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Versicherung. Spickzettel: kurz das Wichtigste

Vorlesungsunterlagen, Spickzettel

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Inhaltsverzeichnis

  1. Das Versicherungskonzept. Versicherungsfonds
  2. Möglichkeiten der Bildung von Versicherungsfonds. Essenz der Versicherung
  3. Zeichen und Funktionen der Versicherung
  4. Versicherungen in der Marktwirtschaft
  5. Versicherungsnehmer. Versicherer. Versicherte Person. Begünstigter
  6. Versicherungsagenten und -makler. Versicherungsgegenstände. Versicherungsrisiko, Ereignis, Betrag, Schaden
  7. Versicherungsvertrag. Versicherungszertifikat
  8. Rechte und Pflichten der Parteien des Versicherungsvertrages
  9. Kündigung des Versicherungsvertrages
  10. Versicherungssumme bei Verlust
  11. Versicherungsentschädigung
  12. Schaden und Zahlung der Versicherungsentschädigung. Feststellung des Versicherungsfalls
  13. Die Höhe des Schadens, die Versicherungsleistung und die Erstellung einer Akte über einen Versicherungsfall
  14. Versicherungszahlung
  15. Versicherungsrisiko
  16. Arten von Risiken und ihre Bewertung
  17. Risikoklassifizierung
  18. Methoden und Stufen des Risikomanagements
  19. Grundprinzipien der Versicherungsklassifikation
  20. Versicherungspolice. Branchenklassifizierung
  21. Einteilung nach Organisationsform
  22. Einteilung nach Versicherungsarten
  23. Klassifizierung der Versicherung nach der Methode der Beteiligung an der Versicherungsgemeinschaft
  24. Gesetzliche Regelung des Versicherungswesens
  25. Staatliche Aufsicht über Versicherungstätigkeiten
  26. Zulassung von Versicherungstätigkeiten
  27. Versicherungsprämie (Beitrag)
  28. Versicherungstarif
  29. Konstruktion von Tarifen für die Versicherung von Sach- und anderen Risiken
  30. Berechnung der Versicherungstarife für Versicherungsarten der Lebensversicherung (versicherungsmathematische Berechnungen)
  31. Die Grundlage für die finanzielle Stabilität des Versicherers. Einnahmen und Ausgaben einer Versicherungsorganisation
  32. Versicherungsrückstellungen und Fonds der Versicherer
  33. RNP-Reserve
  34. Methoden zur Pauschalierung
  35. Schadenreserven (RZU, IBNR, RK)
  36. Schwankungen der Unrentabilität vorbehalten. Vorbehalt von vorbeugenden Maßnahmen
  37. Rücklagen der Lebensversicherung
  38. Methoden zur Berechnung der Prämienreserve für Lebensversicherungen
  39. Eigenkapital einer Versicherungsgesellschaft
  40. Anlagepolitik des Versicherers
  41. Anlage von Versicherungsrückstellungen
  42. Persönliche Versicherung. Lebensversicherung
  43. Unfall- und Krankenversicherung
  44. Grundlagen der Sachversicherung
  45. Organisation Sachversicherung
  46. Feuerversicherung (Feuerversicherung). Bürgerliche Sachversicherung
  47. Transportversicherung
  48. Gewerbliche Risikoversicherung
  49. Risikoversicherung für neue Geräte und Technik
  50. Haftpflichtversicherung. Zivilrechtliche Haftung der Fahrzeughalter
  51. Betriebshaftpflichtversicherung
  52. Haftpflichtversicherung für Hersteller von Waren. Berufshaftpflichtversicherung
  53. Haftpflichtversicherung für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus einem gewerblichen Darlehen. Andere Arten der Haftpflichtversicherung
  54. Das Wesen der Rückversicherung
  55. Arten der Rückversicherung. Rückversicherungsverträge
  56. Arten von Rückversicherungsverträgen
  57. Das Konzept und die Struktur des Versicherungsmarktes
  58. Mitglieder des Versicherungsmarktes. Versicherungsagenten
  59. Versicherungsmakler

1. DAS VERSICHERUNGSKONZEPT. VERSICHERUNGSFONDS

Versicherung ist ein Verhältnis zum Schutz der Vermögensinteressen natürlicher und juristischer Personen bei bestimmten Ereignissen (Versicherungsereignissen) auf Kosten von Geldmitteln, die aus den von ihnen gezahlten Versicherungsprämien (Versicherungsprämien) gebildet werden.

Die materielle Verkörperung der wirtschaftlichen Kategorie des Versicherungsschutzes ist Versicherungsfonds - eine Reihe zugewiesener (reservierter) natürlicher Reserven materieller Güter. Historisch gesehen war der Naturversicherungsfonds die erste Organisationsform der materiellen Verkörperung der ökonomischen Kategorie des Versicherungsschutzes.

Eine neue Qualität erhielt der Versicherungsfonds im Zusammenhang mit der Zuordnung einer bestimmten Ware - Geld - aus dem Warenumlauf.

Das Erscheinen des Geldes befreite den Versicherungsfonds von einer Menge technischer Unannehmlichkeiten, die mit seinem Naturstoffgehalt verbunden waren, und eröffnete ihm neue Möglichkeiten. Erstens konnten dank der monetären Form, in der auch der Versicherungsfonds zu gründen begann, seine Mittel schnell in jeden Gebrauchswert umgewandelt werden, der zum Ausgleich des eingetretenen Schadens erforderlich war. Die monetäre Form des Versicherungsfonds ermöglichte es ihm, sich von einem Element, das dem innerindustriellen Wirtschaftsumsatz diente, zu einem Mittel der Beeinflussung und Gewährleistung der Entwicklung des branchenübergreifenden Wirtschaftsumsatzes zu entwickeln.

Das Bedürfnis nach Versicherungsschutz, verwirklicht durch eine Person und eine Gesellschaft als Ganzes, bildete Versicherungsinteressen, durch die sich bestimmte Versicherungsverhältnisse herauszubilden begannen.

Der Inhalt der Versicherungsverhältnisse umfasste die Bildung und Verwendung der Mittel des Versicherungsfonds, unabhängig von der konkreten Form seiner Organisation.

Mit der Entwicklung der Gesellschaft erfuhren diese Beziehungen eine zivilrechtliche Konsolidierung, die es wiederum ermöglichte, sie mit juristischen Methoden zu regeln.

Ein starker Impuls für die Organisation des Versicherungsschutzes war die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Entwicklung der handwerklichen Produktion und die Ausgliederung des Gewerbes in eine selbständige Industrie. Das Wachstum der Städte, die Entwicklung der handwerklichen Produktion, der Handel, insbesondere der internationale Handel, der mit erhöhten Risiken und der Verwendung von Gelddarlehen verbunden ist, erforderten einen angemessenen Versicherungsschutz. In dieser Hinsicht waren Kredit und Versicherung eng miteinander verbunden. Die Versicherung des Eigentums des Kreditnehmers, das durch ein Darlehen besichert auf den Gläubiger übertragen wird (Marinekredite), hat eine besondere Gruppe von Fachleuten ins Leben gerufen - Versicherer oder Underwriter, in deren Händen die Ressourcen des Versicherungsfonds konzentriert waren. Die operative Verwaltung der Mittel des Versicherungsfonds durch die Versicherer erforderte objektiv, dass sie das Versicherungsrisiko auf der Grundlage der Analyse von Tatsachen und Umständen, ihrer Anhäufung, Verallgemeinerung und Systematisierung bewerteten.

2. WEGE DER BILDUNG VON VERSICHERUNGSMITTELN. WESEN DER VERSICHERUNG

Die Geschichte der Öffentlichkeitsarbeit hat drei Hauptformen der Organisation der Versicherungskasse entwickelt.

1. Zentralisierte Versicherungs-(Reserve-)Fonds, auf Kosten von Haushalts- und anderen öffentlichen Mitteln geschaffen. Der Zweck ihrer Gründung besteht darin, die Durchführung bestimmter Arten von Pflichtversicherungen, Entschädigungen für Schäden durch Naturkatastrophen und Großunfälle sicherzustellen. Die Bildung solcher Fonds erfolgt sowohl in Form von Sachleistungen als auch in bar. Staatliche Versicherungs-(Reserve-)Fonds stehen der Regierung zur Verfügung.

2. Selbstversicherung als System zur Erstellung und Nutzung von Versicherungsfonds durch Unternehmen und Personen. Das Risiko verbleibt in diesem Fall beim Versicherten selbst. In der Selbstversicherung werden dezentrale Sach- und Geldkassen gebildet. Sie sollen vorübergehende Schwierigkeiten bei den Aktivitäten einer einzelnen Organisation oder Einzelperson überwinden. Die Hauptquelle für die Bildung dezentraler Versicherungsfonds ist das Einkommen dieses Unternehmens oder dieser Person. Das Verfahren zur Verwendung der Mittel des Versicherungsfonds im Rahmen der Selbstversicherung ist in der Satzung einer Wirtschaftseinheit geregelt.

3. Versicherung richtig als System zur Bildung und Verwendung von Mitteln von Versicherungsorganisationen auf Kosten von Versicherungsprämien von Versicherungsinteressenten. Die Mittel dieser Kassen werden zum Ersatz des entstandenen Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen verwendet. Der Versicherungsfonds des Versicherers wird von einem großen Kreis seiner Teilnehmer gebildet, die als Versicherungsnehmer auftreten. Die Bildung des Fonds erfolgt dezentral, da die Versicherungsprämien von jedem Versicherten separat gezahlt werden. Es hat nur Geldform. Gleichzeitig wird der Verlust eines Versicherten auf alle Teilnehmer an der Gründung des Versicherungsfonds verteilt, was zu seiner großen Manövrierfähigkeit und Beschleunigung des Umsatzes von Versicherungsrückstellungen führt.

Essenz der Versicherung. Die Entschädigung für Schäden, die durch die Manifestation zerstörerischer Widersprüche aus dem Zusammenwirken der Kräfte der Natur und der Gesellschaft verursacht werden, führt zu der Notwendigkeit, bestimmte Beziehungen zwischen den Menschen herzustellen, um die zerstörerischen Folgen von Naturkatastrophen zu verhindern, zu überwinden und zu begrenzen. Diese objektiven Beziehungen der Menschen zur Gewährleistung eines kontinuierlichen und ungestörten Produktionsprozesses, zur Aufrechterhaltung der Stabilität und Nachhaltigkeit des erreichten Lebensstandards bilden die ökonomische Kategorie des Versicherungsschutzes.

3. EIGENSCHAFTEN UND FUNKTIONEN DER VERSICHERUNG

Spezifität wirtschaftliche Kategorie der Versicherung bestimmt folgende Zeichen: das Vorhandensein eines versicherten Risikos (und das Kriterium für seine Bewertung);

die zufällige Art des Beginns einer Naturkatastrophe oder einer anderen Manifestation der zerstörerischen Kräfte der Natur;

objektiver Schadensersatzbedarf;

- das Vorhandensein von Umverteilungsbeziehungen in Raum und Zeit;

Bildung der Versicherungsgemeinschaft aus den Versicherern und Versicherern;

- Darstellung des Schadens in Sach- oder Geldform;

Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung und Überwindung der Folgen eines bestimmten Ereignisses;

Rückzahlung von Versicherungsleistungen;

Selbstständigkeit der Versicherungstätigkeit.

Versicherungen entstanden und entwickelten sich aus dem wirtschaftlichen Bedürfnis heraus, eine Person und ihr Eigentum vor unfallbedingten Gefahren zu schützen. Trotz der zufälligen Natur einer Naturkatastrophe oder eines anderen zerstörerischen Ereignisses wurde es möglich, sie wissenschaftlich vorherzusagen. Es wurde mit hoher Sicherheit möglich, die mögliche Schadenshöhe in natürlicher und monetärer Form vorherzusagen. Dank wissenschaftlicher Weitsicht konnte der Versicherer bewusst Maßnahmen ergreifen, um die nachteiligen Folgen des Eintritts des versicherten Risikos zu verhindern. Vom Versicherer ergriffene Vorbeugungsmaßnahmen (dh die Verhinderung möglicher künftiger Schäden) ermöglichen es ihm, die Ressourcen des Versicherungsfonds zu optimieren und sie häufig als Investitionsquelle zu nutzen. Die Versicherung ist zu einer der spezifischen Formen des Versicherungsschutzes für die gesellschaftliche Produktion und die Organisation eines Versicherungsfonds geworden.

Versicherung - Dies ist eine Möglichkeit, Verluste einer natürlichen oder juristischen Person auszugleichen, indem sie auf viele Personen verteilt werden (Versicherungssumme). Schäden werden aus Mitteln des Versicherungsfonds ersetzt, der von der Versicherungsgesellschaft (Versicherer) verwaltet wird. Objektiver Versicherungsbedarf ist darauf zurückzuführen, dass Schäden manchmal durch zerstörerische Faktoren entstehen, die überhaupt nicht unter der Kontrolle einer Person stehen (elementare Naturgewalten), in jedem Fall ziehen sie keine zivilrechtliche Haftung nach sich. In einer solchen Situation kann es unmöglich sein, Schäden von irgendjemandem zurückzufordern, und sie "siedeln" sich im Eigentumsbereich des Opfers selbst an. Ein vorab eingerichteter Versicherungsfonds kann eine Schadensersatzquelle sein.

Versicherungsfunktionen. Das ökonomische Wesen der Versicherung entspricht ihren Funktionen und bringt die gesellschaftliche Bedeutung dieser Kategorie zum Ausdruck.

Die wichtigste ist riskant Funktion, da das Versicherungsrisiko als Schadenswahrscheinlichkeit in direktem Zusammenhang mit dem Hauptzweck der Versicherung steht, den Geschädigten finanziell zu helfen. Warnung Die Funktion zielt darauf ab, zu Lasten eines Teils des Versicherungsfonds Maßnahmen zur Verringerung des Versicherungsrisikos zu finanzieren. Einsparungen Funktion: beim Sparen von Versicherungssummen mit Hilfe der Lebensversicherung im Zusammenhang mit der Versicherungsbedürftigkeit des erzielten Familieneinkommens. Steuerung die Versicherungsfunktion sieht eine streng zielgerichtete Bildung und Verwendung des Versicherungsfonds vor.

4. VERSICHERUNG IN EINER MARKTWIRTSCHAFT

Der Übergang zur Marktwirtschaft sorgt für eine deutliche Zunahme der Rolle der Versicherung in der gesellschaftlichen Reproduktion, erweitert den Umfang der Versicherungsleistungen und die Entwicklung einer Alternative zur staatlichen Versicherung erheblich. Angesichts des kommandoadministrativen Systems zur Verwaltung der Volkswirtschaft, der dominierenden Rolle des Staatseigentums und der schwachen wirtschaftlichen Verantwortung der Manager und Arbeitskollektive für seine Sicherheit konnte die Versicherung ihren rechtmäßigen Platz in der Wirtschaft und in den sozialen Beziehungen nicht einnehmen.

Die Entwicklung der Marktverhältnisse, wenn der Warenproduzent beginnt, auf eigene Gefahr und Gefahr, nach eigenem Plan zu handeln und dafür die Verantwortung trägt, stärkt die Rolle und Bedeutung der Versicherung.

Gleichzeitig wird neben dem traditionellen Zweck – dem Schutz vor Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme etc.), zufälligen Ereignissen technischer und technologischer Natur (Brände, Unfälle, Explosionen etc.) – eine zunehmende Bedeutung von Versicherungen eingenommen Beginn des Schutzes bei Verlusten durch verschiedene kriminogene Phänomene (Diebstahl, Raub, Fahrzeugdiebstahl usw.). Unternehmen und Organisationen verschiedener Eigentumsformen, die Versicherer sind, haben das Bedürfnis, nicht nur Schäden zu ersetzen, die durch den Verlust oder die Beschädigung von Anlagevermögen und Betriebsmitteln verursacht werden, sondern auch wirtschaftliche (unternehmerische) Risiken. Heute ist es üblich, für diese Risiken zwei Hauptversicherungsbereiche zu unterscheiden: die Versicherung des Risikos direkter und indirekter Schäden. Zu direkt Als Verluste können beispielsweise Verluste aus entgangenem Gewinn, Verluste aus Anlagenstillstand aufgrund von Rohstoff-, Material- und Komponentenmangel, Streiks und sonstige sachliche Gründe gelten. indirekt Verluste sind entgangener Gewinn, Konkurs des Unternehmens usw.

Die Änderungen betreffen auch den Bereich der Vermögens- und Personenversicherung der Bürger, der in direktem Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung steht. Das Verhältnis von langfristigen und kurzfristigen Versicherungsverträgen, die Kombination von Risiko-, Vorsorge- und Sparversicherungsbedingungen, die Höhe der Bankverzinsung der Beitragsreserve aus Lebensversicherungsverträgen unter Berücksichtigung der Preisentwicklung und der Umsetzung von Anti- inflationäre Maßnahmen werden mit dem Übergang zur Marktwirtschaft zwangsläufig Gegenstand von Versicherungspolicen. Das Angebot an Versicherungsdienstleistungen nimmt zu. Allmählich bildete sich der Versicherungsmarkt. Vorrang haben freiwillige Versicherungen, wobei in bestimmten Bereichen Pflichtversicherungen beibehalten oder sogar eingeführt werden (z. B. Krankenversicherung, Militärunfallversicherung etc.).

In einer Marktwirtschaft sind Versicherungen einerseits ein Mittel zum Schutz des Unternehmens und des Wohlergehens von Menschen und andererseits eine einkommenschaffende Tätigkeit. Die Gewinnquellen einer Versicherungsorganisation sind Einkünfte aus Versicherungstätigkeiten, aus Investitionen vorübergehend freier Mittel in Produktionsgegenstände und nicht produzierende Tätigkeitsbereiche, Unternehmensanteile, Bankeinlagen, Wertpapiere usw.

5. VERSICHERT. VERSICHERER. VERSICHERTE PERSON. BEGÜNSTIGTER

Versichert anerkannt als juristische Personen und geschäftsfähige natürliche Personen, die Versicherungsverträge mit Versicherern abgeschlossen haben oder kraft Gesetzes Versicherungsnehmer sind.

Versicherungsnehmer haben das Recht, Versicherungsverträge mit Versicherern für Dritte zugunsten dieser (versicherte Personen) abzuschließen.

Versicherungsnehmer haben beim Abschluss von Versicherungsverträgen das Recht, natürliche oder juristische Personen (Begünstigte) zum Empfang von Versicherungsleistungen aus Versicherungsverträgen zu ernennen und diese auch nach eigenem Ermessen vor Eintritt eines Versicherungsfalles zu ersetzen.

Versicherer anerkannt als juristische Personen jeder Organisations- und Rechtsform, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen sind, die zur Ausübung von Versicherungstätigkeiten gegründet wurden (Versicherungsorganisationen und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) und gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren eine Lizenz zum Führen erhalten haben Versicherungstätigkeiten auf dem Gebiet der Russischen Föderation. Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation können Beschränkungen für die Niederlassung ausländischer juristischer Personen und ausländischer Staatsbürger von Versicherungsorganisationen auf dem Territorium der Russischen Föderation festlegen.

Gegenstand der unmittelbaren Tätigkeit der Versicherer können keine Produktions-, Handels-, Vermittlungs- und Banktätigkeiten sein.

Versicherte Person. Dies ist eine Person, in deren Leben ein Versicherungsfall eintreten sollte, der in direktem Zusammenhang mit ihrer Person oder ihren Lebensumständen steht (Personenversicherung) oder die Sicherheit ihrer Eigentumsrechte und ihres Eigentums betrifft (Sachversicherung).

In der Versicherung wird häufig die Konstruktion eines Vertrages zugunsten eines Dritten verwendet, bei dem nicht dem Vertragspartner – dem Versicherungsnehmer, sondern dem Dritten – ein eigenständiger Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme gegenüber dem Versicherer entsteht Party - Begünstigter. Der Versicherer kann Einwendungen wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer gegenüber einem Dritten erheben.

In den meisten Fällen sieht das Gesetz die Individualisierung des Begünstigten im Versicherungsvertrag vor. In der Regel wird für die Individualisierung des Begünstigten der Name der juristischen Person oder der Name des Bürgers angegeben, in einigen Fällen jedoch die Bedingungen, unter denen diese oder jene Person Begünstigter wird. Der Gesetzgeber weist insbesondere darauf hin, dass der Haftpflichtversicherungsvertrag für die Schadensverursachung zugunsten von Personen abgeschlossen wird, die einen solchen Schaden erleiden können.

Gleichzeitig kann der Begünstigte nicht durch eine andere Person ersetzt werden, nachdem er eine der Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag erfüllt oder beim Versicherer einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung oder der Versicherungssumme geltend gemacht hat.

6. VERSICHERUNGSAGENTUREN UND MAKLER. VERSICHERUNGSGEGENSTÄNDE. VERSICHERUNGSRISIKO, FALL, HÖHE, SCHADEN

Versicherungsagenten - Dies sind natürliche oder juristische Personen, die im Namen des Versicherers und in seinem Namen gemäß den erteilten Befugnissen handeln.

Versicherungsmakler - dies sind juristische oder als Unternehmer eingetragene natürliche Personen, die im eigenen Namen Versicherungsvermittlungstätigkeiten aufgrund von Weisungen des Versicherten oder Versicherers ausüben.

Objekte Versicherungen sind Vermögensinteressen, die der Gesetzgebung der Russischen Föderation nicht widersprechen und sich auf Folgendes beziehen:

- mit Leben, Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Renten des Versicherten oder der versicherten Person (Personenversicherung);

- bei Besitz, Nutzung, Verfügung von Sachen (Sachversicherung);

- mit Ersatz des von ihm verursachten Schadens an der Person oder am Eigentum einer natürlichen Person sowie des einer juristischen Person zugefügten Schadens (Haftpflichtversicherung) durch den Versicherten.

Versicherungsrisiko ist das erwartete Ereignis, für das eine Versicherung vorgesehen ist.

Ein Ereignis, das als versichertes Risiko betrachtet wird, muss Anzeichen für Wahrscheinlichkeit und Zufälligkeit seines Eintretens aufweisen.

Versichertes Ereignis ist ein im Versicherungsvertrag oder im Gesetz vorgesehenes eingetretenes Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer verpflichtet ist, eine Versicherungsleistung an den Versicherten, die versicherte Person, den Anspruchsberechtigten oder sonstige Dritte zu leisten.

Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag festgelegte oder gesetzlich festgelegte Geldbetrag, auf dessen Grundlage die Höhe der Versicherungsprämie und der Versicherungszahlung bestimmt wird, sofern der Vertrag oder die Rechtsakte der Russischen Föderation nichts anderes vorsehen.

Versicherter Schaden - dies sind die Kosten für den vollständig verlorenen oder wertgeminderten Teil des beschädigten Eigentums gemäß Versicherungsbeurteilung. Der dem Versicherten geschuldete Betrag wird als Versicherungsentschädigung (in der Personenversicherung - die Versicherungssumme) bezeichnet.

Versicherungssysteme. Versicherungsschutzsysteme sind Verfahren zur Berechnung der Versicherungsentschädigung gemäß den Versicherungsbedingungen.

Es gibt drei Systeme des Versicherungsschutzes:

proportionale Haftung;

erstes Risikosystem;

ultimative Verantwortung.

