei Vorliegen direkter Korrespondenzbeziehungen) oder die CBR anweisen muss, die Zahlung auf das Korrespondenzkonto der ausstellenden Bank im RCC zur Gutschrift zu überweisen auf das Konto des Begünstigten. In diesem Fall ist die CBR an der Durchführung des Geldtransfers auf der Grundlage von Artikel 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation beteiligt.

Die Forderung des Bürgerlichen Gesetzbuches an die ausführende Bank, die oben genannten Maßnahmen „unverzüglich“ durchzuführen, bedeutet, dass sie diese unverzüglich innerhalb der durch die Bankregeln und Bankbräuche für Abwicklungsvorgänge festgelegten Fristen durchführen muss.

Die ausführende Bank ist berechtigt, von den von ihr eingezogenen Beträgen die ihr zustehenden Vergütungen, Kosten- und Auslagenerstattungen einzubehalten, es sei denn, der Vertrag oder die Bankordnung sehen für diese Zahlungen ein anderes Verfahren vor. Bei Vorliegen direkter Korrespondenzbeziehungen zwischen der ausstellenden Bank und der ausführenden Bank haben sie das Recht, anders über die Durchführung der betreffenden Zahlungen zu entscheiden. Sie können beispielsweise von der benannten Bank ohne Akzept von dem bei der benannten Bank eröffneten Korrespondenzkonto der eröffnenden Bank abgebucht werden.

Die geltenden Rechtsvorschriften enthalten keinen Mechanismus zur Umsetzung dieser Bestimmung. Dies wirft insbesondere das Problem der Ermittlung der Vergütungshöhe der ausführenden Bank auf. Es kann gemäß Artikel 3 Absatz 424 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation gelöst werden.

Satz 1, Kunst. 876 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation verpflichtet die ausführende Bank, wenn die Zahlung und (oder) Annahme nicht bei ihr eingegangen ist, die ausstellende Bank unter Angabe bestimmter Gründe zu benachrichtigen.

Bei Abrechnungen mit Zahlungsaufforderungen und Zahlungsaufforderungen-Aufträgen kann eine der Kopien dieser Abrechnungsunterlagen mit einem Vermerk der ausführenden Bank über Tatsache und Gründe der Annahmeverweigerung als Mitteilung verwendet werden. Die ausführende Bank muss folgende Mitteilung übermitteln:

a) bei Verrechnungen durch Zahlungsansprüche - wenn ihr innerhalb von drei Tagen der Antrag des Zahlers auf Annahmeverweigerung zugeht;

b) bei Abrechnungen durch Zahlungsaufforderungen – wenn er vom Zahler nicht innerhalb derselben Frist eine Zahlungsaufforderung erhält, die von autorisierten Personen gesiegelt und unterzeichnet ist.

Zahler, nicht ihre Banken, haften für eine unangemessene Weigerung. Banken berücksichtigen keine Streitigkeiten in der Sache. Die ausführende Bank ist nur verpflichtet zu prüfen, ob der Antrag auf Ablehnung der Annahme der Zahlungsaufforderung korrekt ausgeführt wird, einschließlich des Vorhandenseins der Ablehnungsgründe und des Verweises auf die Klausel der Vereinbarung zwischen dem Zahler und dem Empfänger von Geldern durch denen dieser Boden begründet ist.

Die eröffnende Bank ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über den Nichteingang einer Zahlung und/oder Annahme sowie über die Gründe hierfür zu informieren und Weisungen über das weitere Vorgehen von ihm einzuholen.

Gehen solche Anweisungen nicht innerhalb der bankaufsichtsrechtlichen Frist ein und werden solche Anweisungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erteilt, hat die ausführende Bank das Recht, die Dokumente an die ausstellende Bank zurückzusenden.

Die aktuellen Bankenregeln sehen eine solche Frist nicht vor, daher können wir nur von einer angemessenen Frist sprechen.

Weitere Weisungen des Auftraggebers können beispielsweise die Protesterhebung eines Wechsels oder Solawechsels bei Nichtzahlung oder Nichtannahme betreffen. Es ist zu beachten, dass eine auf Grund eines Mandats (Inkasso-)Indossions handelnde Bank grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen Wechsel zu protestieren, wenn diese Verpflichtung nicht ausdrücklich im Inkassoauftrag vorgesehen ist. In Anbetracht dessen, dass das Gesetz eher kurze Fristen für den Protest gegen einen nicht bezahlten Wechsel vorsieht, sollten solche Anweisungen der Bank gleichzeitig mit der Übergabe des Wechsels zum Inkasso erteilt werden.

In der Praxis stellte sich die Frage, wie die Kommentarregel kombiniert wird. Artikel mit Absatz 2 von Artikel 6.

Tatsache ist, dass gemäß Absatz 2 des Kommentars. Die ausführende Bank hat das Recht, Abwicklungsdokumente nur dann an den Rückforderer zurückzusenden, wenn sie innerhalb angemessener Frist keine Antwort von ihm erhält. In der Zwischenzeit enthält die derzeitige Verordnung über Siedlungen in der Russischen Föderation keinen Mechanismus zur Ausübung dieses Rechts. Daher versenden Geschäftsbanken diese Mitteilung in der Praxis entweder gar nicht oder in willkürlicher Form, was unwirtschaftlich ist. In jedem Fall werden nicht ausgeführte Verwaltungsakten in Aktenschrank Nr. 2 gelegt und verbleiben dort auf unbestimmte Zeit.

Andererseits sind Banken gemäß Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes über Vollstreckungsverfahren verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Vollstreckungsdokuments des Beitreibungsbeamten oder Gerichtsvollziehers die in diesem Dokument enthaltene Anforderung zu erfüllen zur Beitreibung von Geldern oder zur Feststellung der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der genannten Voraussetzungen wegen fehlender Deckung auf den Konten des Schuldners zur Befriedigung der Forderungen des Eintreibers.

Obwohl das Gesetz über Vollstreckungsverfahren nicht direkt auf die Notwendigkeit hinweist, den Vollstreckungsbescheid nach Anbringen des angegebenen Zeichens an den Vollstreckungsbeamten zurückzusenden, scheint eine solche Schlussfolgerung logisch aus Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes zu folgen: Sie ergibt keinen Sinn innerhalb von drei Tagen genau den Mangel an Mitteln zu kennzeichnen, wenn es nicht an den Antragsteller zurückzusenden ist.

Es scheint, dass die Bank bei fehlendem Guthaben auf dem Konto des Zahlers verpflichtet ist, das Exekutivdokument in Aktenschrank Nr. 2 zu legen und unverzüglich (natürlich unter Berücksichtigung der in Artikel 849 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegten Fristen) ein entsprechendes zu senden Benachrichtigung an den Retter. Drei Tage nach Erhalt dieses Exekutivdokuments ist die Bank verpflichtet, darauf zu vermerken, dass kein Geld auf dem Konto vorhanden ist, und es erneut in Aktenschrank Nr. 2 zu legen und auf eine Antwort der ausstellenden Bank (Inkasso) zu warten. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort, erwirbt die Bank das Recht, das Vollstreckungsdokument an die ausstellende Bank (Collector) zurückzusenden.

Zahlungen per Scheck

Vor dem Inkrafttreten von Teil 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurden Scheckabrechnungen hauptsächlich durch die genehmigte Scheckverordnung geregelt. durch Beschluss des Obersten Rates der Russischen Föderation vom 1992. Februar 49. [4] Gemäß dem Einführungsgesetz (Teil 2 von Artikel 1931) hat die Kontrollverordnung ihre Gültigkeit verloren. Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, das die Abrechnung per Scheck im Detail regelt, stellt sich die Aufgabe, die russische Gesetzgebung den Bestimmungen des Einheitlichen Scheckgesetzes der Genfer Konvention von 50 anzunähern. [XNUMX]

Die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, die das Verfahren und die Bedingungen für die Abrechnung per Scheck festlegen, können durch andere Gesetze und Bankvorschriften ergänzt werden, die in Übereinstimmung mit ihnen festgelegt wurden.

Soweit dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation nicht widersprochen wird, werden die Regeln für die Abrechnung durch Schecks auf dem Territorium der Russischen Föderation genehmigt. mit Schreiben der Zentralbank Russlands vom 20. Januar 1993 Nr. 18-11/52. [51]

Der unbedingte Charakter der Zahlung per Scheck bedeutet die Unabhängigkeit dieser Verpflichtung von den Bedingungen und der Gültigkeit des Geschäfts, aufgrund dessen der Scheck ausgestellt wurde. Die Ungültigkeit der Transaktion ist kein Grund, die Zahlung per Scheck abzulehnen.

Scheckinhaber kann jede natürliche oder juristische Person sein. Zahler des Schecks ist nur die Bank, bei der der Aussteller ein Konto hat und die ihm ein Scheckbuch ausgestellt hat.

Ein Scheck ist kein Zahlungsmittel. Seine Ausstellung bedeutet keine Zahlung, sondern bezeichnet lediglich die Ersetzung des bisherigen Verhältnisses durch ein neues, das zwischen dem Aussteller, dem Inhaber des Schecks und anderen für den Scheck haftenden Personen entsteht. Die Verpflichtung des Schuldners aus der Verpflichtung, für die der Scheck ausgestellt wurde (z. B. die Verpflichtung des Käufers, die Ware zu bezahlen), erlischt erst, nachdem die Zahlung auf den Scheck erfolgt ist.

Der Scheck ist eine Sicherheit und muss die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten obligatorischen Angaben enthalten, deren Fehlen ihm die Rechtskraft entzieht. Das Vorhandensein zusätzlicher Bedingungen im Scheck berührt seine Gültigkeit nicht.

Die Form der Kontrolle auf dem Territorium der Russischen Föderation muss derzeit den Anforderungen des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Rates der Russischen Föderation vom 13. Januar 1992 „Über die Einführung einer neuen Art von Kontrollen in den Wirtschaftskreislauf“ entsprechen .“ [52] Das Verfahren zum Ausfüllen eines Schecks ist in den Regeln für die Abrechnung per Scheck auf dem Territorium der Russischen Föderation festgelegt.

Die Zahlerbank stellt dem Inhaber des Schecks den im Scheck angegebenen Betrag auf Kosten des Geldbetrags auf dem Konto des Ausstellers oder auf Kosten des von ihm auf einem separaten Konto hinterlegten Geldbetrags aus, jedoch nicht mehr als diesen Betrag die Bank bürgt im Einvernehmen mit dem Aussteller.

Bei vorübergehender Kontonot des Ausstellers kann die Bank im Einvernehmen mit dem Aussteller den Scheck auf eigene Kosten einlösen. Der Inhaber des Schecks und der Zahler sind an keine Verpflichtungen gebunden. Die Verpflichtung zur Einlösung eines Schecks ergibt sich aus dem Kontovertrag, den der Aussteller mit der auszahlenden Bank abschließt.

