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Stellenbeschreibung für einen Korrespondenten. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Korrespondent gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Wenn der Verlag Fachzeitungen oder Zeitschriften herausgibt, ist eine zusätzliche Ausbildung in bestimmten Bereichen erforderlich. Beispielsweise muss ein Korrespondent der Redaktion der „Buchgalterskaja Gaseta“ eine Zusatzausbildung im Bereich „Buchhaltung und Berichterstattung“ absolvieren.
  3. Der Reporter muss wissen:
  • Mediengesetzgebung;
  • die Besonderheiten der Informationsarbeit;
  • Grundlagen der Zeitungs- und Zeitschriftenproduktion;
  • Methoden zur Vorbereitung von Materialien für die Veröffentlichung;
  • Bearbeitungsmethoden;
  • Grammatik und Stil der russischen Sprache;
  • Interviewmethodik;
  • Ethik des Journalismus;
  • Regeln für die Verwendung von Aufnahmegeräten, Diktiergeräten usw.;
  • Regeln für den Betrieb und die Arbeit an Personalcomputern;
  • Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Kommunikations- und Kommunikationsmitteln, Computern;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts.

II. Amtliche Verpflichtungen

Korrespondent:

  1. Versorgt die Redaktion mit operativen Informationen und anderen Materialien und erstellt eigene Publikationen.
  2. Stellt im Auftrag des Herausgebers oder auf eigene Initiative Kontakte zu Regierungsbehörden, Kommunalverwaltungen und Unternehmen her, um die erforderlichen Informationen zu erhalten; informiert die Redaktion zeitnah über bevorstehende Veranstaltungen.
  3. Reist vor Ort, um über Ereignisse im In- und Ausland zu berichten, holt in etablierten Fällen Akkreditierungen ein, sammelt operative Informationen vor Ort, bereitet Fragen für geplante Interviews vor, trifft sich mit Interviewpartnern und führt Interviews.
  4. Studien sammeln Informationen, verarbeiten Materialien, präsentieren sie in Form von Interviews, Veröffentlichungen, Kommentaren zu einem bestimmten Thema und bereiten Aufsätze und Artikel vor.
  5. Führt Aufzeichnungen durch, einschließlich der Verwendung von Audio- und Videogeräten, Filmen und Fotografieren, unter Einhaltung der Anforderungen der Mediengesetzgebung.
  6. Überprüft die Richtigkeit der erhaltenen Informationen und erfüllt andere Anforderungen der Mediengesetzgebung.
  7. Beteiligt sich an der Entwicklung langfristiger und aktueller Redaktionspläne, erarbeitet Vorschläge zur Abdeckung einzelner Themen und recherchiert nach neuen Themen.
  8. Bildet das Vermögen eines Autors.
  9. Bearbeitet urheberrechtlich geschütztes Material und stellt die Richtigkeit von Zitaten, Namen, Nummern und anderen Sachdaten sicher.
  10. Stellt Sammlungen und Rubriken zusammen, bereitet sie für den Druck vor und gibt sie gemäß dem genehmigten Zeitplan frei.
  11. Fasst die Materialien freiberuflicher Korrespondenten zusammen und gibt ihnen kreative Hilfestellung.
  12. Bereitet die im Auftrag des Chefredakteurs festgelegten verbindlichen Mindestinformationen vor.
  13. Benachrichtigt den Chefredakteur über mögliche Ansprüche und andere gesetzlich vorgesehene Anforderungen im Zusammenhang mit der Verbreitung einer von ihm erstellten Nachricht oder eines von ihm erstellten Materials.
  14. Er verarbeitet im Auftrag der Geschäftsführung Briefe, die bei der Redaktion eingehen.
  15. Erstellt Zertifikate und andere offizielle Dokumente.
  16. Unterhält ein thematisches Dossier.

III. Rechte

  1. Der Korrespondent genießt alle in der Mediengesetzgebung vorgesehenen Rechte, darunter:
  • das Recht, sich zu weigern, unter seiner Unterschrift eine Botschaft oder Material zu verfassen, das seinen Überzeugungen widerspricht;
  • seine Unterschrift von einer Nachricht oder einem Material entfernen, deren Inhalt seiner Meinung nach während des redaktionellen Vorbereitungsprozesses verfälscht wurde;
  • von ihm erstellte Nachrichten und Materialien unter seiner Unterschrift, unter einem Pseudonym oder ohne Unterschrift verbreiten;
  • andere Rechte.
  1. Der Korrespondent hat außerdem das Recht:
  • Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, in denen seine Rechte und Pflichten für seine Position sowie Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festgelegt sind.
  • der Redaktion Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung vorlegen;
  • von den Herausgebern die Bereitstellung organisatorischer und technischer Voraussetzungen für die Erstellung der für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen Unterlagen verlangen.

IV. Eine Verantwortung

Der Korrespondent ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung materieller Schäden an der Organisation – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

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Wissenschaftler trainierten künstliche Intelligenz mithilfe einer Datenbank mit Schwertlilien von Menschen, die zu unterschiedlichen Zeiten gestorben sind, sowie mit Mustern der Schwertlilien von Hunderten von lebenden Menschen.

Die Forscher ließen das System dann mit Augenbildern interagieren, auf die der Algorithmus nicht trainiert worden war.

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