Proportionale Haftung: der an den versicherten Sachen entstandene Schaden wird im Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert der versicherten Sache ersetzt.

Erste Risikohaftung - alle Schäden innerhalb der Versicherungssumme voll ersetzt werden.

Haftung begrenzen - Verluste werden innerhalb festgelegter Grenzen ausgeglichen. In diesem Fall werden die anfängliche Höhe des zu ersetzenden Schadens und dessen Höchstwert bestimmt.

7. VERSICHERUNGSVEREINBARUNG. VERSICHERUNGSZERTIFIKAT

Versicherungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer, durch die sich der Versicherer verpflichtet, im Versicherungsfall eine Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer oder eine andere Person, zu deren Gunsten der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, zu leisten, und der Versicherungsnehmer sich verpflichtet Versicherungsprämien pünktlich zahlen.

Der Versicherungsvertrag kann auch andere Bedingungen enthalten, die von den Parteien vereinbart werden, und muss den allgemeinen Bedingungen für die Gültigkeit der Transaktion entsprechen, die in der Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

Zum Abschluss eines Versicherungsvertrages hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer einen schriftlichen Antrag in der vorgeschriebenen Form zu stellen oder den Abschluss eines Versicherungsvertrages in eindeutig zumutbarer Weise zu erklären.

Der Versicherungsvertrag tritt in Kraft, sobald der Versicherungsnehmer die erste Versicherungsprämie bezahlt, sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Der Abschluss eines Versicherungsvertrages kann durch einen Versicherungsschein (Police, Bescheinigung) bescheinigt werden, den der Versicherer dem Versicherungsnehmer mit beigefügter Versicherungsordnung übergibt.

Der Versicherungsschein muss enthalten:

Name des Dokuments;

Name, Anschrift und Bankverbindung des Versicherers;

- Nachname, Vorname, Vatersname oder Name des Versicherungsnehmers und seine Adresse;

Angabe des Versicherungsgegenstandes;

- die Höhe der Versicherungssumme;

Angabe des versicherten Risikos;

die Höhe der Versicherungsprämie, die Bedingungen und das Verfahren für ihre Zahlung;

Vertragslaufzeit;

das Verfahren zur Änderung und Kündigung des Vertrages;

andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen, einschließlich Ergänzungen zu den Versicherungsregeln oder Ausschlüsse davon;

Unterschriften der Parteien.

Gründe für die Verweigerung der Versicherungsleistung durch den Versicherer:

- vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers, der versicherten Person oder des Anspruchsberechtigten, die auf den Eintritt eines Versicherungsfalles abzielen;

- Begehung des Versicherungsnehmers oder der Person, zu deren Gunsten der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, eine vorsätzliche Straftat, die in unmittelbarem kausalen Zusammenhang mit dem Versicherungsfall steht;

- Mitteilung des Versicherten an den Versicherer vorsätzlich falscher Angaben zum Versicherungsgegenstand;

- Erhalt einer angemessenen Entschädigung für Schäden aus der Sachversicherung durch den Versicherten von der Person, die diesen Schaden verursacht hat;

- andere in Rechtsakten vorgesehene Fälle.

Die Bedingungen des Versicherungsvertrags können andere Gründe für die Ablehnung einer Versicherungsleistung vorsehen, wenn dies nicht den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation widerspricht.

Die Entscheidung, eine Versicherungsleistung abzulehnen, wird vom Versicherer getroffen und dem Versicherten unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt.

8. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERSICHERUNGSVERTRAGSPARTEIEN

Der Versicherer ist verpflichtet:

- den Versicherten mit den Versicherungsregeln vertraut machen;

- bei Maßnahmen des Versicherungsnehmers, die das Risiko eines Versicherungsfalls und die Höhe eines möglichen Schadens an den versicherten Sachen mindern, oder bei einer Erhöhung des tatsächlichen Wertes den Versicherungsvertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers neu zu verhandeln , unter Berücksichtigung dieser Umstände;

- im Versicherungsfall innerhalb der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Frist eine Versicherungsleistung zu leisten. Anderenfalls zahlt der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Geldstrafe in Höhe von 1 % der Höhe der Versicherungsleistung für jeden Verzugstag;

- die dem Versicherten im Versicherungsfall entstehenden Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung von Schäden an den versicherten Sachen zu erstatten, wenn die Erstattung dieser Aufwendungen nach den Versicherungsbestimmungen vorgesehen ist. Gleichzeitig sind die angegebenen Kosten in dem Teil, der die Höhe des verursachten Schadens übersteigt, nicht erstattungsfähig;

- keine Informationen über den Versicherten und seinen Vermögensstatus offenzulegen, es sei denn, dies ist in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen.

Pflichten des Versicherten:

- rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämien;

- Mitteilung an den Versicherer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages über alle dem Versicherungsnehmer bekannten Umstände, die für die Beurteilung des versicherten Risikos von Bedeutung sind, sowie über alle im Zusammenhang mit diesem Versicherungsgegenstand abgeschlossenen oder abzuschließenden Versicherungsverträge;

- Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung und Minderung von Schäden an den versicherten Sachen im Versicherungsfall;

- den Versicherer über den Eintritt eines versicherten Ereignisses innerhalb der im Versicherungsvertrag festgelegten Fristen zu informieren.

Der Versicherungsvertrag kann auch andere Pflichten der Parteien vorsehen.

In einigen Fällen kann der Ersatz des Versicherten im Versicherungsvertrag vorgesehen werden.

Der Vertrag legt das Verfahren und die Bedingungen fest Versicherungszahlung. Die Versicherungsleistung erfolgt durch den Versicherer nach Maßgabe des Versicherungsvertrages oder des Gesetzes auf Grund des Antrages des Versicherten und des Versicherungsscheines (Notfallschein). Das Versicherungsgesetz wird vom Versicherer oder einer von ihm bevollmächtigten Person erstellt. Erforderlichenfalls fordert der Versicherer Informationen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall bei Strafverfolgungsbehörden, Banken, medizinischen Einrichtungen und anderen Unternehmen, Institutionen und Organisationen an, die Informationen über die Umstände des Versicherungsfalls haben, und hat auch das Recht, die Ursachen und Ursachen unabhängig zu ermitteln Umstände des Versicherungsfalls.

Juristische Personen sind verpflichtet, Versicherern auf deren Verlangen Auskunft über den Versicherungsfall zu erteilen, einschließlich Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen. Gleichzeitig sind die Versicherer für ihre Offenlegung in jeglicher Form verantwortlich, mit Ausnahme der Fälle, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

9. BEENDIGUNG DES VERSICHERUNGSVERTRAGS

Die Beendigung des Versicherungsvertrages erfolgt in folgenden Fällen:

- Verfallsdatum;

- vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Versicherten gegenüber dem Versicherten aus dem Vertrag;

- Nichtzahlung von Versicherungsprämien durch den Versicherten innerhalb der vertraglich festgelegten Bedingungen;

- Liquidation des Versicherten, der eine juristische Person ist, oder Tod des Versicherten, der eine natürliche Person ist, wenn der Vertrag in diesen Fällen keinen Ersatz des Versicherten vorsieht;

- Liquidation des Versicherers gemäß dem durch die Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation festgelegten Verfahren;

- Erlass einer gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung des Versicherungsvertrags als ungültig;

- in anderen Fällen, die in den Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation vorgesehen sind.

Der Versicherungsvertrag kann auf Wunsch des Versicherten oder des Versicherers vorzeitig beendet werden, wenn die Bedingungen des Versicherungsvertrags dies vorsehen, sowie durch Vereinbarung der Parteien. Die Parteien sind verpflichtet, einander die Absicht, den Versicherungsvertrag vorzeitig zu kündigen, mindestens 30 Tage vor dem voraussichtlichen Datum der Beendigung des Versicherungsvertrags mitzuteilen, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages auf Wunsch des Versicherungsnehmers erstattet ihm der Versicherer die Versicherungsprämien für die noch nicht abgelaufene Vertragsdauer abzüglich der entstandenen Kosten; Beruht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf einer Verletzung der Versicherungsvorschriften durch den Versicherer, so erstattet dieser dem Versicherungsnehmer die von ihm gezahlten Versicherungsprämien vollständig zurück. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages auf Wunsch des Versicherers erstattet dieser dem Versicherungsnehmer die von ihm gezahlten Versicherungsprämien vollständig zurück; Beruht der Anspruch des Versicherers auf der Nichteinhaltung der Versicherungsvorschriften durch den Versicherten, so erstattet er dem Versicherten die Versicherungsprämien für die noch nicht abgelaufene Vertragsdauer abzüglich der entstandenen Kosten.

Der Versicherungsvertrag wird berücksichtigt ungültig ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses in Fällen, die durch die Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

Auch der Versicherungsvertrag wird ungültig in Fällen von:

- wenn sie nach dem Versicherungsfall abgeschlossen wird;

- wenn es sich bei dem Versicherungsgegenstand um ein aufgrund rechtskräftiger Gerichtsentscheidung beschlagnahmtes Vermögen handelt.

Der Versicherungsvertrag wird vom Gericht, Schieds- oder Schiedsgericht für ungültig erklärt.

10. SCHADENSERLAUF DER VERSICHERTEN SUMME

Diese Kennzahl drückt die Schadenswahrscheinlichkeit in Form des Anteils an der Gesamtversicherungssumme aus, der dem Versicherungsbestand für die Tarifperiode aufgrund des Eintritts eines Versicherungsfalles und Schadensersatz entzogen wird.

Die Unrentabilität der Versicherungssumme wird dadurch beeinträchtigt drei Faktoren die üblicherweise Elemente der Unrentabilität genannt werden:

1. Häufigkeit der Versicherungsfälle:

S:A.

2. Die Verwüstung eines Versicherungsfalls (die durchschnittliche Anzahl der von einem Versicherungsfall betroffenen Gegenstände):

D:C.

3. Risikoquote – das Verhältnis der durchschnittlichen Versicherungsentschädigung für ein beschädigtes Objekt zur durchschnittlichen Höhe eines versicherten Objekts. Bei Teilschäden gibt sie den durchschnittlichen Schadensgrad an einem Objekt an:

F×A/D×B,

wobei A die Anzahl der versicherten Gegenstände ist; B - Versicherungssumme der versicherten Gegenstände; D ist die Anzahl der betroffenen Objekte; F - die Höhe der gezahlten Versicherungsentschädigung.

Also:

Q = C/A × D/C × (F × A)/(D × B) = F/B,

wobei C die Anzahl der versicherten Ereignisse ist; Q - Schadenquote der Versicherungssumme.

11. VERSICHERUNGSSCHADENSERSATZ

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses tritt der Mechanismus des Versicherungsvertrages in Kraft, um die Höhe der Entschädigung zu bestimmen und an den Versicherten oder einen Dritten, zu dessen Gunsten der Vertrag abgeschlossen wird, auszuzahlen. Versichertes Ereignis ist ein im Versicherungsvertrag oder im Gesetz vorgesehenes eingetretenes Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer verpflichtet ist, eine Versicherungsleistung an den Versicherten, die versicherte Person, den Anspruchsberechtigten oder sonstige Dritte zu leisten.

Bei einem Versicherungsfall mit Sachen erfolgt die Versicherungsleistung in Form einer Versicherungsentschädigung, bei einem Versicherungsfall mit der Identität des Versicherten oder eines Dritten – in Form eines Versicherungsschutzes.

Versicherungsentschädigung die Höhe des unmittelbaren Schadens am versicherten Eigentum des Versicherten oder eines Dritten im Versicherungsfall nicht überschreiten, es sei denn, der Versicherungsvertrag sieht die Zahlung einer Versicherungsentschädigung in bestimmter Höhe vor.

Ist die Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert der Sachen, so ermäßigt sich die Versicherungsleistung im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert der Sachen, sofern die Versicherungsbedingungen nichts anderes vorsehen Vertrag.

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern Sachversicherungsverträge abgeschlossen hat, deren Summe den Gesamtversicherungswert der Sache übersteigt (Doppelversicherung), darf die Versicherungsentschädigung, die er von allen Versicherern für die Versicherung dieser Sache erhält, deren Versicherungswert nicht übersteigen. Gleichzeitig zahlt jeder der Versicherer eine Versicherungsentschädigung in Höhe des Verhältnisses der Versicherungssumme aus dem von ihm abgeschlossenen Vertrag zur Gesamtsumme aus allen von diesem Versicherten abgeschlossenen Versicherungsverträgen für das bezeichnete Objekt.

Die Bedingungen des Versicherungsvertrages können die Ersetzung der Versicherungsleistung durch einen Sachschadensersatz in Höhe der Versicherungsentschädigung vorsehen.

Versicherungsschutz wird dem Versicherten oder einem Dritten gewährt, unabhängig von den Beträgen, die ihm aus anderen Versicherungsverträgen sowie aus der Sozialversicherung, der Sozialversicherung und zum Schadensersatz zustehen. Gleichzeitig wird der Versicherungsschutz für Personenversicherungen, die dem Begünstigten im Todesfall des Versicherten zustehen, nicht in die Zusammensetzung des Erbvermögens einbezogen.

Die Hauptpflicht des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag ist die Durchführung der Versicherungsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalles.

Der Versicherer ist verpflichtet:

- im Versicherungsfall innerhalb der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Frist eine Versicherungsleistung zu leisten;

- dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Aufwendungen zu ersetzen, die zur Abwendung oder Minderung von Schäden an den versicherten Sachen entstanden sind, soweit diese zur Erfüllung der Weisungen des Versicherers erforderlich waren oder getätigt wurden.

12. SCHÄDEN UND ZAHLUNG VON VERSICHERUNGSENTSCHÄDIGUNGEN. FESTSTELLUNG DES VERSICHERUNGSFALLES

Feststellung der Schadenshöhe durch den Versicherer und Zahlung der Versicherungsentschädigung umfasst drei Stufen:

Feststellung des Versicherungsfalls;

Feststellung der Schadenshöhe, Versicherungsleistung und Erstellung eines Aktes über einen Versicherungsfall (Versicherungsakt);

Versicherungszahlung.

Feststellung des Versicherungsfalls. Eine der wichtigsten Pflichten des Versicherten (Begünstigten) bei Sachbeschädigung, -zerstörung oder -diebstahl ist die rechtzeitige Antragstellung für einen Versicherungsfall. Die Versicherungsbedingungen verpflichten den Versicherten, den Verlust oder die Beschädigung von Sachen zu melden, in der Regel innerhalb von 1-3 Tagen, wenn diese Frist verletzt wurde, stellt der Versicherer die Gründe für die Verzögerung fest.

Nach Erhalt des Antrags des Versicherten, aus dem hervorgeht, wann, wo, unter welchen Umständen und welche Sachen verloren oder beschädigt wurden, wird die Übereinstimmung der gemachten Angaben mit den Bedingungen des Versicherungsvertrages geprüft. Diese Prüfung dient der Feststellung, ob es sich um einen Versicherungsfall handelt, bei dessen Eintritt der Versicherer zur Leistung einer Versicherungsleistung verpflichtet ist.

Zunächst müssen Sie einstellen ob das Eigentum zum Zeitpunkt des Ereignisses versichert war. Darauf sollte besonders geachtet werden, da der Vertrag möglicherweise noch nicht in Kraft getreten ist.

Als nächstes sollten Sie prüfen, ob das eingetretene Ereignis (z. B. die Zerstörung von Eigentum durch ein Erdbeben) in den Geltungsbereich der Versicherungspflicht aufgenommen wurde, d. h. in die Liste der Naturkatastrophen und anderer Gefahren (Risiken), gegen die Versicherung ist vorgesehen. Tatsache und Ursache des Ereignisses, durch das der Schaden verursacht wurde, müssen bestätigt werden erforderliche Dokumente von relevanten Organisationen.

War das eingetretene Ereignis im Versicherungsvertrag nicht vorgesehen, handelt es sich nicht um einen Versicherungsfall und der Versicherer ist von der Verpflichtung zum Ersatz des verursachten Schadens befreit.

Es ist auch sehr wichtig den Ort des Sachschadens mit seinem Standort vergleichen (Einsatzgebiet), das der Versicherte bei Abschluss des Versicherungsvertrages angegeben hat. Normalerweise haftet die Versicherungsgesellschaft unabhängig vom Standort der Immobilie, jedoch in Bezug auf bestimmte Arten von Immobilien (Eigentum, das der Versicherte im Rahmen eines Immobilienmietvertrags erhält, von anderen Organisationen, der Öffentlichkeit, Haushaltseigentum usw.), Der Verlust oder die Beschädigung von Sachen wird nur an den Stellen als Versicherungsfall anerkannt, die im Versicherungsantrag und im Versicherungsschein (Police) angegeben sind.

Gleichzeitig muss der Versicherte bei der Antragstellung beim Versicherer einen Zahlungsantrag stellen Ihr Interesse an der Immobilie nachweisen, die zerstört oder beschädigt wurde (Handelskonnossemente für den Versand und Empfang von Fracht, Eintragungen in Eigentumsregister).

13. SCHADENSHÖHE, VERSICHERUNGSZAHLUNG UND VORBEREITUNG EINES VERSICHERUNGSFALLES

Erkennt der Versicherer das Ereignis als Versicherungsfall an, wird auf Antrag des Versicherungsnehmers ein Versicherungsanspruch gestellt Akt der etablierten Form über den Verlust (Beschädigung) der versicherten Sachen. Eine Versicherungsurkunde wird nicht erstellt, wenn bei der Antragsprüfung festgestellt wird, dass der Sachschaden nicht durch einen Versicherungsfall eingetreten ist oder wegen Verspätung der Anzeige nicht möglich ist Tatsache und Ursache des Sachschadens sowie die Schadenshöhe festzustellen. In diesem Fall sind es der Versicherer und der Versicherungsnehmer Freiformdokument, die nur die Gründe für die Nichterarbeitung des genannten Rechtsakts angeben.

In Übereinstimmung mit den Regeln der Versicherung Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, spätestens nach 3 Tagen mit der Ausarbeitung des Gesetzes zu beginnen und diese Arbeit innerhalb von 5-10 Tagen abzuschließen ab Eingang des Antrags des Versicherten (Begünstigten). Das Gesetz enthält Informationen über das zerstörte (beschädigte) Eigentum und seine Überreste, und die Anhänge zum Gesetz enthalten Berechnungen zur Höhe des Schadens und der Versicherungsentschädigung.

In der Regel werden die Menge und der Wert des zum Zeitpunkt der Katastrophe verfügbaren Eigentums anhand von Buchhaltungs- und Berichtsdaten sowie anhand von Hauptbelegen und Ausgabendokumenten (Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Frachtbriefe usw.), Bestandsbilanzen nicht verwendeter Materialien ermittelt .

Bei Vernichtung von Geschäftsbüchern, Karten, Primärdokumenten wird der Wert der Sachen zum Zeitpunkt des Schadensfalls (Feuer etc.) anhand von ordnungsgemäß genehmigten Inventarberichten materiell verantwortlicher Personen ermittelt, die im Zusammenhang mit dem Versicherten erstellt wurden Veranstaltung.

In manchen Fällen kann die Menge und der Wert des Eigentums zum Zeitpunkt der Katastrophe auch rechnerisch bestimmt werden, d. h. durch die Anzahl und Größe der Container, durch die Anzahl der Eigentumsreste, basierend auf dem Volumen der Räumlichkeiten, in denen das Eigentum gefunden wurde usw. In jedem Fall sollte die Schadenshöhe jedoch nicht den Wert des Eigentums umfassen, dessen Vorhandensein zum Zeitpunkt des Brandes nicht durch Primärdokumente oder Dokumente nachgewiesen wurde, die nach Besichtigung der Überreste erstellt wurden Eigentum und den Ort des Versicherungsfalls.

Totalschaden für die Versicherung von Sach- und anderen Risiken wird durch die Formel bestimmt:

Y \uXNUMXd P × I + C × T,

wobei Y die Schadenshöhe ist; P - der Wert der Immobilie gemäß der Versicherungsbewertung; I - die Höhe der Wertminderung des Eigentums zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls; C - Kosten für die Rettung und Ordnung des Eigentums; T - die Kosten für baustoffgeeignete Rückstände.

14. VERSICHERUNGSZAHLUNG

Versicherungsentschädigung wird eingezahlt in den Versicherungsbedingungen festgelegten Zeitraum nachdem die Versicherungsgesellschaft alle erforderlichen Unterlagen erhalten und ein Versicherungsgesetz (Unfallbescheinigung) erstellt hat.

Insbesondere werden bei einem Lebensversicherungsvertrag eine Versicherungsprämienzahlungsdauer, eine Wartefrist und eine Versicherungsleistungsdauer unterschieden.

Zahlungsfrist der Versicherungsprämie - dies ist der im Lebensversicherungsvertrag festgelegte Zeitraum, während dessen der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die im Vertrag festgelegte Versicherungsprämie zu zahlen. Gleichzeitig kann sie in einer Summe oder in Raten innerhalb der im Versicherungsvertrag festgelegten Frist gezahlt werden, einschließlich bis zum Zeitpunkt des Ereignisses (möglicher Versicherungsfall), bei dessen Eintritt der Versicherer versicherungspflichtig wird .

Wartezeit wird in Lebensversicherungsverträgen festgelegt, die unter der Bedingung abgeschlossen werden, dass die versicherte Person bis zu dem im Versicherungsvertrag festgelegten Zeitraum lebt, und stellt den Zeitraum zwischen der vollständigen Erfüllung der Versicherungsprämienverpflichtungen durch den Versicherungsnehmer und dem Beginn des Zeitraums dar Versicherungsleistungen.

Zeitraum der Versicherungsleistungen - dies ist der Zeitraum, in dem die Versicherungspflichten des Versicherers entstehen und erfüllt werden. Diese Frist wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Die Höhe der Versicherungsleistung kann als Einmalbetrag oder in Form einer Versicherungsrente gezahlt werden: dringend oder lebenslang.

Bei Zahlungsverzug durch Verschulden des Versicherers hat dieser dem Versicherungsnehmer eine Strafe in Höhe von 1 % der zu zahlenden Versicherungsentschädigung für jeden Verzugstag zu zahlen. Die Höhe der Versicherungsentschädigung wird vom Versicherer bargeldlos auf das Abrechnungskonto des Versicherten überwiesen und kann bei Privatpersonen bar ausbezahlt werden.

Alle Akten, Berechnungen und sonstigen Dokumente, auf deren Grundlage die Versicherungsentschädigung gezahlt wird, werden mit dem entsprechenden Stempel des Versicherers, der das Datum der Zahlung angibt, entwertet. Werden in den Unterlagen Korrekturen vorgenommen, sind diese zu spezifizieren, von den Personen, die diese Unterlagen erstellt haben, zu beglaubigen und mit dem Siegel des Versicherers zu versiegeln.

Wird nach Zahlung der Versicherungsentschädigung das gestohlene Eigentum gefunden, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer die dafür erhaltene Versicherungsentschädigung zurückzugeben, abzüglich der Kosten für die notwendigen Reparaturen oder der mit dem Diebstahl verbundenen Kosten der Instandsetzung. Falls die Versicherungsentschädigung nicht innerhalb der festgelegten Frist zurückgezahlt wird, sollte der Versicherer einen Anspruch gemäß dem festgelegten Verfahren geltend machen.