Die Frist für die Zahlung von Beträgen unter einem Scheck ist im Gegensatz zur Zahlung eines Wechsels gesetzlich festgelegt. Vor dem Inkrafttreten des zweiten Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde diese Frist durch Artikel 21 der Scheckordnung geregelt, der dem Einheitlichen Scheckgesetz entsprach. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht keine bestimmte Frist für die Zahlung eines Schecks vor. Die Regeln für die Zahlung per Scheck auf dem Gebiet der Russischen Föderation sehen vor, dass ein Scheck innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum zur Zahlung vorgelegt wird. Es scheint, dass in Fällen, in denen ein Scheck außerhalb Russlands ausgestellt wird, dieser innerhalb der folgenden Fristen zur Zahlung vorgelegt werden muss: innerhalb von 20 Tagen - ausgestellt auf dem Territorium der GUS-Staaten und innerhalb von 70 Tagen - ausgestellt auf dem Territorium anderer Länder Zustand.

Der Zahler ist verpflichtet, die Echtheit des Schecks und die Vollmacht des Scheckinhabers zu überprüfen, indem er die Daten und die Unterschrift des Ausstellers, seine Kontonummer mit den auf der Scheckkarte angegebenen relevanten Informationen überprüft.

Bei der Bezahlung eines der Bank zum Inkasso vorgelegten Schecks ist der Zahler verpflichtet, die Richtigkeit der Indossamente (deren Fortbestand, das Fehlen eines vom Zahler vorgenommenen Indossaments) zu prüfen. Der Zahler ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschrift der Indossanten zu überprüfen.

Schäden, die durch die Einlösung eines Schecks entstehen, der den festgelegten Anforderungen nicht entspricht oder Informationen enthält, die nicht mit den Scheckkartendaten übereinstimmen, gehen zu Lasten des zahlenden Kreditinstituts. In allen Fällen, in denen das Verschulden der Bank bei der Einlösung eines Schecks eines skrupellosen Käufers nicht nachgewiesen wird, trägt der Aussteller den Schaden.

Die Normen dieses Artikels legen mit wenigen Ausnahmen (ein persönlicher Scheck ist nicht übertragbar, ein vom Zahler ausgestellter Vermerk ist ungültig, ein Vermerk an den Zahler in einem übertragbaren Scheck bedeutet eine Zahlungsquittung) die Regeln für die Überweisung fest Rechte an einem Scheck, die den allgemeinen Bestimmungen über die Übertragung von Rechten an einem Wertpapier entsprechen (Artikel 146 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Das Indossament muss auf der Rückseite des Schecks oder auf einem beigefügten Blatt stehen, die Unterschrift des Indossanten und das Datum des Indossaments enthalten.

Bestellschecks können durch Indossament übermittelt werden. Ein Indossament kann nominell sein, wenn er die Person angibt, auf die der Scheck übertragen wird, und leer, wenn eine solche Person nicht angegeben ist. Die Übertragung eines Schecks durch Indossament kann an jede Person erfolgen. Die Anzahl der Vermerke ist nicht begrenzt.

Die bisherige Scheckordnung sah einen persönlichen Indossament vor, der eine „Non-to-Order“-Klausel enthielt, die eine weitere Übertragung des Schecks ausschloss. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht einen solchen Vermerk nicht vor.

Gemäß Absatz 3, Absatz 3, Artikel 146 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation kann der Vermerk auf einem Scheck eine Garantie sein. So kann ein persönlicher Vermerk auf einem Bestellscheck die Worte „Währungsforderung“, „zur Einziehung“ und „wie anvertraut“ enthalten, was eine Anweisung bedeutet, die Zahlung für den Scheck zu erhalten, Maßnahmen durchzuführen, die zum Schutz und zur Ausübung der Rechte aus dem Scheck erforderlich sind Scheck (z. B. Bereitstellung eines Schecks durch einen Notar zur Einreichung eines Protests).

Eine Befürwortung kann durch keine Umstände bedingt sein. Jede einschränkende Bedingung ist null und nichtig. Für die Zahlung des Schecks haftet der Indossant gemeinsam mit dem Scheckaussteller, den Bürgen und sonstigen Indossanten.

Der Inhalt eines Schecks ist eine Garantie (Bürgschaft) für die Zahlung per Scheck. Die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation über die Bürgschaft zur Überprüfung des Werts sind jedoch nicht anwendbar.

Wertpapiere können nur in ausdrücklich gesetzlich festgelegten Fällen durch die allgemeinen Normen des bürgerlichen Rechts geregelt werden. Aus dieser Sicht erscheint es richtiger, den Scheckausgleich durch ein Sondergesetz zu regeln.

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation legt anders als die Scheckordnung die Verantwortung eines Scheckprüfers fest. Die Verantwortung des Avalisten richtet sich nach der Verantwortung der Person, für die die Garantie übernommen wird. Für den Aussteller oder den Indossanten kann eine Zahlungsgarantie auf einen Scheck gegeben werden. Der Avalist ist nur dann von der Haftung befreit, wenn die Nichtbeachtung des Formulars (z. B. das Fehlen einer der erforderlichen Angaben) dem Dokument die Gültigkeit des Schecks entzieht. Die Unwirksamkeit der Scheckverpflichtung aus anderen Gründen (außer einem Formmangel) schließt die Haftung des Einlieferers nicht aus.

Die Vorlage eines Schecks zur Einlösung kann durch die Bank erfolgen, mit der der Scheckinhaber einen Bankkontovertrag abgeschlossen hat. Die Bank des Scheckinhabers zieht den Scheck ein, d. h. legt ihn der zahlenden Bank zur Zahlung vor und erhebt gegebenenfalls Protest gegen den unbezahlten Scheck (Artikel 883 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Für den Fall, dass der Zahler eine Bank ist, mit der die Bank des Scheckinhabers keine Korrespondenzbeziehungen unterhält, wird der Scheck an das Cash Settlement Center (RCC) der Zentralbank der Russischen Föderation übergeben, um die Zahlung entgegenzunehmen. Die Zahlerbank schreibt Gelder vom Konto des Ausstellers auf der Grundlage des von der Registrierkasse erhaltenen Scheckregisters ab.

Filialen derselben Bank rechnen bezahlte Schecks unter Umgehung der Registrierkasse direkt miteinander ab.

Anders als bei einem Wechsel kann die Verweigerung der Einlösung eines Schecks nicht nur durch einen notariellen Protest, sondern auch durch einen entsprechenden Vermerk des Zahlers oder der Inkassobank beurkundet werden.

Der Protest erfolgt durch Vorlage eines unbezahlten Schecks beim Notar am Ort des Zahlers.

Das Verfahren des Scheckprotestes sowie des Wechselprotestes wird durch die genehmigte Anweisung über das Verfahren zur Durchführung notarieller Handlungen durch staatliche Notariate der RSFSR geregelt. im Auftrag des Justizministeriums der RSFSR vom 6. Januar 1987 N 01 / 16-01.

Der Notar ist verpflichtet, dem Zahler den Scheck vorzulegen. Verweigert er die Zahlung, erstellt der Notar eine Protesturkunde in der vorgeschriebenen Form. Über ihn wird ein Eintrag in das Register sowie eine Notiz über den Protest gemacht - auf dem Scheck.

Bei Nichteinlösung eines Schecks ist der Scheckinhaber berechtigt, Ansprüche gegen jeden oder alle Verpflichteten (Zeichner, Indossanten und Inanspruchnehmer) geltend zu machen. Diese Personen sind unverzüglich über die Ablehnung des Zahlungspflichtigen zu informieren.

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation legt eine andere Haftung für einen unbezahlten Scheck fest als das Einheitliche Gesetz über Schecks. Unabhängig davon, wer der Inhaber des Schecks ist, hat er Anspruch auf:

1) der im Scheck angegebene Betrag;

2) die Höhe der Kosten, die mit dem Erhalt einer Zahlung per Scheck verbunden sind;

3) Zinsen auf den Scheckbetrag in Höhe des von der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegten Refinanzierungssatzes (Artikel 395 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation sieht eine verkürzte Verjährungsfrist für die Geltendmachung einer Forderung durch einen Scheckinhaber und eine Regressforderung durch Scheckpflichtige vor – sechs Monate ab dem Datum, an dem sie das Recht auf Forderung haben.

Kredit-, Anlage- und Finanzberatung

Kreditberatung - Erbringung von Beratungsdiensten im Bereich der Gewinnung von Krediten und Investitionsfinanzierungen für juristische und natürliche Personen.

Die Palette der durch Beratung gelösten Probleme ist sehr breit. Und die Spezialisierung von Unternehmen, die Beratungsdienste anbieten, kann unterschiedlich sein: von einer engen, auf eine Richtung von Beratungsdiensten (z. B. Wirtschaftsprüfung) beschränkten, bis zu einer breitesten, die eine vollständige Palette von Dienstleistungen in diesem Bereich abdeckt. Dementsprechend stellt jeder auf diesem Gebiet tätige Spezialist (oder jede Firma) den Beratungsbegriff in eine eigene Bedeutung und gibt ihm eine eigene Nuance, die von der Ausrichtung des jeweiligen Unternehmens bestimmt wird.

Die Kreditberatung ist eine neue Geschäftsform, die sich heute aktiv ausbreitet. Unter Berücksichtigung des immer größer werdenden Interesses unserer Kunden an von außen eingeworbenen Mitteln für die Geschäftsentwicklung entstand ein objektiver Bedarf für die Entwicklung einer solchen Dienstleistung wie der Kreditberatung.

Auch das Angebot verschiedener Kreditprogramme der Banken wächst. Jeder von ihnen bietet dem Kunden nicht nur Sonderkonditionen, sondern verlangt von ihm auch die Bereitstellung ganz spezifischer Dokumente und Garantien. Für einen potenziellen Kreditnehmer wird es immer schwieriger, sich in diesem Bereich selbstständig zurechtzufinden, und es wird immer leichter, sich in diesem Fluss zu verlieren.

Versuchen wir, Consulting im weitesten Sinne des Wortes zu definieren.

Consulting ist eine Form der intellektuellen Tätigkeit, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Perspektiven für die Entwicklung und Nutzung von wissenschaftlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Innovationen unter Berücksichtigung des Fachgebiets und der Kundenprobleme zu analysieren, zu begründen.

Beratung löst die Probleme des Managements, der Wirtschaft, der Finanzen, der Investitionstätigkeit von Organisationen, der strategischen Planung, der Optimierung der Gesamtfunktion des Unternehmens, der Geschäftstätigkeit, der Erforschung und Prognose von Absatzmärkten, Preisbewegungen usw. Mit anderen Worten, Beratung ist jede Hilfe von externen Beratern bereitgestellt, um ein bestimmtes Problem zu lösen.

Oberstes Ziel der Beratung ist es, die Qualität des Managements zu verbessern, die Effizienz des Gesamtunternehmens zu steigern und die individuelle Produktivität jedes einzelnen Mitarbeiters zu steigern.

Wann wenden sich Kunden an ein Beratungsunternehmen?

Nach landläufiger Meinung werden die Dienste externer Berater vor allem von Organisationen in Anspruch genommen, die sich in einer kritischen Situation befinden. Die Hilfestellung in kritischen Situationen ist jedoch keineswegs die Hauptaufgabe der Beratung. In welchen Fällen und wer wendet sich an ein Beratungsunternehmen?

Erstens in Fällen, in denen ein Unternehmen mit einem zuverlässigen Status eine Umstrukturierung des gesamten Systems plant, die entweder mit einer Expansion oder einer Änderung der Eigentumsform oder mit einer radikalen Änderung des Tätigkeitsbereichs des Unternehmens und seiner Neuausrichtung verbunden ist aussichtsreichere und/oder profitablere Geschäftsfelder.

