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Stellenbeschreibung für eine Fachkraft in der IT-Service- und Materialunterstützungsabteilung der Informationstechnologieabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Tätigkeitsbereiche, beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte, Verantwortlichkeiten und Beziehungen des Spezialisten der Abteilung IT-Service und Materialunterstützung der Abteilung Informationstechnologie.
  2. Der Spezialist der Abteilung IT-Service und Materialunterstützung (im Folgenden: Spezialist) ist dem Leiter der Abteilung IT-Service und Materialunterstützung direkt unterstellt.
  3. Die Aufnahme, Ernennung und Entlassung eines Facharztes aus seinem Amt erfolgt auf Anordnung des Vorstandsvorsitzenden nach Genehmigung der Kandidatur in der vorgeschriebenen Weise.
  4. Bei seiner Arbeit orientiert sich der Spezialist an folgenden Dokumenten:
  • die Gesetzgebung der Ukraine;
  • Unternehmenscharta;
  • langfristiger Plan für die Entwicklung des Unternehmens;
  • Anordnungen, Anordnungen und Anweisungen des Generaldirektors der Gesellschaft;
  • interne Arbeitsvorschriften des Unternehmens;
  • Arbeitsordnung, die die Umsetzung der Hauptfunktionen der Abteilung Informationstechnologie und der Abteilung IT-Service und Materialunterstützung regelt;
  • Anweisungen zur Durchführung von Büroarbeiten;
  • Reglement über den Fachbereich Informatik;
  • diese Stellenbeschreibung.
  1. Der Fachmann muss wissen und bei seiner Arbeit anwenden:
  • grundlegende Netzwerktechnologien;
  • Betriebssysteme der Windows-Familie;
  • Prinzipien von Gebäudeinformationssystemen;
  • Prinzipien des Aufbaus von Kommunikationssystemen;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  1. Der Fachmann muss über folgende Fähigkeiten verfügen:
  • Nutzung von PC und Anwendungsprogrammen;
  • Technischer Support für Benutzer;
  • Reparatur und Wartung von Computer- und Bürogeräten.
  1. Für die Position des technischen Support- und Kommunikationsspezialisten wird eine Person mit mindestens einem Jahr Erfahrung auf dem Gebiet der Computerinformationstechnologie ernannt.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Erledigung laufender und künftiger Aufgaben des Departements.
  2. Bieten Sie den Benutzern operative Unterstützung.
  3. Stellen Sie die Funktionsfähigkeit oder den schnellen Austausch von Benutzergeräten sicher.
  4. Erarbeiten von Vorschlägen für die Erstellung von Plänen für die langfristige Entwicklung der Abteilung.
  5. Erledigen Sie Ihre Pflichten, Aufgaben und Funktionen der Abteilung zeitnah und effizient.
  6. Bei der Organisation der Arbeiten zur technischen Unterstützung der Strukturabteilungen des Unternehmens, um deren effektiven Betrieb im lokalen elektronischen Netzwerk sicherzustellen, muss der Spezialist:
  • Arbeiten zur Betreuung der Benutzer des lokalen elektronischen Netzwerks des Unternehmens in der vorgeschriebenen Weise durchführen;
  • Überwachen Sie den Betrieb öffentlicher Bürogeräte (Drucker, Kopiergeräte) und ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen zur Reparatur und Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien.
  1. Bei der Organisation von Arbeiten zur Bereitstellung der erforderlichen Computer-, Kopier- und anderen elektronischen Bürogeräte für die Strukturabteilungen des Unternehmens muss der Spezialist:
  • Durchführung von Arbeiten zur Analyse und Zusammenfassung des Bedarfs der Strukturabteilungen des Unternehmens an Computer-, Kopier- und anderen elektronischen Bürogeräten;
  • Vorschläge zu Qualität, Quantität, Zusammensetzung und Konfiguration der Ausrüstung entwickeln, die zur Automatisierung der Arbeit der Strukturabteilungen des Unternehmens erforderlich sind, und diese der Unternehmensleitung zur Prüfung vorlegen;
  • Bereitstellung von Computern und Kopiergeräten an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter des Unternehmens in der vorgeschriebenen Weise;
  • die Durchführung von Wartungsarbeiten an der Computerausrüstung und Kopierausrüstung des Unternehmens in der vorgeschriebenen Weise organisieren;
  • Arbeiten zur Modernisierung der Computerausrüstung in der vorgeschriebenen Weise durchführen;
  • Führen Sie eine selektive Überwachung der Einhaltung der Betriebsvorschriften durch Benutzer von Computer-, Kopier- und anderen elektronischen Bürogeräten durch.
  1. Bei der Organisation von Arbeiten zur Bereitstellung von Telefon- und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln für das Unternehmen muss der Spezialist:
  • Bereitstellung technischer Unterstützung und Beratung für die Niederlassungen des Unternehmens bei der Organisation der Kommunikation;
  • Bereitstellung des Anschlusses von Telefongeräten für Endbenutzer.

III. Rechte

Der Spezialist hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich der Aktivitäten der Abteilung vertraut.
  2. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben.
  3. Machen Sie Vorschläge für die Entwicklung von Dokumenten, die die Aktivitäten der Abteilung in der vorgeschriebenen Weise regeln.
  4. Entwickeln Sie Vertragsentwürfe und legen Sie diese der Unternehmensleitung zur Genehmigung vor.
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln für den Betrieb von Hard- und Software die Frage der Ergreifung disziplinarischer und anderer Maßnahmen und Sanktionen gegen die Täter aufwerfen;
  6. Erhalten Sie Funktionen und Zugriffsrechte auf Informationen, wenn Sie mit einem automatisierten Unternehmensinformationssystem arbeiten, wie in den „Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Geschäftsgeheimnissen“ definiert.
  7. Führen Sie mündlich erteilte Aufträge nicht ohne schriftliche oder elektronische Genehmigung des Leiters der Abteilung Informationstechnologie aus.

IV. Eine Verantwortung

  1. Die Überwachung der Erfüllung der der Fachkraft durch diese Weisung übertragenen Aufgaben erfolgt durch den Leiter der Abteilung IT-Service und Materialunterstützung und/oder den Leiter der Abteilung Informationstechnologie.
  2. Die Verhängung von Disziplinarstrafen wegen mangelhafter, nicht rechtzeitiger oder unehrlicher Erfüllung der eigenen Pflichten erfolgt auf der Grundlage einer Anordnung des Generaldirektors.
  3. Gemäß der in dieser Stellenbeschreibung festgelegten Verteilung der Rechte und Pflichten trägt der Spezialist die disziplinarische Verantwortung für:
  • unsachgemäße oder nicht rechtzeitige Erfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen;
  • Straftaten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden;
  • dem Unternehmen materiellen Schaden zuzufügen – im Rahmen der geltenden Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine;
  • Nichteinhaltung von Entscheidungen der Leitungsorgane des Unternehmens zu Themen, die in die Zuständigkeit des Spezialisten fallen;
  • Nichtbefolgung von Anweisungen und Anordnungen des Generaldirektors und der Geschäftsleitung in Bezug auf die Tätigkeit des Spezialisten;
  • Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen;
  • Offenlegung vertraulicher Informationen, die im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten bekannt geworden sind;
  • Unzuverlässigkeit der Informationen, die auf Anfrage der Unternehmensleitung sowie auf Anfrage von Mitarbeitern anderer Strukturbereiche des Unternehmens bereitgestellt werden, außer in Fällen, die mit der Beteiligung des Internen Sicherheitsdienstes des Unternehmens zusammenhängen.

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