Wie Sie wissen, überträgt der Versicherer, der die Versicherungsentschädigung bezahlt hat, im Rahmen dieser Summe den Anspruch, den der Versicherte gegen die für den verursachten Schaden verantwortliche Person hat. Ist daher die für den Schaden verantwortliche Person in den Unterlagen der zuständigen Behörden angegeben, kann der Versicherer im Wege des Regresses Ansprüche gegen diese Person geltend machen.

15. VERSICHERTES RISIKO

Versicherungsrisiko ist ein erwartetes Ereignis, bei dessen Eintritt eine Versicherung durchgeführt wird, d. h. das Risiko ist Versicherungsgegenstand. Ein Ereignis, das als versichertes Risiko betrachtet wird, muss Anzeichen für Wahrscheinlichkeit und Zufälligkeit seines Eintretens aufweisen.

Risiken in der Versicherung sollten in mehreren Aspekten berücksichtigt werden:

- als ein bestimmtes Phänomen oder eine Reihe von Phänomenen (ein Ereignis oder eine Reihe von Ereignissen), bei deren Eintritt Zahlungen aus dem zuvor gebildeten zentralen Versicherungsfonds in Form von Sachleistungen oder in bar geleistet werden;

- im Zusammenhang mit einem bestimmten versicherten Objekt. Ein Ereignis oder eine Reihe von Ereignissen wird nicht abstrakt für sich betrachtet – sie sollten mit dem zur Versicherung akzeptierten Objekt korreliert werden, bei dem das Risiko realisiert wird. Jedes Risiko hat ein bestimmtes Objekt der Manifestation. Mit diesem Objekt ist in unseren Augen Risiko verbunden. In Bezug auf das Objekt werden Risikofaktoren jeweils manifestiert und untersucht. Die Analyse der erhaltenen Informationen in Kombination mit anderen Maßnahmen ermöglicht es, die negativen Folgen der Umsetzung (Umsetzung) des Risikos zu verhindern oder erheblich zu reduzieren;

- das Risiko mit der Wahrscheinlichkeit der Zerstörung oder Beschädigung des zur Versicherung übernommenen Gegenstandes verbunden ist. Die Wahrscheinlichkeit dient als Maß für die objektive Möglichkeit des Eintretens eines bestimmten Ereignisses oder einer Reihe von Ereignissen, die eine schädliche Wirkung haben. Jede Wahrscheinlichkeit kann als echter Bruch ausgedrückt werden. Mit einer Wahrscheinlichkeit gleich Null kann argumentiert werden, dass dieses Ereignis unmöglich ist. Bei einer Wahrscheinlichkeit von eins gibt es eine 100%ige Garantie, dass das Ereignis eintritt. Je geringer die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos, desto einfacher und günstiger lässt sich dessen Versicherung abschließen.

Versicherungen sind durch objektive und subjektive Wahrscheinlichkeiten gekennzeichnet. Zielsetzung Wahrscheinlichkeit spiegelt die Gesetzmäßigkeiten wider, die Phänomenen und Objekten in ihrer objektiven Realität innewohnen. subjektiv spiegelt Unfälle wider, die eine objektive Herangehensweise an die Realität ignorieren und die objektiven Gesetze der Natur und der Gesellschaft leugnen oder nicht berücksichtigen.

Darüber hinaus kann das Risiko auch durch dargestellt werden logisch Wahrscheinlichkeit, die auf der Kenntnis der Natur- und Gesellschaftsgesetze mit Hilfe logischer Methoden beruht. Die logische Wahrscheinlichkeit wird bei der Entwicklung und Einführung neuer Versicherungsarten verwendet, die keine oder fast keine Informationsbasis für eine vorläufige Beobachtung der Bevölkerung haben.

Wenn der Einführung einer neuen Versicherungsart eine vorläufige Erhebung und Analyse statistischer Daten mit dem mathematischen Apparat des Gesetzes der großen Zahlen vorausgegangen ist, wird sich das Ergebnis widerspiegeln statistisch Wahrscheinlichkeit.

Die Risikoanalyse ermöglicht es Ihnen, sie zu unterteilen zwei große Gruppen: Versicherung und Nichtversicherung (nicht im Versicherungsvertrag eingeschlossen). Die Liste der Versicherungsrisiken ist das Volumen der Versicherungspflicht gemäß dem Versicherungsvertrag. Sie wird anhand der Versicherungssumme des Vertrages ausgedrückt. Der monetäre Preis des Risikos ist der Zollsatz.

16. ARTEN VON RISIKEN UND IHRE BEWERTUNG

In der Versicherungspraxis werden verschiedene Methoden zur Risikobeurteilung eingesetzt.

Methode der individuellen Bewertung gilt nur für Risiken, die nicht mit der durchschnittlichen Risikoart vergleichbar sind. Der Versicherer trifft eine willkürliche Beurteilung, die seine berufliche Erfahrung und seine subjektive Meinung widerspiegelt.

für Mittelwertmethode Charakteristisch ist die Einteilung einzelner Risikogruppen in Untergruppen. Damit wird eine analytische Grundlage für die Bestimmung der Größe nach Risikomerkmalen (zB Buchwert des Versicherungsobjekts, Gesamtproduktionskapazität, Art des technologischen Zyklus etc.) geschaffen.

Prozentmethode stellt eine Reihe von Abschlägen und Zuschlägen (Aufschlägen) auf die verfügbare analytische Basis dar, abhängig von möglichen positiven und negativen Abweichungen von der durchschnittlichen Risikoart.

Eine der schwierigsten Aufgaben für einen Versicherer ist es, seine Tarifpolitik an prognostizierten Trends der Risikoentwicklung anzupassen. Um sie in diesem Versicherungsaggregat beurteilen zu können, ist es besonders wichtig, verlässliche Informationen zu haben.

Bei der Risikobewertung wird unterschieden: Typen: 1) versicherbare Risiken; 2) nicht versicherbare Risiken; 3) günstige und ungünstige Risiken; 4) technisches Risiko des Versicherers.

Versicherungsrisiken. Die größte Gruppe bilden die versicherbaren Risiken. Das versicherte Risiko ist ein Risiko, das anhand der Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls und des quantitativen Ausmaßes eines möglichen Schadens bewertet werden kann.

Die wichtigsten Kriterien, um das Risiko als versichert zu betrachten:

- das Risiko, das in den Haftungsbereich des Versicherers fällt, muss möglich sein;

Das Risiko muss zufällig sein. Der Gegenstand, in Bezug auf den das Versicherungsrechtsverhältnis entsteht, ist durch eine instabile, vorübergehende Art der Verbindung gekennzeichnet und darf keiner Gefahr ausgesetzt werden, die dem Versicherer oder dem Eigentümer des Versicherungsgegenstands im Voraus bekannt ist;

- Das zufällige Auftreten dieses Risikos sollte mit der Masse homogener Objekte korreliert werden. Zu diesem Zweck wird eine entsprechende statistische Beobachtung organisiert, deren Datenanalyse es ermöglicht, eine der Prognose angemessene Versicherungsprämie zu ermitteln;

- der Eintritt eines Versicherungsfalles, ausgedrückt in der Verwirklichung des Risikos, nicht mit dem Willen des Versicherten oder eines anderen Beteiligten in Verbindung gebracht werden darf;

- der Eintritt des Versicherungsfalles zeitlich und räumlich unbekannt ist;

- Ein Versicherungsfall sollte nicht das Ausmaß einer großen Katastrophe haben, d. h. er sollte nicht viele Objekte innerhalb eines großen Versicherungskollektivs erfassen und Massenschäden verursachen;

- die nachteiligen Folgen der Verwirklichung des Risikos müssen objektiv beurteilt werden: Sie müssen groß genug sein und die Interessen der Versicherten (Versicherungsinteressen) berühren.

17. RISIKOKLASSIFIZIERUNG

Je nach Haftungshöhe des Versicherers werden Risiken in Einzel- und Universalrisiken eingeteilt. Zum Beispiel, individuell Das Risiko wird im Versicherungsvertrag für ein Meisterwerk der Malerei während des Transports und der Exposition bei Vandalismushandlungen in Bezug darauf ausgedrückt. universal Das Risiko, das bei den meisten Sachversicherungsverträgen im Haftungsbereich des Versicherers enthalten ist, ist Diebstahl.

Eine spezielle Gruppe besteht aus spezifischen Risiken: anomal und katastrophal.

Anomalie: deren Wert es nicht erlaubt, die betreffenden Objekte bestimmten Gruppen der Versicherungspopulation zuzuordnen. Anormale Risiken sind höher und niedriger als normal. Unter dem Normalwert liegende Risiken sind für den Versicherer günstig und fallen unter die normalen Bedingungen des Versicherungsvertrags. Ein höheres Risiko als normal ist für den Versicherer nicht immer günstig und wird durch die besonderen Bedingungen des Versicherungsvertrags abgedeckt.

Katastrophal Risiken stellen eine bedeutende Gruppe dar, die eine Vielzahl von versicherten Objekten oder Versicherungsnehmern umfasst und in besonders großem Umfang erhebliche Schäden verursacht. Nach der internationalen Klassifikation werden Katastrophenrisiken in endemische (lokale) Risiken (die unter dem Einfluss meteorologischer Faktoren und Bedingungen auftreten) und Risiken unter dem Einfluss der Landqualität (z. B. Bodenerosion) unterteilt.

Von herausragender Bedeutung für die Arbeit des Versicherers ist die Definition von objektiven und subjektiven Risiken. Zielsetzung - die schädliche Wirkung unkontrollierter Naturgewalten und anderer Unfälle auf die Versicherungsgegenstände zum Ausdruck bringen, nicht vom Willen und Bewusstsein einer Person abhängen. Subjektiv - beruhen auf der Verweigerung oder Unkenntnis einer objektiven Annäherung an die Realität; sind mit unzureichender Kenntnis der umgebenden Welt in der objektiven Realität verbunden, hängen vom Willen und Bewusstsein einer Person ab.

Bei der allgemeinen Einstufung von Risiken ist es üblich, zwischen Umwelt-, Transport-, Politik- und Sonderrisiken zu unterscheiden.

Umwelt Risiken sind mit Umweltverschmutzung verbunden und resultieren aus der transformativen menschlichen Aktivität im Prozess der Aneignung materieller Güter. Bestimmte Versicherungsinteressen aufgrund von Umweltrisiken haben zur Schaffung einer eigenständigen Versicherungsart geführt, die diesen Interessen gerecht wird.

Transport: werden in Kasko- und Ladungsrisiken unterteilt. Risiken Casco beinhalten die Versicherung von Luft-, See- und Flussschiffen, Schienenfahrzeugen und Autos während der Bewegung, des Parkens (Stillstands) und der Reparatur, Fracht - Versicherung von Gütern, die per Luft-, See-, Fluss-, Schienen- und Straßentransport transportiert werden.

Politisch Risiken sind mit völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden, mit Aktivitäten oder Handlungen von Regierungen fremder Staaten gegenüber einem bestimmten souveränen Staat oder seinen Bürgern. besondere Risiken beinhalten die Transportversicherung von besonders wertvollen Gütern (Edelsteine, Kunstgegenstände, Bargeld).

18. RISIKOMANAGEMENT

Risikomanagement in der Versicherung wird durchgeführt in zwei Stufen:

- vorbereitend, bei dem die Merkmale und Wahrscheinlichkeiten des Risikos verglichen werden, das sich aus seiner Analyse und Bewertung ergibt. In diesem Stadium wird eine Alternative identifiziert, bei der das Ausmaß des Risikos sozial akzeptabel bleibt. Es werden Prioritäten gesetzt, d. h. es wird eine Reihe von Problemen und Themen identifiziert, die vorrangig behandelt werden müssen. Somit wird es möglich, die verfügbaren Optionen nach dem Prinzip der Akzeptanz des darin enthaltenen Risikos einzustufen: das Risiko ist vollständig akzeptabel, teilweise akzeptabel, überhaupt nicht akzeptabel;

- die Auswahl spezifischer Maßnahmen, die zur Beseitigung oder Minimierung möglicher negativer Folgen des Risikos beitragen. Diese Phase umfasst die Entwicklung von organisatorischen und betrieblichen Verfahren mit präventivem Charakter. Für den Versicherer kann diese Phase in der Vorbereitung und Ausgabe konkreter Empfehlungen an Personen bestehen, die riskante Entscheidungen treffen oder umsetzen.

Eine der Optionen für Verfahren und Maßnahmen, die es ermöglichen, in einer Risikosituation rechtzeitig auf die negativen Folgen von Aktivitäten zu reagieren, ist eine speziell entwickelte Situationsplan, mit Vorschriften für das, was jede Person in einer bestimmten Situation tun sollte, und einer Beschreibung der erwarteten Konsequenzen. Auf der Grundlage eines Situationsplans erhalten Personen, die riskante Entscheidungen treffen, die Möglichkeit, unter widrigen Bedingungen schnell zu handeln, und werden besser darauf vorbereitet, in unvorhergesehenen Situationen zu handeln.

Beim Risikomanagement achtet der Versicherer auf den rechtlichen Aspekt. Die rechtliche Unterstützung besteht in der Entwicklung und Verabschiedung von Gesetzen und Vorschriften, die das Risiko minimieren oder begrenzen. Die Handlungen sollten die Frage widerspiegeln, wann und unter welchen Bedingungen das Risiko gerechtfertigt, rechtmäßig und zweckmäßig ist.

In der Praxis kann Folgendes verwendet werden Hauptelemente des Managementsystems in Risikosituationen:

- Identifizierung von Risikoalternativen, deren Zulassung nur im Rahmen eines sozialverträglichen Maßes;

- Ausarbeitung spezifischer Empfehlungen zur Beseitigung oder Minimierung möglicher negativer Folgen des Risikos;

- Erstellung spezieller Pläne, die es Personen, die Entscheidungen mit Risiko umsetzen oder diesen Prozess steuern, ermöglichen, in einer kritischen Situation optimal zu handeln;

- Ausarbeitung und Verabschiedung normativer Akte, die zur Umsetzung der gewählten Alternative beitragen;

- Berücksichtigung der psychologischen Wahrnehmung riskanter Entscheidungen und Programme.

19. METHODEN UND STUFEN DES RISIKOMANAGEMENTS

Ausgehend von den Vorgaben der genannten Theorie hat sich die soziale Praxis entwickelt Vier Methoden des Risikomanagements: Abschaffung, Schadenverhütung und -kontrolle, Versicherung, Übernahme.

Abschaffung ist ein Versuch, Risiken zu eliminieren. Für den Einzelnen bedeutet dies nicht rauchen, fliegen usw.; Für das Unternehmen bedeutet dies, dass bei der Freigabe eines Produkts zum Verkauf sorgfältig überlegt werden muss, wie dessen Verwendung sicher gestaltet werden kann. Die Stornierung ist ein wirksames Mittel, um Verluste zu vermeiden. Das Problem ist, dass das Eliminieren von Risiken den Gewinn eliminiert.

Verlustprävention und -kontrolle äußern sich in Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts von Versicherungsfällen und zur Begrenzung der Schadenhöhe im Schadenfall.

Versicherung In Bezug auf das Risikomanagement bedeutet dies einen Prozess, bei dem eine Gruppe von natürlichen und juristischen Personen, die der gleichen Art von Risiken ausgesetzt sind, in ein Unternehmen investiert, dessen Mitglieder im Falle von Verlusten entschädigt werden. Die Hauptidee der Versicherung ist die Verteilung von Schäden auf eine große Gruppe von natürlichen und juristischen Personen (Versicherungspopulation), die derselben Art von Risiko ausgesetzt sind.

Absorption besteht darin, den Risikoverlust zu erkennen, ohne ihn durch Versicherungen zu verteilen.

Das Risikomanagement kann unterteilt werden in sechs Stufen:

- Zieldefinition. Für eine Einzelperson kann ein bestimmtes Ziel die Erhaltung einer guten Gesundheit, die Aufrechterhaltung des Lebensstandards einer Familie im Todesfall oder bei Einkommensverlust, Versicherungsschutz für Hausrat, private Fahrzeuge usw. sein. Für einen Unternehmer ist das Hauptziel den Bestand des Unternehmens in unvorhergesehenen Fällen (Feuer, Raub usw.) sicherzustellen;

- Die Abklärung des Risikos drückt sich im Bewusstsein des Risikos durch eine wirtschaftliche Einheit oder Einzelperson aus. Risikobewusstsein findet immer im öffentlichen Umfeld statt und basiert auf öffentlicher Praxis;

- Risikobewertung - Bestimmung der Schwere in Bezug auf Wahrscheinlichkeit und Ausmaß möglicher Schäden;

- Auswahl der Risikomanagementmethoden aus den aufgeführten (Beseitigung, Schadensverhütung und -kontrolle, Versicherung, Absorption). Die Methode wird je nach Art des Risikos gewählt. In der Praxis werden mehrere Methoden des Risikomanagements verwendet;

- Anwendung der gewählten Methode. Wird beispielsweise die Versicherung als Risikomanagementmethode gewählt, dann ist der nächste Schritt die Erstellung eines Versicherungsvertrages (Abschluss einer Versicherungspolice). Zusätzlich zur Versicherung umfasst jede Risikomanagementstrategie ein Schadenverhütungs- und Kontrollprogramm;

- Die Ergebnisse werden auf der Grundlage eines bewährten Systems genauer Informationen bewertet, das es ermöglicht, Verluste und die Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu berücksichtigen.

20. GRUNDPRINZIPIEN DER VERSICHERUNGSKLASSIFIZIERUNG

Die Klassifikation der Versicherung ist ein wissenschaftliches System ihrer Einteilung in Tätigkeitsbereiche, Branchen, Teilsektoren und Typen, deren Verknüpfungen so angeordnet sind, dass jede nachfolgende Verknüpfung Teil der vorherigen ist. Die Versicherungseinstufung basiert nach zwei Kriterien: Unterschiede im Versicherungsgegenstand und in der Höhe der Versicherungspflicht. In Übereinstimmung mit dieser Aufteilung gelten zwei Klassifikationssysteme: nach Versicherungsobjekten und nach Art der Gefahr. Im weiteren und spezifischeren Sinne ist die Klassifikation von Versicherungen eine Form, Unterschiede zwischen Versicherern und ihren Tätigkeitsbereichen, Versicherungsgegenständen, Kategorien von Versicherungsnehmern, der Höhe der Versicherungspflicht und der Versicherungsform auszudrücken.

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation werden Sach- und Personenversicherungsverträge unterschieden.

Unter einem Sachversicherungsvertrag Eine Partei (der Versicherer) verpflichtet sich, bei Eintritt eines im Vertrag vorgesehenen Ereignisses (Versicherungsfall) die andere Partei (den Versicherungsnehmer) oder eine andere Person, in deren Zuständigkeitsbereich steht, gegen die im Vertrag festgelegte Gebühr (Versicherungsprämie) zu entschädigen zugunsten des Versicherungsnehmers für die durch dieses Ereignis verursachten Schäden an den versicherten Sachen oder Schäden im Zusammenhang mit anderen Vermögensinteressen des Versicherten (Versicherungsentschädigung) in Höhe der im Vertrag festgelegten Höhe (Versicherungssumme) abzuschließen.

Eigentumsinteressen können im Rahmen eines Sachversicherungsvertrags versichert werden:

1) das Risiko des Verlustes (Zerstörung), des Mangels oder der Beschädigung bestimmter Sachen;

2) das Risiko der Haftung für Verpflichtungen aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums anderer Personen und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die vertragliche Haftung - das Risiko der zivilrechtlichen Haftung;

3) das Risiko von Verlusten aus unternehmerischer Tätigkeit aufgrund von Pflichtverletzungen durch Gegenparteien des Unternehmers oder Änderungen der Bedingungen dieser Tätigkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmers liegen.

Im Rahmen eines Personenversicherungsvertrags eine Partei (der Versicherer) verpflichtet sich, für das vertraglich festgelegte Entgelt (Versicherungsprämie), das die andere Partei (der Versicherte) zahlt, im Schadensfall eine Pauschale oder periodisch festgelegte vertraglich festgelegte Summe (Versicherungssumme) zu zahlen das Leben oder die Gesundheit des Versicherten selbst oder eines anderen im Vertrag genannten Bürgers (versicherte Person), das Erreichen eines bestimmten Alters oder der Eintritt eines anderen vertraglich vorgesehenen Ereignisses (Versicherungsfall) in seinem Leben.

Das Recht auf Auszahlung der Versicherungssumme steht der Person zu, zu deren Gunsten der Vertrag abgeschlossen wird.

Im Todesfall einer versicherten Person aus einem Vertrag, in dem andere Begünstigte nicht genannt sind, werden diese als Erben der versicherten Person anerkannt.

21. VERSICHERUNGSPOLITIK. KLASSIFIZIERUNG NACH BRANCHEN

Die Form des Versicherungsvertrages bedarf ausschließlich der Schriftform (Absatz 1, Artikel 940 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation). Der Vertrag kann abgeschlossen werden, indem ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument erstellt wird oder indem der Versicherer dem Versicherten eine Versicherungspolice (Zertifikat, Bescheinigung, Quittung) aushändigt, die nur vom Versicherer unterzeichnet ist (Artikel 2 Absatz 940 des Zivilgesetzbuchs). ).

Versicherungspolice ist ein Dokument, das den Abschluss eines Versicherungsvertrags bestätigt. Er kann sein einmal - mit seiner Hilfe werden einfache Versicherungstransaktionen (mit einem Artikel) abgewickelt und Allgemeines - erstreckt sich auf mehrere homogene Sachversicherungsbetriebe (bezogen auf eine Gruppe von Gegenständen).

Auf dem Markt sind spezialisierte Versicherungsorganisationen tätig, die sich nach Eigentumsform, Versicherungsbranchen und Umfang der Deckung von Versicherungsrisiken in Form von Pflicht- und freiwilligen Versicherungen gliedern.

Branchenklassifizierung. In der ausländischen Praxis ein geordnetes System von Versicherungsarten (Klassen). In den EU-Ländern gibt es derzeit eine einheitliche Klassifizierung der Versicherungsarten, die durch die EU-Richtlinie 73/239 / EWG festgelegt wurde. Ziel ist es, die Bildung eines einheitlichen Versicherungsmarktes der EU-Mitgliedsländer zu unterstützen.

Der Versicherungsgegenstand kann im Rahmen eines Vertrages gemeinsam von mehreren Versicherern versichert werden (Mitversicherung). Gleichzeitig muss der Vertrag Bedingungen enthalten, die die Rechte und Pflichten jedes Versicherers definieren.

Der Versicherungsgegenstand ist der materielle Träger aller Merkmale einschließlich der wirtschaftlichen Interessen der Versicherung.

Versicherungsobjekte werden unterteilt in zwei Klassen: Wert haben und keinen Wert haben. Auf der Grundlage des Versicherungswerts werden Versicherungsbranchen unterschieden: Sachversicherung, Personenversicherung, Haftpflichtversicherung, Versicherung wirtschaftlicher Risiken. Die Notwendigkeit, diese vier Branchen herauszustellen, ist typisch für den russischen nationalen Versicherungsmarkt. Eine solche Einstufung ergibt sich aus dem Verzeichnis der versicherungspflichtigen Gegenstände und Risiken.

Privat Versicherungswesen - eine Branche, in der der Gegenstand der Versicherungsbeziehungen Vermögensinteressen im Zusammenhang mit dem Leben, der Gesundheit, der Arbeitsfähigkeit und der Rentenvorsorge des Versicherten oder einer anderen versicherten Person sind.