Zweitens führt in Fällen, in denen ein Unternehmen mit einem zuverlässigen Status, um seine Position auf dem Markt zu behaupten und das notwendige Image in den Augen potenzieller Partner zu schaffen, die Dienste eines Beraters (z. B. eines Wirtschaftsprüfers) in Anspruch nimmt, eine Prüfung seiner Tätigkeiten (z. B. Audit) und veröffentlicht anschließend seine Ergebnisse.

Drittens in Fällen, in denen sich das Unternehmen in einer kritischen Situation befindet (oder sogar am Rande des Zusammenbruchs steht) und aufgrund mangelnder Erfahrung und interner Ressourcen für eine angemessene und rechtzeitige Reaktion nicht in der Lage ist, aus dieser Situation herauszukommen Lage. Die Leistungen eines Beraters (Beratungsunternehmen) haben in diesem Fall den Charakter einer Krisenberatung.

Professionelle Beratungsdienstleistungen werden in Russland seit mehr als zehn Jahren erbracht. Trotz eines so langen Zeitraums hat sich unter potenziellen Nachfragern von Beratungsdiensten noch kein klares Verständnis dafür entwickelt, warum Berater eingeladen werden sollten und ob sie überhaupt eingeladen werden sollten. Der Grund dafür ist größtenteils ein unzureichendes Verständnis dafür, was Berater tun können und was nicht, wann es sinnvoll ist, sie einzuladen, und was die notwendigen Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Beratern sind.

Laut Denis Aleksandrovich Shevchuk besteht die Hauptaufgabe von Beratern darin, Kunden bei der Lösung ihrer Managementprobleme zu unterstützen.

Sie können dieses Problem auf verschiedene Weise lösen:

▪ Finden Sie ein Problem und schlagen Sie Lösungen vor. In einer Situation, in der der Kunde erkennt, dass er ein Problem hat, aber nicht genau bestimmen kann, was es ist und welche wahren Ursachen es hat, können Berater die Situation analysieren und das Problem und die Gründe für sein Auftreten identifizieren sowie das Problem entwickeln und anbieten Möglichkeiten des Kunden, das Problem zu lösen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Expertenberatung, bei der die Berater selbst die gesamte Arbeit leisten, um das Problem zu identifizieren und zu lösen.

▪ Helfen Sie dem Kunden, das Problem selbst zu finden und Lösungswege zu finden. Es gibt Situationen, in denen ein Klient bereit ist, ein Problem zu erkennen und zu lösen, ihm aber die methodische Unterstützung fehlt, um seine Absichten erfolgreich umzusetzen. Dann können Berater den Kunden methodisch unterstützen und ihn von der Problemerkennung bis zur Lösung begleiten.

Diesen Ansatz nennt man Prozessberatung, also Beratung im Zuge der Managementtätigkeit des Auftraggebers.

▪ Bringen Sie dem Kunden bei, wie er Probleme findet und löst. Die Schaffung eines Systems praktischen Wissens beim Klienten, eines Mechanismus, der es ihm von nun an ermöglicht, seine Probleme zu finden und zu lösen, ist die Essenz des dritten Ansatzes, der als Bildungsberatung bezeichnet wird.

Bei diesem Vorgehen ist der Berater nicht direkt am Prozess der Problemfindung und -lösung beteiligt, sondern schult lediglich den Auftraggeber und überprüft die Korrektheit der „Hausaufgaben“.

In der Praxis überschneiden und ergänzen sich häufig alle drei Ansätze. Der Schwerpunkt verschiebt sich je nachdem, was der Klient am meisten braucht: eine Lösung für das Problem für ihn finden oder ihm helfen, das Problem zu lösen, oder ihm beigebracht werden, wie man es löst.

Die Bestimmung des Umfangs dieses Bedarfs sowie der Notwendigkeit, Berater im Allgemeinen einzubeziehen, hängt von einer Reihe von Faktoren ab:

▪ Zeit. In der Regel bringt jedes Problem seine eigenen Zeitbeschränkungen mit sich. Je nachdem, wie viel Zeit zur Lösung eines bestimmten Problems zur Verfügung steht, wird die eine oder andere Vorgehensweise gewählt. Typischerweise ist eine Expertenberatung der schnellste Weg, ein Problem zu lösen, wenn der eingeladene Berater über bewährte Methoden zur Lösung solcher Probleme verfügt.

▪ Arbeitsressourcen. Jedes Problem erfordert Arbeitsressourcen, die für seine Lösung aufgewendet werden. Wenn das Ausmaß des Problems groß genug ist, kann es ziemlich schwierig sein, Leute zu finden, die sich ausschließlich auf die Lösung des Problems konzentrieren, da alle Vollzeitmitarbeiter des Kunden ihre eigenen täglichen Aufgaben im Rahmen des Problems haben laufendes Geschäft. Gleichzeitig ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, für jedes Problem einen speziellen Stab an Spezialisten einzustellen und zu unterhalten, wie es manche Unternehmen manchmal bevorzugen.

Berater sind in diesem Fall eine zusätzliche Arbeitskraft, die bei Bedarf verfügbar ist und entfernt wird, wenn der Bedarf vorüber ist.

▪ Geld. Die Beauftragung von Beratern ist mit Kosten verbunden. Je nachdem, welche finanziellen Ressourcen der Klient zur Lösung des Problems bereitstellen kann, wird der eine oder andere Beratungsansatz gewählt. In der Regel ist die Schulungsberatung der günstigste Weg zur Problemlösung, wenn der Kunde über die nötigen Arbeitsressourcen und die Zeit verfügt, diese zu schulen.

▪ Wissen. Der Grad des Fachwissens ist ein ebenso entscheidender Faktor wie Zeit oder Geld. Natürlich kann Wissen durch Selbstbildung erworben werden.

Der Grad der Wissensvertiefung und die Fähigkeiten ihrer praktischen Anwendung werden sich in diesem Fall jedoch unterscheiden. Es ist kein Zufall, dass die Effektivität des Vollzeitunterrichts höher ist als die des Fernunterrichts. Darüber hinaus bedeutet Selbstbildung, aus eigenen Fehlern zu lernen, während Sie durch das Anwerben von Beratern von anderen lernen können.

▪ Objektivität. Der Berater bietet eine unabhängige, externe Perspektive auf die Probleme des Kunden. Aufgrund seiner Unabhängigkeit ist er frei von Klischees und Vorurteilen, die der Klient über die Jahre seiner Tätigkeit entwickelt hat und die häufig selbst Problemquellen darstellen. Der Berater kann Fragen stellen, über die der Kunde selbst nicht nachdenkt, weil er sie aufgrund etablierter Gewohnheiten nicht berücksichtigt. Schließlich ist der Berater eine desinteressierte Person in dem Sinne, dass sein einziges Interesse darin besteht, die tatsächlichen Probleme des Kunden möglichst effektiv zu lösen, und dass er innerhalb dieser Probleme keine eigenen Interessen hat.

Es sollte auch beachtet werden, was ein Berater nicht für einen Kunden tun kann oder sollte und warum er nicht eingeladen werden sollte (am Beispiel von INTERFINANCE, www.denisshevchuk.narod.ru, www.interfinance.ru):

▪ Entscheidungsfindung. Der Berater kann in der Regel keine Entscheidungen für den Kunden treffen. Der Kunde ist selbst für sein Unternehmen verantwortlich, gegenüber den Eigentümern, Auftragnehmern, Mitarbeitern und sich selbst, und er ist derjenige, der die endgültigen Entscheidungen trifft. Der Berater bietet lediglich mögliche Lösungen an, gibt Empfehlungen zur optimalen Lösung, trifft die Entscheidungen jedoch nicht selbst.

▪ Mit dem Gesetz spielen. Der Berater kann und darf dem Kunden unter keinen Umständen Empfehlungen geben, die im Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung stehen. Jede Empfehlung, deren Umsetzung den Mandanten mit dem Gesetz in Konflikt bringt, stellt eine Gefahr für das Geschäft des Mandanten dar und stellt an sich ein ernstes Problem dar.

Daher kann und soll der Berater nicht durch die Lösung einiger Probleme des Kunden andere, manchmal schwerwiegendere Probleme für ihn schaffen - Probleme mit dem Gesetz.

▪ Beteiligung an Konflikten. Der Berater kann und soll sich nicht an den internen Konflikten des Kunden beteiligen. Eine äußerst unethische Situation ist es, wenn einige Leute aus dem Management des Kunden Berater einladen, um andere zu „stürzen“. Der Berater muss sich stets über persönliche oder Gruppenkonflikte erheben, als unabhängiger Schiedsrichter fungieren und nach Lösungen suchen, die für das Unternehmen als Ganzes von Vorteil sind, und nicht für Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen.

▪ Formale Ergebnisse. Der Zweck der Beratungsunterstützung besteht darin, die Probleme des Kunden zu lösen und nicht darin, einen Beratungsbericht zu verfassen. Die Aufgabe eines Beraters sollte nicht darin bestehen, formal schöne und inhaltlich leere Berichte zu erstellen, „Bonbonpapier“, mit dem der Anschein nützlicher Managementaktivitäten erweckt werden soll. Deshalb sollten Sie keinen Berater einladen, einen solchen Bericht zu verfassen, der dann in einer Schreibtischschublade aufbewahrt und von Zeit zu Zeit zur Anzeige herausgenommen wird – das ist zu teuer und eine ungerechtfertigte Möglichkeit, Eindruck zu machen.

Auf der Grundlage des oben Gesagten ist es möglich, Fälle zu formulieren, in denen es notwendig ist, Berater einzuladen. Im Allgemeinen sollten Berater hinzugezogen werden, wenn es ein Managementproblem gibt, das der Kunde lösen möchte. Besonders effektiv ist die Mitwirkung eines Beraters jedoch in den nachfolgend aufgeführten typischen Situationen:

▪ Wenn das Problem komplexer, systemischer Natur ist. Wenn das Problem so groß ist, dass zu seiner Lösung radikale und umfassende Änderungen im Managementsystem und den Grundsätzen des Geschäftsaufbaus erforderlich sind, ist es am besten, externe Experten einzuladen, die frische Ideen einbringen und die erforderlichen Arbeitsressourcen bereitstellen. Die Lösung komplexer Probleme erfordert in der Regel viel Arbeitsaufwand und Fachwissen.

▪ Wenn das Problem einmaliger, situativer Natur ist. Wenn ein Kunde mit einem Problem konfrontiert ist, das durch eine Kombination spezifischer Umstände verursacht wird und nicht wiederkehrender, routinemäßiger Natur ist und außerdem eine schnelle Lösung erfordert, ist es effektiver, nicht interne organisatorische Kapazitäten für die Lösung zu schaffen, sondern diese zu lösen Führen Sie eine einmalige Einladung an Berater durch. Gleichzeitig ist die Einladung von Beratern zur Lösung alltäglicher Routineaufgaben, also zur Durchführung aktueller Managementtätigkeiten, nicht zielführend.

▪ Wenn innerhalb des Managements des Kunden oder zwischen Management und Eigentümern unterschiedliche Ansichten zu einem Problem und dessen Lösung bestehen. In dieser Situation sind Berater der optimale unabhängige Schiedsrichter, der in der Lage ist, das Problem objektiv zu beurteilen und objektiv begründete Lösungsansätze anzubieten.

