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Stellenbeschreibung für den Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung gehört der Kategorie „Leader“ an.
  2. Die Ernennung zum Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung und die Entlassung aus dieser erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Empfehlung von _______ in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Arbeitsgesetzbuchs der Ukraine und der geltenden Arbeitsgesetzgebung.
  3. Der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung berichtet direkt an _______.
  4. Benötigte Qualifikationen:
  • Höherer Beruf (Techniker oder Bachelor);
  • postgraduale Ausbildung in Management;
  • Berufserfahrung im Bereich der technischen und wirtschaftlichen Planung nach Beruf: für einen Master- oder Fachstudiengang - mindestens 2 Jahre, für einen Bachelor-Abschluss - mindestens 3 Jahre.
  1. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung muss es wissen
  • Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, methodische, regulatorische und andere Orientierungsmaterialien zur Wirtschaftsplanung;
  • Methoden der Rechnungslegung und Analyse der Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens;
  • Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens;
  • Organisation der geplanten Arbeit im Unternehmen;
  • das Verfahren zur Entwicklung langfristiger und jährlicher Pläne für Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten sowie die soziale Entwicklung des Unternehmens;
  • Organisation der statistischen Buchhaltung, Planungs- und Buchhaltungsdokumentation, Zeitplan und Verfahren für die Berichterstattung;
  • Methoden der wirtschaftlichen Analyse quantitativer und qualitativer Indikatoren der Tätigkeit eines Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche;
  • das Verfahren zur Ermittlung der Kosten kommerzieller Produkte, Entwicklung von Standards für Material- und Arbeitskosten, Groß- und Einzelhandelspreise;
  • Organisation des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens;
  • Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Organisation und Verbesserung der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens;
  • Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • Grundlagen der Produktionstechnik;
  • die Möglichkeit, Organisations- und Computertechnologie für die Buchhaltung, die Durchführung technischer und wirtschaftlicher Berechnungen und die Analyse der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens sowie der Regeln seines Betriebs einzusetzen;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter Planungs- und Wirtschaftsabteilung:

  1. Leitet die Arbeiten zur Wirtschaftsplanung im Unternehmen, die darauf abzielen, rationelle Wirtschaftsaktivitäten zu organisieren, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die größtmögliche wirtschaftliche Effizienz zu erreichen.
  2. Leitet die Erstellung von Entwürfen langfristiger, jährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Pläne durch Unternehmensbereiche für alle Arten von Aktivitäten sowie deren Begründungen und Berechnungen gemäß Aufgaben, festgelegten Plänen und Aufträgen.
  3. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für das Unternehmen, koordiniert und verbindet alle seine Bereiche miteinander und beteiligt sich an der Entwicklung eines umfassenden Plans für die sozioökonomische Entwicklung.
  4. Bietet die Bereitstellung der Indikatoren des Plans für die Abteilungen des Unternehmens.
  5. Organisiert die Entwicklung progressiver Pläne für technische und wirtschaftliche Standards für Material- und Arbeitskosten, Projekte für dauerhafte, temporäre, einmalige Preise für Unternehmensprodukte, Tarife für Arbeit (Dienstleistungen), Planpreise für die wichtigsten Arten von Rohstoffen, Materialien und Halbzeuge, die in der Produktion verwendet werden, Kostenvoranschläge für kommerzielle Produkte.
  6. Gewährleistet Arbeiten zur Verbesserung der wissenschaftlichen Untermauerung von Plänen, eine umfassende wirtschaftliche Analyse aller Arten von Unternehmensaktivitäten und die rechtzeitige Entwicklung von Maßnahmen zur effektiven Nutzung von Kapitalinvestitionen, Material-, Arbeits- und Finanzressourcen, Beschleunigung der Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität und Reduzierung Produktionskosten, Steigerung der Produktionsrentabilität, Steigerung der Kapitalproduktivität und des Gewinns, Beseitigung von Schäden und irrationalen Kosten.
  7. Organisiert die Kontrolle über die Umsetzung des Produktverkaufsplans und des Gewinnplans, die korrekte Anwendung festgelegter Preise, die Beteiligung der Abteilung an der Entwicklung von Maßnahmen zur Stärkung des Sparregimes, zur Reduzierung von Verlusten und unproduktiven Kosten, zur Beseitigung unrentabler bestimmter Produkttypen und zur Verbesserung Preisgestaltung.
  8. Gemeinsam mit der Buchhaltungsabteilung übernimmt er die methodische Anleitung und Organisation der Arbeit zur Umsetzung, Verbesserung und Erweiterung des Umfangs der betriebsinternen Buchhaltung.
  9. Bietet die Entwicklung von Kostenvoranschlägen für wirtschaftliche Anreizfonds, methodische Materialien für die technische und wirtschaftliche Werkstattplanung, Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Einführung neuer Geräte und Technologien, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen.
  10. Organisiert die systematische Überwachung der Einhaltung der geplanten Disziplin durch die Unternehmensbereiche, die Umsetzung der Aufgaben sowie die statistische Erfassung aller Produktions- und technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Unternehmens sowie die fristgerechte Erstellung regelmäßiger Berichte.
  11. Organisiert die Beteiligung der Abteilung an der Entwicklung einer rationellen Planungs- und Buchhaltungsdokumentation sowie die Einführung von Mechanisierungs- und Automatisierungstools im Bereich Planung, Buchhaltung und Wirtschaftsanalyse.
  12. Bietet die Erstellung von Stellungnahmen zu Großhandelspreisentwürfen für an das Unternehmen gelieferte Produkte, die Durchführung von Untersuchungen zur Wirtschaft des Unternehmens, das methodische Management der Organisation der wirtschaftlichen Arbeit in den Unternehmensbereichen und die Aktivitäten kreativer Arbeitnehmervereinigungen.
  13. Beaufsichtigt die Mitarbeiter der Abteilung _______.