Eigentum Versicherung - eine Branche, in der der Gegenstand der Versicherungsbeziehungen Eigentumsinteressen im Zusammenhang mit dem Besitz, der Nutzung und der Veräußerung von Eigentum sind. Gleichzeitig können nicht nur Eigentümer von Immobilien, sondern auch andere juristische Personen und Personen, die für deren Sicherheit verantwortlich sind, Versicherer sein.

Haftpflichtversicherung - die Versicherungswirtschaft, wo es um die Haftung gegenüber Dritten (natürlichen und juristischen Personen) geht, deren Person oder Eigentum durch Handlungen (Unterlassung) des Versicherten geschädigt werden kann (Schaden).

22. KLASSIFIZIERUNG NACH ORGANISATIONSFORM

Je nach Organisationsform kann die Versicherung staatlich, Aktiengesellschaft, Gegenseitigkeitsgesellschaft oder Genossenschaft sein. Krankenversicherung und Rückversicherung sind besondere Organisationsformen.

Zustand - Organisationsform, bei der der Staat als Versicherer in Person von hierfür besonders befugten Organisationen auftritt. Der Interessenkreis des Staates umfasst sein Monopol auf die Durchführung aller oder bestimmter Arten von Versicherungen (definiert durch das Gesetz über den Status der Versicherungstätigkeit).

Aktiengesellschaft - eine nichtstaatliche Organisationsform, bei der privates Kapital als Versicherer in Form einer Aktiengesellschaft fungiert, deren genehmigter Fonds aus Aktien (Anleihen) und anderen Wertpapieren gebildet wird, die juristischen und natürlichen Personen gehören, was ermöglicht, mit relativ begrenzten Mitteln, um die effektive Arbeit der Versicherungsunternehmen schnell einzusetzen.

Gegenseitig - nichtstaatliche Organisationsform, die eine Vereinbarung zwischen einer Gruppe von natürlichen Personen und juristischen Personen zum Ausdruck bringt, sich gegenseitig für zukünftige mögliche Verluste in bestimmten Anteilen gemäß den akzeptierten Bedingungen zu entschädigen. Es wird durch eine Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit umgesetzt, die eine Versicherungsorganisation ohne Gewinnzweck ist, dh sie verfolgt nicht das Ziel, mit der etablierten Versicherungsgesellschaft Gewinne zu erzielen. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt als Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen, die auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen ihnen zum Versicherungsschutz ihrer Eigentumsinteressen gegründet wurde. Jeder Versicherungsnehmer ist Mitglied eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.

Kooperative - nichtstaatliche Organisationsform, die in der Durchführung des Versicherungsgeschäfts durch eine Genossenschaft besteht.

Medizinisch - eine besondere Organisationsform der Versicherungstätigkeit. In Russland fungiert es als eine Form des sozialen Schutzes der Interessen der Bevölkerung am Schutz der Gesundheit. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern im Versicherungsfall eine medizinische Versorgung zu Lasten angesparter Mittel (auch in den staatlichen und kommunalen Gesundheitssystemen) in Höhe eines teilweisen oder vollständigen Ersatzes der Mehraufwendungen des Versicherten zu gewährleisten, die durch den Versicherten verursacht werden, der sich an medizinische Einrichtungen für medizinische Leistungen wendet, die im medizinischen Programm enthalten sind, Versicherung, und vorbeugende Maßnahmen finanzieren. Die Subjekte der Krankenversicherung sind ein Bürger, ein Versicherter, eine versicherungsmedizinische Organisation (Versicherer), eine medizinische Einrichtung (Poliklinik, Ambulanz, Krankenhaus usw.).

Einen besonderen Platz im System der Versicherungsbeziehungen nimmt ein Rückversicherung, d.h. Versicherung eines Teils seiner Verpflichtungen gegenüber dem Versicherten durch einen Versicherer bei einem anderen Versicherer. Die Rückversicherung ist im Wesentlichen eine Sekundärversicherung, da sie ein Versicherungsunternehmen schützt, das ein großes Risiko eingegangen ist und im Versicherungsfall möglicherweise nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen.

23. KLASSIFIZIERUNG NACH VERSICHERUNGSART

Die qualitativen Merkmale der zur Versicherung übernommenen Gegenstände bestimmen die Art der Versicherung anhand von homogenen und heterogenen Gruppen von Gegenständen. Die Klassifizierung nach Arten der Versicherungstätigkeit wird durch die Bedingungen für die Lizenzierung von Versicherungstätigkeiten auf dem Gebiet der Russischen Föderation bestimmt (genehmigt durch den Beschluss von Rosstrakhnadzor von 1994).

Die Versicherungsbranche umfasst die folgenden Arten von Versicherungsaktivitäten:

Personenversicherung:

- Leben;

- aus Unfällen und Krankheiten;

- medizinisch.

Sachversicherung:

- Transportmittel auf dem Landweg;

- Lufttransportmittel;

- Transportmittel zu Wasser;

- Ladung;

- andere Arten von Eigentum;

- finanzielle Risiken.

Haftpflichtversicherung:

- zivilrechtliche Haftung der Fahrzeughalter;

- zivilrechtliche Haftung des Beförderers;

- zivilrechtliche Haftung des Unternehmens - eine Quelle erhöhter Gefahr;

- Haftung wegen Nichterfüllung von Verpflichtungen.

Berufshaftpflichtversicherung im Zusammenhang mit der Durchführung von Aktivitäten:

- notariell;

- medizinisch;

- anders;

- Versicherung anderer Arten von Haftpflicht.

Erbschaftsversicherung. Die Versicherung heterogener Phänomene ist mit der Lösung der Probleme des Versicherungsschutzes im Falle der Einwirkung gefährlicher Ereignisse auf eine Gruppe von Objekten verbunden, die grundlegende Unterschiede aufweisen. In dieser Hinsicht gibt es Unterarten: gemischte und kombinierte Versicherungen.

Gemischt Es wird hauptsächlich in der Lebensversicherung verwendet: für Überleben, Tod, Gesundheitsverlust usw.

Kombiniert Typisch ist die Kombination mehrerer Versicherungsobjekte in einem Ereignis, zB Transportmittel- und Gepäckversicherung in Kombination mit Fahrer- und Insassenversicherung.

24. KLASSIFIZIERUNG DER VERSICHERUNGEN NACH DER ART DER BETEILIGUNG IN DER VERSICHERUNGSGEMEINSCHAFT

Je nach Art der Beteiligung an der Versicherungsgemeinschaft kann die Versicherung in freiwilliger und obligatorischer Form durchgeführt werden.

Freiwillig Die Versicherung erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer. Die Regeln der freiwilligen Versicherung, die die allgemeinen Bedingungen und das Verfahren zu ihrer Durchführung festlegen, werden vom Versicherer unabhängig gemäß den Bestimmungen des Gesetzes „Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation“ festgelegt. Die Versicherungsbedingungen werden bei Vertragsabschluss festgelegt.

verpflichtend ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Die Arten, Bedingungen und Verfahren für die Durchführung einer solchen Versicherung werden durch die einschlägigen Gesetze der Russischen Föderation bestimmt.

Die Gesellschaft, vertreten durch den Staat, begründet die Verpflichtung des jeweiligen Kreises der Versicherer zur Zahlung von Versicherungspauschalen, wenn die Notwendigkeit des Ersatzes von Sachschäden oder der Gewährung sonstiger finanzieller Hilfen öffentliche Interessen berührt. In Russland sind Sozialversicherung, Versicherung von Gebäuden und einigen Nutztieren für Bürger, Militärpersonal, Passagiere und einige andere Arten von Versicherungen obligatorisch.

Entsprechende Verordnungen führten eine Pflichtversicherung für Militärpersonal, Ärzte, die mit HIV-Infizierten arbeiten, Mitarbeiter des staatlichen Steuerdienstes, die infolge des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl gelitten haben, eine obligatorische Kranken- und Sozialversicherung für Mitarbeiter ein (Beiträge zu der Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation und der obligatorische Krankenversicherungsfonds werden von Unternehmen, Organisationen, Institutionen und anderen wirtschaftlichen Einheiten unabhängig von der Eigentumsform bezahlt).

Die obligatorische Versicherungsform zeichnet sich durch folgende Grundsätze aus:

- eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht;

- von einer kontinuierlichen Abdeckung der gesetzlich festgelegten Objekte ausgegangen wird;

- automatische Verteilung auf Objekte;

- Maßnahmen unabhängig von Versicherungsleistungen;

- Unbestimmtheit;

- Regelung des Versicherungsschutzes.

Die freiwillige Versicherungsform basiert auf folgenden Grundsätzen:

- handelt kraft Gesetzes und auf freiwilliger Basis;

- freiwillige Teilnahme von Versicherungsnehmern, aber nicht von Versicherern an Versicherungen;

- selektive Abdeckung von Objekten;

- die freiwillige Versicherung ist immer durch die Versicherungsdauer begrenzt;

- Gültig nur bei Zahlung einmaliger oder regelmäßiger Versicherungsprämien;

- Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Wunsch des Versicherten.

25. GESETZLICHE REGELUNG DES VERSICHERUNGSGESCHÄFTS

Bisher hat die Russische Föderation einen Mechanismus für die Registrierung von Versicherungsunternehmen, die Lizenzierung von Versicherungsgeschäften und die Kontrolle durch die Versicherungsaufsicht geschaffen. Es soll sicherstellen, dass die Interessen der Versicherungsnehmer gewahrt werden. Es ist nicht akzeptabel, den Tarif auf ein Niveau zu senken, bei dem die finanzielle Stabilität des Versicherers abnimmt; Bei der Investition werden zwar nicht die rentabelsten, aber zuverlässigen Objekte bevorzugt.

Eine Kombination aus Wettbewerb und staatlicher Regulierung Versicherungsgeschäft ist auch notwendig, um seine Entwicklung in Bereichen anzukurbeln, in denen keine nennenswerten Gewinne erwartet werden können (Ernteversicherung, Umweltrisiken usw.).

Die Tätigkeiten von Versicherungsorganisationen und die Grundkonzepte der Versicherung werden durch das Gesetz der Russischen Föderation von 1992 (mit späteren Änderungen), Kapitel 48 des zweiten Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation und andere Dokumente bestimmt.

Die Aktivitäten von Versicherungsorganisationen unterliegen Pflichtprüfung.

Versicherungsverbände erwerben die Rechte juristischer Personen nach staatlicher Registrierung bei der Abteilung des Finanzministeriums Russlands zur Überwachung der Versicherungstätigkeit (im Folgenden als Abteilung bezeichnet).

Die Versicherungstätigkeit in der Russischen Föderation unterliegt Lizenzierung. Seine Bedingungen auf dem Territorium der Russischen Föderation werden durch den Beschluss von Rosstrakhnadzor aus dem Jahr 1994 genehmigt. Die Lizenzierung der Versicherungstätigkeit erfolgt durch das Ministerium. Die Lizenzierung unterliegt den Aktivitäten von Versicherungsorganisationen und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (Versicherer) im Zusammenhang mit der Bildung besonderer Geldfonds (Versicherungsrücklagen), die für zukünftige Versicherungszahlungen erforderlich sind. Tätigkeiten zur Bewertung von Versicherungsrisiken, Ermittlung der Schadenshöhe, Höhe der Versicherungsleistungen, sonstige Beratungs- und Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet des Versicherungswesens bedürfen gemäß den Zulassungsbestimmungen keiner Erlaubnis.

Die Beziehungen im Bereich der Krankenversicherung werden auf der Grundlage des Gesetzes der RSFSR „Über die Krankenversicherung der Bürger der Russischen Föderation“ von 1991 geregelt.

26. STAATLICHE AUFSICHT ÜBER VERSICHERUNGSTÄTIGKEITEN

Die staatliche Aufsicht über Versicherungstätigkeiten wird durchgeführt, um die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Versicherungen, die effektive Entwicklung von Versicherungsdienstleistungen, den Schutz der Rechte und Interessen von Versicherungsnehmern, Versicherern, anderen interessierten Parteien und dem Staat zu erfüllen .

Die staatliche Aufsicht über die Versicherungstätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation wird vom föderalen Exekutivorgan für die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit ausgeübt, das auf der Grundlage der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Vorschriften handelt.

Die Hauptaufgaben des föderalen Exekutivorgans für die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit:

- Erteilung von Lizenzen an Versicherer zur Durchführung von Versicherungstätigkeiten;

- Führen eines einheitlichen staatlichen Registers der Versicherer und Versichererverbände sowie eines Registers der Versicherungsmakler;

- Kontrolle über die Gültigkeit der Versicherungstarife und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Versicherer;

- Festlegung von Regeln für die Bildung und Platzierung von Versicherungsrückstellungen, Indikatoren und Formen der Rechnungslegung für Versicherungsgeschäfte und Berichterstattung über Versicherungsaktivitäten;

- Entwicklung von normativen und methodologischen Dokumenten zu Fragen der Versicherungstätigkeit, die per Gesetz in die Zuständigkeit des föderalen Exekutivorgans für die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit fallen;

- Verallgemeinerung der Praxis der Versicherungstätigkeit, Entwicklung und Einreichung von Vorschlägen zur Entwicklung und Verbesserung der Versicherungsgesetzgebung der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise. Das Bundesvollzugsorgan für die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit hat das Recht:

- von Versicherern Berichte über Versicherungsaktivitäten und Informationen über ihre Finanzlage erhalten;

- von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, einschließlich Banken, sowie von Bürgern Informationen zu erhalten, die für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich sind;

- Überprüfung der Einhaltung der Versicherungsgesetzgebung der Russischen Föderation durch die Versicherer und der Zuverlässigkeit ihrer Berichterstattung;

- bei Feststellung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften durch Versicherer Weisungen zu deren Beseitigung erteilen und bei Nichtbeachtung der Weisungen die Zulassungen dieser Versicherer bis zur Beseitigung der Verstöße aussetzen oder einschränken oder über deren Widerruf entscheiden Lizenzen;

- beim Schiedsgericht einen Antrag auf Liquidation des Versicherers im Falle wiederholter Verstöße gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation durch diesen sowie auf Liquidation von Unternehmen und Organisationen stellen, die Versicherungen ohne Lizenz durchführen.

27. LIZENZIERUNG VON VERSICHERUNGSTÄTIGKEITEN

Die Lizenz zur Ausübung von Versicherungstätigkeiten ist ein Dokument, das das Recht seines Inhabers bescheinigt, Versicherungsaktivitäten auf dem Gebiet der Russischen Föderation zu betreiben, vorbehaltlich der bei der Ausstellung der Lizenz festgelegten Bedingungen und Anforderungen.

Zur Ausübung der Versicherungstätigkeit in einem bestimmten, vom Versicherer erklärten Gebiet kann eine Lizenz erteilt werden.

Die Bewilligung wird vom Bundesvollzugsorgan zur Beaufsichtigung der Versicherungstätigkeit in der vorgeschriebenen Form erteilt und enthält Folgendes Voraussetzungen:

- Name des Versicherers, der die Zulassung besitzt, seine gesetzliche Anschrift;

- Name der Branche, Verhaltensform und Art (Arten) der Versicherungstätigkeit, wobei im Anhang die Art (Arten) der Versicherung anzugeben sind, auf die der Versicherer Anspruch hat;

- das Gebiet, in dem er das Recht hat, diese Art (en) zu führen;

- Lizenznummer und Ausstellungsdatum;

- Unterschrift des Leiters (oder stellvertretenden Leiters) und Dienstsiegel der Behörde, die die Lizenz ausgestellt hat;

- Registrierungsnummer gemäß dem staatlichen Versicherungsregister.

Die Versicherungstätigkeitserlaubnis hat keine zeitliche Begrenzung, es sei denn, dies ist bei der Ausstellung ausdrücklich vorgesehen.

Lizenzen werden für freiwillige und obligatorische ausgestellt:

- Personenversicherung (Lebensversicherung, Unfall- und Krankenversicherung, Krankenversicherung);

- Sachversicherung (Versicherung von Land-, Luft-, Wassertransport, Fracht, anderen Arten von Sachwerten, mit Ausnahme der aufgeführten finanziellen Risiken);

- Haftpflichtversicherung (Haftpflicht von Kraftfahrzeughaltern, Beförderern, Unternehmen - Quellen erhöhter Gefahren, Berufshaftpflicht, Haftung wegen Vertragsverletzung, andere Arten der zivilrechtlichen Haftung, außer den aufgeführten);

- Rückversicherung, wenn der Gegenstand der Tätigkeit des Versicherers ausschließlich die Rückversicherung nach Art der Versicherungstätigkeit ist.

Um eine Lizenz für das Recht zur Ausübung von Versicherungstätigkeiten zu erhalten, muss der Versicherer über ein eingezahltes genehmigtes Kapital gemäß geltendem Recht verfügen. Die Höchsthaftung für ein Einzelrisiko aus einem Versicherungsvertrag darf 10 % der Eigenmittel des Versicherers nicht übersteigen.

28. VERSICHERUNGSPRÄMIE (BEITRAG)

Die Versicherungsgebühr beträgt Versicherungsprämie (Beitrag), die der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertrag oder dem Gesetz an den Versicherer zu zahlen hat. Auf Kosten der Versicherungsprämien wird ein Versicherungsfonds gebildet, der zur Zahlung von Versicherungsentschädigungen sowie zur Deckung der Gemeinkosten des Versicherers verwendet wird.

Versicherungsprämie kann gezahlt werden pauschal oder in Teilen bezahlt, in Raten, in den Beträgen und Bedingungen, die beim Abschluss des Versicherungsvertrags festgelegt werden. Nach Zahlung der gesamten Versicherungsprämie oder ihres ersten Teils kommt der Versicherungsvertrag in der Regel zustande.

In der Lebensversicherung (kumulative Versicherungsarten) wird die Versicherungsprämie meist in Form von jährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten gezahlt. Gleichzeitig ist der Gesamtbetrag der in Raten geleisteten Versicherungsprämienbeiträge größer als die jeweils gezahlte Versicherungsprämie, da, wie bereits erwähnt, die Einnahmen aus der Anlage des erhaltenen Teils der Versicherungsprämie (Nettoprämie) anteilig beteiligt sind die Bildung des Versicherungsfonds des Versicherers für Versicherungsleistungen.

Die Versicherungsprämie spiegelt den kompensatorischen Charakter der Versicherungstransaktion wider, die vom Versicherten und vom Versicherer getätigt wurde, und ist eine Zahlung für die Dienstleistung (Preis der Dienstleistung), die der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines freiwilligen Versicherungsvertrags oder in Form einer gesetzlich vorgesehenen Pflichtversicherung gewährt.

Versicherung als Wirtschaftskategorie deckt den Bereich der Umverteilungsbeziehungen ab, daher wird ein Versicherungsfonds (Versicherungsrücklagen) auf Kosten der Versicherungsprämien der Versicherungsnehmer gebildet, die vom Versicherer für Versicherungsleistungen verwendet werden, sowie Mittel zur Deckung der Gemeinkosten des Versicherers.

Der Teil der Versicherungsprämie, der auf die Bildung des Versicherungsfonds (nur für Versicherungszahlungen) gerichtet ist, wird allgemein genannt Nettoprämie, während der Teil der Versicherungsprämie, der zur Deckung der Kosten des Versicherers für die Versicherung bestimmt ist - Belastung. Nettoprämie - die Versicherungskosten ohne Berücksichtigung der Kosten des Versicherers für ihre Durchführung.

Die Nettoprämie und die Belastung bilden zusammen eine Versicherungsprämie, die als Versicherungsprämie bezeichnet wird Bruttoprämie.

Die Netto-Versicherungsprämie jedes Versicherungsnehmers für andere Versicherungsarten als die Lebensversicherung (für "Risiko"-Versicherungsarten) kennzeichnet den Anteil seiner Beteiligung an der Bildung des Versicherungsfonds, während es sich bei dieser Versicherung um eine geschlossene Schadensverteilung zwischen den Versicherungsnehmern handelt , d.h. der Versicherungsfonds wird nur aus den erhaltenen Versicherungsprämien der Versicherer gebildet.

Die Nettoversicherungsprämie nach Versicherungsarten der Lebensversicherung (kumulative Versicherungsarten) kennzeichnet den Anteil der Beteiligung jedes Versicherten an der Bildung eines Teils des Versicherungsfonds für die spätere Zahlung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer an den Versicherten oder Versicherungsleistung an seine Erben oder von ihm im Versicherungsvertrag bezeichnete Personen.

29. VERSICHERUNGSPREIS

Die Versicherungsprämie errechnet sich aus Versicherungsrate, die den Versicherungsprämiensatz pro Einheit der Versicherungssumme oder des Versicherungsgegenstandes darstellt.

Versicherungstarife für Pflichtversicherungen sind in den Gesetzen über die Pflichtversicherung festgelegt, für freiwillige Arten der Personenversicherung, der Sachversicherung und der Haftpflichtversicherung können die Versicherer selbstständig kalkulieren. Die konkrete Höhe des Versicherungstarifs wird im Versicherungsvertrag durch Vereinbarung der Parteien festgelegt.

Die Hauptaufgabe, die bei der Bestimmung der Tarifsätze gestellt wird, - Berechnung der pro Versicherten bzw. pro Einheit der Versicherungssumme probabilistischen Schadenshöhe. Wenn der Tarif den voraussichtlichen Schaden einigermaßen widerspiegelt, ist die notwendige Schadensverteilung zwischen den Versicherern sichergestellt.

Tarifsätze stehen in engem Zusammenhang mit dem Volumen der Versicherungspflicht. Bei der Durchführung von Versicherungen versucht der Versicherer, ein zweifaches Problem zu lösen: mit den Mindesttarifen, die einer breiten Palette von Versicherern zur Verfügung stehen, um eine ausreichend hohe Versicherungspflicht sicherzustellen. Bei richtiger Berechnung der Tarifsätze ist die notwendige finanzielle Stabilität des Versicherungsbetriebs gewährleistet, d. h. eine stabile Ertrags- und Aufwandsbilanz des Versicherers bzw. ein Einnahmen-Ausgaben-Überschuss.

Dabei wird der Tarifsatz genannt, der der Versicherungsprämie zugrunde liegt brutto, die sich aus der Nettorate und der Belastung der Nettorate zusammensetzt.

Nettowette ist in seinem Hauptteil für die Bildung des Versicherungsfonds bestimmt, der zur Zahlung von Versicherungsentschädigungen verwendet wird. Last die zur Deckung der Kosten für die Durchführung von Versicherungen erforderlich sind (Lohnkosten für Vollzeit- und Angestellte der Versicherungsorganisation, für die Erstellung von Formularen, Werbung und Werbung für Versicherungen, Verwaltungs- und Geschäftskosten, Abzüge von Rücklagen, Rücklagen und anderen Mitteln, der Standard zur Bildung des Plangewinns aus Versicherungstätigkeiten ). Die Last ist ein kleinerer Teil des Bruttotarifs. Somit garantiert der Tarifsatz die kostendeckende Durchführung der Versicherung.

Die Nettorate als Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherte einen bestimmten Schaden erleidet, spiegelt jede Art der vom Versicherer übernommenen Versicherungspflicht wider.