▪ Wenn die Lösung eines Problems schwerwiegende Folgen haben könnte, darunter strategische, finanzielle oder soziale. Dies ist eine ähnliche Situation wie die vorherige, mit dem einzigen Unterschied, dass in diesem Fall die Kosten für die Lösung des Problems und die damit verbundene Verantwortung recht hoch sind. Daher benötigt das Management des Kunden möglicherweise unabhängige Expertenunterstützung zur Identifizierung und Lösung des Problems. Manchmal ist dies eine Möglichkeit für den Kunden, die Verantwortung mit dem Berater zu teilen, nicht im Hinblick auf die Entscheidungsfindung, sondern im Hinblick auf deren Entwicklung.

Es kann andere Situationen geben, in denen es besser ist, einen Berater einzuladen. Die gemeinsamen Kriterien für alle sind:

▪ Vorliegen eines Problems;

▪ Mangel an Zeit oder personellen Ressourcen, um das Problem zu lösen;

▪ Mangel an Spezialwissen zur Lösung des Problems;

▪ Hohes Preisproblem.

Es muss nicht gesagt werden, dass der eingeladene Berater ein gewissenhafter Fachmann sein muss - dies ist eine Voraussetzung. Es gibt jedoch eine Reihe grundlegender Faktoren, die den Erfolg der Interaktion des Kunden mit Beratern bestimmen:

▪ Richtige Auswahl eines Beraters. Kein Berater kann alles wissen. Manche Berater sind gut für die Lösung bestimmter Arten von Problemen, andere sind für andere gut.

Daher ist die richtige Auswahl eines Beraters für ein konkretes Problem enorm wichtig. Zu beachten ist, dass ein bekannter Name nicht immer die richtige Auswahl garantiert. Es gibt viele hochspezialisierte und einfach obskure Berater, von denen der Kunde möglicherweise nichts weiß, bis er auf ein Problem stößt, das ihre Beteiligung erfordert. Hier geht es vor allem darum, die Methodik und praktische Erfahrung zu bewerten, die der Berater zur Lösung der Probleme des Kunden anbietet.

▪ Kommunikation. Der Berater und der Kunde müssen einen ähnlichen konzeptionellen Rahmen verwenden oder mit anderen Worten die gleiche Sprache sprechen. Andernfalls kann es vorkommen, dass der Berater mithilfe seiner Analysetools das Problem identifizieren und Wege zu seiner Lösung finden kann, der Kunde die Empfehlungen des Beraters jedoch möglicherweise nicht versteht. Daher ist es notwendig, sich vorab über die Bedeutung dieser Konzepte und Begriffe zu einigen, die sowohl vom Kunden als auch vom Berater verwendet werden.

▪ Ausbildungsstand. Empfehlungen sind nur wirksam, wenn sie umgesetzt werden. Um die Empfehlungen des Beraters nutzen zu können, muss der Kunde jedoch manchmal über ein entsprechendes Mindestmaß an Schulung verfügen. So wie die Umsetzung selbst eines detaillierten technologischen Prozesses ein gewisses Maß an technischer Ausbildung erfordert, erfordert die Umsetzung der detailliertesten Managementempfehlungen ein gewisses Maß an Managementausbildung. Tritt ein solches Problem auf, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um eine solche Vorbereitung sicherzustellen.

▪ Ziele und Vorgaben verstehen. Es gibt Situationen, in denen der Kunde nicht genau weiß, was er will, aber entschlossen ist, es zu erreichen. Dies führt in der Regel zu den gravierendsten Problemen in der Interaktion des Kunden mit dem Berater. Daher ist es notwendig, gemeinsam Ziele und Zielsetzungen festzulegen und erst dann mit der Arbeit zu beginnen.

Somit lässt sich der zweite Teil der im Titel dieses Artikels formulierten Frage wie folgt beantworten: Studieren muss man auf jeden Fall – Wissen schadet nie, auch wenn (man könnte sagen – vor allem wenn) Berater eingeladen werden.

Die Ausbildung selbst ist ohne die praktische Anwendung des erworbenen Wissens wenig wert. Wann hatte das obere Management eines Unternehmens das letzte Mal die Möglichkeit, einen ernsthaften Bildungskurs zu besuchen? Und wie viel von dem erworbenen Wissen findet heute tatsächlich Anwendung im Managementalltag? Bei der Zusammenarbeit mit Beratern wird – unabhängig von der Art der Beratung – Wissen direkt in die Praxis umgesetzt oder umgekehrt im Prozess der Lösung konkreter Probleme erworben.

In jedem Fall bleibt die Entscheidung über den ersten Teil der Frage – Berater einzuladen oder nicht einzuladen – beim Auftraggeber. Berater können wie immer nur die notwendigen Empfehlungen geben, was in diesem Artikel getan wurde.

Der Service zur Beschaffung von Finanzierungen bei Kreditinstituten ist bei Unternehmen gefragt, die Investitionsprojekte umsetzen, deren Kosten die Kosten zuvor umgesetzter Projekte deutlich übersteigen, sowie bei denen keine eigene Erfahrung in der Bankkreditvergabe vorhanden ist (www.deniskredit.ru). .

Die Umsetzung solcher Projekte kann einen Arbeitsplan beinhalten, um die Investitionsattraktivität des Unternehmens als Kreditnehmer zu erhöhen.

Ein Beraterteam, das diversifizierte hochqualifizierte Spezialisten (Finanziers, Rechtsanwälte, Ökonomen, Marketingfachleute usw.) Investmentgesellschaft, Investmentfonds, Privatinvestoren usw.), um Unternehmen und Organisationen - potenzielle Kreditnehmer - bei der Erstellung von Dokumenten für die Kreditaufnahme, der Auswahl von Formen und Methoden der Kreditvergabe, der Suche nach Investoren und der Vermittlung von Finanzierungen zu unterstützen.

Die Beratungsleistungen und Produkte der Auskunftei (Kreditvermittler) sind so nah wie möglich an den Anforderungen der Anleger – Banken und andere Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften – ausgerichtet.

Aktive Zusammenarbeit mit verschiedenen Banken, Die Auskunftei bietet Kunden die Organisation von Finanzierungen an - Suche und Auswahl von Banken für die Kreditvergabe an Investitionsprojekte, Finanzierung der Entwicklung der Produktion, ihrer Umstrukturierung und technischen Umrüstung sowie Beschaffung von Krediten zur Auffüllung des Betriebskapitals.

Im Rahmen der Kreditberatung bieten wir Unterstützung beim Verfahren zur Kreditaufnahme an, und zwar:

▪ allgemeine Einarbeitung in den Kreditmarkt in Moskau

▪ Bereitstellung von Informationen und Auswahl des optimalsten Kreditprogramms und der optimalen Bank

▪ Unterstützung bei der Zusammenstellung und Vorbereitung eines Dokumentenpakets für die Kreditaufnahme

▪ Vereinbarung eines Dokumentenpakets mit der Bank und Einreichung eines Kreditantrags

Mit der Beantragung einer Kreditberatung sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit bei der Suche nach einem passenden Programm, sondern erhalten auch die zuverlässigsten Informationen über die Bank und die Konditionen für einen Kredit, die sich oft deutlich von denen der Bank unterscheiden Werbezwecke.

Die Kreditvergabe an Unternehmen impliziert laut Mitarbeitern des Kreditmaklers INTERFINANCE (INTERFINANCE MV LLC) trotz der instabilen Wirtschaftslage die Möglichkeit, Entscheidungen einiger Banken in kurzer Zeit (von 1 bis 10-15 Tagen) vor der Eröffnung zu treffen ein Konto, Buchhaltung für Management (informelle) Berichterstattung, Unternehmensgruppe. Krisen sind kein Hindernis, wenn Sie den Rat von Profis nutzen.

Trotz der Krise in der russischen Wirtschaft sind sich die meisten Experten für Unternehmenskredite einig, dass sich dieser Bankensektor in Russland entwickeln wird.

Betrachten wir im Detail die aktuell bestehenden Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung.

Rechtspersonen:

Alle Arten von Darlehen, einschließlich:

▪ Überziehungskredit (ungesicherter Kredit gegen Umsatz, bis zu 50 % der durchschnittlichen monatlichen Einnahmen auf dem Konto von Drittparteien, ausgenommen Zahlungen an uns selbst innerhalb einer Unternehmensgruppe);

▪ Darlehen zur Wiederauffüllung des Betriebskapitals;

▪ Darlehen zur Geschäftsentwicklung;

▪ Darlehen für den Kauf eines Unternehmens;

▪ Darlehen für den Kauf von Immobilien (einschließlich Gewerbehypothek);

▪ Darlehen für den Kauf von Ausrüstung;

▪ Darlehen zur Deckung von Liquiditätslücken;

▪ Kreditlinie;

▪ Factoring;

▪ Leasing;

▪ Pfandleihe;

▪ Bankgarantien.

▪ Investitionen in russische Unternehmen (einschließlich Investitionen in neue Unternehmen (bis zu einem Jahr) in Moskau).

Die Bewerbung bei Kreditvermittlern, die Erfahrung in der Vollzeittätigkeit bei Banken haben (vorzugsweise in leitenden Positionen in Fachbereichen), ermöglicht Ihnen eine Express-Analyse von Jahresabschlüssen und potenzieller Kreditwürdigkeit, Erhöhung von Kredithöchstgrenzen (Beträgen), Optimierung der Besteuerung, Erhöhung Kreditattraktivität und Prüfungsanträge beschleunigen, erhalten Sie die Möglichkeit der vorrangigen bevorzugten Prüfung von Anträgen bei Banken.

Für Einzelunternehmer:

▪ Darlehen;

▪ Kreditlinie.

Anpassungskoeffizienten (Rabatte), die im Rahmen von Geschäftskreditprogrammen verwendet werden (Laut dem stellvertretenden Generaldirektor von INTERFINANCE (LLC "INTERFINANCE MV") Denis Aleksandrovich Shevchuk):

Immobilienobjekte (Gebäude, Bauwerke, einzelne Räumlichkeiten in einem Gebäude, unfertige Kapitalstruktur): nicht mehr als 0,8.

Ausrüstung: nicht mehr als 0,7.

Gegenstand der Verpfändung können Büro- und Computerausstattung sowie persönliches Eigentum von Privatpersonen sein. Die Pfandbewertung von Büro- und Computerausstattung sowie persönlichem Eigentum wird von einem Kreditsachbearbeiter auf der Grundlage einer Sichtprüfung, des Studiums der Dokumentation und der Informationen über den Marktwert ähnlicher Objekte und der Anwendung eines Korrekturfaktors von nicht mehr als 0,6 durchgeführt Marktwert.

Im Falle einer Verpfändung von Ausrüstung können Handelspavillons (registriert als temporäre Bauten) zusammen mit technologischen, Produktions- usw. Ausrüstung berücksichtigt werden. Ihr Beleihungswert wird durch Anwendung eines Korrekturfaktors von höchstens 0,6 auf den Verkehrswert ermittelt.

Fahrzeuge: nicht mehr als 0,7.

Warenumlauf (Waren, Fertigprodukte etc.): höchstens 0,6.