III. Rechte

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung hat das Recht:

  1. Handeln Sie im Namen der Abteilung, vertreten Sie die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen Strukturabteilungen und anderen Organisationen in Produktions-, Wirtschafts- und Finanzwirtschaftsfragen.
  2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Produktions-, Wirtschafts- und Finanzwirtschaftsaktivitäten des Unternehmens zur Prüfung durch das Management und die Leiter der Strukturabteilungen.
  3. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
  4. Fordern Sie den Leiter des Unternehmens (andere Manager) auf, Unterstützung bei der Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten und Rechte zu leisten.
  5. Interaktion mit den Leitern aller Strukturbereiche des Unternehmens.
  6. Arbeitsverantwortlichkeiten für untergeordnete Mitarbeiter festlegen.
  7. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Informationen von den Leitern der Strukturabteilungen.
  8. Unterbreitung von Vorschlägen an die Verwaltung für:
  • Ernennung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern der Abteilung;
  • Förderung von Mitarbeitern, die sich ausgezeichnet haben;
  • Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin werden materiell und disziplinarisch haftbar gemacht.
  1. Beziehen Sie Spezialisten aus anderen Abteilungen ein, um an der Entwicklung von Plänen für die wirtschaftlichen, finanziellen und kommerziellen Aktivitäten des Unternehmens mitzuwirken.
  2. Führen Sie selbstständig Korrespondenz mit Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Themen, die in die Zuständigkeit der von ihm geleiteten Abteilung fallen und keiner Entscheidung des Unternehmensleiters bedürfen.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – soweit dies durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegt ist.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung materieller Schäden – innerhalb der Grenzen, die in der aktuellen Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegt sind.
  4. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist auch für die nicht rechtzeitige und mangelhafte Ausführung von Dokumenten im Auftrag des Unternehmensleiters, die unsachgemäße Führung von Aufzeichnungen sowie die Verwendung von Informationen durch Abteilungsmitarbeiter für nichtamtliche Zwecke verantwortlich.

VII. Beziehungen (Verbindungen) nach Position

  1. In Abwesenheit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (in seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich ist zu ihm.
  2. Zur Erfüllung von Pflichten und Ausübung von Rechten interagiert der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung:
  3. Mit dem Leiter der Finanzabteilung am:
  4. Empfangen:
  • Finanz- und Kreditpläne;
  • Berichte über die Umsetzung von Kreditplänen;
  • Ergebnisse der Finanzanalyse.
  1. Bestimmungen:
  • Pläne für die Produktionstätigkeiten des Unternehmens;
  • Ergebnisse der wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Unternehmensaktivitäten;
  • Kopien der geplanten wirtschaftlichen Aufgaben, die den Unternehmensbereichen zugewiesen wurden.
  1. Mit dem Hauptbuchhalter am:
  2. Empfangen:
  • Informationen, die für die wirtschaftliche Planung, Prognose und Analyse erforderlich sind;
  • Bilanz- und Betriebsberichte über Ausgaben und Gewinne;
  • Lohnabrechnungen.
  1. Bestimmungen:
  • Produktionspläne für das gesamte Unternehmen und für einzelne Abteilungen;
  • Projekte von Groß- und Einzelhandelspreisen für Produkte;
  • Berichte über die Umsetzung der Pläne durch Strukturbereiche und das Unternehmen als Ganzes.
  1. Mit dem Leiter der Rechtsabteilung unter:
  2. Empfangen:
  • Erläuterungen zur geltenden Gesetzgebung und zum Verfahren zu ihrer Anwendung;
  • Analyse von Änderungen und Ergänzungen der Verwaltungs- und Zivilgesetzgebung.
  1. Bestimmungen:
  • Vertragsentwürfe für den Kauf von Geräten, Büroausstattung, Möbeln, Haushaltswaren usw. für juristische Expertise und Sichtung;
  • Anwendungen zur Suche nach den erforderlichen Regulierungsdokumenten und zur Klärung der aktuellen Gesetzgebung.

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