Der Versicherer verfolgt eine gezielte Tarifpolitik zur Festlegung, Klärung und Straffung der Versicherungstarife.

Tarifpolitische Grundsätze: Gleichwertigkeit der Versicherungsverhältnisse der Parteien:

Nettoraten sollen möglichst der Schadenswahrscheinlichkeit entsprechen;

Verfügbarkeit von Versicherungstarifen für eine breite Palette von Versicherern;

Stabilität der Versicherungstarife über einen langen Zeitraum;

Erweiterung des Geltungsbereichs der Versicherungspflicht;

Sicherstellung der Rentabilität des Versicherungsgeschäfts.

30. AUFBAU VON TARIFEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON EIGENTUM UND ANDEREN RISIKEN

Ausgehend von der Prämisse, dass bei jedem Versicherungsfall ein versichertes Objekt stirbt, ist davon auszugehen, dass die Schadenswahrscheinlichkeit, die der Nettorate zugrunde liegt, primär von der Eintrittswahrscheinlichkeit der Versicherungsfälle abhängt.

Die Methodik zur Berechnung des Nettotarifs reduziert sich auf die Ermittlung der durchschnittlichen Unrentabilität der Versicherungssumme für die um die Risikoprämie bereinigte Tarifperiode (in der Regel 5-10 Jahre). Dazu wird zunächst eine dynamische Reihe von Unrentabilitätsindikatoren der Versicherungssumme aufgebaut und deren Stabilität bewertet und davon abhängig die Höhe der Risikoprämie bestimmt.

Die Stabilität der dynamischen Reihe wird anhand des Variationskoeffizienten und des Medians geschätzt. Für Tarifberechnungen wird die folgende Variationskoeffizientenformel verwendet:

V = L/Qav; L \u1d v (Q - Qav) / t -XNUMX),

wobei V der Variationskoeffizient ist;

L - Standardabweichung;

Q - Unrentabilität der Versicherungssumme;

Qav - durchschnittliche Unrentabilität der Versicherungssumme;

t - Dauer der Tarifperiode, Jahre.

Bei stabiler Zeitreihe kann eine einmalige Standardabweichung von der durchschnittlichen Schadenquote als Risikoprämie verwendet werden. Dann:

N = (Qav + L) × 100,

wobei N der Nettozollsatz in % ist.

Andernfalls ist es möglich, einen doppelten Risikozuschlag anzuwenden oder die Tariflaufzeit zu verlängern:

N = (Rav + 2 × L) × 100.

Die Methodik zur Berechnung der Belastung des Nettotarifs basiert auf der Ermittlung der tatsächlichen Kosten für die Aufrechterhaltung der Versicherungsträger, die dieser Versicherungsart zuzurechnen sind, in der Regel für die letzten 1-2 Jahre unter Berücksichtigung der Inflation. Typischerweise beträgt die Belastung 9-40% des Bruttotarifs. In der Pflichtversicherung richtet sich der Anteil der Belastung am Bruttobeitrag nach der Ausgestaltung des Versicherungstarifs für die von der zuständigen Behörde genehmigte Versicherungsart.

Die Formel zur Berechnung des Bruttosatzes lässt sich wie folgt darstellen:

B=N(100-H)×100,

wobei H das spezifische Gewicht der Ladung im Bruttosatz ist, %.

31. BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSPREISE FÜR VERSICHERUNGSARTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LEBENSVERSICHERUNG (AKTUARISCHE BERECHNUNGEN)

Der Versicherungstarif für Versicherungsarten im Zusammenhang mit der Lebensversicherung basiert auf den gleichen Grundsätzen wie für die Sachversicherung, jedoch werden sogenannte versicherungsmathematische Berechnungen verwendet.

Der Versicherungstarif (Bruttotarif) wird aus Nettotarif und Belastung gebildet.

Der Nettosatz des Versicherungstarifs für die Lebensversicherung für das Überleben bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Dauer oder dem im Versicherungsvertrag festgelegten Alter oder im Todesfall des Versicherten wird auf der Grundlage der Bedingung für die Gewährleistung der Äquivalenz zwischen Versicherungsprämien und der Rendite berechnet Anlage der Versicherungsrückstellungen einerseits und der Höhe der Versicherungsleistung andererseits bei allen Versicherungsverträgen, die mit einer solchen Bedingung abgeschlossen werden.

Die Höhe des Nettoversicherungsprämiensatzes Lebensversicherung berechnet nach: a) Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers bei Inkrafttreten des Versicherungsvertrages oder der versicherten Person; b) Art, Höhe und Zahlungsfrist des Versicherungsschutzes; c) Laufzeit und Zeitraum der Zahlung von Versicherungsprämien; d) die Laufzeit des Versicherungsvertrages; d) die in die Berechnung übernommene geplante Verzinsung aus der Anlage der versicherungstechnischen Reserven der Lebensversicherung.

Bei der Berechnung bestimmter Werte von Tarifsätzen Aufgrund der unterschiedlichen durchschnittlichen Lebenserwartung ist es erforderlich, Sterbetafeln zu verwenden, die für die Region berechnet wurden, in der Versicherungsleistungen erbracht werden, getrennt für Männer und Frauen. Darüber hinaus ist bei der Lebensversicherung von Bevölkerungsgruppen, die nach bestimmten Merkmalen zusammengefasst sind, beispielsweise nach Art der Tätigkeit (Bergleute, Metallurgen usw.) oder Wohnort (städtische, ländliche Gebiete), die Verwendung speziell erstellter Sterbetafeln erforderlich denn sie bieten eine höhere Zuverlässigkeit.

Die Dauerhaftigkeit von Lebensversicherungsverträgen und die Besonderheiten der Versicherungspflicht zur Versicherungsleistung bestimmen die Anforderungen an die Berechnung der Versicherungstarife. Bei der Berechnung im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen werden folgende Umstände berücksichtigt:

- Eine Erhöhung des Alters des Versicherten während der Laufzeit des Lebensversicherungsvertrages verändert die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls, wobei dessen Eintrittswahrscheinlichkeit anhand von Sterbetafeln bestimmt wird. Zum Beispiel wird die Wahrscheinlichkeit, innerhalb des nächsten Lebensjahres zu sterben, durch die Formel berechnet

Q(x) = D(x)/L(x).

- Die Höhe der bei Eintritt des Versicherungsfalles zu zahlenden Versicherungsleistungen wird unter Berücksichtigung der Zinserträge aus der Anlage von Versicherungsrückstellungen (die Höhe der Versicherungsprämien in Höhe der gemäß dem Versicherungsvertrag gezahlten Nettoversicherungsprämie) ermittelt.

32. DIE GRUNDLAGE DER FINANZIELLEN STABILITÄT DES VERSICHERERS. EINNAHMEN UND AUFWENDUNGEN DER VERSICHERUNGSORGANISATION

Die Basis der finanziellen Stabilität Versicherer sind das eingezahlte genehmigte Kapital und die Versicherungsrücklagen sowie das Rückversicherungssystem.

Der Mindestbetrag des auf Kosten von Mitteln gebildeten eingezahlten genehmigten Kapitals muss an dem Tag, an dem eine juristische Person Dokumente für die Erlangung einer Lizenz zur Ausübung von Versicherungstätigkeiten einreicht, mindestens 25 Mindestlöhne (Mindestlöhne) betragen - bei der Durchführung von Versicherungsarten außer Lebensversicherungen; mindestens 35 Mindestlöhne - für Lebensversicherungen und andere Versicherungsarten; mindestens 50 Mindestlöhne - nur mit Rückversicherung.

Eine Versicherungsgesellschaft kann Einkommen aus Versicherungstätigkeiten, Kapitalanlagen, Risikomanagement, Beratungen, Personalschulungen und sonstigen Tätigkeiten. Einkünfte aus Versicherungsgeschäften werden aus Versicherungsleistungen erzielt. Ihre Grundlage ist der Versicherungstarif. Gleichzeitig bestimmt das Zahlungsvolumen die Größe des Versicherungsfonds und die Struktur des Tarifsatzes die Richtung der Mittel dieses Fonds. Versicherungsleistungen sind eine Finanzierungsquelle für Investitionstätigkeiten.

Kosten des Versicherers bei der Verteilung des Versicherungsfonds gebildet. Die Zusammensetzung und Struktur der Ausgaben bestimmen zwei miteinander verbundene wirtschaftliche Prozesse: die Rückzahlung von Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und die Finanzierung der Aktivitäten einer Versicherungsorganisation. In diesem Zusammenhang hat das Versicherungsgeschäft Folgendes angenommen Kostenklassifizierung:

1) Kosten für die Zahlung von Versicherungsentschädigungen;

2) Beiträge zu Rücklagen;

3) die Kosten der Geschäftstätigkeit:

- Akquisitionen (zum Zweck des Abschlusses neuer Versicherungsverträge);

- Inkasso (um Mitarbeiter für das Inkasso von Versicherungszahlungen und die Betreuung von Versicherungsnehmern zu bezahlen);

- Liquidation (erfolgt nach Eintritt eines versicherten Ereignisses);

- Management (Vergütung des Verwaltungs- und Führungspersonals, Verwaltungs- und Wirtschaftskosten, Kosten für die Entwicklung von Versicherungen).

Zusammen stellen diese Kosten die Kosten des Versicherungsbetriebs dar.

33. VERSICHERUNGSRÜCKSTELLUNGEN UND FONDS DER VERSICHERER

Um die Erfüllung der übernommenen Versicherungsverpflichtungen sicherzustellen, bilden die Versicherer in der Weise und unter den Bedingungen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind, aus den erhaltenen Versicherungsprämien die für zukünftige Versicherungszahlungen erforderlichen Versicherungsrücklagen für Personenversicherungen, Sach- und Haftpflichtversicherungen. In ähnlicher Weise haben Versicherer das Recht, Rückstellungen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen, Verlusten oder Schäden am versicherten Eigentum zu bilden.

Die Versicherungsrückstellungen spiegeln die Höhe der derzeit von den Versicherern nicht erfüllten Verpflichtungen aus den mit dem Versicherten abgeschlossenen Versicherungsverträgen wider und sollen sicherstellen, dass der Versicherer seine Verpflichtungen erfüllen kann, die er gemäß den von ihm mit dem Versicherten abgeschlossenen Versicherungsverträgen trägt. Nach der im Ausland angewandten Technik zur Bildung von Versicherungsrückstellungen ist jede Art von Verpflichtung, die der Versicherer hat, durch die entsprechende Art von Versicherungsrückstellung gedeckt. Insbesondere in der Lebensversicherung werden je nach Vertragsbedingungen Deckungskapital, Renten-Jahres-Reserven, Fonds-Reserven und Überschuss-Reserven gebildet; für andere Versicherungsarten - Prämienreserven (Reserve für nicht abgelaufene Risiken, steigende Risiken) und Reserven für Schäden (gebildet, aber nicht gezahlt; vorgelegt, aber nicht gebildet; nicht vorgelegt).

Die Höhe der Versicherungsreserven muss die Höhe zukünftiger Zahlungen aus bestehenden Verträgen vollständig decken. Daher ist die Bestimmung ihrer Größe das Ergebnis einer gründlichen Analyse der Geschäftstätigkeit des Versicherers und arbeitsintensiver mathematischer Berechnungen. Die ausländische Praxis zeigt, dass eine solche Berechnung bei Vorhandensein erfahrener und qualifizierter Spezialisten recht zuverlässig ist und ihre Ergebnisse den Versicherer weitgehend vor einer möglichen Insolvenz schützen. Bei all der Vielfalt der Versicherungsgeschäfte in der ausländischen Gesetzgebung werden sie normalerweise unterteilt in zwei große Gruppen - Lebensversicherungen und andere Versicherungsarten, da diese Versicherungsarten auf unterschiedlichen technischen Prinzipien beruhen.

Die wichtigsten Arten von Versicherungsreserven für "andere als Lebensversicherungen". Der Versicherer leistet Beiträge an folgende Reserven: 1. Technische Reserven: 1.1 Unearned Premium Reserve (URP). 1.2 Schadenreserven: Reserve für gemeldete, aber noch nicht abgewickelte Schäden (RZU); Rückstellung für eingetretene, aber nicht gemeldete Verluste (IBNR). 1.3 Der Versicherer kann im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Versicherungsaufsicht zusätzliche versicherungstechnische Rückstellungen bilden: Katastrophenreserve (RC); Verlustschwankungsreserve (RCU). 1.4 Andere Arten von versicherungstechnischen Rückstellungen beziehen sich auf die Besonderheiten der im Rahmen von Versicherungsverträgen übernommenen Verpflichtungen. 2. Reserve von vorbeugenden Maßnahmen (RPM).

34. RNP-RESERVE

RNP-Reserve streng genommen handelt es sich nicht um eine Rücklage, sondern um einen Artikel, der die Abrechnung von Versicherungsprämien zwischen benachbarten Berichtszeiträumen abgrenzt. RNR stellt die Grundversicherungsprämie dar, die im Rahmen von Versicherungsverträgen erhalten wurde, die im Berichtszeitraum in Kraft waren und sich auf die Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrags bezogen, die über den Berichtszeitraum hinausgeht.

Übertragen werden diejenigen Anteile an den Versicherungsprämien, die in einer Berichtsperiode von den Versicherungsnehmern gezahlt wurden und die sich auf die Risikodeckung in der Zeit nach dem Bilanzstichtag beziehen. Derzeit wird der Anteil der vorgetragenen Beiträge überwiegend zeitanteilig berechnet. Zuallererst wird es mit einer kleinen Anzahl von Versicherungstransaktionen verwendet. Daneben werden Methoden zur pauschalen Ermittlung dieser Rücklage verwendet.

Zur Berechnung des RNP werden die Arten von Versicherungsaktivitäten in drei Buchungsgruppen unterteilt:

Gruppe 1 umfasst Versicherungen: Unfall- und Krankenversicherung; freiwillige medizinische; Transportmittel zu Lande; Lufttransportmittel; Transportmittel zu Wasser; Fracht; andere Arten von Sachversicherungen; Haftung der Fahrzeughalter; andere Haftungsarten.

2. Rechnungskreis: Versicherung von finanziellen Risiken; Haftung von Kreditnehmern für die Nichtrückzahlung von Krediten.

3. Rechnungskreis: Versicherungsarten, die die Möglichkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen mit unbestimmten ("offenen") Terminen für Beginn und Ende des Versicherungsvertrages vorsehen.

Für die 1. Abrechnungsgruppe gibt es zwei Möglichkeiten zur Berechnung des RNP.

Wenn wir die Struktur des Tarifsatzes als Summe darstellen:

Rate = Schaden + Maklerprovision + Abschlusskosten + Schadenbeseitigungskosten, dann Reserve = Restzeit zum Zeitpunkt der Bilanzierung bis zum Ende der Versicherungsperiode / Vertragslaufzeit x (Schaden + Schadenbeseitigungskosten).

Für die korrekte Berechnung der Reserve nach dieser Methode ist es erforderlich, Buchhaltungs- und Statistikaufzeichnungen ordnungsgemäß zu führen. Obwohl die „zeitproportionale“ Methode die genaueste ist, ist sie aufgrund ihrer Umständlichkeit bei großen Transaktionsvolumina ziemlich schwierig anzuwenden. Wenn darüber hinaus Transaktionen nach homogenen Risikogruppen durchgeführt werden und die Beitragseinnahmen gleichmäßig über das Jahr verteilt sind, ist diese Methode überhaupt nicht erforderlich. In diesen Fällen empfiehlt sich die Anwendung der sogenannten Pauschalierungsmethoden zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen: „Methode 1/8", "Methode 1/24", "Methode 36%".

Für den 2. Abrechnungskreis Der Beitragsübertrag wird für jeden Versicherungsvertrag in Höhe des Grundversicherungsbeitrages bis zum vollständigen Ablauf des Versicherungsvertrages ermittelt.

Für den 3. Abrechnungskreis Der Beitragsübertrag wird für jeden Versicherungsvertrag in Höhe von 40 % des Basisversicherungsbeitrags zum Bilanzstichtag ermittelt.

35. Methoden zur Pauschalierung

Verfahren 1/8 besteht darin, dass unter Berücksichtigung der Arbeitsorganisation des Versicherers bei unterjährigen Vertragsabschlüssen davon ausgegangen wird, dass alle während eines Quartals abgeschlossenen Verträge für die Dauer eines Jahres in der Mitte des Quartals abgeschlossen werden (d.h. zum Beispiel für das II. Quartal - 15. Mai). Vor diesem Hintergrund wird der Prämienübertrag auf die erhaltenen Versicherungsprämien berechnet:

- vor 4 Quartalen ab Berechnung der Deckungsrückstellung, - in Höhe von 1/8 aus den angegebenen Versicherungsprämien;

- vor 3 Quartalen ab Berechnung der Deckungsrückstellung, - in Höhe von 3/8 aus den genannten Beiträgen;

- vor 2 Quartalen ab Berechnung der Deckungsrückstellung, - in Höhe von 5/8 aus den genannten Beiträgen;

- vor 1 Quartal ab dem Tag der Berechnung der Deckungsrückstellung, - in Höhe von 7/8 aus besagten Beiträgen.

Verfahren 1/24 ähnlich Methode 1/8 und unterscheidet sich nur dadurch, dass hier alle im Laufe des Monats abgeschlossenen Verträge für die Dauer eines Jahres als zur Monatsmitte, also zum 15. Tag abgeschlossen gelten. Dementsprechend ist diese Methode genauer, aber auch umständlicher.

Methode 36% für sehr viele Versicherungsverträge verwendet, wenn das Datum des Vertragsabschlusses keine Rolle spielt und davon ausgegangen wird, dass alle Verträge Mitte des Jahres, also am 1. Juli, abgeschlossen werden. Somit sollte die Reserve am Jahresende die Hälfte der Nettoprämie betragen. Gleichzeitig erfolgt die Berechnung zur weiteren Vereinfachung nicht aus der Nettoprämie, sondern aus den Bruttobeiträgen. Es wird angenommen, dass der Bruttotarif in zwei Teile geteilt ist: 72% - Nettotarif; 28% - Last. Somit entspricht die Hälfte des Nettosatzes 36 % des Bruttosatzes. Daher entspricht die Rückstellung für unverdiente Prämien nach dieser Methode am 31. Dezember 36 % der für das Jahr erhaltenen Versicherungsprämien. Dies ist die ungenaueste, dafür aber einfachste Methode zur Berechnung des Prämienübertrags.

36. VERLUSTRÜCKSTELLUNGEN (RZU, RPNU, RK)

Rückstellung für gemeldete, aber noch nicht beglichene Schadensfälle (RZU) wird vom Versicherer zur Sicherstellung der Erfüllung von Verpflichtungen, einschließlich Aufwendungen für die Schadenregulierung, aus zum Bilanzstichtag nicht erfüllten oder nicht vollständig erfüllten Versicherungsverträgen, die im Zusammenhang mit in der Meldung eingetretenen Versicherungsfällen oder entstehen, gebildet frühere Perioden und die Tatsache des Ereignisses, die dem Versicherer gemäß dem gesetzlich oder im Versicherungsvertrag festgelegten Verfahren gemeldet werden.

Der RZU-Wert wird für jede offene Forderung ermittelt. Wird der Schaden gemeldet, die Schadenshöhe aber nicht festgestellt, wird die maximal mögliche Schadenshöhe, maximal die Versicherungssumme, zur Berechnung herangezogen.

Der RZU-Wert entspricht dem Betrag der gemeldeten Verluste für den Berichtszeitraum, der im Verlustregister eingetragen ist, erhöht um den Betrag der nicht beglichenen Verluste für die Perioden vor dem Berichtszeitraum und verringert um den Betrag der während des Berichtszeitraums bereits gezahlten Verluste, zuzüglich Schadenregulierungskosten in Höhe von 3 % des Betrags der offenen Forderungen des Berichtszeitraums.

Rückstellung für eingetretene, aber nicht gemeldete Verluste (IBNR) soll sicherstellen, dass der Versicherer seinen Verpflichtungen, einschließlich der Kosten für die Schadenregulierung, aus Versicherungsverträgen nachkommt, die im Zusammenhang mit dem Eintritt von versicherten Ereignissen während des Berichtszeitraums entstanden sind, deren Eintritt Tatsache war dem Versicherer nicht gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren oder dem Versicherungsvertrag für den Berichtszeitraum gemeldet.

Die Höhe der IBNR wird berechnet in Höhe von:

- 10 % des im Berichtszeitraum erhaltenen Grundversicherungsbeitrags, wenn dieser als Jahr betrachtet wird;

- 10 % des Betrags der Grundversicherungsprämie, die im Berichtszeitraum und in drei Perioden vor dem Berichtszeitraum erhalten wurde, wenn es sich um ein Quartal handelt.

Darin enthalten sind Rückstellungen für gemeldete und nicht gemeldete Schäden. Der Kern der ersten besteht darin, dass, wenn der Versicherer zum Bilanzstichtag keine Versicherungsleistung für einen abgeschlossenen (dh von ihm anerkannten) Versicherungsfall geleistet hat, die Höhe dieser Leistung reserviert wird.

Katastrophenreserve (RC) soll außergewöhnliche Schäden abdecken, die durch höhere Gewalt oder einen großen Unfall verursacht wurden, was zu Versicherungsleistungen aus einer Vielzahl von Versicherungsverträgen führt. Das AK wird von Versicherungsarten gebildet, deren Bedingungen die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung einer Versicherungsleistung im Zusammenhang mit Schäden, die durch höhere Gewalt oder einen Großschadensfall verursacht wurden, vorsehen. Das Verfahren, die Bedingungen für die Bildung und die Verwendung des AC werden vom Versicherer festgelegt und mit den Behörden für die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit vereinbart.

37. RESERVE FÜR UNFORMIERTES SPÜLEN. RESERVE FÜR VORBEUGENDE MASSNAHMEN

Verlustschwankungsreserve (CGR) soll die Aufwendungen des Versicherers für die Erbringung von Versicherungsleistungen in Fällen kompensieren, in denen die Schadenquote der Versicherungssumme im Berichtszeitraum die erwartete Schadenquote übersteigt, die die Grundlage für die Berechnung des Nettosatzes des Versicherungssatzes nach Art von war Versicherung. Das Verfahren, die Bedingungen für die Bildung und Verwendung dieser Reserve werden vom Versicherer festgelegt und mit der Aufsichtsbehörde für die Versicherungstätigkeit vereinbart.

Die betrachteten Versicherungsrückstellungen sind die häufigsten und werden von der Mehrheit der bestehenden Versicherer gebildet, was sich in Gesetzgebungsakten widerspiegelt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Durchführung einer Reihe von Versicherungsarten einige Besonderheiten aufweist, sieht die Gesetzgebung in der Regel vor, dass der Versicherer im Einvernehmen mit der Versicherungsaufsicht berechtigt ist, zusätzliche Versicherungsrückstellungen zu bilden, wenn die bestehenden Rücklagen nicht vollständig ausreichen seinen Verpflichtungen nachkommen und bei entsprechender Begründung durch Berechnungen bestätigt werden .

Zu diesen Reserven gehören:

- bei nachträglicher Prämienneuberechnung (z. B. bei Versicherungen gegen Produktionsstillstand infolge Feuer und/oder technischer Geräteausfälle);

- im Falle einer Stornierung der Prämienzahlung, die die Ansprüche des Versicherers gegenüber dem Versicherten und dem Versicherungsvertreter beeinträchtigt und eine Verringerung oder den Wegfall von Versicherungsrisiken verursacht;

- Versicherung von Kernanlagen;

- Haftpflichtversicherung für pharmazeutische Produkte;

- Erdbebenversicherung;

- für drohende Verluste.