Als Verkehrswert gilt bei Waren im Umlauf grundsätzlich der Einkaufspreis dieser Waren durch den Verpfänder ohne Umsatzsteuer (bei eingekaufter Ware) / Herstellungskosten der Waren (bei Waren aus eigener Herstellung). Gleichzeitig muss die Frage der Wettbewerbsfähigkeit dieses Preises auf dem Markt von einem Kreditsachbearbeiter untersucht werden.

Vor der Annahme einer Immobilie als Pfand prüft und überprüft der Kreditsachbearbeiter bei einem Besuch am Geschäftssitz die tatsächliche Verfügbarkeit der Immobilie, die Einhaltung der Daten über die Menge und das Sortiment (nach Art und Gattungsmerkmalen), die Verfügbarkeit der bestätigenden Dokumente Eigentum. Bei Verpfändung von Umlaufgut sind Konformitätsbescheinigungen zu prüfen (punktuell, jedoch nicht weniger als 10 Stück).

Darlehensbetrag = Sicherheitenbetrag * Rabatt

Die Höhe der Sicherheit ist der liquide Marktwert (zu dem Sie schnell verkaufen können, meist etwas unter dem normalen Marktwert).

MINDESTFRIST FÜR DIE BEWERTUNG VON BEWERBUNGEN: von 1-5 Tagen bis zu einem Monat.

FLEXIBLER ANSATZ FÜR DIE FARBE: bis zu 1000000 Rubel ohne Sicherheiten, Darlehen mit Teilsicherheiten. Als Sicherheit für andere Kredite wird jegliches liquide Eigentum (einschließlich gekaufter Ausrüstung und Immobilien) akzeptiert. GROSSE BEREICH VON SUMME.

GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN DEN KREDITNEHMER:

Das Vorliegen eines stabilen und rentablen Geschäftsbetriebs mit einer tatsächlichen Existenzdauer von mindestens 6 Monaten ist zwingend erforderlich.

Die Laufzeit der Gewerbeanmeldung beträgt mindestens 6 Monate.

Keine negative Kredithistorie. Fehlen von Tatsachen der Nichterfüllung von Verpflichtungen.

GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN UNTERNEHMER:

Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

Alter - von 25 bis einschließlich 60 Jahren (für Männer unter 28 Jahren wird die Frage mit den Entwurfsbehörden geregelt).

Keine Vorstrafen.

Keine negative Kredithistorie.

Vertreter der Wirtschaft haben heute eine ausreichende Auswahl an Banken, die bereit sind, "Geld in Wachstum" zu geben und verschiedene Geschäftsprojekte zu unterstützen. Unternehmer müssen sich nur mit den Konditionen und Zinssätzen auskennen, um das für sie günstigste Kreditprogramm auszuwählen.

Unternehmer interessieren sich oft für die Frage: Hängt die Möglichkeit, einen Kredit zu erhalten, von der Rechtsform ab, unter der ein Kleingewerbe angemeldet ist? Viele sind sich beispielsweise sicher, dass es bei Banken ein Vorurteil gegenüber „Einzelunternehmern“ gibt, es ist bei dieser Eigentumsform deutlich schwieriger an einen Kredit zu kommen als etwa bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Diese Einstellung ist jedoch weit von der Realität entfernt: Für Banken, die sich ernsthaft mit der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen befassen, wirkt sich der Rechtsstatus der Organisation weder auf die Anzahl der Dokumente für die Erlangung eines Kredits noch auf die Zinssätze oder die Kreditvergabe aus Bedingungen, das heißt für alle Vertreter dieses Wirtschaftszweiges, unterliegen den gleichen Anforderungen.

Einige Banken haben Beschränkungen bei anderen Parametern, zum Beispiel beim Anteil des ausländischen Kapitals, aber die Eigentumsform des Unternehmens spielt keine Rolle. Allerdings gilt für juristische Personen eine Einschränkung: Der Anteil des Staates oder Gebietsfremder am genehmigten Kapital soll 49 % nicht überschreiten.

Die Unterlagen, die für einen Kredit für kleine und mittlere Unternehmen erforderlich sind, beziehen sich hauptsächlich sowohl auf die Rechtsform als auch auf den Jahresabschluss. In einer Bank benötigen Sie beispielsweise: eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung, eine Bescheinigung über die Registrierung bei der Steuerbehörde, Kopien der Pässe eines einzelnen Unternehmers und Bürgen, eine Kopie der Einkommenserklärung für die letzten beiden Stichtage , Kopien der Seiten des Buches der Einnahmen und Ausgaben für 6 Monate , Bescheinigungen über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Krediten bei der Bedienung von Banken.

Außerdem ist ein Auszug der betreuenden Banken über die Kontoumsätze (Soll-Umsätze oder Haben-Umsätze) der letzten 12 Monate sowie Angaben zum monatlichen Umsatz erforderlich. Zusätzliche Dokumente, um die Banken häufig gebeten werden, stehen in direktem Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens: Kopien von Mietverträgen für Räumlichkeiten, Kopien von Verträgen mit Käufern und Lieferanten, Kopien von Dokumenten, die das Eigentum an als Sicherheit angebotenen Immobilien bestätigen (Verträge, Rechnungen, Urkunden, Zahlungsdokumente, Eigentumsbescheinigungen) und so weiter.

Eine individuelle Herangehensweise an jede juristische Person lässt sich durch eine Vielzahl von Unterschieden in den Parametern kleiner und mittlerer Unternehmen im modernen Russland erklären. Alles unterliegt der Aufmerksamkeit von Kreditanalysten: von organisatorischen und rechtlichen Dokumenten des Unternehmens selbst bis hin zu Mietverträgen für Räumlichkeiten und Stromrechnungen. Wenn die Dokumente in Gruppen eingeteilt werden, können konstituierende Dokumente, Finanzdokumente, Dokumente, die das Eigentum an als Sicherheit gestelltem Eigentum bestätigen, sowie zusätzliche Dokumente, die die Geschäftsführung bestätigen, unterschieden werden. Die Kreditbedingungen für Unternehmen in jeder Bank sind unterschiedlich.

Die Prüfung eines Antrags in Banken dauert von drei Werktagen bis zu mehreren Wochen, vorbehaltlich der Bereitstellung eines vollständigen Pakets von Dokumenten, so dass Unternehmen, die einen Kredit erhalten möchten, diese Tatsache im Voraus berücksichtigen müssen. Kunden beschweren sich oft, dass Banken lange brauchen, um ihre Anträge zu prüfen, aber aus der Praxis kann ich sagen, dass solche Kunden normalerweise nicht den Anweisungen der Bank folgen und nicht alles, was von ihnen verlangt wird, rechtzeitig erfüllen, wodurch die Entscheidung verzögert wird -Making-Prozess über die Möglichkeit der Kreditvergabe.

Durch den Fokus der meisten Banken auf die „individuelle Ansprache“ jedes Kreditnehmers – Vertreter kleiner oder mittlerer Unternehmen – haben Unternehmer die Möglichkeit, den Zinssatz zu variieren. Über einen Kredit für Ihr Unternehmen sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen und bei Dokumentenfragen möglichst mit Kreditanalysten zusammenarbeiten: In diesem Fall können Sie die für das Unternehmen günstigsten Kreditkonditionen wählen.

Eine erhebliche Zeitersparnis und oft viele andere Kosten ermöglichen es Ihnen, sich rechtzeitig an Kreditvermittler zu wenden, jedoch nur, wenn alle Mitarbeiter eines solchen Unternehmens zuvor in leitenden Positionen bei Banken gearbeitet haben. Die Fülle sogenannter „zertifizierter Makler“, die Werbevorträge in gewöhnlichen Unternehmen hörten, diskreditiert den Beruf des Kreditvermittlers ernsthaft. Im Idealfall gilt: Je mehr Banken ein Kreditvermittler tätig ist, desto besser.

Liste der Dokumente für den Kreditnehmer

1. Fragebogen - Bewerbung in Form der Bank.

2. Pass(1) für Personen, die:

▪ Unternehmer;

▪ Parteien der Transaktion (Kreditnehmer, Bürgen);

▪ Manager (mit Erstzeichnungsrecht) von juristischen Personen, die zur Unternehmensgruppe des Kunden gehören.

Bei Männern unter 28 Jahren zusätzlich eine Kopie des Militärausweises.

3. Bescheinigung über die staatliche Registrierung(3) (Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen / EGRIP).

4. Bescheinigung über die Registrierung beim Finanzamt(3).

5. Lizenzen(3) und/oder andere Dokumente, die zur Ausübung von Tätigkeiten berechtigen.

6. Gründungsdokumente(3)(Artikel und Memorandum). Gegebenenfalls zusätzlich: Beschlüsse über Änderungen und/oder Ergänzungen der Gründungsdokumente sowie Bescheinigungen über die staatliche Registrierung solcher Änderungen und/oder Ergänzungen.

7. Dokumente, die das Eigentum bestätigen(3) auf dem persönlichen Eigentum von Geschäftsinhabern.

Finanzunterlagen

1. Finanzielle (Steuer-) Berichterstattung(3) mit einem Stempel oder einer Postquittung und einer Beschreibung der Anlage, die die Übergabe an das IMTS bestätigt, zum letzten Meldetermin (für den letzten Meldezeitraum).

1.1

Bilanz (Formular Nr. 1) und Gewinn- und Verlustbericht (Formular Nr. 2), oder

1.2

Einmalige Steuererklärungdie im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlt wurden, sowie eine Quittung (Zahlungsauftrag), die die Zahlung einer einmaligen Steuer für den letzten Zeitraum bestätigt, oder

1.3

Steuererklärung für die einmalige Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten sowie eine Quittung (Zahlungsauftrag), die die Zahlung einer einmaligen Steuer für den letzten Zeitraum bestätigt.

2. Einnahmen- und Ausgabenbuch(3) Organisationen und/oder einzelne Unternehmer, die das vereinfachte Steuersystem anwenden oder in den letzten 3 Monaten UTII-Zahler waren.

3. Buchungsbelege (Auszüge) mit Angaben zu Kassen- und Verrechnungskonten aufgeschlüsselt nach Banken für 6 Monate monatlich.

4. Aufgliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten(1) spätestens am 1. Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

6. Verpflichtungserklärung(1) in Form der Bank spätestens am 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

7. Liste der im Geschäft verwendeten Gegenstände und Inventargegenstände(1) spätestens am 1. Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Dokumente, die die wirtschaftliche Tätigkeit bestätigen

1. Verträge (Vereinbarungen) mit Hauptlieferanten und Verbrauchern(3). Mindestens 6 (mindestens 3 bei Lieferanten und mindestens 3 bei Verbrauchern) mit den größten Kontrahenten in Bezug auf die Abwicklung.

2. Dokumente, die das Recht zur Nutzung der Räumlichkeiten bestätigen(3) (Lager, Büro, Verkaufsstellen).

Formen der Einreichung von Dokumenten:

(1) Original

(3) Eine von der Organisation / dem einzelnen Unternehmer beglaubigte Kopie

Der zuständige Sachbearbeiter der Bank kann zusätzlich weitere Unterlagen anfordern, die für die Entscheidung über die Kreditgewährung erforderlich sind.

Eine Unternehmensfinanzierungsoption ist ein Darlehen, das durch Wohnungsbau für einen beliebigen Zweck besichert ist, im Wesentlichen eine Hypothekenoption. Sehr oft verwenden Geschäftsinhaber dieses Produkt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Hypothek auf eine Wohnung und Hypothek auf ein Haus (Cottage).

Das zu verpfändende Wohngebäude muss folgende Anforderungen erfüllen:

1.1. sich in einer Siedlung befinden, auf deren Territorium sich andere zum Wohnen geeignete Wohngebäude befinden;

1.2. über eine Zufahrtsstraße verfügen, die den Zugang zum Grundstück, auf dem sich das Wohngebäude befindet, ganzjährig mit dem Kraftverkehr ermöglicht;

1.3. für eine dauerhafte Besiedlung geeignet sein;

1.4. eine konstante Stromversorgung von einer externen Quelle über das angeschlossene Netz der Stromversorgungsorganisation haben;

1.5. mit einer Gas-, Dampf- oder Ofenheizung sowie Kaltwasserversorgung versehen sein;

1.6. in technisch einwandfreiem Zustand sein und keine wesentlichen Mängel an baulichen und technischen Anlagen aufweisen, die nachträglich zu einem Unfall im Haushalt führen können;

1.7. die Katasterregistrierung bestehen, den Grundriss einhalten, der von der Stelle ausgestellt wurde, die die technische Bestandsaufnahme der Immobilie durchführt, die auf der Grundlage der Daten des von einem professionellen Gutachter erstellten Bewertungsberichts bestimmt wird;

Das zu verpfändende Grundstück muss folgende Anforderungen erfüllen:

▪ eine zulässige Verwendung (Verwendungszweck) haben: für den Garten-, Wohnungs- oder Ferienhausbau;

▪ Anforderungen gemäß Abschnitt 1.1., 1.2. und 1.9.

Allgemeine Anforderungen. Gegenstand der Sicherheit können sowohl die Wohnräume sein, für deren Erwerb ein Hypothekendarlehen gewährt wurde, als auch die bestehenden Wohnräume.

1. Die Wohnung soll nicht unter Arrest oder Verbot stehen, nicht mit Rechten Dritter belastet sein, mit Ausnahme des Aufenthaltsrechts, es soll keine Streitigkeiten über die Wohnung geben. Beabsichtigt eine Person, die nicht zu den Eigentümern (Verpfändern) des belasteten Wohngebäudes gehört, als alleiniger Darlehensnehmer im Rahmen des Darlehensvertrages aufzutreten, so ist die Mitwirkung eines Eigentümers (Verpfänders) des Wohngebäudes zu verlangen der zweite Kreditnehmer (Mitkreditnehmer).

2. Die Wohnung ist eine separate Wohnung oder ein separates Wohngebäude zum dauerhaften Aufenthalt (Ferienhaus oder Doppelhaushälfte (Reihenhaus)). Die Räume einer Gemeinschaftswohnung können nur verpfändet werden, wenn zur Sicherung eines Darlehens alle Räume (Räume) der Gemeinschaftswohnung verpfändet werden, d.h. die verpfändeten Räume (Räume) zusammengenommen eine einzige Wohnung bilden.

3. Das Wohngebäude ist an Elektro-, Dampf- oder Gasheizungssysteme angeschlossen, die den gesamten Bereich des Wohngebäudes mit Wärme versorgen, oder verfügt über ein autonomes Lebenserhaltungssystem.

4. Die Wohnung hat Eingangstüren, Fenster und ein Dach (für Wohnungen in den obersten Stockwerken).

5. Bei der Gewährung eines durch Wohnungsbestand besicherten Darlehens werden Wohnräume in folgenden Fällen nicht als Sicherheit akzeptiert:

· Wenn die Eigentümer (einer der Eigentümer) der Räumlichkeiten minderjährige Kinder sind;

· Wenn Personen, die nicht zur Familie des Verpfänders gehören, für längere Zeit (1 Jahr oder länger) in der Wohnanlage gemeldet sind.

6. Wenn einer der Eigentümer (Verpfänder) der Wohnimmobilie eine Person über 65 Jahre ist, unterliegt der Hypothekenvertrag der notariellen Beurkundung.

7. Das Gebäude, in dem sich der Pfandgegenstand befindet, muss folgende Bedingungen und Anforderungen erfüllen:

a) sich in Moskau oder der Region Moskau befindet;

b) sich nicht im Notfall befindet;

c) nicht für größere Reparaturen angemeldet werden (falls Informationen verfügbar sind);

d) plant keinen Wiederaufbau oder Abriss (sofern Informationen verfügbar sind);

e) ein Stahlbeton-, Stein- oder Ziegelfundament haben;

f) Die Abschreibung eines Gebäudes, das vor 1970 gebaut wurde, sollte nicht mehr als 70 % betragen.

8. Das Eigentum an der Wohnimmobilie muss durch die entsprechenden Eigentumsdokumente (Eigentumsurkunde, registrierter Kaufvertrag für die Wohnimmobilie, Tauschvertrag usw.) bestätigt werden, die gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung erstellt wurden.

9. Technische Unterlagen (Erklärung, Grundriss) müssen den Angaben der USRR entsprechen. Wenn die Wohnräume ohne entsprechende Genehmigung umgebaut werden, können diese nur unter der Bedingung als Pfand akzeptiert werden, dass der Verpfänder die Umnutzung innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Abschlusses des Hypothekenvertrags (Entstehung einer Hypothek) legalisiert kraft Gesetzes) und wenn es unmöglich ist, die Sanierung zu legalisieren, ist der Verpfänder verpflichtet, innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum des Abschlusses des Hypothekenvertrags (Entstehung einer Hypothek kraft Gesetzes) das Wohngebäude zu bringen in einen Zustand versetzen, der den in der technischen Dokumentation angegebenen Daten entspricht.

10. Beim Erwerb (Beleihung) eines separaten Wohnhauses wird gleichzeitig das unter einem solchen Haus befindliche Grundstück erworben und in eine Hypothek eingetragen. Das Eigentum an einem Grundstück muss durch die entsprechenden Eigentumsurkunden (Eigentumsurkunde, eingetragener Kauf- und Verkaufsvertrag für Grundstücke, andere Vereinbarungen) bestätigt werden, die gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung erstellt wurden. Der Urkunde für das Grundstück, das zusammen mit dem Wohngebäude verpfändet werden muss, muss der ursprüngliche Katasterplan des Grundstücks beigefügt werden.

10.1. Wird das Grundstück in Erbbaurecht überlassen, so sind gleichzeitig mit dem Haus auch die Erbbaurechte an dem Grundstück zu verpfänden. Der Pachtvertrag für ein Grundstück muss mindestens für die Laufzeit des Darlehensvertrags geschlossen werden oder einen Hinweis auf die Verlängerung des Vertrags um eine neue Laufzeit enthalten. Enthält der Mietvertrag eine Bedingung zur Einholung der Zustimmung des Vermieters zur Verpfändung der Rechte zur Verpachtung des Grundstücks, so muss diese Zustimmung vor Abschluss des Pfandvertrages eingeholt werden, wenn ein solches Erfordernis die Zustimmung des Vermieters erfordert nicht der geltenden Gesetzgebung widersprechen.

10.2. Wenn der Hypothekengeber kein Eigentumsrecht oder Recht zur Verpachtung des unter dem Wohngebäude befindlichen Grundstücks hat, wird dieses Eigentum bei der Beleihung gegen die Sicherheit des bestehenden Wohnraums nicht als Sicherheit akzeptiert.

Bei der Kreditvergabe, die durch den Kauf von Wohnraum besichert ist, kann das Wohnhaus als Sicherheit akzeptiert werden, sofern der Verkäufer des Wohnhauses das Recht hat, das unter dem Wohnhaus befindliche Grundstück zu pachten (Shevchuk D.A. Kauf eines Hauses und eines Grundstücks: Schritt by step - M.: AST: Astrel, 2008).

Die Krise am amerikanischen Hypothekenmarkt löste eine weltweite Krise am Geldmarkt aus. Viele russische Banken befanden sich in einer schwierigen Lage. Der Mangel an finanziellen Ressourcen und deren weit verbreiteter Preisanstieg haben zu einer unzureichenden Finanzierung geführt. Infolgedessen waren die finanziellen Mittel einer Reihe von Banken, die für die Vergabe von Hypothekendarlehen bereitgestellt wurden, erschöpft.

Aufgrund der Unfähigkeit, ihr Potenzial schnell wieder aufzufüllen, haben viele Banken die Kreditbedingungen für Hypothekengeschäfte übereilt verschärft und einige sogar vorübergehend auf Hypotheken verzichtet. Ein häufiger Vorfall in der heutigen Bankenpraxis ist die Verzögerung bei der Prüfung eines Kreditantrags ohne Angabe von Gründen. Gleichzeitig sahen sich viele Kreditnehmer, die bereits eine Bankgenehmigung für die Kreditvergabe erhalten hatten, mit der Tatsache konfrontiert, dass der Hypothekenzins erhöht werden musste (Shevchuk D.A. Mortgage: geradezu kompliziert. - M.: GrossMedia: ROSBUH, 2008).

Nicht nur die Banken selbst standen vor Problemen, sondern auch potenzielle Kreditnehmer, die aufgrund plötzlicher Bankpleiten und Verzögerungen bei der Kreditvergabe gezwungen waren, Immobilienkauftransaktionen abzubrechen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass zugelassene Kreditnehmer zwei, drei oder mehr Monate auf ihr Geld warten. Im Zusammenhang mit steigenden Immobilienpreisen führt eine Verzögerung von mehreren Monaten zu einem erheblichen Anstieg der Kosten einer Wohnung (Shevchuk D.A. Eine Wohnung auf Kredit ohne Probleme. - M .: AST: Astrel, 2008).

Banken, die sich weniger auf die Aufnahme von Auslandskrediten konzentrierten und sich bei der Vergabe von Hypothekendarlehen auf ihre eigenen Ressourcen stützten, setzen den Prozess der Kreditvergabe an Hypothekenschuldner fort. Im Allgemeinen bietet eine ausreichende Anzahl von Banken immer noch sehr wettbewerbsfähige Bedingungen, aber sie haben die Hypothekenzinsen angehoben, die Anzahlung erheblich erhöht und die Kreditbedingungen verschärft (Shevchuk D.A. Loans to Individuals. - M.: AST: Astrel, 2008).

Ein Kreditmakler ist im Wesentlichen ein Finanzanwalt. Man kann selbst vor Gericht gehen – oder man beauftragt einen Anwalt, man lässt sich zuhause am Spiegel selbst die Haare schneiden – oder man geht zu einem Fachfriseur, jemand repariert seinen Kosaken selbst – und jemand gibt seinen Mercedes einem Autoservice . Es ist ein Fehler zu glauben, dass ein Kreditvermittler ein Zauberer ist und Kredite an alle verteilt. Wenn er ein Spezialist ist, eine spezialisierte Hochschulausbildung (und nicht nur Kurse) und Erfahrung in einer echten Vollzeitarbeit in Banken hat (vorzugsweise in verschiedenen und relevanten Abteilungen in leitenden Positionen und nicht nur Praktika), dann wird er die deutlich erhöhen Wahrscheinlichkeit einer positiven Kreditentscheidung (also wie ein kompetenter Anwalt Ihre Chancen vor Gericht und bei der Erstellung von Rechtsdokumenten erhöht) und die Geschwindigkeit der Entscheidungsfindung.