Vorbehalt von vorbeugenden Maßnahmen (RPM) dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Verlust oder Beschädigung des versicherten Vermögens sowie für die Zwecke, die der Versicherer in der von der Versicherungsaufsicht genehmigten Verordnung über die Reserve von Präventivmaßnahmen vorsieht Aktivitäten.

RPM wird durch Abzug von der im Berichtszeitraum aus Versicherungsverträgen erhaltenen Bruttoversicherungsprämie gebildet. Die Höhe der Abzüge im RPM wird auf der Grundlage des in der Struktur des Tarifsatzes für diese Zwecke vorgesehenen Prozentsatzes bestimmt. Der Wert des RPM entspricht der Höhe der Abzüge von dieser Rücklage im Berichtszeitraum, erhöht um den Wert des RNP zu Beginn des Berichtszeitraums und verringert um die Höhe der im Berichtszeitraum für Präventivmaßnahmen ausgegebenen Mittel.

38. LEBENSVERSICHERUNGSBESTIMMUNGEN

Mathematische Reserven stellen die Differenz zwischen dem aktuellen Wert der Verpflichtungen des Versicherers (anstehende Versicherungszahlungen aus laufenden Versicherungsverträgen) und dem aktuellen Wert der Verpflichtungen des Versicherten (Versicherungsprämien, die Versicherer aus bestehenden Versicherungsverträgen künftig zahlen müssen) dar.

Die mathematischen Rückstellungen sind die Hauptrückstellungsart für Lebensversicherungsgeschäfte und entsprechen den Prämien- und Schadenrückstellungen, die für andere Versicherungsarten als Leben verwendet werden. Jedoch die art der versicherungsrückstellungen für lebensversicherungen ist grundlegend anders.

Aufgrund der Langfristigkeit der Beziehung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten wie bei der Lebensversicherung ist die vom Versicherten in einem Versicherungsjahr gezahlte Jahresprämie ein Durchschnitt der auf verschiedene Jahre entfallenden Prämiensummen . Diese durchschnittliche Prämie in den ersten Jahren des Versicherungsvertrags wird das Jahresrisiko übersteigen. In den Folgejahren wird er niedriger sein als er.

Diese Überschüsse der ersten Jahre muss der Versicherer ansparen, um Unterdeckungen in den Folgejahren zu decken. Die Versicherungsprämieneinnahmen eines Jahres entsprechen nicht den Versicherungszahlungen des Versicherers für dasselbe Jahr: In den ersten Jahren des Versicherungsvertrags ist die Zahl der Prämienzahler höher und die Zahl der Todesfälle geringer (für eine bestimmte Gruppe von Versicherern). Später wird das Gegenteil beobachtet.

Offensichtlich werden die Prämiensummen zu Beginn nicht nur die Verpflichtungen der Versicherungsgesellschaft decken, sondern auch einen Überschuss erwirtschaften. Irgendwann gleichen sich die Summen beider an, und schließlich werden auch später die eingehenden Prämien nicht ausreichen, um die Verpflichtungen zu decken. Daher bildet das Versicherungsunternehmen aus dem Überschuss der in den ersten Jahren erhaltenen Versicherungsprämien eine spezifische Versicherungsrücklage, die zur besseren Darstellung und Abgrenzung zu anderen Versicherungsrückstellungen Prämienrückstellung genannt wird.

Diese Prämienreserven spielen eine zentrale Rolle, da eine korrekt berechnete Prämienreserve die erste und wichtigste Voraussetzung für die Zahlungsfähigkeit eines Lebensversicherungsunternehmens im technischen Sinne ist. Die korrekte Berechnung der Deckungsrückstellung ist sowohl für die Unternehmen selbst als auch für die Versicherer wichtig. Die Höhe der Rückstellung hängt von der den Berechnungen zugrunde liegenden Sterbetafel sowie vom technischen Zinssatz ab.

39. METHODEN ZUR BERECHNUNG DER PRÄMIENRÜCKLAGE FÜR LEBENSVERSICHERUNGEN

Für die Berechnung der Prämienreserve der Lebensversicherung gibt es zahlreiche Methoden.

Bei der Nettoprämie, die nach der Methode des konstanten Durchschnittssatzes gezahlt wird, können zwei Teile unterschieden werden: Ein Teil ist für Versicherungszahlungen für Todesfälle in einem bestimmten Jahr bestimmt, und der andere Teil dient der Bildung einer Rücklage (aus der Versicherungssummen stammen am Ende der Versicherungszeit ausgezahlt). Der erste Teil heißt Risikoprämie, und der zweite - Sparprämie. Dieser letzte Teil wird bereits ab dem ersten Versicherungsjahr nach der sogenannten Methode der unveränderten, konstanten Nettobeiträge in die Reserve eingestellt.

In der langjährigen Versicherungspraxis wird aufgrund der erheblichen Kosten für den Abschluss einer Neuversicherung (hohe Provisionen für Vermittler, Honorare für Ärzte, die mit der Untersuchung potenzieller Versicherter betraut sind, etc.) oft ein geringerer Anteil an der Erstjahresrückstellung gebildet, als es sollte auf der Netto-Sparprämie liegen. Dieser Fehlbetrag im ersten Jahr wird in den Folgejahren durch etwas höhere Abzüge von der Rücklage ausgeglichen. Letztendlich ist die Höhe der Reserven für jede Versicherung bei beiden Methoden gleich.

Sprague-Methode liegt darin, dass bei der Langzeitversicherung die Prämienrückstellung in den ersten Jahren nicht aufgeschoben wird. Dies geschieht in der Regel innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre, in denen Versicherungsvertreter einen großen Anteil der Provision erhalten. Die Bildung der Rückstellung ab dem zweiten oder dritten Jahr erfolgt nicht nach dem tatsächlichen Alter des Versicherten, sondern nach dem um ein oder zwei Jahre erhöhten bzw. nach der um ein oder zwei Jahre verkürzten Zeitraum.

Auf Zilmer-Methode von jeder Jahresprämie wird der riskante Teil zur Deckung der Todesfallkosten unverändert belassen und der Sparprämie genannte Teil in geringerer Höhe zurückgestellt.

Optimalität der Versicherungsreserven. Unter der Angemessenheit versicherungstechnischer Rückstellungen versteht man die Angemessenheit ihrer Struktur und Größe gegenüber den vom Versicherer aus Versicherungsverträgen übernommenen Verpflichtungen. Die Bewertung der Versicherungsreserven im Hinblick auf ihre Angemessenheit sollte auf der Art der vom Versicherer durchgeführten Operationen basieren. Die Struktur der versicherungstechnischen Rückstellungen ist sehr vielfältig, und die Methoden, mit denen sie berechnet werden können, sind nicht weniger vielfältig. Daher kann nur in Bezug auf einen einzelnen Versicherer von ausreichenden Versicherungsreserven gesprochen werden, da die Festlegung von Standards hier sehr problematisch ist. Gleichzeitig kann argumentiert werden, dass die Höhe der von ihnen gebildeten Versicherungsrückstellungen angemessen sein sollte, wenn eine Reihe von Versicherungsorganisationen ähnliche Versicherungsgeschäfte durchführen und die Volumina dieser Geschäfte vergleichbar sind. Damit lassen sich grundsätzlich bestimmte Indikatoren zur Beurteilung der Angemessenheit versicherungstechnischer Rückstellungen ableiten. Ein solcher Indikator kann beispielsweise das Verhältnis zwischen der Höhe der Versicherungsrückstellungen und der Höhe der eingenommenen Versicherungsprämien oder das Verhältnis der Versicherungsrückstellungen zur Höhe der Versicherungszahlungen usw. sein.

40. EIGENKAPITAL EINER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT

К Eigenmittel oder Eigenkapital Versicherer umfassen: genehmigtes Kapital, zusätzliches Kapital, Reservekapital, Gewinnrücklagen. In einigen Fällen können der zu Lasten des Reingewinns des Versicherers gebildete Konsumfonds und der Akkumulationsfonds den Eigenmitteln zugerechnet werden.

Eigenmittel werden gebildet aus zwei Quellen - zu Lasten der Beiträge der Gründer und zu Lasten des aus der Tätigkeit des Versicherers erzielten Gewinns. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit sollte die Höhe der freien Rücklagen umso größer sein, je größer das Geschäftsvolumen des Versicherungsunternehmens ist. Dabei wird je nach Art und Dynamik des Geschäfts entweder das Volumen der erhaltenen Versicherungsprämien oder die durchschnittliche Höhe der Versicherungszahlungen über mehrere Jahre oder die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen als deren Volumen angenommen.

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit sind die Versicherer verpflichtet, die von ihnen übernommenen Standardverhältnisse zwischen Vermögenswerten und Versicherungsverbindlichkeiten einzuhalten: die Höhe des freien Vermögens des Versicherers, berechnet als Differenz zwischen der Gesamtsumme der Vermögenswerte und der Höhe seiner Verbindlichkeiten, muss der Regelmenge entsprechen, d. h. die Gleichheit muss eingehalten werden:

A - O \uXNUMXd H,

wobei A die tatsächliche Größe der Vermögenswerte des Versicherers ist; Über - das tatsächliche Volumen der Verpflichtungen des Versicherers; H ist der normative (d. h. der minimal zulässige) Betrag des Überschusses der Vermögenswerte des Versicherers über seine Verbindlichkeiten.

Unter Vermögenswerte bedeutet das Eigentum des Versicherers in Form von Sachanlagen, Materialien, Barmitteln sowie Finanzanlagen.

Verbindlichkeiten, die die Schulden charakterisieren Versicherer an natürliche und juristische Personen:

Versicherungsrücklagen; Bankdarlehen und -kredite; sonstige geliehene und geliehene Gelder;

Reserven für zukünftige Ausgaben und Zahlungen;

Abwicklungsverpflichtungen für Rückversicherungsgeschäfte; usw.

Basierend auf der bekannten Bilanzgleichheit:

Vermögenswerte = Verbindlichkeiten + Eigenkapital finden wir Folgendes:

Vermögen - Verbindlichkeiten = Eigenkapital.

Der Gesetzgeber definiert auch die maximale Haftung des Versicherers für ein bestimmtes Risiko in Höhe von 10 % der Eigenmittel des Versicherers.

Eine ausreichende Menge an Eigenmitteln oder freien Reserven des Versicherers garantiert seine Zahlungsfähigkeit unter zwei Umständen - dem Vorhandensein angemessener Versicherungsreserven und der richtigen Anlagepolitik. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass das Portefeuille des Versicherers aus sehr vielen ungefähr gleichen Risiken oder aus wenigen kleinen Risiken besteht, die der Höhe der Eigenmittel des Versicherers entsprechen, was durch das Rückversicherungssystem erreicht werden kann.

41. ANLAGEPOLITIK DES VERSICHERERS

Anlagegrundsätze. Der grundlegende Unterschied zwischen der Durchführung einer Versicherungsdienstleistung und einem ähnlichen Prozess in anderen Geschäftsarten besteht darin, dass ein gewöhnliches Unternehmen zunächst bestimmte Investitionen in die Organisation der Produktion von Waren (Dienstleistungen) tätigt und Zahlungen von Verbrauchern erhält, nachdem die Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde geliefert oder ist die Ware in das Eigentum des Käufers übergegangen, so ist wie bei der Versicherung das Bild umgekehrt. Hier schießt der Auftraggeber den Versicherer faktisch vor, da die Versicherungsprämie, die das Entgelt für die Versicherungsleistung für den Versicherungsnehmer darstellt, in der Regel zu Beginn der Laufzeit des Versicherungsvertrages gezahlt wird. Die Versicherungsleistung des Versicherers kann lange umgesetzt werden.

Dieses Merkmal der Implementierung von Versicherungsdienstleistungen ermöglicht es uns, zwei Schlussfolgerungen zu formulieren. 1. Die Art der Kapitalbewegung in der Versicherung führt dazu, dass dem Versicherer für einen bestimmten Zeitraum vorübergehend verpflichtungsfreie Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen angelegt werden können. 2. Die Anlage solcher vorübergehend freier Mittel durch den Versicherer sollte staatlich streng reguliert werden, da den Versicherern objektiv die Möglichkeit genommen wird, zu kontrollieren, wie geschickt das Versicherungsunternehmen mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln umgeht und ob dies die Erfüllung der Verpflichtungen unter gefährdet Versicherungsverträge.

Die Versicherer haben das Recht, Versicherungsrückstellungen und andere Mittel anzulegen oder anderweitig anzulegen sowie Versicherungsnehmern, die Personenversicherungsverträge abgeschlossen haben, Darlehen im Rahmen der Versicherungssummen aus diesen Verträgen zu gewähren.

Versicherungsrückstellungen müssen von den Versicherern wie folgt gebildet werden Bedingungen.

Wiederholungsprinzip gilt in vollem Umfang sowohl für das Versicherungsdeckungskapital als auch für das freie Vermögen. Dieses Prinzip impliziert die zuverlässigste Platzierung von Vermögenswerten, um deren vollständige Rendite sicherzustellen.

Liquiditätsprinzip heißt es: Die allgemeine Anlagestruktur sollte so sein, dass jederzeit liquide Mittel oder leicht in liquide Mittel umzuwandelnde Kapitalanlagen vorhanden sind. Mit anderen Worten, das Versicherungsunternehmen muss jederzeit über ausreichende Mittel verfügen, die die Zahlung der im Vertrag festgelegten Beträge an die Versicherer innerhalb der festgelegten Fristen gewährleisten.

Das Prinzip der Diversifikation Kapitalanlagen dient dazu, die Anlagerisiken, denen jeder Anleger ausgesetzt ist, auf verschiedene Anlageformen zu verteilen und damit die Stabilität des Kapitalanlageportfolios des Versicherers zu erhöhen.

Das Prinzip der Rentabilität von Investitionen: Das Anlagevermögen soll unter Wahrung der genannten Grundsätze unter Berücksichtigung der Situation auf dem Kapitalanlagemarkt platziert werden und gleichzeitig einen konstanten und ausreichend hohen Ertrag bringen.

42. VERTEILUNG VON VERSICHERUNGSRÜCKSTELLUNGEN

Die Regeln für die Platzierung von Versicherungsrückstellungen durch Versicherer wurden auf Anordnung des russischen Finanzministeriums aus dem Jahr 1999 genehmigt. Diese Regeln legen Anforderungen an Vermögenswerte fest, die zur Deckung von (sicheren) Versicherungsrückstellungen akzeptiert werden.

Arten von Vermögenswerten, die zur Deckung von Versicherungsrückstellungen akzeptiert werden:

- Staatspapiere der Russischen Föderation, konstituierende Einheiten der Russischen Föderation und kommunale Wertpapiere (die die staatliche Registrierung bestanden haben und eine Registrierungsnummer haben, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht);

- Bankwechsel (mit einer Lizenz zur Durchführung von Bankgeschäften);

- Aktien (außer Aktien von Versicherern);

- Anleihen (die die staatliche Registrierung bestanden haben und eine Registrierungsnummer haben, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht);

- Wohnungsbescheinigungen;

- Investmentanteile von Investmentfonds;

- Bankeinlagen (Einlagen), einschließlich derjenigen, die durch Einlagenzertifikate bei Banken beglaubigt sind, die zur Durchführung von Bankgeschäften zugelassen sind;

- Bescheinigungen über die Kapitalbeteiligung an allgemeinen Fonds der Bankverwaltung;

- Anteile am genehmigten Kapital einer LLC und Einlagen in das Grundkapital von Kommanditgesellschaften, deren Satzungen keine Beschränkungen für die Entnahme von Mitteln in angemessen kurzer Zeit vorsehen (mit Ausnahme von Anteilen und Einlagen in das Kapital von Versicherer);

- Immobilien (mit Ausnahme von einzelnen Wohnungen, die der staatlichen Registrierung von Luft- und Seeschiffen, Binnenschiffen und Weltraumobjekten unterliegen);

- der Anteil gebietsansässiger Rückversicherer oder Gebietsfremder mit Repräsentanzen in der Russischen Föderation an den Versicherungsrückstellungen;

- Prämiendepot für zur Rückversicherung übernommene Risiken;

- Forderungen von Versicherungsnehmern (nach Genehmigung durch das russische Finanzministerium), Rückversicherern, Versicherern und Versicherungsvermittlern, deren Zahlungen innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet werden, die nicht überfällig sind und aus dem Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft entstanden sind;

- Bargeld;

- Bargeld auf Bankkonten;

- Fremdwährung auf Bankkonten;

- Gold- und Silberbarren, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden;

- andere (wie mit dem russischen Finanzministerium vereinbart). Vermögenswerte, die zur Deckung von Versicherungsrückstellungen übernommen werden, können nicht als Sicherheitengegenstand oder als Zahlungsquelle an den Gläubiger von Mitteln für die Verpflichtungen des Bürgen (Bürgengeber) dienen.

Wertpapiere ausländischer Emittenten müssen an Börsen oder anderen Organisatoren des Wertpapierhandels zum Umlauf zugelassen sein. Der Emittent muss über eine Konzession zur Durchführung von Tätigkeiten zur Organisation des Handels auf dem Wertpapiermarkt verfügen.

43. PERSÖNLICHE VERSICHERUNG. LEBENSVERSICHERUNG

К persönliche Versicherung umfassen alle Arten von Versicherungen, die mit wahrscheinlichen Ereignissen im Leben einer Person verbunden sind. Gemäß der in Russland angenommenen Versicherungsklassifikation umfasst die Personenversicherungsbranche Versicherungsarten, bei denen der Versicherungsgegenstand Vermögensinteressen in Bezug auf Leben, Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Renten des Versicherten oder des Versicherten sind. In entwickelten Ländern (USA, Deutschland, Japan, Großbritannien usw.) steht die Personenversicherung in Bezug auf die eingenommenen Prämien an erster Stelle unter den anderen Versicherungsbranchen. Diese Versicherungen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion, da sie die Interessen jedes Einzelnen berühren. Daher wird in allen Ländern besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Pflege von Personenversicherungen gelegt.

Die weltweite Versicherungspraxis hat viele Arten von Lebensversicherungen entwickelt. Betrachten Sie die in Russland am häufigsten verwendeten Arten von Personenversicherungen.

К Lebensversicherung umfassen alle Versicherungsarten, bei denen der Versicherungsgegenstand Menschenleben ist. Lebensversicherungsverträge werden für eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr abgeschlossen, sodass Spar- und Risikofunktionen in der Lebensversicherung kombiniert werden können. Beispielsweise handelt es sich bei dieser Versicherungsart um eine gemischte Todesfall- und Hinterbliebenenversicherung, die im Ausland beliebt ist. In Russland beinhaltet die gemischte Lebensversicherung meistens auch eine Unfallversicherung. So sieht die Versicherungspflicht für gemischte Lebensversicherungen in unserem Land die Zahlung der Versicherungssumme in folgenden Fällen vor: wenn der Versicherte bis zum Ende der Versicherungszeit lebt; bei Gesundheitsschäden durch einen Unfall; beim Tod des Versicherten.

Gemischte Lebensversicherung. Gemischte Lebensversicherungsverträge werden mit natürlichen Personen abgeschlossen. Bei der Auswahl der Versicherer orientiert sich der Versicherer an drei Kriterien: dem Alter des Versicherten und seinem Gesundheitszustand als maßgebliche Faktoren für die Sterblichkeitsrate sowie der Staatsangehörigkeit des Versicherten. Das Anfangsalter wird durch den Erhalt der gesetzlich festgelegten Rechtsfähigkeit und das Vorhandensein eines Personalausweises durch den Versicherten bestimmt. Die Versicherer müssen Staatsbürger der Russischen Föderation sein, können aber auch ausländische Staatsbürger und Staatenlose sein, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Russland haben.

Das von der gemischten Lebensversicherung ermittelte Versicherungspflichtvolumen sieht folgende Versicherungsfälle vor:

- Lebensversicherung;

- Unfallversicherung;

- Todesfallversicherung.

Die gleichen Versicherungsarten können als eigenständige Versicherungen beantragt werden.

44. UNFALL- UND KRANKHEITSVERSICHERUNG

Unfall- und Krankenversicherung zum Ersatz von Schäden bestimmt sind, die durch den Verlust der Gesundheit oder den Tod des Versicherten verursacht wurden. Sie kann in Gruppen- (z. B. Versicherung von Arbeitnehmern des Unternehmens) und individuellen Formen sowie in Formen der freiwilligen und obligatorischen Versicherung (z. B. Passagiere, Militärpersonal und andere Kategorien von Bürgern) durchgeführt werden. Die Unfallversicherung ist nach den gleichen Grundsätzen aufgebaut wie die gemischte Lebensversicherung. Die wichtigste von ihnen ist die Begrenzung des Umfangs der Versicherungspflicht durch die festgelegten Folgen eines Unfalls, der dem Versicherten während der Versicherungsdauer widerfahren ist. Diese Begrenzung sichert die Verfügbarkeit von Versicherungstarifen und fördert die flächendeckende Entwicklung der Unfallversicherung als direkte Ergänzung zur Sozialversicherung. Am weitesten verbreitet ist die Einzelunfallversicherung bei Tod, vorübergehender Invalidität, dauerhafter voller oder teilweiser Invalidität (Invalidität).

Nicht für Versicherungsfälle gelten:

- Verletzungen, die der Versicherte im Zusammenhang mit der Begehung von Handlungen erlitten hat, bei denen die Ermittlungsbehörden oder das Gericht Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Straftat festgestellt haben;

- Verletzungen, die der Versicherte im Zusammenhang mit dem Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder toxischen Vergiftungen durch ein selbstfahrendes Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor oder einem Elektromotor (Auto, Motorrad, Roller, Moped, Fahrrad mit Motor, Traktor) erlitten hat , Mähdrescher, Trolleybus, Straßenbahn usw.) d.), Boot oder Motorboot, sowie im Zusammenhang mit der Übergabe der Kontrolle über diese an eine Person, die sich in einem Zustand einer Alkohol-, Betäubungs- oder Giftvergiftung befindet;

- Verletzung oder Vergiftung infolge eines Suizidversuchs des Versicherten;

- vorsätzliche Körperverletzung durch den Versicherten;

- Tod infolge der aufgeführten Ursachen;

- nachteilige Folgen diagnostischer, therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen (einschließlich Arzneimittelinjektionen), wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Behandlung eines während der Geltungsdauer des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherungsfalles stehen.

Zahlung im Rahmen von Verträgen Unfallversicherung, die die Rolle der materiellen Hilfe übernimmt, kann in der Form erfolgen:

die im Vertrag genannte Versicherungssumme;

Teil der im Vertrag genannten Versicherungssumme;

Renten;

Versicherungsleistung;

Tägliche Belohnung.

Die Gültigkeit des Unfallversicherungsvertrages endet mit Ablauf der Versicherungszeit am Tage vor dem Inkrafttreten des Vertrages; bei Zahlung der im Versicherungsschein genannten vollen Versicherungssumme durch den Versicherer; im Todesfall des Versicherten. Andere Kündigungsgründe können vorliegen (z. B. bei Wegzug des Versicherten zum dauerhaften Aufenthalt im Ausland).