Ich kann hinzufügen, dass es in einer Krise nützlich ist, Ihre Freizeit mit Selbstbildung, Studium der Wirtschafts- und Rechtsliteratur zu verbringen. Bankangestellte haben die Angewohnheit, sich zu ärgern, wenn Kreditantragsteller in wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten Analphabeten sind. Eine breite Perspektive ermöglicht es Ihnen, schneller eine gemeinsame Sprache mit Bankern zu finden, denn Banking gilt seit langem als einer der höchst intellektuellen Berufe, einige Mitarbeiter haben 2-3 Hochschulbildungen und verbessern ständig ihre Kenntnisse.

Es gibt viele Betrüger, die in der Regel noch nicht einmal die geringste Erfahrung mit Banken haben und eine 100-prozentige Garantie für den Erhalt eines Kredits anbieten: Dies ist ein 100-prozentiger Betrug oder ein regelrechtes Verbrechen, das früher oder zu XNUMX % aufgedeckt wird später (mit entsprechenden Konsequenzen sowohl für den Kunden als auch für den falschen Assistenten) . Das ist jedem erfahrenen Banker klar. In jeder Bank werden Geschäftskredite und Hypotheken (und häufig andere Arten von Krediten) nach der Entscheidung des Kreditausschusses vergeben, dies ist ein Kollegialorgan, während der Kunde zuvor von verschiedenen Bankdiensten überprüft wird. Eine Person, selbst ein großer Chef (es sei denn, dies ist natürlich der Eigentümer der Bank), kann per Definition solche Entscheidungen nicht alleine treffen, insbesondere ein Vermittler. Ein kompetenter Vermittler mit hauptberuflicher Erfahrung in Banken kann die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung deutlich erhöhen – dies ist bereits Realität, wird aber niemals einen XNUMX%igen Kredit garantieren. Ihre Rolle ist Aufklärung und Lobbyarbeit. Kreditvermittlung ist für jeden nützlich. Einerseits vereinfacht der Makler das Verfahren zur Kreditaufnahme für Kunden, andererseits zieht er neue "Qualitäts" -Kunden für Banken an.

Ein Kreditmakler ist im Wesentlichen ein Finanzanwalt. Man kann selbst vor Gericht gehen – oder man beauftragt einen Anwalt, man lässt sich zuhause am Spiegel selbst die Haare schneiden – oder man geht zu einem Fachfriseur, jemand repariert seinen Kosaken selbst – und jemand gibt seinen Mercedes einem Autoservice . Es ist ein Fehler zu glauben, dass ein Kreditvermittler ein Zauberer ist und Kredite an alle verteilt. Wenn er ein Spezialist ist, eine spezialisierte Hochschulausbildung (und nicht nur Kurse) und Erfahrung in einer echten Vollzeitarbeit in Banken hat (vorzugsweise in verschiedenen und relevanten Abteilungen in leitenden Positionen und nicht nur Praktika), dann wird er die deutlich erhöhen Wahrscheinlichkeit einer positiven Kreditentscheidung (also wie ein kompetenter Anwalt Ihre Chancen vor Gericht und bei der Erstellung von Rechtsdokumenten erhöht) und die Geschwindigkeit der Entscheidungsfindung. Rabatte für Käufer unserer Bücher (kaufen Sie jedes auf der Website aufgeführte Buch und erhalten Sie einen Rabatt von 5 bis 10 %). Kostenlose telefonische Beratung. Gleichzeitig erhält der Kunde von der Bank im Vergleich zum Kunden von der Straße oft Vorteile, das ist leicht erklärt - wir reduzieren die Kosten für den Kundenservice der Bank.

Durch die Zusammenarbeit mit uns erhalten Sie Zugang zu den besten Angeboten auf dem russischen Kreditmarkt. Wir arbeiten mit Banken zusammen, die tatsächlich Kredite vergeben und nicht nur deklarieren.

Unsere Mitarbeiter verfügen über Erfahrung in Banken in leitenden Positionen (u. a. Top-Management, Vorstand), wirtschaftliche und juristische Ausbildung, Autoren von Büchern und Artikeln zu wirtschaftlichen und rechtlichen Themen in führenden Publikationen. Damit heben wir uns von unseren Mitbewerbern ab. Vertrauen Sie Ihr Geschäft Profis an! Viele unserer Konkurrenten haben keine erfahrenen Bankmitarbeiter, insbesondere solche mit Führungserfahrung in Fachabteilungen, aber sie verpflichten sich, zu beraten und zu höheren Preisen grobe Fehler in Dokumenten zu machen, an einem Strom zu arbeiten (vielleicht bekommt jemand einen Kredit)! Unserer Meinung nach muss ein Kreditvermittler Erfahrung in der Annahme und Förderung von Kreditanträgen (sowohl juristischer als auch natürlicher Personen) in Banken haben (und nicht nur deren Namen kennen und Visitenkarten von „bekannten“ Bankern haben, einige Banker verteilen Hunderte von Visitenkarten). und kennen alle Technologien von innen, sowie eine höhere wirtschaftliche und juristische Ausbildung (unsere Mitarbeiter haben 2-3 spezialisierte Hochschulausbildungen).

Die Dauer der Arbeiten hängt von der Art der Tätigkeit Ihres Unternehmens und der beantragten Kreditsumme ab. Sonderfälle werden individuell besprochen.

Wir akzeptieren Angebote von Banken, Partnern und Investoren, Maklern und Maklerkollegen. Wir erweitern ständig die Liste der Kreditprodukte.

Was ist der Grund für den Erfolg?

Erstens im hohen professionellen Niveau der Mitarbeiter des Unternehmens.

Zweitens in der Erbringung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen in kürzester Zeit.

Drittens in einem individuellen Ansatz für jeden Kunden und Garantien für die Qualität der erbrachten Dienstleistungen.

Viertens in der Zuverlässigkeit des Unternehmens, der Einhaltung der Geschäftsethik und der Vertraulichkeit.

Das Vorhandensein eines stabilen und rentablen Unternehmens mit einer tatsächlichen Existenzdauer von mindestens 6 Monaten ist für alle Programme für juristische Personen und Einzelunternehmer obligatorisch.

Eine erhebliche Zeitersparnis und oft viele andere Kosten ermöglichen es Ihnen, sich rechtzeitig an Kreditvermittler zu wenden, jedoch nur, wenn alle Mitarbeiter eines solchen Unternehmens zuvor in leitenden Positionen bei Banken gearbeitet haben. Die Fülle sogenannter „zertifizierter Makler“, die Werbevorträge in gewöhnlichen Unternehmen hörten, diskreditiert den Beruf des Kreditvermittlers ernsthaft. Im Idealfall gilt: Je mehr Banken ein Kreditvermittler tätig ist, desto besser.

Kreditvermittlung ist für jeden nützlich. Einerseits vereinfacht der Makler das Verfahren zur Erlangung eines Kredits für Kunden, andererseits zieht er neue "Qualitäts" -Kunden für Banken an. Für Banken ist die Zusammenarbeit mit Kreditvermittlern interessant, weil sie ihren Kundenstamm erweitern und dadurch weniger „Problem“-Kreditnehmer bekommen. Kreditvermittler beginnen erst dann mit dem Kunden zusammenzuarbeiten, wenn sie überzeugt sind, ihm wirklich helfen zu können. Ist der Kreditnehmer aussichtslos, bringt ihn der Makler nicht einmal zur Bank. Bei der Zusammenarbeit mit Maklern reduzieren Banken die Kosten für Werbung und Marketingdienstleistungen - Makler selbst bringen Kunden zu ihnen. Bei einigen Banken werden für Kunden, die von einem Makler vermittelt werden, Rabatte auf die Zinssätze gewährt. Im Westen ist die Kreditvergabe an kleine Unternehmen ein Fließband, das nach Standardregeln und -verfahren abläuft. Dieses Prinzip ermöglicht es, aus kleinen Krediten ein großes Kreditportfolio zu bilden. Unser Markt ist gerade erst da. Die Entwicklung dieses Dienstes kann zu einem starken Anstieg der Zahl der erfolgreich erhaltenen Kredite durch Unternehmer und zu einer Erhöhung der Alphabetisierung der Kreditnehmer führen. Die Kreditberatung kam aus dem Westen nach Russland, wo dieser Markt heute eine mächtige und hochentwickelte Branche ist: Mit Hilfe von Kreditvermittlern erhalten die Bevölkerung und kleine Unternehmen bis zu 60-75% der Kredite. In Russland beträgt der Anteil der Makler an der Kreditvergabe etwa 1-2%. Sie erschienen jedoch erst vor relativ kurzer Zeit - Anfang der 2000er Jahre. Gleichzeitig fand die Entstehung des Kreditvermittlungsmarktes vor dem Hintergrund des Misstrauens potenzieller Kreditnehmer und Banker selbst gegenüber Maklern statt.

Kleine Unternehmen müssen oft durch die Hölle gehen, um einen Kredit zu bekommen. Viele Geschäftsleute verfügen nicht über genügend Erfahrung und Qualifikation, um ihren Geschäftsplan kompetent zu „verpacken“ und an Kreditsachbearbeiter zu „verkaufen“. Unternehmer bringen oft eine Menge völlig unnötiger Dokumente mit, aber sie vergessen ein einziges Zertifikat, ohne das die Bank nicht mit dem Kreditnehmer zusammenarbeiten wird. Der Gang zu den Banken kann daher sehr lange dauern. Ebenso wichtig ist die Qualität der Dokumente. Ein auf den Knien geschriebener Businessplan, ein Schulheft mit echter Berichterstattung, eine komplizierte Eigentümerstruktur vereinfachen das Verfahren zur Kreditvergabe nicht. Viele Unternehmer kommen immer noch mit genau einem solchen Set zur Bank. Ein weiteres Problem ist die Unkenntnis der Geschäftsleute über die Anforderungen der Banken, die eine Bestätigung der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers verlangen. Und dazu müssen Sie Ihr Geschäft möglichst klar, detailliert und in einer für Banker verständlichen Form beschreiben, die Eigentümerstruktur aufzeigen, einen kompetenten Businessplan erstellen, aus dem der Kreditsachbearbeiter versteht, wohin das erhaltene Geld wie schnell geht Sie werden "abschlagen". Infolgedessen erweist es sich als beleidigend: Ein Unternehmer hätte nach den tatsächlichen Indikatoren seines Geschäfts einen Kredit erhalten können, aber die Bank lehnte ab, da der Geschäftsmann sein Geschäft nicht korrekt darstellen und die Wirksamkeit des Kredits nachweisen konnte Verwendung von Fremdmitteln.

Banken sind formale Strukturen, sie arbeiten mit Dokumenten, legen großen Wert auf Design und für sie zählt jedes Komma. Für Unternehmer sind Dokumente nicht das Wichtigste im Geschäftsleben und sie denken nie an Kommas. Es stellt sich heraus, dass für einige vor allem die Form wichtig ist, für andere der Inhalt. Kreditvermittler fungieren dabei als „Packer“, die mit fachkundiger Beratung dabei helfen, die Inhalte in eine bankenverträgliche Form zu bringen. Warum werden im Land nur wenige Kredite vergeben? Überhaupt nicht, weil es kein Geld gibt. Die Banken haben Geld, und zwar viel. Alles hängt von der Langsamkeit des Vertriebssystems ab. Bankkreditspezialisten arbeiten in einer Matrix, über deren Grenzen sie nicht hinausgehen wollen oder können. Wenn ein Kunde zu ihnen kommt, „scannen“ sie ihn, und wenn er mindestens einen Punkt nicht erfüllt, passt er nicht mehr in die Matrix. Das bedeutet, dass der Kredit abgelehnt wird. Die aktuelle Situation ähnelt einem geschlossenen Damm, wenn im oberen Teil das Wasser bereits überläuft und Städte und Dörfer überschwemmt (Bankenliquidität), und am anderen Ende des Damms Tore (Kreditausschüsse der Banken) sind, die Wasser (Geld) ableiten ) aufgrund von Weisungen streng limitiert erfolgen, um eine Freisetzung überschüssiger Liquidität in den Realsektor zu verhindern.

Die Aufgabe von Kreditvermittlern besteht darin, Löcher in diesen Damm zu bohren, die Tore zu öffnen und das überschüssige Geld in den realen Sektor der Wirtschaft, dh Geschäftsleute und Verbraucher, herunterzuladen. Es gibt viele Betrüger, die in der Regel noch nicht einmal die geringste Erfahrung in Banken haben und eine 100-prozentige Garantie für den Erhalt eines Kredits anbieten: Dies ist ein 100-prozentiger Betrug oder ein regelrechtes Verbrechen, das früher oder zu XNUMX % aufgedeckt wird später (mit entsprechenden Konsequenzen sowohl für den Kunden als auch für den falschen Assistenten) . Das ist jedem erfahrenen Banker klar. In jeder Bank werden Geschäftskredite und Hypotheken (und häufig andere Arten von Krediten) nach der Entscheidung des Kreditausschusses vergeben, dies ist ein Kollegialorgan, während der Kunde zuvor von verschiedenen Bankdiensten geprüft wird. Eine Person, selbst ein großer Chef (es sei denn, dies ist natürlich der Eigentümer der Bank), kann per Definition solche Entscheidungen nicht alleine treffen, insbesondere ein Vermittler. Ein kompetenter Vermittler mit hauptberuflicher Erfahrung in Banken kann die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung deutlich erhöhen – dies ist bereits Realität, wird aber niemals einen XNUMX%igen Kredit garantieren. Ihre Rolle ist Aufklärung und Lobbyarbeit.

Der Arbeitsmechanismus von Kreditvermittlern ist relativ einfach. Ein Kunde, der einen Kredit erhalten möchte, kommt in das Unternehmen, der Berater erfährt verschiedene Details und Feinheiten seines Geschäfts und wählt das ideale Kreditprodukt in einer bestimmten Bank aus. Aber der Kunde muss absolut ehrlich sein, alles ohne Verschleierung sagen, sonst wird es für den Makler extrem schwierig, mit ihm zusammenzuarbeiten.

Allerdings ist hier alles nur auf den ersten Blick erkennbar. Es gibt verschiedene Arten von Akteuren auf dem Markt. Die ersten sind halblegale oder geradezu schwarze Makler, die ihre Verbindungen ausnutzen und Bestechung nicht verachten, den Kunden einfach an die Hand nehmen, ihn zu ihrem Bekannten bei der Bank führen und verschwinden, sie können sich auf offensichtliche Fälschungen einlassen, eine beschädigte Kredithistorie ist das leichteste Strafe.

Professionelle Marktteilnehmer nennen solche „Makler“ Betrüger und sagen ihren bevorstehenden Abgang voraus; die gesamte Institution der Kreditmakler wird diskreditiert, aber mit der Bildung eines zivilisierten Marktes werden sie verschwinden. Bei der zweiten Art von Maklern handelt es sich ausschließlich um Vermittler; sie verarbeiten die vom Kreditnehmer bereitgestellten Informationen und nennen ihm eine Bank, die einen Kredit zu akzeptablen Konditionen vergeben kann. Die dritte Gruppe von Akteuren – Berater – geht intensiver auf den Kunden ein. Nach der Antragstellung analysiert der Makler den Zustand des Kreditnehmers, versteht die Eigentümerstruktur des Unternehmens, identifiziert positive und negative Faktoren und bewertet deren Gewicht. Anschließend wählt er eine Bank aus, die die Bedürfnisse des Kunden zu den günstigsten Konditionen erfüllen kann, hilft dem Kreditnehmer bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente und prüft diese, bevor er sie an die Bank übermittelt. Gleichzeitig kommt es manchmal vor, dass ein Kunde keinen Kredit bekommt, aber nicht, weil für ihn alles völlig schlecht ist, sondern nur, weil er bei der Dokumentation nicht sorgfältig genug war. Der Makler kann den Kunden auf die Mängel hinweisen, Ratschläge zur Behebung geben und ihn nach Beseitigung der Mängel zur Bank bringen, dem Kunden mitteilen, welche Bank er wählen soll, und mit ihm das Modell (Konditionen, Sicherheiten) und die Ziele besprechen einen Kredit aufzunehmen.

TERMINOLOGISCHES WÖRTERBUCH

Bank - ein Kreditinstitut, das das ausschließliche Recht hat, die folgenden Bankgeschäfte insgesamt durchzuführen: Heranziehung von Geldern von natürlichen und juristischen Personen zu Einlagen, Platzierung dieser Gelder in eigenem Namen und auf eigene Kosten gemäß den Rückzahlungsbedingungen, Zahlung, Dringlichkeit, Eröffnung und Führung von Bankkonten von natürlichen und juristischen Personen.

Eine Bankgarantie ist eine Ancoque-Operation, durch die eine Bank, ein anderes Kreditinstitut oder eine Versicherungsorganisation (Garantiegeber) auf Antrag einer anderen Person (Auftraggeber) eine schriftliche Verpflichtung zur Zahlung an den Gläubiger (Begünstigten) des Auftraggebers gemäß der Bedingungen der vom Bürgen gegebenen Verpflichtung, ein Geldbetrag gegen Vorlage einer schriftlichen Zahlungsaufforderung durch den Begünstigten.

Eine Bankengruppe ist ein Zusammenschluss von Kreditinstituten ohne Rechtspersönlichkeit, bei dem ein (Mutter-)Kreditinstitut direkt oder indirekt (über einen Dritten) maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen der Leitungsorgane eines anderen (anderen) Kreditinstituts ausübt (Kreditinstitute).

Das Bankensystem der Russischen Föderation umfasst die Bank von Russland, Kreditinstitute sowie Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer Banken.

Bankgeheimnis - Informationen über Transaktionen, Konten und Einlagen von Kunden und Korrespondenten eines Kreditinstituts oder der Bank of Russia.

Bankgeschäfte - Dies sind Geschäfte, um Gelder von natürlichen und juristischen Personen in Einlagen zu gewinnen (auf Anfrage und für einen bestimmten Zeitraum); Platzierung der in Absatz 1 des ersten Teils dieses Artikels genannten angezogenen Gelder in eigenem Namen und auf eigene Kosten; Eröffnung und Führung von Bankkonten von natürlichen und juristischen Personen; Abrechnungen im Namen von natürlichen und juristischen Personen, einschließlich Korrespondenzbanken, auf deren Bankkonten; Inkasso von Geldern, Wechseln, Zahlungs- und Abrechnungsdokumenten und Bargelddienstleistungen für natürliche und juristische Personen; Kauf und Verkauf von Fremdwährungen in bar und bargeldlos; Anziehungskraft auf Lagerstätten und Platzierung von Edelmetallen; Ausstellung von Bankgarantien; Durchführung von Geldüberweisungen im Namen von Privatpersonen ohne Eröffnung eines Bankkontos (mit Ausnahme von Postanweisungen).

Bankholdinggesellschaft - ein Zusammenschluss von juristischen Personen unter Beteiligung eines Kreditinstituts (Kreditinstitute), das keine juristische Person ist, in dem eine juristische Person, die kein Kreditinstitut ist (die Muttergesellschaft einer Bankholdinggesellschaft), hat die Fähigkeit, direkt oder indirekt (über einen Dritten) einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Leitungsorgane des Kreditinstituts (der Kreditinstitute) auszuüben.

Die Einleger der Bank sind Bürger der Russischen Föderation, ausländische Bürger und Staatenlose.

Bankeinzahlungsvereinbarung (Einlagenvereinbarung) - eine Vereinbarung, bei der sich eine Partei (Bank), die den von der anderen Partei (Einleger) erhaltenen oder für sie erhaltenen Geldbetrag (Einzahlung) angenommen hat, verpflichtet, den Einzahlungsbetrag zurückzugeben und Zinsen zu zahlen es zu den Bedingungen und in der Weise, die im Vertrag festgelegt sind.

Bankkontovertrag - ein Vertrag, aufgrund dessen sich die Bank verpflichtet, eingehende Gelder anzunehmen und auf das vom Kunden (Kontoinhaber) eröffnete Konto gutzuschreiben, die Anweisungen des Kunden zu erfüllen, die entsprechenden Beträge vom Konto zu überweisen und auszugeben und auszuführen andere Operationen auf dem Konto.

Ausländische Bank – eine Bank, die nach den Gesetzen eines ausländischen Staates, in dessen Hoheitsgebiet sie registriert ist, als solche anerkannt ist.

Eine Kreditorganisation ist eine juristische Person, die, um als Hauptziel ihrer Tätigkeit Gewinne zu erzielen, auf der Grundlage einer Sondergenehmigung (Lizenz) der Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia) das Recht dazu hat die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Bankgeschäfte durchzuführen. Eine Kreditorganisation wird auf der Grundlage einer beliebigen Eigentumsform als Geschäftseinheit gegründet.

Nichtbankenkreditinstitut - ein Kreditinstitut, das berechtigt ist, bestimmte in diesem Bundesgesetz vorgesehene Bankgeschäfte durchzuführen. Zulässige Kombinationen von Bankgeschäften für Nichtbanken-Kreditinstitute werden von der Bank of Russia festgelegt.

Insolvenz (Bankrott) einer Kreditorganisation ist ihre Unfähigkeit, die Forderungen der Gläubiger für Geldverpflichtungen zu befriedigen und (oder) die von einem Schiedsgericht anerkannte Pflicht zur Zahlung von Pflichtzahlungen zu erfüllen.

Das Leitungsorgan eines Kreditinstituts ist die Hauptversammlung seiner Gründer (Teilnehmer), der Vorstand (Aufsichtsrat), das alleinige Leitungsorgan und das Gesamtleitungsorgan.

Eine Repräsentanz eines Kreditinstituts ist dessen gesonderte Unterabteilung, die sich außerhalb des Standorts des Kreditinstituts befindet und dessen Interessen vertritt und wahrt. Eine Repräsentanz eines Kreditinstituts ist nicht berechtigt, Bankgeschäfte zu tätigen.

Zinssätze - Zinssätze für Kredite, Beiträge (Einlagen) und Provisionsgebühren für Operationen, die von einem Kreditinstitut nach Vereinbarung mit Kunden festgelegt werden, sofern das Bundesgesetz nichts anderes vorsieht.

Zweigstelle eines Kreditinstituts - ihre separate Unterabteilung, die sich außerhalb des Standorts des Kreditinstituts befindet und in seinem Namen alle oder einen Teil der Bankgeschäfte durchführt, die in der dem Kreditinstitut erteilten Lizenz der Bank of Russia vorgesehen sind.

Autor: Shevchuk D.A.

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