45. GRUNDLAGEN DER SACHVERSICHERUNG

Sachversicherung hauptsächlich in Form freiwilliger Versicherungen durchgeführt werden, mit Ausnahme von gepachtetem Staatseigentum. Versicherer sind alle Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Organisations- und Rechtsform sowie natürliche Personen.

Im Rahmen von Sachversicherungsverträgen jeder Teil (Gruppe) des Eigentums kann versichert werden. Juristische und natürliche Personen können Sachwerte sowohl in voller Höhe, also zum tatsächlichen, realen Wert, als auch zu einem bestimmten Anteil versichern. Bei der Sachversicherung darf die Versicherungssumme ihren tatsächlichen Wert bei Vertragsabschluss nicht übersteigen. Unter der tatsächliche Wert der Immobilie Wiederbeschaffungswert (Buchwert) verstanden. Übersteigt die durch den Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme den Versicherungswert der Sache, so ist der Vertrag in dem Teil der Versicherungssumme, der den tatsächlichen Wert der Sache bei Vertragsschluss übersteigt, von Rechts wegen ungültig.

Eine der Bedingungen der Sachversicherung ist oft die Definition eines Selbstbehalts – ein nicht bezahlter Teil des Schadens. Die Höhe des Selbstbehalts entspricht in etwa den Kosten des Versicherers zur Ermittlung der Schadenshöhe. Ein Franchise kann bedingt oder unbedingt sein. Bedingt der Selbstbehalt bestimmt den unbezahlten Teil des Schadens, wenn die Schadenshöhe unter seinem Wert liegt. Übersteigt die Schadenshöhe die Höhe des bedingten Selbstbehalts, so wird sie bei der Ermittlung der Schadenshöhe nicht berücksichtigt.

Bedingungslos das Franchise bestimmt den unbezahlten Teil des Schadens, unabhängig von seiner Höhe. Die Selbstbeteiligung wird in Prozent der Versicherungssumme oder absolut festgelegt.

Bei Vertragsabschluss hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen, die den Grad der Gefahr beeinflussen. Verletzt der Versicherungsnehmer diesen Umstand vorsätzlich, so ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag während der Vertragslaufzeit innerhalb eines Monats ab Zugang der Information über den gefahrerhöhenden Umstand zu kündigen.

Kündigung des Vertrages schriftlich gegenüber dem Versicherungsnehmer eingereicht wird, wird die Kündigung sofort mit Zugang dieses Antrags beim Versicherungsnehmer wirksam. Bei Beendigung des Versicherungsvertrags ist der Teil der Prämie, der dem Zeitraum vom Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages bis zum Ende des Vertrages proportional ist, zurückzuerstatten, falls er nicht gekündigt wurde.

Die Hauptpflicht des Versicherten bei Sachversicherungsverträgen - Einhaltung gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherungsmaßnahmen im Versicherungsvertrag. Verletzt der Versicherungsnehmer schuldhaft eine der Obliegenheiten, so ist der Versicherer berechtigt, innerhalb eines Monats ab Zugang der Nachricht von der Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer den Vertrag mit dem Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung zu kündigen letzteres schriftlich.

46. ​​SACHVERSICHERUNG VON ORGANISATIONEN

Staatliche und nichtstaatliche Unternehmen, Aktiengesellschaften, Konzerne und andere Vereinigungen können verschiedene Arten von Versicherungsverträgen abschließen. Laut Hauptvertrag alle dem Unternehmen gehörenden Sachen sind versicherungspflichtig: Gebäude, Strukturen, Übertragungseinrichtungen, Kraftarbeiter und andere Maschinen, Ausrüstung, Fahrzeuge, Fischerei- und andere Schiffe, Fanggeräte, unfertige Erzeugnisse und Investitionsgüter, Inventar, fertige Produkte, Waren, Rohstoffe, Materialien usw. Das Unternehmen hat die Recht, einen Teil (eine Gruppe) ihres Eigentums zu versichern.

Nach Zusatzvereinbarungen können Sachwerte versichert werden:

- vom Unternehmen im Rahmen eines Immobilienmietvertrags erhalten (wenn es nicht vom Vermieter versichert ist) oder von anderen Unternehmen (Organisationen) und der Öffentlichkeit zur Bearbeitung, Reparatur, Transport, Lagerung, Kommissionierung usw. erhalten;

- für die Zeit der experimentellen oder Forschungsarbeit das Ausstellen auf Ausstellungen. An andere Unternehmen und Organisationen vermietetes Eigentum kann getrennt von anderem eigenen Eigentum versichert werden.

In der Regel nicht freiwillig versicherungspflichtig besonders wertvolle Sachen und Sachen, die keinen objektiven Wert haben: Dokumente, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle und -steine, Manuskripte, Zeichnungen, Pläne usw. Diese Sachen sowie Sachen, deren Versicherungsschutz unter besonderen Bedingungen erfolgt Bedingungen (Transportmittel, mobile Bau- und sonstige Maschinen, Nutztiere, Nutz- und Brennholz in Einschlagsgebieten und beim Flößen etc.) können zu besonderen Bedingungen zusätzlich zum Hauptvertrag versichert werden.

Kann nicht versichert werden für die freiwillige Versicherung von Gebäuden, Bauwerken und anderen Vermögenswerten, die sich in einem von Einstürzen, Erdrutschen, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen bedrohten Gebiet befinden, ab dem Zeitpunkt, an dem eine solche Bedrohung in der vorgeschriebenen Weise gemeldet oder von den zuständigen Behörden (hydrometeorologische Dienste usw.) erstellt wird ein geeignetes Dokument (Handlung, Beschluss etc.), das die Drohung bestätigt. Ausnahme: wenn der Versicherungsvertrag für eine neue Laufzeit (Verlängerung) vor dem Ablaufdatum des vorherigen Vertrages und innerhalb des im vorherigen Versicherungsvertrag festgelegten Anteils am Sachwert abgeschlossen wird.

Eine unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss vertraglicher Versicherungsverhältnisse - Die Organisation hat die Rechte einer juristischen Person.

Schäden werden erstattet bei Verlust oder Beschädigung von Sachen durch Feuer, Blitzeinschlag, Explosion, Überschwemmung, Erdbeben, Bodenabsenkung, Sturm, Orkan, Platzregen, Hagel, Einsturz, Erdrutsch, für die Gegend ungewöhnlich strenge Fröste und starke Schneefälle, verursachte Stromausfälle durch Naturkatastrophen, Unfälle von Transportmitteln, Heizungs- und anderen Anlagen usw.

Zusätzlich kann Eigentum gegen Einbruchdiebstahl (Raub), Transportmitteldiebstahl versichert werden.

47. FEUERVERSICHERUNG (FEUERVERSICHERUNG). EIGENTUMSVERSICHERUNG DER BÜRGER

Ausland (und neuerdings in Russland) Feuerversicherung, die als wichtigste Art der Sachversicherung gilt.

Diese Art der Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen komplexe Risiken, wie sie in der internationalen Praxis genannt werden BIEGEN (Feuer + Blitz + Explosion + Flugzeugeinschlag), die als Versicherungsfall Feuer, Blitzschlag, Explosion, Absturz eines bemannten Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung annimmt. Gleichzeitig werden in den Allgemeinen Bedingungen der Feuerversicherung für jeden Versicherungsfall Definitionen gegeben und auf Ausnahmen entsprechend hingewiesen.

Als Ergänzung zur Feuerversicherung sowie als eigenständige Versicherungsarten kommen folgende Versicherungsarten zum Einsatz:

- vor Einbruch, Diebstahl, der sich in Raub, Raub oder deren Versuche verwandelt;

- von einem Sturm;

- vor Hagel;

- aus Leitungswasser;

- durch Kollision mit Fahrzeugen;

- vom Rauch;

- aus anderen Arten von Risiken.

Bei der Auflistung von Risiken werden deren Definitionen und Ausnahmen angegeben, bei denen keine Kompensation erfolgt.

Bürgerliche Sachversicherung. Das Wohneigentum der Bürger ist meistens im Falle seiner Zerstörung oder Beschädigung infolge von Naturkatastrophen sowie Feuer, Explosion, Kollision mit Fahrzeugen, fallenden Bäumen und Flugzeugen, plötzlicher Zerstörung der Hauptstrukturen der Gebäude versichert am Grundstück befindet, Unfälle in der Warmwasserbereitung, Wasserversorgung und Kanalisation, vorsätzliche rechtswidrige Handlungen Dritter, sowie Diebstahl von Sachen und deren Zerstörung (Beschädigung) im Zusammenhang mit Diebstahl oder versuchtem Diebstahl. Hausrat gilt am Wohnort des Versicherten sowie während des Umzugs an einen neuen ständigen Wohnort als versichert.

48. TRANSPORTVERSICHERUNG

Transportversicherung - ein Unterzweig der Sachversicherung, eine Reihe von Versicherungsarten gegen Gefahren, die auf verschiedenen Kommunikationswegen auftreten. Versicherungsgegenstand können beide Verkehrsmittel sein (Kaskoversicherung), und die Waren, die sie tragen (Frachtversicherung).

In Übereinstimmung mit den Regeln der Transportversicherung von Waren keine Erstattung erfolgt für Schäden, die verursacht wurden durch: jede Art von Feindseligkeiten oder Maßnahmen und deren Folgen, Beschädigung oder Zerstörung durch Minen, Torpedos, Bomben und andere Kriegswaffen, Piraterie, sowie aufgrund von Bürgerkrieg, inneren Unruhen und Streiks, Beschlagnahme, Beschlagnahme, Festnahme oder Vernichtung von Gütern die Anfrage der Behörden; direkte oder indirekte Auswirkungen einer Atomexplosion, Strahlung oder radioaktiven Kontamination im Zusammenhang mit der Nutzung von Atomenergie und der Nutzung spaltbarer Materialien; Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherten oder des Anspruchsberechtigten oder ihrer Vertreter sowie wegen Verletzung der festgelegten Regeln für den Transport, die Weiterleitung und die Lagerung von Gütern durch einen von ihnen; Einflüsse von Temperatur, Laderaumluft oder besonderen Eigenschaften und natürlichen Eigenschaften der Ladung, einschließlich Schrumpfung; unzureichende Verpackung oder Versiegelung von Waren und Versand von Waren in beschädigtem Zustand; Brand oder Explosion aufgrund von Ladung, mit Wissen des Versicherten oder des Anspruchsberechtigten oder seiner Vertreter, aber ohne Wissen von Ingosstrakh, Substanzen und Gegenständen, die in Bezug auf Explosion oder Selbstentzündung gefährlich sind; usw.

ersten Ausführungsform Frachtversicherung - "Mit Verantwortung für alle Risiken" - umfasst den Ersatz von Verlusten durch Beschädigung oder vollständige Zerstörung des gesamten oder eines Teils des Eigentums aus beliebigen Gründen (außer den oben speziell genannten), sowie die notwendigen und angemessenen Kosten für die Einsparung und Erhaltung der Ladung, um weitere Schäden zu verhindern.

Die zweite Option Frachtversicherung - "Mit Haftpflicht für einen privaten Unfall" und dritte Option - "Ohne Haftung für Schäden, außer im Falle eines Crashs" - vorzusehen eingeschränkte Liste der Versicherungsfälle: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Wirbelsturm und andere Naturkatastrophen, Wrack oder Zusammenstoß von Schiffen, Flugzeugen und anderen Beförderungsmitteln oder deren Aufprall auf feste oder schwimmende Gegenstände, Grundberührung eines Schiffes, Versagen von Brücken, Explosion, Beschädigung eines Schiffes durch Eis; der spurlose Verlust eines Schiffes oder Flugzeugs; Unfälle während des Ladens, Stauens, Entladens von Fracht und der Kraftstoffentnahme durch das Schiff; allgemeiner Durchschnitt; alle zur Bergung des Ladungsgutes erforderlichen und zweckmäßigen Aufwendungen sowie zur Schadensminderung und Schadensfeststellung, wenn der Schaden nach den Versicherungsbedingungen ersetzt wird.

Merkmal der Versicherung der dritten Option: Schäden werden nur aus dem Totalverlust der gesamten oder eines Teils der Ladung und Schäden aus Beschädigung der Ladung - nur im Falle eines Absturzes oder einer Kollision, eines Feuers oder einer Explosion auf einem Schiff, Flugzeug oder einem anderen Transportmittel entschädigt.

49. GESCHÄFTSRISIKOVERSICHERUNG

Gegenstand der Betriebsrisikoversicherung - gewerbliche Tätigkeit des Versicherten, die die Investition von Geld- und anderen Ressourcen in jede Art von Produktion, Arbeiten oder Dienstleistungen und den Erhalt von Einkünften aus diesen Investitionen nach einem bestimmten Zeitraum vorsieht. Diese Versicherung ist eine der komplexesten Versicherungsarten. Die Verantwortung einer Versicherungsorganisation für die Versicherung gewerblicher Risiken besteht darin, den Versicherten für Verluste zu entschädigen, die infolge ungünstiger, unvorhersehbarer Änderungen der Marktbedingungen und der Verschlechterung anderer Bedingungen für die Durchführung gewerblicher (Anlage-)Tätigkeiten entstanden sind.

Möglich Zwei Möglichkeiten zur Festlegung der Versicherungssumme: 1) die Versicherungssumme wird innerhalb der Grenzen der Kapitalanlagen in versicherten Betrieben festgelegt; 2) Die Versicherungssumme beinhaltet nicht nur die Kapitalkosten, sondern auch einen bestimmten (normativen) Gewinn, der von den Kosten erwartet wird. Die Versicherungsentschädigung bestimmt sich aus der Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem tatsächlichen Vermögenserfolg aus der versicherten gewerblichen Tätigkeit. Die Laufzeit des Versicherungsvertrages richtet sich in diesem Fall nach der üblichen Amortisationszeit für Kapitalausgaben.

Merkmale dieser Versicherungsart: Die Zahlung (oder Nichtzahlung) der Entschädigung erfolgt am Ende der Versicherungszeit, wenn die endgültigen Ergebnisse des Geschäftsbetriebs bekannt werden.

Ausnahmen von der Haftung des Versicherers: bestimmte Arten von Tätigkeiten (z. B. Handel und Vermittlung, Glücksspiel, Gewinnspiele usw.); Kriege und Feindseligkeiten; Regierungsentscheidungen und politische Umwälzungen; Wechselkursänderungen usw.

50. RISIKOVERSICHERUNG FÜR NEUE AUSRÜSTUNG UND TECHNOLOGIE

Diese Art der Versicherung umfasst die Versicherung für:

- die Ausrüstung selbst, Anlagen, Produktionslinien usw. bei deren Ausfall, Arbeitsunterbrechung, Tod, d. h. Schutz vor direkten Schäden;

- aus unvorhergesehenen, ungünstigen Folgen, die durch die Einführung technischer und technologischer Neuerungen verursacht werden. Es entstehen indirekte (indirekte) Verluste in Form von Mehrkosten und entgangenem Gewinn. Neue Geräte und Technik sind gegen die mit ihrer Nutzung verbundenen Risiken versichert. Solche Risiken umfassen Fehler in der Konstruktion von Maschinen und der Entwicklung von Technologie, in der Auswahl von Materialien oder in ihrer Herstellung; versteckte Mängel, die beim Testen nicht entdeckt werden konnten; Ausfall von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; erhöhte Spannung und Druck; Fahrlässigkeit, böswillige Absicht von Einzelpersonen usw.

Merkmale dieser Versicherung besteht darin, Verluste zu kompensieren, die aus einem zufälligen Fehler oder unbeabsichtigten Handeln von Personen resultieren, die über die erforderliche berufliche Ausbildung verfügen, um mit neuen Geräten und Technologien zu arbeiten. Wenn unvorbereitete Personen das Management zulassen, kann das Auftreten von Verlusten nicht als unvorhergesehen angesehen werden.

Nicht versichert sind Schäden durch Brände, Explosionen und andere in der Sachversicherung versicherte Risiken. Franchise beantragt.

51. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG. ZIVILHAFTUNG DER FAHRZEUGHALTER

bei Haftpflichtversicherung Gegenstand der Versicherung sind Vermögensinteressen im Zusammenhang mit der Entschädigung des Versicherten (der versicherten Person) für den Schaden, den er der Person oder dem Eigentum Dritter zufügt. Gemäß Art. 1064 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation unterliegen Schäden, die der Person oder dem Eigentum eines Bürgers zugefügt werden, sowie Schäden, die dem Eigentum einer juristischen Person zugefügt werden, der vollständigen Entschädigung durch die Person, die den Schaden verursacht hat. Grundlage für die Haftungsfreistellung für den verursachten Schaden kann nur der Nachweis des Verursachers sein, dass der Schaden ohne sein Verschulden (z. B. durch vorsätzliches Handeln des Geschädigten oder durch höhere Gewalt) verursacht wurde Umstände). Eine Versicherung hilft, diese Schadensersatzverhältnisse zu vereinfachen, indem sie einen Haftpflichtversicherungsvertrag abschließt. Die Haftpflichtversicherung deckt folgende Schadensarten ab:

- Sachschäden (Sachschäden) - Reparaturkosten zur Wiederherstellung von beweglichen und/oder unbeweglichen Sachen, sonstige durch Schäden verursachte Kosten;

- Personenschäden (Personenschäden) - Behandlungskosten;

- immaterieller Schaden (Leidensersatz);

- Ansprüche indirekter Opfer (z. B. bei Tod des Ernährers, Bestattungskosten usw.).

Die häufigste Art der Haftpflichtversicherung in der Welt ist Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter, was in den meisten Ländern (einschließlich Russland) obligatorisch ist.

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind sowohl der Halter des Autos als auch der Fahrer, sofern er nicht Eigentümer ist, pflichtversichert. Der Versicherer zahlt die durch den Versicherungsfall verursachten tatsächlichen Aufwendungen, höchstens jedoch die im Versicherungsvertrag vorgesehene Versicherungssumme. Die Haftpflichtversicherung umfasst den Ersatz von Sachschäden: Deckung der Kosten für die Reparatur eines Autos oder Erstattung der Kosten im Falle seiner vollständigen Zerstörung; Schadensersatz bei Wertminderung des Autos; Einkommensverlust; Deckung der Kosten für die Anmietung eines Autos für die Dauer seiner Reparatur; Ersatz von Schäden aus Fahrzeugstillstand und sonstigen Sachschäden. Als Ersatz für Personenschäden werden Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, immaterielle Schäden, Untersuchungskosten etc. erstattet.

Merkmal der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Differenzierung der Tarife in Abhängigkeit von der Motorleistung des Autos, dem Zulassungsgebiet des Autos, der Dauer der unfallfreien Fahrt des Versicherten und weiteren Faktoren.

52. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR UNTERNEHMEN

Wirtschaftliches Handeln ist häufig mit der Möglichkeit verbunden, Dritten Schaden zuzufügen. Unerwartete Schadensersatzforderungen können die Finanzlage des Unternehmens ernsthaft gefährden. Die Haftpflichtversicherung eliminiert die finanziellen Risiken, die mit unerwarteten Auszahlungen verbunden sind, und sichert so die Geschäftskontinuität. In diesem Teilbereich werden folgende Arten der Haftpflichtversicherung unterschieden.

Versicherung der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen. Bei diesen Versicherungsarten wird die Haftung als eine durch das Recht jedes Landes festgelegte Verpflichtung zum Ersatz von Schäden (Schäden) verstanden, die von den Eigentümern von Unternehmen und ihren Mitarbeitern gegenüber Dritten verursacht werden. Der Versicherte dieser Versicherung ist Inhaber des Betriebes als Verantwortlicher für seinen Betrieb. Gegenstand ist somit die Persönlichkeit (Status) des Versicherten als Träger der zivilrechtlichen Haftung, die sich aus seiner Rolle im Unternehmen ergibt. Äußerst relevant für Russland ist die Umweltversicherung, die das Gesetz "Über den Schutz der Umwelt" in obligatorischer und freiwilliger Form vorsieht (Versicherung von Unternehmen - Quellen erhöhter Gefahren).

Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:

- vorsätzliche Handlungen;

- vorhersehbare und unvermeidbare Verluste;

- Schadensersatzansprüche der versicherten Personen untereinander;

- Ansprüche aus vertraglichen und sonstigen Verpflichtungen;

- allmählich auftretende Verluste (z. B. ständige Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Abwasser, Bodensenkungen durch Rammen);

- zivilrechtliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremdem Eigentum, das der Versicherungsnehmer gemietet, verliehen oder Gegenstand eines Aufbewahrungsvertrages oder willkürlich beschlagnahmt hat;

- Schäden, die direkt oder indirekt mit ionisierender Strahlung usw. zusammenhängen. Der Haftpflichtversicherer des Unternehmens ist nicht gedeckt und muss über zusätzliche Verträge versichert werden verbundene Risiken:

- mit Nebentätigkeiten von Unternehmen;

- mit Gleis und Abstellgleis;

- mit Mietverträgen (Räumlichkeiten, Personen, Mietobjekt);

- mit Bergbautätigkeiten;

- bei Schäden durch Feuer, Explosion, brennbare, explosive, giftige oder ätzende Stoffe;

- mit den Aktivitäten von Zeitarbeitskollektiven;

- mit Abbruch und Demontage auf der Baustelle, sowie Sprengungen.

Bei der Berechnung der Zollsätze werden die Höhe des Unternehmensumsatzes, die Jahreslöhne, die Anzahl der in der Produktion beschäftigten Personen, die Arbeit im Ausland, die Art des Unternehmens usw. berücksichtigt.

53. HERSTELLERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Gesetze der meisten Länder sehen die Haftung des Herstellers der Waren (Verkäufer, Zwischenhändler) für mögliche Personen- oder Sachschäden der Person vor, die dieses Produkt verwendet oder verbraucht. Darüber hinaus ist der Hersteller der Ware (Verkäufer, Performer) nur dann von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass der Schaden durch höhere Gewalt oder durch Verletzung der Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften durch den Verbraucher verursacht wurde. Gegenstand der Haftpflichtversicherung des Warenherstellers haftet er für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die durch die Verwendung der von ihm hergestellten Waren entstanden sind. Versicherungsfall ist das Vorliegen eines solchen Schadens. In diesem Fall wird es von der Versicherungsgesellschaft aus den Mitteln erstattet, die durch die Erhebung von Versicherungsprämien von Warenherstellern gebildet werden.

Berufshaftpflichtversicherung mitverbunden mit der Möglichkeit, Ansprüche gegen Personen geltend zu machen, die ihre beruflichen Aufgaben erfüllen oder entsprechende Dienstleistungen erbringen. Fahrlässigkeit (Fahrlässigkeit), Fehler und Unterlassungen des Versicherten können die Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen sein.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann abgeschlossen werden für Sach- und Personenschäden haften. Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung sind Fehlhandlungen von Berufstätigen, in deren Folge Ereignisse eintreten können, die zu Schäden führen.

Unlauteres Verhalten, Arglist, Straftaten, vorsätzliches Handeln der Versicherer (oder ihrer Mitarbeiter) sind vom Geltungsbereich der Versicherungspflicht des Versicherers ausgenommen, da die Berufshaftpflichtversicherung vor Fahrlässigkeit und Fehlern bei gewissenhafter, umsichtiger und sachkundiger Ausübung ihrer Tätigkeit schützt Pflichten des Versicherten, der seine Haftpflicht versichert hat.

Die Prämiensätze für diese Versicherungsart richten sich nach Beruf, Alter, Dienstzeit, Abschlussdatum etc. Auf den Basisprämiensatz können Abschläge oder Zuschläge erhoben werden, wenn in Vorjahren Versicherungsfälle gezahlt wurden, oder wenn Berufstätige erst in dem entsprechenden Tätigkeitsbereich zu arbeiten beginnen.

Einige Arten der Berufshaftpflicht unterliegen der Versicherungspflicht.

54. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR DIE NICHTERFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN AUS DEM GEWERBLICHEN DARLEHEN. ANDERE ARTEN DER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Haftpflichtversicherung für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus einem gewerblichen Darlehen (Delkredere-Versicherung). Forderungen aus der Lieferung von Waren und Dienstleistungen können einen erheblichen Teil der Bilanz des Unternehmens ausmachen. Die Vergabe von Handelskrediten ist ein wichtiges Instrument moderner Marktbeziehungen. Das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz des Kunden (Käufers) die Forderungen abgeschrieben werden müssen, ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die Delcredere-Versicherung gehört nach der in Russland angenommenen Klassifikation zur Haftpflichtversicherungsbranche und in der weltweiten Praxis zur Kreditversicherung.

Delcredere Versicherungsgegenstand ist das Risiko der Nichtzahlung von Kunden (Käufern, Warenempfängern) gegenüber in- oder ausländischen Lieferanten ihrer Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen. Der Versicherer im Rahmen dieser Versicherung übernimmt gegenüber dem Käufer der Ware die Verpflichtung zur Erstattung der Schuld gegen die entsprechende Versicherungsprämie. Die Leistung des Versicherers besteht darin, dass er die wirtschaftliche und finanzielle Situation der mitversicherten Kunden laufend überwacht.

Versicherungsfall erfolgt im Falle der Konkurseröffnung oder gerichtlichen Ablehnung mangels Konkursmasse; ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren zur Abwendung einer Geschäftsinsolvenz eingeleitet wurde; es ist nutzlos oder unmöglich, eine Zwangsentscheidung durchzusetzen. Ersetzt wird der nach Abzug der Konkurs- bzw. Insolvenzquote verbleibende Nettoschaden (Reinverlust). Der Schadensersatz erfolgt im Rahmen einer festen Versicherungssumme (Kreditlimit).

Im Rahmen separater Verträge wird in der Regel versichert:

- zivilrechtliche Haftung von Hauseigentümern und Grundstückseigentümern;

- Verantwortung der Bauherren;

- zivilrechtliche Haftung von Sportplatzbesitzern;

- Verantwortung der Tierhalter;

- Verantwortung der Jäger;

- Verantwortung der Eigentümer von Kraftstofftanks;

- andere Arten der zivilrechtlichen Haftung.

55. WESEN DER RÜCKVERSICHERUNG

Rückversicherung - Dies ist ein System wirtschaftlicher Beziehungen, in dem der Versicherer, der Risiken für die Versicherung übernimmt, einen Teil der Verantwortung für sie unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten zu vereinbarten Bedingungen an andere Versicherer überträgt, um ein ausgewogenes Versicherungsportfolio zu schaffen und finanziell sicherzustellen Stabilität und Rentabilität des Versicherungsgeschäfts. Gleichzeitig wird der entsprechende Anteil der Versicherungsprämie überwiesen. Ein Sonderfall der Rückversicherung - Mitversicherung, bei dem zwei oder mehr Versicherer nach Vereinbarung gleichzeitig Großrisiken zur Versicherung übernehmen.

Das Versicherungsunternehmen benötigt eine Rückversicherung, um Schäden aus einzelnen Großrisiken, Schäden infolge von Katastrophenereignissen oder Schäden aus Risiken bei einer überdurchschnittlich hohen Anzahl versicherter Ereignisse decken zu können. In der Praxis tut sie dies, indem sie Versicherungsrisiken teilweise auf Kosten ihrer Rückversicherer übernimmt. Mit anderen Worten, der Rückversicherer unterstützt das Versicherungsunternehmen finanziell, damit es seine Aktivitäten ausweiten kann.

Dank der Rückversicherung kann der Versicherer mehr Risiken übernehmen als ohne Rückversicherung. Dies gibt der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, das Gesetz der großen Zahl und das grundlegende Versicherungsprinzip anzuwenden, dass die Vielen die Schäden der Wenigen tragen müssen. Auf diese Weise, Rückversicherung - eine notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung der finanziellen Stabilität und des normalen Betriebs eines jeden Versicherers, unabhängig von der Höhe seines Eigenkapitals und seiner Versicherungsrücklagen.

Dem gleichen Zweck wie die Rückversicherung dient Mitversicherung, was in bestimmten Fällen gerechtfertigter ist. In der Versicherungspraxis werden einige Risiken in der Regel nur rückversichert, andere nur rückversichert.

Größere Risiken werden häufiger versichert (Industrie, Transport, Luftfahrt). Aber in Massenversicherungen – Auto-, Sach-, Unfallversicherung etc. – kommt nur die Rückversicherung in Frage.

СDie wichtigste Funktion der Rückversicherung ist die Begrenzung des Versicherungsrisikos einzelner Versicherer. Mit der Übertragung eines Teilrisikos auf den Rückversicherer reduziert sich das Risiko, das der Versicherer selbst tragen muss, auf den Betrag, den er unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten zu tragen bereit und in der Lage ist.

Andere Funktion der Rückversicherung ist für Versicherer, die gerade erst in den Versicherungsmarkt einsteigen, von größter Bedeutung. Solche Versicherer können mit Hilfe der Rückversicherung die Haftungssumme aus den abgeschlossenen Verträgen erhöhen.

56. ARTEN DER RÜCKVERSICHERUNG. RÜCKVERSICHERUNGSVERTRÄGE

Je nach Methode der Übertragung von Risiken auf die Rückversicherung und der Formalisierung der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien (dem Versicherer und dem Rückversicherer) wird der Rückversicherungsbetrieb unterteilt optional и vertraglich.

Согласно Optional Das übertragende Versicherungsunternehmen (Zedent) kann die von ihm zur Versicherung übernommenen Risiken im Rückversicherungsverfahren auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen. Das übertragende Versicherungsunternehmen hat gegenüber dem Rückversicherer keine Verpflichtung, dieses oder jenes Risiko auf die Rückversicherung zu übertragen. Dieses Problem wird für jedes Risiko separat betrachtet und gelöst. In der Rückversicherung kann das Risiko ganz oder teilweise in einem bestimmten Anteil sowie einer der Haftungsarten angeboten werden. Der Rückversicherer wiederum hat gegenüber dem übertragenden Unternehmen keine Verpflichtung, die zur Rückversicherung angebotenen Risiken zu übernehmen.

Durch die Übertragung des Risikos auf die Rückversicherung hat der Zedent das Recht, Provisionen zu seinen Gunsten einzubehalten, die je nach Risiko 20-40 % der Bruttoprämie erreichen können und zur Deckung der Kosten des Abschlusses (Abnahme) der Versicherung bestimmt sind und ihre Ausführung (Agentur- oder Maklerprovision, Emissionspolitik, Erstellung von Abrechnungskarten, sonstige Kosten der Geschäftstätigkeit).

Der Hauptnachteil der fakultativen Rückversicherung Da die Rückversicherer völlig frei entscheiden können, ob sie das Risiko in Rückversicherung übernehmen, kann sich das Risiko bis zum Eintritt des Versicherungsfalls als gar nicht oder teilweise, d. h. in einer nicht zulässigen Höhe, rückversichert herausstellen die übertragende Gesellschaft zum vollständigen Ausgleich von Verlusten, die über ihre potenziellen finanziellen Möglichkeiten hinausgehen.

Vertragsverhältnisse im Rahmen eines Rückversicherungsvertrages sind zwingend, obligatorisch, Charakter. Ein Rückversicherungsvertrag definiert die Beziehung der Parteien, er beschreibt die rückversicherungspflichtigen Risiken und deren räumliche Zugehörigkeit.

Der Vertrag kommt zustande Pflicht des Rückversicherers Übertragung der zur Versicherung übernommenen Risiken auf die Rückversicherung "jeder und jeden", und der Rückversicherer - sie in eigener Verantwortung in dem auf ihn fallenden Anteil zu übernehmen. Bei einem Selbstbehaltsvertrag werden die Höhe des Eigenbehalts oder Vorrangs des Zedenten, die Höhe der Beteiligung des Rückversicherers und die Grenze seiner Haftung für jede Übertragung festgelegt. Bei einem Quotenvertrag der Anteil (Quote) der Beteiligung des Zedenten an den auf die Rückversicherung übertragenen Risiken sowie der Anteil der Beteiligung des Rückversicherers an diesen Risiken und die Grenze, der Höchstbetrag seiner Haftung für einen solchen Anteil , werden in Prozent angegeben.

Der Vertrag regelt, ob der Zedent dem Rückversicherer ein Bordereau zusendet.

Der Rückversicherer hat vertragsgemäß Anspruch auf einen proportionalen Anteil der Prämie auf die zur Rückversicherung übernommenen Risiken. Der Prozentsatz der dem Zedenten zustehenden Provision wird ebenso wie der Bonus oder die Provision zu seinen Gunsten aus der Höhe des Gewinns bestimmt, den der Rückversicherer erhalten kann, das Verfahren zur Berechnung des Bonus.

57. ARTEN VON RÜCKVERSICHERUNGSVERTRÄGEN

Rückversicherungsverträge werden in zwei Hauptgruppen unterteilt: proportional и unverhältnismäßig. Die erste Gruppe umfasst Quoten- und Exzess- oder Exzessbetragsvereinbarungen, und die zweite Gruppe umfasst Excess-Loss-Vereinbarungen und Excess-Loss-Vereinbarungen.

Quotenvereinbarung - die einfachste Form des Rückversicherungsvertrags. Das Versicherungsunternehmen überträgt gemäß seinen Bedingungen alle im Rahmen einer bestimmten Versicherungsart oder einer Reihe verwandter Versicherungen zur Versicherung übernommenen Risiken zu einem bestimmten Anteil auf die Rückversicherung. Im gleichen Verhältnis erhält der Rückversicherer die ihm zustehende Prämie und erstattet dem Rückversicherer alle von ihm gezahlten Schäden gemäß den Versicherungsbedingungen. Der Rückversicherer hat Anspruch auf Provision und Beteiligung am möglichen Gewinn des Rückversicherers.

Der Hauptnachteil der Quotenvereinbarung - die Notwendigkeit der Rückversicherung eines erheblichen Anteils kleiner Risiken, die keine ernsthafte Gefahr darstellen, die das Übertragungsunternehmen in eigener Verantwortung halten könnte, wobei große Prämien einbehalten werden.

Der bestimmende Faktor im Rückversicherungsmechanismus für überschüssiger Vertrag ist der sogenannte Eigenbehalt des Versicherungsunternehmens, der in den meisten Fällen eine wirtschaftlich gerechtfertigte Höhe des Betrags darstellt, innerhalb dessen das Unternehmen einen bestimmten Teil der versicherten Risiken in seiner Verantwortung belässt und darüber hinausgehende Beträge an die Rückversicherung abführt.

Alle zur Versicherung übernommenen Risiken, deren Betrag den eigenen Selbstbehalt übersteigt, unterliegen der Rückversicherung innerhalb einer bestimmten Grenze (Selbstbehalt) - der Höhe des eigenen Selbstbehalts multipliziert mit der vereinbarten Anzahl.

Ein wichtiger Punkt bei der Organisation der Rückversicherung ist die Definition der sog unternehmenseigene Aufbewahrung - eine wirtschaftlich gerechtfertigte Höhe des Betrags, innerhalb dessen das Versicherungsunternehmen den Anteil der versicherten Risiken in seiner Verantwortung behält und darüber hinausgehende Beträge an die Rückversicherung abführt.

Exzessverlustvereinbarung - die häufigste Form unverhältnismäßiger Rückversicherungsdeckung; Das Rückversicherungsinstrument tritt nur in Kraft, wenn die endgültige Schadenshöhe des versicherten Risikos infolge eines Versicherungsfalls die vereinbarte Summe übersteigt. Die Haftung des Rückversicherers über diesen Betrag hinaus ist begrenzt.

Die den Rückversicherern zustehende Prämie wird üblicherweise als Prozentsatz der jährlichen Bruttoprämie des geschützten Versicherungsportfolios bestimmt.

Excess-Loss-Vereinbarung (Stop-Loss-Vereinbarung). Die Versicherungsgesellschaft sichert den Gesamterfolg des Falles für eine bestimmte Versicherungsart ab, falls die Unrentabilität den im Vertrag festgelegten Betrag übersteigt. Ziel der Vereinbarung ist es nicht, dem Übertragungsunternehmen einen Gewinn zu garantieren, sondern es nur vor unvorhergesehenen Verlusten zu schützen. Die Haftungsgrenzen der Rückversicherer werden innerhalb eines bestimmten Schadenprozentsatzes pro Jahr oder in absoluten Beträgen festgelegt.

58. KONZEPT UND STRUKTUR DES VERSICHERUNGSMARKTES

Versicherungsmarkt - Dies ist ein besonderes sozioökonomisches Umfeld, ein bestimmter Bereich wirtschaftlicher Beziehungen, in dem der Gegenstand des Kaufs und Verkaufs Versicherungsschutz ist, Nachfrage und Angebot dafür gebildet werden. Die objektive Grundlage für die Entwicklung des Versicherungsmarktes ist die Notwendigkeit, die Kontinuität des Reproduktionsprozesses sicherzustellen, indem den Opfern im Falle unvorhergesehener widriger Umstände finanzielle Unterstützung gewährt wird. Der Versicherungsmarkt kann auch als eine Form der Organisation von Geldbeziehungen zur Bildung und Verteilung des Versicherungsfonds zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes der Gesellschaft betrachtet werden, als eine Gruppe von Versicherungsorganisationen (Versicherern), die an der Erbringung relevanter Dienstleistungen beteiligt sind .

Eine Voraussetzung für die Existenz des Versicherungsmarktes - das Bestehen eines öffentlichen Bedarfs an Versicherungsdienstleistungen und Versicherern, die diesen Bedarf befriedigen können. Der Übergang der heimischen Wirtschaft zum Markt verändert die Rolle und den Platz des Versicherers im System der Wirtschaftsbeziehungen erheblich. Versicherungsunternehmen werden zu vollwertigen Subjekten des Wirtschaftslebens.

Der funktionierende Versicherungsmarkt ist ein komplexes, integriertes System, das verschiedene Struktureinheiten umfasst. Das primäre Bindeglied auf dem Versicherungsmarkt ist eine Versicherungsgesellschaft oder ein Versicherungsunternehmen. Hier wird die Bildung und Nutzung des Versicherungsfonds durchgeführt, einige wirtschaftliche Beziehungen werden gebildet und andere erscheinen, persönliche, Gruppen- und Kollektivinteressen sind miteinander verflochten.

Die Struktur des Versicherungsmarktes lässt sich in institutionellen und territorialen Aspekten charakterisieren.

В institutionell Aspekt wird sie von Aktien-, Unternehmens-, Gegenseitigkeits- und staatlichen Versicherungsgesellschaften vertreten. BEI territorial Aspekt ist es möglich, den lokalen (regionalen), den Versicherungsmarkt, den nationalen (internen) und den weltweiten (externen) Versicherungsmarkt zu unterscheiden.

Je nach Umfang von Angebot und Nachfrage nach Versicherungsleistungen lassen sich inländische, ausländische und internationale Versicherungsmärkte unterscheiden.

Inländischer Versicherungsmarkt - Dies ist ein lokaler Markt, auf dem eine direkte Nachfrage nach Versicherungsdienstleistungen besteht, die zur Zufriedenheit bestimmter Versicherer tendiert.

Externer Versicherungsmarkt ist ein Markt, der außerhalb des Inlandsmarktes liegt und zu verwandten Versicherungsunternehmen sowohl in der Region als auch darüber hinaus tendiert.

Unter globalen Versicherungsmarkt sollten das Angebot und die Nachfrage nach Versicherungsdienstleistungen auf globaler Ebene verstehen.

Basierend auf der Branche gibt es Märkte für Personen- und Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen und wirtschaftliche Risiken. Jeder von ihnen kann wiederum in separate Segmente unterteilt werden, z. B. den Markt für Unfallversicherungen, Haushaltswaren usw.

59. TEILNEHMER DES VERSICHERUNGSMARKTES. VERSICHERUNGSAGENTEN

Versicherungsmarktteilnehmer sind Verkäufer, Käufer und Vermittler sowie deren Verbände. Kategorie Verkäufer sind Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Als Käufer Versicherungsnehmer handeln - natürliche und juristische Personen, die sich entscheiden, einen Versicherungsvertrag mit einem bestimmten Verkäufer abzuschließen. Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer sind Versicherungsagenten und Versicherungsmakler, die den Abschluss eines Versicherungsvertrages ermöglichen.

Versicherungsagenten - natürliche oder juristische Personen, die im Namen des Versicherers und in seinem Namen gemäß den von der Versicherungsgesellschaft erteilten Befugnissen handeln. Versicherungsagenten sind Vertreter von Versicherungsunternehmen und handeln aufgrund ihrer Befugnisse. Als Versicherungsvertreter treten in der internationalen Praxis sowohl natürliche oder juristische Personen als auch Personen auf, die bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt sind (Arbeitsvertrag). Ein Versicherungsagent kann ein oder mehrere Versicherungsunternehmen vertreten und handelt gemäß den Vertragsbedingungen nur für diese Unternehmen. Darüber hinaus handelt der Vertreter ausschließlich im Rahmen der ihm von der Versicherungsgesellschaft eingeräumten Befugnisse.

Agentenfunktionen:

- Bereitstellung von Informationen über die Versicherungsgesellschaft für Versicherer;

Beratung von Versicherungsnehmern in Versicherungsangelegenheiten, die von der Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden, Aufklärung der Versicherungsnehmer über die Möglichkeiten des Abschlusses eines Versicherungsvertrags mit verschiedenen Bedingungen und Unterstützung bei der Auswahl der besten Vertragsoption, um die Versicherungsrisikoabdeckung zu maximieren und die Kosten der Versicherungsnehmer für die Schadensregulierung zu minimieren;

Verkauf von Versicherungsdienstleistungen an den Versicherten: Unterzeichnung des Versicherungsvertrags im Namen der Versicherungsgesellschaft;

Bereitstellung genauer Informationen über die vom Versicherten übernommenen Risiken für den Versicherer zur Regulierung der Tarife; Unterhalt des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag nach dessen Abschluss.

Der Versicherungsagent tritt als Bevollmächtigter des Versicherungsunternehmens auf und führt die ihm übertragenen Handlungen im Namen und auf Rechnung des Versicherers durch. Die Rechte und Pflichten aus den Handlungen des Versicherungsvertreters gemäß dem von ihm mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Vertrag gehen auf das Versicherungsunternehmen (Auftraggeber) über. Da der Versicherungsvertreter auf Kosten und im Interesse des Versicherungsunternehmens handelt, ist er verpflichtet, Weisungen streng nach deren Weisungen auszuführen. Vermittler, die keine Angestellten sind, erhalten für ihre Tätigkeit in der Regel eine Vermittlervergütung in Prozent entweder der Höhe der von ihnen eingenommenen Versicherungsprämien (Prämien) oder der gesamten Versicherungssumme.

Versicherungsagenten - juristische Personen - meistens Unternehmen und Organisationen, deren Art der Tätigkeit es ermöglicht, die Hauptfunktionen mit den Funktionen von Versicherungsagenten vorteilhaft zu kombinieren: Reisebüros, Rechtsberatung, Notare, Sparkassen, Fahrkartenschalter, die bestimmte Versicherungen abschließen können Verträge. Es kann sich aber auch um Organisationen handeln, die ausschließlich für Vermittlungstätigkeiten im Versicherungswesen gegründet wurden.

60. VERSICHERUNGSMAKLER

Versicherungsmakler - als Unternehmer ordnungsgemäß eingetragene juristische oder natürliche Personen, die auf Grund von Weisungen des Versicherten oder Versicherers Versicherungsvermittlungstätigkeiten im eigenen Namen ausüben. Ein Versicherungsmakler ist eine unabhängige Person, die im Auftrag des Versicherten (in der Direktversicherung) oder des Versicherers (in der Rückversicherung) handelt. Gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation „Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation“ muss sich ein Versicherungsmakler einer staatlichen Registrierung unterziehen und in das Register der Versicherungsmakler eingetragen werden. Sie sind verpflichtet, 10 Tage vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine Anzeige über ihre Absicht, Versicherungsvermittlungstätigkeiten auszuüben, an das Bundesvollzugsorgan für die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit zu richten. Dem Bescheid ist eine Kopie der Bescheinigung (Bescheid) über die Eintragung des Maklers als juristische Person oder Unternehmer beizufügen.

Voraussetzung für die Durchführung von Maklertätigkeiten eine Einzelperson und der Leiter einer Maklerorganisation ist das Vorhandensein einer höheren Ausbildung oder einer sekundären spezialisierten wirtschaftlichen oder juristischen Ausbildung mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Finanz- oder Versicherungstätigkeiten.

Versicherungsmakler werden ermutigt, Versicherungsverträge für ihre Berufshaftpflicht gegenüber Kunden abzuschließen.

Arten von Dienstleistungen Die von Maklern gemäß den Modellvorschriften für Versicherungsmakler erbrachten Leistungen entsprechen im Allgemeinen den Dienstleistungen, die Versicherungsmakler routinemäßig auf den internationalen Versicherungsmärkten erbringen. Die Verordnung weist jedoch einige Besonderheiten auf, insbesondere bezieht sie sich auf einen Unterschied zwischen einem Makler – einer natürlichen Person und einem Makler – einer juristischen Person: Ein Makler – eine natürliche Person kann die Einziehung von Versicherungsprämien und Versicherungszahlungen nicht organisieren.

Eine der von der Verordnung vorgesehenen Arten von Dienstleistungen ist die Organisation der Dienste von Notfallbeauftragten, Sachverständigen für die Bewertung von Schäden und die Festlegung von Versicherungszahlungen. Der Makler kann, wenn er über einen entsprechenden Dienst verfügt, der über Fachleute auf dem Gebiet der Schadensfeststellung verfügt, auch ein Notfallbeauftragter sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er als Notfallbeauftragter zwischen den Parteien des Versicherungsvertrages auftreten kann.

Die Verordnung sieht vor Abschluss einer Sondervereinbarung zwischen dem Makler und seinen Kunden (Versicherten, Versicherer), der die Pflichten des Versicherungsmaklers auflistet, sowie die Verantwortung ihm gegenüber für deren Leistung festschreibt.

Makler nicht Partei des Versicherungsvertrages ist. Seine Aufgabe ist es, den Abschluss des Versicherungsvertrages durch seine Teilnehmer zu erleichtern und die einem Versicherungsmakler eigenen Vermittlungsleistungen zu erbringen. Der Staat kann als Versicherer über staatliche Versicherungsorganisationen unmittelbar am Marktgeschehen teilnehmen und durch verschiedene gesetzliche Regelungen zunehmend auf das Funktionieren des Versicherungsmarktes einwirken.

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Catherine
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